Pressedienst 2015

Medienmitteilung vom 30. Dezember 2015

Neuer Feuerwehrvizekommandant gewählt

Da Vizekommandant Andreas Ehrat seinen Rücktritt aus der Feuerwehr per 31. Dezember 2015 erklärt hatte, musste ein neuer Vizekommandant bestimmt werden. Der Stadtrat wählte dem Vorschlag der Feuerwehrkommission entsprechend Offizier Beat Bill zu seinem Nachfolger. Beat Bill ist Zugchef des Pikettzuges 1 und Leiter des Atemschutzzentrums bei der Feuerwehr Schaffhausen, Schweizerischer Feuerwehrinstruktor, Klassenlehrer an verschiedenen Kantonalen Kursen und erfüllt damit die notwendigen Voraussetzungen gemäss Feuerwehrverordnung der Stadt Schaffhausen.

Ansprechperson:

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: + 41 52 632 57 58, 079 605 34 38
E-Mail: romeo.bettini@stsh.ch

Medienmitteilung vom 29. Dezember 2015

Beatrice Mathys wird neue Leiterin des Alterszentrums Kirchhofplatz

Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung die neue Leiterin des Alterszentrums Kirchhofplatz gewählt. Die neue Leiterin Beatrice Mathys verfügt über eine langjährige Berufserfahrung mit Führungsverantwortung im Heimbereich. Zuletzt war sie Hausverantwortliche im Altersheim Herosé und Mitglied der Geschäftsleitung der Abteilung Alter in der Stadt Aarau. Der Stadtrat wünscht Beatrice Mathys einen guten Start und bedankt sich bei Peter Weber für seinen Einsatz und seine Unterstützung als Interimsleiter des Alterszentrum Kirchhofplatz.


Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker@stsh.ch

Medienmitteilung vom 23. Dezember 2015

Bereichsleiter Bildung sucht neue Herausforderung

Der Stadtrat hat mit Bedauern von der Kündigung des Bereichsleiters Bildung, Roger Paillard, per 31. Juli 2016 Kenntnis genommen. Roger Paillard beabsichtigt, sich beruflich neu zu orientieren.

Seit bald zehn Jahren ist Roger Paillard als Bereichsleiter Bildung der Stadt Schaffhausen tätig. Im Laufe seiner Amtszeit wirkte er bei zahlreichen pädagogischen und organisatorischen Veränderungen an den städtischen Schulen prägend mit. Zuletzt leistete er einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der Strukturreform Vorsteher+. Ab dem 1. Januar 2013 übernahm er auch die Verantwortung für die Abteilungen Kinderbetreuung und Sport.
Der Stadtrat dankt Roger Paillard für sein grosses Engagement zugunsten der Bildung in der Stadt Schaffhausen. Er freut sich auf die verbleibende Zusammenarbeit und wünscht ihm für seine berufliche und private Zukunft alles Gute.

Ansprechpersonen:

Urs Hunziker, Bildungsreferent
Telefon:+41 52 632 52 14
E-Mail: urs.hunziker(at)stsh.ch

Roger Paillard, Bereichsleiter Bildung
Telefon:+41 52 632 53 32
E-Mail: roger.paillard(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 23. Dezember 2015

Beitrag der Stadt Schaffhausen an die Weihnachtsaktion von Radio Munot

Der Stadtrat beschliesst einen Beitrag von 2‘500 Franken aus dem Heinrich-Schlatter-Fonds für Hilfsprojekte im In- und Ausland an die Weihnachtsaktion 2015 von Radio Munot. Mit ihr wird ein Projekt der Schaffhauser Stiftung "Hilfe für Armenien" unterstützt. In der armenischen Gemeinde Aygehovit, nahe der Grenze zu Aserbaidschan, wird zurzeit eine Kindertagesstätte renoviert. In der Kindertagesstätte, die in einem sehr desolaten Zustand war, werden rund 150 Kindern betreut. Mit dem gesammelten Geld werden die sanitären Anlagen und die Aussenarbeiten des Kinderzentrums finanziert. Das Spendenziel beträgt 50‘000 Franken. Insgesamt kostet die Renovation rund 350‘000 Franken.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon:+41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon:+41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 23. Dezember 2015

Drei Kandidatinnen für den Stadtschulrat

Am 6. November 2015 hat Stadtschulrat Till Aders (AL) seinen Rücktritt aus dem Stadtschulrat per Ende 2015 bekanntgegeben. Für seine Nachfolge sind fristgerecht drei gültige Wahlvorschläge eingegangen. Daher wird eine Urnenwahl nötig, wobei die Stimmberechtigten nicht an die Wahlvorschläge gebunden sind.

Die folgenden Personen wurden zur Wahl vorgeschlagen:
• Angela Penkov (AL), 1978, Lehrerin für Gestaltung und Kunst
• Simone Stöcklin (CVP), 1984, Hausfrau
• Kirsten Brähler (Wahlvorschlag SVP/FDP/EDU), 1964, staatl. geprüfte Physiotherapeutin.

Der Stadtrat hat die Wahl auf den 28. Februar 2016 angesetzt.

Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 23. Dezember 2015

Abstimmungstermin für Volksinitiativen zur Wohnraum- und Bodenpolitik

An seiner Sitzung vom 24. November 2015 hat der Grosse Stadtrat vier Volksinitiativen zur Wohnraum- und Bodenpolitik für gültig erklärt und sie mit dem Antrag auf Ablehnung zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet.

Der Stadtrat hat den Abstimmungstermin für die Volksinitiativen

- "Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus"
- "Für bezahlbaren Wohnraum“
- "Landverkäufe vors Volk“
- "Zweckbindung der Baurechtszinsen“

auf den 17. April 2016 angesetzt.

Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 21. Dezember 2015

Windschutz bei Personenunterständen am Freien Platz erweitert

Das Hochbauamt der Stadt Schaffhausen hat bei beiden Personenunterständen beim Freien Platz in einer  1. Bauetappe den Windschutz erweitert. In einer 2. Bauetappe werden Anfang 2016 die transparenten Bogenelemente um rund 1 Meter erhöht, um einen besseren Schutz vor Regen zu gewährleisten. Damit kommt die Stadt einem Anliegen von zahlreichen Kundinnen und Kunden der Busbetriebe von Stadt und Kanton nach.

 

Ansprechperson:

Karin Brand, Bereichsleiterin Hochbau
Telefon: +41 52 632 52 18
E-Mail: karin.brand(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 9. Dezember 2015

Neue Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip in der Stadt Schaffhausen

Der Stadtrat legt dem Grossen Stadtrat eine neue Verordnung zum Öffentlichkeitsprinzip in der Stadt Schaffhausen vor. Auslöser ist eine Motion von Grossstadtrat Walter Hotz und sieben weiteren Parlamentsmitgliedern.

Auf städtischer Ebene ist das Öffentlichkeitsprinzip bereits in Art 21 der Stadtverfassung verankert. Ausserdem gilt die kantonale Regelung Kraft kantonaler Verfassung auch für die Stadt Schaffhausen. Die Motionärinnen und Motionäre verlangen jedoch eine Konkretisierung in Form einer rechtlichen Grundlage analog zu jener auf kantonaler Ebene. Dies aus der Überlegung, es sei nicht bekannt, anhand welcher Kriterien der Stadtrat und die Stadtverwaltung bei Gesuchen um Einsicht in amtliche Dokumente genau entscheiden würden. Der Grosse Stadtrat hat die Motion am 20. Dezember 2011 mit 27 Stimmen gegen eine Stimme erheblich erklärt.

Der Stadtrat ist diesem Auftrag nun nachgekommen und legt dem Grossen Stadtrat eine entsprechende Regelung auf Verordnungsstufe vor. Mit der Verordnung werden primär die amtliche Information durch Stadtrat und Stadtverwaltung und der Zugang zu amtlichen Akten der Exekutivbehörden und der Verwaltung eingehender geregelt.

Die vorliegende Verordnung umfasst die folgenden drei Teilgehalte des Öffentlichkeitsprinzips: die Pflicht zu aktiver Information, die Öffentlichkeit der politischen Debatten und das Einsichtsrecht in amtliche Akten. Da das Öffentlichkeitsprinzip im Gegensatz zum Geheimhaltungsgrundsatz steht, liegt der Verordnung in Übereinstimmung mit den Regelungen auf eidgenössischer und kantonaler Ebene das Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt zugrunde. Grundsätzlich sind die staatlichen Aktivitäten und die damit zusammenhängenden Informationen öffentlich. Jedoch kann der Zugang zu den Informationen eingeschränkt werden, wenn ihm ausnahmsweise überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen. Mit der neuen Verordnung soll geregelt werden, wann dies der Fall ist. Ebenso wird das Verfahren für die Einsichtnahme im Einzelnen festgelegt.


Ansprechpersonen:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 79 546 06 16 (13.15-14.00 Uhr)
bzw +41 52 632 52 21 (ab 16.00 Uhr)
E-Mail: christian.schneider@stsh.ch


Website: www.stadt-schaffhausen.ch

Medienmitteilung vom 8. Dezember 2015

Neuerungen bei der Hirschhaltung im Munotgraben

Den Verantwortlichen der Stadtverwaltung ist viel daran gelegen, dass die Hirschhaltung im Munotgraben tiergerecht erfolgt. Diverse Fragestellungen aus dem betrieblichen All-tag, Bautätigkeiten am Munot, Anpassungen an Gesetze und Vorschriften und der not-wendige Ersatz der Holzzäune im Munotgraben haben Grün Schaffhausen dazu bewo-gen, eine aktuelle Beurteilung der Situation der Hirschhaltung vorzunehmen.


Bericht Kompetenzzentrum Wildtierhaltung
Grün Schaffhausen beauftragte den Verein "Kompetenzzentrum Wildtierhaltung" mit der Auswahl eines Gutachters. Anlässlich eines Besuches konnte sich der Experte Dr. Martin Wehrle vom Natur- und Tierpark Goldau einen Eindruck von den Rahmenbedingungen, der Infrastruktur und von den Hirschen machen.

Im Bericht wird bestätigt, dass alle Tiere einen guten Allgemeinzustand aufweisen, gut genährt sind und ein intaktes Haarkleid aufweisen. Die vorhandenen Einrichtungen wie Hartbeläge, Einzäunung, Wassertränke und Futterstellen werden als gut und als gut ge-pflegt beurteilt.

Die täglichen Belastungen durch Verkehr, Passanten, Besucher u.ä. werden als unkri-tisch eingestuft, für ausserordentliche Anlässe wie das Munot-Kinderfest werden organi-satorische Anpassungen empfohlen.

Was vom Experten bemängelt wird, ist der Umstand, dass die Grasflächen sehr stark abgeweidet sind und das Gras keine Chance hat, sich selbst zu vermehren. Auch bei der Einzäunung wurden Schwächen festgestellt. Der Abstand der Holzlatten ist so beschaf-fen, dass Jungtiere sich einklemmen können, was auch schon geschehen ist. Auch die Tatsache, dass die Tordurchgänge in den Zäunen mittig angeordnet sind, wird kritisiert. Die Damhirsche als Fluchttiere fliehen üblicherweise entlang des Grabenrandes und müssen dann jeweils die Richtung wechseln, um den Durchgang in den nächsten Gehe-geteil zu erreichen.

Weiter wird bemängelt, dass der Munotgraben aktuell zu wenig Rückzugsorte für die Hirsch bietet. Auch beim Futter werden Anpassungen empfohlen.


Massnahmen
Wie im Expertenbericht empfohlen wird im Laufe des Winters die Anzahl der Tiere leicht reduziert, um für die verbleibenden Tiere einen geschlossenen Grasbestand erreichen zu können. Bereits umgesetzt sind die Anpassungen beim Futter und das Zufüttern von fri-schen Ästen, was auch zu einer Entlastung der Grasnarbe führen könnte.

Im Zuge der anstehenden Sanierungsarbeiten werden die Zäune einseitig mit einem Ma-schendrahtgeflecht abgedeckt, damit die Tiere sich nicht mehr einklemmen können. Die Durchgänge werden neu seitlich angeordnet und mit einem Kiesbelag versehen.

Im Frühjahr werden im Munotgraben Hecken gepflanzt, um den Hirschen Deckung und weitere Äsung zu geben. Weiter wird ein Grabenteil temporär gesperrt damit das Gras aufwachsen kann und die Muttertiere die Jungen im hohen Gras setzen können.

Medienmitteilung vom 7. Dezember 2015

Finanzielle Sanierung der KBA Hard
Die Verwaltungskommission des Kläranlagenverbandes hat die finanzielle Sanierung der KBA Hard beschlossen. Dazu werden die Anlagen auf Ertragswert abgeschrieben. Die Verbandsgemeinden leisten jährliche Beiträge von 760‘000 Franken, um den Verband innert fünf Jahren aus der Überschuldungssituation zu führen. Die Biogasanlage wird bis auf weiteres eigenständig betrieben. Auf weitere Investitionen wird verzichtet.

Weiterbetrieb der Biogasanlage ohne weitere Investitionen
Nachdem aufgrund von Problemen bei der Gärgutentsorgung der ursprünglich für Herbst 2015 geplante Testbetrieb mit Grünabfällen sistiert werden musste, wurden für die zukünftige Betriebsweise der Biogasanlage verschiedene Handlungsoptionen geprüft und bewertet. Dabei zeigte sich, dass der Weiter¬betrieb der Biogasanlage mit Klärschlammtrocknung einstweilen die beste Variante ist. In Abhängigkeit des Fremdklärschlamm-Anteils und eigenem Grünabfall kann mit der Biogasanlage ein Cash Flow von 100‘000 bis 200‘000 Franken/Jahr erwirtschaftet werden. Die Liquidation der Einzelteile würde voraussichtlich einen tieferen Ertrag einbringen. Die Berechnungen zeigten gleichzeitig, dass sich weitere Investitionen in die Biogasanlage nicht lohnen, weshalb auf eine neue Investitionsvorlage verzichtet werden kann. Die Anlage wird weiter betrieben, solange die Ertragslage stabil bleibt.
Es wurden weiter verschiedene Zusammenarbeitsmodelle geprüft, welche aber verworfen werden mussten, und zwar vor allem, weil das Interesse von Investoren an der Biogasanlage mit der technisch unüblichen Nassvergärung gering ist. Der Fokus der privaten Interessenten liegt jeweils bei dem auch für den Verband rentablen Schwarzkehrichtgeschäft. Beim Schwarzkehricht ist die KBA Hard indessen zunehmend mit einem Preisdruck konfrontiert. Vertragsgemeinden drohen abzuspringen, weshalb Preisanpassungen geprüft werden mussten, um den drohenden Verlust an Auftragsvolumen zu verhindern bzw. zu begrenzen.
Die Ausgangslage und die Rahmenbedingungen haben sich demzufolge im Vergleich zum Herbst 2014 erheblich verändert, was zu einer Neubeurteilung der Situation seitens der Verwaltungskommission führen musste.

Abschreibungslast zu hoch
Das Betriebsergebnis der KBA Hard insgesamt konnte durch die eingeleiteten Massnahmen auf rund 400‘000 Franken (vor Abschreibungen) verbessert werden. Mit den ordentlichen Abschreibungen von rund 1 Million Franken kippt das Resultat jedoch deutlich ins Minus.
Der Rechnungsabschluss zeigt, dass die KBA Hard unter der grossen Abschreibungslast der in der Vergangenheit getätigten Fehlinvestitionen sowie der veränderten Marktbedingungen es nicht schaffen wird, ein positives Ergebnis zu erwirtschaften.

Ertragswertberechnung und Abschreibungsbedarf
Die Verwaltungskommission hat deshalb beschlossen, eine Wertberichtigung der Anlagen auf den Ertragswert vorzunehmen. Dabei wurden die neuen Voraussetzungen mit dem Betrieb der Biogasanlage und dem zunehmenden Wettbewerbsdruck beim Schwarzkehricht mitberücksichtigt.

Dabei zeigte sich, dass zwischen dem aktuellen Buchwert (16.7 Mio. Franken) und dem Ertragswert (3.4 Mio. Franken) ein ausserordentlicher Abschreibungsbedarf von 13.3 Mio. Franken besteht. Nach der Abschreibung wird das Eigenkapital des Verbandes negativ (-7.1 Mio. Franken). Ein Bilanzfehlbetrag muss gemäss Finanzhaushalt- und Gemeindegesetz innert längstens fünf Jahren ausgeglichen werden.

Ausgleich des Bilanzfehlbetrages
Die Verwaltungskommission hat sich für ein Sanierungsmodell entschieden, das jährliche Einlagen der Verbandsgemeinden von insgesamt 760‘000 Franken (zzgl. MwSt.) gemäss Beteiligungs-schlüssel vorsieht. Bei dieser gesetzlich vorgeschriebenen Rückführung des Bilanzfehlbetrages handelt es sich um gebundene Ausgaben. Die Beiträge der Gemeinden werden erstmals im Verbandsjahr 2015/2016 fällig. Die jährlich von den Gemeinden zu entrichtenden Beträge sind wie folgt zu beziffern:
- Stadt Schaffhausen:        532‘000     Franken/Jahr
- Neuhausen am Rhf.:       155‘800     Franken/Jahr
- Feuerthalen:                     51‘680     Franken/Jahr
- Flurlingen:                         20‘520     Franken/Jahr

Ziele der finanziellen Sanierung
Die Bereinigung der Anlagenbewertung soll die KBA Hard von finanziellen Altlasten befreien, so dass sie unbelastet von allzu hohen Abschreibungen wieder positive Ergebnisse erwirtschaften kann.
Mit der Sanierung verfolgt der Verband folgende Ziele:
-      Rückführung des Finanzfehlbetrages innert 5 Jahren
-      Umstellung auf das gemäss Verbandsstatuten vorgesehene Vorfinanzierungsmodell
-      Äufnung des Eigenkapitals für künftige Investitionen sowie für Rekultivierungsmassnahmen in der MKD Pflumm
-      Rückzahlung des Darlehens der Stadt Schaffhausen (13 Mio. Franken)
Die Verwaltungskommission ist davon überzeugt, dass der Verband nach Abschluss der Sanierung finanziell wieder gesund aufgestellt sein wird und sich in einem von starkem Wettbewerb geprägten Markt nach wirtschaftlichen Grundsätzen behaupten kann.

Partnerschaft mit Vertragsgemeinden weiterführen
Neben den vier Verbandsgemeinden als Träger der Anlage liefern zurzeit rund 20 weitere Gemeinden ihren Schwarzkehricht (rund 4‘400 t/Jahr) in die KBA Hard.
Die Wettbewerbssituation auf dem Abfallmarkt hat sich jedoch in den letzten Monaten deutlich verschärft. Der Verband möchte die bewährte Partnerschaft mit den Schaffhauser Vertragsgemeinden weiterführen und ist bereit, wettbewerbsfähige Angebote zu machen. Allen Partnern werden bereits anfangs 2016 entsprechende Offerten unterbreitet. Mit der Kehrichtbehandlung in der KBA Hard ist gewährleistet, dass die Wertschöpfung und damit auch die Arbeitsplätze im Kanton Schaffhausen bleiben.


Ansprechpersonen:
Stadtrat Dr. Raphaël Rohner, Schaffhausen, Präsident der Verwaltungskommission
Tel. +41 52 632 52 13, mobil +41 79 827 10 65
Gemeindepräsident Dr. Stephan Rawyler, Neuhausen am Rheinfall, Vizepräsident der Verwaltungskommission
Tel. +41 52 674 22 18
Stadtrat Daniel Preisig, Schaffhausen, Mitglied der Verwaltungskommission
Mobil +41 79 330 74 75
Gemeindepräsident Jürg Grau, Feuerthalen, Mitglied der Verwaltungskommission
Tel. +41 52 647 47 47, Mobil +41 79 406 21 24
Gemeinderat Roger Brütsch, Flurlingen, Mitglied der Verwaltungskommission
Tel. +41 52 635 14 20, Mobil +41 79 217 74 07
Betriebsleiter Dr. Markus Franz
Tel. +41 52 687 21 01

Medienmitteilung vom 1. Dezember 2015

Verwaltungspolizei wird modernisiert und umbenannt 

Die Verwaltungspolizei der Stadt Schaffhausen wird neu Stadtpolizei heissen und erhält einen zeitgemässen Auftritt. Hintergrund der Umbenennung ist eine Neuausrichtung der Schaffhauser Verwaltungspolizei und eine Angleichung der Bezeichnung an den schweizweit üblichen Standard, ohne Veränderungen des Aufgabengebietes. Dies hat der Stadtrat kürzlich so beschlossen.

In den letzten Monaten wurden in der Verwaltungspolizei zahlreiche Entwicklungen initiiert. Mit neuen Strukturen, zielgerichteten Aus- und Weiterbildungen der Mitarbeitenden auf allen Stufen, neuen konzeptionellen Grundlagen und optimierten Prozessen, zeitgemässen Büros sowie Uniformen ist die Verwaltungspolizei nun optimal aufgestellt. Diese Entwicklung soll sich auch in der Namensgebung niederschlagen.

Die Verwaltungspolizei der Stadt Schaffhausen wird ab 2016 Stadtpolizei heissen. Der Namenswechsel bedeutet keine Rückkehr zu den alten Strukturen aus der Zeit vor der Zusammenlegung der städtischen und kantonalen Polizei von 2001. Der Name Stadtpolizei soll darauf verweisen, dass die Verwaltungspolizei sich nicht in erster Linie als Verwalterin sondern als bürgerfreundliche und unbürokratische Dienstleisterin sieht, die im direkten Kontakt mit der städtischen Bevölkerung steht und die Schaffhauser Polizei als starke Partnerin im kommunalen Bereich unterstützt. Die Bezeichnung Stadtpolizei ist schweizweit für ähnliche Strukturen üblich. So verfügt beispielsweise im Kanton Schaffhausen auch das viel kleinere Stein am Rhein über eine eigene Stadtpolizei. Die Umbenennung ist Bestandteil einer umfassenderen Neuausrichtung, die mit dem Amtsantritt des neuen Bereichsleiters Sicherheit und öffentlicher Raum, Romeo Bettini, im November 2014 beschlossen wurde.

Das Aufgabengebiet indessen bleibt dasselbe. An der Umsetzung der durch die Gesetzgebung übertragenen Aufgaben und Kompetenzen wird prinzipiell nichts geändert. Wie bisher ist die neue Stadtpolizei und bisherige Verwaltungspolizei für die Verwaltung und Bewirtschaftung des öffentlichen Grundes, die Erteilung der vielfältigen kommunalpolizeilichen Bewilligungen, das gesamte Marktwesen, die Überwachung des ruhenden Verkehrs und nach vertraglicher Vereinbarung den übrigen Vollzug der Ordnungsbussengesetzgebung sowie die Verfolgung der von den Gemeindebehörden zu ahndenden Straftatbestände zuständig.

Bereits 1999, bei der Zusammenlegung der Kantonspolizei und der Stadtpolizei Schaffhausen, wurde vom Stadtrat ein Soll-Bestand von 1570 Stellenprozenten für das kommunale Polizeikorps festgesetzt. In den Jahren 2001 bis 2010 pendelte sich der Mannschaftsbestand zwischen 1510 und 1635 Stellenprozenten ein. Derzeit beträgt er aber nur noch 1375 Stellenprozente. Aufgrund der knappen Personalressourcen kann der Auftrag heute in der vom Bürger und dem Sicherheitsreferenten erwarteten Qualität nur noch mit Leistungsverzicht umgesetzt werden. Zur beschlossenen Neuausrichtung gehört daher auch eine Erhöhung des Personalbestandes um eine Vollzeitstelle Sachbearbeiter Verkehrs- und Parkdienst und um zwei Vollzeitstellen Sachbearbeiter Verwaltungspolizei. Damit erreicht die Stadtpolizei den Personalbestand, den sie zur Erledigung ihrer heutigen Aufgaben dringend benötigt.


Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: + 41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 27. November 2015

Die Stadt investiert in ihre Infrastruktur

Der Stadtrat hat den Finanzplan 2016-2019 verabschiedet. Die Stadt Schaffhausen wird in den kommenden vier Jahren überdurchschnittlich viel in die städtische Infrastruktur investieren: Dazu gehören die Entwicklung des Kammgarnareals, die Neugestaltung des Rheinufers sowie Investitionen in Schulen, die KSS und Alterszentren. Die im Rechnungsjahr 2014 deutlich angestiegenen Steuererträge helfen mit, die Investitionen aus eigener Kraft zu tragen. Trotzdem bleibt es für die Stadt eine finanzpolitisch anspruchsvolle Herausforderung, die hohen Investitionen ohne Steuererhöhung und ohne Neuverschuldung finanzieren zu können. Der Stadtrat hat sich deshalb ein Stabilisierungsziel gesetzt: Der Finanzplan soll so gestaltet werden, dass in der investitionsintensiven Zeit eine Neuverschuldung verhindert werden kann.

Der Finanzplan der Stadt Schaffhausen zeigt für 2016, 2017 und 2018 anhaltend hohe Planinvestitionen. Die Nettoinvestitionen liegen deutlich über dem langjährigen Durchschnitt von rund 20 Millionen Franken. Der Finanzplan ist geprägt von Grossprojekten. Zu den grössten Investitionen in der Finanzplanperiode gehören die Entwicklung des Kammgarnareals, das Schulhaus Breite, die Sanierung des Stadthausgeviertes, Investitionen in Alterszentren, die KSS und die Neugestaltung des Rheinufers.
Planjahr 2016: Keine Neuverschuldung bei hohen Investitionen
Die grosse finanzpolitische Herausforderung ist es, die anstehenden Investitionen ohne Neuverschuldung und ohne Steuererhöhung zu finanzieren. Mit der Überarbeitung des Finanzplanes ist es dem Stadtrat gelungen, die Investitionen für das Planjahr 2016 so zu gestalten, dass die Entwicklung der Nettoverschuldung im Streubereich der Planungsunsicherheit liegt. Der Finanzplan zeigt für 2016 einen leichten Anstieg der Nettoverschuldung um 79 Franken pro Einwohner. Erfahrungsgemäss liegt das realisierte Investitionsvolumen unter der Prognose und dem Plan.

Stabilisierungsziel: Neubeurteilung der Investitionen im Jahr 2016
Dank der Vorfinanzierungen kann die Abschreibungslast in den Planjahren 2017- 2019 vorerst begrenzt werden, weshalb bis ins Jahr 2018 positive Rechnungsabschlüsse resultieren. Gemäss Finanzplan wird die Laufende Rechnung 2017 mit einem Ertragsüberschuss von 4.5 Millionen Franken und 2018 mit einem Plus von 2.4 Millionen Franken abschliessen. Ab 2019 kippt das Ergebnis der Laufenden Rechnung, vor allem wegen der aus den Investitionen stammenden Abschreibungslast, ins Negative. Die gegenwärtig in den Planjahren eingestellten Investitionen können nicht vollständig aus eigener Kraft finanziert werden. Deshalb zeigt der Finanzplan einen Anstieg der Verschuldung. Aus der Erfahrung, dass sich bei Projekten mit zunehmendem Konkretisierungsgrad und im Verlauf der politischen Beratung Verschiebungen ergeben, wird der Stadtrat bei der nächsten ordentlichen Überarbeitung des Finanzplanes die anstehenden Investitionsprojekte neu beurteilen. Mit dem Ziel, die Nettoverschuldung in den Jahren mit überdurchschnittlichen Investitionen wenigstens stabil zu halten, werden die Prioritäten dann neu gesetzt und die Investitionen zeitlich so gestaltet.
Damit bleibt die Stadt auch bei unerwarteten aber nicht ausschliessbaren Entwicklungen deutlich unter der in der neuen Verordnung zur Schuldenbremse festgelegten Limite von 2‘500 Franken/Einwohner.
Entlastungsprogramm EP14 ist aktuell ergebnisneutral
Die Massnahmen des Entlastungsprogrammes EP14 sind nach dem Beratungsstand Ende 1. Lesung im Kantonsrat nach stadteigenen Berechnungen ohne Steuerfussabtausch weitgehend ergebnisneutral für den Finanzplan. Ein Steuerfussabtausch, die Ablehnung der Reduktion der Prämienverbilligung oder eine Anpassung der Bildungskostenbalance würden bei dieser Ausgangslage eine signifikante Ergebnisverschlechterung bedeuten.


Link zum Finanzplan


Ansprechperson:
Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 26. November 2015

Stadtrat wünscht Klarheit vom Bundesrat
In einem Schreiben an Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga wünscht der Stadtrat vom Bundesrat Auskunft darüber, welche Massnahmen der Bund angesichts der aktuellen Flüchtlingsströme ergriffen hat, um unkontrollierte Grenzübertritte zu verhindern und den begrenzten Aufnahmekapazitäten in den schweizerischen Grenzgebieten Rechnung zu tragen. Weiter erkundigt er sich, wie der Bund bei einer Verschärfung der Situation vorzugehen gedenkt.

Mit der Aufnahme von rund 100 Flüchtlingen in den vergangenen Wochen hat die Stadt Schaffhausen gezeigt, dass sie bereit ist, ihren Teil zur Bewältigung der Aufgaben zu leisten, die aufgrund der zunehmenden Flüchtlingsströme auf unser Land zugekommen sind. Dies hält der Stadtrat in einem Schreiben an die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes fest. Dank der ausgezeichneten Arbeit der zuständigen Stellen des kantonalen Departementes des Innern (Sozialamt) wie auch der grossen Hilfsbereitschaft der Bevölkerung gestaltete sich die Beherbergung der aufgenommenen Personen bisher weitgehend problemlos. Bei den in der Zivilschutzanlage Breite aufgenommenen Personen handelt es sich zum grössten Teil um Familien mit Kindern, die für einige Tage in Schaffhausen verweilen und anschliessend in die Bundes-Empfangszentren weiterreisen.

Als Exekutive einer Stadt in einer geografisch exponierten Lage weist der Stadtrat aber auch auf die aktuellen Entwicklungen in Deutschland hin. Er betont, dass Behörden und Bevölkerung darauf zählen können müssen, dass der Bund alle im Zusammenhang mit den Flüchtlingsbewegungen erforderlichen Massnahmen trifft. Besonders wichtig sind ihm dabei

  • die Gewährleistung der Sicherheit an den Landesgrenzen einschliesslich Verhindern unkontrollierter Grenzübertritte;
  • das Verhindern des Abschiebens von dort unerwünschten Personengruppen aus Nachbarländern;
  • die Rücksichtnahme auf die limitierten Aufnahmekapazitäten in den unmittelbar betroffenen Grenzregionen.


Dies sind wichtige Elemente, um die Weiterführung der bisherigen offenen Haltung zu gewährleisten und die Akzeptanz und Unterstützung in der Bevölkerung auch weiterhin aufrecht zu erhalten.

In diesem Zusammenhang bittet der Stadtrat den Bundesrat um Angaben darüber, welche Massnahmen der Bund bisher ergriffen hat und wie er gedenkt, im Falle einer Verschärfung der Situation vorzugehen.

Dank an die beteiligten Stellen und an die Bevölkerung

Der Stadtrat dankt den beteiligten Stellen, insbesondere dem Departement des Innern, dem Kan-tonalen Sozialamt und dem Zivilschutz für die gute Organisation, Information und Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Aufnahme der Schutzsuchenden. Ebenso gilt der Dank den Einwohnerinnen und Einwohnern der angrenzenden Wohngebiete auf der Breite für die tolerante und von Hilfs¬bereitschaft geprägte Haltung gegenüber den temporären Bewohnerinnen und Bewohnern der Zivilschutzanlage Breite und der gesamten Bevölkerung für die spontan geleistete grosse Hilfe mit Sachspenden.



Ansprechperson:

Stadtpräsident Peter Neukomm (heute bis ca. 17.30 Uhr)
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch

Stadtrat Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker@stsh.ch

Medienmitteilung vom 26. November 2015

Neue Taxordnungen für Alterszentren ab 2016  

Die neuen Taxordnungen für die städtischen Alterszentren wurden kürzlich vom Stadtrat offiziell genehmigt und werden per 1.1. 2016 in die Erlasssammlung der Stadt Schaffhausen aufgenommen. Die vorhandenen Taxordnungen in der Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen mussten erweitert werden, da im kommenden Jahr in den Alterszentren neue Dienstleistungen wie das Servicewohnen und Tages- und Nachtplätze angeboten werden.




Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker@stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. November 2015

Verkehrsbetriebe führen Jahresarbeitszeit ein

Die Verkehrsbetriebe Schaffhausen passen ihr Arbeitszeitenreglement demjenigen der Stadt Schaffhausen an und führen ab 2016 für alle Mitarbeitenden die Jahresarbeitszeit ein, ausgenommen davon sind Buschauffeusen und -chauffeure.

Für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Schaffhausen wurde bereits 2010 die Jahresarbeitszeit eingeführt. Bei den Städtischen Werken und den Verkehrsbetrieben verzichtete man zunächst darauf. Ab 1. Januar 2016 gilt die Jahresarbeitszeit nun auch für die Beschäftigten der Verkehrsbetriebe. Das bisher gültige Reglement über die gleitende Arbeitszeit der Verkehrsbetriebe wurde aufgehoben. Die Mitarbeitenden können so in Absprache mit ihren Vorgesetzten besser auf saisonale Schwankungen in der Arbeitsbelastung reagieren. Das hat der Stadtrat beschlossen.

Bei den Buschauffeusen und -chauffeuren ist eine Jahresarbeitszeit aus betrieblichen Gründen nicht möglich. Ihre Arbeitszeitplanung erfolgt weiterhin gemäss Bundesgesetz über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs.

Aus Anlass der Einführung der Jahresarbeitszeit wurden auch die bestehenden gesetzlichen Grundlagen für Mitarbeitende der Verkehrsbetriebe dem Personalreglement der Stadtverwaltung angepasst. Die Einführung der Jahresarbeitszeit wurde zwischen dem Direktor VBSH, dem Personaldienst und den betroffenen Mitarbeitenden einvernehmlich besprochen. Die Personalkommission wurde ebenfalls mit einbezogen.


Ansprechpersonen:

Bruno Schwager, Direktor Verkehrsbetriebe
Telefon: +41 52 644 20 10
E-Mail: bruno.schwager(at)vbsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Website: www.stadt-schaffhausen.ch

Medienmitteilung vom 19. November 2015

Kinder- und jugendgerechte Stadt – Leitlinien verabschiedet

Am 20. November 1989 wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention verabschiedet. In diesem Zusammenhang wird jeweils am 20. November der internationale Tag der Kinderrechte begangen. Ein willkommener Anlass für die Stadt Schaffhausen, die Leitlinien für eine kinder- und jugendgerechte Stadt bekannt zu machen.

Im Frühling 2013 hat sich das Sozial- und Sicherheitsreferat entschlossen, an einem zweijährigen Projekt der Fachhochschule St.Gallen teilzunehmen. Dabei wurde referatsübergreifend erarbeitet, welchen Haltungen, Strukturen und Massnahmen für eine kinder- und jugendgerechte Stadt förderlich sind. Aus dieser Arbeit resultierten drei Leitlinien zuhanden des Stadtrates:

Leitlinie 1
Die Stadt Schaffhausen verwirklicht eine kinder- und jugendfreundliche Stadt. Zu diesem Zweck setzt sie sich ein für die Kooperation zwischen den verschiedenen Akteuren rund um das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen (zwischen Fachstellen, Verwaltung, privaten und wirtschaftlichen Anbietern) und fördert so deren Vernetzung untereinander.

Leitlinie 2
Kinder und Jugendliche finden in der Stadt Schaffhausen vielfältige Orte, an denen sie sich gerne aufhalten. Für Kinder und Jugendliche stehen in Schaffhausen jeweils interessensorientierte Angebote der Freizeitgestaltung, unterschiedlich nutzbare Räume und eine gut zugängliche Infrastruktur zur Verfügung.

Leitlinie 3
Die Stadt Schaffhausen beteiligt Kinder und Jugendliche. Sie werden gehört und sie können in Belangen, die sie betreffen, mitreden, mitgestalten und Verantwortung übernehmen.

Die Leitlinien wurden vom Stadtrat gutgeheissen und verabschiedet. Damit diese nicht nur ein Commitment bleiben, wird unter der Federführung der Stabsstelle Quartierentwicklung die Umsetzung von Massnahmen vorangebracht. So sollen Kinder und Jugendliche verstärkt Gelegenheit erhalten, Erwachsene für die Anforderungen an eine kinder- und jugendgerechte Stadt aus ihrer Sicht zu sensibilisieren. Zudem sollen die beteiligten Akteure einander noch mehr als bisher Informationen, Fachwissen oder Ressourcen zugänglich machen. Hierzu findet anfangs 2016 eine Auftaktveranstaltung statt, zu der alle interessierten Akteure rund um das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen eingeladen werden.
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Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15 (erreichbar heute von 12 bis 14.30 Uhr)
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. November 2015

Erweiterung Windschutz Personenunterstände Freier Platz

Das Hochbauamt der Stadt plant eine Optimierung des Windschutzes der beiden Personenunterstände auf dem Freien Platz. Es ist jeweils eine Verlängerung der transparenten Bogenelemente beim engen Radius vorgesehen. Hierzu wird der Windabweiser um ca. 1.50 Meter weitergeführt. So entsteht ein stärker geschützter Rückzugsbereich vor allem bei schlechtem Wetter für die Wartenden. Die Arbeiten werden voraussichtlich zwischen dem 30. November und dem 11. Dezember durchgeführt.
Damit wird einem Anliegen der zahlreichen Kundinnen und Kunden der Busbetriebe von Stadt und Kanton Rechnung getragen.


Ansprechperson:

Karin Brand, Bereichsleiterin Hochbau
Telefon: +41 52 632 52 18
E-Mail: karin.brand(at)stsh.ch

 

Medienmitteilung vom 15. November 2015

Ergebnis der Abstimmung über das Kompetenzzentrum "Tiefbau Schaffhausen"

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben der Zusammenlegung der Tiefbauämter von Stadt und Kanton zu einem gemeinsamen Kompetenzzentrum Tiefbau Schaffhausen mit 7'471 Ja zu 2'584 Nein zugestimmt. Die Stimmbeteiligung lag bei 49,6 Prozent.

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben den Rahmenvertrag der Stadt Schaffhausen mit dem Kanton Schaffhausen zur Schaffung eines Kompetenzzentrums "Tiefbau Schaffhausen" beim kantonalen Tiefbauamt und die Übertragung der Tiefbauleistungen an das kantonale Kompetenzzentrum "Tiefbau Schaffhausen" einschliesslich Abgeltungsregelung genehmigt. Da auch die Stimmberechtigten des Kantons der Vorlage zustimmten, können die Tiefbauämter von Stadt und Kanton nun zusammengeführt und in das neue kantonale Kompetenzzentrum "Tiefbau Schaffhausen" integriert werden.


Die Ergebnisse im Einzelnen

Zahl der Stimmberechtigten    22'115
Eingelegte Stimmzettel    10'970
Leere Stimmzettel    911
Ungültige Stimmzettel    4
Gültige Stimmzettel    10'055

Es haben gestimmt mit Ja:    7'471  (74,3%)
Es haben gestimmt mit Nein:    2'584  (25,7%)

Stimmbeteiligung:      49,6 %




Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:


Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch

Medienmitteilung vom 15. November 2015

Ergebnis der Abstimmung über den Neubau des Doppelkindergartens Herblingen Zentrum

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben dem Kredit für die Erstellung eines Doppelkindergartens in Herblingen mit 7'383 Ja zu 2'729 Nein zugestimmt. Die Stimmbeteiligung lag bei 49,7 Prozent.

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben den Kredit von 2 258 000 Franken für die Erstellung des Doppelkindergartens Herblingen Zentrum inklusive Umgebungsgestaltung bewilligt. Der Grosse Stadtrat hatte dem gegenüber dem ersten Projekt redimensionierten Bauvorhaben bereits zugestimmt. Die bisher unbefriedigende Kindergartensituation in Herblingen wird damit nach Ansicht des Stadtrates deutlich verbessert. Der Stadtrat zeigte sich erfreut über die klare Zustimmung der Bevölkerung zu diesem Bauprojekt.


Die Ergebnisse im Einzelnen

Zahl der Stimmberechtigten    22'115
Eingelegte Stimmzettel    10'992
Leere Stimmzettel    871
Ungültige Stimmzettel    9
Gültige Stimmzettel    10'112

Es haben gestimmt mit Ja:        7'383  (73 %)
Es haben gestimmt mit Nein:    2'729  (27%)

Stimmbeteiligung:      49,7 %




Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:

Urs Hunziker, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: urs.hunziker@stsh.ch

Medienmitteilung vom 10. November 2015

Frühe Förderung: Spielgruppen gezielt unterstützen

Spielgruppen, deren Focus auf der Integration liegt, sollen gezielt gefördert werden. Für die Umsetzung der entsprechenden Massnahmen aus der Vorlage zur frühen Förderung muss die Spielgruppenverordnung angepasst werden.

Im November 2014 hat der Grosse Stadtrat eine Vorlage mit zehn Massnahmen zur frühen Förderung von Kindern aus der Stadt Schaffhausen verabschiedet. Für die Umsetzung zweier Massnahmen aus diesem Paket muss nun die Subventionsverordnung für Spielgruppen revidiert werden, wozu der Stadtrat eine neue Vorlage an den Grossen Stadtrat erarbeitet hat. Der Stadtrat verfolgt mit den Massnahmen für frühe Förderung die folgenden Ziele:

• In der Stadt Schaffhausen besteht ein bedarfsgerechtes Angebot für armutsbetroffene, bildungsferne und anderweitig sozial benachteiligte Kinder.
• Deutlich mehr Kinder sollen gut Deutsch sprechen, wenn sie in den Kindergarten eintreten.
• Unterstützungsmassnahmen, welche die Verwaltung für benachteiligte Kinder sprechen muss, nehmen ab.

Zur Erreichung dieser Ziele sollen nun die Massnahmen 6 und 7 aus dem Katalog umgesetzt werden. Mit Massnahme 6 soll die Fachkompetenz der Spielgruppenleiterinnen erhöht werden, mit Massnahme 7 diejenigen Spielgruppen mit Fokus auf die Integration gezielt gefördert werden. Für die Massnahme 6, also die Weiterbildung der ehrenamtlich arbeitenden Spielgruppenleiterinnen, sind keine zusätzlichen bisher nicht budgetierten Mittel nötig. Für die Unterstützung der Spielgruppen wurden jährlich 60'000 Franken budgetiert, die jeweils nur zur Hälfte ausgeschöpft wurden. Da diese Mittel in der bestehenden Spielgruppenverordnung aber für Zuschüsse an die Infrastruktur vorgesehen sind, muss diese entsprechend angepasst werden, um die Mittel stattdessen für Weiterbildungsmassnahmen einsetzen zu können.

Für die Umsetzung der Massnahme 7, der Förderung der Spielgruppen mit Fokus auf Integration, hat der Grosse Stadtrat bereits finanzielle Mittel in der Höhe von 30'000 Franken im Jahr 2015 und wiederkehrend 60'000 Franken ab 2016 bewilligt. Förderungswürdig in diesem Sinne sind nur solche Spielgruppen, die ein besonderes Augenmerk auf das Erlernen der deutschen Sprache legen. In Schaffhausen funktioniert zurzeit die Spielgruppe "mitenand" nach dieser Idee, die erfolgreich in den Quartieren Birch und Hauental angeboten wird.
 
Die Unterstützung der "mitenand"-Spielgruppen durch die Stadt ist an die Einhaltung spezieller Rahmenbedingungen geknüpft. Die Anforderungen und Rahmenbedingungen sind in einem detaillierten Konzept festgehalten. Nur Spielgruppen, welche alle Anforderungen erfüllen, können von der speziellen Subventionierung durch die Stadt Schaffhausen profitieren. Auch diese speziellen Anforderungen müssen neu in der Spielgruppenverordnung festgehalten werden. Der Grosse Stadtrat muss also zusätzlich zur bereits erfolgten Bewilligung der Massnahmen zur frühen Förderung mit der aktuellen Vorlage der Anpassung der Subventionsverordnung für Spielgruppen zustimmen, um den Weg für die Umsetzung der erwähnten Massnahmen freizumachen.

Pro "mitenand"-Spielgruppe rechnet die Stadt mit einem Subventionsbetrag von 20'000 Franken. Mit den bereits dafür budgetieren 60'000 Franken pro Jahr können also drei Spielgruppen unterstützt werden. In der Vorlage zur frühen Förderung ging man noch von einem Betrag von 15'000 Franken pro Spielgruppe aus, der budgetierte Betrag hätte demnach für vier Gruppen gereicht. Derzeit werden an den Standorten Birch, Hauental und seit Oktober 2015 im Brüel "mitenand"-Spielgruppen betrieben. Sollte das Programm den erhofften Erfolg bringen, wird das Bildungsreferat im Budget 2017 allenfalls die Gründung einer vierten Spielgruppe beantragen.


Ansprechpersonen:

Urs Hunziker, Bildungsreferent
Telefon:+41 52 632 52 14
E-Mail: urs.hunziker(at)stsh.ch

Roger Paillard, Bereichsleiter Bildung
Telefon:+41 52 632 53 32
E-Mail: roger.paillard(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 6. November 2015

Strukturreform Vorsteher+ erfolgreich umgesetzt

In der Stadt wurde mit Beginn des Schuljahrs 2014/15 das Modell "Vorsteher+" in die Praxis umgesetzt. Nach einem Jahr ziehen die Verantwortlichen eine positive Bilanz.

In Stadt und Kanton Schaffhausen wurden als Reaktion auf die gestiegenen Anforderungen im Schulsystem in den vergangenen Jahren mehrere Versuche zur Einführung von Schulleitungen unternommen. Alle scheiterten letztlich in der Volksabstimmung. Vor diesem Hintergrund waren Stadtschulrat und Stadtrat gezwungen, ein alternatives Modell ohne Schulleitungen zu entwickeln. Das neue Organisationsmodell der städtischen Schulen, welches in enger Zusammenarbeit mit der Vorsteherschaft und Vertretungen von Lehrpersonen entwickelt wurde, basiert auf schlanken Abläufen und kurzen Wegen. Die neue Aufgabenverteilung stärkt die Lehrpersonen; aber auch die Position der Vorsteherinnen und Vorstehern. Schulvorsteher sind Lehrerinnen oder Lehrer, die einen Teil ihrer Arbeitszeit für die operative Leitung ihres Schulhauses einsetzen und die Schule nach aussen vertreten.

Lehrpersonen begrüssen neue Strukturen mehrheitlich
Dank der angepassten Organisationsstruktur wurden die Entscheidungswege kürzer. Eltern können sich in vielen Fragen direkt an die Klassenlehrperson ihres Kindes wenden. Dort erhalten Sie kompetent Auskunft, und die Lehrpersonen erledigen kleinere Anliegen direkt. So entscheiden beispielsweise die Lehrpersonen über Kurzurlaube der Schülerinnen und Schüler.

Eine Umfrage unter den städtischen Lehrpersonen nach einem halben Jahr zeigt, dass die Strukturreform positiv aufgenommen wurde. Rund 90 Prozent der Lehrpersonen begrüssen die neue Struktur und stellen den Vorsteherinnen und Vorstehern ein ausgezeichnetes Zeugnis aus. So fühlen sich die meisten Lehrpersonen in ihrer Arbeit sehr gut unterstützt. Zudem sind sie der Ansicht, dass die Vorsteherinnen und Vorsteher einen guten Überblick über die organisatorischen Belange der Schule haben und einen reibungslosen Schulbetrieb gewährleisten. Das Schulamt und der Stadtschulrat teilen die positive Einschätzung und werten die Strukturreform als gelungen. Insbesondere die neu gebildete Vorsteherkonferenz, welche eine stärkere Einbindung der Schulen in die Führung ermöglicht, wird von allen Beteiligten als wertvoll beurteilt.

Massnahmen zur Weiterentwicklung der externen Kommunikation
Im ersten Jahr hat die Vorsteherkonferenz gemeinsam mit den Lehrpersonen Projekte zur Verbesserung der externen Kommunikation an den Schulen der Stadt Schaffhausen erfolgreich umgesetzt. Mit dem Ziel eines informativen, attraktiven und zukunftsorientierten Webauftritts wurde die Internetpräsenz der städtischen Schulen vollumfänglich erneuert. Der neue Internetauftritt basiert auf einem kostengünstigen und benutzerfreundlichen Content Management System (CMS) und berücksichtigt das Erscheinungsbild der Stadt Schaffhausen. Die Realisierung erfolgte zusammen mit der Firma schulwebsite.com, die sich auf die Entwicklung von Schulhomepages spezialisiert hat. Das Eingangsportal für die Schulwebseiten kann unter der Adresse: www.schulen-stadtsh.ch aufgerufen werden.

Da die Schulen mit der Strukturreform noch einmal in ihrer Bedeutung als Kontaktstelle für Eltern gewonnen haben, wurde deren Erreichbarkeit optimiert. Sämtliche Kontaktdaten sowie die Bürozeiten der Leitungspersonen sind auf den Schulwebsites publiziert. Die Vorsteherinnen und Vorsteher sind selbstverständlich per E-Mail erreichbar, ebenso werden alle städtischen Schulen bis Ende Jahr mit einem Telefonbeantworter ausgerüstet.

Die Wirksamkeit der Schule hängt wesentlich von der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Behörden ab. Mit den nun getroffenen Massnahmen erhöhen die Schulen der Stadt Schaffhausen die Transparenz. Der intensivierte Dialog zwischen Elternhaus und Schule fördert das gegenseitige Verständnis und soll so einen wesentlichen Beitrag für eine glückliche und erfolgreiche Schulkarriere der Kinder leisten.

Ansprechpersonen:

Urs Hunziker, Bildungsreferent
Telefon:+41 52 632 52 14
E-Mail: urs.hunziker(at)stsh.ch

Katrin Huber Ott, Schulpräsidentin
Telefon:+41 52 632 54 39
E-Mail: katrin.huberott(at)stsh.ch

Roger Paillard, Bereichsleiter Bildung
Telefon:+41 52 632 53 32
E-Mail: roger.paillard(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. November 2015

Termine für die Gesamterneuerungswahlen 2016

Die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall und die Stadt Schaffhausen arbeiten bei der der Resultaterfassung anlässlich der Gesamterneuerungswahlen 2016 erneut zusammen und verzichten auf einen separaten Wahltermin im Oktober.

Der Stadtrat Schaffhausen hat die folgenden Termine für die Gesamterneuerungswahlen 2016 festgesetzt:

28. August 2016:    Stadtpräsidium und Stadtrat
    Präsidium Stadtschulrat (falls keine stille Wahl)

25. September 2016:    Mitglieder Stadtschulrat (falls keine stille Wahl)
    allfälliger zweiter Wahlgang Stadtpräsidium/Stadtrat und Präsidium Stadtschulrat

27. November 2016:    Grosser Stadtrat
allfälliger zweiter Wahlgang Mitglieder Stadtschulrat

Die Termine sind mit dem Kanton und der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall abgestimmt. Dies ermöglicht wiederum die gemeinsame EDV-Erfassung der veränderten Stimmzettel der Neuhauser Einwohnerratswahlen und der Schaffhauser Grossstadtratswahlen. Wie bei den letzten Gesamterneuerungswahlen ist die Stadt in Absprache mit der Staatskanzlei auch bereit, bei den Kantonsratswahlen die elektronische Erfassung der veränderten Stimmzettel aller Gemeinden im Auftragsverhältnis zu übernehmen. Den kompletten Terminkalender der kantonalen Wahlen und der kommunalen Wahlen in Neuhausen am Rheinfall und Schaffhausen finden Sie im Anhang.

Beide Gemeinden verzichten im kommenden Jahr auf einen separaten Termin für die Wahl der Gemeindeparlamente im Oktober. Damit wird zwar der Wahlherbst insgesamt etwas länger, jedoch können die durch die Herbstferien bedingten Nachteile des Oktobertermins so vermieden werden.



Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider@stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. November 2015

Die Altstadt gemeinsam weiter bringen


Die Schaffhauser Altstadt soll wirtschaftlich leistungsfähig bleiben und ihre Attraktivität gesteigert werden. Mit diesem Ziel trafen sich im Sommer 2015 Vertreter aus dem Detailhandel, der Gastronomie, der Hotellerie, dem Dienstleistungsbereich, der Wirtschaftsförderung sowie der Stadt zu drei Workshops. Gemeinsam haben die Teilnehmenden Massnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Altstadt entwickelt, welche nun gemeinsam umgesetzt werden sollen.

Wirtschaftsakteure sowie die Stadt verfolgen dasselbe Ziel: Die Schaffhauser Altstadt soll lebendig und attraktiv sein und sich weiterentwickeln. Damit die Altstadt auch künftig ein Magnet für Einheimische und Besuchende bleibt, haben die Wirtschaftsakteure gemeinsam nach Wegen gesucht, die Vielfalt und Einmaligkeit der Innenstadt durch ein zielgerichtetes Zusammenwirken weiter zu entwickeln.

Rund 20 Personen aus den Bereichen Detailhandel, Gastronomie, Hotellerie, Dienstleistung sowie der Wirtschaftsförderung und der Stadt haben im Sommer 2015 in drei Workshops gemeinsame Problemstellungen, aber auch Wettbewerbsvorteile und Stärken analysiert, um dann Ziele und Strategien für die zukünftige Innenstadtentwicklung festzulegen. Die Ergebnisse der Workshops wurden in einem Strategiepapier festgehalten. Das Strategiepapier bildet die Grundlage, die gemeinsam erarbeiteten Strategien nun auch kooperativ umzusetzen. Die Workshops sind von der intosens ag - urban solutions Zürich geleitet worden, welches auf die Entwicklung von Innenstädten spezialisiert ist.

Das Zusammenwirken verschiedener Akteure ist der zentrale Faktor beim Entwickeln und Umsetzen der Massnahmen. Durch gemeinsame Aktionen soll der Standort Innenstadt gestärkt werden. Eine wichtige Massnahme ist die Gründung des sogenannten City Clubs, in welchem die vier Innenstadtverbände (Pro City, IG Unterstadt, Verein D'Webergass, städtischer Gewerbeverband) ihre Kräfte bündeln. Die verschiedenen Akteure in der Altstadt wollen künftig verstärkt kooperieren


und interessante und überraschende Angebote, saisonale Events und Aktionen bereithalten, um das Einkaufen in der Altstadt zum Erlebnis zu machen. Weitere Massnahmen haben eine Verbesserung der Kundenorientierung und die Optimierung der Erlebnis- und Raumqualität zum Ziel.



Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch

Ernst Gründler, Präsident Pro City
Telefon: +41 52 632 40 40
E-Mail: e.gruendler@ght-sh.ch



Medienmitteilung vom 5. November 2015

Manuela Angela De Ventura in den Bürgerrat gewählt

Leonardo Pivetta (AL) ist aus beruflichen Gründen von seinem Amt im Bürgerrat zurückgetreten. Der Stadtrat hat für den Rest der Amtsperiode 2013-2016 Manuela Angela De Ventura in den Bürgerrat gewählt. Sie ist am 3. Juni 1992 geboren und Bürgerin von Schaffhausen.


Ansprechperson:

Brigitte Meier, Fachspezialistin Einbürgerungen und Beglaubigungen
Telefon: +41 52 632 52 23
E-Mail: brigitte.meier@stsh.ch

Medienmitteilung vom 3. November 2015

Sport und Spass für Jugendliche

Die Jugendarbeit der Stadt Schaffhausen lanciert ein neues Projekt unter dem Titel „Sport und Spass“. Das Angebot richtet sich an Jugendliche ab 12 Jahren und kann gratis und ohne Voranmeldung besucht werden. Das vorrangige Ziel ist es, möglichst vielen Jugendlichen am Wochenende eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung zu bieten. Ausserdem dienen Sport und Bewegung der Gesundheitsförderung. Die Medien sind herzlich eingeladen, sich vor Ort selber ein Bild von diesem neuen Angebot zu machen.Sport und Spass findet von November bis April einmal monatlich an folgenden Daten immer von 19 bis 21.30 Uhr statt:Folgende Daten:-    07. November 2015 in der Bachturnhalle-    05. Dezember 2015 in der Munotturnhalle-    09. Januar 2016 in der Hohberghalle (Herblingen)-    06. Februar 2016 in der Kreuzguthalle (Herblingen)-    05. März 2016 in der Hohberghalle (Herblingen)-    02. April 2016 in Stumpenboden (Feuerthalen) Ansprechperson:Leonard ZogajJugendarbeit SchaffhausenTelefon: 079 391 33 52E-Mail: Leonard.zogaj@stsh.ch

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Medienmitteilung vom 28. Oktober 2015

Neue Grabstätte für früh verlorene Kinder auf dem Waldfriedhof

Auf dem Waldfriedhof Schaffhausen gibt es neun verschiedene Grabarten. Für früh verlorene Kinder, welche nicht in ein Kindergrab beigesetzt werden, erstellte nun Grün Schaffhausen eine eigene Grabstätte.

Eine breit abgestützte Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Frauenklinik des Kantonsspitals, der Landeskirchen und des Bestattungsamtes erarbeitete unter der Leitung von Grün Schaffhausen die Zielsetzung, die Regelungen und das Vorgehen. Mit den Beschlüssen der Friedhofkommission und des Stadtrates konnte ein Studienwettbewerb durchgeführt werden.

Auf dem Waldfriedhof Schaffhausen bestand bisher nur die Möglichkeit, verstorbene Kinder ab dem Beginn der Meldepflicht gemäss Zivilstandsverordnung in ein Kindergrab beizusetzen, das heisst, erst ab einem Körpergewicht von mindestens 500 Gramm oder nach vollendeter 22. Schwangerschaftswoche. Für die kleineren früh verstorbenen Kinder und für Aborte existierte bisher keine würdige Grabstätte.
Die neue Grabstätte für früh verlorene Kinder ist ein Ort, an dem der Verlust des ungeborenen Lebens betrauert werden und auch Zuversicht geschöpft werden kann. Es handelt sich also sowohl um eine Grab- als auch Gedenkstätte. Auch für Eltern von nicht vor Ort bestatteten Kindern kann die Stätte ein Ort des Gedenkens sein.
Die Beisetzung findet für alle nicht meldepflichtigen Kinder statt, unabhängig vom Elternwunsch. Zudem ist die Grab- und Gedenkstätte religionsneutral. Die Kinder werden gemeinschaftlich feuerbestattet und die Asche in der neuen Grabstätte beigesetzt. Es können keine Namen angebracht werden. Einmal jährlich, immer am letzten Samstag im Juni, findet eine schlichte Gedenkfeier statt. Das Datum wird mindestens ein Jahr im Voraus festgelegt. Die Eltern werden dazu nicht einzeln eingeladen.

Aufgrund des Studienwettbewerbs wurden sehr interessante und unterschiedliche Gestaltungsvorschläge von fünf Kunstschaffenden eingereicht. Der Stadtrat hat sich auf Empfehlung der Juri für das Projekt "Kokon" des Künstlers Horst Bohnet entschieden. Die Öffentlichkeit wurde darüber anlässlich der Vernissage zur Ausstellung über den Studienwettbewerb in der Orangerie von Grün Schaffhausen informiert.

Eine Sandsteinskulptur in Form eines liegenden Kokons ist mittig auf der Waldwiese angeordnet. Der Kokon symbolisiert das Stadium der Metamorphose zwischen zwei Lebensphasen. Die Spannung zwischen dem geheimnisvollen Inneren und dem umhüllenden Faden soll dazu anregen, Anfang oder Ende zu suchen und das Geheimnis unter dem Gewirr zu lüften. Daran vorbei führt ein perspektivisch zulaufender Kiesweg über die Waldwiese auf einen kleinen, runden Platz am Gehölzrand.




Wie der Schweif einer Sternschnuppe führt der Weg symbolhaft am Kokon vorbei zum Kultplatz, wo in unmittelbarer Umgebung die Urnen beigesetzt und Trauerschmuck ähnlich wie bei den Gemeinschaftsgräbern hinterlegt werden kann. Die perspektivische Öffnung des Weges beim Verlassen des Ortes soll Kraft, Zuversicht und Hoffnung vermitteln.

Die ca. 360 cm lange und bis 55 cm hohe Sandsteinskulptur ist skizzenhaft bearbeitet. Die roh gespitzte Oberfläche steht für das junge Leben der Frühverlorenen. Die Waldwiese bleibt wie vorhanden bestehen und wird durch eingestreute Gruppen von Frühjahrsblühern ergänzt. Das realisierte Projekt überzeugt durch die Ausstrahlung des geheimnisvollen Kokons als Identifikationsobjekt. Als Teil der Natur und der leichten Hangneigung angepasst liegt er gut platziert in der Lichtung, ohne dominant zu wirken. Er ist ein Teil des Waldes. Auch wenn sich die Bedeutung des Kokons sich nicht auf den ersten Blick erschliesst, wirkt er geheimnis- und vertrauensvoll. Die Dimensionen des Kokons und die roh bearbeitete Oberfläche wirken stimmig.

Dia Stadt Schaffhausen kann mit der neuen Gedenkstätte den betroffenen Eltern einen würdigen Ort für die Trauer und Zuversicht bieten.


Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch

Felix Guhl, Bereichsleiter Grün Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 56 51
E-Mail: felix.guhl@stsh.ch

Medienmitteilung vom 27. Oktober 2015

Teilrevision der Tarifordnung für die Siedlungsentwässerung

Ab 2016 erhebt der Bund gestützt auf das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer bei den Abwasserreinigungsanlagen (ARA) eine Abwasserabgabe von 9 Franken pro Einwohnerin und Einwohner. Mit dem Ertrag werden bei den Abwasserreinigungsanlagen Investitionen, die zur Reduktion von Mikroverunreinigungen nötig sind, finanziert. Die Abgabe muss von Gesetzes wegen auf die Verursacher überwälzt werden.

Hat eine ARA Massnahmen zur Reduktion von Mikroverunreinigungen getroffen, so ist sie von der Abgabe befreit. Die Prüfung der ARA Röti hat gezeigt, dass keine Nachrüstung nötig ist. Ein freiwilliger Umbau wurde aufgrund der engen Platzverhältnisse verworfen. Die Stadt Schaffhausen wird deshalb künftig mehr Gebühren an die ARA abliefern müssen und die Abwassergebühren auf Januar 2016 erhöhen.

Die Abwassergebühr von derzeit 1 Franken pro m3 wird auf 1.10 Franken m3 erhöht. Hierfür muss die Tarifordnung für die Siedlungsentwässerung per 1. Januar 2016 angepasst werden. Für einen durchschnittlichen Vierpersonenhaushalt ergeben sich aus der Erhöhung Mehrausgaben von rund 23 Franken pro Jahr (Annahme von 230 m3 Abwasser pro Haushalt).

Ansprechperson:

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 27. Oktober 2015

Entsorgung von Grünabfall in der Stadt: Präzisierung für Küchenabfälle

Aufgrund von Rückmeldungen aus der Bevölkerung hat der Stadtrat die Möglichkeiten geprüft, für geringfügige Mengen von Küchenabfällen kompostierbare Beutel (Compobags) für eine Versuchsphase weiterhin zuzulassen, wie dies auch verschiedene andere Städte tun. Der Stadtrat präzisiert daher nach Rücksprache mit den zuständigen Gemeinderatsmitgliedern der Gemeinden des Kläranlageverbandes seine am 21. Oktober 2015 kommunizierte Neuregelung der Entsorgung des Grünabfalles ohne Abfallsäcke und sieht folgende Vereinfachung vor:

1. Küchenabfälle sind ab 1. Januar 2016 wie der übrige Grünabfall in den von der Stadt zugelassenen Behältnissen zu entsorgen.
2. Im Sinne einer Ausnahme werden für Küchenabfälle auch die im Detailhandel erhältlichen kompostierbaren Beutel zugelassen. Diese biologisch abbaubaren Beutel sind am Gitteraufdruck erkennbar.
3. Sollte sich die Ausnahmeregelung für Küchenabfälle aufgrund der im ersten Halbjahr 2016 gemachten Erfahrungen nicht bewähren, wird sie wieder aufgehoben.

Diese Präzisierung der Regelung wird in den Abfallkalender der Stadt Schaffhausen für das Jahr 2016 aufgenommen.

Ansprechperson:

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 52 632 52 13 / +41 79 827 10 65 (bis 15.30 Uhr)
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 21. Oktober 2015

Grünabfall wird ab Januar nur noch in wiederverwendbaren Behältern gesammelt

Der Grünabfall wird in der Stadt Schaffhausen ab Januar 2016 nicht mehr in Säcken, sondern ausschliesslich in wiederverwendbaren Behältern wie Containern, Kübeln oder stabilen Gartensäcken mit eingebauter Drahtspirale gesammelt. Dank dieser Massnahme wird der Grünabfall frei von Fremdstoffen sein und kann wieder einem Vergärungs- oder Kompostwerk zugeführt werden.

Die Stadt Schaffhausen betreibt seit Mitte der 1980er Jahre eine separate Grünabfallsammlung. Die Sammlung erfolgt meist mithilfe der bekannten grünen Kunststoffsäcke. Dieser Kunststoff kann technisch nicht mit vernünftigem Aufwand vom organischen Abfall getrennt werden und stört die Verwertung des Grünabfalls in einer Kompostier- oder Vergärungsanlage. Als Folge davon muss der Grünabfall derzeit kostspielig entsorgt werden. Der Grünabfall wird deshalb ab Januar 2016 nicht mehr in Säcken, sondern in wiederverwendbaren Behältern wie Containern, Kübeln oder stabilen Gartensäcken mit eingebauter Drahtspirale gesammelt. Mit Ausnahme von Kunststoffsäcken sind sämtliche bisher erlaubten wiederverwendbaren Behälter auch künftig für die gebührenfreie Sammlung zugelassen. Dank dieser Massnahme wird der Grünabfall wieder frei von Fremdstoffen sein und kann einem Vergärungs- oder Kompostwerk zugeführt werden. Das Interkantonale Labor unterstützt die Stadt Schaffhausen bei diesem Systemwechsel.

Die Sammeltouren und -termine der Entsorgungsabteilung der Stadt Schaffhausen ändern sich nicht. In logistischer Hinsicht ist einzig der Umbau der in der Altstadt bestehenden Unterflurcontainer notwendig. Der jetzige Einwurfschacht ist für die Verwendung von Säcken konzipiert. Die Unterflurcontainer werden neu mit einer grösseren Einwurföffnung versehen, sodass ein einfaches Einwerfen des losen Grünabfalls möglich wird. Für die Bevölkerung entstehen keine Mehrkosten. Die Grünabfuhr wird wie bis anhin einzig über die Grundgebühr finanziert.

Mit der Umstellung der zugelassenen Sammelbehälter soll die Bevölkerung auch dahingehend sensibilisiert werden, welche Abfälle in den Grünabfall gehören und was dem Schwarzabfall zuzuführen ist. Denn nur qualitativ guter Grünabfall eignet sich für die Vergärung und Kompostierung. In den nächsten Tagen wird die Bevölkerung mit einem Flyer beliefert, der die Änderungen im Detail zeigt. Sämtliche Informationen sind auch auf der städtischen Homepage ersichtlich. Der Abfallkalender 2016 erscheint wie üblich Ende Dezember 2015.

Die Stadt Schaffhausen bedankt sich bei der Bevölkerung für die seit Jahren gute Abfalltrennung und hofft, dass die Grünabfuhr auch weiterhin rege genutzt wird.

Flyer Grünabfallsammlung

Ansprechperson:

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 52 632 52 13 (9 Uhr bis 10 Uhr)
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Tiefbau und Entsorgung, Abfalltelefon
Telefon: +41 52 632 53 69

Medienmitteilung vom 20. Oktober 2015

Ersatzwahl Stiftungsrat Georg Fischer-Preis

Der Stadtrat hat Ursula Stamm neu in den Stiftungsrat des Georg Fischer-Preises gewählt. Sie folgt auf Hilde Witzig-Vermeulen und Dr. Ernst Willi, die aus dem Stiftungsrat austreten. Ursula Stamm studierte nach der Matura in Zürich und absolvierte die Ausbildung zur Buchhändlerin. Seit 18 Jahren arbeitet sie als Buchhändlerin in Schaffhausen und wirkt bei den Lesungen der Schaffhauser Buchwoche mit. Seit drei Jahren ist sie zudem in der Kulturkommission Spartenvertreterin für die Literatur. Folgenden Personen bleiben Mitglieder des Stiftungsrats: Peter Neukomm, Präsident, Dr. Roland Gröbli, Vizepräsident, Dr. Daniel Leu und Jens Lampater, Quästor.

Der Stadtrat dankt Hilde Witzig-Vermeulen und Dr. Ernst Willi für ihre langjährige Mitwirkung im Stiftungsrat.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Jens Lampater, Bereichsleiter Kulturdienst
Telefon: +41 52 632 52 86
E-Mail: jens.lampater(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 15. Oktober 2015

Schaffhausen unterstützt Entwicklungsprojekt in Osteuropa

Gemeinsam mit den Städten St. Gallen und Winterthur unterstützt die Stadt Schaffhausen das Projekt "Hoffnung säen" des Hilfswerks Pro Adelphos. Mit der Bereitstellung von Saatgut sowie dem Weitergeben von landwirtschaftlichem und unternehmerischem Wissen erhalten Familien in osteuropäischen Ländern so Hilfe zur Selbsthilfe.

Auch in Europa gibt es Länder, in denen Armut dominiert. Vor allem in Osteuropa gibt es viele Familien, die Hunger leiden und oft nicht wissen, wie sie den nächsten Tag überleben sollen. Obwohl es in ihrer Umgebung fruchtbaren Boden gibt und eine Landwirtschaft problemlos betrieben werden könnte, liegt das Land brach, weil den Familien das Geld für Saatgut fehlt. Hier setzt das Hilfsprojekt "Hoffnung säen" von Pro Adelphos an, dem Schweizer Zweig des international tätigen Hilfswerks Mission Without Borders. Das Projekt zielt darauf ab, dass bedürftige Familien in Albanien und Moldawien landwirtschaftlich tätig werden und sich mit der Zeit selbst versorgen können. Sie lernen, ihre eigenen Nahrungsmittel anzubauen – das Saatgut wird von Pro Adelphos zur Verfügung gestellt – und für den Winter einen Teil der Ernte einzumachen. So können sie ein selbstständiges Leben führen und sind nicht auf fremde Hilfe angewiesen. Die Mitarbeitenden von Pro Adelphos vermitteln den Familien landwirtschaftliches Wissen sowie elementares unternehmerisches Denken und überwachen die Entwicklung. Es werden nur Familien in das Programm aufgenommen, die gewillt sind, mitzuarbeiten und ihre Lebenssituation aus eigener Kraft zu verbessern.

Der Aufwand für die Begleitung von 120 Familien beläuft sich jährlich auf ungefähr 49‘000 Franken, wobei pro Familie von zwei Erwachsenen und durchschnittlich sieben Kindern ausgegangen wird. Die Stadt Schaffhausen stellt einen Beitrag von 48'000 Franken zur Verfügung. Zusammen mit den Beiträgen der Städte St. Gallen (84‘000 Franken) und Winterthur (108‘000 Franken) können die Kosten des Programms für fünf Jahre gedeckt werden.



Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider@stsh.ch

Medienmitteilung vom 1. Oktober 2015

Altersgerechtes Herblingen – weitere Quartierbegehung

In der Stadt Schaffhausen leben zahlreiche ältere Menschen. Das ist erfreulich, denn sie verfügen über viel Lebenserfahrung und Wissen, das sie anderen Mitmenschen zur Verfügung stellen können. Gerne möchte die Stadt auf einem Rundgang mit älteren Menschen erfahren, wie altersfreundlich sie das Quartier Herblingen empfinden. Bereits letztes Jahr hat die Stadt eine solche Veranstaltung im Quartier Breite erfolgreich durchgeführt. Diesen Herbst wird die Stadt nun in Herblingen aktiv. Die Begehung findet am 29. Oktober 2015, um 14 Uhr, statt. Die Ergebnisse werden dann am 9. Dezember 2015, um 14 Uhr, präsentiert. Beide Veranstaltungen starten im Alterswohnheim La Résidence an der Stettemerstrasse 95.

Die entsprechenden Einladungen werden in den nächsten Tagen an die Quartierbewohnerinnen und -bewohner, welche 65 oder älter sind, verschickt.

Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 30. September 2015

Freizeit- und Kulturangebote für Flüchtlinge

Verschiedene Anbieter aus Kultur und Sport in der Stadt Schaffhausen bieten Flüchtlingen im Rahmen einer Hilfsaktion kostenlose Erlebnisse an.

Um Flüchtlingsfamilien in der Stadt Schaffhausen einen ersten Schritt zur Integration in das gesellschaftliche Leben zu ermöglichen, stellen verschiedene Anbieter aus Kultur und Sport kostenlose Eintritte zu ihren Veranstaltungen zur Verfügung. Im Rahmen einer Hilfsaktion, welche über die nächsten Monate laufen wird, erhalten Flüchtlinge durch Gratis-Tickets einen Zugang zum vielfältigen Kultur- und Freizeitangebot in der Stadt.

Beteiligt an der Aktion sind der FC Schaffhausen, die Kadetten Schaffhausen, die KSS Sport- und Freizeitanlagen, das Museum zu Allerheiligen, Kultur im Kammgarn, das Stadttheater Schaffhausen, die Schaffhauser Meisterkonzerte und das Musik-Collegium Schaffhausen. Jeder der genannten Anbieter stellt im Rahmen der Hilfsaktion mindestens zehn Tickets gratis zur Verfügung. Die Verteilung der Tickets erfolgt über die Mitarbeitenden im Haus der Kulturen Schaffhausen.

Neben den Kultur- und Freizeitanbietern beteiligt sich auch der Coiffeur-Salon Hairplanet in Schaffhausen mit kostenlosen Coiffeurbesuchen an der Hilfsaktion.

Ansprechpersonen:

Jens Lampater, Kulturbeauftragter Stadt Schaffhausen
Telefon: 052 632 52 86
E-Mail: jens.lampater(at)stsh.ch

Andi Kunz, Leiter Asyl- und Flüchtlingsbetreuung Sozialamt Kanton Schaffhausen
Telefon: 052 632 76 88
E-Mail: andi.kunz(at)ktsh.ch
www.sh.ch

Medienmitteilung vom 28. September 2015

Neue Broschüre zum Thema Alter

Die neue Broschüre ALTER.sh der Stadt Schaffhausen wird zwei Mal im Jahr über aktuelles aus dem Altersbereich berichten.

Die Stadt Schaffhausen verfolgt mit ihrer Strategie "zuhause alt werden" das Ziel, dass ältere Menschen möglichst lange in ihrer eigenen Umgebung alt werden können. Dazu stellen die Stadt mit Spitex und den Alterszentren aber auch zahlreiche private Organisationen eine Reihe von Dienstleistungen zur Verfügung. Bereits der ETH-Bericht zur Evaluation des Neubaus Künzleheim sowie die Erfahrungen aus den Mitwirkungsveranstaltung im Emmersberg 2012 (ein Quartier für Alt und Jung) haben gezeigt, dass eine Informationen der älteren Bevölkerung über das Angebot in der Stadt ein zentraler Erfolgsfaktor zur erfolgreichen Umsetzung der Altersstrategie ist. Aus diesem Grund wurde 2013 für die Quartiere Emmersberg-Gruben, Buchthalen und Niklausen die Broschüre MunOst entwickelt. Sie wurde vom Alterszentrum Emmersberg zusammen mit den Partnerorganisationen und den Quartiervereinen erarbeitet und enthielt Informationen aus den Quartieren für die älteren Menschen. Die Broschüre stiess auf sehr positive Resonanz. Ab 2015 sind nun auch die beiden Alterszentren Breite und Kirchhofplatz gestartet und bieten ambulante und stationäre Dienstleistungen unter einem Dach an.

Im Rahmen der Quartierbegehung in der Breite äusserte die ältere Bevölkerung ebenfalls den  Wunsch, gut und regelmässig über das Angebot im Altersbereich informiert zu werden. Der Bereich Alter hat hierfür die Broschüre ALTER.sh entwickelt. Sie wird in regelmässigen Abständen an die ältere Bevölkerung verschickt. Sie enthält wichtige und aktuelle Informationen aus der Stadt, aber auch von den verschiedenen privaten Organisationen sowie über Projekte aus dem Altersbereich. Ältere Menschen können sich so umfassend und regelmässig über wichtige Dienstleistungen informieren. Die Broschüre wird in den nächsten Tagen in die Haushalte der Menschen ab 65 Jahren verschickt und wird zwei Mal im Jahr erscheinen.

Link zur Broschüre Alter.sh

Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent (11 bis 13 Uhr)
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 28. September 2015

VBSH: Neue Busse mit Videoüberwachung
In diesen Tagen werden zwei neue Busse der Verkehrsbetriebe Schaffhausen in Betrieb genommen. Die beiden Standardbusse sind zur Erhöhung der Sicherheit mit Videokameras ausgerüstet. Der Stadtrat hat zum Schutz vor Missbrauch in Ergänzung zum Bundesrecht ein Reglement erlassen.
In diesen Tagen werden die zwei neusten Fahrzeuge der städtischen Busflotte des Modells «Citaro C2» von den Verkehrsbetrieben Schaffhausen (VBSH) in Betrieb genommen. Die beiden Busse sind bereits ab Werk standardmässig mit jeweils vier Kameras ausgerüstet. Die damit erstellten Aufzeichnungen werden auf einer Harddisk lokal gespeichert und kontinuierlich überschrieben.
Die Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln ist grundsätzlich genügend auf Bundesebene geregelt (Videoüberwachungs¬ver¬ordnung ÖV vom 4. November 2009). Im Wissen um die Sensibilität der Bevölkerung für die Videoüberwachung hat der Stadtrat in Ergänzung zum Bundesrecht zum Schutz vor Missbrauch ein Reglement erlassen. Das neue Reglement lehnt sich an den bestehenden städtischen Bestimmungen für die punktuelle Videoüberwachung auf öffentlichem Grund an. Es schränkt unter anderem die Zugriffsmöglichkeit auf die Aufnahmen stark ein. Die Auswertung der Videobilder wird nur innerhalb einer gewissen Frist und ausschliesslich durch die Schaffhauser Polizei zugelassen. Die VBSH selbst dürfen die Videoaufnahmen nicht auswerten. Kommt es beispielsweise zu einem Fall von Vandalismus im Bus oder gar einem Übergriff auf andere Passagiere, werden die Datenträger der Polizei für die Strafverfolgung übergeben. Zudem müssen alle mit Videoüberwachung ausgerüsteten Fahrzeuge mit klar ersichtlichen Piktogrammen gekenn¬zeichnet werden.
Beim Kameraeinsatz geht es vorab darum, die Sicherheit der Fahrgäste und des Personals zu erhöhen. Passagiere im öffentlichen Verkehr, besonders in den S-Bahn- oder Thurbo-Komposi-tionen, aber auch in den modernen Fernverkehrszügen, sind es sich bereits gewohnt, dass Video-kameras zur Standard¬aus¬rüstung der Fahrzeuge gehören – dies wird inskünftig auch bei den Bussen der städtischen Verkehrs¬betriebe der Fall sein.
Die VBSH sind nicht die ersten Busbetriebe in der Schweiz, die Videoüberwachung zum Schutz der Fahrgäste und des Personals einsetzen. Erfahrungen anderer Transportunternehmen haben gezeigt, dass die Videoüberwachung auch ein wirksames Mittel gegen Vandalismus ist. Wenn potenzielle Vandalen damit rechnen müssen, zur Rechenschaft gezogen zu werden, sehen viele von einer Tat ab. Bei Vergleichen in Zürich mit Fahrzeugen ohne Videoüberwachung hat sich gezeigt, dass die Schadenquote rund zwei Drittel höher ist.


Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Bruno Schwager, Direktor Verkehrsbetriebe Schaffhausen
Telefon: +41 52 644 20 10
E-Mail: bruno.schwager(at)vbsh.ch

Medienmitteilung vom 24. September 2015

Projektwoche im Spielmobil
Das Spielmobil der Stadt Schaffhausen steht in der letzten Woche dieser Saison im Promenade-Park in Schaffhausen und lädt einer zu einer Projektwoche unter dem Titel "Die fünf Kontinente" ein. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Primarschüler. Das Spielmobil ist vom Montag, 28. September bis Freitag, 2. Oktober jeweils von 14 bis 17 Uhr geöffnet.




Ansprechperson:

Mustafa Ergön, Leiter Jugendarbeit
Telefon: +41 52 632 58 09, 079 685 76 55
E-Mail: mustafa.ergön@stsh.ch

Medienmitteilung vom 22. September 2015

Niklausen - mein Quartier
Wie erleben insbesondere Kinder, Jugendliche und Familien das Quartier Niklausen? Welche Qualitäten und Ressourcen hat das Quartier, welche Verbesserungen wünschen sich die Bewohnerinnen und Bewohner? Um dies in Erfahrung zu bringen, wird die Stabsstelle Quartierentwicklung gemeinsam mit dem Quartierverein Niklausen in der letzten Septemberwoche das Gespräch mit der Bevölkerung suchen.

Geplant ist, an drei Bushaltestellen die Menschen zu einem kurzen Verweilen einzuladen und sie zu befragen. Daraus sollen sich Ansatzpunkte für Verbesserungen und weitere Aktionen ergeben.

Zu den folgenden Zeiten werden Mitarbeitende der Quartierentwicklung oder Mitglieder des Quartiervereins auf die Leute zugehen:
Mittwoch, 23. September 2015, von 14:00 bis 18:00, Bushaltestelle Niklausenplatz
Freitag, 25. September 2015, 15:00 bis 19:00, Bushaltestelle Stimmerstrasse
Samstag, 26. September 2015, 10:00 bis 16:00, Bushaltestelle Alpenblick



Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent (12.30 - 13.30 Uhr)
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker@stsh.ch

Beatrice Laube, Leiterin Quartierentwicklung, (12.00-13.30 Uhr),
Telefon: +41 52 632 56 91
E-Mail: beatrice.laube@stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. September 2015

Schaffhausen näher an den Rhein bringen

Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung die Vorlage zur Rheinuferneugestaltung verabschiedet. Das Bauprojekt beinhaltet die Neugestaltung der Rheinuferstrasse, den Neubau eines Fussgängersteges, die Instandsetzung der Kragplatte und die Sanierung der Bachstrasse. Die Vorlage ist aus Sicht des Stadtrates eine einmalige Chance, dem Wunsch, die Stadt näher an den Rhein zu bringen, zum Durchbruch zu verhelfen.

Die Aufwertung des Rheinufers ist seit über zehn Jahren ein Brennpunkt in der Schaffhauser Stadtplanung. Viele Schaffhauserinnen und Schaffhauser wünschen sich einen besseren Zugang zum Rhein. Ein parlamentarischer Auftrag im Jahre 2005 war Anlass für die Durchführung eines Mitwirkungsprozesses. Gestützt darauf verabschiedete der Grosse Stadtrat den Masterplan Rheinufer. Zwischenzeitlich sind die Aufwertung des Freien Platzes und die sanfte Sanierung der Rhybadi erfolgreich umgesetzt worden.

Das Bauprojekt in Kürze
Mit der Vorlage 'Rheinuferneugestaltung' unterbreitet der Stadtrat das Bauprojekt zur Umsetzung einer Aufwertung des Perimeters zwischen dem Kraftwerk und der Feuerthalerbrücke. Sie beinhaltet im Wesentlichen:

-    Neugestaltung der Rheinuferstrasse:
•    Optimierung der Fahrspuren unter Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses
•    Neugestaltung und Attraktivierung der Promenade für Fussgänger und Langsamverkehr
•    zusätzlicher Fussgängerübergang auf der Höhe Kammgarn sowie Trottoir zwischen Kammgarn Ost und Einmündung Bachstrasse sowie bei Stricki-Areal
•    Aufwertung des Mühlentorplatzes (südliche Seite am Rhein) unter Beibehaltung der Unterführung

-    Neubau eines Fussgängersteges:
•    Verbesserung der Zugänglichkeit zum Rhein mit einem Holzsteg an die grüne, parkähnliche Uferpromenade auf der Feuerthaler Seite

-    Instandsetzung der Kragplatte:
•    nicht aufschiebbare Sanierung der bis zu 3 Meter in den Rhein hinausragenden Kragplatte mit Energiekanal aus Sicherheitsgründen

-    Sanierung der Bachstrasse:
•    tiefbautechnisch notwendige Erneuerung des Fahrbelages unter Beibehaltung der bisherigen Fahrspuren
•    verbesserte Verkehrsführung für den Langsamverkehr

Der Stadtrat hat das Gesamtprojekt in 20 Teilprojekte (jeweils mit Kostenfolge) strukturiert und unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen wie auch des Mehrwertes für die Bevölkerung priorisiert.

Dank Mitfinanzierung tragbare Investitionskosten für die Stadt
Die Gesamtkosten für das Projekt von rund 12.8 Millionen Franken (davon 3.8 Mio. Franken gebunden) werden von verschiedenen Trägern mitfinanziert, so dass für die Stadt Investitionskosten von netto 6.7 Millionen Franken (davon 2.7 Mio. Franken gebunden) verbleiben. Die finanziellen Mitbeteiligungen entlasten den städtischen Finanzhaushalt in Bezug auf die zu tätigenden Investitionen erheblich um insgesamt 6.1 Millionen Franken:
-    Die Neugestaltung der Rheinuferstrasse ist bis zu einem Kostenrahmen von rund 7.3 Millionen Franken Teil des vom Grossen Stadtrat genehmigten Agglomerationsprogrammes (1. Generation) und wird entsprechend zu 40 Prozent vom Bund und 30 Prozent vom Kanton getragen. 30  Prozent der Investitionskosten verbleiben bei der Stadt.
-    Da es sich bei der Bachstrasse um eine Kantonsstrasse handelt, beteiligt sich der Kanton mit 50 Prozent an den Kosten des Strassenbelages.
-    Schliesslich beteiligt sich die Kraftwerke Schaffhausen AG mit 25  Prozent an den Sanierungskosten der Kragplatte.
-    Der Volksabstimmung unterliegen die nicht gebundenen Ausgaben von brutto 9.1 Millionen Franken, wovon 5.1 Millionen Franken durch Dritte finanziert werden. Somit verbleiben Nettokosten von knapp 4 Millionen Franken.

Annähernd gleich hohe Kosten im Falle eines Verzichtes
Bei einem Verzicht auf die Neugestaltung des Rheinufers müsste die dringend notwendige Sanierung der Kragplatte inklusive der darauf befindlichen Promenade sowie der Fahrbahnen, trotzdem vorgenommen werden. Dabei würden wegen der für diesen Fall wegfallenden Mitfinanzierung Kosten in annähernd gleicher Höhe anfallen, dies aber ohne Aufwertungsgewinn.

Der Zeitplan sieht die Volksabstimmung im Jahre 2016, den Bau in zwei Etappen 2018 - 2019 sowie die Eröffnung im Jahre 2019 vor. Der Regierungsrat hat am 1. September 2015 die Genehmigung des Bauprojektes in Aussicht gestellt.

Chance für die Stadt
Die Rheinuferneugestaltung ist aus Sicht des Stadtrates eine einmalige Chance, dem über Jahre gehegten Wunsch, die Stadt näher an den Rhein zu bringen, zum Durchbruch zu verhelfen. Die Vorlage ist optimal abgestimmt auf die Vorlage "Entwicklung Kammgarnareal"; der neu gestaltete Kammgarnhof wird ideal durch den Fussgängersteg mit Zugang zum grünen Rheinufer ergänzt. Es handelt sich um eine zwar pragmatische, aber finanziell tragbare und damit auch mehrheitsfähige Lösung. Dank der massgeblichen Mitfinanzierung durch Bund und Kanton erhält die Stadt für ihren Kostenanteil einen ausserordentlichen Mehrwert.



Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Medienmitteilung vom 11. September 2015

Ausstellung "Schaffhausen weiterdenken – das Fulachtal"

Das städtebauliche Potenzial des Fulachtals unmittelbar nördlich der Schaffhauser Altstadt ist riesig. Das Nebeneinander von Autobahn, Güterbahnhof, Industrie, Dienstleistung und Logistikbetrieben prägt das Tal. Neu entstehen Stadion und S-Bahnhof und die öffentliche Hand plant Projekte im ehemaligen Industrietal. Wie es weiterentwickelt werden könnte, zeigt die Ausstellung von Studentenarbeiten der ETH Zürich "Schaffhausen weiterdenken – das Fulachtal".

Das Fulachtal dringt von Herblingen her als Verkehrsachse wie ein mäandrierender Flusslauf durch die nördlichen Stadtgebiete bis an den Rand der Schaffhauser Altstadt. Das Tal ist geprägt von Transitachsen, grossen Industrie- und Gewerbeflächen sowie einem überdimensionierten Güterbahnhof, der heute hauptsächlich als Abstellplatz für Eisenbahnzüge dient. Das Tal gilt aber aus gesamtschweizerischer Optik auch als eines der wichtigsten Verbindungstore Deutschland – Schweiz. Das Fulachtal wurde in den 60er Jahren mit einer großzügigen Infrastruktur und reichlich Reserve für eine dem damaligen Zeitgeist entsprechende visionäre, aber auch vage industrielle Zukunft versehen.

Das städtebauliche Potenzial dieses zentrumsnahen Geländes bietet der Munotstadt eine einmalige Entwicklungschance. Auf Initiative des Schaffhauser Architektur Forums haben sich wichtige Akteure zusammengefunden, um die Zukunft des ganzen Gebiets zusammenhängend zu überdenken. Daraus hat sich eine enge Zusammenarbeit zwischen der Stadt Schaffhausen und der ETH Zürich ergeben. In einem "Entwurfsstudio" am Institut für Städtebau von Prof. Kees Christiaanse, beschäftigten sich 16 Studierende intensiv mit dem Fulachtal.

Die entstandenen visionären Studienarbeiten werden nun öffentlich präsentiert. Die Ausstellung "Schaffhausen weiterdenken – das Fulachtal" gibt eine Vorstellung, wie sich die Stadt hier städtebaulich weiterentwickeln könnte. Fachreferate und Führungen begleiten die Ausstellung.

Ausstellung Dienstag, 22. bis Samstag, 26. September 2015
Kammgarn Flügel West, 2. OG
Öffnungszeiten: Dienstag - Freitag 18:00 - 20:00 Uhr, Samstag 10:00 - 16:00 Uhr

Medienmitteilung vom 9. September 2015

Dorfkern Herblingen mit Tempo-30-Zone

Im Dorfkern von Herblingen, im Bereich Schlossstrasse 9 bis 49/Unterdorf/Im Chloster und Im Höfli, gilt ab sofort Tempo 30. Damit wurde die vom 8. Dezember 2011 eingereichte Petition zur Temporeduktion im Dorfkern von Herblingen mit über 400 Unterschriften umgesetzt.
Ein daraufhin erstelltes Verkehrsgutachten ergab, dass sowohl rechtlich als auch technisch einer Umsetzung nichts im Wege steht. Im Dezember 2013 wurde die Tempo-30-Zone auch vom Kanton bewilligt. Um die Anwohnerschaft über die Situation zu informieren, wurde im Mai 2014 eine Veranstaltung durchgeführt, bei welcher die Anwohnerinnen und Anwohner die Möglichkeit hatten, über die Einführung abzustimmen. Das Ergebnis war deutlich und so konnten nun die Massnahmen, die sich im Wesentlichen auf die Signalisation und einige Markierungen beschränken, nach der Zustimmung des grossen Stadtrates am 31. März 2015, umgesetzt werden. Dazu waren keine baulichen Ergänzungsmassnahmen nötig und der Dorfkern kann somit mit einer Beruhigung des Durchgangverkehrs rechnen.




Ansprechperson:

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch

Medienmitteilung vom 9. September 2015

Gestaffelte Inkraftsetzung der Neuregelung für politische Plakatierungen

Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung der gestaffelten Inkraftsetzung des Leitfadens für die politische Plakatierung an Kandelabern zugestimmt. Da die Frist zur Umsetzung im Hinblick auf die Wahlen vom 15. Oktober 2015 sehr kurz ist, wird die Begrenzung der Anzahl von Kandelaber-Plakaten auf je 20 Plakate pro Kandidat bzw. Liste auf den 1. Januar 2016 verschoben. Die übrigen Bestimmungen des Leitfadens gelten bereits für die Wahlen vom Oktober 2015. An den Gesamterneuerungswahlen auf kantonaler und kommunaler Ebene im Jahr 2016 gelten dann die neuen Regelungen vollumfänglich.

Die Neuregelung der politischen Plakatierung auf dem öffentlichen Grund der Stadt Schaffhausen nimmt im Wesentlichen die bei den vergangenen Gesamterneuerungswahlen entwickelte Praxis auf.

Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 2. September 2015

Neue Wohnformen im Alter in der Stadt


Der Stadtrat möchte ein möglichst breites und differenziertes Wohnangebot in den Alterszentren. Er unterscheidet künftig deshalb zwischen Pflegewohngruppen und Servicewohnungen. Die Anpassung und Angebotsdifferenzierung wird eine Reihe von Taxanpassungen nach sich ziehen. Die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner wurden bereits informiert.

Am 18. März 2014 stimmte der Grosse Stadtrat mit der Vorlage zur Beantwortung der Motion Winzeler „Förderung vielfältiger Wohnformen im Alter“ der städtischen Alterspolitik „Zu Hause alt werden“ zu. Damit wird den Bedürfnissen der älteren Menschen nach Selbstbestimmung und dem häufigen Wunsch, im gewohnten Umfeld wohnen bleiben zu können, entsprochen. Der Stadtrat zeigt in der Vorlage auf, dass in der Stadt Schaffhausen ein überdurchschnittlich grosses Bettenangebot in den stationären Einrichtungen besteht. Dies auch als Folge des fehlenden altersgerechten Wohnraums. Obwohl viele der älteren Menschen noch autonom und selbständig zu Hause leben könnten, wenn sie eine barrierefreie Wohnung hätten, treten sie mangels Alternativen in ein Alterszentrum ein.

Das Sparprogramm des Regierungsrates des Kantons Schaffhausen (EP14) hat leider auch einen grossen Einfluss auf die Angebots- und somit die Taxstruktur in den Alterszentren. Auf der einen Seite muss die Stadt Wohnraum schaffen, welcher mit Ergänzungsleistungen zur AHV bezahlbar ist. Auf der anderen Seite muss sie dafür sorgen, dass die Abgrenzung zwischen der Pflege und anderen Wohnformen klarer wird und nur noch pflegebedürftige Personen in die Pflegestationen bzw. Pflegewohngruppen aufgenommen werden. Bei den Hauswirtschafts- und Betreuungszuschlägen strebt die Stadt eine bessere Lösung an, welche weniger von der BESA (BewohnerInnen Einstufungs- und Abrechnungssystem)-Pflegestufe abhängig und verbrauchergerechter ist. Bereits im November 2012 hielt der Stadtrat fest, dass Seniorinnen und Senioren mit leichtem Betreuungs- und Pflegebedarf in der Regel in eine selbständige Wohnform eintreten sollen, während pflegebedürftige Personen in der Regel eine Umgebung mit einem 24-Stunden- Pflegeangebot benötigen.

Der Stadtrat hat sich letzten Juni mit der entsprechenden "Bau- und Bedarfsplanung 65+" und der damit zusammenhängenden Taxgestaltung in den Alterszentren befasst und folgende Anpassung beschlossen.

Ab 2016 zwei Wohnformen: Servicewohnen und Pflegewohngruppe

Der Stadtrat möchte ein möglichst breites und differenziertes Angebot in den Alterszentren. Er unterscheidet künftig deshalb in Pflegewohngruppen (Pflegestufe 4-12) und Servicewohnungen (bis Pflegestufe 3). Pflegewohngruppen verfügen über eine 24-Stunden-Pflegepräsenz. Es werden auch Menschen mit komplexen Pflegesituationen betreut.

Im Servicewohnangebot braucht es nur bei Bedarf Pflegepersonal. In den Leistungen inbegriffen sind hier Verpflegung, Reinigung, Wäschebesorgung, Hauswartdienst, Notrufanlage und ein Angebot zur Tagesgestaltung. Bewohnerinnen und Bewohner von Alterswohnungen mit einem Servicepaket weisen einen geringen bis mittleren Pflegebedarf auf, eine Anbindung an ein Heim ist keine Notwendigkeit, aber ein Vorteil, insbesondere um bei Bedarf sofort eine angemessene Betreuung zu gewährleisten.

Die Angebotsdifferenzierung wird eine Reihe von Taxanpassungen nach sich ziehen. Die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner wurden bereits detailliert informiert, und die Zentrumsleiter stehen für Fragen zur Verfügung. Personen, welche bereits heute in einem Alterszentrum leben und von einer Taxerhöhung betroffen sind, werden durch entsprechende Taxerlasse im kommenden Jahr entlastet. Finanziell ist die Anpassung im Budget 2016 ausgewiesen und kostenneutral. Der Stadtrat hofft, mit dieser Angebotsdifferenzierung dem Wohn- und Betreuungsbedürfnis der Menschen nun stärker zu entsprechen.



Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker@stsh.ch

Monica Studer, Bereichsleiterin Alter
Telefon: + 41 52 632 53 38
E-Mail: monica.studer@stsh.ch

Medienmitteilung vom 31. August 2015

Handlungsspielraum der Stadt nicht einschränken


Mit zwei Volksinitiativen möchte die Alternative Liste Schaffhausen (AL) die Stadt zu einer expansiveren Bodenpolitik bewegen. Der Stadtrat empfiehlt beide Initiativen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Es sollen weiterhin alle zur Verfügung stehenden Instrumente - auch das Baurecht und der Verkauf - situationsgerecht eingesetzt werden können.

Der Stadtrat betreibt eine aktive Bodenpolitik. Ziel ist nicht die Vermehrung des städtischen Landeigentums, sondern die strategische Steuerung der Bodennutzung im Interesse der Stadt. Dazu arbeitet die Stadt seit Jahren auch erfolgreich mit privaten Partnern zusammen. Neben der eigenen Entwicklung kann die Stadt Grundstücke an Dritte abgeben, und zwar situationsgerecht durch Verkauf oder Abgabe im Baurecht.

Mit zwei Volksinitiativen möchte die Alternative Liste Schaffhausen (AL) die Stadt zu einer expansiveren Bodenpolitik (weniger Verkäufe, dafür mehr Käufe und mehr Baurechtsabgaben) bewegen:

•    Die Initiative "Landverkäufe vors Volk" fordert die Herabsetzung der Referendumsgrenze für Landverkäufe von heute 2 Millionen Franken auf neu 1 Million Franken.
•    Die Initiative "Zweckbindung von Baurechtszinsen" verlangt, dass Baurechtszinsen künftig dem Rahmenkredit für Land- und Liegenschaftenerwerb gutgeschrieben werden.

Mit den beiden Initiativen sollen auf der einen Seite der finanzielle Spielraum für Landkäufe mittels Rahmenkredit vergrössert und auf der anderen Seite die Hürden für Verkäufe erhöht werden, womit die Baurechtsabgabe im Vergleich zum Verkauf relativ an Attraktivität gewinnen würde.
Der Stadtrat empfiehlt beide Initiativen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Hauptgrund für diese Haltung ist die Überzeugung, dass für eine Bodenpolitik im Interesse der Stadt Schaffhausen auch weiterhin alle Instrumente – also nicht nur das Baurecht, sondern auch der Verkauf – situationsgerecht eingesetzt werden können sollen. Es braucht die Balance aller Instrumente, und es macht keinen Sinn, den Handlungsspielraum der Stadt unnötig einzuschränken. Der Fokus der stadträtlichen Bodenpolitik soll weiterhin auf der strategischen Steuerung der Landentwicklung und nicht auf der Eigentumsvermehrung liegen.

Vorlage des Stadtrates

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Medienmitteilung vom 17. August 2015

Zusätzliche Toiletten-Anlage in der Altstadt

Zur Ergänzung des öffentlichen WC-Angebots hat die Stadt Schaffhausen in der Ausgehzone versuchsweise eine Toilettenanlage eingerichtet. Die Benutzung ist kostenlos.

Das Bedürfnis nach zusätzlichen öffentlichen Toiletten im Altstadtbereich ist seit längerer Zeit ausgewiesen und wurde in verschiedenen Gremien, mitunter in der AG Centro und im Einwohnerverein Altstadt, eingehend diskutiert.
Auf Initiative der Bereichsleitung Sicherheit & öffentlicher Raum der Stadt Schaffhausen wurde, in enger Zusammenarbeit mit Exponenten der Gastwirtschaft, entschieden, versuchsweise eine Toi-Toi-Toilettenanlage in Betrieb zu nehmen. An der Safrangasse stehen ab dem 20. August 2015 in einer Garage im Haus zum Eckstein zwei öffentliche Toi-Toi-Elemente zur Verfügung. Die Öffnung, Schliessung, Kontrolle und Beschilderung der temporären Toilettenanlage ist in einer ersten Versuchsphase abends, beziehungsweise nachts, während der Öffnungszeiten der Gastrobetriebe vorgesehen. Die Umsetzung und Kontrolle dieser Massnahmen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des Cuba Clubs und deren Türsteher.
Die Schaffhauser Polizei und die Verwaltungspolizei sind bemüht, durch vermehrte Kontrollen das Verrichten der Notdurft im öffentlichen Raum zu verhindern oder zumindest zu reduzieren.


Ansprechperson:

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit & öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 12. August 2015

Ehrung der Schaffhauser Sportlerinnen und Sportler

Die Stadt Schaffhausen feiert heute erfolgreiche Schaffhauser Sportlerinnen und Sportler. Stadtrat Urs Hunziker und das Sportamt ehren 54 Welt- oder Europameisterschaftsteilnehmende, eine Bronzemedaille an der Universiade sowie rund 170 Schaffhauser Sportlerinnen und Sportler, die gesamthaft 177 Podestplätze an Schweizermeisterschaften erreichten.

Heute Abend findet in der Kammgarn Schaffhausen die Schaffhauser Sportlerehrung statt. Stadtrat Urs Hunziker und das Sportamt ehren 54 Welt- oder Europameisterschaftsteilnehmende, eine Bronzemedaille an der Universiade sowie rund 170 Schaffhauser Sportlerinnen und Sportler, die gesamthaft 177 Podestplätze an Schweizermeisterschaften erreichten. Durch den Anlass führt auch in diesem Jahr wieder der TV-Sportkommentator Michael Stäuble.

Die Erfolge der Schaffhauser Sportlerinnen und Sportler sind auch dieses Jahr herausragend.
So werden beispielsweise gleich 39 Sportlerinnen und Sportler des Rock'n'Roll-Clubs Angeli, 24 des Schwimmclubs Schaffhausen und des Kanuclubs Schaffhausen geehrt, welche an Schweizermeisterschaften Podestplätze erreicht haben. Erneut mit dabei sind die Teams der Altra Schaffhausen, die sehr erfolgreich an den Special Olympics Switzerland teilnahmen. Auch in diesem Sportjahr gingen Träume in Erfüllung, wie der des Kunstturners Marco Walters, welcher auf dem Boden den beachtlichen 3. Platz an der Universiade erreicht hat.

Die Vereine können ihre erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler jeweils bis zum 15. Mai beim Sportamt der Stadt Schaffhausen melden. Es wird zwischen olympischen und nicht olympischen Sportarten unterschieden. Bei ersteren gelten als Kriterien für Einzelsportler mindestens eine Teilnahme an Olympischen Spielen, Welt- oder Europameisterschaften oder ein Podestplatz an Schweizermeisterschaften. Bei den Mannschaftssportarten wird zudem der Aufstieg in die Nationalliga A oder B geehrt. Bei nicht olympischen Sportarten sind die Anforderungen bei Einzelsportlern ein Schweizermeistertitel oder eine Teilnahme an Welt- oder Europameisterschaften. Bei den Mannschaften wird ebenfalls zusätzlich ein Aufstieg in die Nationalliga A oder B gewürdigt.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei

Roger Köppel, Sportkoordinator
Tel: +41 52 632 53 45
E-Mail: sport(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 3. August 2015

Im Mühlental entsteht ein neuer Stadtteil:
Werk I wird zu Meilenstein der Stadtentwicklung

Auf dem Gelände des ehemaligen Werk I der Stahlgiesserei im Mühlental entsteht ein attraktiver, neuer Stadtteil zum Wohnen und Arbeiten. In mehreren Bauphasen ist die Erstellung von rund 380 Wohnungen geplant. Ebenfalls werden auf dem 3.6 Hektaren grossen Grundstück Gewerbe- und Dienstleistungsflächen entstehen. Baubeginn ist im Verlaufe des nächsten Jahres. Stadtrat und Regierungsrat beurteilen dieses Projekt als städtebaulich wegweisend.


Der bis 1991 schrittweise stillgelegte Gebäudekomplex Werk I im Mühlental wird einer neuen Nutzung mit Wohnungen und Gewerberäumen zugeführt. Im Rahmen des Um- und Neubauprojekts von ulmerledergerber Architekten Schaffhausen und AMJGS Architektur Zürich werden Elemente des Areals integral erhalten und renoviert, andere umgebaut sowie ein Teil abgebrochen und unter Beibehaltung der Grundstruktur neu überbaut. Die Neubauten ermöglichen eine dichte neue Nutzung und gleichzeitig den Erhalt eines Grossteils der Hallen. Insbesondere die grösste der Hallen, welche eine Breite von 24 Metern aufweist, erfordert eine unkonventionelle Lösung: Die Haupthalle soll in einen öffentlich zugänglichen, parkartigen Raum umgenutzt werden. Die transformierte und um Neubauten erweiterte Stahlgiesserei wird ein dichter Wohnkomplex mit Gewerbebauten und Veranstaltungshalle in ehemaligen Industriehallen. Es entsteht ein neues Wohn- und Arbeitsquartier im ansonsten noch hauptsächlich gewerblich genutzten Mühlental. Nach der bereits mit dem Dianaareal und dem Areal Bleiche erfolgreich abgeschlossenen baulichen Entwicklung im vorderen Mühlental erfolgt nun ein weiterer wegweisender städtebaulicher Schritt im ehemaligen Industriequartier Mühlental. Die Nähe zur Altstadt und die direkte Anbindung an die vorhandene Verkehrsinfrastruktur mit Bus und Bahn machen das Areal besonders attraktiv. Es kann als Musterbeispiel für die mit der Umsetzung des Verdichtungsauftrages des Raumplanungsgesetzes angestrebte Umnutzung von Industriebrachen und damit für den schonenden Umgang mit Landressourcen in städtischen Zentren gelten.


Baugesuch von Stadt und Kanton bewilligt
An einer Medienkonferenz stellt der Investor Carlo Klaiber heute im Beisein von Vertretern von Stadt und Kanton sein Projekt im Detail vor. Nachdem nun die rechtskräftige Baubewilligung vorliegt, wird im Verlaufe des nächsten Jahres mit dem Bau der ersten Etappe begonnen. Am Baubewilligungsverfahren waren nebst dem federführenden Bereich Hochbau der Stadt Schaffhausen und dem kantonalen Bauinspektor unter anderen auch die Stadtplanung, die Denkmalpflege, die Stadtbildkommission und diverse weitere Fachstellen von Stadt und Kanton massgeblich beteiligt.

Die 24-Meter-Längshalle, die aufgrund ihrer Dimension und Lage das Kernstück der Stahlgiesserei darstellt, wird in einen Freiraum umgewandelt. Das Dach des heute geschlossenen Baukörpers mit gedämpften Lichtverhältnissen wird geöffnet, die Werkhalle wird zum hellen Aussenraum. In der südlichen Front der Halle, in Richtung Bahnhof und Altstadt, wird der Eingang zum Areal liegen. Mit der Öffnung des Hallendachs und zugänglichen Kleinbauten entsteht ein urbaner Park, der sich in seiner Gestaltung zwischen Wintergarten und Wohnstrasse bewegt. Hier sind künftig Cafés, Restaurants, Läden, Ateliers und kulturelle Einrichtungen vorgesehen. In den Randbau und in die 20-Meter-Halle werden Wohn-, Gewerbe-, und Bürobauten eingefügt. Im nördlichen Bereich bleibt die Veranstaltungshalle bestehen. Die konstruktiven Elemente der belassenen Bestandesbauten sollen als Zeitzeugen weitestgehend sichtbar erhalten bleiben und ein einmaliges Ambiente erzeugen. Der Fasssadenbau von Karl Moser und die Strassenfassade des Randbaus von Emil Rudolf Mewes werden weiterhin die repräsentative Schaufront des umgewandelten Areals bilden.

Die Reihe der acht Wohntürme im Osten und die Gruppe der drei Hochhäuser im Norden bestimmen den neuen Ausdruck des baulichen Ensembles. Deren Gebäudestruktur ist den heutigen Wohnbedürfnissen angepasst. Die Lage und die Art der einzelnen Wohnungen mit individuellen und gemeinschaftlichen Aussenräumen sollen Bewohner unterschiedlicher Couleur und verschiedenen Alters ansprechen.

Meilenstein bis zum Spatenstich
Nach der Stilllegung der Stahlgiesserei im Jahr 1991 hielten in den Folgejahren verschiedene Zwischennutzungen und kulturelle Veranstaltungen Einzug. 2007 wurde ein Rahmenplan und eine 'Sonderzone Vorderes Mühlental', welche die Bauordnung und den Zonenplan ergänzen, beschlossen. Der Quartierplan „Werk I“ wurde 2011 genehmigt. Das Baugesuch „Stahlgiesserei“ ist im Herbst 2014 eingereicht worden. Im Sommer 2015 haben nun die Stadt und der Kanton Schaffhausen das Baugesuch bewilligt.


Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Dr. Reto Dubach, Regierungsrat
Telefon: +41 52 632 73 01
E-Mail: reto.dubach(at)ktsh.ch

Medienmitteilung vom 28. Juli 2015

Beflaggung zum 1. August


Auch in diesem Jahr wird die Stadt Schaffhausen wichtige öffentliche Plätze und Gebäude anlässlich des Nationalfeiertages beflaggen. Gegenüber den letzten Jahren wird die Beflaggung etwas ausgedehnt.

Dieses Jahr beflaggt werden Fronwagplatz, Obertorturm, Schwabentorturm, Haus zum Ritter, Stadthaus und der Munot.
Sofern einigermassen windstilles Wetter ist, werden auch das Münster und St. Johann mit Flaggen geschmückt. Bei diesen beiden Türmen können die Flaggen jedoch unten nicht gegen „Hochwinde“ gesichert werden. Die Gefahr besteht, dass sie sich um Zeiger der Uhren wickeln oder auf dem Dach mit den Ziegeln verheddern. Wie immer werden auch die Busse der VBSH geschmückt.

Die Bevölkerung wird herzlich eingeladen, auch die privaten Gebäude und Geschäfte anlässlich des Nationalfeiertages mit Fahnen zu versehen.



Ansprechperson:

Corinne Wanner
Leiterin Techn. FM
Tel. +41 52 632 53 77
Fax +41 52 625 00 92
corinne.wanner@stsh.ch

Medienmitteilung vom 28. Juli 2015

Tiefbauamt der Stadt Schaffhausen auf Kurs


Trotz krankheitsbedingter Ausfälle ist sichergestellt, dass die Tagesgeschäfte wie auch die laufenden Projekte des Tiefbauamtes reibungslos abgewickelt werden können. Stadtrat und Baureferat haben die notwendigen und unterstützenden Massnahmen angeordnet.

Im Tiefbauamt der Stadt Schaffhausen sind in jüngster Zeit krankheitsbedingte Ausfälle zu verzeichnen gewesen. Nach einer sorgfältigen Prüfung der Situation und eines möglichen Handlungsbedarfes durch das Baureferat und den Personaldienst sind bereits vor mehreren Wochen in Absprache mit dem Stadtrat entlastende Massnahmen eingeleitet worden. Die Mitarbeitenden sind jeweils über alle Schritte vom Baureferenten informiert worden.

Externe Unterstützung
Die fachliche Führung zur Sicherstellung der Tagesgeschäfte und zur Begleitung laufender Bauprojekte ist vorübergehend einem ortsansässigen Ingenieurbüro übertragen worden. Somit gibt es keine Unterbrüche in den laufenden Projekten.

Interne Unterstützung
Die personelle und finanzielle Führungsverantwortung wird direkt von der Stabsleiterin des Baureferats wahrgenommen. Sie wird durch interne Fachstellen (Controlling, Personaldienst und Zentralverwaltung) unterstützt. Der Kantonsingenieur steht für fachliche Fragen zur Verfügung.

Personelle Ressourcen
In enger Absprache mit dem Kantonsingenieur sind vakante Stellen im Werkhof und in der Abteilung Tiefbau ausgeschrieben worden, um die Engpässe möglichst rasch beseitigen zu können. Dies erfolgt auch im Hinblick auf die mögliche Zusammenführung der Tiefbauämter von Stadt und Kanton, wozu auch eine Verstärkung im Ingenieurbereich nötig ist. Die Ausschreibungen laufen seit mehreren Wochen. Die Stelle eines Abteilungsleiters konnte bereits mit einem kompetenten, führungserfahrenen Ingenieur besetzt werden. Er tritt seine Aufgabe spätestens Anfang November an. Bis zu diesem Zeitpunkt ist denn auch die externe, fachliche Führung und Begleitung befristet.

Der Stadtrat ist überzeugt, dass so auf allen Ebenen sichergestellt werden kann, dass die ausserordentliche Situation für alle Beteiligten tragbar ist. Die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Mitarbeitenden sind für ihn von grosser Bedeutung. Der Stadtrat stellt fest, dass alle Projekte planmässig laufen und der Service Public in keiner Weise beeinträchtig und die Führung des Tiefbauamtes gewährleistet ist.

Er dankt allen Mitarbeitenden und insbesondere auch dem Kantonsingenieur für die kooperative Zusammenarbeit.


Ansprechperson:

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent (heute 13.00-14.00 Uhr)
Telefon: +41 79 827 10 65
E-Mail: raphaël.rohner@stsh.ch

Medienmitteilung vom 10. Juli 2015

Materialtransport zum Munot per Helikopter

Um das zur Sanierung der westlichen Wehrmauer des Munots nötige Material zu den erforderlichen Stellen transportieren zu können, sind mehrere Helikopterflüge notwendig. Die Flüge sind für Dienstag, 14. Juli 2015, zwischen 8 Uhr und 9 Uhr geplant.


Ansprechperson:
Jörg Steinhardt
Telefon: +41 52 632 53 83
E-Mail: joerg.steinhardt(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 3. Juli 2015

Peter Weber übernimmt die Leitung des Alterszentrums Kirchhofplatz

Im Hinblick auf die bevorstehende Pensionierung von Dr. Rodolfo Mähr hat die Stadt die Stelle für die Leitung des Alterszentrums Kirchhofplatz diesen Frühling ausgeschrieben.Um Kontinuität in der Betriebsführung zu gewährleisten, hat sich der Stadtrat entschlossen, die Leitung des Alterszentrums Kirchhofplatz bis auf weiteres Peter Weber zu übertragen. Peter Weber leitet zurzeit das Alterszentrum Breite mit den beiden Häusern Steig und Wiesli. Ab dem 1. September 2015 wird er zusätzlich die Leitung des Alterszentrums Kirchhofplatz übernehmen. Mit Peter Weber hat die Stadt einen sowohl fachlich, als auch sozial äusserst kompetenten Leiter für das Alterszentrum Kirchhofplatz gefunden. Peter Weber wird von anderen Aufgaben entlastet, damit er seiner Leitungsfunktion mit genügend zeitlichen Ressourcen nachkommen kann. Pflegedienstleiterin Maria Härvelid wird während der Interimsphase zusätzliche Aufgaben übernehmen.

Inzwischen wurde vom Stadtrat die Bau- und Bedarfsplanung für den Bereich Alter verabschiedet. Diese Planung zieht Anpassungen in der Angebotsstruktur und bauliche Projekte nach sich. Dr. Rodolfo Mähr wird daher ab September 2015 neue Aufgaben innerhalb einer Stabstelle im Bereich Alter übernehmen und dort bauliche Projekte weiterentwickeln und den betrieblichen Unterhalt der beiden Alterszentren Breite und Kirchhofplatz leiten. Die Stadt Schaffhausen ist froh, seine ausgewiesene Fachkompetenz bis zu seiner Pensionierung nutzen zu können.

 


Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 1. Juli 2015

Zusätzliche Mietparkplätze auf dem Parkplatz Seidenhof

Auf dem Parkplatz Seidenhof soll es künftig mehr Mietparkplätze geben, das hat der Stadtrat beschlossen. Der Parkplatz Seidenhof, umgangssprachlich auch Viehmarkt, Säulimarkt oder alte Nagelfabrik genannt, weist insgesamt 168 markierte Parkfelder auf. Von diesen sind heute 15 vermietet. Bis zum 1. Oktober 2014 waren zudem 80 Parkfelder als P&R Plätze gekennzeichnet.

Mit der Eröffnung des Parkhauses Bahnhof am 1. Oktober 2014 hat sich das Parkplatzangebot in unmittelbarer Altstadtnähe mit zusätzlichen 483 Parkplätzen deutlich verbessert. Die auf dem Areal Seidenhof angebotenen 80 P&R Parkplätze wurden per 1. Oktober 2014 im Parkhaus Bahnhof integriert und stehen seither als normale Parkplätze zur Verfügung. Sie sind allerdings schlecht ausgelastet und unrentabel. Hingegen besteht eine Warteliste für Mietparkplätze in Stadtnähe. Die 80 frei gewordenen P&R Parkplätze wird die Stadt deshalb ab Herbst 2015 als Mietparkplätze anbieten.


Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15 (ab 10 Uhr)
E-Mail: simon.stocker@stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit & öffentlicher Raum
Tel. +41 52 632 57 58 (ab 10 Uhr)
E-Mail: romeo.bettini@stsh.ch

Medienmitteilung vom 1. Juli 2015

Broschüre Wohnraumstrategie angepasst

Da der Stadtrat kürzlich die Strategie zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus angepasst hat, musste auch der entsprechende Passus in der Broschüre "Wohnraumstrategie der Stadt Schaffhausen" korrigiert werden.
Die 4-Säulen-Strategie zur Förderung des gemeinnützigen Wohnraums ist neu abgebildet und das Wohnen im Alter rückt verstärkt in den Fokus.
Die neue Fassung der Broschüre ist ab sofort hier abrufbar.


Auskunftspersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon:+41 52 632 52 12
E-Mail:daniel.preisig@stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch

Medienmitteilung vom 25. Juni 2015

Jahresrechnung 2014: Korrektur Steuereinnahmen um -1.7 Mio. Franken


Durch eine nachträgliche Korrektur der Steuereinnahmen um 1.7 Mio. Franken verringert sich der Ertragsüberschuss der Jahresrechnung 2014 der Einwohnergemeinde Schaffhausen auf 5.2 Mio. Franken.

Im Rahmen der Prüfung der Steuerrestanzen durch die Finanzkontrolle zeigte sich, dass die Gemeinde-Steuereinnahmen der Stadt Schaffhausen 2014 um rund 1.7 Mio. Fr. nach unten korrigiert werden müssen.
Der Grund dafür ist eine fehlerhaft eingereichte Selbstdeklaration (Steuererklärung) für das Steuerjahr 2013. Um grössere Nachzahlungen für den Steuerzahler zu verhindern und ein realistisches Steuersoll in den Büchern abzubilden, passen die Steuerbehörden das provisorische Steuersoll üblicherweise auf der Basis der eingehenden Selbstdeklaration an. Dies wurde auch im vorliegenden Fall so gemacht, aber ohne die ungewöhnlich hohe Selbstdeklaration zu hinterfragen. Bei der endgültigen Veranlagung 2013 wurde der Fehler durch die Steuerbehörden entdeckt und korrekt veranlagt, jedoch die Daten für die Folgeperioden nicht angepasst. Weil auch der Steuerpflichtige nicht auf die ausserordentlich hohe Steuerrechnung reagierte, blieb der Fehler bis zur Revision durch die Finanzkontrolle unentdeckt.
Die Feststellung dieses Sachverhaltes fand während der Behandlung der Jahresrechnung in der Geschäftsprüfungskommission (GPK) statt. Die GPK folgte der Empfehlung des Finanzreferates, aus Transparenzgründen eine entsprechende Korrektur vorzunehmen. Damit wird der Grundsatz erfüllt, in der Rechnung möglichst die realen Verhältnisse periodengerecht abzubilden.
Durch diese Korrektur verringert sich der Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung um 1.7 Mio. Franken auf rund 5.2 Mio. Franken (gegenüber ursprünglichen 6.9 Mio. Franken).
Die Abnahme der städtischen Jahresrechnung durch den Grossen Stadtrat ist auf die Sitzung vom 30. Juni 2015 traktandiert. Die GPK beantragt dem Parlament die Genehmigung der Jahresrechnung mit der Korrektur der Steuereinnahmen.
Die Prozesse und Plausibilisierungen werden in Zusammenarbeit mit der kantonalen Steuerverwaltung überprüft, um in Zukunft solche Fehler zu vermeiden.

Link zum Bericht und Antrag der GPK mit Beilage 1 und 2


Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch
Website: www.stadt-schaffhausen.ch

Medienmitteilung vom 24. Juni 2015

Neuer Jugendprojektfonds "dä Schtutz" von Stadt und Kanton


Ein neuer Projektfonds von Stadt und Kanton Schaffhausen soll Kinder und Jugendliche finanziell unterstützen, die ein eigenes Projekt auf die Beine stellen wollen. Heute um 16 Uhr findet der offizielle Start mit einem von Jugendlichen gestalteten Event im Mosergarten statt.

Wenn Kinder und Jugendliche eine Idee für ein grösseres Projekt haben, liegt die Finanzierung der Umsetzung bald einmal ausserhalb ihrer Möglichkeiten. Die Geldvermehrungsstrategie «Taschengeld und Göttibatzen sparen» stösst an Grenzen. Aber nicht nur am mangelnden Geld scheitern gute Ideen oft. Jugendlichen fehlt es an Projekterfahrung und den richtigen Kontakten. Die Schaffhauser Jugendkommission hat dieses Problem erkannt und zusammen mit der Jugendarbeit der Stadt Schaffhausen den Jugendprojektfonds „dä Schtutz“ ins Leben gerufen.

Jugendliche sollen schnell und unkompliziert kleine Startbeiträge bzw. eine Defizitgarantie für die Umsetzung ihrer Ideen erhalten (z.B. Produktion eines Films, Organisation eines Konzerts, einer Ausstellung, eines Theaterstücks oder einer Sportveranstaltung). Zudem werden die Jugendlichen bei der Planung und Umsetzung ihrer Ideen von der Jugendarbeit der Stadt Schaffhausen unterstützt. Jugendliche aus den Jugendtreffs sowie Mitglieder des Jugendparlaments wirkten beim Aufbau des Projektfonds und der Organisation des Kick-Off-Events mit.
 



Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker@stsh.ch

Mustafa Ergön, Leiter Jugendarbeit
Telefon: +41 52 632 58 09
E- Mail: mustafa.ergoen@stsh.ch

Medienmitteilung vom 24. Juni 2015

Neue Stabsleiterin Bau

Als neue Stabsleiterin Baureferat der Stadt Schaffhausen startet per 1. Juli 2015 Tina Nodari aus Schaffhausen. Tina Nodari verfügt über eine universitäre Ausbildung im Bildungsmanagement und bildete sich in den letzten Jahren mit verschiedenen Management Seminaren an der Universität St. Gallen weiter. Ihre Erfahrungen in der Privatwirtschaft, ihre Tätigkeit im Erziehungsdepartement der kantonalen Verwaltung Schaffhausen sowie ihre Kenntnisse der Verwaltungsprozesse bilden eine optimale Grundlage, um die Anforderungen am neuen Ort zu erfüllen.

Tina Nodari tritt die Nachfolge von Simone Fedrizzi an, die eine neue Herausforderung annimmt. Der Stadtrat bedankt sich an dieser Stelle für die jahrelange sehr gute Zusammenarbeit mit Simone Fedrizzi und wünscht ihr weiterhin viel Erfolg. Mit Tina Nodari konnte eine kompetente Nachfolgerin gefunden werden und die Stadt Schaffhausen freut sich auf die zukünftige Zusammenarbeit.



Ansprechperson:

Stadtrat Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: raphaël.rohner@stsh.ch

Medienmitteilung vom 24. Juni 2015

Städtefreundschaft Schaffhausen - Sindelfingen mal zwei

Die Städtefreundschaft zwischen Schaffhausen und Sindelfingen, die bereits über 60 Jahre existiert, wird in diesem Jahr gleich zwei Mal hintereinander besiegelt. Die Schaffhauser Delegation reiste am letzten Wochenende nach Sindelfingen ans internationale Strassenfest, das seit 38 Jahren durchgeführt wird. Traditionell ist die Stadt Schaffhausen am Strassenfest mit einem Stand vertreten, an welchem Raclette und Munötler-Wein angeboten werden. Die Organisation des Standes am Strassenfest liegt jeweils in den Händen der Stadtkanzlei in Zusammenarbeit mit dem Kulturamt der Stadt Sindelfingen.

Am kommenden Wochenende wird eine Delegation aus Sindelfingen zur Schaffusia '15 anreisen. Die Sindelfinger präsentieren ihre Stadt mit typischen Leckereien und Wein an einem Stand in der Münstergasse. Ausserdem wird die Stadtkapelle Sindelfingen am Samstag um 16 Uhr auf dem Fronwagplatz aufspielen.


Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider@stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. Juni 2015

Informationsbroschüre für Schaffhauserinnen und Schaffhauser

In den kommenden Tagen lässt die Stadt Schaffhausen die Informationsbroschüre "Willkommen in Schaffhausen" in alle städtischen Haushalte verteilen. Die Broschüre ist so konzipiert, dass insbesondere Personen, die neu in Schaffhausen leben, sich schnell zurecht finden. Die Informationen, Links und die zahlreichen nützlichen Adressen, die sich in der Broschüre finden, sind im Alltag auch für Personen von Interesse, die schon länger in Schaffhausen leben. Deshalb wird die Broschüre in alle städtischen Haushalte verteilt.

Bereits früher wurden die städtischen Haushalte alle vier Jahre mit der Broschüre "Info Schaffhausen" beliefert. Diese war durch Werbung finanziert und beinhaltete in erster Linie Adressen und wenig Hintergrundinformationen. Die nun vorliegende Broschüre, die vom Kanton erarbeitet worden ist, bietet vertiefte Informationen und Kontaktadressen, beispielsweise zu den Bereichen Wohnen, Arbeit, Familie, Ausbildung und Gesundheit.

Zusätzlich zur deutschen Version ist die Broschüre in weiteren Sprachen, beispielsweise in Englisch, Italienisch und Französisch bei der Einwohnerkontrolle der Stadt Schaffhausen erhältlich.


Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch

Medienmitteilung vom 17. Juni 2015

Philippinischer Botschafter besucht Schaffhausen

Anlässlich des Jahrestages des Geburtstags des philippinischen Nationalhelden José Rizal besucht der philippinische Botschafter in der Schweiz auch dieses Jahr am 19. Juni Schaffhausen. Gemeinsam mit Vertretern von Stadt und Kanton Schaffhausen wird Botschafter Leslie J. Baja bei der Gedenktafel an der Bahnhofstrasse für José Rizal Blumen niederlegen.

Wie bereits in den vergangenen Jahren wird der philippinische Botschafter anlässlich des Gedenktages an José Rizal um 11.30 Uhr Blumen bei der Gedenktafel an der Bahnhofstrasse in Schaffhausen niederlegen. Der philippinische Nationalheld logierte im Juni 1887 auf einer Reise durch die Schweiz im damaligen Hotel Müller an der Bahnhofstrasse. Die dort angebrachte Gedenktafel erinnert an seinen Aufenthalt.

Botschafter Leslie J. Baja ist am kommenden Freitag zum letzten Mal in dieser Funktion in Schaffhausen zu Gast. Seine Amtszeit als Botschafter in Bern geht zu Ende und er wird diesen Sommer die Schweiz verlassen.

Interessierte Medienschaffende haben im Anschluss an die Kranzniederlegung die Möglichkeit, Botschafter Leslie J. Baja Fragen zu stellen.



Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider@stsh.ch

Medienmitteilung vom 12. Juni 2015

Abstimmungstermin Neubau Doppelkindergarten Zentrum Herblingen

An seiner Sitzung vom 2. Juni 2015 hat der Grosse Stadtrat die Vorlage des Stadtrats vom 3. März 2015 für den Neubau des Doppelkindergartens Zentrum Herblingen gutgeheissen. Der Kredit für dieses Bauvorhaben in der Höhe von 2'258 Mio. Franken bei einer Kostengenauigkeit von +/- 15 Prozent (indexiert nach dem Zürcher Baukostenindex April 2013) untersteht dem obligatorischen Referendum. Der Stadtrat hat den Termin für diese Abstimmung nun auf den 15. November 2015 festgelegt.


Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Yvonne Kolb, Stv. Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 22
E-Mail: yvonne.kolb(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 9. Juni 2015

Stadtrat legt Bauabrechnung für Ersatzbau Kulturgüterdepot vor

Der Stadtrat legt dem Grossen Stadtrat die Schlussabrechnung für den Ersatzbau Kulturgüterdepot vor. Das Bauprojekt wurde bereits 2012 realisiert. Die Schlussabrechnung liegt erst jetzt vor, weil verschiedene Abklärungen in Bezug auf die Überschreitung der budgetierten Baukosten sowie die Abrechnung mit der IWC abgewartet werden mussten.

Die Schlussabrechnung zeigt auf, dass die Gesamtkosten um knapp 12 Prozent beziehungsweise um 581'928 Franken überschritten wurden. Der in der Volksabstimmung vom 11. März 2012 bewilligte Baukredit betrug insgesamt 4.378 Millionen Franken, die tatsächlichen Kosten belaufen sich nun auf 4'990'574 Franken. Die Mehrkosten entstanden im Wesentlichen durch den um rund 275'000 Franken teureren Lifteinbau in der Kammgarn, für den die Stadt allerdings einen entsprechenden Mehrwert erhält, sowie die um 317'500 Franken höheren Kosten des Neubaus des Kulturgüterdepots.

Der Stadtrat hat die Kostenüberschreitung sorgfältig analysiert und ist zu dem Schluss gekommen, dass Mängel im Projektmanagement sowie in den Abläufen der Baukommission die Ursache dafür darstellen. Unter anderem hat die Baukommission während der gesamten Realisierungsphase nicht getagt. Die Abklärungen haben auch ergeben, dass der damalige Abteilungsleiter nicht in das Projekt involviert war. Die Hinweise auf eine Mitverantwortung, die in einem Zeitungsartikel der "Schaffhauser Nachrichten“ vom 14. Juni 2014 enthalten waren, haben sich nicht bestätigt.

Mittlerweile wurden verschiedene Massnahmen zur Verhinderung weiterer Kostenüberschreitungen in Bauprojekten eingeleitet und konsequent umgesetzt. Die Finanzkontrolle von Stadt und Kanton Schaffhausen hat die Abrechnung überprüft. Die vom Stadtrat und vom Baureferenten eingeleiteten Massnahmen sind für tauglich befunden worden.

Vorlage an den Grossen Stadtrat Bauabrechnung Kulturgüterdepot

 

Ansprechperson:

Stadtrat Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: raphaël.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. Juni 2015

Stadtrat präsentiert Bericht zur Zukunftskonferenz Stadtleben

Auf Einladung des Stadtrates diskutierten anfangs Jahr rund 120 Interessierte die stadträtliche Wohnraumstrategie an einer Zukunftskonferenz. Jetzt präsentierte der Stadtrat den daraus entstandenen Bericht sowie die nächsten geplanten Schritte an einer öffentlichen Veranstaltung. Die Teilnehmenden der Zukunftskonferenz und weitere Interessierte wurden so aus erster Hand informiert.

An der Zukunftskonferenz vom 17. Januar erarbeiteten die 120 Anwesenden Details zu den vom Stadtrat vorgegebenen Grundstrategien und beschäftigten sich zunächst mit den Chancen und Gefahren des Entwicklungsprozesses Zukunft Stadtleben. Dabei zeigte sich, dass eine qualitativ hochstehende Entwicklung des Wohnraums aber auch ausreichend bezahlbarer Wohnraum sowie der Schutz und die Entwicklung von Grün- und Freiräumen übereinstimmende Ziele von Stadtrat und Stadtbevölkerung sind. Ebenfalls übereinstimmend werden die Nähe von Wohnen und Arbeiten sowie das Zusammenleben der Generationen als Qualität erlebt. Gewünscht wurde auch, dass der eventuell aufgrund des Wachstums zu erwartende Mehrverkehr verträglich sein soll und bereits in der Planung berücksichtigt werden müsse. Der Stadtrat sieht sich damit in seiner Praxis bestätigt, Verkehrsfragen schon in einer frühen Planungsphase aufzunehmen und zu lösen.

Mehr Baurecht aber kein genereller Vorrang für günstigen Wohnraum
Die Anliegen, dem günstigen Wohnraum generell Vorrang zu geben und grosse verkehrsfreie Räume auszuscheiden, wurden nicht als Grundsätze in die Wohnraumstrategie aufgenommen. Der Stadtrat trägt aber diesem Bedürfnis Rechnung. So sollen das Wagenareal sowie die Areale Alpenblick und Pfarrhofgasse/Altes Feuerwehrdepot von gemeinnützigen Bauträgern realisiert werden. Auch dem Wunsch, stärker auf die Vergabe im Baurecht zu setzen, will der Stadtrat nachkommen. Die Grundstücke Hohberg, Wagenareal, Alpenblick und Pfarrhofgasse werden im Baurecht abgegeben. Das Gaswerkareal und das Areal Werkhof Hochstrasse bleiben zum Verkauf vorgesehen.

Grundsätze für den Einbezug der Bevölkerung
Für den Einbezug der Bevölkerung hat der Stadtrat Grundsätze aufgestellt. Die Schliessung von Baulücken folgt dem normalen parlamentarischen und baurechtlichen Weg. Eine darüber hinausgehende Mitwirkung der Bevölkerung ist nicht vorgesehen. Bei Arealentwicklungen mit starkem Quartierbezug sollen die Anrainer dagegen direkt einbezogen werden. Der Stadtrat verspricht sich davon wertvolle Hinweise auf Nutzungsideen und -potenziale. Handelt es sich um ein Areal von gesamtstädtischer Bedeutung, kann sich der Kreis der in den Mitwirkungsprozess einbezogenen Bevölkerung auf die ganze Stadt erstrecken. In solchen Fällen sollen professionelle Prozessbegleiter hinzugezogen werden.

Der Bericht über die Zukunftskonferenz und die Projektübersicht zur Wohnraumstrategie sind auf der Website www.zukunftstadtleben.ch einsehbar. Die Wohnraumstrategie wird hinsichtlich der Handhabung von Verkauf und Baurechtsvergabe noch angepasst. Nächste Schritte wurden bereits beschlossen und werden im Rahmen von Vorlagen demnächst dem Grossen Stadtrat vorgelegt.


Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. Juni 2015

Simon Adam übernimmt das Catering im Park Casino

Simon Adam, Restaurant Beckenburg, wird ab 1. August 2015 zusätzlich das Catering im Park Casino übernehmen. Der bisherige Verantwortliche Bruno Vecchi hat seinen Vertrag auf Ende Juli 2015 gekündigt.

Das im städtischen Eigentum befindliche Restaurant Park Casino erfreut sich nach wie vor grosser Beliebtheit für jegliche Art von Anlässen mit einer grösseren Personenzahl oder mit einem speziellen Charakter. Die Lage innerhalb der Stadt Schaffhausen, die flexible Infrastruktur sowie insbesondere auch die technischen und räumlichen Möglichkeiten erlauben die Durchführung von unterschiedlichsten Veranstaltungen mit bis zu 400 Personen.
Ab 1. August 2015 übernimmt Simon Adam, Pächter des Restaurants Beckenburg, die Organisation und Durchführung der Anlässe sowie das gesamte Catering. Simon Adam bringt reiche Erfahrung und ein grosses Know-How mit und ist in der Lage, Ideen für Anlässe von Grund auf zu entwickeln und umzusetzen. Simon Adam bleibt Pächter der Beckenburg, wodurch sich wertvolle Synergien mit dem Park Casino ergeben.

Neues Gastro-Konzept
Der Stadtrat ist erfreut, dass mit Simon Adam ein innovativer Gastronom mit ausgezeichnetem Ruf für die für unsere Stadt wichtige Veranstaltungs-Lokalität Park Casino gefunden werden konnte. Mit seinem Geschäftspartner Oliver Malicdem entwickelte er die Gastro-Idee "Essen & Kunst". Dieses Konzept liegt bereits dem Restaurant Beckenburg zugrunde und erfreut sich seit einigen Jahren auch im Catering wachsender Beliebtheit. Es verbindet ein hoch stehendes kulinarisches Angebot mit Kunst in Form von tänzerischer, akrobatischer, musikalischer oder fotografischer Performance.
Interessenten, die im Park Casino einen Anlass durchführen möchten, erreichen das Park Casino-Team unter der Telefonnummer 052 625 43 58 oder über die E-Mail-Adresse info(at)parkcasino.ch. Die offizielle Übergabe erfolgt am 16. Juli, und ab dann beantwortet das neue Team die Anfragen.
Vom 5. bis 31. Juli wird das Park Casino einer sanften Sanierung und einer Auffrischungskur unterzogen, bevor es ab 1. August 2015 wieder eröffnet wird. Alle bestehenden Buchungen werden vom neuen Caterer übernommen.

Der Stadtrat dankt dem bisherigen Pächterehepaar Bruno und Christine Vecchi für die langjährigen guten Dienste und die angenehme Zusammenarbeit und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute.

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Simon Adam
Telefon: +41 52 625 28 20
E-Mail: sa(at)beckenburg.ch

 

Medienmitteilung vom 5. Juni 2015

Dank an Alois Sidler

Am 4. Juni 2015 wurde der langjährige Chef der Verwaltungspolizei der Stadt Schaffhausen pensioniert. Zeit und Gelegenheit für einen herzlichen Dank und einen Rückblick auf seine Arbeit im Dienst der Stadt.

Geboren und aufgewachsen ist Alois Sidler in Ruswil im Luzerner Rottal, wo er zunächst eine landwirtschaftliche Ausbildung und später eine Lehre als uniformierter Postbeamter absolvierte. Nach mehreren Zwischenstationen begann er 1981 seinen Dienst bei der Stadt Schaffhausen. Nach der Zusammenführung von Stadt- und Kantonspolizei arbeitete Alois Sidler in verschiedenen Funktionen bei der Verkehrspolizei. Im März 2008 kam er als Leiter Ordnungsbussenzentrale der Verwaltungspolizei zurück zur Stadt Schaffhausen. Bereits im September des gleichen Jahres wurde Alois Sidler zum Abteilungsleiter und Chef der Verwaltungspolizei befördert.

Alois Sidler war ein begnadeter Polizist. Und Alois war ein Stadtpolizist wie er im Buche steht. Er war nahe bei den Menschen, stets mit ihnen im Gespräch und konnte so Probleme frühzeitig lösen. Er hat sich immer als Diener der Stadt verstanden. Er wollte das Beste für die Bewohnerinnen und Bewohner und war immer bestrebt, alle gleich und gerecht zu behandeln. Bei schwierigen Fragestellungen hatte er eine unkomplizierte Lösung parat und konnte mit seiner diplomatischen, aber auch entschlossenen Art Brücken bauen. Er war deshalb bei Kollegen wie auch Partnern geschätzt. Mit seiner Pensionierung verliert die Stadt Schaffhausen deshalb nicht nur viel Wissen und Erfahrung, sondern auch einen geschätzten und liebenswürdigen Kollegen. 

Für sein Engagement möchte ich ihm im Namen des Stadtrates herzlich danken und ihm für seinen neuen Lebensabschnitt das Beste und viel Gesundheit wünschen.
Simon Stocker, Sicherheitsreferent

Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 27. Mai 2015

Kammgarn Flügel West: Eine Hochschule als Ankernutzerin

Der Stadtrat präsentiert das neue Nutzungskonzept für den Flügel West des Kammgarngebäudes. Unter einem Dach sollen Wirtschaft, Bildung und Kultur Platz finden. Für zwei Stockwerke konnte als Ankernutzerin eine private Hochschule gewonnen werden. Ausserdem legt der Stadtrat konkrete Vorschläge für die Gestaltung des Hofes und für eine unterirdische Parkierung vor.
Der Stadtrat will den Flügel West des Kammgarngebäudes, in welchem nach dem Auszug der Hallen für Neue Kunst und dem Wegzug der Installation "Das Kapital" insgesamt 7‘500 Quadratmeter zur Verfügung stehen, einer gemischten Nutzung zuführen. Neben wirtschaftlichen, sollen auch öffentliche und kulturelle Nutzungen möglich sein. Ziel der Entwicklung der Liegenschaft ist es, für die Stadt und die Region einen echten Mehrwert zu erzielen. Dabei bietet sich die grosse Chance, die neue Nutzung zusammen mit der Neugestaltung des Kammgarnhofs zu realisieren.
Als erste Partnerin für die Nutzung des Flügels West der Kammgarn konnte eine private Hochschule gewonnen werden. Eine unterzeichnete Kaufabsichtserklärung für das zweite und dritte Stockwerk liegt vor. Weil ein solches Aus- und Weiterbildungsangebot für den Wohn- und Wirtschafts-standort Schaffhausen grosse Bedeutung hat, wird auch der Regierungsrat das Projekt «Hochschule Schaffhausen» unterstützen. Er wird beim Kantonsrat einen entsprechenden Antrag stellen. Auch die Industrie- und Wirtschaftsvereinigung sowie die kantonale Wirtschaftsförderung sehen in einem zukunftsfähigen Bildungsangebot eine einzigartige Chance für Schaffhausen. Die unter dem Namen «Hochschule Schaffhausen» geplante Institution will in Abstimmung mit der regionalen Wirtschaft eine breite Palette an Studienrichtungen anbieten. Das semi-virtuelle Unterrichtsmodell wurde bereits in Deutschland und Österreich erfolgreich umgesetzt. Die Präsenzzeiten der Studierenden werden so gestaltet, dass die Unterrichtsräumlichkeiten regelmässig belegt sind. Die Wirtschaft wird nicht nur von neuen Ausbildungsmöglichkeiten für Fachkräfte und der Forschungszusammenarbeit profitieren. Auch für das Gastgewerbe, die Hotellerie und den Detailhandel werden positive Auswirkungen erwartet.  
Während im Erdgeschoss und im ersten Stock des Flügels West öffentliche und kulturelle Nutzungen möglich werden sollen, ist im vierten Stockwerk eine wirtschaftliche Nutzung mit entsprechenden Arbeitsplätzen vorgesehen. Die Stadt führt momentan Gespräche mit Kaufinteressenten.
Mit diesem Nutzungslayout soll ein erheblicher Mehrwert für die Region und die Stadt geschaffen werden, ohne die städtischen Finanzen übermässig zu belasten. Dies wird möglich, indem mit dem Erlös aus dem Verkauf von drei Stockwerken ein wesentlicher Teil des städtischen Investitionsbedarfs für die Sanierung der Liegenschaft (Marktfähigkeit) finanziert werden kann. Über die Einräu-mung von Vorkaufs- und Rückkaufsrechten für die Stadt soll sichergestellt werden, dass die verkauften Stockwerkeigentumseinheiten für die vorgesehene Nutzung eingesetzt und nicht ohne Einwilligung der Stadt weiterverkauft werden können.
Konkrete Pläne gibt es zwischenzeitlich auch für die Gestaltung des Hofes. Das Ziel der Stadt ist es, den Kammgarnhof attraktiver und in Einklang mit den neuen Nutzungen im Flügel West zu gestalten. Wichtigstes Element ist dabei die Erstellung eines unterirdischen, einstöckigen Parkhauses. Die Gesamtzahl öffentlicher Parkplätze soll dabei erhalten  bleiben, was durch Kompensation in unmittelbarer Nähe möglich wird. Der Hof soll in verschiedenen Zonen diversen Nutzungsmöglichkeiten zulassen und mit Bäumen und einem Wasserelement gestaltet werden sowie Sitzmöglichkeiten auch für zukünftige Restaurationsbetriebe im Erdgeschoss des Flügels West erhalten. Ein zusätzlicher Durchgang von der Altstadt her soll die Zugänglichkeit des Areals stark verbessern.
Die Hofgestaltung und die Frage nach der Neunutzung von Erdgeschoss und erstem Obergeschoss des Flügels West werden im Rahmen des öffentlichen Informationsanlasses vom Samstag, 30. Mai detailliert vorgestellt und diskutiert.
Auf Herbst dieses Jahres ist eine Vorlage an den Grossen Stadtrat geplant. Eine Volksabstimmung wird voraussichtlich 2016 stattfinden können.



 

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch

Prof. Dr. Dr. Christian Werner, Geschäftsführer IUNWorld GmbH
Telefon: +49 89 999 79 67 11
E-Mail: christian.werner@iunworld.com

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 632 52 13
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Medienmitteilung vom 21. Mai 2015

Internationaler Städtebund Bodensee: Peter Neukomm weiterhin in Steuerungsgruppe
Der Internationale Städtebund Bodensee (ISB) hielt kürzlich seine jährliche Hauptversammlung in Bregenz ab. Neu wurde Thomas Scheitlin, Stadtpräsident von St. Gallen zum Vorsitzenden gewählt. Der Schaffhauser Stadtpräsident Peter Neukomm wurde als Mitglied der Lenkungsgruppe des ISB bestätigt.


Der ISB ist eine Plattform für 26 Kommunen in der Bodenseeregion und hat das Ziel, den Erfahrungsaustausch, gemeinsame Aktivitäten und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene zu stärken. In der kürzlich durchgeführten Jahreshauptversammlung in Bregenz beschlossen die im ISB organisierten Städte, sich im Geschäftsjahr 2015/2016 weiterhin intensiv mit dem Thema Maut in der Vierländerregion Bodensee zu beschäftigen. Zudem werden die Herausforderungen der modernen Kommunikationsmedien sowie die Verwendung von Social Media-Plattformen auf kommunaler Ebene im Fokus stehen. Ein Workshop der Zeppelin Universität in Friedrichshafen vom nächsten September wird Gelegenheit bieten, diese Themen im grenzüberschreitenden Erfahrungsaustausch zu bearbeiten.

An der Hauptversammlung wurde Stadtpräsident Peter Neukomm als einer von drei Vertretern der Schweizer Städte wieder in die Lenkungsgruppe gewählt. Neu in der Lenkungsgruppe ist auch der neue Oberbürgermeister von Singen, Bernd Häusler.


Ansprechperson:    

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. Mai 2015

Quartierspaziergänge der Stadt erhalten Förderbeitrag

Das Projekt 'Quartierspaziergang mit Wirkung - Betroffene und Akteure gemeinsam unterwegs' der Stadt Schaffhausen wird von der Age-Stiftung  mit 140'000 Franken und fachlicher Begleitung über fünf Jahre unterstützt.

Das Projekt "Quartierspaziergang mit Wirkung - Betroffene und Akteure gemeinsam unterwegs"  der Stadt Schaffhausen wurde ins Förderprogramm Socius bei der Age-Stiftung aufgenommen (www.programmsocius.ch). Damit erhalten die Verantwortlichen für fünf Jahre fachliche Unterstützung sowie 140'000 Franken. Die Quartierentwicklung kann so die Quartierbegehungen auf weitere städtische Quartiere ausweiten und diese ebenfalls altersfreundlicher gestalten.

Die Age-Stiftung fördert die gesellschaftliche Wahrnehmung der Themen Älterwerden und Wohnen im Alter und unterstützt dabei innovative Projekte und Programme. Im Oktober 2014 lancierte die Förderstiftung das Programm «Socius – wenn Älterwerden Hilfe braucht». Für das Programm suchte die Stiftung Akteure der Altersarbeit in zehn deutschschweizer Gemeinden, die den Aufbau und Betrieb von bedürfnisorientierten Unterstützungssystemen für ältere Menschen organisieren möchten. Das Programm soll so dazu beitragen, einzelne Unterstützungsangebote in den Gemeinden effektiver aufeinander abzustimmen, den Zugang dazu zu erleichtern und Lücken im Dienstleistungsangebot zu schliessen.


Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker@stsh.ch

Beatrice Laube, Leiterin Stabstelle Quartierentwicklung
Telefon: +41 52 632 56 91
E- Mail: beatrice.laube@stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. Mai 2015

Strategie zur Förderung von gemeinnützigem Wohnungsbau  

Der Stadtrat präsentierte heute die Strategie zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus, welche vier Säulen umfasst. Er reagiert damit zudem auf die beiden von SP und JUSO eingereichten Initiativen zum gleichen Thema. Der Stadtrat empfiehlt aufgrund aktuell vorliegender Daten zum Wohnungsmarkt in Schaffhausen die beiden Initiativen zur Ablehnung und verzichtet auf einen Gegenvorschlag.  

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine umfassende Vorlage zur Strategie zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Diese war schon länger angekündigt und erhielt neue Dringlichkeit durch die beiden von SP und JUSO eingereichten Volksinitiativen («Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus» und «Für bezahlbaren Wohnraum»), in denen sie ein verstärktes Engagement der Stadt im Wohnungsmarkt zur Senkung des Preisniveaus fordern. Der Stadtrat präsentiert nun mit der Vorlage eine Analyse des Wohnungsmarktes in Schaffhausen, in denen er auf der Grundlage umfangreicher Fakten und Zahlen zu folgenden Schlüssen kommt:
Durch die Zuwanderung und den Trend zu mehr Einpersonenhaushalten ist der Druck auf dem Wohnungsmarkt gestiegen. In den wirtschaftlichen Zentren sind die Preise für Wohnen deutlich angestiegen. In diesem Umfeld wird die Rolle des Staates bei der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus zur Erhaltung von günstigem Wohnraum und einer guten Durchmischung der Quartiere diskutiert.
Die Situation auf dem Mietwohnungsmarkt in Schaffhausen ist anders als in den grossen Wirtschaftszentren wie Zürich oder Genf. Das Schaffhauser Preisniveau für Wohnen liegt spürbar unter jenem der Agglomeration Zürich und unter dem Schweizer Durchschnitt. Schaffhausen verzeichnet aufgrund des vielerorts alten und günstigen Wohnungsbestandes nach wie vor einen überdurchschnittlichen Zuzug an Sozialhilfebezügern. In den letzten Jahren hat die Attraktivität von Schaffhausen als Wohnstandort zugenommen und es ist eine vergleichsweise moderate Preisentwicklung zu beobachten. Dadurch ist Schaffhausen für Investoren attraktiver geworden und die Wohnbautätigkeit hat zugenommen.


Angesichts der Ausgangslage schiessen deshalb die Initiativen über das Ziel hinaus. Finanziell würden die Initiativen die Stadt sehr stark belasten. Zudem bestehen nicht genügend verfügbare Baulandreserven, und eine überhöhte Bautätigkeit lässt sich schwer mit dem Anliegen «Grünflächen erhalten – Zersiedelung stoppen» überein bringen. Der Stadtrat empfiehlt deshalb, die Initiativen abzulehnen und verzichtet auf einen Gegenvorschlag.
Nach der Prüfung verschiedener Handlungsoptionen für die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus verfolgt der Stadtrat stattdessen eine der Ausgangslage angemessenen Strategie auf vier Säulen:

  1. Förderung privater Wohnbaugenossenschaften mit Vorzugskonditionen bei der Baurechtsabgabe (vergünstigte Baurechtzinsen)
  2. Abgabe geeigneter Grundstücke/Liegenschaften im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträger, insbesondere zur Förderung von günstigem und/oder altersgerechtem Wohnraum
  3. Vernetzungs- und Informationsanlässe für Wohnbaugenossenschaften zur Nachfolgesicherung  und für neue Projekte (Hilfe zur Selbsthilfe)
  4. Stadt als Drehscheibe und Vermittlerin im Liegenschaftsmarkt mit Steuerungsfunktion


Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon:+41 52 632 52 12
E-Mail:daniel.preisig@stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail:raphaël.rohner@stsh.ch

Medienmitteilung vom 6. Mai 2015

Zwei Volksinitiativen zustande gekommen


Volksinitiative "Landverkäufe vors Volk"
Am 20. April 2015 reichte die Alternative Liste Schaffhausen die Initiative "Landverkäufe vors Volk" ein. Die Prüfung der Unterschriftenbogen durch die Einwohnerkontrolle ergab 607 gültige Unterschriften. Für das Zustande¬kommen einer Volksinitiative sind 600 gültige Unterschriften nötig. Die Volksinitiative ist daher zustande gekommen. Die Initiative fordert, dass Landverkäufe bereits ab 1 Million Franken referendumsfähig werden. Bislang werden Grundstücksgeschäfte zwischen 1 und 2 Million Franken in abschliessender Kompetenz vom Parlament beschlossen. Bei Verkäufen ab einem Landwert von 2 Millionen Franken kann das fakultative Referendum ergriffen werden.


Volksinitiative "Zweckbindung der Baurechtszinsen"
Ebenfalls am 20. April 2015 reichte die Alternative Liste Schaffhausen die Initiative "Zweckbindung der Baurechtszinsen" ein. Die Prüfung der Unterschrif¬tenbogen durch die Einwohnerkontrolle ergab 603 gültige Unterschriften. Auch diese Volksinitiative ist somit zustande gekommen. Mit der Initiative wird die Ergänzung des Beschlusses der Einwohnergemeinde über einen Rahmenkredit für Land- und Liegenschaftenerwerb vom 15. März 1998 verlangt. Die Alternative Liste Schaffhausen fordert, dass die Zinsen, welche die Stadt als Baurechtsgeberin erhält, künftig dem Rahmenkredit für Land- und Liegenschaftenerwerb gutgeschrieben werden. Ziel der AL ist es, so den gemeinnützigen Wohnbau voranzutreiben.


Der Stadtrat will dem Grossen Stadtrat unter Einhaltung der verfassungsmässigen Frist von sechs Monaten im Herbst 2015 eine Vorlage zur städtischen Bodenpolitik unterbreiten.



Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Medienmitteilung vom 6. Mai 2015

Schweizerischer Städtetag 2016 soll in Schaffhausen stattfinden

Die Stadt Schaffhausen kandidiert für die Durchführung des Städtetages 2016. Der Stadtrat will das jährliche Treffen der Mitglieder des schweizerischen Städteverbandes nutzen, um unsere schöne Stadt auf nationaler Ebene positiv zu präsentieren. Der schweizerische Städteverband zählt knapp 130 Mitglieder und repräsentiert rund drei Viertel der Schweizer Bevölkerung. Auch eine Vertretung des Bundesrats wird zum Anlass erwartet.

Der Schweizerische Städteverband ist der Dienstleistungs- und Interessenverband, der die Anliegen der Städte und städtischen Gemeinden in der Schweiz vertritt. Damit ist der Städteverband die Stimme der urbanen Schweiz, in der rund drei Viertel der Schweizer Bevölkerung wohnen und 84 Prozent der Wirtschaftsleistung des Landes erbracht werden. Der Städteverband wurde 1897 gegründet und zählt heute 129 Mitglieder. Die Stadt Schaffhausen ist seit 1901 Mitglied.

Die Stadt Schaffhausen hat mit der Durchführung des Städtetages im August 2016, einem Anlass der national wahrgenommen wird, die grosse Chance, sich den Teilnehmenden aus allen Landesteilen positiv zu präsentieren. Neben dem formellen Teil mit der Generalversammlung und Fachvorträgen am ersten Tag, gibt es für die Gäste am zweiten Tag die Möglichkeit, Schaffhausen im Rahmen von Ausflügen und Führungen besser kennen zu lernen.

Der Städtetag wurde bereits 1907 und 1937 in Schaffhausen durchgeführt, zuletzt im Jahr 1994. Er bietet Schaffhausen die Möglichkeit, sich als gesellschaftliches, kulturelles und wirtschaftliches Zentrum unserer Region, das viel zu bieten hat, einer breiteren Öffentlichkeit in Erinnerung zu rufen. Neben Vertretern aller dem Städteverband angeschlossenen Städte werden auch eine Vertretung des Bundesrats und weitere Persönlichkeiten zu diesem Anlass erwartet.


Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. Mai 2015

Jahresbericht 2014 der Stadt Schaffhausen

Generationen: Mit diesem Thema befasst sich der Jahresbericht 2014 der Stadt Schaffhausen. Der Bericht gibt einen Überblick über die Angebote und Dienstleistungen, die die Stadt für Einwohnerinnen und Einwohner verschiedenen Alters bereit hält.

Der aktuelle Jahresbericht der Stadt Schaffhausen steht unter dem Motto "Generationen". Wie sollen künftig bereits Kleinkinder gefördert werden und welche städtischen Angebote stehen Kindern und Jugendlichen in der Freizeit zur Verfügung? Wo finden junge Erwachsene Unterstützung bei Fragen im Zusammenhang mit der Steuererklärung? Was tut die Stadt, um für Familien attraktiv zu sein? Und welche Dienstleistungen bieten Spitex oder Nachbarschaftshilfe für Seniorinnen und Senioren, die möglichst lange zu Hause selbstständig leben möchten? Diesen und zahlreichen weiteren Fragen geht der aktuelle Jahresbericht nach.

Im Verwaltungsbericht, der zusammen mit dem Jahresbericht publiziert wird, gibt der Stadtrat einen Überblick über die in der Stadtverwaltung geleistete Arbeit. Auch werden im Verwaltungsbericht die statistischen Unterlagen der Stadt fortgeschrieben.

Der Jahres- und der Verwaltungsbericht werden dem Grossen Stadtrat zusammen mit der Jahresrechnung 2014 zur Genehmigung unterbreitet.

Die beiden Berichte finden sich auch auf der Website der Stadt Schaffhausen.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon:+41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon:+41 52 632 52 21
E-Mail:christian.schneider@stsh.ch

Medienmitteilung vom 4. Mai 2015

Jahresrechnung schliesst mit einem Überschuss von 6.9 Mio. Franken

Die Jahresrechnung 2014 der Stadt Schaffhausen schliesst dank mehrheitlich stabilem Aufwand und signifikant höheren Erträgen erfreulich mit einem Überschuss von 6.9 Mio. Franken. Die Steuererträge haben sich sehr positiv entwickelt und liegen 10.5 Mio. Franken über Budget. Der Stadtrat hat sich zum Ziel gesetzt, den Aufwand weiter zu stabilisieren, um den Spielraum für Investitionen, den Abbau der Schulden und langfristig auch Steuersenkungen zu erhalten. Die zuvor im Finanzplan für 2016 modellartig eingerechnete Steuerfusserhöhung ist nicht nötig.

Die Jahresrechnung 2014 der Stadt Schaffhausen schliesst bei einem Haushalt von 254.9 Millionen Franken erfreulich mit einem Ertragsüberschuss von 6.9 Millionen Franken (2.7%) ab.
Durch die bewährten, strikten Budgetvorgaben und die Systematisierte Leistungsanalyse (SLA) konnte der Aufwand grossmehrheitlich stabilisiert werden. Die grössten Abweichungen sind im Bereich der Aufenthaltskosten in Heimen und Spitälern (+1.1 Millionen Franken) und für soziale Unterstützungen (+1.4 Millionen Franken) zu verzeichnen. Die Besoldungen liegen im Bereich der Lehrer um 1.2 Millionen Franken tiefer als budgetiert, jene der Verwaltung 0.4 Millionen Franken über Budget. Die Abschreibungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und es werden keine ausserordentlichen Abschreibungen vorgenommen.
Die Erträge der Laufenden Rechnung sind bedeutend höher als prognostiziert: Die Steuereinnahmen liegen mit 126.8 Millionen Franken (ohne Hundesteuer) um 10.5 Millionen Franken über Budget und Buchgewinne (einmalig) verbessern das Resultat zusätzlich um 4.2 Millionen Franken.
Der Stadtrat hat entschieden, dem Grossen Stadtrat die Bildung von Vorfinanzierungen für alle offenen Verpflichtungskredite über 100‘000 Franken zu beantragen. Dadurch erhöht sich der Aufwand der Laufenden Rechnung um 11.4 Millionen Franken. Ohne Vorfinanzierungen läge das Ergebnis der Laufenden Rechnung bei rund 18.3 Millionen Franken. Mit dem Instrument der Vorfinanzierung für Verpflichtungskredite werden in der Vergangenheit beschlossene, aber erst in der Zukunft umgesetzte Investitionen nach dem Prinzip der Vorwegdeckung finanziert.
Erwähnenswert in der Investitionsrechnung sind die nicht budgetierten, sondern mittels Rahmenkredit für Land- und Liegenschaftenerwerb getätigten Käufe der Liegenschaften Sennenwiese und Buchthalerstrasse aus den gleichnamigen Wohnbaugenossenschaften sowie die Übernahme von Baurechtsland der SBB für gesamthaft 14.5 Millionen Franken. Die Investitionsrechnung schliesst mit Nettoinvestitionen von 20.8 Millionen Franken, welche bei einem Selbstfinanzierungsrad von 144% vollständig aus eigener Kraft finanziert werden können. Es resultiert ein Finanzierungsüberschuss von 9.2 Millionen Franken.


Die Verpflichtungskreditkontrolle zeigt 93 offene Verpflichtungskredite zur Übernahme ins Folgejahr mit einem Restvolumen von 16.243 Millionen Franken.
Die Nettoschuld sinkt im Berichtsjahr von 67.5 Millionen Franken auf 44.1 Millionen Franken oder, umgerechnet je Einwohner, von 1'892 Franken auf 1‘225 Franken.
Die kurz-, mittel- und langfristigen Schulden steigen 2014 von 203.4 auf 210.3 Millionen Franken.
Die Analyse der Steuererträge verbessert die finanziellen Prognosen für den städtischen Haushalt. Euphorie mag angesichts der Bruttoverschuldung und der anstehenden hohen Investitionen aber keine aufkommen. Zudem bestehen Unsicherheiten in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung (Euroschwäche, Umsetzung Masseneinwanderungsinitiative), der Unternehmenssteuerreform III und der Auswirkungen des kantonalen Entastungsprogrammes EP14.
Der Stadtrat hat sich zum Ziel gesetzt, die Aufwände weiter zu stabilisieren. Sollte sich der positive Trend bei den Steuereinnahmen fortsetzen, sollen allfällige Überschüsse in erster Linie für Investitionen, den Abbau der Schulden, eine zukunftsgerichtete Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III sowie längerfristig auch für Steuersenkungen eingesetzt werden.
Die anlässlich des Finanzplans 2015-2018 ab 2016 eingeplante Steuerfuss-Erhöhung ist aufgrund der heutigen Ausgangslage nicht notwendig.

Jahresrechnung 2014 Vorlage an den Grossen Stadtrat


Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon:+41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig@stsh.ch

Ralph Kolb, Bereichsleiter Finanzen
Telefon:+41 52 632 52 42
E-Mail: ralph.kolb@stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. April 2015

Neue Direktorin für das Museum zu Allerheiligen

Die neue Direktorin für das Museum zu Allerheiligen heisst Katharina Epprecht. Die promovierte Kunsthistorikerin arbeitet derzeit als stellvertretende Direktorin und Kuratorin für japanische Kunst am Museum Rietberg in Zürich. Bildungsreferent Urs Hunziker stellt sie heute der Öffentlichkeit an einer Medienkonferenz vor.

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 14. April Frau Dr. phil. Katharina Epprecht zur neuen Direktorin für das Museum zu Allerheiligen gewählt. Er folgte damit der Empfehlung der eingesetzten Findungskommission, welche sich in einem mehrstufigen Bewerbungsverfahren mit anfänglich 35 Bewerberinnen und Bewerbern für die 53jährige Katharina Epprecht entschieden hatte. Im abschliessenden Assessment vermochte Katharina Epprecht das Gremium am meisten zu überzeugen. Bildungsreferent Urs Hunziker zeigt sich erfreut, dass die Zeit der interimistischen Führung im Museum zu Allerheiligen zu Ende geht und dankt gleichzeitig Dr. Urs Weibel für die umsichtige stellvertretende Führung des Hauses. Katharina Epprecht wird ihre Stelle offiziell im September 2015 antreten, wird aber bereits vorgängig sporadisch zur Einarbeitung im Museum anwesend sein.

Katharina Epprecht hat westliche Kunstgeschichte und klassische Archäologie studiert, schrieb ihre Doktorarbeit über japanische Kunst und lernte die japanische Sprache. Seit 1998 arbeitet sie als Kuratorin für japanische Kunst am Museum Rietberg in Zürich, seit 2007 überdies als dessen stellvertretende Direktorin. Zusätzlich hat sie sich in den letzten sechzehn Jahren in verschiedenen Fach- und Führungsfunktionen umfangreiches Wissen und Erfahrungen im Museumswesen erworben, die ihr eine solide Grundlage für die Übernahme der Gesamtverantwortung einer grossen Kulturinstitution verschaffen.

Neben ihrer Kuratorentätigkeit übernahm Katharina Epprecht immer auch weitere Aufgaben. So war sie neun Jahre Medienverantwortliche des Museums Rietberg und als Abteilungsleiterin verantwortlich für den Aufbau und die Weiterentwicklung der Bereiche Marketing, Events und Freundeskreis. Berufsbegleitend absolvierte sie eine Weiterbildung in Management am Institut für Strategie und Unternehmensökonomik an der Universität Zürich. Katharina Epprecht verfügt als stellvertretende Direktorin und Vorgesetzte von fünf Abteilungsleitenden des Museums Rietberg über langjährige Führungserfahrung.

Neben ihrer allgemeinen Kuratoren-Tätigkeit wie forschen, sammeln und bewahren realisierte sie fast jährlich eine entweder selbst konzipierte Ausstellung oder wirkte in Zusammenarbeit mit den anderen Kuratoren in spartenübergreifenden Ausstellungen mit.

Katharina Epprecht ist in der Museumswelt sehr gut vernetzt und verfügt über hervorragende Kontakte zu Kuratoren, Künstlern, Museumsleitungen und Sammlern sowie Sponsoren, was an ihrer bisherigen Stelle bereits in diversen erfolgreichen Engagements mündete.

Der Stadtrat ist überzeugt, mit Katharina Epprecht eine ausgewiesene Führungspersönlichkeit für das Museum zu Allerheiligen gewählt zu haben und freut sich auf die künftige Zusammenarbeit.

Ansprechperson:
Urs Hunziker, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: urs.hunziker(at)stsh.ch

Website: www.stadt-schaffhausen.ch

 

Medienmitteilung vom 17. April 2015

Offizielle Übergabe an Bereich Grün Schaffhausen

Per 1. Mai 2015 übernimmt der bisherige Bereichsleiter Stadtgärtnerei Felix Guhl den neu geschaffenen Bereich Grün Schaffhausen. Der Stadtrat nahm die Pensionierung des Stadtforstmeisters Walter Vogelsanger zum Anlass, die Bereiche Wald und Landschaft und Stadtgärtnerei zu reorganisieren.

Der Stadtrat hatte nach sorgfältigen Abklärungen beschlossen, die Stelle von Walter Vogelsanger nicht 1:1 wiederzubesetzen, sondern die Bereiche Wald und Landschaft und Stadtgärtnerei zu fusionieren. Ab 1. Mai 2015 werden nun die beiden bisherigen Bereiche in einen neuen Bereich mit der Bezeichnung "Grün Schaffhausen" mit den Abteilungen Stadtgrün, Wald sowie Naturschutz und Planung, Administration zusammengelegt, der von Felix Guhl geleitet wird.

Der Stadtrat ist der Überzeugung, dass die Zusammenlegung der beiden Bereiche positive Auswirkungen haben wird. Synergiepotenziale sieht er im Führungs-, Betriebs-, Unterstützungs- und Kundenbereich. Die Kompetenzen und Potenziale im Grünbereich werden gebündelt und das kleine Verwaltungsteam Wald und Landschaft wird in einen grösseren Rahmen eingebettet, was auch für Stellvertretungen bessere Bedingungen schafft. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten eine Anlaufstelle für den gesamten Grün-Bereich. Zudem kann eine Stelle auf Bereichsleiter-Stufe eingespart und mit der Anstellung eines Forstingenieurs FH der Naturschutz gestärkt werden.

Der neue Bereich Grün Schaffhausen erbringt umfassende Dienstleistungen für Erholung, Sport und die Natur. Dazu gehört die Pflege aller Wälder in Stadtbesitz und im Auftrag für die Gemeinden Beringen und Neuhausen am Rheinfall, die Verpachtung der Jagdreviere sowie der Unterhalt  bzw. Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen, der drei Gutshöfe und der Familiengärten. An den städtischen Reblagen beim Munot und an der Rheinhalde werden Weine und im Gärtnereibetrieb Blumen produziert und verkauft. Auch gehören die Grabpflege sowie die Durchführung von Bestattungen auf den vier Friedhöfen zu den Aufgaben des Bereichs Grün.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon:+41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Felix Guhl, Bereichsleiter Stadtgärtnerei
Telefon: +41 52 632 56 51
E-mail: felix.guhl(at)stsh.ch

 

Medienmitteilung vom 7. April 2015

Rhybadi: Eintrittspreise bleiben gleich

Die Eintrittspreise in die Rhybadi bleiben auch für die kommende Saison gleich. Das hat der Stadtrat beschlossen. Die Eintrittspreise liegen auch in der kommenden Saison bei 3 Franken für Erwachsene und 1.50 Franken für Kinder und Jugendliche. Für Kinder bis sechs Jahre ist der Eintritt gratis. Die Abonnementspreise liegen bei 50 Franken für Erwachsene und 25 Franken für Kinder und Jugendliche. Die Saisoneröffnung ist für den 23. Mai 2015 (Pfingstsamstag) geplant. Im Rahmen der Unterhaltsarbeiten im Winter wurde der Holzboden im Spitz der Badi entfernt, da die Holzkonstruktion in diesem Bereich der Badeanlage, d. h. die Hauptauflagebalken, Querbalken und Belagsbretter, stark angegriffen waren. Im äusseren Bereich war der Holzboden teilweise abgebrochen und nur noch mangelhaft verschraubt. Eine Sanierung des Bodens wurde aus Kostengründen verworfen. Dies macht auch insofern Sinn, da der Spitz im Schwimmbereich liegt. Die neuen Treppen werden zudem um ein bis zwei Tritte beim Einstieg verlängert.

Auch im Jahr 2015 sind wieder verschiedene Veranstaltungen in der Rhybadi geplant. So werden beispielsweise neben dem bereits etablierten Kurzfilmfestival kurz+knapp anfangs September an der Schaffusia'15 im Juni auch Veranstaltungen von Swiss Casinos Schaffhausen in der Rhybadi stattfinden. Die Rhybadi bleibt deshalb vom Freitag, 26. Juni, ab 16 Uhr bis zum darauffolgenden Sonntagmorgen für den Badebetrieb geschlossen.

Ansprechperson:

Simone Fedrizzi, Stabsleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: simone.fedrizzi(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 1. April 2015

Gartenschachspiel neu auf dem Herrenacker

Bisher existierte ein Gartenschachspiel an prominenter Lage auf dem betriebsamen Fronwagplatz. Da der Platz von Fussgängern und Fahrzeugen stark frequentiert wird und auch Veranstaltungen stattfinden, sind die Möglichkeiten zu spielen eingeschränkt.

Das Gartenschachspiel wurde deshalb von Mitarbeitenden der Stadtgärtnerei auf den Herrenacker verlegt. Dort, auf dem chaussierten Platz im Schatten unter den noch jungen Kastanienbäumen ist das Spielen angenehm, denn es gibt genügend Raum und Sitzmöglichkeiten. Zwei verschiedenfarbige neue Zementplatten kennzeichnen das Spielfeld. Sie wurden in die bestehende Kiesfläche eingelassen. Die handgemachten Holzfiguren und die Holzkiste wurden vom Fronwagplatz auf den Herrenacker gebracht.

Das Gartenschach auf dem Herrenacker steht der Öffentlichkeit ab sofort zur Verfügung. Die Nutzer werden gebeten, die Figuren nach Gebrauch jeweils in der dafür bereitgestellten Kiste zurück zu legen.

Die Stadtgärtnerei wünscht allen Schachbegeisterten spannende Spiele.



Ansprechperson:

Jürg Oes, Landschaftsarchitekt Stadtgärtnerei
Telefon: +41 52 632 56 55
E-Mail: juerg.oes@stsh.ch

Medienmitteilung vom 31. März 2015

Stadt organisiert das Controlling neu

Das Controlling der Stadt Schaffhausen soll künftig im Finanzreferat angesiedelt und ausgebaut werden. Das Controlling von Projekten wird neu breiter über die Referatsgrenzen hinaus abgestützt. Gleichzeitig erhält das Finanzreferat erweiterte und proaktive Steuerungsmöglichkeit für alle finanziell bedeutenden Aktivitäten in der Stadt.

Der Stadtrat legt dem Parlament einen Bericht über die Einführung eines Controllings innerhalb des Finanzreferates für Projekte und andere Aufgaben vor. Hauptziele der Vorlage sind unter anderem die Verbesserung des Projektcontrollings, die Abstützung des Projektcontrollings über mehrere Referate (4-Augen-Prinzip) und die Schaffung von Grundlagen für eine erweiterte Steuerungsmöglichkeit über alle finanziell bedeutenden Aktivitäten der Stadt.
Nach den Kostenüberschreitungen in einzelnen Bauprojekten der letzten Jahre hat das Baureferat bereits umfassende, referatsinterne Verbesserungen vorgenommen und umgesetzt. Die operative Abwicklung von Projekten läuft heute jedoch immer noch isoliert im projektführenden Referat. Das Finanzreferat hat heute auf die Finanzen von Projekten in anderen Referaten mit Ausnahme der Zahlungsauslösung keinen Einfluss. In seinem Bericht zeigt der Stadtrat auf, wie das Controlling von Projekten neu über die Referatsgrenzen hinaus breiter abgestützt werden kann und gleichzeitig das Finanzreferat in die Verantwortung eingebunden werden kann. Der Stadtrat erfüllt damit auch die Hauptforderung des GPK-Postulates "Wirksames Projektcontrolling zur Verhinderung von Kostenüberschreitungen". Ein verbessertes, über die Referatsgrenzen abgestütztes und mit klaren Prozessen strukturiertes Finanzcontrolling reduziert das Risiko von Kostenüberschreitungen.
Gleichzeitig werden die Aufgaben zwischen dem Präsidialreferat und dem Finanzreferat entflochten. Die Aufgaben mit Finanzbezug wie Finanzplan, Nachtragskredite, Finanzkennzahlen, welche heute die dem Präsidialreferat angegliederte Stabsstelle Controlling & Organisation erledigt, gehen zum Finanzreferat über. Diese Aufgabenverschiebung wurde als Zielsetzung bereits mit der Vorlage vom 24. Januar 2012 für das zweite Massnahmenpaket der Systematisierten Leistungsanalyse (SLA 2; Kap. 3.2, Massnahme 14.1) definiert.
Die heutige Stabsstelle Controlling und Organisation bleibt mit angepasstem Pensum als "Organisations- und Führungsunterstützung" im Präsidialreferat.
Im neuen Controlling innerhalb des Bereichs Finanzen werden schliesslich weitere für die finanzielle Führung wichtige Aufgaben wie die Verpflichtungskreditkontrolle, Projektrentabilitätsprüfungen sowie Mitberichte konzentriert und institutionalisiert.
Mit seinem Bericht informiert der Stadtrat über die vorgesehenen Änderungen und beantragt dem Grossen Stadtrat gleichzeitig eine Verlängerung der Behandlungsfrist für das Postulat der GPK "Wirksames Projektcontrolling" bis die aufgezeigten Verbesserungen umgesetzt sind. Der Bericht wird dem Grossen Stadtrat zusammen mit dem jährlichen Bericht über den Stand der erheblich erklärten Motionen und Postulate unterbreitet.
Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12 oder +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 31. März 2015

Bericht des Stadtrats zu pendenten Motionen und Postulaten

Der Stadtrat orientiert das Parlament in seiner Vorlage über den Stand von fünf Motionen und sieben Postulaten, für welche die Frist abgelaufen ist. Für alle Motionen und für vier Postulate wird eine Fristverlängerung beantragt. Drei Postulate sollen als erledigt abgeschrieben werden.

Jährlich erstattet der Stadtrat dem Grossen Stadtrat Bericht über den Stand der Motionen und Postulate. Bei fünf Motionen und sechs Postulaten ist die Frist Ende 2014 abgelaufen, bei einem Postulat läuft sie in diesen Tagen ab.

Für die Motionen Thomas Neukomm betreffend "Gestaltung des öffentlichen Raums", Rolf Amstad betreffend "Dorfzentrum Herblingen", Christian Hablützel betreffend "Konferenz zum Widerstand gegen das Endlager von hoch radioaktivem Sondermüll Benken", Dr. Raphaël Rohner betreffend "Sport- und Freizeitanlagenkonzept für die Stadt Schaffhausen" und Walter Hotz betreffend "Öffentlichkeitsprinzip" werden Fristverlängerungen beantragt. Für die Motion Walter Hotz wird dem Grossen Stadtrat in Kürze die Vorlage für eine Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung der Stadt Schaffhausen unterbreitet.

Für die Postulate Thomas Hauser betreffend "Reglement über die Benützung der Bootsliegeplätze", Till Hardmeier betreffend "Mehr Rhein für Schaffhausen", Res Hauser betreffend "Taxiverordnung durchsetzen, ändern oder abschaffen" sowie Daniel Preisig betreffend "Entwicklungsstrategie für die Stadt Schaffhausen"  werden Fristenverlängerungen beantragt.

Die Postulate Till Hardmeier betreffend "Zusammenarbeit senkt Kosten und bringt Vorteile", Kurt Zubler betreffend "Erstellung von Anlagen zur Erneuerung erneuerbarer Energie auf städtischen Liegenschaften", Till Hardmeier betreffend "Aufwertung des Rheinufers: Möglichkeiten eines Sommerbistros" sollen als erledigt abgeschrieben werden.

Für das Postulat der GPK betreffend "Wirksames Projektcontrolling zur Verhinderung von Kostenüberschreitungen" wird in einem separaten Zwischenbericht eine Fristverlängerung beantragt.

Laut Geschäftsordnung des Grossen Stadtrates ist der Stadtrat verpflichtet, dem Parlament jährlich Bericht über den Stand der pendenten Motionen und Postulate zu erstatten. Für überwiesene Motionen ist innerhalb von zwei Jahren, für Postulate innerhalb von einem Jahr eine Vorlage einzureichen. Ist dies nicht möglich, informiert der Stadtrat über den Stand der Bearbeitung und beantragt eine Fristverlängerung.

Ansprechperson:

Christian Schneider, Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: christian.schneider(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 31. März 2015

Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenbeihilfe wird neu nur auf Antrag bezahlt

Die Mehrheit des Grossen Stadtrats hat im August 2012 entschieden, dem Stadtrat den Auftrag zu erteilen, die Grundlagen für eine Revision der Städtischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenbeilhilfe auszuarbeiten. Diesem Auftrag ist der Stadtrat nachgekommen und unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine entsprechende Vorlage. Neu soll die Beihilfe nur noch auf Antrag und nicht mehr wie bisher automatisch an die Anspruchsberechtigten ausbezahlt werden.

Die Alters- und Hinterlassenenbeihilfe, die 1956 eingeführt wurde, war damals notwendig zur Existenzsicherung bedürftiger Menschen. Da sich die Rahmenbedingungen für die Anspruchsgruppen seit damals deutlich verändert haben und es sich um eine Leistung ohne gesetzliche Vorgabe von Bund oder Kanton handelt, überprüfte der Stadtrat die Ausrichtung dieser Unterstützungsbeiträge im Rahmen der Systematischen Leistungsanalyse. Mit der Alters- und Hinterlassenenbeihilfe wird den Bezügern von Ergänzungsleistungen, die sich länger als zehn Jahre in der Stadt Schaffhausen aufhalten, ein zusätzlicher Beitrag zur IV oder AHV ausbezahlt.

Seit 1956 sind die Leistungen für bedürftige Menschen, sei es bei der Sozialhilfe oder bei den nationalen Werken IV/AHV, im Vergleich zur Teuerung massiv höher geworden. Zudem hat sich die finanzielle Situation der Rentnerinnen und Rentner stark durch die Einführung der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV verbessert.  Die Richtlinien für den Bezug wurden mehrmals angepasst, zuletzt 1996.

Über die Jahre seit Bestehen der städtischen Beihilfen wurde die Vermögensgrenze auf derzeit 10'000 Franken für Einzelpersonen und 15'000 Franken für Ehepaare angehoben. Die jährlichen Beiträge wurden von 180 Franken für Einzelpersonen, 300 Franken für Ehepaare und 100 Franken für Waisen und Kinder auf 1'000 Franken für Einzelpersonen, 1'500 Franken für Ehepaare und 800 Franken für Kinder und Jugendliche erhöht. Derzeit sind aufgrund der in den Richtlinien vom 26. März 1996 festgelegten Kriterien jährlich ca. 250 Personen beziehungsweise Ehepaare bezugsberechtigt, was zu einem jährlichen Aufwand in der laufenden Rechnung von rund 260'000 Franken führt.

Die Beihilfe wird heute vor allem für kleinere Anschaffungen und Besonderheiten verwendet, die sich ausserhalb des üblichen Bedarfs befinden, zum Beispiel für Ausflüge, Reisen, Enkelgeschenke oder Kleideranschaffungen.

Der Stadtrat hat sich deshalb dazu entschlossen, die Beihilfe nicht aufzuheben oder zu kürzen. In Zukunft soll die Beihilfe jedoch nur noch auf Antrag hin gezahlt werden. Damit soll keine flächendeckende und automatische Auszahlung mehr erfolgen. Es wird dabei Wert gelegt auf eine gute Information der Anspruchsberechtigten und auf ein einfaches Antragsverfahren. Die dadurch einzusparenden wiederkehrenden Kosten können noch nicht beziffert werden.

Der Stadtrat hält fest, dass die Zulage aufgrund der Veränderungen bei den sozialen Leistungen nicht mehr in dem Ausmass notwendig ist wie bei der Einführung. Es ist ihm aber wichtig, Härtefälle zu vermeiden.

Der Stadtrat beantragt deshalb dem Grossen Stadtrat die Richtlinien über die Ausrichtung der städtischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenbeihilfte entsprechend anzupassen und rückwirkend auf den 1. Januar 2015 in Kraft zu setzen. Abschliessend wird nun der Grosse Stadtrat die Vorlage behandeln und darüber beschliessen. Zudem untersteht sie dem fakultativen Referendum.

Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15 (erreichbar Mittwochvormittag)
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 12. März 2015

Stadtrat legt Schwerpunkte für zweite Legislaturhälfte fest

Der Stadtrat hat eine Zwischenbilanz der Legislaturschwerpunkte gezogen und Prioritäten für die zweite Hälfte der Legislaturperiode festgelegt. Bedeutend sind vor allem die Vorlagen zum Kompetenzzentrum Tiefbau und dem Neubau des Werkhofes SH POWER, zur Erweiterung der Schulanlage Breite, das Neubauprojekt Doppelkindergarten Herblingen Zentrum sowie die Entwicklung des Kammgarnareals und die Neunutzung des Westflügels der Kammgarn. Politisch von Bedeutung sind die parlamentarischen Behandlung der Initiative „Eine Schuldenbremse für Schaffhausen“ sowie die geplanten Vorlagen für die hängigen Volksinitiativen im Zusammenhang mit der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus.


Der Stadtrat hat eine Zwischenbilanz der Legislaturschwerpunkte 2013 bis 2016 gezogen. Sie macht deutlich, dass zahlreiche Meilensteine erreicht sind und sich wichtige Projekte in der Umsetzungsphase befinden. Dem Grossen Stadtrat sollen zudem Vorlagen zu den hängigen Volksinitiativen „Für bezahlbaren Wohnraum“ und „Förderung des gemeinnützigen Wohnraums“ vorgelegt werden. Die Zwischenbilanz wurde im Rahmen der jährlichen Parteiengespräche den Vertretern des Grossen Stadtrates präsentiert.

Altersgerechtes Wohnen und gemeinnütziger Wohnraum
Im Bereich „Leben und Wohnen“ wurde der Verkauf von Baurechtsgrundstücken neu geregelt. Im Schönbühl hat die Stadt ein Grundstück zur Bebauung mit altersgerechten Wohnungen im Baurecht vergeben. Auch wurde ein Projekt zur Umnutzung des Hauses Steig gestartet. Dort sollen ebenfalls altersgerechte Wohnungen entstehen. Mehrere Quartierpläne sind in den letzten beiden Jahren überarbeitet worden und die Quartierentwicklung wurde neu ausgerichtet. Der Entscheid zur Baurechtsvorlage Hohberg durch das Parlament fällt noch in diesem Jahr. Weiter werden Grundlagen für die Entwicklung städtischer Areale wie das Kammgarnareal, das Gaswerkareal, das Wagenareal und das Areal Kirchhofplatz erarbeitet. Im Bereich „Wirtschaft und Arbeit“ war die Eröffnung der Überbauung Urbahn hinter dem Bahnhof ein wichtiger Meilenstein. Ein Entwicklungsschwerpunkt für die zweite Legislaturhälfte liegt im Herblingertal mit dem Ausbau der Bahnstation und der Verlängerung der Buslinie 5. Die neue Imagebroschüre der Stadt Schaffhausen, welche in diesen Tagen erscheint, verdeutlicht interessierten Privatpersonen und Geschäftsleuten anhand von historischen und aktuellen Bildern, wo die Stärken und die Einzigartigkeit von Schaffhausen ihre Wurzeln haben und wie sie heute gepflegt und weiterentwickelt werden.
 
Die neue Aufgabenverteilung im Schulwesen mit dem System „Vorsteher+“ war ein bedeutendes Projekt im Bereich „Bildung und Weiterbildung“. Die Vorlagen zur Erweiterung der Schulanlage Breite und zum neuen Doppelkindergarten in Herblingen werden im Grossen Stadtrat beraten. Die beschlossenen Massnahmen zur frühen Förderung und zur Neuausrichtung der Freizeitkurse befinden sich in der Umsetzungsphase. Im Bereich „Soziales und Sicherheit“ wurde die Abteilung Quartier und Jungend reorganisiert und die Stabsstelle Quartierentwicklung geschaffen. Weiter wurde der Bereich Betreuung neu auf die veränderten Bedürfnisse und im Einklang mit der Strategie „Zu Hause alt werden“ angepasst. Strategien zur Förderung vielfältiger Wohnformen im Alter sowie zur Stärkung sozialer Netze im Quartier wurden verabschiedet und werden nun umgesetzt.

Infrastrukturaufgaben als Herausforderung
In den Bereich „Kultur, Sport und Freizeit“ fällt der Entscheid des Parlaments, das NHTLZ und den FCS-Park finanziell zu unterstützen. Gegen den Unterstützungsbeitrag an das private Projekt FCS-Park wurde das Referendum ergriffen und in der Volksabstimmung vom 8. März haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den Beitrag abgelehnt. Wenn die privaten Investoren aufgrund des Volksentscheids dazu kommen, auf den Stadionneubau zu verzichten, wird die Stadt gefordert sein, eine neue Lösung für den Fussballsport zu finden. Mehrere Teilprojekte des Masterplans Rheinufer sind oder werden gegenwärtig umgesetzt. Noch in diesem Jahr soll dem Parlament eine Vorlage zur Rheinuferstrasse unterbreitet werden. An den beiden öffentlichen Veranstaltungen „Ideen zur Zukunft Kammgarnareal“ und der „Zukunftskonferenz zur Wohnraumstrategie“ hatten Einwohnerinnen und Einwohner Gelegenheit, ihre Wünsche und Ideen einzubringen. Diese werden nun ausgewertet und fliessen in die weiteren Überlegungen ein.

In den Bereich „Umwelt, Verkehr und Energie“ fällt die Vorlage zum 1. Teilpaket der Teilrevision der Bauordnung und des Zonenplans, welche dem Parlament vorgelegt wird. Zudem steht die Planung der Erschliessung von Schaffhausen Nord-Ost mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf dem Programm. Die rechtskräftigen Teile der Vorlage für eine zukünftige Energie- und Klimaschutzpolitik werden umgesetzt und Investitionen in Solar-, Wasserkraft- und Windparkprojekte aus dem Rahmenkredit für Investitionen in Anlagen für erneuerbare Energien getätigt.

Systematische Leistungsanalyse erfolgreich abgeschlossen
Im Bereich „Politik und Verwaltung“ wurden die Massnahmenpakete 1 und 2 der systematischen Leistungsanalyse (SLA) erfolgreich abgeschlossen. Gemäss den Beschlüssen des Grossen Stadtrates waren 87 Massnahmen umzusetzen, welche jährlich wiederkehrende Ergebnisverbesserungen in der Laufenden Rechnung von rund 5.3 Millionen Franken zum Ziel hatten. Ende 2014 waren 83 Massnahmen abgeschlossen, vier befanden sich noch in der Umsetzung. Die erreichte jährliche Ergebnisverbesserung liegt bei 7.6 Millionen Franken und damit 2.3 Millionen Franken über dem Zielwert. Der Stadtrat wird den Prozess weiterführen. Noch in diesem Jahr soll auch die Vorlage des Stadtrates zur Volksinitiative „Eine Schuldenbremse für Schaffhausen“ vom Parlament behandelt werden.

Die Legislaturschwerpunkte 2013 - 2016 mit Halbzeitbilanz und Prioritäten finden sich im Anhang.

Halbzeitbilanz Legislaturschwerpunkte

Ansprechpersonen: 

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Urs Hunziker, Vizepräsident
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: urs.hunziker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 10. März 2015

Stadtrat bewilligt Bau von Solarstromanlagen auf Schulen und Kindergärten

Der Stadtrat bewilligte an seiner letzten Sitzung den von der Verwaltungskommission der Städtischen Werke beschlossenen Bau von Solaranlagen durch SH POWER auf städtischen Schulen und Kindergärten. Der vom Grossen Stadtrat im Januar 2012 genehmigte und per Volksentscheid bestätigte Rahmenkredit für erneuerbare Energien von 25 Millionen Franken wird dafür mit 800'000 Franken belastet.

In den vom Grossen Stadtrat bewilligten Anträgen zur zukünftigen Energie- und Klimaschutzpolitik heisst es unter anderem: „Der Kernenergieausstieg der Stadtverwaltung erfolgt einerseits durch den Bezug von möglichst lokal produziertem Strom aus erneuerbaren Energien und anderseits durch den Zubau von Solarstromanlagen und anderen erneuerbaren Energien auf städtischen Liegenschafte“. So entstand bei SH POWER die Idee, einen Teil des Stroms direkt vor Ort zu produzieren, um in Schulen und Kindergärten Kinder und Schüler noch stärker für das Thema nachhaltige Energie zu sensibilisieren. Dieser Antrag ging zuerst durch die Verwaltungskommission  von SH POWER und wurde dort im Februar beschlossen. Begünstig wird der Bau von Solaranalgen durch die Änderung im Förderprogramm des Bundes.

Solarstromanlagen werden normalerweise vom Bund über die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) gefördert. Aufgrund der Warteliste muss jedoch derzeit mit einer Wartezeit von ca. vier bis sechs Jahren bis zur Aufnahme ins Förderprogramm gerechnet werden. Seit 2014 fördert der Bund als Alternative zur Kostendeckenden Einspeisevergütung Solarstromanlagen auch mit Einmalzahlungen, die 2015 und 2016 ausbezahlt werden. Diese Variante gibt es für Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kW, die Vergütung für den ins Netz zurückgespeisten Strom orientiert sich am Marktpreis für elektrische Energie. Daraus resultierend müssen Photovoltaikanlagen bei dieser Fördervariante so projektiert werden, dass der Anteil des im Haus selber genutzten Solarstromes optimal ist. Bei Schulen und Kindergärten kann man von einem Eigenverbrauchsanteil zwischen 40 und 60 Prozent ausgehen.

SH POWER wird deshalb auf geeigneten städtischen Schulen, Kindergärten und Turnhallen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von je max. 30kWp errichten und betreiben. Finanziert wird dieses Vorhaben aus dem 25 Millionen Franken Rahmenkredit. Es werden alle Schulhaus- und Kindergartenstandorte inklusive dem Projekt Kindergarten Herblingen auf Eignung geprüft.

Die Schulen nutzen den Strom aus den Solaranlagen und beziehen den Rest als Clean Solution Ökostrom aus dem Netz. Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist und von SH POWER vermarktet. Die Schulen nutzen zusammen mit SH POWER die Solaranlagen, um den Schülern die Themen erneuerbare Energien, Klimaschutz und Nachhaltigkeit praxisnah zu vermitteln.

Es ist zunächst die Installation von Solarstromanlagen auf 15 bis 20 städtischen Gebäuden geplant. Die zu erwartende Jahresstromproduktion beträgt ca. 320‘000 kWh bei einer installierten Leistung von ca. 315 kWp. Die Investitionssumme netto (exkl. MwSt. und exkl. Einmalförderbeitrag von ca. 165‘000 Franken) beträgt rund 650‘000 Franken. Die einzelnen Gebäude werden in Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt auf ihre Eignung geprüft.

Ansprechpersonen:

Stadtpräsident Peter Neukomm (erreichbar Dienstagnachmittag)
Telefon: +41 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Herbert Bolli, Direktor SH POWER
Telefon: + 41 52 635 12 01 oder 079 431 06 66
E-Mail: herbert.bolli(at)shpower.ch

Medienmitteilung vom 8. März 2015

Städtischer Beitrag an den FCS-Park abgelehnt

 

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben den Investitionsbeitrag von 2 Millionen Franken sowie den jährlichen Beitrag an die Unterhaltskosten in der Höhe von 60'000 Franken der Stadt an das private Projekt des Fussballstadions im Herblingertal abgelehnt. Die Volksabstimmung war nötig geworden, weil gegen den Beschluss des Grossen Stadtrates vom 16. September 2014 das Referendum ergriffen wurde.

 

 

Die Ergebnisse im Einzelnen

 

Zahl der Stimmberechtigten 22'163

Eingelegte Stimmzettel 14'490

Leere Stimmzettel 824

Ungültige Stimmzettel 17

Gültige Stimmzettel 13'649

 

Es haben gestimmt mit Ja: 5'802 (42.51%)

Es haben gestimmt mit Nein: 7'847 (57.49%)

 

Stimmbeteiligung: 65.38%

 

 

 

 

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:

 

Peter Neukomm, Stadtpräsident

Telefon:+41 52 632 52 11

E-Mail: peter.neukomm@stsh.ch

Medienmitteilung vom 2. März 2015

Bundesgericht bestätigt Quartierplan Steig

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Stadt gegen die Aufhebung eines Quartier­planes geschützt. Vor rund einem Jahr haben die Stadt sowie die Grundeigentümer den Obergerichtsentscheid ans Bundesgericht weitergezogen.

Mit seinem Entscheid hatte das Obergericht festgehalten, die zulässige Bebauung in den zwei im Quartierplan Steig ausgeschiedenen Baufeldern erreiche die für Quartierpläne geforderte besonders sorgfältige Gestaltung nicht. Nach Ansicht des Stadtrates hat das Obergericht mit dieser eigenen ästhetischen Würdigung zu Unrecht in das planerische Ermessen der Stadt Schaffhausen eingegriffen und damit die von Verfassung und Baugesetz gewährleistete Auto­nomie der Stadt bei der Gestaltung und Anwendung ihrer Bauordnung verletzt. Mit dem vor Kurzem eingetroffenen Urteil vom 6. Januar 2015 hebt das Bundesgericht den Entscheid des Obergerichts auf.

Das Bundesgericht hat damit zum zweiten Mal innerhalb von kurzer Zeit eine Beschwerde der Stadt Schaffhausen zur Anwendung der städtischen Bauordnung gutgeheissen. Bereits mit Urteil vom 6. Februar 2014 hat es die Gemeindeautonomie bei der Anwendung einer Bestimmung der Bauordnung im Zusammenhang mit einem Bauprojekt an der Fischerhäuserstrasse geschützt.

Ansprechperson:

Stadtrat Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon:+41 52 632 52 13
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Website: www.stadt-schaffhausen.ch

weiterführende Informationen

Medienmitteilung vom 19. Februar 2015

Bibliotheksstrategie verabschiedet

Der Stadtrat hat an einer seiner letzten Sitzungen die Bibliotheksstrategie für die Periode 2015 bis 2020 verabschiedet. Die Bibliotheksstrategie legt in vier Schwerpunkten die Entwicklung für die nächsten Jahre fest.


Die Bibliotheksentwicklung legt die Strategie für die Bibliotheken Schaffhausen in der Periode 2015 bis 2020 fest. Sie bildet die Grundlage für das ope¬rative und strategische Handeln der Bibliotheksverantwortlichen.

Die Bibliotheken Schaffhausen orientieren sich mit der Strategie an folgender Vision:
Die Bibliothek wird zum Standortvorteil für Stadt und Region Schaffhausen. Ihr Sortiment - print und online - ist kundennah und aktuell, der Service freundlich, unkompliziert und kompetent. Die Bibliothek fördert Integration und Lesen und bietet Raum, in dem man sich gerne aufhält und wo sozialer Austausch ohne kommerziellen Druck stattfinden kann. Und schliesslich betreut und pflegt sie die historischen und aktuellen Scaphusiana, die Literatur aus und über Schaffhausen. Damit ist sie ein wichtiger Teil des historischen und kulturellen Gedächtnisses der Region.  

Auf der Grundlage einer detaillierten Analyse der Stärken und Schwächen, Chancen und Risiken wurden vier Schwerpunktgebiete definiert, die die Entwicklung der Bibliothek bestimmen:
•    Digitalisierung und elektronische Medien
•    Bibliothek als Ort
•    Kooperation
•    Organisationsentwicklung
Übergeordnetes Leitmotiv für alle Tätigkeiten der Bibliothek ist die konsequente Kundenorientierung. Zu diesem Zweck wurden die Zielgruppen und Dienstleistungen der Bibliothek analysiert und priorisiert. Damit soll es gelingen, die Bibliotheken Schaffhausen auch in Zukunft als attraktiven öffentlichen Ort der Kultur, Bildung und Freizeit zu erhalten.

Die Bibliotheksstrategie ist online einsehbar unter
http://www.bibliotheken-schaffhausen.ch/index.php?id=66


Ansprechperson:

Oliver Thiele, Stadtbibliothekar
Telefon:+41 52 632 50 20
E-Mail: oliver.thiele@stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. Februar 2016

Sanierungsprojekt KBA Hard: Planungskredit- und Orientierungsvorlage geht an die Verbandsgemeinden


Die Verwaltungskommission des Kläranlagenverbandes präsentierte heute die Planungskredit- und Orientierungsvorlage zum Sanierungsprojekt KBA Hard. Die Verwaltungskommission hatte nach mehreren Workshops Ende 2014 beschlossen, in der KBA Hard weiterhin Grün- und Schwarzmüll aufzubereiten. Nach einer Sanierung soll die Biogasanlage wirtschaftlich betrieben werden können. Um die Massnahmen dieses Sanierungsprojektes zu konkretisieren und die nötigen Tests für eine Entscheidungsgrundlage durchzuführen, ist ein Planungskredit in der Höhe von 250'000 Franken erforderlich, über den die Verbandsgemeinden nun zu entscheiden haben.

Die Mitglieder der Verwaltungskommission des Kläranlageverbandes waren im Dezember 2014 zu dem Schluss gekommen, dass es für die Gemeindehaushalte der Verbandsgemeinden am günstigsten sei, die Biogasanlage weiter zu betreiben und wie ursprünglich vorgesehen über die kommenden 17 Jahre abzuschreiben. Sie rechnen, abgestützt auf die Aussagen des Betriebsleiters Dr. Markus Franz und diverse externe Gutachten damit, dass ein Sanierungs-Kredit von voraussichtlich rund 2 Mio. Franken ausreicht, um ab 2016 aus den Grünabfällen der Region Schaffhausen Biogas zu produzieren und die Anlage wirtschaftlich zu betreiben.

Da für die Erarbeitung einer Sanierungsvorlage weitere Abklärungen getroffen werden müssen, beantragt die Verwaltungskommission den Verbandsgemeinden, vorab einem Planungskredit zuzustimmen, welcher es ermöglichen soll, die Sanierungsvorlage sachgerecht vorzubereiten und die Anlage im ersten Halbjahr 2015 verschiedenen Tests zu unterziehen. Insgesamt beläuft sich der beantragte Planungskredit auf 250'000 Franken, welcher von den Verbandsgemeinden gemäss geltendem Kostenverteilschlüssel zu beschliessen ist.

Die entsprechende Orientierungs- und Planungskredit-Vorlage für die Verbandsgemeinden wurde heute der Öffentlichkeit präsentiert. Bei einem positiven Signal aus den Verbandsgemeinden folgt Mitte 2015 eine Testphase, wobei die zur Sanierung vorgesehenen Anlageteile auf ihre Belastbarkeit überprüft werden. Sollten auch diese Tests positiv verlaufen, soll den Verbandsgemeinden im Herbst 2015 die Sanierungskreditvorlage zum definitiven Entscheid unterbreitet werden. 2016 könnte dann die Sanierung umgesetzt werden.



Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent und Verbandspräsident
Telefon: 052 632 52 13 / 079 827 10 65
E-Mail: raphael.rohner@stsh.ch

Dr. Markus Franz, Betriebsleiter
Telefon: 052 687 21 01
E-Mail: m.franz@abfall-sh.ch

Medienmitteilung vom 13. Februar 2015

Bauabrechnung Freier Platz schliesst positiv ab

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 10. Februar 2015 die Bauabrechnung für die Neugestaltung des Freien Platzes/Schifflände genehmigt und legt dem Grossen Stadtrat nun eine entsprechende Vorlage vor.

Mit Beschluss des Grossen Stadtrates vom 13. November 2012 wurden Investitionen von rund 1'233'420 Franken für die Neugestaltung Freier Platz/Schifflände bewilligt. Davon sind 356'400 Franken gebundene Kosten. Zusammen mit dem Kredit wurde eine Fondsentnahme aus dem Fonds 'Neugestaltung Freier Platz' in der Höhe von 203‘020 Franken bewilligt. Insgesamt beliefen sich die Baukosten auf 1'219'440 Franken. Die Bauabrechnung weist rund 14‘000 Franken (1.3 Prozent) tiefere Gesamtkosten aus als budgetiert und schliesst damit positiv ab.

Ansprechperson:

Dr. Raphaël Rohner, Baureferent
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 4. Februar 2015

Sanierung der Undurft und der westlichen Flankenmauer beim Munot

Ab Anfang Februar werden die westliche Flankenmauer und die Undurft beim Munot saniert. Mit der Inkraftsetzung des Budgets 2015 beträgt der bewilligte Kredit für die beiden Massnahmen 1.2 Millionen Franken. 200‘000 Franken bestehen als Verpflichtungskredit aus dem Jahr 2014 und sind für die Sanierung der Undurft bestätigt, während nun eine weitere Million Franken für die Sanierung der Flankenmauer bewilligt wurde.
Damit entlang der Mauer sowie der Undurft die nötigen Baugerüste aufgestellt werden können, ist im Februar die Rodung einiger Büsche und Bäume notwendig. Die Sanierungsarbeiten an der Undurft werden anfangs März gestartet, die Instandstellung der Flankenmauer beginnt im April. Die Bauarbeiten im Munotgraben werden bis Ende Oktober 2015 dauern. Die Arbeiten im oberen Teil der Wehrmauer werden dann im kommenden Jahr fertiggestellt. Das Projekt wird den Medien und der Öffentlichkeit von Walter Vogelsanger, Bereichsleiter Wald und Landschaft, und Dölf Rütimann, Abteilungsleiter Hochbauten, am 18. Februar 2015 vorgestellt. Dann findet auch die Taufe des Platzhirsches auf den Namen Peter statt.
 

Ansprechpersonen:

Walter Vogelsanger, Bereichsleiter Wald + Landschaft
Telefon: +41 52 632 54 01
E-Mail: walter.vogelsanger(at)stsh.ch

Dölf Rütimann, Abteilungsleiter Hochbauten
Telefon: +41 52 632 53 82
E-Mail: doelf.ruetimann(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 28. Januar 2015

Unternehmenssteuerreform III: Faire Rahmenbedingungen nötig

Die Unternehmenssteuerreform III ist wichtig, um die guten Standortbedingungen der Schweiz und Schaffhausens für Unternehmen zu erhalten. Dies hält der Stadtrat in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Finanzdepartement fest. Die Reform ist aber für die betroffenen Kantone, Städte und Gemeinden nur bei einer fairen Lastenverteilung zwischen Bund, Kantonen und betroffenen Städten und Gemeinden finanziell tragbar. Die Vernehmlassungsvorlage des Bundes sieht zwar Kompensationsmassnahmen für die Kantone vor. Sie bietet aber keinerlei Gewähr dafür, dass diese neben den Kantonen auch den ebenso stark betroffenen Städten und Agglomerationen zukommen.

Der Stadtrat beantragt dem Eidgenössischen Finanzdepartement daher - in Übereinstimmung mit dem Schweizerischen Städteverband - bei den Ausgleichsmassnahmen auch die kommunale Stufe zu berücksichtigen. Dazu stehen zwei Wege offen: Entweder eine verbindliche Verpflichtung der Kantone zu einem innerkantonalen Ausgleich oder eine Massnahme des Bundes mit direkter Auswirkung auf die kommunale Ebene. Eine geeignete Massnahme dazu wäre insbesondere eine Entlastung der öffentlichen Gemeinwesen bei der Mehrwertsteuer. Sie würden zudem die heutige föderalistisch problematische Situation entschärfen, in welcher Kantone und Gemeinden ihre Bürgerinnen und Bürger mit zusätzlichen kantonalen oder kommunalen Steuern oder Gebühren belasten müssen, um damit eine Bundessteuer zu finanzieren.


Vernehmlassungstext Stadtrat Schaffhausen
Vernehmlassungstext Städteverband/Konferenz der Städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren


Ansprechpersonen:

Stadtpräsident Peter Neukomm
Telefon: +41 79 326 72 82 (Donnerstag 8.30 bis 10 Uhr)
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 27. Januar 2015

Bevölkerung erneut leicht gewachsen

Die Einwohnerzahl der Stadt Schaffhausen ist 2014 um 281 (0.78%) auf 35'977 Einwohner gewachsen. Im Jahre 2015 wird die Einwohnerzahl der Stadt voraussichtlich die Marke von 36'000 Einwohnern überschreiten.

Auch 2014 ist die Bevölkerung der Stadt Schaffhausen weiter gewachsen. Per 31. Dezember 2014 zählte die Stadt 35'977 Einwohnerinnen und Einwohner. Das entspricht einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr um 281 Personen (0.78%).

Am 31. Dezember 2014 wohnten 18'577 Frauen und 17'400 Männer in der Stadt Schaffhausen. Von den niedergelassenen Personen waren 25'919 Schweizerbürger und 10‘058 ausländische Staatsbürger. Die Schweizer Bevölkerung wuchs gegenüber dem Vorjahr um 128, die ausländische um 153 Personen. Der Ausländeranteil stieg an auf 27.96% (+0.21%). Insgesamt stammten per Ende 2014 5'066 Personen oder 50.3 Prozent der ausländischen Staatsangehörigen aus EU- und EFTA-Staaten. Wie bereits in den Vorjahren waren die Deutschen mit 2'219 Personen die grösste in der Stadt Schaffhausen wohnhafte Ausländergruppe, gefolgt von den Italienern mit 1'206 Personen.

Im vergangenen Jahr wurden in der Stadt Schaffhausen 342 Kinder geboren, 363 Personen sind 2014 gestorben. Die Zahl der Todesfälle liegt damit um 21 höher als die Zahl der Geburten. Im Jahr 2012 konnte noch ein Geburtenüberschuss von elf Personen registriert werden. Seit 1998 mussten in der Stadt Schaffhausen jährlich, mit Ausnahme des Jahres 2012, mehr Todesfälle als Geburten verzeichnet werden. Die 363 verstorbenen Personen entsprechen einer Mortalität von einem Prozent der durchschnittlichen Bevölkerungszahl im letzten Jahr. Ende 2014 lebten in Schaffhausen 9850 Personen, beziehungsweise 27.4 Prozent, die jünger waren als 26 Jahre und 6988 Personen, beziehungsweise 19.4 Prozent, die älter als 65 Jahre waren. 19'139 Personen oder 53.2 Prozent der Bevölkerung war zwischen 26 und 65 Jahre alt.


Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Werner Kausch, Leiter Einwohnerkontrolle
Telefon: +41 52 632 52 82
E-Mail: werner.kausch(at)stsh.ch
 

Medienmitteilung vom 14. Januar 2015

Budget 2015: Referendumsfrist unbenützt verstrichen


Am 12. Januar 2015 ist die Referendumsfrist gegen den Beschluss des Grossen Stadtrates vom 9. Dezember 2014 über den Voranschlag der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2015 einschliesslich Gemeindesteuerfuss unbenützt abgelaufen. Der Stadtrat setzt damit das Budget der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2015 einschliesslich Festsetzung des Gemeindesteuerfusses auf 98 % in Kraft.
Die wichtigsten Kennzahlen des Voranschlags 2015 lauten:
Die Laufende Rechnung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von rund 3.7 Millionen Franken ab, was etwa 1.57 % des Gesamtaufwandes entspricht. Die Investitionsrechnung enthält Bruttoausgaben von rund 26.4 Millionen Franken und Einnahmen von rund 8.5 Millionen Franken. Der Selbstfinanzierungsgrad liegt bei 93.1 %.

 

 

Auskunftspersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon:+41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Ralph Kolb, Bereichsleiter Finanzen
Telefon:+41 52 632 52 42
E-Mail:ralph.kolb@stsh.ch

Medienmitteilung vom 14. Januar 2015

Budget 2015: Referendumsfrist unbenützt verstrichen


Am 12. Januar 2015 ist die Referendumsfrist gegen den Beschluss des Grossen Stadtrates vom 9. Dezember 2014 über den Voranschlag der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2015 einschliesslich Gemeindesteuerfuss unbenützt abgelaufen. Der Stadtrat setzt damit das Budget der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2015 einschliesslich Festsetzung des Gemeindesteuer¬fusses auf 98 % in Kraft.
Die wichtigsten Kennzahlen des Voranschlags 2015 lauten:
Die Laufende Rechnung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von rund 3.7 Millionen Franken ab, was etwa 1.57 % des Gesamtaufwandes entspricht. Die Investitionsrechnung enthält Bruttoausgaben von rund 26.4 Millionen Franken und Einnahmen von rund 8.5 Millionen Franken. Der Selbstfinanzierungsgrad liegt bei 93.1 %.

 

 

Auskunftspersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon:+41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Ralph Kolb, Bereichsleiter Finanzen
Telefon:+41 52 632 52 42
E-Mail:ralph.kolb@stsh.ch

 

Medienmitteilung vom 7. Januar 2015

Gemeindeführungsstab mit neuem Stabschef

Nach langjähriger Tätigkeit als Stabschef des Gemeindeführungsstabes ist Dr. Walter Vogelsanger per 31. Dezember 2014 von dieser Funktion zurückgetreten. Per 1. Januar 2015 hat der Stadtrat Gianni Dalla Vecchia, Bereichsleiter Einwohnerdienste, zum neuen Stabschef des Gemeindeführungsstabes ernannt. Er war bisher  Stellvertreter des Stabschefs und Dienstchef "Nachrichten". Für ihn rückt neu Romeo Bettini (seit dem 1. November 2014 Bereichsleiter Sicherheit und Öffentlicher Raum) den Gemeindeführungsstab nach.

Ebenfalls per Ende 2014 scheidet Alois Sidler als Vertreter der Verwaltungspolizei aus dem Gemeindeführungsstab aus. Er wird ersetzt durch Marco Ruf, Sachbearbeiter bei der Verwaltungspolizei.

Der Stadtrat dankt Dr. Walter Vogelsanger und Alois Sidler für ihren Einsatz.

 


Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent, Leiter Gemeindeführungsstab
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. Januar 2015

Bewilligung für Sommerbistro verlängert

Mit einem Postulat wurde der Stadtrat Ende 2013 aufgefordert, zu klären, ob die Möglichkeit besteht, am Rhein im Bereich Lindli ein Sommerbistro zu führen. Es wurden daraufhin mögliche Standorte evaluiert und Kriterien für den Versuchsbetrieb während der Sommermonate 2014 festgelegt.

Der Standort Pumpwerk wurde für die Versuchsphase von Mai bis September 2014 fest an zwei junge Schaffhauserinnen vergeben. Sie betrieben das Sommerbistro "Lunas-Crêpes". Als Küche diente ein Citroën-Oldtimer-Verkaufswagen. Das Bistro hat mit seinem Angebot eine Vielzahl von Kundinnen und Kunden angelockt. Das Sommerbistro belebt das Lindli sanft und fügt sich gut in die Umgebung ein.

Auf Grund der guten Erfahrungen mit "Lunas-Crêpes" und der guten Resonanz in der Bevölkerung, hat der Stadtrat die Bewilligung verlängert. Er vergibt den Standplatz Pumpwerk für weitere drei Jahre an "Lunas-Crêpes". Betrieben wird das Bistro täglich vom 1. Mai bis 31. Oktober. Es gilt die ordentliche Polizeistunde.

 

Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 6. Januar 2015

Die Stadtgärtnerei sichtbar und erlebbar gemacht

Im Jahr 2014 hat die Stadtgärtnerei Schaffhausen mit zahlreichen Veranstaltungen ihr 100-jähriges Bestehen gefeiert. Die Jubiläumstage im April bildeten den Höhepunkt des Jubiläumsjahres.

Die Stadtgärtnerei blickt mit Freude auf ein erfolgreiches Jubiläumsjahr zurück. Mit zahlreichen Veranstaltungen hat die Stadtgärtnerei ihre Leistungen für die Bevölkerung und Touristen sichtbar und erlebbar gemacht. An fünf Vorträgen zu den Themen Gartenkultur, Wert und Nutzen von Grünräumen wie auch zum Friedhof wurde das vielseitige Wirkungsfeld der Stadtgärtnerei aufgezeigt. An insgesamt 20 Führungen hatten die Teilnehmenden Gelegenheit, Besonderheiten über ihr Wohnquartier und Spezielles über den Waldfriedhof aus Sicht der Stadtgärtnerei zu erfahren. Die Stadtgärtnereitage im Frühjahr boten ein zusätzliches Angebot mit Führungen, Präsentationen, Ausstellungen, Vorführungen und Unterhaltung. Dank den vielen Mitwirkenden verschiedener Organisationen, Vereine, Orchester, Firmen und von Einzelpersonen war das Wochenende für Jung und Alt lehrreich, informativ und unterhaltsam.

Für die jüngere Generation wurde das soziale Projekt "Kinder gärtnern" gestartet, welches auch 2015 wieder durchgeführt wird. Die neun- bis zehnjährigen Kinder lernten, was getan werden muss bis ein Salat geerntet werden kann, wie Stangenbohnen wachsen und, dass Tomaten heikle Gewächse sind. Säen, pflanzen, jäten, wässern und gemeinsam ernten sind bleibende Erlebnisse.

Blumen gesät haben auch die Stadtgärtner im Jubiläumsjahr an vielen, auch unerwarteten, Orten über die ganze Stadt verteilt. Die leuchtend blühenden Samenmischungen verschönerten verschiedene Flächen und die Insekten erfreuten sich über die Blütenpracht. Mit dem Anbau eines Kartoffelackers mit alten Sorten im Zeughausareal im Rahmen der Mobilmachungsausstellung zeigte die Stadtgärtnerei auf, wie aufwändig die Nahrungsmittelproduktion damals war und welche Vielfalt an Kartoffelsorten es bis heute gibt.

Der Ursprung der Stadtgärtnerei liegt im Waldfriedhof. Dies zeigt auch das Buch "Stadtgärtnerei Schaffhausen 1914-2014", das im Frühling erschienen ist. In einem Film von Hansueli Holzer wird auch die besondere Stimmung im einmaligen Friedhof wiedergegeben. Der Kunstführer der Gesellschaft für schweizerische Kunstgeschichte über den Waldfriedhof zeigt zudem dessen Entwicklung auf.

Die Stadtgärtnerei dankt allen Mitwirkenden und allen interessierten Personen, welche zum guten Gelingen des Jubiläumsjahres beigetragen haben.


Ansprechperson:

Felix Guhl, Bereichsleiter Stadtgärtnerei
Telefon: +41 52 632 56 51
E-Mail: felix.guhl(at)stsh.ch


Website: www.stadtgaertnerei-schaffhausen.ch