Pressedienst 2021

Medienmitteilung vom 23. Dezember 2021

Sadiku Shendrit folgt auf Nino Zubler

Nino Zubler tritt per 31. Dezember 2021 als Mitglied des Grossen Stadtrats zurück. Für ihn rückt auf der Liste der JungsozialistInnen Sadiku Shendrit in den Grossen Stadtrat nach. Er wird vom Stadtrat für den Rest der Amtsdauer 2021 - 2024 als gewählt erklärt.

Ansprechperson:

Marijo Caleta, Stadtschreiber i.V.
Telefon: +41 52 632 52 48
Mail: marijo.caleta(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 22. Dezember 2021

Frist für Budgetreferendum unbenutzt abgelaufen

Der Grosse Stadtrat genehmigte am 16. November 2021 das Budget 2022 der Einwohnergemeinde Schaffhausen mit 21:11 Stimmen. Die Referendumsfrist ist in der Zwischenzeit unbenutzt abgelaufen. Das Budget 2022 tritt damit am 1. Januar 2022 in Kraft.

Ansprechperson:

Marijo Caleta, stellvertretender Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 48
E-Mail: marijo.caleta(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 21. Dezember 2021

Stadt Schaffhausen verlängert Mitgliedschaft im Verein NEXPO

Seit 2020 ist die Stadt Schaffhausen assoziiertes Mitglied des Vereins NEXPO. Der Verein wurde 2018 von den zehn grössten Schweizer Städten gegründet mit dem Ziel, eine schweizweite Expo zu realisieren, die den nationalen Zusammenhalt stärkt und dem Gemeinsinn der Schweiz von morgen nachhaltige Impulse verleiht. Die NEXPO bezieht alle Sprachregionen sowie Stadt und Land mit ein und schont die Umwelt: Es werden keine neuen Bauten für die Landesausstellung erstellt. In den nächsten zwei Jahren werden erste Pionierprojekte im Zusammenhang mit der NEXPO gestartet und die Bewerbung beim Bund eingereicht.

Die Stadt Schaffhausen wird weitere zwei Jahre Mitglied des Vereins bleiben, das hat der Stadtrat beschlossen. Mit der Mitgliedschaft hält sich die Stadt Schaffhausen die Option auf eine Teilnahme an der Landesausstellung im Jahr 2028 offen.

Ansprechperson:

Marijo Caleta, stellvertretender Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 48
E-Mail: marijo.caleta(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 21. Dezember 2021

Reglement Schutzzone «Mühlentalquelle» zuhanden des Kantons verabschiedet

Die «Mühlentalquelle» speist in der Stadt Schaffhausen über ein eigenes Leitungsnetz 20 öffentliche und 17 private Brunnen. Mit einer Leistung von rund 1'500 Kubikmeter Wasser pro Tag ist sie ein wichtiger Bestandteil der Notwasserversorgung der Stadt Schaffhausen. Das aktuell gültige Schutzzonenreglement vom 17. Oktober 1984 genügte jedoch den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr und musste überarbeitet werden. Dabei wurden die Schutzzonen neu festgelegt und das Reglement entsprechend angepasst. Die Planauflage ergab keine Einwendungen, woraufhin der Stadtrat das überarbeitete Reglement und den Schutzzonenplan zuhanden des Departements des Innern des Kantons Schaffhausen zur abschliessenden Genehmigung verabschiedet hat. 

Ansprechperson:

Roger Brütsch, Geschäftsbereichsleiter Gas / Wasser / Siedlungsentwässerung
Telefon: +41 52 635 14 20
E-Mail: roger.bruetsch(at)shpower.ch

Medienmitteilung vom 17. Dezember 2021

Steinschlagsanierung am Nordportal des Cholfirsttunnels dauert länger

Die am 29. November 2021 begonnene Steinschlagsanierung am «Steinhölzli»-Fels beim Nordportal des Cholfirsttunnels dauert länger als angekündigt. Die Menge des abzutragenden lockeren Gesteins ist grösser als erwartet.

Die aufwändigen Arbeiten zur Steinschlagsanierung am «Steinhölzli»-Fels, welche durch Kletter-spezialisten ausgeführt werden, nehmen mehr Zeit in Anspruch als angenommen. Der Grund dafür ist die Menge des abzutragenden lockeren Gesteins, die erheblich grösser ist, als aufgrund der im Vorfeld erfolgten Untersuchungen vermutet wurde. Das gesamte lose Material wird von den Spezialisten - am Seil hängend - in reiner Handarbeit aus der Wand geschlagen, bevor es am Boden zusammengeräumt und abtransportiert werden kann.

Das aktuell eingerichtete Verkehrsregime auf der Gründenstrasse mit der Sperrung für den motorisierten Individualverkehr bleibt deshalb über die Festtage und den Jahreswechsel bestehen. Die Verkehrsumleitung bleibt vor Ort entsprechend signalisiert. Für den Fuss- und Veloverkehr ist die Strecke geöffnet.

Der Abschluss der Sicherungsarbeiten ist neu für den 25. Januar 2022 vorgesehen.

Ansprechpersonen:

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Thomas Wanner, Projektleiter Infrastrukturbau
Telefon: +41 52 632 73 26
E-Mail: thomas.wanner(at)ktsh.ch

Medienmitteilung vom 10. Dezember 2021

Mehrwertabgabeverordnung soll Abgaben bei Aufzonungen regeln

Der Stadtrat hat eine Vorlage über den Erlass einer Mehrwertabgabeverordnung an den Grossen Stadtrat verabschiedet. Mit dem Erlass wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, um den Ausgleich von Vorteilen, die durch Aufzonungen entstehen, regeln zu können.

Unter der Prämisse der Innentwicklung des Raumplanungsgesetzes des Bundes wurde der städtische Richtplan Siedlung erarbeitet. Dieser zeigt das Potenzial für zusätzlichen Wohnraum bei gleichzeitig haushälterischem Umgang mit dem Boden auf. Dieser Wohnraum kann auf noch unbebauten oder unternutzten Parzellen erstellt werden oder aber auf Grundstücken im heutigen Siedlungsgebiet, die durch Um- und Aufzonungen stärker genutzt werden können. Durch diese planerischen Massnahmen erhalten die Grundstücke einen höheren finanziellen Wert. Auf der anderen Seite verursachen zusätzliche Bewohnerinnen und Bewohner auch höhere Infrastrukturkosten. Zum Beispiel braucht es genügend öffentlich zugängliche Freiräume wie Pärke und Plätze, eine höhere ÖV-Kapazität, zusätzliche Schulen und Massnahmen zur Verbesserung des Lokalklimas wie Baumpflanzungen und Grünflächen. Diese Kosten fallen bei der Stadt an und sollen zum Teil durch eine Abgabe auf den Mehrwert gedeckt werden, der durch Aufzonungen entsteht.

Das Mehrwertausgleichsgesetz des Kantons Schaffhausen, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist, regelt die Abgaben bei Ein- und Umzonungen. Es sieht vor, dass Gemeinden den Ausgleich von Vorteilen regeln können, die durch Aufzonungen entstehen. Eine Aufzonung bedeutet, dass die Nutzungsmöglichkeiten innerhalb der gleichen Bauzonenart verbessert werden.

Aufzonungen können den Wert von Grundstücken erheblich steigern. Gleichzeitig steigen mit der erhöhten Ausnutzung die Anforderungen an eine hohe Qualität der Innenentwicklung. Die Mittel der Mehrwertabgabe werden dazu eingesetzt, diese Qualität sicherzustellen, beispielsweise durch Massnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums.

Die städtische Mehrwertabgabe bei Aufzonungen soll 20 Prozent des Mehrwerts abschöpfen. Alternativ ist der Ausgleich mittels städtebaulicher Verträge möglich. Mit einem städtebaulichen Vertrag kann insbesondere erreicht werden, dass der Mehrwertausgleich direkt für Massnahmen vor Ort oder im direkten Umfeld des aufgezonten Gebiets eingesetzt wird.

Damit bei der Erhebung der kantonalen und kommunalen Mehrwertabgabe ein einheitliches Vorgehen besteht, richtet sich die Erhebung der städtischen Mehrwertabgabe grundsätzlich nach dem kantonalen Mehrwertausgleichsgesetz (MAG). Analog zum MAG soll die kommunale Mehrwertabgabe zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Planungsmassnahme entstehen, sie wird jedoch erst bei entsprechenden baulichen Massnahmen oder bei Veräusserung des Grundstücks fällig.

Der Stadtrat erachtet die Einführung einer Mehrwertabgabe als geeignetes und zielführendes Instrument, die im Richtplan Siedlung aufgezeigte qualitätsvolle Entwicklung nach innen zu unterstützen.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 9. Dezember 2021

Zwischenlösung Soziales Wohnen

Aufgrund des Neubaus der Spitäler Schaffhausen muss die Wohn- und Beschäftigungseinrichtung «Soziales Wohnen» die Räumlichkeiten an der Geissbergstrasse per Ende März 2022 verlassen. Für die Zeit bis zum Abschluss des geplanten Neubauprojekts in der «Summerwis» hat die Stadt für die Weiterführung des Angebots «Soziales Wohnen» eine Zwischenlösung gefunden.

Das «Soziale Wohnen» bietet am bisherigen Standort an der Geissbergstrasse Personen, welche vorübergehend und kurzfristig eine Übernachtungsmöglichkeit benötigen oder nicht in der Lage sind, selbstständig zu wohnen und Begleitung brauchen, einen Platz an. Zudem hält das «Soziale Wohnen» mit einem Beschäftigungsprogramm eine sinnstiftende Tagesstruktur bereit. Bereits seit längerer Zeit zeichnete sich ab, dass das «Soziale Wohnen« aufgrund des geplanten Spitalneubaus einen neuen Standort braucht. Um die Zukunft des «Sozialen Wohnens» zu sichern, beschloss der Grosse Stadtrat im Dezember 2019 auf Antrag des Stadtrates die Abgabe eines Teilgrundstücks im Baurecht an die neu gegründete Stiftung «Summerwis». Diese wird einen Neubau erstellen, in dem das Angebot weitergeführt werden kann. Das Neubauprojekt des «Sozialen Wohnens» befindet sich aktuell im Baubewilligungsverfahren. Für die Weiterführung des Angebots ab Ende März 2022 bis zur Inbetriebnahme an der neuen Örtlichkeit konnte nun eine Zwischenlösung gefunden werden.

Dank privater Initiative konnte in Zusammenarbeit mit einer in Schaffhausen ansässigen Immobilienfirma für den Bereich Wohnen ein Standort an der Lochstrasse in Schaffhausen für 6 bis 8 Personen gefunden werden. Je nach Bedarf und Möglichkeiten werden weitere Wohnungen angemietet. Die Werkstatt des Beschäftigungsprogramms wird ab April in Räumlichkeiten an der Rosenbergstrasse in Neuhausen angeboten.

Ansprechpersonen:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
Mail: christine.thommen(at)stsh.ch

Markus Tanner, Bereichsleiter Soziales
Telefon: +41 52 632 55 09
Mail: markus.tanner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. Dezember 2021

Anpassung der Öffnungszeiten der Stimmlokale

Nachdem immer mehr Stimmberechtigte die briefliche Stimmabgabe nutzen, passt die Stadt Schaffhausen die Öffnungszeiten der Abstimmungslokale leicht an.

Ausgehend von einer Volksmotion zur Erleichterung der Briefwahl und gestützt auf die entsprechende Vorlage des Stadtrats, verabschiedete der Grosse Stadtrat im Dezember 2018 die Verordnung über die briefliche Stimmabgabe. Diese trat auf den 1. September 2019 in Kraft und seither werden den Stimmberechtigten vorfranktierte Rücksendecouverts für die briefliche Stimmabgabe zur Verfügung gestellt. Der Vergleich der Stimmabgaben an den Abstimmungswochenenden vor und nach der Einführung der vorfrankierten Rücksendecouverts zeigt nun, dass alle Stimmlokale weniger genutzt wurden. Im Durchschnitt sank die Frequenz um 23 %. Zudem zeigt ein Vergleich mit den Öffnungszeiten der Stimmlokale von anderen Städten wie Frauenfeld, St. Gallen, Winterthur und Zürich, dass die Öffnungszeiten der Schaffhauser Stimmlokale sehr lange sind. Angesichts dieser Zahlen und der einfachen Möglichkeit, die Stimmunterlagen kostenlos per Post zu retournieren, hat der Stadtrat die Öffnungszeiten der Abstimmungslokale leicht angepasst. Die Abstimmungslokale sind neu wie folgt geöffnet:

  • Schulhaus Breite, Eingang Aula und Schulhaus Zündelgut Herblingen,Schlossstrasse 19 
    Samstag:  11.30 - 12.30 Uhr 
    Sonntag: 10.00 - 11.00 Uhr
  • Vorstadt 43 (als Ersatz für Stadthausgasse 10 während Umbau Haus Eckstein) 
    Freitag: 11.30 - 14.00 Uhr und 17.00 - 18.00 Uhr 
    Samstag: 08.30 - 17.00 Uhr 
    Sonntag: 09.00 - 11.00 Uhr
  • Schulhaus Hemmental 
    Samstag: 08.30 - 09.30 Uhr 
    Sonntag: 10.00 - 11.00 Uhr

Die geänderten Öffnungszeiten werden erstmals bei der Abstimmung vom 13. Februar 2022 angewendet.

Ansprechperson:

Marijo Caleta, Stadtschreiber i.V.
Telefon: +41 52 632 52 48
Mail: marijo.caleta(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. Dezember 2021

Beitrag an die Weihnachtsaktion von Radio Munot

Die Stadt Schaffhausen unterstützt die diesjährige Weihnachtsaktion von Radio Munot mit einem Betrag von 2'500 Franken. Jeweils im Dezember sammelt Radio Munot im Rahmen einer Weihnachtsaktion Geld für ein spezielles Projekt. In diesem Jahr gehen die gesammelten Gelder an die Hülfsgesellschaft Schaffhausen, welche Menschen aus der Region in Armut unterstützt. Neben der regelmässigen Unterstützung der Gassenküche bietet die Hülfsgesellschaft Schaffhausen ganz unterschiedliche und individuelle Hilfe für Leute aus der Region in Armut. Der städtische Beitrag von 2'500 Franken wird aus dem Heinrich-Schlatter-Fonds getätigt.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 2. Dezember 2021

Mittagstisch Altstadt erfolgreich gestartet

Mitte August wurde der städtische Mittagstisch Altstadt auf dem Schulareal Gelbhausgarten eröffnet. Der Mittagstisch ist in den sanierten Räumlichkeiten der ehemaligen Betreuungsstelle untergebracht und erfreut sich grosser Beliebtheit. Bis zu 20 Kinder werden dort werktags verpflegt und betreut.

Die Rahmenbedingungen des ehemaligen Mittagstisches B45 am alten Standort genügten den gesetzlichen Vorgaben nicht mehr, deshalb wurde das Angebot auf dem Schulareal Gelbhausgarten geschaffen. Der neue Mittagstisch wird gut genutzt, momentan gibt es jedoch an allen Tagen noch freie Plätze.

Zwei ausgebildete Fachpersonen und eine Köchin betreuen während der Mittagspause von gut einer Stunde die angemeldeten Kinder. Die Mahlzeiten werden vor Ort frisch zubereitet. Nach dem Mittagessen haben die Kinder die Möglichkeit, zu spielen, zu basteln, Hausaufgaben zu machen und sich zu erholen. Der Mittagstisch verfügt über einen Aussenbereich. Dort können die Kinder den Spielplatz und Tische im Freien nutzen.

Geöffnet ist der Mittagstisch Altstadt werktags während der Schulwochen von 11.45 Uhr bis 13.45 Uhr für Schulkinder insbesondere der Quartiere Altstadt und Emmersberg ab dem 1. Kindergarten. Die Kosten liegen je nach Einkommen der Eltern zwischen 11 und 19 Franken pro Tag. Eltern melden ihr Kinder im Voraus verbindlich für die Betreuung am Mittagstisch an. Das Anmeldungsformular und die Vertragsbedingungen sind auf der Webseite der städtischen Schulen www.schulen-stadtsh.ch zu finden.

Nebst dem neuen Mittagstisch Altstadt gibt es drei weitere Mittagstische in den Quartieren Breite, Buchthalen und Hochstrasse/Steingut, welche von der Stadt Schaffhausen geführt werden. Diese werden alle nach demselben Konzept betrieben. Die Nachfrage für Plätze an den Mittagstischen ist hoch, dennoch gibt es an allen Standorten noch einzelne Kapazitäten.

Im Quartier Niklausen ist Mitte August 2021 ebenfalls der Mittagstisch Alpenblick gestartet. Dieser Mittagstisch ist aktuell zu 50 Prozent ausgelastet. Sie haben noch an allen vier Tagen (ohne Mittwoch) freie Plätze. Informationen erhalten Sie per Mail mittagstisch(at)nikpunkt.ch oder auf der Homepage des Quartiervereins Niklausen www.nikpunkt.ch/mittagstisch.

Interessierte Eltern können die Mittagstische gerne unverbindlich besichtigen.

Ansprechpersonen:

Sabina Hochuli, Abteilungsleiterin Kinder- und Jugendbetreuung
Telefon: +41 52 632 53 37
E-Mail: sabina.hochuli(at)stsh.ch

Kathrin Menk, Bereichsleiterin Bildung
Telefon: +41 52 632 55 08
E-Mail: kathrin.menk(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 28. November 2021

Ergebnisse der städtischen Volksabstimmung

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben die Vorlage «Rahmenkredit für die Versorgung mit Wärme und Kälte» angenommen.

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben die Vorlage «Rahmenkredit für die Versorgung mit Wärme und Kälte» mit 8727 Ja-Stimmen zu 6392 Nein-Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 74.48 Prozent.

Das Ergebnis der Abstimmung « Rahmenkredit für die Versorgung mit Wärme und Kälte» im Detail:

Zahl der Stimmberechtigten: 22'657
Eingelegte Stimmzettel: 16'873
Leere Stimmzettel: 1'750
Ungültige Stimmzettel: 4
Gültige Stimmzettel: 15'119

Es haben gestimmt mit Ja: 8'727
Es haben gestimmt mit Nein: 6'392

Ja-Stimmen: 57.72 %
Nein-Stimmen: 42.28 %

Die Stimmbeteiligung lag bei 74.48 %.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 26. November 2021

Gesamtkonzept für die städtische Abfallentsorgung

Der Stadtrat hat die Vorlage «Gesamtkonzept Abfallentsorgung der Stadt Schaffhausen» an den Grossen Stadtrat verabschiedet. Die Vorlage zeigt auf, mit welchen Massnahmen die Dienstleistungen der städtischen Abfallentsorgung weiterhin sichergestellt und an die Bedürfnisse der Bevölkerung angepasst werden sollen.

Die Abfallentsorgung ist eine zentrale Dienstleistung für die Bevölkerung und die Unternehmen. Sie steht im Kontext vielfältiger Anforderungen. Ausgehend von Veränderungen im Umfeld der städtischen Entsorgung sowie von drei vom Grossen Stadtrat überwiesenen Postulaten hat die Stadt ein Gesamtkonzept für die Abfallentsorgung erarbeitet. Basierend auf einer umfassenden Analyse der bestehenden Dienstleistungen, Organisation, Logistik und Finanzen hat der Stadtrat bereits 2019 die strategischen Ziele für die städtische Abfallentsorgung festgelegt: Die Abfallentsorgung in der Stadt Schaffhausen soll ressourceneffizient, emissionsarm, ökologisch sinnvoll, kosteneffizient, nach Stand der Technik, sicher und sozial erfolgen.

Zur Umsetzung dieser Ziele wurden Massnahmen in den drei Handlungsfeldern Angebot, Logistik sowie Organisation und Partner erarbeitet. Die Abteilung Entsorgung hat ihre Dienstleistungen und die Organisation in den vergangenen Jahren Schritt für Schritt optimiert. Weitere Massnahmen zur Weiterentwicklung der städtischen Entsorgung in den nächsten Jahren werden nun dem Grossen Stadtrat mit der Vorlage zum Entscheid vorgelegt.

Siedlungsabfälle sollen jederzeit entsorgt werden können
Die Entsorgung von Siedlungsabfällen soll in Zukunft rund um die Uhr möglich sein. Als längerfristige Strategie ist die Umstellung der Abfallentsorgung auf Unterflurcontainer und Abfuhrbehälter im gesamten Stadtgebiet geplant. Dies ermöglich der Bevölkerung, den Abfall rund um die Uhr zu entsorgen und bringt zusätzlich Vorteile für die Arbeitssicherheit und Belastung der Mitarbeitenden sowie die Sauberkeit der Stadt. Zudem soll das Angebot von Separatsammlungen vereinheitlicht und ausgebaut werden: So soll es mehr Kartonsammlungen in den Quartieren geben. Sperrgut kann ab 2022 jederzeit mit entsprechenden Gebührenmarken mit der Kehrichttour mitgegeben werden.

Weiter legt der Stadtrat eine Teilrevision der Abfallverordnung der Stadt Schaffhausen (RSS 740.1) vom 5. März 2002 vor. Diese ist zum einen aufgrund von geänderten gesetzlichen Grundlagen und organisatorischen Veränderungen zu aktualisieren. Zum anderen sind die seit rund 20 Jahren unveränderten Abfallgebühren anzupassen, damit die Abfallrechnung kostendeckend geführt werden kann. Nachdem in den vergangenen Jahren diverse Massnahmen zur Reduktion des Aufwands geprüft und soweit möglich realisiert wurden, ist dieser Schritt unumgänglich. Andernfalls wäre eine spürbare Reduktion der Dienstleistungen für die Bevölkerung und die Unternehmen in der Stadt Schaffhausen notwendig.

Die Grundgebühr für Privatpersonen soll von heute 40 Franken pro Person ab 18 Jahren um 10 Franken auf 50 Franken erhöht werden. Über die Grundgebühr werden insbesondere der Unterhalt der städtischen Sammelstellen und die Grüngutsammlung finanziert, die weiterhin kostenlos sein soll. Eine Erhöhung ist auch bei den Sackgebühren notwendig.

Gleichzeitig werden Gebührensäcke statt Gebührenmarken angeboten. So fallen für die Haushalte keine zusätzlichen Kosten für die Kehrichtsäcke an. Offizielle Gebührensäcke helfen dem Abfuhrpersonal erheblich, Kehrichtsäcke ohne Gebührenleistung auf den ersten Blick zu erkennen. Der Vergleich der neuen Grund- und Sackgebühren mit den bisherigen zeigt für einen Vier-Personen Haushalt mit zwei Kindern unter 18 Jahren durchschnittliche Mehrkosten von 4.60 Franken pro Monat und Familie. Die Gebühren für Abfälle aus Industrie und Gewerbe bleiben unverändert.

Schaffhausen soll weiterhin eine saubere Stadt mit hoher Lebensqualität bleiben. Die Vorlage zeigt auf, wie die Abfallentsorgung ihren Anteil dazu beiträgt und mit welchen Massnahmen die Dienstleistungen der städtischen Abfallentsorgung weiterhin sichergestellt und an die Bedürfnisse der Bevölkerung angepasst werden sollen.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 25. November 2021

Sonderunterstützung Covid-19 für die KSS

Der KSS Freizeitpark war und ist von den Massnahmen gegen die Covid-19-Pandemie stark betroffen. Der Stadtrat unterbreitet daher dem Grossen Stadtrat eine Vorlage für eine Sonderzahlung zum Ausgleich der Verluste, welche der KSS durch die Corona-Massnahmen entstanden sind.

Durch die Corona-Massnahmen musste die KSS im Jahr 2020 wie auch im Jahr 2021 ihre Anlagen zeitweise ganz schliessen oder konnte diese nur sehr eingeschränkt betreiben. Aufgrund der Pandemie verschlechterte sich das Betriebsergebnis der KSS für 2020 um 445'000 Franken. Für 2021 wird ein Ergebnis in ähnlichem Rahmen erwartet.

Um den betrieblichen Unterhalt der KSS langfristig sichern zu können, haben die KSS und der Stadtrat Gespräche mit dem Kanton Schaffhausen aufgenommen. Der Regierungsrat hat in der Folge beschlossen, die KSS für die coronabedingt nicht gedeckten Kosten für die beiden Jahre mit maximal 502'500 Franken zu unterstützen. Voraussetzung dafür ist, dass die Stadt einen Unterstützungsbeitrag im selben Umfang spricht.

Der Stadtrat beantragt deshalb dem Grossen Stadtrat einen Kredit über 502'500 Franken zum Ausgleich der coronabedingten Verluste der KSS der Jahre 2020 und 2021. Die Stadt wird dabei ihre Unterstützung wie üblich durch Zeichnung von Anteilsscheinen vornehmen. Die Abschreibung der Anteilsscheine kann mit einer Entnahme aus der Corona-Reserve (finanzpolitische Reserve) gegengebucht werden, so dass die Sonderunterstützung das Ergebnis der Stadt nicht beeinflusst.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobiltelefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 24. November 2021

Pilotprojekt «Frühe Deutschförderung» zeigt Wirkung

Die Massnahmen zur «Frühen Deutschförderung» bei Vorschulkindern zeigen Wirkung. Diese erfreuliche Erkenntnis zeigt die Wirksamkeitsanalyse auf, welche im Rahmen des Pilotprojekts «Frühe Deutschförderung» von der Fachstelle Frühe Förderung erstellt wurde.

Die jährlich durchgeführten Sprachstanderhebungen bei Schaffhauser Familien mit Vorschulkindern zeigen auf, dass etwas mehr als ein Drittel aller Kinder über unzureichende Deutschkenntnisse verfügt. Diesen Kindern wird empfohlen, bis zum Kindergarteneintritt eine Spielgruppe oder Kindertagesstätte zu besuchen. Eine Analyse zur Wirksamkeit zeigt nun, dass mindestens 81 Prozent aller Kinder mit Empfehlung aus dem Jahr 2019 vor Kindergartenstart in einer Betreuungsinstitution angemeldet waren. Diese Kinder verfügten ein Jahr später über signifikant bessere Deutschkenntnisse als Kinder, die zu Hause betreut wurden. Daraus lässt sich schliessen, dass der Besuch einer vorschulischen Betreuungseinrichtung einen merklichen Effekt auf die Sprachentwicklung hat. Die zahlreichen Neuanmeldungen in Betreuungseinrichtungen von Kindern mit und ohne Sprachförderempfehlung zeigen zudem auf, dass die Eltern durch die städtischen Massnahmen für die Sprachthematik sensibilisiert wurden.

Kinder, die vor dem Kindergarten eine Betreuungsinstitution besuchen, treten leichter in Kontakt mit anderen Kindern und lernen, sich in Gruppen zu bewegen. Dies fördert nicht nur die sprachliche Entwicklung, sondern auch andere Fertigkeiten, die den Kindergarteneintritt erleichtern. Laut Befragung der Schaffhauser Kindergartenlehrpersonen im Rahmen der Wirksamkeitsanalyse, zeigen Kinder, die vor dem Kindergarten eine Betreuungsinstitution besuchten, ein besseres Sprachverständnis, eine grössere Selbständigkeit und ein verbessertes Ablöseverhalten. In den hiesigen Kitas und Spielgruppen werden also bereits heute Sozial-, Sprach- und Selbstkompetenzen vorbildlich vermittelt und geübt.

Für einen gelingenden Start in den Kindergarten braucht es ein gestärktes und gut funktionierendes Netzwerk mit Einbezug von Eltern, Betreuungsfachpersonen sowie von Kindergartenlehrpersonen. Die «Fachstelle Frühe Förderung» wird sich bis zum Ende des Pilotprojekts 2022 weiterhin dafür einsetzen.

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Mirjam Vock, Projektleiterin Frühe Deutschförderung
Telefon: +41 52 632 53 63
E-Mail: mirjam.vock(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. November 2021

Wahl- und Abstimmungslokal neu an der Vorstadt 43

Aufgrund der Bauarbeiten für die Umsetzung des Projekts Stadthausgeviert wird das Wahl- und Abstimmungslokal an der Stadthausgasse 10 an die Vorstadt 43 (Haus zum Grossen Käfig) verlegt. Der neue Standort des Wahl- und Abstimmungslokals ist erstmals am Abstimmungswochenende vom 28. November 2021 in Betrieb und bleibt bis auf weiteres bestehen. 

Ansprechperson:

Marijo Caleta, Stadtschreiber i.V.
Telefon: +41 52 632 52 48
Mail: marijo.caleta(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 17. November 2021

Stadt Schaffhausen veröffentlicht Umweltbericht 2021

Eine intakte Umwelt ist wichtig für Gesundheit, Lebensqualität und Attraktivität der Stadt Schaffhausen. Der aktuelle Umweltbericht 2021 gibt Auskunft über die Entwicklung des Umweltzustands und zeigt Handlungsfelder auf.

Im Kontext des Klimawandels und des Artensterbens erlangen funktionierende natürliche Kreisläufe und vernetzte Lebensräume weiter an Bedeutung. Damit die Umwelt geschützt und die natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft nachhaltig genutzt werden können, ist ein Monitoring wichtig. Nur so können Schwachstellen erkannt und behoben, die Ressourcennutzung insgesamt effizienter werden. Auch die Stadt Schaffhausen steht in der Verantwortung, sich für einen sorgsamen Umgang mit den natürlichen Ressourcen einzusetzen. Die Stadt legt deshalb seit den 90er-Jahren regelmässig Rechenschaft ab über den Umweltzustand und die Ressourcennutzung. Nach gut zehn Jahren liegt nun ein aktueller Umweltbericht 2021 vor, der Zustand und Entwicklung wichtiger Umweltfaktoren darlegt und allfälligen Handlungsbedarf aufzeigt.

Der Umweltbericht zeigt auf, wie die Stadt mit dem Bevölkerungswachstum von durchschnittlich 200 Personen pro Jahr und der Vorgabe des verdichteten Bauens umgeht. Aufgrund der regen Bautätigkeit sind in den letzten zehn Jahren freie unbebaute Flächen zurückgegangen. Innerhalb der Bauzone stehen attraktive öffentliche Grünflächen im Umfang von rund 170 Fussballfeldern als Erholungs- und Lebensraum für Mensch und Tier zu Verfügung. Zur Sicherung und Entwicklung der öffentlichen Grünflächen hat die Stadt in den letzten Jahren strategische Instrumente wie den Richtplan Siedlung und die Freiraumstrategie erarbeitet.

Der Bericht gibt auch Auskunft über den Verbrauch und Zustand des Schaffhauser Wassers. Auch in den «Hitzesommern» der vergangenen Jahre stand dank grosser Grundwasservorkommen genügend Wasser in Trinkqualität zu Verfügung. Der Verbrauch liegt derzeit bei ungefähr 230 Litern pro Person und Tag. Die Stadt Schaffhausen setzt sich dafür ein, den Pestizideinsatz auf den eigenen Flächen kontinuierlich zu reduzieren, z.B. durch die Umstellung der Stadtreben auf biologische Bewirtschaftung oder durch Auflagen in den Pachtverträgen. Die Gewässer sind auch Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Zur Aufwertung dieser Lebensräume sollen auf dem Stadtgebiet bis 2035 acht Strecken von total zwei Kilometern Länge revitalisiert werden.

Die Luftqualität hat sich in den letzten Jahrzehnten in Stadt und Kanton Schaffhausen verbessert. Problematisch sind Grenzwertüberschreitungen entlang von vielbefahrenen Strassen. Eine vermehrte Nutzung der Holzenergie ist aus Klimasicht wünschenswert, die Verbrennung muss jedoch sauber und nach neustem Stand der Technik geschehen, um den Feinstaubaustoss gering zu halten. Gemäss Erhebung bezüglich Lärmbelastung und -sanierungen sind rund 15 Prozent der Stadtbevölkerung von Grenzwertüberschreitungen durch Strassenlärm betroffen. Inzwischen sind fast alle betroffenen Gebäude mit Schallschutzfenstern saniert. Mit dem weiterhin wachsenden motorisierten Verkehr und der zunehmenden Verdichtung nimmt aber auch die Lärmbelastung zu.

In der Stadt Schaffhausen stammen nach wie vor über 80 Prozent der benötigten Energie aus fossilen Quellen. Die grössten Anteile verbrauchen die Bereiche Mobilität und Wärmeerzeugung. Die Stadt ist jedoch nicht untätig. So wurde 2020 beispielsweise das Förderprogramm Energie aufgestockt, womit Gebäudehüllensanierungen oder Anschlüsse an Wärmenetze gefördert werden können. Als langjährige und erste Energiestadt der Schweiz setzt Schaffhausen viele Massnahmen schrittweise um und möchte ihre Vorbildfunktion mit einer wirkungsvollen Energie- und Klimapolitik verstärkt wahrnehmen. Der Umweltbericht zeigt weiter, dass die von der Stadt gesammelten Abfallmengen zwar vorderhand zurückgehen, mehr und mehr Abfälle werden aber über private Recyclingzentren entsorgt und somit von der städtischen Statistik nicht erfasst. Im Coronajahr 2020 stiegen die Abfallmengen markant an. Auch im öffentlichen Raum kam es nachweislich zu mehr Littering und Reinigungsaufwand.

In Bezug auf den Verkehr zeigt der Bericht, dass Schaffhausen im Vergleich mit ähnlichen Schweizer Städten überdurchschnittliche Anteile im motorisierten Individualverkehr aufweist. Dies zeigt sich auch im vergleichsweise höheren Autobesitz der Stadtbevölkerung. Im Gesamtverkehrskonzept, das der Stadtrat im Frühling 2021 verabschiedet hat, wird festgehalten, wie die Verkehrs- und die Siedlungsentwicklung künftig aufeinander abgestimmt werden sollen und kurze Strecken für den Velo- und Fussverkehr attraktiver werden können.

Link zum Umweltbericht

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Dr. Benjamin Homberger, Projektleiter Umwelt, Natur
Telefon: +41 52 632 53 64
Mail: benjamin.homberger(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 12. November 2021

Abbrucharbeiten als Vorbereitung für den Baustart Stadthausgeviert

Im Rahmen des Projekts Stadthausgeviert starten nächste Woche diverse Abbrucharbeiten am Haus Eckstein. Diese Arbeiten dienen der Vorbereitung für den Start der ersten Bauetappe ab Januar 2022, welche den Bau des neuen Verwaltungsgebäudes und die Aufstockung des Hauses Eckstein umfasst.

Nachdem im Innenhof zwischen Stadthaus und Haus Eckstein in diesem Sommer archäologische Grabungen abgeschlossen werden konnten, steht Anfang 2022 der Start des Bauprojektes zur Sanierung und Erweiterung der Verwaltungsliegenschaften im Stadthausgeviert an. Von Januar 2022 bis September 2023 wird in einer ersten Bauetappe das Haus Eckstein saniert und aufgestockt sowie der Verwaltungsneubau zwischen dem Haus Eckstein und dem Stadthaus realisiert. In einer zweiten Bauetappe ab Oktober 2023 bis Oktober 2024 wird die Sanierung des Stadthauses umgesetzt.

Anfangs November 2021 ist der Umzug der Mitarbeitenden aus dem Haus Eckstein ins Provisorium an der Pfarrhofgasse 2 erfolgt. Am Dienstag, 16. November 2021 starten weitere Vorbereitungsarbeiten für die Aufstockung und Sanierung des Hauses Eckstein. Diese umfassen den Abriss des Treppenanbaus des Hauses Eckstein sowie der Nebenbauten und dauern bis voraussichtlich am 30. November 2021. Für die Anwohnerinnen und Anwohner an der Stadthausgasse bedeutet dies, dass während dieser Zeit vermehrt mit Baulärm und Baustellenverkehr zu rechnen ist. Zudem kann es zu kurzzeitigen Verkehrsbehinderungen und Strassensperrungen kommen.

Ansprechperson:

Thomas Hess, Projektleiter Stadthausgeviert
Telefon: +41 52 632 53 74
Mail: thomas.hess(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 10. November 2021

Abstimmungstermin festgesetzt

Am 13. Februar 2022 kann das städtische Stimmvolk über die Vorlage «Aufwertung Bahnhofstrasse» entscheiden. Der Grosse Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 2. November 2021 die Vorlage des Stadtrats vom 6. Juli 2021 betreffend «Aufwertung Bahnhofstrasse» mit 29 : 5 Stimmen, bei 1 Enthaltung, gutgeheissen. Die Vorlage beinhaltet einen Verpflichtungskredit von 2.261 Millionen Franken für die Aufwertung der Bahnhofstrasse. Dieser Beschluss untersteht dem obligatorischen Referendum, weshalb der Stadtrat den Abstimmungstermin auf den 13. Februar 2022 festgesetzt hat.

Ansprechpersonen:

Marijo Caleta, Stadtschreiber i.V.
Telefon: +41 52 632 52 48
Mail: marijo.caleta(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 9. November 2021

Aufklärung und Unterstützung von Mädchen und Frauen:
Städtepartnerschaft unterstützt Stiftung «Horyzon»

Die Städtepartnerschaft Schaffhausen – Frauenfeld – St. Gallen – Winterthur unterstützt im Jahr 2022 das Projekt «My Body, My Right, My Future» der Stiftung «Horyzon» mit einem Betrag von 275'000 Franken.

Die Städte Schaffhausen, Frauenfeld, Winterthur und St.Gallen arbeiten in der Auslandhilfe eng zusammen. Jährlich alternierend nehmen die Städte Gesuche von Hilfsprojekten entgegen und empfehlen der Städtepartnerschaft ein Projekt zur Unterstützung. Eine vorberatende Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern der vier Städte prüft die eingegangenen Gesuche nach gemeinsam festgelegten Kriterien und gibt eine Empfehlung für das favorisierte Projekt ab. Mit dem Projekt «My Body, My right, My Future» wird erstmalig ein Projekt im Südsudan unterstützt. Schwerpunkte des Projekts sind die Aufklärung der Mädchen und jungen Frauen und das Aufzeigen von Auswegen, wie sie dem Teufelskreis aus sexueller Gewalt, grosser Armut und mangelnder Schulbildung entfliehen können.

Das Programm erreicht Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 19 Jahren aus den ärmsten Bevölkerungsschichten. Jährlich werden dabei rund 12'000 Jugendliche direkt vom Programm begünstigt. Durch die unterschiedlichen Aktivitäten werden aber auch Lehrerinnen und Lehrer, Dorfälteste sowie Mitarbeitende von Gesundheitseinrichtungen miteinbezogen.

Das Programm umfasst dabei zwei Handlungsebenen:
▪ Sensibilisierung und gesundheitliche Rechte
▪ Gesundheitsversorgung

Während es im Bereich «Sensibilisierung und gesundheitliche Rechte» darum geht, weite Bevölkerungskreise für sexuelle Gesundheitsrechte zu sensibilisieren, lernen die Jugendlichen im Bereich «Gesundheitsversorgung» mehr über Themen wie Sexualität oder Hygiene. Gleichzeitig können sich Bezugspersonen in der Behandlung von und Kommunikation mit Jugendlichen weiterbilden und so ein Umfeld schaffen, in dem die Entwicklung der Jugendlichen gefördert wird. Mädchen und junge Frauen nehmen regelmässig am Schulunterreicht teil und schliessen ihre Schulbildung ab. Somit haben sie bessere Chancen, der Armut zu entkommen.

Vom Unterstützungsbeitrag von 275'000 Franken entfallen auf Winterthur 108'000 Franken, auf St.Gallen 84'000 Franken, auf Schaffhausen 48'000 Franken und auf Frauenfeld 35'000 Franken. Für die administrative Bearbeitung der Unterstützungsgesuche zeichnet dieses Jahr die Stadt St. Gallen verantwortlich.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Sandra Bernhard, Projekt Management Office
Telefon: +41 52 632 53 54
E-Mail: sandra.bernhard(at)stsh.ch

Stellungnahme des Stadtrats zur Abstimmung vom 28. November 2021

Stellungnahme des Stadtrats zur Abstimmung über die Vorlage des Stadtrats:
«Rahmenkredit für die Versorgung mit Wärme und Kälte» vom 28. November 2021:

Rahmenkredit für eine nachhaltige, lokale Wärmeversorgung in der Stadt Schaffhausen

Am 28. November 2021 stimmen die Schaffhauserinnen und Schaffhauser über den Rahmenkredit für die Versorgung der Stadt Schaffhausen mit Wärme und Kälte ab. Der Rahmenkredit über 30 Millionen Franken soll der Stadt Schaffhausen die notwendigen Investitionen in Wärmeverbünde ermöglichen, um die Wärmeversorgung aus erneuerbaren und lokal verfügbaren Energiequellen schrittweise auszubauen.

Um den CO2-Ausstoss markant zu reduzieren und so die internationalen und nationalen Zielsetzungen im Klimabereich zu erreichen, kommt der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Quellen eine wichtige Rolle zu. Mit Wärmeverbünden können mehrere Wärmebezüger an eine Erzeugungsanlage angeschlossen werden, um lokale und erneuerbare Energiequellen wie beispielsweise Industrieabwärme, Grundwasser oder Hackschnitzel effizient zu nutzen. Wärmeverbünde gewinnen immer mehr an Bedeutung und bieten Eigentümerinnen und Eigentümern von Liegenschaften die Möglichkeit einer Wärmeversorgung, die auch künftig den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Mit dem Rahmenkredit sollen einerseits Wärmeverbünde durch SH POWER erstellt werden, anderseits ist der Rahmenkredit auch wichtig, damit SH POWER die erforderlichen Netze für Wärmeverbünde von Dritten bauen kann. Dabei kommen diese Investitionen von SH POWER und Dritten nicht nur der Umwelt zugute, sondern stärken die lokale Wertschöpfung über die gesamte Lieferkette. SH POWER vergibt die Aufträge für sämtliche Tiefbauleistungen sowie den Bau der Wärme- oder Kältenetze und der Erzeugungsanlagen an private Unternehmen. Auf diese Weise besteht für das lokale Gewerbe die Möglichkeit, von den Investitionen zu profitieren.

Mit der Nutzung lokal verfügbarer Energieträger wird zudem die Abhängigkeit von Gas- und Ölimporten reduziert. Die Wertschöpfung bleibt in der Region, statt dass finanzielle Mittel für die Energiebeschaffung von Haushalten und Unternehmen ins Ausland abfliessen.

Der Rahmenkredit gewährleistet der Stadt Schaffhausen den notwendigen Handlungsspielraum, um Projekte rechtzeitig planen und umsetzen zu können. Müsste jeder Wärmeverbund einzeln vom Grossen Stadtrat bewilligt werden, käme es zu Verzögerungen, Unsicherheit in der Planung und wichtige Investitionen in neue Wärmeverbünde könnten verunmöglicht werden. Durch die jährliche Berichter¬stattung an das Parlament wird die Transparenz über die Verwendung des Rahmenkredits sichergestellt. Zudem wird jedes Projekt durch die Verwaltungskommission der Städtischen Werke beziehungsweise den Stadtrat überprüft, bevor die Investitionen freigegeben werden.

Der Stadtrat ist überzeugt, dass der Rahmenkredit das richtige Instrument ist, um die Wärmeversorgung in der Stadt Schaffhausen aus erneuerbaren Quellen sicherzustellen, den CO2-Ausstoss in der Stadt spürbar zu reduzieren und die lokale Wertschöpfung zu steigern. Aus all diesen Gründen empfiehlt der Stadtrat den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, dem Rahmenkredit zuzustimmen.

Im Namen des Stadtrats
Peter Neukomm, Stadtpräsident

Medienmitteilung vom 4. November 2021

Überarbeitung Gestaltungsrichtpläne Quartierschutzgebiete

Im Rahmen der Teilrevision von Bauordnung und Zonenplan hat der Stadtrat beschlossen, die Gestaltungsrichtpläne für die Quartierschutzgebiete der Stadt zu überarbeiten. In einer ersten Etappe werden die Quartierschutzgebiete in den westlich der Bahngeleise gelegenen Quartieren an zeitgemässe Bedürfnisse angepasst. Dabei sollen im Sinne einer moderaten und quartierverträglichen Innenentwicklung unter anderem Erweiterungsbauten sowie Parkierungsmöglichkeiten geprüft werden.

Die 22 Quartierschutzgebiete der Stadt Schaffhausen sind sozialgeschichtlich, baulich und architektonisch wertvolle Siedlungen, die unterschiedliche Bauepochen reflektieren. Die Siedlungen zeichnen sich mehrheitlich durch eine homogene Bebauungsform und durchgrünte Freiräume aus. Die meisten von ihnen sind im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) als Teil des Ortsbildes der Stadt Schaffhausen aufgeführt. In den Quartierschutzgebieten gelten gemäss der Bauordnung der Stadt Schaffhausen erhöhte gestalterische Anforderungen, die bereits heute in Richtplänen und Richtlinien konkretisiert werden.

Im Zuge der anstehenden Teilrevision von Bauordnung und Zonenplan soll ein angemessener Gestaltungsspielraum für zeitgemässe Bedürfnisse der Grundeigentümerschaften geschaffen werden. Die Siedlungen sollen sich moderat und quartierverträglich entwickeln können. Auf Grundlage der bestehenden Richtlinien werden die Gestaltungsrichtpläne unter der Federführung der Stadtplanung übererarbeitet. Die bereits als Pilotprojekt durch den Stadtrat festgesetzte Überarbeitung der Gestaltungsrichtlinien zum Quartierschutzgebiet Engehalde dient der Stadtplanung als Orientierung. Die Arbeiten werden in eine westliche und östliche Etappe eingeteilt, erstere soll Anfang 2023 abgeschlossen sein. Anschliessend wird die zweite Etappe in Angriff genommen. Um die bestehenden Qualitäten der Quartierschutzgebiete angemessen berücksichtigen zu können, finden Begehungen vor Ort statt.

Ansprechpersonen:

Marcel Angele, Leiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele(at)stsh.ch

Remi Gonzalez, Projektleiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 86
E-Mail: remi.gonzalez(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 3. November 2021

Novemberbrief zum Budget 2022: Kleineres Defizit

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat mit dem Novemberbrief Nachträge zum Budget 2022. Dank sich positiv entwickelnden Steuererträgen wird ein kleineres Defizit von -3.4 Mio. Franken budgetiert.

Mit dem Novemberbrief unterbreitet der Stadtrat dem Grossen Stadtrat verschiedene Ergänzungen zur Budgetvorlage vom 17. August 2021.
Mit den Änderungen aus dem Novemberbrief weist die aktualisierte Erfolgsrechnung ein weniger grosses Defizit von -3.4 Mio. Franken aus (bisher -4.1 Mio. Franken).

Die wesentlichen Änderungen sind:
–     Hauptgrund für das leicht verbesserte Ergebnis sind höher eingesetzte Steuererträge basierend auf der aktuellsten, erfreulichen Prognose: Die Einkommenssteuern werden 1.0 Mio. Franken höher budgetiert, die Vermögenssteuern hingegen 0.3 Mio. Franken tiefer.
–     Der Beitrag an die Prämienverbilligung steigt um 260'000 Franken.
–     Die Verbesserung der Entschädigung der Vorsteherinnen und Vorsteher in Schulen infolge neuer Aufgaben und Kompetenzen wird neu mit 292'100 Franken budgetiert, also 27'600 Franken tiefer als ursprünglich budgetiert. Der Kredit wird dem fakultativen Referendum unterstellt.
–     Für die Unterstützung der Herren Curling-Weltmeisterschaft 2024 in Schaffhausen auf der KSS wird ein Verpflichtungskredit über 140'000 Franken beantragt.
–     Die für 2022 vorgesehene Tranche über 260'000 Franken für die Planung des Duraducts wird nach dem negativen Volksentscheid gestrichen. Im Gegenzug wird ein Planungskredit über 170'000 Franken für die mittel- und langfristige Verbesserung der Verkehrssicherheit bei der Verbindung Altstadt ¬ Breite mit Schwerpunkt Steigstrasse beantragt.
–     In der Investitionsrechnung beantragt der Stadtrat für die Sanierung des Park Casinos einen Zusatzkredit über 0.3 Mio. Franken für den Einbau einer Wärmepumpenheizung mit Erdsonden anstelle der bisher geplanten Gasheizung mit Biogas.

Der Finanzierungssaldo bleibt angesichts der hohen Investitionsanstrengungen und Darlehensvergaben mit -23.5 Mio. Franken stark negativ.

Für das laufende Rechnungsjahr 2021 zeichnet sich infolge der nach oben korrigierten Steuerprognose (Unternehmenssteuern liegen 23.2 Mio. Franken über Budget) ein guter Abschluss ab. Vor Verrechnung mit finanzpolitischen Reserven kann für 2021 von einem Überschuss in der Grössenordnung von 15 bis 20 Mio. Franken ausgegangen werden. Die höheren Steuererträge helfen mit, die hohen geplanten Investitionen mitzufinanzieren und einen positiven Finanzierungssaldo zu erreichen, was bedeutet, dass sich die Stadt 2021 trotz hohen Investitionen voraussichtlich nicht neuverschulden wird.

Über das Budget 2022 entscheidet der Grosse Stadtrat an seiner Sitzung vom 16. November 2021.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobiltelefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 28. Oktober 2021

Das Siegerprojekt für die Neugestaltung des Kammgarnhofs steht fest

Die Stadt Schaffhausen hat im März 2021 einen Projektwettbewerb für die Neugestaltung des Kammgarnhofs in einen attraktiven und multifunktionalen Veranstaltungsort sowie für die Projektierung der eingeschossigen Parkgarage unterhalb des Hofs ausgeschrieben. Insgesamt 20 Teams reichten fristgerecht einen Projektvorschlag ein. Das Siegerprojekt trägt den Namen CELASTRINA und wurde unter der Federführung von Metron Bern AG verfasst. Das Siegerprojekt sowie weitere eingereichte Projekte werden vom 1. bis 13. November 2021 im Rahmen einer öffentlichen Ausstellung im Kammgarn Westflügel gezeigt.

Das Kammgarnareal ist ein Schlüsselareal für die Entwicklung der südlichen Altstadt. Neben der zukünftigen Nutzung des Kammgarn-Westflügels wird der Kammgarnhof eine bedeutende Rolle im Rahmen der Aufwertung des Areals spielen. Für die Neugestaltung des Kammgarnhofs in einen attraktiven und multifunktionalen Veranstaltungsort sowie für die Projektierung der eingeschossigen Parkgarage unterhalb des Hofs hat die Stadt Schaffhausen im März 2021 einen Projektwettbewerb ausgeschrieben. Insgesamt 20 Teams reichten fristgerecht ihre Projektvorschläge ein, die vom Beurteilungsgremium bewertet wurden.

Das Gremium setzte sich aus den folgenden neun Fach- und Sachpreisrichtern zusammen: Katrin Jaggi, Planung I Städtebau I Architektur, Zürich; Christian Zimmermann, Professor Architektur HSLU, Luzern; Lorenz Eugster, Landschaftsarchitekt Zürich; Karin Brand, Leiterin Hochbauamt; Marcel Angele, Leiter Stadtplanung; Peter Neukomm, Stadtpräsident; Katrin Bernath, Baureferentin; Florian Brack, Leiter Grün Schaffhausen; Christopher Grainger, CEO IWC Schaffhausen. Das Gremium beurteilte die eingereichten Projektvorschläge unter anderem danach, wie gut sie sich in die Gestaltung und Erschliessung in die südliche Altstadt und an das Rheinufer einfügen. Weiter wurden die Aufenthaltsqualität, die Flexibilität für die Nutzung des Kammgarnhofs, ökologische Aspekte und die Wirtschaftlichkeit beurteilt. Diese übergeordneten Ziele sowie die vielfältigen Anforderungen und
Rahmenbedingungen wurden im Wettbewerbsprogramm detailliert festgehalten.

In der ersten Beurteilungsrunde wurden die Einschätzungen des Beurteilungsgremiums zu den einzelnen Projekten eingehend diskutiert. Sieben Projekte wurden in einem zweiten Wertungsdurchgang insbesondere hinsichtlich ihrer Nutzungsqualität, der Nachhaltigkeit und der Wirtschaftlichkeit sowie des architektonischen Ausdrucks überprüft. Vier verbliebene Projekte bildeten die engere Wahl. Aufgrund einer umfassenden Beurteilung entschied das Preisgericht einstimmig, das von der Metron Bern AG zusammen mit weiteren Projektverfassenden aus den Fachrichtungen Landschaftsarchitektur, Bauingenieurwesen und Architektur verfasste Projekt CELASTRINA für die Weiterbearbeitung zu empfehlen.

Die Projektverfassenden interpretieren im Projekt CELASTRINA den Kammgarnhof als Bindeglied zwischen der Altstadt und dem Gewässerraum des Rheins. Eine neu geschaffene, öffentliche Halle soll die Klosterstrasse mit dem Kammgarnhof verbinden. Mit wenigen baulichen Eingriffen wird der Kammgarnhof strukturiert: Zum einen mit der Idee, den Kastanienbaum in mittelalterlicher Tradition hervorzuheben, indem der Baumstamm durch eine Bühne gerahmt wird. Zum anderen säumt ein zweigeschossiger Pavillon den Hof entlang der Rheinuferstrasse. Der Holzpavillon als Hofabschluss dient verschiedenen Nutzungen und ist gleichzeitig Aussichtsplattform, Tribüne und Bühne. Er fasst die Tiefgarageneinfahrt, deren Neigung in der Decke zu Sitzstufen genutzt werden und deren Dach als Treffpunkt mit Weitsicht dient. Bei der Gestaltung des Hofes tragen die Materialwahl und die Bepflanzung zur Artenvielfalt und einem angenehmen Mikroklima bei. Wichtige Grundlage dieser Massnahmen bildet die Tatsache, dass die Tiefgarage sich in Form und Positionierung den oberirdischen Erfordernissen und Bedürfnissen anpasst, damit weitere Bäume gepflanzt werden können. Ein Brunnen mit Wasserspiel ergänzt das Angebot und nimmt eine Idee auf, die bereits im öffentlichen Mitwirkungsprozess zur Entwicklung des Kammgarnareals eingebracht wurde.

Damit sich die Schaffhauserinnen und Schaffhauser selbst ein Bild über die eingereichten Projekte und das Siegerprojekt machen können, werden diese in einer Ausstellung vom 1. bis 13. November 2021 im 2. Stock der Kammgarn West mit folgenden Öffnungszeiten gezeigt:
Montag, Dienstag und Freitag: 16:00 bis 19:00 Uhr
Mittwoch 12:00 bis 14:00 Uhr, Samstag: 11:00 bis 15:00 Uhr

Link zum Jurybericht

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Karin Brand, Bereichsleiterin Hochbau
Telefon: +41 52 632 52 18
Mail: karin.brand(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 27. Oktober 2021

Siegerprojekt des Ideenwettbewerbs «Kunst am Bau» steht fest

Für die künstlerische Gestaltung der Südfassade des Verwaltungsneubaus im Stadthausgeviert hat die Stadt Schaffhausen einen Ideenwettbewerb «Kunst am Bau» veranstaltet. Insgesamt sind 150 Bewerbungen eingegangen. Das Siegerprojekt stammt von Yves Netzhammer und trägt den Titel «Rauben Tauben Trauben». Das Siegerprojekt sowie weitere eingereichte Projekte werden vom 1. bis 13. November 2021 im Rahmen einer öffentlichen Ausstellung im Kammgarn Westflügel gezeigt.

Mit einem Ideenwettbewerb hat die Stadt Kunstschaffende eingeladen, Vorschläge für die Gestaltung der Südfassade des Verwaltungsneubaus im Stadthausgeviert zu machen. Dort an der Stadthausgasse wird künftig der Hauptzugang zum neuen zentralen Verwaltungsbau liegen. Die Fassade soll einen repräsentativen Charakter erhalten und als verbindendes Element zwischen den beiden historischen Gebäuden «Stadthaus» und «Eckstein» in Erscheinung treten.

Der Wettbewerb wurde im freihändigen Verfahren durchgeführt. Es sind 150 Bewerbungen eingegangen. Das Beurteilungsgremium wählte in einer ersten Runde sechs Bewerbungen anhand der festgelegten Kriterien aus. Aus diesen sechs in der zweiten Verfahrensstufe detaillierter ausgearbeiteten Beiträgen wählte das Beurteilungsgremium das Siegerprojekt.

Die eingereichten Arbeiten wurden vom Beurteilungsgremium unter anderem nach der künstlerischen Qualität des Projektbeitrags, insbesondere auch in Bezug auf die Zielsetzungen der Aufgabenstellung sowie in Bezug auf die Machbarkeit, die Nachhaltigkeit und die Gesamtwirkung beurteilt. Das Beurteilungsgremium setzte sich zusammen aus Peter Neukomm, Stadtpräsident; Dr. Katrin Bernath, Baureferentin; Karin Brand, Stadtbaumeisterin; Lukas Wallimann, Denkmalpflege; Katharina Epprecht, Direktorin Museum zu Allerheiligen; Franz Krähenbühl, Kurator Bern; Cuno Künzler, Kunstverein Schaffhausen; Katharina Bürgin, Künstlerin/Kuratorin Vebikus Kunsthalle; Michael Neuenschwander, Architekt und Thomas Hess, Verfahrensleitung (ohne Stimmrecht).

Das Beurteilungsgremium hat sich intensiv mit den Eingaben auseinandergesetzt und den Beitrag von Yves Netzhammer mit dem Titel «Rauben Tauben Trauben» zur Ausführung empfohlen. Der in Schaffhausen aufgewachsene Künstler Yves Netzhammer setzt mit seinem Projekt die Tradition zur künstlerischen Gestaltung der Fassaden in der Schaffhauser Altstadt fort. Er nutzt die gerasterte Südfassade des neuen Stadthauses als Rahmen für seine Bildwelt, die von einem Steinbildhauer reliefartig in den Betonplatten festgehalten wird. Die mit einer alles verbindenden schwungvoll gesetzten Linie verknüpften Zeichnungen schöpfen aus Netzhammers zeichnerischen Symbolik und verweisen mit verschiedenen Anklängen auf das Schaffhauser Umfeld und die Stadt Schaffhausen. Das im Stadium einer Entwurfsskizze vorliegende Bildprogramm, das öffentliche und individuelle Themen verbindet, wird nun vom Künstler weiterentwickelt. Als neckische Rahmung und «über den Hag» reichendes Element wird die aus Einzelbildern gefügte Zeichnung von zwei Wasserspeiern gerahmt, die an die für Schaffhausen typische Erkertradition anknüpfen. Die Farbgebung der Hauptfassade greift die Rottöne der beiden angrenzenden historischen Bauten «Stadthaus» und «Eckstein» auf. Das Innere der Eingangshalle wird ebenfalls mit Zeichnungen in den einzelnen Feldern gestaltet. Diese werden anders als die aussenliegenden Felder nicht in einer dreidimensionalen Ausführung erstellt, sondern als Zeichnungen mittels Schablonen auf den Innenputz gemalt.

Schaffhauserinnen und Schaffhauser haben die Möglichkeit, die Ergebnisse des Ideenwettbewerbs im Rahmen einer Ausstellung zu sehen. Diese findet vom 1. bis 13. November 2021 im 2. Stock der Kammgarn West mit folgenden Öffnungszeiten statt:
Montag, Dienstag und Freitag: 16:00 bis 19:00 Uhr
Mittwoch 12:00 bis 14:00 Uhr
Samstag: 11:00 bis 15:00 Uhr

Link zum Jurybericht

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. Oktober 2021

Konzession zur Plakatierung auf öffentlichem Grund neu vergeben

Die Plakatierung auf öffentlichem Grund in der Stadt Schaffhausen wurde für die Zeit ab Januar 2022 neu ausgeschrieben. Den Zuschlag hat die Firma APG|SGA erhalten.

Die Stadt Schaffhausen hat die kommerzielle Plakatierung ab 1. Januar 2022 für den Zeitraum von zehn Jahren neu ausgeschrieben. Die Vergabe der Konzession zur Plakatierung auf öffentlichem Grund wurde im Amtsblatt vom 9. Juli 2021 öffentlich gemacht. Es gingen innert Frist drei Angebote ein, welche die erforderlichen Nachweise und Beilagen beinhalteten und die Eignungskriterien erfüllten.

Die drei Angebote wurden anhand der in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Zuschlagskriterien bewertet. Die Firma APG|SGA hat bei der Bewertung am besten abgeschnitten. Sie hat in ihrem Konzept insbesondere einen sehr guten Bezug zur Stadt Schaffhausen herstellen können.

Für die Plakatierung im öffentlichen Raum werden künftig unter anderem neue Flächen genutzt sowie bestehende Flächen umgerüstet werden. Insgesamt wird die Stadt Schaffhausen deutlich mehr Einnahmen verzeichnen können.

Ansprechperson:

Stephanie Keller, Stv. Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 53 40
Mail: stephanie.keller(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. Oktober 2021

Baustart Stadthausgeviert: Mehrere Abteilungen ziehen vorübergehend um

In den kommenden Monaten werden die Vorbereitungsarbeiten für das Projekt «Entwicklung Stadthausgeviert» gestartet. Mehrere Abteilungen der Stadtverwaltung ziehen deshalb Anfang November in ein Provisorium an der Pfarrhofgasse 2, beziehungsweise Bachstrasse 29a.

Nachdem im Innenhof zwischen Stadthaus und Haus Eckstein archäologische Grabungen durchgeführt wurden, steht nun Anfang 2022 der Start des eigentlichen Bauprojektes zur Sanierung und Erweiterung der Verwaltungsliegenschaften im Stadthausgeviert an. Bereits in den kommenden Monaten werden Vorarbeiten stattfinden und die Mitarbeitenden des Hauses Eckstein ziehen vorübergehend in ein Provisorium.

Aus dem Haus Eckstein an die Pfarrhofgasse 2 werden die Abteilungen Zentralverwaltung, Personaldienst und das Büro des Grossen Stadtrats ziehen. Die Stadtpolizei wird während der Bauphase ihre Büros an die Bachstrasse 29a verlegen.

Der Umzug findet am 3. und 4. November 2021 statt. An diesen Tagen sind die Abteilungen telefonisch erreichbar, die Telefone werden umgeleitet. Die Stadtpolizei ist unter den Nummern 052 632 57 51 und 052 632 57 52 erreichbar.

Ab dem 8. November sind alle Abteilungen an der neuen Adresse eingerichtet und werden ihre Dienstleistungen an den vorübergehenden Standorten erbringen.

Im Herbst 2024 ziehen die Abteilungen zurück in das bis dahin fertiggestellte und sanierte Stadthausgeviert, wo künftig die gesamte Kernverwaltung der Stadt ihre Dienstleistungen für die Schaffhauserinnen und Schaffhauser erbringen wird.

Ansprechperson:

Thomas Hess, Projektleiter Stadthausgeviert
Telefon: +41 52 632 53 74
Mail: thomas.hess(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 8. Oktober 2021

Steinschlagsanierung am Nordportal des Cholfirsttunnels

Mitte Oktober beginnen die Vorbereitungsarbeiten zur Steinschlagsanierung am «Steinhölzli»-Fels beim Nordportal des Cholfirsttunnels. Die Arbeiten sind notwendig, weil immer wieder Felsmaterial abbröckelt und eine Gefahr für den Fuss- und Radweg entlang der Gründenstrasse in Flurlingen darstellt. Durch die Arbeiten kommt es zu örtlichen Verkehrsbehinderungen.

Gemäss dem Unterhaltsdienst von Tiefbau Schaffhausen werden am Fuss der Nordwand des «Steinhölzli»-Felses immer wieder Steinsplitter festgestellt. Nachdem im Februar 2021 im Bereich zwischen der Flurlinger- und der Schrägseilbrücke einige grössere ausgebrochene Steine gemeldet wurden, ist der Fuss- und Radweg entlang der Gründenstrasse in Flurlingen teilweise gesperrt. Vermutlich wurde der Steinschlag durch die schneereiche Kälteperiode Mitte Januar mit anschliessen¬der Schneeschmelze und starken Niederschlägen ausgelöst.

Mit der anstehenden Steinschlagsanierung werden die verschiedenen Bereiche gesichert, von denen sich Felsmaterial ablöst. Am 18. Oktober starten nun die Vorarbeiten mit der Umlegung des Fuss- und Radverkehrs von der Oberwasserseite der Flurlingerbrücke auf die Unterwasserseite. Hierfür müssen die Fahrspuren auf der Flurlingerbrücke angepasst werden. Die Arbeiten dazu erfolgen unter Verkehr. Zwischen dem 18. Oktober und 26. November kann es deshalb zu örtlichen und vorübergehenden Behinderungen des Verkehrs kommen. Die Verkehrsregelung erfolgt durch einen Verkehrsdienst. Die Umlegung des Fuss- und Radverkehrs ist notwendig, weil die Gründenstrasse während der Steinschlagsanierung für den motorisierten Individualverkehr gesperrt werden muss, für den Fuss- und Veloverkehr aber durchgängig passierbar bleiben soll.

Ab dem 29. November bis zum 24. Dezember erfolgt dann die eigentliche Steinschlagsanierung, während derer die Gründenstrasse - mit Ausnah¬me des Rad- und Fussverkehrs - gesperrt wird. Offen bleibt hingegen die Ausfahrt «Schaffhausen Süd» von der A4 in Richtung Stadt. Die Verkehrsanbindung von Flurlingen an Schaffhausen erfolgt via Feuerthalerbrücke / Feuerthalen und ist entsprechend signalisiert. Nicht begehbar ist der Fussgänger-Stollen durch den «Frauenfels». Der Fussweg zwischen Flurlingen und Feuerthalen auf der linken Rheinseite führt während dieser Zeit mit einer Schlaufe über das Kraftwerk-Wehr auf die rechte Rheinseite hinüber und via Flurlingerbrücke wieder zurück. Die geänderte Verkehrsführung wird vor Ort entsprechend signalisiert.

Die gleiche Verkehrsführung mit der Umlegung des Fuss- und Radwegs wird während den Bauarbeiten für den neuen Sicherheitsstollen am Nordportal des Cholfirsttunnels ein weiteres Mal in Betrieb genommen. Diese Arbeiten starten voraussichtlich im Sommer 2022.

Ansprechpersonen:

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Thomas Wanner, Projektleiter Infrastrukturbau
Telefon: +41 52 632 73 26
E-Mail: thomas.wanner(at)ktsh.ch

Medienmitteilung vom 7. Oktober 2021

Nachtarbeiten an der Bahnhofstrasse

An der Bahnhofstrasse sind am Belag zusätzliche Instandstellungsarbeiten notwendig. Die Arbeiten beginnen am Montag, 11. Oktober 2021, um 3 Uhr und dauern bis am Nachmittag desselben Tages. Während der Arbeiten ist mit Lärmbeeinträchtigungen zu rechnen. Die Baustelle bleibt danach bis Dienstag, 12. Oktober 2021, um 5 Uhr morgens abgesperrt. Die Arbeiten sind wetterabhängig. Bei schlechtem Wetter, werden sie auf den nächst möglichen Tag verschoben.

Die Bahnhofstrasse bleibt grundsätzlich für den Verkehr offen, wird aber stellenweise vorübergehend nur einspurig befahrbar sein. Ein Verkehrs- und Einweisdienst ist organisiert. Trottoirs, Taxis und die Bushaltekanten auf der Bahnhofseite sind von den Bauarbeiten nicht betroffen. Auf der Postseite werden die Fahrbahn und die Bushaltekanten teilweise abgesperrt. Die Bushalteorte bleiben auf der Postseite, werden aber teilweise vor die «Schwertstrasse» Richtung «Obertorturm» wie auch in Richtung «Löwengässchen» verlegt. Die aktuellen Halteorte werden signalisiert.

Ansprechpersonen:

Philipp Huber, Projektleiter vbsh,
Telefon: +41 52 644 20 27
Mail: philipp.huber(at)vbsh.ch

Stefan Hogg, Bauleitung Wüst Rellstab Schmid AG
Telefon: +41 79 695 26 41

Medienmitteilung vom 30. September 2021

Abstimmungstermin für «Rahmenkredit für die Versorgung mit Wärme und Kälte» festgelegt

Die Schaffhauser Stimmbevölkerung wird am 28. November 2021 über den «Rahmenkredit für die Versorgung mit Wärme und Kälte» abstimmen können. Der Grosse Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 24. August 2021 die Vorlage verabschiedet. Der Abstimmungstermin wurde vom Stadtrat auf den 28. November 2021 festgesetzt.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 30. September 2021

«Schaffusia»-Fest soll 2026 stattfinden

Aufgrund der Corona-Pandemie mussten im vergangenen Jahr das für Juni 2020 geplante Fest «Schaffusia» und die geplanten Feierlichkeiten anlässlich des 975-Jahr-Jubiläums der Stadt Schaffhausen abgesagt werden. Für das Jahr 2026 fassen Kanton und Stadt Schaffhausen wieder die Organisation eines grösseren Festes ins Auge. Im Jahr 2026 wird der Kanton Schaffhausen 525 Jahre zur schweizerischen Eidgenossenschaft gehören. Aus diesem Anlass soll 2026 - unter Einbezug der Gemeinden - die nächste Austragung des grossen Festes «Schaffusia» stattfinden.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Regierungsrat Patrick Strasser, Vorsteher Erziehungsdepartement
Telefon: +41 52 632 71 95
Mail patrick.strasser(at)sh.ch

Medienmitteilung vom 30. September 2021

Stefan Bruderer ersetzt Monika Stump im Grossen Stadtrat

Monika Stump ist per 21. September 2021 als Mitglied des Grossen Stadtrats zurückgetreten. Auf der Liste 2 der SP rückt Stefan Bruderer nach. Der Stadtrat hat Stefan Bruderer für den Rest der Amtsdauer 2021-2024 als Grossstadtrat für gewählt erklärt. Der Stadtrat dankt Monika Stump für ihren Einsatz und wünscht Stefan Bruderer alles Gute für sein neues Amt.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 43
Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 26. September 2021

Ergebnisse der städtischen Volksabstimmungen

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben die Vorlage «Ersatzbau Magazin Birch für Grün Schaffhausen» angenommen. Der Planungskredit «Duraduct mit Lift» wurde abgelehnt.

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben die Vorlage «Ersatzbau Magazin Birch für Grün Schaffhausen» mit 9'919 Ja-Stimmen zu 5'297 Nein-Stimmen angenommen. Die Vorlage «Planungskredit Duraduct mit Lift» wurde mit 6'993 Ja-Stimmen zu 8'704 Nein-Stimmen abgelehnt. Die Stimmbeteiligung lag bei rund 72 Prozent.

Das Ergebnis der Abstimmung «Ersatzbau Magazin Birch für Grün Schaffhausen» im Detail:

Zahl der Stimmberechtigten: 22'656
Eingelegte Stimmzettel: 16'389
Leere Stimmzettel: 1'171
Ungültige Stimmzettel: 2
Gültige Stimmzettel: 15'216

Es haben gestimmt mit Ja: 9'919
Es haben gestimmt mit Nein: 5'297

Ja-Stimmen: 65.19 %
Nein-Stimmen: 34.81 %

Das Ergebnis der Abstimmung «Planungskredit Duraduct mit Lift» im Detail:

Zahl der Stimmberechtigten: 22'656
Eingelegte Stimmzettel: 16'411
Leere Stimmzettel: 710
Ungültige Stimmzettel: 4
Gültige Stimmzettel: 15'697

Es haben gestimmt mit Ja: 6'993
Es haben gestimmt mit Nein: 8'704

Ja-Stimmen: 44.55 %
Nein-Stimmen: 55.45 %

Die Stimmbeteiligung lag bei rund 72.5 %.

Ansprechperson:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. September 2021

Der Stadtrat und die Verwaltung der KSS sind einvernehmlich übereingekommen, für die Trägerschaft der KSS an der bewährten Rechtsform der Genossenschaft festzuhalten. Die Governance, das Baurecht und die Finanzierung werden optimiert. Damit werden solide Grundlagen geschaffen im Hinblick auf die Investitionsvorlage zum Hallenbad-Neubau.

Der Stadtrat und die Verwaltung der KSS empfehlen, die Rechtsform der KSS bei der Genossenschaft zu belassen, jedoch ein umfassendes Reformpaket umzusetzen. Dieses beinhaltet die Optimierung der Statuten und der Leistungsvereinbarung, die Klärung der Finanzierung und die Erneuerung des Baurechts.

In Erledigung eines parlamentarischen Auftrages wurden für die KSS folgende Rechtsformen geprüft und einander gegenübergestellt:

  1. Genossenschaft optimiert
  2. Gemeinnützige Aktiengesellschaft (ohne/mit städtischer Verordnung)
  3. Integration gesamte KSS in Stadtverwaltung
  4. Integration der Gebäude in die Stadtverwaltung (mit separater Betriebsgesellschaft)
  5. Selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalt

Die Variante 1 «Genossenschaft optimiert» überzeugt vor allem durch

  • die verbesserte Governance durch die Anpassung der Statuten und der   Leistungsvereinbarung;
  • finanzielle Vorteile durch die Möglichkeit, Investitionen über Anteilsscheinzeichnung ohne Vorsteuerkürzung bei der Mehrwertsteuer zu finanzieren (bestätigt durch ESTV);
  • den Beibehalt der Gemeinnützigkeit und damit verbunden die Chance zur Mitfinanzierung durch Dritte;
  • den Erhalt der unternehmerischen Flexibilität;
  • die hohe Akzeptanz bei den bisherigen Genossenschaftern und Partnern;
  • die vergleichsweise einfache politische Umsetzbarkeit.

Das Reformpaket zur Optimierung der Genossenschaft sieht neben der Anpassung der Statuten und der Leistungsvereinbarung auch die Erhöhung des Betriebsbeitrages um 165'000 Franken vor, damit die KSS Genossenschaft künftig in der Lage ist, einen grösseren Teil des Unterhalts ihrer Anlagen mit eigenen Mitteln zu finanzieren. Zudem beantragt der Stadtrat dem Grossen Stadtrat, das Baurecht zu aktuellen, partnerschaftlichen Konditionen zu verlängern.
Die Bereinigung der organisatorischen, finanziellen und baurechtstechnischen Aspekte ist die Grundlage für Investitionsprojekte wie der anstehende Hallenbad-Neubau.

Im nächsten Schritt werden der Grosse Stadtrat und die Generalversammlung der Genossenschaft über das Reformpaket befinden.

Link zur Vorlage

http://www.stadt-schaffhausen.ch/fileadmin/Redaktoren/Dokumente_NiF/Vorlagen/2021/VdSR_Rechtsform_KSS_2021.pdf


Ansprechpersonen:

Daniel Preisig
Stadtrat
Mobil: +41 79 330 74 75
daniel.preisig(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner
Stadtrat
Mobil: +41 79 827 10 65
raphael.rohner(at)stsh.ch

Christian Heydecker
Präsident der Genossenschaft KSS
+41 52 633 00 66
heydecker(at)heydecker-tektas.ch

Ueli Jäger
Geschäftsführer der Genossenschaft KSS
+41 52 633 02 30
u.jaeger(at)kss.ch

Medienmitteilung vom 10. September 2021

Coronabonus für die Angestellten im Bereich Alter

Die städtischen Angestellten im Bereich Alter sollen mit einem einmaligen Bonus für die besonderen Leistungen und Herausforderungen während der Corona-Zeit entschädigt werden. Der Stadtrat reagiert damit auf ein entsprechendes Postulat, welches vom Grossen Stadtrat erheblich erklärt wurde und beantragt einen Nachtragskredit in der Höhe von 400'000 Franken.

Während der Corona-Krise waren grosse Teile des städtischen Personals stark gefordert, um unter erschwerten Bedingungen die Dienstleistungen der Stadt aufrecht zu erhalten. Einer besonders grossen Belastung über einen längeren Zeitraum war das Personal des Bereichs Alter mit den Alterszentren und der Spitex ausgesetzt. Dazu zählen die Bewältigung unterschiedlichster emotionaler Situationen (Einsamkeit der Bewohnerinnen und Bewohner der Alterszentren, Ängste der Angehörigen etc.), Personalengpässe und schwierige Einsatzplanungen aufgrund von Ansteckungen beim Personal, der Umgang mit Quarantäne- und Isolations-Regeln und der damit einhergehenden Schutzbestimmungen, die Angst vor Ansteckungen und Ausfällen oder der anspruchsvolle und zeitaufwendige Umgang mit rasch wechselnden und kurzfristigen Anweisungen diverser Stellen.

Am 10. November 2020 hat der Grosse Stadtrat das Postulat von Grossstadträtin Monika Lacher erheblich erklärt, womit der Stadtrat beauftragt wurde zu prüfen, in welchem Rahmen der ausserordentliche Einsatz des städtischen Gesundheitspersonals in der Corona-Krise einmalig finanziell wertgeschätzt werden kann. Der Stadtrat beantragt nun mit einer Vorlage an den Grossen Stadtrat einen Nachtragskredit über 400'000 Franken, um den Mitarbeitenden des Bereichs Alter einen solchen Bonus auszahlen zu können. Die abschliessende Kompetenz zur Bewilligung dieses Nachtragskredits liegt beim Grossen Stadtrat.

Mit diesem Nachtragskredit erhält der Stadtrat den notwendigen Spielraum, den Angestellten des Bereichs Alter auf finanzieller Ebene eine gebührende Wertschätzung entgegenzubringen, so wie dies auch andere Schaffhauser Arbeitgeber im Gesundheitswesen mit Prämien in vergleichbarer Höhe getan haben.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 632 52 11
Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
Mail: christine.thommen(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 9. September 2021

Planungsteam für Umbau und Sanierung des Kammgarn Westflügels ausgewählt

Ende August 2020 hatte die Stimmbevölkerung der Vorlage zur Entwicklung des Kammgarnareals zugestimmt. Um das geeignete Planungsteam für die Projektierung und Realisierung des Bauprojekts zu finden, wurde im März 2021 die Planersubmission für den Umbau und die Sanierung des Kammgarn Westflügels ausgeschrieben. Die 20 eingereichten Angebote wurden in zwei Schritten beurteilt. Das Planungsteam der ARGE Berger Hammann Architekten AG / BRH Architekten AG hat den Zuschlag erhalten.

Das Kammgarnareal wird aufgewertet. Einerseits wird der Kammgarnhof neu gestaltet und attraktiviert, andererseits wird der Westflügel des Kammgarngebäudes umgebaut, saniert und neuen Nutzungen zugeführt. Zur Umsetzung dieser Vorhaben hatte die Stadt zwei Verfahren ausgeschrieben. Für die Neugestaltung des Kammgarnhofs und die Erstellung der Tiefgarage wurde ein Projektwettbewerb ausgeschrieben. Das Gewinnerprojekt wird ab dem 1. November 2021 im Rahmen einer Wettbewerbsausstellung gezeigt. Parallel zu diesem Verfahren wurde für den Kammgarn Westflügel eine Honorarsubmission mit Präqualifikation durchgeführt, um das geeignete Planungsteam für die Projektierung und Realisierung des Bauprojekts zu finden. Gegenstand der Ausschreibung sind die Planerleistungen für die Grundsanierung des gesamten westlichen Flügels der ehemaligen Kammgarnspinnerei inklusive Umbauten, für die Projektierung der Vertikalerschliessung und des neuen Durchgangs in den Hof sowie für den Nutzerausbau der unteren zwei Geschosse.

Von den 20 teilnehmenden Planungsteams wurden in der Präqualifikation sieben ausgewählt.  Die Angebote der sieben zugelassenen Teams wurden von einem Beurteilungsgremium anhand zuvor festgelegter Kriterien bewertet. Das Beurteilungsgremium setzte sich folgendermassen zusammen: Christian Zimmermann, Professor Architektur HSLU; Dr. Katrin Bernath, Baureferentin; Karin Brand, Bereichsleiterin Hochbauamt; Marcel Angele, Bereichsleiter Stadtplanung; Thomas Hess, Abteilungsleiter Hochbauamt. Als beratende Expertinnen und Experten wirkten die folgenden Fachpersonen mit: Lukas Wallimann, Denkmalpflege Schaffhausen; Jasmin Klein, Projektleiterin Hochbauamt; Roger Düring, Immobilienverantwortlicher.

Das für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen insgesamt am besten bewertete Angebot reichte das Planungsteam der Arbeitsgemeinschaft Berger Hammann Architekten AG / BRH Architekten AG (Neuhausen / Basel) mit Bürgin Eggli Partner AG sowie OekoCool GmbH, Manzano Engineering GmbH und Muhl Elektroberatung ein.

Basierend auf den Anforderungen für die zukünftigen Nutzungen wird nun das Vorprojekt erarbeitet. Die weiteren Schritte erfolgen in Abstimmung mit den Planungen für den Platz und die Tiefgarage. Nach Abschluss des Bauprojekts 2022, Vorliegen der Baubewilligung und erfolgter Ausführungsplanung ist mit dem Baustart gegen Ende 2023 und dem Abschluss der Bauarbeiten 2025 zu rechnen.

Link zum Schlussbericht

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Thomas Hess, Abteilungsleiter Hochbauamt
Telefon: +41 52 632 53 74
Mail: thomas.hess(at)stsh.ch

Stellungnahme des Stadtrats zur städtischen Abstimmung vom 26. September 2021

Stellungnahme des Stadtrats zur Abstimmung über die Vorlage des Stadtrats: Ersatzbau «Magazin Birch» für Grün Schaffhausen vom 26. September 2021

Dringend notwendiger Ersatzneubau «Magazin Birch» für Grün Schaffhausen

Am 26. September 2021 stimmt die Stimmbevölkerung der Stadt Schaffhausen über den Kredit für das «Magazin Birch» für Grün Schaffhausen ab.
Grün Schaffhausen erfüllt vielfältige Aufgaben zur Gestaltung und Pflege der städtischen Grünanlagen und Wälder, Grün-, Sport- und Schulanlagen, Spielplätze, Friedhöfe, Rebflächen und Naturschutzflächen. Die für den Betrieb notwendigen Magazine sind auf mehrere Standorte verteilt. Der Zustand der heutigen Magazine «Steig» und «Birch» ist desolat und ein Ersatz dringend notwendig.

Der Ersatzneubau «Magazin Birch» an der Mühlentalstrasse umfasst Werkstätten, Büros, Garderoben, Maschinen- und Fahrzeugunterstände sowie Werkflächen im Aussenbereich. Grün Schaffhausen steht damit für die Erfüllung ihrer Aufgaben in den Grünanlagen und den Wäldern ein praktischer, gut gelegener neuer Standort mit zweckmässiger Infrastruktur zur Verfügung. Mit der Konzentration der Infrastruktur können Synergien genutzt und Betriebsabläufe optimiert werden. Mehrere heutige Standorte werden nach dem Umzug in den Ersatzbau frei und stehen für städtebauliche Entwicklungen, für andere städtische Nutzungen oder zur Abgabe an Dritte zur Verfügung.

Der Stadtrat und die Baufachkommission des Grossen Stadtrats haben diese bedeutende Investition sorgfältig geprüft und festgestellt, dass der Ersatzneubau zur Erfüllung des Auftrags von Grün Schaffhausen unabdingbar ist. Der Bedarf wurde genau ermittelt und die anhand des detaillierten Raumprogramms hergeleiteten Kosten im Vergleich mit ähnlichen Bauten plausibilisiert. Bei einem Verzicht auf den Ersatzneubau müssten die Gebäude mit hohem Aufwand saniert oder schrittweise ersetzt werden.

Der Ersatzbau «Magazin Birch» für Grün Schaffhausen ist aus baulichen und betrieblichen Gründen dringend notwendig und der Stadtrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, dem Kredit zuzustimmen.

Im Namen des Stadtrats
Katrin Bernath, Baureferentin

Stellungnahme des Stadtrats zur städtischen Abstimmung vom 26. September 2021

Stellungnahme des Stadtrats zur Abstimmung über die Vorlage des Stadtrats: «Duraduct mit Lift, Planungskredit» (Agglomerationsprogramm 1, Massnahme 33) vom 26. September 2021

Planung des «Duraduct» für sichere und direkte Verbindungen

Am 26. September 2021 stimmt die Stimmbevölkerung der Stadt Schaffhausen über den Planungskredit für das «Duraduct mit Lift» ab.

Mit der Verbindung der Quartiere und der Anbindung an die Altstadt über den Lift im Mühlental schafft das «Duraduct» direkte und sichere Schul- und Arbeitswege. Der Planungskredit ermöglicht es, die seit langem bestehende Idee weiterzuverfolgen. In der Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Varianten ausführlich geprüft. Wichtige Kriterien waren dabei die Benutzerfreundlichkeit, die Einbindung ins Fuss- und Velowegnetz, die technische Realisierbarkeit, ein möglicher Standort für den Lift im Mühlental und eine möglichst geringe Tangierung privater Grundstücke. Dabei wurde auch die in einem aktuellen Postulat vorgeschlagene Linienführung geprüft und verworfen. Die Hauptgründe waren der mangelnde Standort für den Liftturm und die weiten Fusswege vom Bahnhof her und aus den Quartieren.

Im nächsten Schritt soll mit einem Wettbewerb ein überzeugendes Projekt ausgearbeitet werden. Erst wenn ein konkretes Projekt vorliegt, wird bekannt sein, in welchem Ausmass private Grundstücke tangiert sind. Es ist dem Stadtrat und allen Projektbeteiligten ein Anliegen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Sichere und durchgehende Wege für den Fuss- und Veloverkehr sowie die einfachere Überwindung von Steigungen mit dem Lift sind zwei zentrale Ziele, die mit dem «Duraduct» erreicht werden können. Die Sportanlagen auf der Breite und das Spital auf dem Geissberg sind Beispiele von stark frequentierten Orten, die mit dem «Duraduct» besser erreichbar sind. Die Schulwege werden sicherer und die Schulraumplanung flexibler. Zudem wird eine Lücke im überregionalen Velonetz auf der Achse Klettgau - Neuhausen - Reiat geschlossen.
Die sichere und direkte Verbindung ermöglicht eine Verlagerung zum Fuss- und Veloverkehr und somit eine Entlastung des Strassenverkehrs. Darüber hinaus wird das «Duraduct» als Zeichen für eine fortschrittliche Stadt über die Stadtgrenzen hinaus wirken.

Die Gesamtkosten für die Planung und den Bau werden auf rund 9.5 Mio. Franken geschätzt. Erst mit der anstehenden Planung und Erarbeitung eines konkreten Projekts werden jedoch die effektiven Kosten für den Bau bekannt sein. Den Kosten steht ein grosser Nutzen für den Verkehr und die Lebensqualität gegenüber. Durch die Mitfinanzierung von Bund und Kanton reduziert sich die finanzielle Belastung für die Stadt deutlich. Bei einer Ablehnung des Planungskredits wäre eine Umsetzung und Mitfinanzierung des Projekts durch Bund und Kanton im Rahmen des Agglomerationsprogramms 1. Generation nicht mehr möglich.

Der Stadtrat ist überzeugt, dass die Vorteile dieses Leuchtturmprojektes überwiegen und der nächste Schritt für eine attraktive und sichere Fuss- und Veloverbindung angegangen werden soll. Aus all diesen Gründen empfiehlt der Stadtrat den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, dem Planungskredit zuzustimmen.

Im Namen des Stadtrats
Katrin Bernath, Baureferentin

Medienmitteilung vom 1. September 2021

Velofreundlichkeit der Stadt Schaffhausen im Test

Die Stadt Schaffhausen nimmt an der schweizweiten Umfrage zur Velofreundlichkeit teil und bewirbt sich damit um den Prix Velo. Die Umfrage zeigt auf, wie die Stadt Schaffhausen von Velofahrenden wahrgenommen wird und ergibt Hinweise, wie die Velofreundlichkeit verbessert werden kann.

Ab sofort können Velofahrerinnen und Velofahrer, welche regelmässig oder auch nur sporadisch mit dem Velo in Schaffhausen unterwegs sind, an der Prix Velo Umfrage teilnehmen. Dabei werden Fragen zu Sicherheit, Komfort und dem Stellenwert des Velos in der Stadt Schaffhausen gestellt. Unter den Teilnehmenden werden attraktive Preise verlost. Als Hauptpreis winkt ein E-Bike von Tour de Suisse im Wert von 5000 Franken. Die Umfrage ist vom 1. September bis am 30. November 2021 auf www.prixvelo.ch aufgeschaltet. Die Teilnahme erfolgt online und dauert nur wenige Minuten. 

Die Stadt Schafhausen hat bereits in der Vergangenheit jeweils an der Prix Velo Umfrage teilgenommen. Die Umfrage wird von Pro Velo Schweiz in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen durchgeführt. Im Frühling 2022 wird Pro Velo auf der Basis der Umfrageergebnisse die velofreundlichsten Schweizer Städte und Gemeinden auszeichnen. Die Umfrage liefert der Stadt wertvolle Hinweise, welche Bedürfnisse die Velofahrenden haben und was zur Verbesserung der Velofreundlichkeit gemacht werden kann. 

Ansprechperson:

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 52 67
E Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 31. August 2021

Schaffhausen geht als erste Energiestadt der Schweiz auf dem Weg des Klimaschutzes voran

1991 wurde Schaffhausen als erste Energiestadt der Schweiz ausgezeichnet. Nun wurde ihr das Label Energiestadt Gold für weitere vier Jahre übergeben. Die Stadt am Rhein bleibt ihrem Engagement seit 30 Jahren treu und engagiert sich neu im Präsidium des Trägervereins Energiestadt mit seinen 464 zertifizierten Gemeinden. Stadträtin Katrin Bernath setzt sich zusammen mit der Stadt Schaffhausen auch heute für die relevanten Herausforderungen ein: «Der Klimawandel und dessen Folgen gehören zu den grössten Herausforderungen unserer Zeit, Energie- und Klimapolitik gehen Hand in Hand.»

Die Dringlichkeit des Klimaschutzes mit dem Ziel von Netto 0 bis 2050 ist unbestritten und es braucht auf allen staatlichen Ebenen zusätzliche wirkungsvolle Massnahmen. Städte und Gemeinden spielen hier eine grosse Rolle und die Energiestädte sind bereit, die Verantwortung auf sich zu nehmen. Anlässlich der Mitgliederversammlung (MV) des Trägervereins Energiestadt vom 31. August 2021 in Schaffhausen wurde ein Bogen von der ersten Energiestadt zu dieser heutigen Herausforderung gespannt.

30 Jahre als Energiestadt für mehr Lebensqualität
1991 lancierte der damalige Bundesrat Adolf Ogi das Programm Energiestadt und zeichnete Schaffhausen als erste Energiestadt aus. Seit 2005 trägt Schaffhausen das Label Energiestadt Gold, das die Stadt anlässlich der MV für weitere vier Jahre überreicht erhalten hat. 2020 hat die Stadt Schaffhausen als eine der ersten Gemeinden die «Klima- und Energie-Charta» unterzeichnet.
Die Stadt Schaffhausen setzt in ihrer eigenen Politik schon heute Rahmenbedingungen, welche die Erreichung der nationalen Ziele für 2050 unterstützen. Konkrete Beispiele sind der Energierichtplan, das Energieförderprogramm oder die «Richtlinie Energie und Bauökologie».
Peter Neukomm, Stadtpräsident und zuständig für die Städtischen Werke, fasst das Engagement der Stadt zusammen: «Schaffhausen als Energiestadt Gold strebt Energieeffizienz und Klimaneutralität an, versorgt sich vorwiegend aus erneuerbaren, lokalen Energiequellen und fördert die Elektromobilität. Für einen stadt- und umweltverträglichen Verkehr setzen wir verstärkt auf die emissionsarme Mobilität zu Fuss, mit dem Velo und mit Elektrobussen. Die Lebensqualität erhöhen wir mit wertvollen Grünflächen im und um den Siedlungsraum.» Die Stadt erarbeitet derzeit eine Klimastrategie, um sowohl den Klimaschutz aktiv weiter voran zu treiben, als auch um sich den Herausforderungen des künftig veränderten Klimas zu stellen.

Präsidium des Trägervereins Energiestadt bleibt bei einer kommunalen Exekutivpolitikerin
Nun übernimmt eine Schaffhauser Stadträtin Katrin Bernath das Präsidium des Trägervereins Energiestadt, womit die Stadt Schaffhausen weiterhin ihre Pionierrolle fortführen und einbringen kann. Katrin Bernath bringt für das Präsidium eine breite Erfahrung mit: Seit 2017 leitet sie das Baureferat der Stadt Schaffhausen, davor war sie während 3 Jahren bei der Stadt Winterthur für nachhaltige Entwicklung und den Umwelt- und Gesundheitsschutz tätig. Ihr fachlicher Hintergrund umfasst Umweltökonomie, Mathematik, Volkswirtschaft und Biologie, aber auch das Lehramt.

Katrin Bernath übernimmt von Barbara Schwickert, ehemalige Gemeinderätin aus Biel/Bienne. Während ihres achtjährigen Präsidiums hat Barbara Schwickert viele Weiterentwicklungen des Labels sowie der Strukturen des Trägervereins Energiestadt angestossen und begleitet: «Das Label Energiestadt ist das wichtigste Umsetzungsinstrument für Gemeinden mit einer engagierten Energie- und Klimapolitik. Zusammen mit dem Vorstand haben wir es auch in den letzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt, bspw. mit einer Vertiefungsmöglichkeit zum Thema Anpassung an den Klimawandel. Netto 0 bis 2050 ist der nächste Schritt.» Der Trägerverein Energiestadt bedankt sich herzlich für ihr Engagement als Präsidentin und freut sich, sie als Co-Geschäftsführerin weiterhin in seinen Reihen haben zu können.

Weiterentwicklung des Labels Energiestadt im Kontext von Netto 0 bis 2050
Der Trägerverein Energiestadt beschäftigt sich aktuell intensiv mit dem Thema Netto 0 bis 2050. Das Kompetenzzentrum Energiestadt wird für die Städte und Gemeinden die Instrumente und Hilfsmittel, u.a. gute Beispiele, Weiterbildungen und Leitfäden, in den kommenden Monaten und Jahren ausbauen. Katrin Bernath formuliert es so: «Der Trägerverein Energiestadt setzt alles daran, Städte und Gemeinden darin zu unterstützen, ihre Hebel zur Reduktion des CO2-Ausstosses zu nutzen.»

Kontakte:

Dr. Katrin Bernath  Baureferentin Stadt Schaffhausen, neue Präsidentin Trägerverein Energiestadt
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Peter Neukomm     Stadtpräsident Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch   

Barbara Schwickert bisherige Präsidentin Trägerverein Energiestadt
Telefon: +78 739 48 85
E-Mail: barbara.schwickert(at)energiestadt.ch

Medienmitteilung vom 31. August 2021

Spende für Erdbebenopfer in Haiti

Das schwere Erdbeben, welches den Süden Haitis am 14. August erschütterte, hat zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert. Die Schäden an der Infrastruktur in besonders stark vom Erdbeben betroffenen Regionen sind gross. Zahlreiche öffentliche Gebäude wie Spitäler und Schulen wurden beschädigt Die Stadt Schaffhausen unterstützt daher die «Ärzte ohne Grenzen» mit einer Spende von 5‘000 Franken aus dem Heinrich-Schlatter-Fonds zugunsten der Nothilfe in Haiti.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Stefan Sigrist, Stabsleiter Präsidialreferat
Telefon: +41 52 632 51 99
Mail: stefan.sigrist(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 25. August 2021

Neue Bereichsleiterin Alter

Seraina Rissi wird neue Bereichsleiterin Alter. Sie wird ihre neue Funktion bei der Stadt Schaffhausen per 1. März 2022 übernehmen. Seraina Rissi tritt die Nachfolge von Monica Studer an, welche Ende Februar 2022 in den Ruhestand geht.

Der Stadtrat hat Seraina Rissi zur neuen Bereichsleiterin Alter ernannt. Sie wird ihre neue Stelle per 1. März 2022 antreten. Seraina Rissi hat die Ausbildung zur Pflegefachfrau HF im Jahr 2007 abgeschlossen und in den Jahren 2010 - 2016 den Bachelor of Science in angewandter Psychologie sowie den Master of Science in angewandter Psychologie an der Fachhochschule Nordwestschweiz in Olten erfolgreich absolviert. Zudem schloss sie 2020 den EMBA Medical Management an der Privaten Hochschule Wirtschaft in Bern ab. Gegenwärtig ist Seraina Rissi als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Amt für Gesundheit des Kantons Thurgau tätig. Sie ist unter anderem zuständig für die Umsetzung des Geriatrie- und Demenzkonzepts des Kantons Thurgau sowie für die Erarbeitung der strategischen Ausrichtung für 2022+. Darüber hinaus trägt sie die Verantwortung für die Planung, Leitung, Umsetzung, Evaluation und das Controlling von Projekten. Des Weiteren setzt sie das kantonale Aktionsprogramm Gesundheitsförderung im Alter um und arbeitet in kantonalen sowie nationalen Gremien mit. Seraina Rissi verfügt über ein umfangreiches Fachwissen und eine langjährige Berufserfahrung in unterschiedlichen Funktionen im Gesundheitswesen. Sie ist gut in der Branche vernetzt und bringt damit beste Voraussetzungen für ihre neue Funktion bei der Stadt Schaffhausen mit.

Der Stadtrat freut sich auf die Zusammenarbeit mit Seraina Rissi und wünscht ihr viel Freude bei ihrer neuen Tätigkeit.

Ansprechperson:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
Mail: christine.thommen(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 25. August 2021

Städtisches Budget 2022: Höhere Erträge erlauben höhere Aufwände

Der Stadtrat hat das Budget 2022 und den Finanzplan für die nächsten vier Jahre verabschiedet. Höhere Unternehmenssteuern erlauben eine Steigerung des Aufwandes. Der Steuerfuss wird unverändert auf 93% festgesetzt und die Mitarbeitenden erhalten eine leistungsbezogene Lohnentwicklung von 1.0%. Mit hohen Investitionen bleibt die Stadt auf Investitionskurs. Der internationale Druck auf das Schweizer Steuersystem stellt Schaffhausen erneut vor eine grosse Herausforderung.

Das Budget 2022 weist ein Defizit von -4.1 Mio. Franken (1.5% des Gesamtaufwandes) aus. Ohne Beanspruchung der früher gebildeten Corona-Reserve und Fondsentnahmen läge das Ergebnis bei -8.1 Mio. Franken (operatives Ergebnis). Der Stadtrat beurteilt das negative Ergebnis angesichts der guten Vorjahresabschlüsse und der starken Schwankungen der Unternehmenssteuern als noch vertretbar.

Höhere Erträge, höherer Aufwand
Sowohl die Erträge als auch der Aufwand steigen über 11 Mio. Franken. Höher budgetierte Unternehmenssteuern (+5.7 Mio. Fr. ggü. Vorjahr), höhere Ablieferungen von SH POWER (+2.3 Mio. Fr.) und Reservenentnahmen (+3.6 Mio. Franken) führen zusammen mit anderen kleineren Abweichungen zu einer Ertragsverbesserung von 11.8 Mio. Franken.
Dies erlaubt der Stadt auf der Aufwandseite mehr finanzielle Mittel einzusetzen: Der Gesamtaufwand steigt gegenüber Vorjahresbudget um 11.9 Mio. Franken, wovon 6.1 Mio. Franken auf den Personal- und 4.0 Mio. Franken auf den Sachaufwand entfallen.
Der Stadtrat beantragt mit 7.3 Mio. Franken (+0.7 Mio. Fr. ggü. Vorjahr) höhere Kredite für den baulichen und betrieblichen Unterhalt. Die Sanierungsquote erreicht damit im Budgetjahr sehr gute 4.3%, dies auch aufgrund der in dieser Kennzahl berücksichtigten hohen Investitionen.
Die Abgeltungen an die Verkehrsbetriebe steigen im Budgetjahr wegen dem Fahrplanausbau zum Kantonsspital, den hohen Investitionen (E-Bus, Depot) und der Deckelung des Kantonsbeitrages um 0.9 Mio. Franken. Für die Sozialhilfe muss die Stadt 0.8 Mio. Franken mehr aufbringen (Lastenausgleich).

1.0% Lohnentwicklung und höherer Personalaufwand
Der Stadtrat beantragt dem Grossen Stadtrat eine individuelle, leistungsabhängige Lohn-summenentwicklung für das städtische Personal von 1.0%. Dies ist notwendig, um gute und sehr gute Leistungen angemessen wertzuschätzen. Der Stadtrat möchte gute Mitarbeitende halten können und auf dem Arbeitsmarkt attraktiv bleiben für Neuanstellungen.
Zusätzlich werden Stundenlöhne für nebenberuflich beschäftigtes Personal, die Zulagen und Pikettentschädigungen erhöht sowie eine Ausbildendenzulage eingeführt. 
Mit dem Budget 2022 werden finanzielle Mittel für neue Stellen im Gesamtpensum von 16.4 FTE (+1.8%) beantragt.

Steuerfuss bleibt unverändert bei 93%
Der Stadtrat beantragt einen unveränderten Steuerfuss von 93%. Die Stadt bleibt damit im kantonalen Steuerwettbewerb als urbanes Zentrum überdurchschnittlich attraktiv trotz wachsender Zentrumslasten. Mit den im Kantonsrat pendenten Steuergesetzrevisionen zeichnet sich für die städtischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auch auf Gemeindeebene eine Entlastung über rund 3.0 Mio. Franken ab.

22.5 Mio. Franken neue Investitionskredite
Mit dem Budget 2022 werden Investitionen in das Verwaltungs- und Finanzvermögen von brutto 22.5 Mio. Franken beantragt. Die höchsten Investitionen erfolgen in den Schulanlagen (netto 4.4 Mio. Fr.) und beim Tiefbau (netto 7.7 Mio. Fr.).

Investitionspfad wird fortgeführt, Grossprojekte stehen an
Die Stadt hat in den letzten Jahren die Investitionstätigkeit erheblich verstärkt. In den Finanzplanjahren sind durchschnittlich knapp 40 Mio. Franken Nettoinvestitionen eingestellt.
Folgende Investitionsprojekte sind bereits in Umsetzung:
- Stadthausgeviert (inkl. Verwaltungsneubau)
- Entwicklung Kammgarnareal
- Sportanlage Schweizersbild
- Erweiterung Schulhaus Kreuzgut
- Werkhof SH POWER (in der Werksrechnung)
- E-Bus und Depoterweiterung VBSH (Darlehen der Stadt)

Folgende Grossprojekte sind u.a. in den nächsten Jahren geplant:
- Magazin Grün Schaffhausen im Birch
- Aufwertung Bahnhofstrasse
- Neubau KSS Hallenbad
- Duraduct
- Erweiterung Schulanlage Steig
- Museum zu Allerheiligen 25+
- Aufwertung Adlerstrasse / Schwabentor

Neuverschuldung im Auge behalten
Eine Herausforderung bleibt die Finanzierung der Investitionen ohne, dass die Neuverschuldung unverhältnismässig ansteigt. Die Strategie des Stadtrats, wonach eine massvolle, investitionsbedingte Neuverschuldung nach den Jahren mit grossen Ertragsüberschüssen vertretbar ist. Dennoch zeigt der Finanzplan einen deutlichen Priorisierungsbedarf.

Nächste Unternehmenssteuerreform: Risiko und Chance zugleich!
Nach der Steuerreform ist vor der Steuerreform. Die OECD fordert eine globale Mindeststeuer von 15%, womit die mit der STAF erst kürzlich eingeführten Instrumente voraussichtlich ihre Wirksamkeit verlieren dürften. Die Stadt und der Kanton Schaffhausen sind davon sehr stark betroffen, denn ein grosser Teil der Unternehmenssteuererträge wird von Unternehmen erwirtschaftet, bei welchen die Mindesteuer voraussichtlich greift.
Einmal mehr gilt es, eine Abwanderung der internationalen Unternehmen abzuwenden. Dies würde unweigerlich zu einem Einbruch der Unternehmenssteuern und in der Folge zu Sparprogrammen und/oder Steuererhöhungen führen. Hinzu kommt der Verlust von Arbeitsplätzen. Gelingt hingegen die Adaption, darf mit gleichbleibenden oder aufgrund des begrenzten Steuerwettbewerbs sogar höheren Unternehmenssteuern gerechnet werden. Der Stadtrat wird die Kantonsregierung bei der Prüfung und in der Umsetzung möglicher Anpassungen unterstützen.

Link zum Budget und der Vorlage

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Gianni Dalla Vecchia, Bereichsleiter Einwohnerdienste
Tel. +41 52 632 52 55
E-Mail: gianni.dallavecchia(at)stsh.ch

Ralph Kolb, Bereichsleiter Finanzen
Tel. +41 52 632 52 42
E-Mail: ralph.kolb(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. August 2021

Neues Angebotskonzept der Verkehrsbetriebe Schaffhausen tritt in Kraft

Der Grosse Stadtrat hat am 6. Juli 2021 die Vorlage des Stadtrats vom 30. März 2021 betreffend ein neues Angebotskonzept der Verkehrsbetriebe Schaffhausen für die Linien 5, 6 und 7 mit 32:0 Stimmen genehmigt. In der Zwischenzeit ist die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen und kann das neue Angebotskonzept somit umgesetzt werden. Die Umsetzung erfolgt auf den Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2021.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. August 2021

Renaturierung «Herblinger Seeli»

In Herblingen wird ein heute entwässertes Gebiet zu zwei kleinen Seen renaturiert. Damit werden verschiedene wertvolle neue Lebensräume geschaffen. Die Umsetzung der Arbeiten startet in diesen Tagen. 

Das «Herblinger Seeli» hat eine lange Geschichte. Es entwickelte sich in einer von Gletschern geformten abflusslosen Mulde. Nach dem Rückzug der Gletscher staute sich über der Grundmoräne das Wasser. Das Gebiet verlandete schliesslich und es entstand ein Flachmoor mit einer heute noch vorhandenen Torfschicht. Im Zuge der Melioration in den 1930er Jahren wurde das Gebiet in das Fulachtal entwässert. Als in den 1990er Jahren die Drainagesammelleitung zerbrach, entstand zwischenzeitlich wieder ein veritabler See.

Seit längerer Zeit gibt es Bestrebungen, das Gebiet zu renaturieren. Vor einigen Jahren gingen die Grundstücke im Bereich des «Herblinger Seeli» in den Besitz der Stadt Schaffhausen über. Der landwirtschaftliche Pächter erhielt daraufhin die Auflage, die Bewirtschaftung zu extensivieren. Im vergangenen Jahr wurde schliesslich ein Revitalisierungsprojekt in Auftrag gegeben. Die Umsetzung erfolgt nun ab August 2021. Dabei werden zwei Weiher gegraben, welche in Zukunft permanent Wasser führen sollen. Zudem wird die Entwässerung in das Fulachtal höher gelegt, sodass das Wasser im Frühjahr über die zwei Weiher hinaus liegen bleiben kann und sich nur langsam zurückzieht.

Mit dem Projekt werden verschiedene Lebensräume wie temporäre Stillgewässer, wechselfeuchte Randbereiche und Hochstaudensäume entstehen, sowie verschiedene Amphibien- und Libellenarten gefördert. Durch die trockeneren Sommer der vergangenen Jahre sind viele wasserführende Kleinstgewässer zumindest teilweise ausgetrocknet. Durch die Muldenlage des «Herblinger Seeli» führte der Wassergraben auch in den vergangenen trockenen Jahren stets ein wenig Wasser, weshalb sich eine Renaturierung in diesem Gebiet speziell lohnt.
 
Die Projektleitung für das Aufwertungsprojekt liegt bei Grün Schaffhausen, die Umsetzung wird über das Naturkonto von SH POWER finanziert. In das Naturkonto fliesst ein freiwilliger Aufschlag, der von Kundinnen und Kunden beim Bezug von Biogas bezahlt wird.

Ansprechperson:

André Moritz, Projektleiter Naturschutz, Grün Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 54 04
E Mail: andre.moritz(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 17. August 2021

Schützenswerte Kulturdenkmäler: Erhebungen in der Altstadt

Die Stadt Schaffhausen hat per 1. Januar 2019 ein Verzeichnis mit den städtebaulich, kultur- oder architekturgeschichtlich wertvollen Bauten und Gartenanlagen für die Gebiete ausserhalb der Altstadt festgesetzt. Nun wird das Verzeichnis um die Objekte in der Altstadt ergänzt. Damit erfüllt die Stadt den Auftrag des kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes und schafft mit klaren Grundlagen Planungssicherheit für private und öffentliche Eigentümerschaften schützenswerter Bauten und Gärten.

Die Arbeiten zur Ergänzung des Verzeichnisses der schützenswerten Kulturdenkmäler (VKD) der Stadt Schaffhausen um die Bauten und Gartenanlagen in der Altstadt haben begonnen. Im Auftrag der Stadt startet das Inventarisationsbüro ARGE Altstadt-Inventar Schaffhausen nun mit der Erhebung der schutzwürdigen Objekte, nachdem die Vorbereitungen dafür abgeschlossen wurden. Um das wertvolle Kulturgut innerhalb der schützenwerten Altstadt zu eruieren, erarbeiten die beauftragten Fachpersonen die Grundlagen systematisch. Hierzu gehören einerseits Recherchearbeiten in den Archiven unter Einbezug der historischen Stadtpläne. Andererseits wird auch eine Besichtigung der Gebäude von aussen und der Gartenanlagen vorgenommen, um die Architektur und den städtebaulichen Kontext zu erfassen, zu beschreiben und zu fotografieren. Die Facharbeiten werden 2021 und 2022 durchgeführt. Ein Vorschlag für die VKD-Objekte in der Altstadt wird 2023 vorliegen und vom Stadtrat beraten werden.

Mit der Ergänzung der Bauten in der Altstadt sollen für Eigentümerschaften und Behörden klare Grundlagen für die Planung und Beurteilung von Renovations-, Um- und Ausbauprojekten geschaffen werden. Ein gutes Inventar, bzw. Verzeichnis ist heute ein gängiges und wichtiges Instrument bei Baufragen und Beratungen. Nach der Verabschiedung durch den Stadtrat und die Genehmigung durch den Kanton wird das Verzeichnis online im Geoportal Schaffhausen zur öffentlichen Einsehbarkeit aufgeschaltet.

Die Erfahrung der letzten Jahre mit dem VKD ausserhalb der Altstadt zeigt, dass die Publikation der schützenwerten Objekte eine positive Auswirkung auf die Beratungstätigkeit und das Baubewilligungsverfahren hat. Das VKD hat sich in der Praxis bewährt, da es für alle Beteiligten Klarheit schafft, bei welchen Bauten die Denkmalpflege mit einbezogen wird.

Ansprechpersonen:

Marcel Angele, Leiter Stadtplanung
Telefon +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele(at)stsh.ch

Flurina Pescatore, Leiterin Denkmalpflege Schaffhausen
Telefon +41 52 632 73 38
E-Mail: flurina.pescatore(at)sh.ch

Medienmitteilung vom 16. August 2021

Den Zugang zum Musikunterricht erleichtern

Die Stadt Schaffhausen gewährt in Zukunft einkommens- und vermögensabhängige Sonderbeiträge, um auch Kindern aus Familien mit geringem Einkommen den Zugang zu musikalischer Bildung zu ermöglichen. Vergütet werden maximal 80 Prozent der Semestergebühren des Musikunterrichts an kantonal anerkannten Musikschulen.

In Schaffhausen ist es den kantonal anerkannten Musikschulen bereits seit längerem ein Anliegen, den Musikunterricht für einkommensschwächere Familien zugänglicher zu machen. Auch von Seiten des Bundes wurde die Bedeutung der musikalischen Bildung unterstrichen. Vom Grossen Stadtrat wurde ein Postulat von Simon Sepan «Einkommens- und vermögensabhängige Rabatte an der Musikschule» vom 19. Juni 2018 als erheblich erklärt, woraufhin der Stadtrat eine entsprechende Vorlage ausarbeitete und dem Parlament einen Verordnungsentwurf für die Einführung von Sonderbeiträgen an die Kosten des Musikunterrichts unterbreitete. Dieser wurde vom Grossen Stadtrat in der Sitzung vom 23. Februar 2021 verabschiedet. Nun hat der Stadtrat das dazugehörende Reglement erlassen, welches am 1. August 2021 in Kraft getreten ist. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, um ab dem neuen Semester Sonderbeiträge auszahlen zu können.

Sonderbeiträge werden nur auf Gesuch der Anspruchsberechtigten hin ausgerichtet. Die Gesuche werden durch den Bereich Kultur der Stadt Schaffhausen geprüft. Erweist sich ein Gesuch als begründet, erfolgt die Auszahlung der Ermässigungen direkt an die Anspruchsberechtigen.

Für die Berechnung der Sonderbeiträge wird das Einkommen und zu einem geringen Teil auch das Vermögen der Eltern berücksichtigt. Vergütet werden maximal 80 Prozent der Semestergebühren der kantonal anerkannten Musikschulen. In der Stadt Schaffhausen sind dies die Musikschule MKS Schaffhausen, die Musikschule der Knabenmusik Schaffhausen und die Musikschule des Schweizerischen Musikpädagogischen Verbands SMPV Schaffhausen. Die maximalen Sonderbeiträge werden bis zu einem anrechenbaren Einkommen von 65'000 Franken pro Jahr gewährt. Mit der festgelegten Abstufung der Beiträge wird gewährleistet, dass möglichst vielen Schülerinnen und Schülern der Zugang zum Musikunterricht erleichtert wird.

Anträge für Sonderbeiträge können ab sofort über das Kulturportal der Stadt Schaffhausen gestellt werden: www.kulturraum.sh/beitraege-musikunterricht

Ansprechperson:

Jens Lampater, Bereichsleiter Kulturdienst
Telefon: +41 52 632 52 86
E-Mail: jens.lampater(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 11. Agust 2021

Künftig sollen alle Busse der vbsh auf dem Ebnat Platz finden

Die Verkehrsbetriebe Schaffhausen vbsh planen in Nachbarschaft des bereits bestehenden Depots Ebnat eine weitere Einstellhalle für 30 Regionalbusse. Mit der neuen Einstellhalle können künftig sowohl die bisher in Neuhausen am Rheinfall beim Subunternehmer Rattin AG sowie die im Depot Schleitheim domizilierten Regionalbusse eingestellt werden. Durch die Zusammenführung der Standorte können künftig Synergiegewinne realisiert werden. Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat daher eine Vorlage für die Darlehens- und Baurechtsvergabe für den Neubau einer Einstellhalle für die Verkehrsbetriebe Schaffhausen vbsh auf dem Ebnatring.

Die vbsh verfügen nach der Zusammenführung der städtischen und der regionalen Verkehrsbetriebe seit Januar 2019 über drei Depotstandorte: Ebnat Schaffhausen, Schleitheim und Zollstrasse Neuhausen am Rheinfall. Am Hauptsitz der vbsh, an der Ebnatstrasse 145, werden aktuell umfassende Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten am bestehenden Depot Ebnat durchgeführt. Der Grosse Stadtrat hatte dazu 2019 ein Darlehen bewilligt. Die Bauarbeiten werden 2022 abgeschlossen sein. Das Depot wird dann genügend Platz für das Einstellen der gesamten Stadtbusflotte (ca. 43 Busse) bieten.

Die Rattin AG mit Firmenhauptsitz in Neuhausen am Rheinfall zieht sich per Fahrplanwechsel im Dezember 2021 als Subunternehmer der vbsh im gegenseitigen Einvernehmen weitgehend aus dem Regionalverkehr im Kanton Schaffhausen zurück. Die Integration der Fahrdienstleistungen in die vbsh bedeutet auch, dass die vbsh die Garagierung und Wartung der 13 Fahrzeuge, welche bereits den Verkehrsbetrieben gehören, per Fahrplanwechsel 2021 selbst übernehmen werden. Die vbsh unterhalten seit der Übernahme der RVSH AG auch in Schleitheim ein Depot. Das Gebäude gehört den vbsh und steht auf Baurechtsland des Kantons Schaffhausen. Bei der Einstellhalle besteht in den nächsten Jahren ein dringender Sanierungsbedarf. In Schleitheim sind aktuell 13 Busse garagiert.

Für die Unterbringung aller Busse wurden verschiedene Varianten geprüft. Der Neubau einer grossen Einstellhalle auf dem Ebnatring zeigte sich als die kostengünstigste Variante. Durch die Garagierung der Regionalbusse an einem zentralen Ort in der Nachbarschaft des Depots Ebnat können Abläufe optimiert und Synergien (Werkstatt, Tankstelle/Ladeinfrastruktur, Depotdienst, Reinigung etc.) realisiert werden. Die zentrale Einstellhalle Ebnat ist eine gute Grundlage für die vorgesehene Umstellung der Antriebsart auf eine fossilfreie Energie (z.B. Elektrifizierung).

Der Bau der Einstellhalle auf dem Ebnat und der Rückbau der Halle in Schleitheim werden bei den vbsh Investitionen von 8.3 Mio. Franken auslösen. Hierfür wird beim Grossen Stadtrat eine Darlehensvergabe beantragt. Weiter beantragt der Stadtrat beim Grossen Stadtrat die Vergabe des Baurechts auf der Parzelle am Ebnatring (GB 4774).

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12, Mobile +41 79 330 74 75
Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. August 2021

Gemeinsame Medienmitteilung der Stadt Schaffhausen, dem Quartierverein Breite und der vbsh

Linie 3: Gemeinsame Lösung im Gespräch gefunden

Die Busse der Linie 3 bedienen ab dem nächsten Fahrplanwechsel im Dezember 2021 am Freitag- und Samstag-Abend wieder alle Haltestellen in beide Richtungen.

Seit dem letzten Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2020 fahren die Verkehrsbetriebe Schaffhausen vbsh mit den Bussen der Linie 3 in den Randzeiten auf den schwach frequentierten Gegenlastrichtungen verkürzte Fahrwege. So verkehrt die Linie 3 seither am späten Abend ab Bahnhof Richtung Sommerwies auf der normalen Strecke, fährt auf dem Rückweg jedoch via Nordstrasse ohne Halt von Neubrunn direkt zum Schützenhaus. Reisende von der Breite stadteinwärts reisen umsteigefrei aber mit einer längeren Fahrzeit via Sommerwies. Hintergrund der Fahrplanänderung war, dass die Verkehrsbetriebe aufgrund des stetig wachsenden Verkehrsaufkommens den Fahrplan nicht mehr einhalten konnten und es vermehrt zu Reklamationen wegen Verspätungen und verpassten Anschlüssen kam. Das neue Fahrplanregime führte zu Kritik aus dem Quartier Breite. Der Quartierverein reichte am 10. Juni 2021 eine Petition mit 683 Unterschriften ein, welche eine Rückkehr zum alten Fahrplan forderte.

Einigungslösung im Gespräch gefunden
Die vbsh haben daraufhin das Gespräch mit dem Quartierverein gesucht. An den Gesprächen nahmen die beiden Co-Präsidenten des Quartiervereins, Désirée Steffenoni und Iwan Stössel, teil. Die vbsh waren mit Daniel Borer, Leiter des VK-Ressorts Fahrplan und Marketing, VK-Präsident und Stadtrat Daniel Preisig, Marcel Seelhofer (Leiter Betrieb), Timo Wanner (Fahrplanverantwortlicher) und Christoph Wahrenberger (Marketing und Kommunikation) vertreten.

Am Treffen wurde die Ausgangslage ausführlich analysiert und die Auswertung der Fahrgastzahlen nach einzelnen Wochentagen genauer untersucht. Dabei zeigte sich, dass eine Nachfrage für spätabendliche Fahrten stadteinwärts vor allem am Wochenende besteht. Am Samstag wurden auf den stadteinwärts führenden Kursen durchschnittlich 6.5 Einsteiger an den betroffenen Haltestellen im Breite-Quartier verzeichnet (Zahlen von 2019 vor der Corona-Krise mit dem alten Fahrplan ab 21:50 Uhr). Am Freitag waren es immerhin noch durchschnittlich 2.7 Einsteiger. An den anderen Tagen (Sonntag bis Donnerstag) ist die Nachfrage mit durchschnittlich 1.1 Einsteigern sehr gering. Das gleiche gilt für die frühen Morgenkurse, welche am Wochenende von der Stadt kommend direkt nach Sommerwies und auf dem Rückweg via Breite geführt werden.

Basierend darauf wurde folgende Einigungslösung gefunden: Am Freitag- und Samstagabend werden entsprechend der Nachfrage (Ausgangsverkehr) alle Haltestellen auf der Breite wieder in beide Richtungen bedient. Dafür muss an beiden Abenden ein zusätzlicher Bus mit Chauffeur eingesetzt werden. Die letzte Fahrt vor Umstellung auf das Nachtnetz wird ohne Standzeit in Sommerwies gefahren, weshalb der Takt leicht abweichend ist. An den übrigen Abenden von Sonntag bis Donnerstag sowie am Samstag- und Sonntagmorgen wird der heutige Fahrplan beibehalten.

Stadtrat hat der Einigungslösung zugestimmt, Einführung ab Dezember 2021
Die neue Lösung verursacht jährliche Mehrkosten von rund 19'000 Franken, welche von der Stadt getragen werden müssen. Eine vollständige Rückkehr zum bisherigen Fahrplan hätte hingegen unverhältnismässige Mehrkosten von 96'000 Franken verursacht. Der Stadtrat hat der Einigungs-lösung zugestimmt und die vbsh beauftragt, die Fahrplanänderung auf den nächsten Fahrplanwechsel im Dezember 2021 umzusetzen.
Die an den Grossen Stadtrat eingereichte Petition wird noch vom Parlament beantwortet werden.

Überzeugende Lösung
Der Stadtrat, der Quartierverein Breite Schaffhausen und die vbsh sind erfreut, dass es gelungen ist, im Gespräch eine für alle tragbare Lösung zu verhältnismässigen Kosten zu finden.

Ansprechpersonen:

Stadt Schaffhausen

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Quartierverein Breite

Désirée Steffenoni, Co-Präsidentin
Telefon: +41 52 624 24 85
Mail: d.steffenoni(at)bedv.ch

Iwan Stössel, Co-Präsident
Telefon: +41 52 620 20 08
Mail: iwan.stoessel(at)alumni.ethz.ch

Verkehrsbetriebe Schaffhausen

Timo Wanner
Telefon: +41 52 644 20 46
Mail: Timo.Wanner(at)vbsh.ch

Medienmitteilung vom 9. Juli 2021

Wohnbaugenossenschaft HGW übernimmt das Areal Alpenblick im Baurecht

Die Wohnbaugenossenschaft HGW erhält den Zuschlag für die Baurechtsabgabe des Areals Alpenblick. Die HGW ist bereits Eigentümerin der benachbarten Eisenbahner-Siedlung mit Einfamilienreihenhäusern und wird in Ergänzung dazu auf der neuen Parzelle moderne Wohnungen anbieten.

Für die Abgabe des Areals Alpenblick im Baurecht hat die Stadt ein einfach gehaltenes Vergabeverfahren durchgeführt. Ziel der Vergabe war es, jene Bauträgerschaft zu finden, welche das Areal bestmöglich gemäss den Zielen der Stadt entwickelt und die wirtschaftliche Umsetzung garantieren kann. Zugelassen waren ausschliesslich gemeinnützige Wohnbauträger. Es sind zwei Bewerbungen eingegangen.

Die Bewerbung der 1923 gegründeten Heimstätten-Genossenschaft Winterthur (HGW) überzeugte die Jury mit der idealen Einbindung ins Quartier, der grossen Kompetenz in der partizipativen Entwicklung von Wohnungsbauten und einem fortschrittlichen Energie- und Mobilitätskonzept.

Mit einer städtebaulich ansprechenden Überbauung Alpenblick soll das Quartier weiter gestärkt und die Verbindung zwischen der kleinen Körnung der Einfamilienhäuser und dem benachbarten Hochhaus herstellen. Die HGW arbeitet bereits heute mit dem Quartierverein Niklausen zusammen und hat sich auch für den kürzlich eröffneten Quartiertreff «nik.» engagiert.

Der grosse Erfahrungsschatz und die Referenzprojekte der Bauträgerschaft trugen ebenfalls dazu bei, dass die HGW von der Jury die höchste Bewertung erhielt.
Die Jury setzte sich wie folgt zusammen:
- Stadtrat Daniel Preisig, Finanzreferent Stadt Schaffhausen (Vorsitz)
- Stadträtin Dr. Katrin Bernath, Baureferentin Stadt Schaffhausen
- Marcel Angele, Leiter Stadtplanung Stadt Schaffhausen
- Beatrice Laube, Leiterin Quartierentwicklung Stadt Schaffhausen
- Daniel Brüschweiler, Regionalverband gemeinnützige Wohnbauträger

In einem nächsten Schritt wird die Genossenschaft einen Architekturwettbewerb durchführen. Damit wird eine qualitätsvolle Entwicklung gewährleistet. Der Architekturwettbewerb wird von der Stadt begleitet.
Auf dem heute unbebauten Areal sollen rund 20 Wohnungen und ein von der Öffentlichkeit nutzbarer Gemeinschaftsraum entstehen.

Der Grosse Stadtrat hatte am 15. September 2020 der Vorlage des Stadtrats zur Abgabe des Areals Alpenblick im Baurecht zugestimmt und damit den Stadtrat beauftragt, ein vereinfachtes Vergabeverfahren durchzuführen. Der Stadtrat hat den Zuschlagsentscheid basierend auf dem Jurybericht am 6. Juli 2021 gefällt.

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Stefan Zollinger, HGW
Telefon: +41 52 244 39 28
E-Mail: s.zollinger(at)hgw-wohnen.ch

Medienmitteilung vom 9. Juli 2021

Stadtrat verabschiedet Vorlage zur Aufwertung der Bahnhofstrasse

Die Bauarbeiten an der Bahnhofstrasse im Zusammenhang mit der Elektrifizierung der Stadtbusflotte und der Sanierung der Werkleitungen sind abgeschlossen. Ab dem 12. Juli 2021 ist die Bahnhofstrasse wieder überall zugänglich und die Busse fahren wieder von den üblichen Abfahrtsorten. In einem weiteren Schritt soll die Bahnhofstrasse nun aufgewertet werden. Der Stadtrat hat eine entsprechende Investitionsvorlage verabschiedet. Dank der Mitfinanzierung von Bund und Kanton im Rahmen des Agglomerationsprogrammes verbleiben von den Bruttokosten von 6.47 Millionen Franken nur maximal 2.26 Millionen Franken bei der Stadt.

In den vergangenen Monaten wurden die Werkleitungen in der Bahnhofstrasse saniert. Mit der Installation der Ladearme sind nun die Voraussetzungen für die Elektrifizierung der Stadtbusflotte der vbsh geschaffen. An der Schaffhauser Bahnhofstrasse ist die grösste, zentral an einem Verkehrsknotenpunkt liegende Schnelladestation für Elektrobusse mit einer Spitzenleistung von 7'200 kW entstanden, was einer Leistung von 2'000 bis 3'000 Haushaltsgeräten entspricht. Die erste Bauetappe konnte trotz hoher Komplexität und Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie termin- und budgettreu abgeschlossen werden.

Ab Montag, 12. Juli 2021 ist die Bahnhofstrasse wieder überall zugänglich. Die Busse fahren wieder von den gewohnten Haltestellen; die Stadtbusse starten beim Bahnhofplatz und die regionalen Buslinien vom Regionalbuszentrum. Der Taxistand liegt neu vor der Ticketeria.

Im Anschluss an die abgeschlossene Bauetappe soll nun die Bahnhofstrasse aufgewertet werden. Sowohl der Strassenoberbau als auch die Haltestellendächer und die Möblierung haben ihre Lebensdauer erreicht. Der Stadtrat möchte die notwendige Sanierung nutzen, um die Bahnhofstrasse aufzuwerten.

Knotenpunkt des öffentlichen Verkehrs ansprechend und funktional gestalten
Unter Berücksichtigung der vielfältigen Bedürfnisse und Rahmenbedingungen für die verschiedenen Nutzungen an der Bahnhofstrasse wurden in einem Vorprojekt Lösungen erarbeitet, wie der zur Verfügung stehende Raum effizient genutzt und Engpässe beseitigt werden können. Dieses Vorprojekt war die Grundlage für den Planungskredit, der vom Grossen Stadtrat genehmigt wurde.

Im nächsten Schritt wurden die bauliche Umsetzung dieser Lösungen sowie die Gestaltung konkretisiert. Dazu wurde ein Studienauftrag mit Präqualifikation durchgeführt. Das 2019 ausgewählte Siegerprojekt wurde anschliessend verfeinert und das technische Bauprojekt ausgearbeitet.

Der zentrale Ankunftsort in der Stadt Schaffhausen und Knotenpunkt des öffentlichen Verkehrs soll ansprechend und funktional gestaltet werden. Der breitere Gehbereich auf der Altstadtseite schafft mehr Raum für wartende Buspassagiere sowie für Passantinnen und Passanten. Sechs neue extensiv begrünte Dächer bieten den wartenden Buspassagieren Schutz vor Regen und Sonne. Die Dächer werden im Wechsel mit vier mit Bäumen bepflanzten Trögen platziert. Das Projekt integriert die bereits für die Elektrobusse installierten Ladearme. Die neue Bahnhofstrasse bietet unter den Dächern und in die Baumtröge integrierte Sitzgelegenheiten mit Lehnen. Die Bushaltekanten werden behindertengerecht mit einer 22 cm hohen Einsteigekante des Typs «Züri Bord» ausgeführt. In einer Übergangsphase bis zur vollständigen Umstellung der Busflotte wird bei einem Teil der Haltekanten die Busplatte erhöht.

Für die Realisierung des Projektes wird nun der Investitionskredit zur Beschlussfassung durch den Grossen Stadtrat und die Stimmbevölkerung beantragt. Die im Bauprojekt ermittelten Investitionskosten liegen bei brutto 6.47 Millionen Franken (Kostengenauigkeit ±10 %). Dank der Mitfinanzierung von Bund und Kanton im Rahmen des Agglomerationsprogrammes der 1. Generation verbleiben bei der Stadt Nettokosten von maximal 2.261 Millionen Franken. Dieser Investitionskredit wird der Volksabstimmung unterstellt. Würde anstelle des vorliegenden Gesamtprojektes nur eine reine Sanierung durchgeführt, würden gebundene Kosten von rund 2.1 Millionen Franken entstehen.

Attraktiver Ankunftsort und mehr Sicherheit
Die Sanierung der Bahnhofstrasse und bauliche Anpassungen für die Entwicklung des öffentlichen Verkehrs sind unerlässlich. Mit der Neuorganisation der Verkehrsabläufe und einer effizienteren Nutzung der Flächen werden die Konflikte zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern reduziert und die Sicherheit erhöht. Der Stadtrat ist überzeugt, dass die Aufwertung durch die neue Gestaltung und Organisation dazu beiträgt, die Bahnhofstrasse zu einem attraktiven Ankunfts- und Begegnungsort zu entwickeln.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 8. Juli 2021

Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen

Der Grosse Stadtrat hat am 25. Mai 2021 die Vorlage des Stadtrats vom 12. Januar 2021 betreffend Sanierung und Aufwertung «Herrenacker» genehmigt. In der Zwischenzeit ist die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen, womit die Sanierung des «Herrenackers» umgesetzt werden kann. Weiter hat der Grosse Stadtrat am 25. Mai 2021 die Vorlage des Stadtrats betreffend Baurechtsabgabe Büroliegenschaft Stettemerstrasse 28 (GB 21227) gutgeheissen. Auch hierüber ist die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen, womit die Liegenschaft im Baurecht abgegeben werden kann.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch


Website: www.stadt-schaffhausen.ch

Medienmitteilung vom 8. Juli 2021

Neue Strahlkraft für das Museum zu Allerheiligen

Das überregional bedeutende Mehrspartenmuseum will sich für die Zukunft fit machen. In einer Machbarkeitsstudie wird aufgezeigt, wie dies dank inhaltlichen und baulichen Erneuerungen umgesetzt werden kann. Der Hauptfokus liegt dabei einerseits auf einer neuen Willkommenskultur mit einer deutlichen Aufwertung der gesamten Eingangssituation. Über eine inhaltliche und räumliche Neukonzeption der Ausstellungsflächen, sollen andererseits Anpassungen einzelner Themen leicht möglich gemacht werden und eine Steigerung der Attraktivität durch flexibel wandelbare Angebote erfolgen. Die Machbarkeitsstudie wird nun den museumsnahen Vereinen sowie den politischen Parteien der Stadt Schaffhausen zur Konsultation unterbreitet.

Im Mai 2020 wurde das Projekt «Museum zu Allerheiligen 2025» gemeinsam von der Sturzenegger Stiftung und der Stadt Schaffhausen initialisiert. Nun liegt eine umfassende Machbarkeitsstudie vor. Diese zeigt auf, wie das renommierte Mehrspartenhaus auf der bestehenden Museumsfläche inhaltlich, betrieblich und baulich auf den neusten Stand gebracht werden kann. Die Machbarkeitsstudie wurde unter Einbezug der leitenden Mitarbeitenden des Museums von der i.e. agency GmbH in Kooperation mit Holzer Kobler Architekturen, Zürich, erstellt.

Machbarkeitsstudie
In einem internen, partizipativen Prozess wurden die Grundlagen für die Transformation des Museums zu Allerheiligen in ein modernes, zukunftsweisendes Museum als identitätsstiftender Ort definiert. Mit dem Fokus auf einer neuen Willkommenskultur und einem bedürfnis- und praxisgerechten Vermittlungsansatz soll sichergestellt werden, dass die Attraktivität gesteigert und die Zielgruppen generationenübergreifend erweitert werden. Die verdichtete Neustrukturierung ermöglicht innovative Verknüpfung der vier Museumssparten Archäologie, Kulturgeschichte, Kunst und Natur. Interaktion und Immersion führen zu einem erweiterten Blick auf die präsentierten Themen. Die neue inhaltliche und räumliche Konzeption gewährt bei einer klaren thematischen Grundstruktur einen hohen Flexibilisierungsgrad, so dass Anpassungen einzelner Themen leicht möglich sind und eine Steigerung der Attraktivität durch stetig neue Angebote erfolgen kann.

Das Gebäude selbst versinnbildlicht diese neue Offenheit und soll sich der Stadt und den Besuchenden als Ort der Erfahrung, des Wissens, der Interaktion und der Kommunikation präsentieren. Eine neue, grosszügige Eingangssituation soll die Verknüpfung des Museums mit dem Quartier, insbesondere mit dem sich ebenfalls in Entwicklung befindlichen Kammgarn-Areal, intensivieren. Das Innen soll sich mit dem Aussen verbinden, indem Ein- und Ausblicke gewährt werden und Sammlungshighlights temporär zum Teil des öffentlichen Raumes werden. Dieses Konzept wird, abgestimmt auf den Bestand und die städtebauliche Situation, in den weiteren Projektphasen weiterentwickelt. Das Museum zu Allerheiligen definiert sich verstärkt als offener und lebendiger Ort. Es wird zu einer kulturellen Destination mit Ausstrahlungskraft - für Schaffhausen und darüber hinaus für die gesamte Region.

Kosten
Die aktuelle Grobkostenschätzung rechnet für die Projektumsetzung mit rund 15 Millionen Franken. Die Sturzenegger Stiftung hat sich bereit erklärt, daran fast zwei Drittel, nämlich 9,5 Millionen Franken, beizusteuern und damit ihr Engagement für ein attraktives Museum einmal mehr zu bestätigen. Für die Stadt verbleiben somit Kosten von rund 5,5 Millionen Franken, wobei es sich hier vorwiegend um gebundene Ausgaben handeln wird. Im späteren Vorprojekt werden weitere notwendige Sanierungsmassnahmen ermittelt.

Konsultation
Die museumsnahen Organisationen, welche auch in der städtischen Museumskommission vertreten sind, sowie alle politischen Parteien der Stadt Schaffhausen haben nun bis Mitte September die Möglichkeit, sich zur Machbarkeitsstudie zu äussern. Mit diesem Vorgehen wollen der Stadtrat und die Sturzenegger Stiftung sicherstellen, dass diese Anspruchsgruppen einerseits gut informiert sind und andererseits wichtige Anliegen und Meinungen für die spätere Vorprojektphase aufgenommen werden können. Die Rückmeldungen werden anschliessend ausgewertet und das weitere Vorgehen durch die Stadt und die Sturzenegger Stiftung gemeinsam festgelegt. Es richtet sich nach den verfassungsmässigen finanzpolitischen bzw. finanzrechtlichen Kompetenzen.

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 79 827 10 65

Stephan Kuhn, Stiftungsrat Sturzenegger Stiftung
Telefon: +41 79 350 76 00

Barbara Holzer, i.e.agency GmbH
Telefon: +41 79 506 58 34

Medienmitteilung vom 8. Juli 2021

Reglement für die Vermietung der Gleisanlagen im Herblingertal

Die Stadt hat die Konditionen für eine Vermietung der Gleisanlagen im Herblingertal durch Dritte in einem Reglement (RSS 780.7) festgehalten. Ausserdem muss die Benutzung der Anschlussgeleise durch die ansässigen Unternehmen vertraglich geregelt werden. Auslöser hierfür sind Änderungen des Bundesgesetzes und den Verordnungen über den Gütertransport durch Bahn- und Schifffahrtsunternehmen (GüTG, GüTV).

Ansprechperson:

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 8. Juli 2021

Erfolgreiche Probefahrten Elektromobilität in Schaffhausen

Stadt und Kanton haben die Bevölkerung im Frühjahr zum Testen von Elektrofahrzeugen eingeladen. 61 % der Teilnehmenden bewerten nach einer Probefahrt die Elektromobilität positiver. Diesen erfreulichen Wert zeigt eine Befragung nach Abschluss der durchgeführten Testaktion.

Mit dem Ziel, die Elektromobilität selber zu erleben und Vorurteile abzubauen, hat die Stadt und der Kanton Schaffhausen in diesem Frühjahr zu Probefahrten mit Elektrofahrzeugen eingeladen. Diese Möglichkeit wurde rege genutzt, die verfügbaren Termine waren nahezu komplett ausgebucht. Insgesamt haben 210 Personen 340 Probefahrten unternommen. Der Organisator hat im Nachgang eine Online-Befragung durchgeführt. Die Resultate liegen nun vor.

Elektrofahrzeuge überzeugen die Testpersonen
Positiv von den Elektrofahrzeugen überrascht waren 72 % der Umfrageteilnehmenden, für weitere 24 % entsprachen die Elektrofahrzeuge den Erwartungen. Die Einstellung zur Elektromobilität hat sich bei 61 % positiv, bei 36 % hat sich die Einstellung nicht verändert. Gleichviele Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben angegeben, spätestens beim nächsten Autokauf ein Elektrofahrzeug zu erwerben.

Seit Januar 2021 fördert der Kanton mit einer Umstiegsprämie in Höhe von 2'000 Franken die Elektromobilität. Für rund 50 % der Befragten wird diese den Kaufentscheid positiv beeinflussen. Die Umstiegsprämie hat somit einen positiven Effekt auf den Erwerb von Elektrofahrzeugen. Das Ziel der Sensibilisierung der Bevölkerung wurde erreicht. Die Testaktion kann somit als Erfolg gewertet werden. Es laufen bereits Abklärungen, diese Aktion zu wiederholen.

Handlungsbedarf aufgezeigt
Die Umfrage hat jedoch auch ergeben, dass für viele Personen die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs zurzeit noch unrealistisch ist, da eine Lademöglichkeit zu Hause fehlt. Diese befragten Personen wohnen in Mehrfamilienhäusern und sind deshalb für die Installation einer Ladestation auf den Vermieter oder auf die anderen Stockwerkeigentümer angewiesen. Laternenparker haben ebenfalls Schwierigkeiten, geeignete Lademöglichkeiten für regelmässige Ladungen zu finden. Sowohl die Stadt wie auch der Kanton haben dies erkannt und sind an der Erarbeitung von Lösungen. So plant die Stadt mit Unterstützung des Kantons ein Pilotprojekt zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur für Personen, die ihr Fahrzeug im öffentlichen Raum in Quartieren parkieren. Zudem ist der Kanton an der Erarbeitung von Informationsmaterial zum Aufbau von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern.

Für weitere Auskünfte

  • Patrick Rinaldi, Projektleiter Energiefachstelle Kanton Schaffhausen, T: 058 345 54 87
  • Sven Fitz, Stadtplanung / Fachstelle Umwelt und Energie, Stadt Schaffhausen, T: 052 632 52 20

Medienmitteilung vom 2. Juli 2021

Stadt geht Entwicklung des Gebiets «Rheinufers Ost» ganzheitlich an

Das Gebiet «Rheinufer Ost» östlich an die Altstadt anschliessend verfügt über ungenutzte räumliche Qualitäten. Die Entwicklung des Gebiets soll nach dem negativen Volksentscheid zum Projekt «Gassa» gemäss Entscheid des Stadtrats ganzheitlich angegangen werden. Um konkrete Vorstellungen zur Entwicklung des «Rheinufers Ost» als zentrumsnahes Erholungsgebiet und attraktiver Standort zum Wohnen, Arbeiten und für Freizeitaktivitäten zu erhalten, wird ein städtebauliches Studienverfahren durchgeführt.

Schaffhausen näher ans Wasser zu bringen und die Gestaltung des Rheinufers voran zu treiben, steht schon lange auf der Agenda des Stadtrats. Im Richtplan Siedlung, den der Stadtrat im Januar 2019 beschlossen hat, ist das Gebiet «Rheinufer Ost» als Gebiet mit grossem Entwicklungspotenzial festgehalten. Es ist zentrumsnah gelegen und bietet viel Potenzial für Erholung, Wohnen und Arbeiten.

Als erster Entwicklungsbaustein war das Projekt «Gassa – Restaurant am Rhein mit Platzaufwertung» geplant. Nach dem negativen Volksentscheid hat der Stadtrat beschlossen, die Entwicklung ganzheitlicher anzugehen, damit das Potenzial, die vielfältigen Interessen und Bedürfnisse, deren Abhängigkeiten und nicht zuletzt die verkehrliche Situation angemessen berücksichtigt und die notwendigen Entscheidungsgrundlagen erarbeitet werden können. Um konkrete Vorstellungen zur Entwicklung des «Rheinufers Ost» zu erhalten, wird ein städtebauliches Studienverfahren durchgeführt. In das Verfahren werden nebst den städtischen und kantonalen Fachstellen die relevanten Anspruchsgruppen sowie externe Fachpersonen miteinbezogen. Auch die Erfahrungen der temporären Nutzungen werden in die weitere Entwicklung des Rheinufers im Bereich Fischerhäusern bis Gaswerkareal einfliessen.

Eine Studie zur technischen Machbarkeit einer Verbindungsstrasse von der Rheinhaldenstrasse zur Buchthalerstrasse über das Gaswerkareal liegt bereits vor. Der Stadtrat wird den Grossen Stadtrat im Herbst 2021 über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie informieren und dabei auch das weitere Vorgehen aufzeigen.
 
Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Marcel Angele, Leiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 1. Juli 2021

Die Schulen der Stadt Schaffhausen sind bereit für die digitalen Herausforderungen

An den städtischen Schulen wurde eine zeitgemässe Informatik-Infrastruktur aufgebaut, die nach den Sommerferien vollumfänglich ihren Betrieb aufnimmt. 3‘500 neue Informatikgeräte werden den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrpersonen für den Schulunterricht unentgeltlich zur Verfügung stehen. Mit der Inbetriebnahme der Geräte und der Infrastruktur eröffnen sich interessante Möglichkeiten, den Schulunterricht mit digitalen Angeboten zu erweitern und zu bereichern sowie die Schülerinnen und Schüler noch stärker für die Herausforderungen im Umgang mit digitalen Medien zu sensibilisieren.

Digitale Medien prägen unseren Alltag und verändern unsere Gesellschaft nachhaltig. Ihre Bedeutung nimmt weiter zu und wirkt sich ebenfalls auf die Lebenswelt der Jugendlichen und die Schule aus. Zunehmend werden Lern- und Testsysteme sowie Lehrmittel entwickelt, die ganz oder teilweise auf elektronischen Ressourcen aufbauen und entsprechend eine technologische Grundausstattung an den Schulen voraussetzen. Die Lehrpersonen der städtischen Schulen Schaffhausen konnten in den vergangenen Jahren an verschiedenen Weiterbildungen zudem viele Ideen sammeln, wie digitale Medien sinnvoll in den Unterricht integriert und deren Vorteile genutzt werden können. Die Umsetzung im Klassenzimmer war jedoch oftmals herausfordernd, da die technischen Grundvoraussetzungen meist nicht gegeben waren.

Dies ändert sich nun. Neu stehen in der Stadt Schaffhausen im Kindergarten pro Kindergarten-klasse drei iPads zur Verfügung, in den 1. - 3. Klasse sind es zwölf iPads pro Klasse und ab der 4. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler ihr persönliches Leihgerät, ein Surface Go. Die Lehrpersonen bekommen leihweise ein Surface Pro 7. So sind in der Stadt Schaffhausen nun knapp 1‘000 iPads, 2‘000 Surface Go und 500 Surface Pro 7 im Einsatz.

Standen zuvor 700 Geräte zur Verfügung, werden nun rund 3'500 mobile Geräte genutzt. Diese Geräte werden den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrpersonen unentgeltlich zur Ver-fügung gestellt. Die Geräte bleiben dabei im Besitz der Stadt Schaffhausen und müssen beim Schulaustritt wieder zurückgegeben werden. Der Betrieb der neuen Schulinformatik-Lösung wird über das ordentliche Budget abgerechnet. Die Informatikgeräte werden dabei, je nach Geräte-Typ, für die Dauer von drei bis vier Jahren gemietet. Sie sind zudem umfassend versichert.

Während die Geräte in der Primarschulstufe vornehmlich in der Schule bleiben, haben die Schülerinnen und Schüler der Orientierungsschule ihre Geräte immer dabei. So ist sichergestellt, dass das Gerät stets am richtigen Ort ist, da in der Orientierungsstufe die Räumlichkeiten öfters gewechselt werden und auch häufiger digitale Hausaufgaben anfallen. Grundsätzlich dürfen die Geräte auch für private Zwecke genutzt werden, was in der Nutzungsordnung geregelt ist. Über den privaten Einsatz ausserhalb der Schule entscheiden in jedem Fall die Erziehungsberechtigten.

An den städtischen Schulen ist nun eine zeitgemässe Infrastruktur im Einsatz, die den Lehrpersonen die Möglichkeit gibt, ihren bewährten Unterricht mit digitalen Angeboten stufengerecht zu ergänzen, zu erweitern und zu bereichern. Schüler und Schülerinnen können multimediale Angebote einfacher nutzen, lernen niederschwelliger und kreativ mit verschiedenen Medien umzugehen und werden so für die damit einhergehenden Herausforderungen sensibilisiert.

Ansprechpersonen:

Kathrin Menk, Bereichsleiterin Bildung
Telefon: +41 52 632 55 08
E-Mail: kathrin.menk(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Mario Hartmann, Schulinformatikkoordinator der städtischen Volksschulen
Telefon: +41 79 771 00 74
E-Mail: sik(at)schulen-stadtsh.ch

Medienmitteilung vom 30. Juni 2021

Deckbelagssanierung an der Bahnhofstrasse

Der Belag an der Bahnhofstrasse in Schaffhausen hat durch die Sanierungsarbeiten stark gelitten, weshalb er kurzfristig instand gestellt werden muss. Die Arbeiten werden am kommenden Wochenende durchgeführt.

Durch die Sanierungen der diversen Werkleitungen und die Erstellung der Ladestationen wurde der Belag an der Bahnhofstrasse stark in Mitleidenschaft gezogen und weist diverse geflickte Stellen, Risse und Schläge auf. Diese führen zu einer unebenen Fahrbahn und damit zu Beeinträchtigungen insbesondere auch der Passagiere der städtischen Busse. Im Rahmen des Bauprojekts wurde deshalb entschieden, die Fahrbahn der Bahnhofstrasse auf einfache Art und Weise instand zu stellen und einen minimalen aber grossflächigen provisorischen Deckbelag neu anzubringen.

Die Arbeiten werden wie folgt durchgeführt:
• Samstag, 3. Juli 2021, ab 19:00 Uhr bis spätestens Sonntag, 4. Juli, 01:00 Uhr: Vorbereitungsarbeiten
• Sonntag, 4. Juli 2021, ab 7:00 bis ca. 17:00 Uhr: Aufbringung Deckbelag
• Da die Arbeiten wetterabhängig sind, gilt als Ausweichdatum das Wochenende vom 10./11. Juli 2021

Die Bahnhofstrasse bleibt für die Arbeiten von Samstag, 3. Juli 2021 ab 19 Uhr bis am Montag, 5. Juli 2021 um 5 Uhr gesperrt, womit es zu Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrs kommt. Während der Sperrung der Bahnhofstrasse verkehren alle städtischen Busse, die Nachtbusse und die Linie 22 ab dem Regionalbuszentrum und werden via Adlerunterführung oder Bachstrasse umgeleitet. Die Regionalbusse der Linien 21, 23, 24 und 25 sowie die Postautos der Linien 630 und 634 halten an der Haltestelle Bahnhof Nord. Die Trottoirs bleiben offen zugänglich. Während den Bauarbeiten ist mit Lärmemissionen zu rechnen.

Ansprechpersonen:

Marco Nart, Unternehmenskommunikation SH POWER
Telefon: +41 52 635 14 68
E-Mail: medien(at)shpower.ch

Philipp Huber, Projektleiter Elektrobus vbsh
Telefon: +41 52 644 20 27
E-Mail: philipp.huber(at)vbsh.ch

Daniel Perrin, WRS AG, Bauleitung während Sanierungsarbeiten   
Telefon: +41 79 321 09 94

Medienmitteilung vom 24. Juni 2021

Abstimmung über Planungskredit «Duraduct mit Lift»

Die Schaffhauser Stimmbevölkerung entscheidet am Abstimmungssonntag vom 26. September 2021 über den Planungskredit «Duraduct mit Lift». Nachdem der Grosse Stadtrat dem Planungskredit in der Höhe von 680'000 Franken an seiner Sitzung vom 19. Mai 2020 bewilligt hat, wurde der Beschluss an der Sitzung des Grossen Stadtrats vom 11. Mai 2021 dem fakultativen Referendum unterstellt. Daraufhin wurde das Referendum ergriffen, welches am 11. Juni 2021 eingereicht und mit 1510 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist. Am gleichen Datum gelangen zwei eidgenössische Vorlagen sowie mit dem Ersatzbau «Magazin Birch» für Grün Schaffhausen eine weitere städtische Vorlage zur Abstimmung.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 22. Juni 2021

Zonenplanänderung ermöglicht zukunftsfähige Anpassungen der Klinik Belair

Um ihren öffentlichen Leistungsauftrag weiterhin qualitativ hochstehend erfüllen zu können, hat die Klinik Belair ihr medizinisches Angebot an die neuen Anforderungen von Bund und Kanton anzupassen Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat daher eine Vorlage für eine Zonenplanänderung, um die Rahmenbedingungen für eine bauliche Erweiterung der Klinik zu schaffen. Die Umzonung umfasst die heute von der Klinik genutzten Grundstücke und ist mit der Gebietsentwicklung «Vordere Breite» abgestimmt.

Die Privatklinik Belair wurde 1971 als erste private Geburtsklinik in Schaffhausen gegründet und hat sich seitdem stetig weiterentwickelt. Im Jahr 2000 nahm die Tagesklinik ihren Betrieb auf. Während knapp 20 Jahren gehörte die Klinik zur Privatklinikgruppe Hirslanden. Per 1. Oktober 2019 hat das Swiss Medical Network die Privatklinik übernommen. Sie ist heute in Schaffhausen Arbeitgeberin von rund 100 Personen und erfüllt einen öffentlichen Leistungsauftrag für die gesundheitliche Versorgung im Kanton. In der Klinik werden jährlich rund 1'300 Patientinnen und Patienten stationär behandelt und rund 630 ambulante Eingriffe vorgenommen. Um den öffentlichen Leistungsauftrag weiterhin qualitativ hochstehend erfüllen zu können, ist das medizinische Angebot an die neuen Anforderungen von Bund und Kanton anzupassen. Dazu sind bauliche Eingriffe notwendig. In der Folge unterbreitet der Stadtrat dem Grossen Stadtrat eine Vorlage für eine Zonenplanänderung, um die bauliche Entwicklung der Klinik Belair zu ermöglichen. Mit der Umzonung von der Wohnzone mit zwei Vollgeschossen (W2) in die Gewerbe- und Wohnzone (GW) wird die Grundlage dazu geschaffen. Die Klinik ist als Dienstbetrieb ohne übermässige Einwirkungen auf das umliegende Wohngebiet in einer GW zonenkonform. Die Zonenplanänderung ist auf die Gebietsentwicklung der «Vorderen Breite» abgestimmt

Die Umzonung umfasst die heute von der Klinik besetzten Grundstücke. Der Stadtrat hat 2020 erwogen, die für die Parkierung genutzte und bisher im Baurecht abgetretene Teilfläche der Klinik zu verkaufen, um die Verflechtungen zwischen den Grundstücken in privatem und öffentlichen Eigentum zu bereinigen. Der Kaufpreis entspricht dem vom Amt für Grundstückschätzungen (AGS) festgelegten Landwert von 382'100 Franken. Dieser berücksichtigt den bereits abgegoltenen Nutzungstransfer und den Wertzuwachs gemäss der beantragten Umzonung. Die Verkaufssumme liegt in der Zuständigkeit des Stadtrats und ist nicht Gegenstand der Vorlage.

Vom 11. Dezember 2020 bis 23. Januar 2021 wurde die Zonenplanänderung öffentlich aufgelegt. Während dieser Zeit hatte die Bevölkerung Gelegenheit, zur geplanten Zonenplanänderung Stellung zu nehmen. Es sind keine Einwendungen eingegangen.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Marcel Angele, Leiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. Juni 2021

«Klaiber Immobilien AG» übernimmt das Areal «Werkhof Hochstrasse» im Baurecht

Die in Schaffhausen ansässige «Klaiber Immobilien AG» erhält den Zuschlag für die städtische Baurechtsvergabe des Areals Werkhof an der Hochstrasse. Der ehemalige Werkhof soll als pulsierendes Quartierzentrum mit attraktiven Wohnungen und öffentlichen Nutzungen entwickelt werden.

Für die Abgabe des Areals «Werkhof Hochstrasse» im Baurecht hat die Stadt ein einfach gehaltenes Vergabeverfahren durchgeführt. Ziel der Vergabe war es, jene Bauträgerschaft zu finden, welche das Areal bestmöglich gemäss den Zielen der Stadt entwickelt und die wirtschaftliche Umsetzung garantieren kann. Es sind vier Bewerbungen eingegangen.

Die Bewerbung der 1988 gegründeten «Klaiber Immobilien AG» überzeugte die Jury mit dem attraktiven Wohnungsangebot, dem geplanten Nahwärmeverbund und den vielfältigen für die Quartierentwicklungen wichtigen Nutzungen wie Gastronomie, Räumlichkeiten für Veranstaltungen und einem Spielplatzangebot.
Der ehemalige Werkhof soll als pulsierendes Zentrum und Ankerpunkt für die Quartiere «Geissberg» und «Hochstrasse» entwickelt, geplant und bebaut werden. Die bestehende Halle wird zum Veranstaltungsraum umfunktioniert und dem Quartierverein wird ein gedeckter Aussenraum kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Ebenso ist ein attraktiver Spielplatz zur Benutzung für das ganze Quartier geplant.

Der grosse Erfahrungsschatz und die Referenzprojekte der Bauträgerschaft trugen ebenfalls dazu bei, dass die Klaiber Immobilien AG von der Jury die höchste Bewertung erhielt. Die ebenfalls in der Stadt Schaffhausen ansässige «Ulmer Ledergerber Architekten AG» wird in der Rolle des Generalplaners das Projekt begleiten.

Die Eigentumsübertragung erfolgt per 1. Januar 2022. In einem nächsten Schritt wird der Baurechtsnehmer einen Architekturwettbewerb durchführen. Damit wird eine qualitätsvolle Entwicklung gewährleistet. Der Architekturwettbewerb wird von der Stadt begleitet.

Der Grosse Stadtrat hatte am 15. September 2020 der Vorlage des Stadtrats zur Abgabe des ehemaligen Areals «Werkhof Hochstrasse» im Baurecht zugestimmt und damit den Stadtrat beauftragt, ein vereinfachtes Vergabeverfahren durchzuführen. Der Stadtrat hat den Zuschlagsentscheid basierend auf dem Jurybericht am 15. Juni 2021 gefällt. Das Areal umfasst den ehemaligen städtischen Werkhof, welcher nach dem Umzug der Abteilung Entsorgung im Frühling 2021 in den kantonalen Werkhof im Schweizersbild nicht mehr benötigt wird.

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Markus Bosshard, Mitglied der Geschäftsleitung, Klaiber Immobilien AG
Telefon: +41 52 625 13 12
E-Mail: markus.bosshard(at)klaiber-ag.ch

Medienmitteilung vom 18. Juni 2021

Städtische Reben werden künftig nach biologischen Methoden bewirtschaftet

Die Reben der Stadt beim Munot und in der Rheinhalde werden künftig nach biologischen Methoden bewirtschaftet. Erste Massnahmen werden bereits im laufenden Jahr umgesetzt.

Im Kampf gegen Schädlinge werden im Rebbau heute vielerorts synthetische Wirkstoffe verwendet. Diese Wirkstoffe haben teilweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt. Abbaustoffe finden sich zum Teil im Grundwasser. Die Bestrebungen, die Biodiversität zu fördern und die Lebensgrundlagen zu schützen, führen im Rebbau zu einer Entwicklung hin zu einer nachhaltigeren Bewirtschaftung der Flächen. Zahlreiche Winzer suchen Alternativen zur Verwendung von synthetischen Pflanzenschutzmitteln und stellen ihre Betriebe auf eine biologische Bewirtschaftung um.

Die Stadt ist Grundeigentümerin der Rebberge beim Munot und in der Rheinhalde und bewirtschaftet die Reben bisher konventionell nach den Vorgaben der integrierten Produktion. Die städtischen Rebberge werden bereits seit 2017 herbizidfrei bewirtschaftet und das Wachstum unerwünschter Pflanzen wird mechanisch bekämpft. Künftig sollen die Reben der Stadt nach biologischen Methoden bewirtschaftet werden. Das vom Stadtrat beschlossene Konzept zur Umstellung des Rebbetriebs auf eine biologische Bewirtschaftung wurde von Grün Schaffhausen erarbeitet. Der neue städtische Rebmeister, Markus Mahler, hat bereits mehrere Jahre Erfahrung im biologischen Rebbau. Erste Massnahmen werden bereits 2021 umgesetzt. Die vollständige Umstellung ist bis 2022 geplant.

Ansprechperson:

Florian Brack, Bereichsleiter Grün SH
Telefon: +41 52 632 56 51
E-Mail: florian.brack(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. Juni 2021

Weiterentwicklung städtischer Liegenschaften

Als Folge der Umsetzung des Projekts Stadthausgevierts will die Stadt die Liegenschaft «Zum Käfig» umfassend sanieren und die Liegenschaft «Oberhaus» im Baurecht abgeben. Im Haus «Zum Käfig» sollen künftig zwei Abteilungen des Bereichs Soziales unter einem Dach vereint werden. Das sanierungsbedürftige «Oberhaus» soll nach dem Umzug der Verwaltung für andere Nutzungen frei werden. 
 
Im Jahr 2019 befürwortete die Stimmbevölkerung das Projekt Stadthausgeviert. Damit werden bis 2025 mehrere bisher in der Stadt verteilte Verwaltungsabteilungen im neuen Stadthausgeviert örtlich zusammengeführt und dadurch Liegenschaften in der Altstadt frei für andere Nutzungen. Die Stadt plant nun Folgeprojekte zur weiteren Nutzungen der frei werdenden Liegenschaften. Ein erstes solcher Folgeprojekte ist die Sanierung der Liegenschaft «Zum Käfig» an der Vorstadt 43. Aufgrund seiner Struktur und seiner Lage eignet sich die Liegenschaft zur weiteren Nutzung für die Verwaltung. Mit dem geplanten Umzug des Bildungsreferats, Teilen des Sozialreferats, der Bereichs Bildung und des Erbschaftsamts in das neue Stadthausgeviert wird im Haus «Zum Käfig» genügend Platz frei, um künftig zwei Abteilungen des Bereichs Soziales unter einem Dach zu vereinen. Es sind dies die Abteilung Berufsbeistandschaft, welche bereits heute im «Käfig» untergebracht ist und die Abteilung Existenzsicherung, welche heute im «Oberhaus» an der Oberstadt 23 untergebracht ist. Auch die weiteren im Oberhaus tätigen Mitarbeitenden können ins Haus «Zum Käfig» umziehen.

Für die weitere Nutzung als Verwaltungsliegenschaft muss das Haus umfassend saniert und eingerichtet werden. In seiner Vorlage an den Grossen Stadtrat beantragt der Stadtrat daher einen Kredit von 2.03 Millionen Franken. 1.81 Millionen Franken davon gelten als gebundene Ausgaben. Gleichzeitig mit der Sanierung des Hauses «Zum Käfig» beantragt der Stadtrat dem Grossen Stadtrat auch die Baurechtsabgabe des «Oberhauses». Für das «Oberhaus» hat die Stadt nach dem Auszug der Verwaltung keinen Eigenbedarf. Das Haus ist verkehrstechnisch sehr gut erschlossen und bietet mit einem pittoresken Innenhof viel Licht und einen speziellen Charme. Die Liegenschaft eignet sich für Wohn-, Büro- oder Gewerbenutzung.

Mit der Zusammenführung der Abteilungen Existenzsicherung und Berufsbeistandschaft im sanierten Haus «Zum Käfig» wird eine zeitgemässe Infrastruktur bereitgestellt, die den heutigen Anforderungen gerecht wird. Die im Baurecht abgegebene Liegenschaft «Oberhaus» kann ohne Investitionsbedarf für die Stadt einer neuen passenderen Nutzung zugeführt werden.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobile: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. Juni 2021

Verlegung des Wahllokals Breite ins Schulhaus Breite

Das Abstimmungs- und Wahllokal für die Bevölkerung des Quartiers Breite ist neu in der Aula des Neubaus des Schulhauses Breite untergebracht. Aus organisatorischen Gründen wurde für das Wahllokal Breite, welches bisher im Restaurant Schützenhaus untergebracht war, ein neuer Standort gesucht. Das neue Wahllokal liegt damit zentral im Breitequartier, Parkplätze sind in nächster Nähe vorhanden. Bereits am kommenden Abstimmungswochenende vom 13. Juni 2021 können die Stimmberechtigten ihre Stimmzettel im neuen Abstimmungs- und Wahllokal im Breiteschulhaus abgeben. Die Öffnungszeiten sind auf den Abstimmungsunterlagen zu finden.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. Juni 2021

Studierende befassen sich mit der Zukunft des Kirchhofareals

Der Gebäudebestand des Kirchhofareals ist zum Teil sanierungsbedürftig. Bei den Aussenräumen besteht Aufwertungspotenzial. Studierende haben sich in Zusammenarbeit mit der Stadt Schaffhausen mit einer möglichen Entwicklung des Areals beschäftigt.

Studierende des Masterstudiengangs «Gebäudelehre und Entwerfen» an der Technischen Universität Kaiserslautern haben sich mit der Weiterentwicklung des Kirchhofareals beschäftigt. Das in der Altstadt zwischen Bachstrasse und dem namengebenden Kirchhofplatz gelegene Areal ist in städtischem Besitz. Am ehemaligen Standort des Frauenklosters St. Agnese befinden sich unter anderem das Alterszentrum Kirchhofplatz mit stattlichem Grünraum, der «Puuremärkt» im alten Feuerwehrmagazin und das ehemalige Kirchhofschulhaus mit dem Familienzentrum. Mit Ausnahme des 1959 errichteten Gebäudes am Kirchhofplatz 15 handelt es sich beim Gebäudebestand um schützenswerte Bauten.

Der Gebäudebestand des Kirchhofareals ist zum Teil sanierungsbedürftig. Die zuletzt vom Tiefbauamt und Radio Munot genutzten Gebäude harren einer definitiven neuen Nutzung und die Aussenräume bergen funktionales und gestalterisches Aufwertungspotenzial. Vor diesem Hintergrund haben sich die Studierenden ein halbes Jahr intensiv mit dem historischen Ort auseinandergesetzt. Es wurden zweckmässige Nutzungen diskutiert, die Bedeutung von öffentlichen und privaten Räumen abgewogen, die Verkehrssituation untersucht sowie bauliche Eingriffe geprüft.

Um die Auseinandersetzung der Studierenden mit dem Kirchhofareal einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wird eine Auswahl der Arbeiten im Kammgarn Westflügel ausgestellt. Die Ausstellung ist unter den geltenden Corona-Regeln vom 11. Juni bis 1. Juli 2021 jeweils donnerstags und freitags von 10:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Am Samstag können die Arbeiten zwischen 10:00 und 16:00 Uhr besichtigt werden.

Für die Stadtplanung bieten die Arbeiten wertvolle grundsätzliche Anregungen und Überlegungen für eine zeitgemässe Weiterentwicklung der Altstadt. Spezifisch für das Kirchhofareal konnten wertvolle Erkenntnisse im Umgang mit der baulichen, nutzungsspezifischen, aussenräumlichen sowie der Verkehrssituation gewonnen werden.

Ansprechperson:

Marcel Angele, Leiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 4. Juni 2021

Stadt verzichtet auf Weiterzug des Obergerichtsentscheids betreffend Einsicht in GPK-Protokolle

Mit Entscheid vom 18. Mai 2021 wies das Obergericht des Kantons Schaffhausen eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Stadt Schaffhausen bezüglich Einsicht in Protokolle der städtischen Geschäftsprüfungskommission (GPK) ab. Nach Rücksprache mit dem Büro des Grossen Stadtrats verzichtet der Stadtrat auf die Ergreifung eines Rechtsmittels ans Bundesgericht.

Nachdem im Juli 2019 ein Gesuch um Einsicht in ein Sitzungsprotokoll der GPK vom Grossen Stadtrat abgewiesen worden ist, hiess der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen den dagegen erhobenen Rekurs am 3. März 2020 teilweise gut. Stadtrat und Grosser Stadtrat ergriffen daraufhin gemeinsam eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Obergericht und beantragten die Aufhebung des angefochtenen Regierungsratsbeschlusses. Im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens hatte sich das Obergericht erstmals mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Protokolle der GPK aufgrund der Sonderstellung und Aufsichtsfunktion der GPK grundsätzlich vom Einsichtsrecht der Allgemeinheit ausgenommen sind. Diese Frage hat das Obergericht verneint und erklärte die in den vergangenen Jahren entwickelte Rechtsprechung zur Einsicht in Protokolle parlamentarischer Kommissionen auch für die GPK für anwendbar. Der Stadtrat verzichtet nach Konsultation mit dem Büro des Grossen Stadtrates auf einen Weiterzug ans Bundesgericht und erachtet stattdessen eine Anpassung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen auf kantonaler Ebene als zielführender.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Marijo Caleta, Stv. Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 48
E-Mail: marijo.caleta(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 2. Juni 2021

Abstimmungstermin für «Magazin Birch» festgelegt

Die Schaffhauser Stimmbevölkerung wird am Abstimmungssonntag vom 26. September 2021 über den Ersatzbau «Magazin Birch» für Grün Schaffhausen an der Urne entscheiden können. Der Grosse Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 11. Mai 2021 die Vorlage Ersatzbau «Magazin Birch» für Grün Schaffhausen verabschiedet. Der Abstimmungstermin wurde vom Stadtrat auf den 26. September 2021 festgesetzt.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 2. Juni 2021

QuartierBAR startet in die neue Saison

Die QuartierBAR der Stabsstelle Quartierentwicklung der Stadt Schaffhausen geht wieder auf Tour. Am Donnerstag, 10. Juni 2021, macht sie zum ersten Mal in diesem Jahr im Quartier Sommerwies Halt.

Am Donnerstag, 10. Juni 2021 wird die QuartierBAR vor den Toren der Siedlung Wirbelwies, im Quartier Sommerwies, wieder zum Begegnungsort. Ein schmucker Caravan als Bar - mit Liegestühlen, Sonnenschirmen, Grill und leckeren Drinks - wird einen unkomplizierten Nachbarschaftsabend unter freiem Himmel ermöglichen.

Die QuartierBAR war seit ihrem Start im Jahr 2019 bereits in den Quartieren Niklausen, Hochstrasse-Geissberg, Breite und Gruben unterwegs und fand dort regen Anklang. Dieses Jahr führt die Tour in die Quartiere Steig, Sommerwies, Breite und Herblingen. Mit dem Angebot «QuartierBAR on Tour» kommt die Quartierentwicklung dem Bedürfnis der Bevölkerung nach einer punktuellen Belebung und mehr Begegnungsmöglichkeiten in den Quartieren nach. Die Quartierbevölkerung hat zudem an diesen Abenden die Möglichkeit, ihre Anliegen im Zusammenhang mit dem Quartier niederschwellig an die mit der QuartierBAR tourenden Mitarbeitenden der Quartierentwicklung zu richten.

Die Veranstaltung findet unter Berücksichtigung der nötigen Corona-Schutzmassnahmen an folgenden Tagen statt:

Donnerstag, 10. Juni 2021: Wirbelwies 1 & 2 / Sommerwies
Donnerstag, 24. Juni 2021: Belair-Park / Sonnenburggutstrasse
Donnerstag, 1. Juli 2021: Schulhaus Steig / Pausenplatz & Alte Sternwarte
Donnerstag, 19. August 2021: Schulhaus Kreuzgut / Pausenplatz
Donnerstag, 26. August 2021: Im Höfli 7 & 11 / Quartier Herblingen
Donnerstag, 9. September 2021: Im Wolfbüel / Stettemerstrasse 137 & 141

Die QuartierBAR ist jeweils von 17.30 bis 21.30 Uhr geöffnet. Die Veranstaltung findet nur bei trockenem Wetter statt. Aktuelle Informationen betreffend Durchführung werden auf der Homepage der Quartierentwicklung bekannt gegeben: Link zur Quartierentwicklung Schaffhausen

Ansprechpersonen:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen(at)stsh.ch

Sabina Nänny, Stabsstelle Quartierentwicklung
Telefon: +41 52 632 632 58 04
E-Mail: sabina.naenny(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 2. Juni 2021

Gesamtsanierung des Mohrenbrunnens

In diesen Tagen werden die Sanierungsarbeiten am Mohrenbrunnen auf dem Fronwagplatz fortgesetzt. Die Sanierung gestaltet sich sehr umfangreich, da der Brunnen viele undichte Stellen aufweist und alles neu versiegelt werden muss. Bereits im letzten Herbst wurde mit den Sanierungsarbeiten am Mohrenbrunnen begonnen. Dabei wurde beim Freilegen des Brunnensockels festgestellt, dass die Mängel grösser sind als ursprünglich angenommen. Aufgrund der winterlichen Temperaturen konnten die Arbeiten im letzten Jahr nicht abgeschlossen werden und werden nun fertig gestellt.

Ansprechperson:

Jürgen Spengler, Facility Management
Telefon: +41 52 632 55 35
E-Mail: juergen.spengler(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 1. Juni 2021

Ab dem 7. Juni 2021 sind die Schalter der Stadtverwaltung wieder offen

In den vergangenen Wochen hat sich die Corona-Situation verbessert und der Bundesrat hat den nächsten Öffnungsschritt festgelegt. Der Stadtrat hat in der Folge heute beschlossen, dass die Schalter ab Montag, 7. Juni 2021, wieder geöffnet sind und alle Schalterdienstleistungen ohne Voranmeldung vor Ort erbracht werden. Das bisherige Schutzkonzept, welches auch regelt, wie viele Personen sich im Wartebereich aufhalten dürfen, bleibt bestehen. Es gilt weiterhin eine generelle Maskenpflicht.

Die Bereiche und Abteilungen haben die Möglichkeit, schrittweise das Homeoffice zu reduzieren und zur Präsenzarbeit zurückzukehren. Sie haben in diesem Fall dafür besorgt zu sein, dass das in der städtischen Verwaltung angebotene repetitive Testen vor Ort einmal wöchentlich möglich ist. Wie vom Bundesrat festgehalten, soll die Rückkehr zur Präsenzarbeit schrittweise und geordnet erfolgen.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 31. Mai 2021

Ein Quartiertreffpunkt für die Breite

Am 4. Juni 2021 weiht die Stadt Schaffhausen an der Breitenaustrasse 110 im Quartier Breite einen neuen Quartiertreffpunkt ein. In einem Containerbau auf dem ehemaligen Stadionareal sind flexibel nutzbare Räumlichkeiten realisiert worden. Mit den Quartierräumen will die Stadt Schaffhausen das Engagement vieler Freiwilliger für ein reges Quartierleben noch mehr wertschätzen und unterstützen.

Sich treffen, gemeinsam aktiv sein, Ideen umsetzen: Das wird ab Mitte Juni im Quartiertreff Breite möglich sein. Die Stadt Schaffhausen hat auf dem ehemaligen Stadionareal einen Containerbau erworben und das Erdgeschoss zu einem Quartiertreffpunkt umgestaltet. Es stehen ein Raum mit Küche und Bistro-Ambiente sowie ein flexibel nutzbarer Mehrzweckraum zur Verfügung. Zahlreiche Freiwillige sind bereits am Planen ihrer Angebote und Veranstaltungen im neuen Treffpunkt. Dazu gehören ein Mittagstisch für Seniorinnen und Senioren, Aktivitäten des Quartiernetzes Breite und ein Eltern-Kind-Angebot.

An die Umbaukosten hat die Jakob und Emma Windler-Stiftung einen namhaften Beitrag beigesteuert. Für die Umbauarbeiten hat das städtische Arbeitsintegrationsprogramm «Soziales Wohnen Geissberg» eine grosse Eigenleistung erbracht. Die Finanzierung der Möblierung erfolgte innerhalb eines Projektes zur Gesundheitsförderung durch den Kanton Schaffhausen und die Gesundheitsförderung Schweiz.

Zur Eröffnung des Quartiertreffs am Freitag, 4. Juni oder 11. Juni 2021 (wetterabhängig) sind alle Interessierten herzlich an die Breitenaustrasse 110 eingeladen. Der Anlass findet vorwiegend draussen und deshalb nur bei trockenem Wetter statt. Der 11. Juni ist das Verschiebedatum. Ob der Anlass stattfindet, kann über die Website quartierentwicklung-schaffhausen.ch (Agenda) oder über Telefon 052 632 58 07 in Erfahrung gebracht werden.

Programm vom 4. Juni, bzw. 11. Juni 2021

Ab 16:00         Besichtigung der Räumlichkeiten
                        Spielmöglichkeiten für Kinder
Um 17:30        Ansprache von Christine Thommen, Stadträtin
                        Ansprache von Désirée Steffenoni, Co-Präsidentin Quartierverein Breite
         Informationen zum Treff durch Beatrice Laube, Quartierentwicklung Schaffhausen
Ab 18:00         Apéro

Das Eröffnungsprogramm wird den aktuell geltenden Corona-Bestimmungen angepasst.

Ansprechpersonen:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen(at)stsh.ch

Beatrice Laube, Stabsstelle Quartierentwicklung
Telefon: +41 52 632 56 91
E-Mail: beatrice.laube(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 28. Mai 2021

Die Geschichte des Munots erhalten und vermitteln

Die Sanierungsarbeiten an der westlichen Flankenmauer und die Restaurierung der sogenannten «Undurft» beim Munot sind abgeschlossen. Die Arbeiten wurden in Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege und dem Munotverein ausgeführt. Im Zuge der Restaurierung wurde der Undurft-Turm auch archäologisch erforscht. Der neu renovierte Teil des Munots wird künftig für Besuchende zugänglich sein. Mit einem neuen Vermittlungskonzept wird die Geschichte des Munots den Besuchenden nähergebracht.

Die westliche Flankenmauer beim Munot wies schwerwiegende Schäden an der Mauer und im Bereich der Mauerabdeckung auf. Zudem sorgte der starke Bewuchs mit Efeu und Büschen zunehmend für Schäden durch eindringendes Wurzelwerk. Die Mauer musste deshalb saniert werden. Ziel war es, die Arbeiten so auszuführen, dass die Mauer möglichst originalgetreu erhalten bleibt. Es wurden deshalb altbewährte Bindemittel verwendet. Diese lassen sich nur bei Plustemperaturen verarbeiten, weshalb die Baustelle während der Wintermonate ruhen musste. Bei der Sanierung wurde auch darauf geachtet, dass ursprüngliche Holzreste und kleinere Löcher, die Unterschlupf für Vögel und Kleintiere bieten, in der Mauer belassen werden.

Restaurierung der sogenannten «Undurft»
Im Zuge der Restaurierung der westlichen Flankenmauer am Munot wurde auch der Undurft-Turm restauriert und archäologisch erforscht. Mit den Sanierungsarbeiten an diesem letzten erhaltenen Schalenturm an der westlichen Flankenmauer konnte ein Teil des ehemaligen Zwingers wieder zugänglich gemacht werden. Der Turm war vollständig mit Bauschutt und Erde gefüllt. Aus statischen Gründen und um weitere Schäden zu verhindern, wurde das Material schichtweise abgetragen. Die Arbeiten wurden von der Kantonsarchäologie begleitet und förderten unter anderem eine Treppenanlage aus Sandstein zu Tage, welche den ursprünglichen Zugang vom Zwingerbereich in den Turmfuss bildete. Dieser neu restaurierte Teil des Munots ist künftig für die Öffentlichkeit zugänglich.

Neue Informationstafeln
Für den Bereich der Flankenmauer und die Undurft sind neue Informationstafeln und einzelne Stereobetrachter mit virtuellen Rekonstruktionen installiert worden. Sie bilden die erste Umsetzungsetappe eines neu konzipierten Vermittlungskonzepts für den Munot. Ziel ist es, die Geschichte des Munots der Öffentlichkeit einfacher zugänglich zu machen.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Bruno Rüegger, Projektleiter Hochbauamt
Telefon: +41 52 632 53 83
E-Mail: bruno.ruegger(at)stsh.ch

Flurina Pescatore, Kantonale Denkmalpflegerin
Telefon: +41 52 632 73 38
E-Mail: denkmalpflege(at)ktsh.ch

Peter Uehlinger, Präsident des Munotvereins
Telefon: +41 79 471 12 54
E-Mail: peter.uehlinger(at)outlook.com

Medienmitteilung vom 27. Mai 2021

Mehr Bewegung für Schafhauser Schulkinder mit der Aktion «hüpf mal!»

Kinder sollten täglich mindestens eine Stunde draussen spielen. Hierfür braucht es kindgerechte Freiräume in den Wohngebieten und genügend freie Zeit für die Kinder. Mit dem Projekt "Schaffhuuse spielt … dusse!" verfolgt die Stadt Schaffhausen das Ziel, dass in allen Schaffhauser Quartieren die Schulkinder möglichst jeden Tag draussen spielen und sich bewegen. In der Woche vom 31. Mai bis zum 4. Juni 2021 startet die Aktion «hüpf mal!». Ziel der Aktion ist, dass in jener Woche alle rund 1900 Primarschülerinnen und -schüler der Stadt Schaffhausen die gleichen Hausaufgaben haben: Eine Stunde draussen spielen. Dazu bekommt jedes Kind ein Springseil geschenkt.

Spielen und sich bewegen ist grundlegend wichtig für die emotionale, soziale, kognitive und motorische Entwicklung von Kindern. Gemäss Empfehlung der WHO sollten Schulkinder jeden Tag mindestens eine Stunde draussen spielen und sich bewegen. Dem Quartier als Lebensraum kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Heute bieten jedoch viele Wohngebiete noch wenig Anreiz zum freien Spiel. Zudem bleibt Kindern aufgrund eines oft durchgetakteten Tagesablaufs häufig kaum Freiraum, um spontan zu spielen. Damit Kinder möglichst jeden Tag draussen spielen und sich bewegen, will die Stabstelle Quartierentwicklung der Stadt Schaffhausen in den nächsten vier Jahren verschiedene Massnahmen umsetzen.

Gemeinsame Spiel- und Bewegungserlebnisse ermöglichen
Zweimal jährlich sind spezielle Aktionen geplant, die im Idealfall anschliessend von anderen Akteuren weitergeführt werden. In der Woche vom 31. Mai bis zum 4. Juni 2021 findet die Aktion «hüpf mal!» statt. Die Idee ist, dass in der Aktionswoche in sämtlichen Schaffhauser Quartieren alle Primarschulkinder die gleiche Hausaufgabe erhalten: Bei jeder Witterung mindestens eine Stunde draussen zu spielen und sich zu bewegen. Zur Motivation bekommen alle Kinder ein Springseil geschenkt.

Selbstinitiative der Eltern fördern
Eltern sollen motiviert werden, sich dafür einzusetzen, die Wohnumgebung und die Quartierstrassen als Spiel- und Bewegungsorte besser zugänglich zu machen. Die Stabsstelle Quartierentwicklung bietet hierbei vielfältige Unterstützung an.

Kindergerechte Freiräume fördern
Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen sollen bei Projekten im öffentlichen Raum generell stärker berücksichtigt werden. Die Stabsstelle Quartierentwicklung ist Anlaufstelle für entsprechende Anliegen von Kindern und Erwachsenen.

«Schaffhuuse spielt …dusse!» ist ein Projekt, das umgesetzt wird im Rahmen der Legislaturziele 2021-2024 der Stadt Schaffhausen, Schwerpunkt 3: Lebendige und familienfreundliche Stadt.

Link zu weiteren Infos zum Projekt schaffhuuse spielt …dusse!

Ansprechpersonen:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen(at)stsh.ch

Christian Ulmer, Präsident Stadtschulrat
Telefon: +41 52 632 54 39
E-Mail: christian.ulmer(at)stsh.ch

Dominique Bauer-Sprüngli, Co-Projektleiterin, Stabsstelle Quartierentwicklung
Telefon: +41 52 632 58 07
E-Mail: dominique.bauer(at)stsh.ch

Sabina Nänny, Co-Projektleiterin, Stabsstelle Quartierentwicklung
Telefon: +41 52 632 632 58 04
E-Mail: sabina.naenny(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 25. Mai 2021

Geschäftsbericht der Verkehrsbetriebe Schaffhausen vbsh 2020

Der Stadtrat legt dem Grossen Stadtrat die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht 2020 der Verkehrsbetriebe Schaffhausen vbsh zur Kenntnis vor. Das zweite Geschäftsjahr der vbsh in der neuen Rechtsform war geprägt von der Corona-Pandemie. Der Aufruf des Bundesrats zu Hause zu bleiben und den öffentlichen Verkehr zu meiden, führte zu einem signifikanten Einbruch der Nachfrage und Billettverkäufe. Nach Beanspruchung, bzw. Auflösung von Reserven verzeichnen die vbsh 2020 einen Verlust von 2.9 Mio. Franken.

Trotz Corona-Pandemie wurden die Schlüsselprojekte vorangetrieben:
 E-Bus: Konzeption, Vorserie, Elektrifizierung Depot, Umbau Bahnhofstrasse
 Erweiterung und Sanierung Depot Ebnat
 Einweihung Verlängerung der Linie 5 bis Schlossweiher (Quartier Trenschen)

Der Stadtrat hat den Geschäftsbericht 2020 am 25. Mai 2021 genehmigt. Die Organisationsverordnung (Art. 11 Abs. 2 lit. e) legt fest, dass Jahresrechnung und Geschäftsbericht dem Grossen Stadtrat zur Kenntnis zu bringen sind.

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12, (Mobile +41 79 330 74 75)
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 25. Mai 2021

Formelle Anpassung der Tarife für familienergänzende Kinderbetreuung

Nach Rücksprache mit den zuständigen Dienststellen des Kantons hat der Stadtrat die Tarife im Beitragsreglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (RSS 680.3) sowie im dazugehörigen Anhang (RSS 680.3 A) präzisiert.

Nachdem der Stadtrat die Tarife für die von der Stadt subventionierten Krippenplätze per 1. Januar 2021 angepasst hatte, wurden verschiedene Korrekturen in der Darstellung der neuen Tarifstruktur erforderlich, um eine bessere Leserlichkeit und Verständlichkeit der städtischen Erlasse zu gewährleisten. Aus diesem Grund hat der Stadtrat das Beitragsreglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (RSS 680.3) und den dazugehörigen Anhang (RSS 680.3 A) im Austausch mit den zuständigen kantonalen Dienststellen angepasst. Neu werden die städtischen Tarife ohne Abzug der kantonalen Betreuungsgutschriften ausgewiesen. Weder die Dienststelle Sport, Familie und Jugend noch der Rechtsdienst des Erziehungsdepartements haben Einwände gegen die neue Darstellungsweise der Tarife erhoben. Für die Erziehungsberechtigten ist dabei wesentlich, dass sich in Bezug auf die Höhe ihrer Beiträge unter dem Strich nichts ändert.

Ansprechperson:

Marijo Caleta, Stv. Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 48
E-Mail: marijo.caleta(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. Mai 2021

FC Schaffhausen AG und Fontana Invest II erzielen Einigung für nächste Saison

Nach intensiven und konstruktiven Verhandlungen unter der Leitung der von der Stadt initiierten Taskforce, in der auch der Kanton vertreten ist, konnten sich die Vertreter der FC Schaffhausen AG und der Fontana Invest II in Bezug auf die Nutzung des Stadions im Herblingertal einigen. Dank dieser Einigung sind die Bedingungen an die Spielstätte zur Erlangung der Lizenz der Swiss Football League für die kommende Saison gesichert. Ebenso konnte damit eine Lösung für die 150 Juniorinnen und Junioren des FCS für die kommende Saison gefunden werden.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Sportreferent
Telefon: +41 79 827 10 65
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. Mai 2021

Stadt ermöglicht zusätzliche Belebung des Rheinufers unterhalb Salzstadel

Das Areal unterhalb des Salzstadels soll in diesem Sommer mit der «Rhykantine» zu einer kulinarischen und kulturellen Begegnungszone umfunktioniert werden, um der Bevölkerung so ein zusätzliches Sommererlebnis am Rhein zu ermöglichen. Vom Frühsommer bis im September sollen die Besucherinnen und Besucher ein Freilufterlebnis in Kombination mit verschiedenen kulinarischen Angeboten geniessen können. Der Stadtrat hat hierfür ein Konzept der Schaffhauser Firma Konzeptbude GmbH genehmigt.

Die Stadt kommt damit dem vielfachen Wunsch der Bevölkerung nach, den Rhein stadtnah geniessen zu können. Da die Verbesserung der Aufenthaltsqualität entlang dem Rhein ein grundsätzliches Anliegen der Stadt ist, hat die Stadt die Umsetzung des Konzepts «Rhykantine» ermöglicht, damit - nebst weiteren sommerlichen kulinarischen Angeboten am Lindli - auch das Areal unterhalb des Salzstadels während den Sommermonaten eine Belebung erfährt. Mit dieser temporären Nutzung wird das Anliegen aufgenommen, weitere Aufenthaltsorte am Rhein zu schaffen. Die Erfahrungen werden anschliessend ausgewertet und in die weitere Entwicklung des Rheinufers im Bereich Fischerhäusern bis Gaswerkareal einfliessen.

Das Konzept sieht vor, dass die Angebote der «Rhykantine» von Frühsommer bis im September jeweils bei schönem Wetter genutzt werden können. Die urbane Plattform soll mit einer Holzplattform, verschiedenen Sitzmöglichkeiten und Begrünung eine hohe Aufenthaltsqualität am Rhein bieten und das bestehende Angebot ergänzen. Von Juni bis August soll zweimal pro Monat unplugged live Musik gespielt werden.

Da die Veranstaltungsfläche heute durch den Verkehr genutzte Flächen betrifft, sind Anpassungen bei der Veloführung und Parkierung notwendig. Die Carparkplätze werden an einem alternativen Standort angeboten. Der Veloverkehr wird über eine leicht geänderte Route geführt. Die Anwohnenden werden über das Vorhaben direkt vom Veranstalter informiert.

Ansprechpersonen:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen(at)stsh.ch

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Tina Nodari, Stabsleiterin Bau
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 17. Mai 2021

Projektwettbewerb Erweiterung Schulanlage Steig

Zur Erweiterung der Schulanlage Steig wurde ein Projektwettbewerb durchgeführt. Das Siegerprojekt «cinque pi» setzt auf fünf verschiedene Bausteine und Gebäude, welche als Ensemble gemeinsam das neue Schulareal bilden. Die Ergebnisse des Projektwettbewerbs werden der Bevölkerung in einer Ausstellung zugänglich gemacht.

Die Primarschule Steig ist die älteste Primarschule der Stadt Schaffhausen. An der Schule werden aktuell rund 190 Schülerinnen und Schüler von 32 Lehrpersonen unterrichtet. Eine Vision der Schule ist es, als offenes Haus des Lernens, der Bildung, der Begegnung und des Sports eine Art Quartierzentrum für Aktivitäten aller Art zu werden.

Die Schulanlage Steig liegt im nordwestlichen, leicht erhöhten Stadtteil von Schaffhausen in unmittelbarer Nähe zur Altstadt und setzt sich aus mehreren Gebäuden unterschiedlichen Alters zusammen. Die bestehende Turnhalle erfüllt die Anforderungen eines zeitgemässen Turn- und Sportunterrichts nicht mehr. Hinzu kommt ein zusätzlicher Raumbedarf für die Schule und für die Betreuung. Um den künftigen Bedarf abzudecken, ist ein Erweiterungsneubau auf dem bestehenden Areal erforderlich, welcher neben einer neuen Einfachturnhalle auch die zusätzlich erforderlichen Schulräume bereitstellt. Schliesslich sollen auch die Räumlichkeiten für ein schulergänzendes Tagesstrukturangebot geschaffen werden. Die geplante Erweiterung ist Gegenstand des baulichen Gesamtentwicklungskonzepts der Schule Schaffhausen, das vor wenigen Wochen der Öffentlichkeit vorgestellt worden ist.

Für die Planung der Erweiterung hat die Stadt einen Projektwettbewerb veranstaltet. Dieser hatte zum Ziel, ein pädagogisch, städtebaulich und architektonisch hochwertiges Projekt zu evaluieren. In einem zweistufigen Verfahren wurden zwölf Projektbeiträge zum Projektwettbewerb zugelassen und von einem Preisgericht beurteilt mit dem Ziel, ein funktionales, effizientes und wirtschaftliches Ensemble zu erhalten, welches auch die betrieblichen, energetischen und ökologischen Anforderungen möglichst optimal umsetzt. Nach mehreren Bewertungsrunden und intensiven Diskussionen wählte das Preisgericht das Projekt «cinque pi» des Architekturbüros Soppelsa Architekten GmbH, Zürich für die Architektur und Rosenmayr Landschaftsarchitektur GmbH, Zürich für die Landschaftsarchitektur als Siegerprojekt aus.

«cinque pi» teilt das geforderte Programm in fünf Bausteine und fünf Häuser auf, die als Ensemble gemeinsam den neuen Ort definieren, indem sie im nördlichen Schulhausareal eine dichte, aber zugleich nach Süden durchlässige Bebauung ausbilden. Ein kompakter dreigeschossiger Neubau mit Turnhalle und zwei Geschossen mit Klassenzimmern liegt mit der Stirnfassade an der Stokarbergstrasse. Von dort entwickelt er sich als Rücken zum Altersheim in die Tiefe des Areals, aber nur so weit, dass der alten Sternwarte als freies Objekt weiterhin genügend Raum bleibt. Die bestehende Turnhalle erfährt einen Rückbau in ihren historischen Zustand, so dass im Herzen des nördlichen Arealteils genügend Platz entsteht für einen niedrigen Pavillon mit Tagesstruktur und Bibliothek. Dieser wird als interner «öffentlicher Bau» neuer Dreh- und Angelpunkt der Gesamtanlage. Das Projekt ist mit einem relativen kleinen Fussabdruck, einer minimalen Unterkellerung und Holzbauweise ressourcenschonend und die Umgebungsgestaltung entwickelt die bestehenden Qualitäten mit moderaten Eingriffen weiter.

In einem nächsten Schritt wird das siegreiche Team mit der Planung und Realisierung des Erweiterungsneubaus und des Aussenraums der Turnhalle Steig beauftragt. Sobald das Vorprojekt vorliegt, wird dieses dem Grossen Stadtrat vorgelegt und werden die Stimmberechtigten darüber abstimmen können.

Die Ergebnisse des Projektwettbewerbs werden in einer Ausstellung in der Kammgarn West im 3. Obergeschoss der Bevölkerung zugänglich gemacht.

Die Ausstellung ist wie folgt geöffnet:
• Dienstag, 18.05.21 bis Freitag, 21.05.21
jeweils von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
• Samstag 22.05.21 von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Link zum Bericht des Preisgerichts

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Thomas Hess, Abteilungsleiter Hochbauten
Telefon: +41 52 632 53 74
E-Mail: thomas.hess(at)stsh.ch

Stellungnahme des Stadtrats zur Volksabstimmung vom 13. Juni 2021

Stellungnahme des Stadtrats zur Abstimmung zum Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz) vom 13. Juni 2021:

Das neue CO2-Gesetz unterstützt die Klimapolitik der Stadt Schaffhausen

Am 13. Juni 2021 stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über das neue CO2-Gesetz ab. Die Stadt Schaffhausen ist, wie alle Schweizer Städte und Agglomerationen, von den Veränderungen durch den Klimawandel direkt betroffen und nimmt sowohl im Klimaschutz, als auch bei der Anpassung an den Klimawandel eine verantwortungsvolle Rolle ein. Daher unterstützt der Stadtrat das revidierte CO2-Gesetz.

Der Klimawandel trifft die Städte in besonderem Masse. So ist beispielsweise im Sommer mit vermehrten Hitzewellen und Starkregen zu rechnen. Bereits Mitte des 21. Jahrhunderts werden Hitzewellen vermehrt jährlich auftreten, was heute nur ungefähr alle zehn Jahre der Fall ist. Ebenso sind Städte und Agglomerationen wegen der hohen Bevölkerungsdichte besonders empfindlich gegenüber Extremereignissen wie Starkregen oder Hochwasser, die klimabedingt zunehmen werden. Den Städten drohen beachtliche Zusatzkosten, um städtischen Hitzeinseln und Starkregen zukünftig besser zu begegnen und sich gegen Schäden durch Unwetter und Hochwasser sowie gesundheitliche Risiken zu schützen. Zudem ist Schaffhausen von den negativen Auswirkungen des Klimawandels auf den Rhein sowie auf dessen Flora und Fauna besonders betroffen. Die Fischsterben der Jahre 2003 und 2018 haben auch die Bevölkerung aufgerüttelt.
Mit dem CO2-Gesetz wird eine einheitliche nationale gesetzliche Grundlage geschaffen, um die angestrebten Reduktionsziele des Bundesrats und des Klimaübereinkommens von Paris zu erreichen. Dies ist wichtig für die Städte, Agglomerationen und Kantone, welche seit längerem Anstrengungen unternehmen, den CO2-Ausstoss zu reduzieren. Ein nationaler Rahmen stärkt die lokalen Aktivitäten für den Klimaschutz und die Klimaanpassung.

Auch für die Stadt Schaffhausen hat das CO2-Gesetz grosse Bedeutung. Die Stadt Schaffhausen erreicht ihre Klimaziele vor allem durch einen deutlichen Ausbau der erneuerbaren Wärmeversorgung und Steigerung der Elektromobilität. Das CO2-Gesetz schafft die finanziellen Rahmenbedingungen für die dafür erforderlichen Förderinstrumente. Das Gesetz sieht einen Klimafonds für die Förderung von Massnahmen zum Schutz des Klimas und für Anpassungen an den Klimawandel vor.

Als Massnahmen zur Reduktion der CO2-Emissionen des Verkehrs legt das Gesetz Zielwerte für Fahrzeuge fest. Zu deren Einhaltung können durch den Klimafonds Projekte im Verkehr finanziert werden. Investitionen in Gebäude und Infrastrukturen werden unterstützt und innovative Firmen gestärkt. Dadurch können Gebäude klimafreundlich saniert, Ladestationen für Elektroautos gebaut, Elektrobusse im öffentlichen Verkehr beschafft sowie Wärmeverbünde gefördert werden. Davon kann die Stadt Schaffhausen profitieren, denn all das sind Vorhaben, welche sie sich vorgenommen hat. Die Mittel aus dem Klimafonds bieten zudem Investitionsanreize und Potenzial für eine verstärkte lokale Wertschöpfung. Die Mittel werden in Schaffhausen eingesetzt und stimulieren das lokale Gewerbe, insbesondere im Energiebereich.

Aus all diesen Gründen empfiehlt der Stadtrat den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, dem Gesetz zuzustimmen. Er unterstreicht damit das klare und langjährige Bekenntnis und Engagement der Stadt Schaffhausen für den Klimaschutz und die Klimaanpassung. Für die Klimaziele der Stadt Schaffhausen wird das CO2-Gesetz das wichtige Fundament sein, auf das sie bauen kann.


Im Namen des Stadtrats
Peter Neukomm, Stadtpräsident
Dr. Katrin Bernath, Baureferentin

Medienmitteilung vom 10. Mai 2021

Neuer Platzhirsch im Munotgraben

Die Damhirschkolonie im Munotgraben hat eine mehr als 100-jährige Tradition. Seit mehreren Jahrzehnten trägt der Platzhirsch den Namen des amtierenden Stadtpräsidenten. Im Rahmen einer kleinen Veranstaltung hat Stadtpräsident Peter Neukomm dem neuen Junghirsch «Peter» heute das Tor zu seiner neuen Kolonie im Munotgraben geöffnet.

Bereits 1896 beschloss der Vorstand des Munotvereins eine Hirschkolonie im Munotgraben anzusiedeln. Der damalige Verschönerungsverein der Stadt und Umgebung übernahm die Verantwortung für dieses Projekt. Am 24. Mai 1905 trafen die ersten Tiere aus dem Sihlwald im Munotgraben ein. Seit 1927 liegt die Verantwortung für die Hirschkolonie bei den städtischen Forstbetrieben, respektive seit 2015 bei Grün Schaffhausen. Die Munotwächterin und ihr Partner sind als Hirschwärter ausgebildet, so dass die Tiere von fachkundigen Personen betreut werden.

Seit heute Nachmittag lebt ein neuer Platzhirsch im Munotgraben. Der Junghirsch verbrachte die letzten Tage in Quarantäne und traf heute auf seine neue Kolonie. Im Rahmen einer kleinen Veranstaltung hat Stadtpräsident Peter Neukomm dem Junghirsch «Peter» heute das Tor zu seiner neuen Kolonie im Munotgraben geöffnet. Der Junghirsch stammt aus der Damhirschzucht Thurhof in Andelfingen. Der bisherige Platzhirsch hatte ein für einen Damhirsch stattliches Alter erreicht. Die Hirschkolonie im Munotgraben besteht aus einem Hirsch und sechs Kühen. In der Regel kommen pro Saison sechs Jungtiere zur Welt.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Konrad Bruderhofer, Abteilungsleiter Stadtgrün
Telefon: +41 52 632 56 52
E-Mail: konrad.bruderhofer(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 10. Mai 2021

Evaluation der Videoüberwachung

Die punktuelle Videoüberwachung auf städtischem Grund wird auch in den nächsten zwei Jahren ohne Veränderung weitergeführt. Die Überprüfung der Kameraeinsätze während den letzten zwei Jahren ergab eine durchwegs positive Bilanz.

In der Stadt Schaffhausen wird seit Dezember 2010 an verschiedenen Standorten der öffentliche Grund mittels Videoaufzeichnung überwacht. Die Videoüberwachung dient primär der Wahrung und der Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit und soll helfen, Straftaten einzudämmen. Bei strafrechtlich relevanten Ereignissen wird die Videoüberwachung zur Unterstützung der kantonalen Strafverfolgungsbehörden bei der Täterinnen- und Täterermittlung genutzt. Die Stadt stellt mit einer modernen Videoüberwachung ein zusätzliches Mittel zur Verfügung, das wie alle anderen Beweissicherungsmassnahmen verhältnismässig eingesetzt wird. Die Kameras sind täglich jeweils zwischen 18 Uhr und 7 Uhr in Betrieb. Die Videoüberwachung ist dabei nur eine Massnahme, um die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen. Andere Massnahmen wie Schwerpunktpatrouillen der Schaffhauser Polizei, eine enge Zusammenarbeit mit allen Beteiligten im Rahmen des runden Tischs «Wohnen und Nachtleben», der punktuelle Einsatz von elektronischen Lichtmeldern und bedarfsoptimierte Beleuchtung tragen ebenfalls dazu bei.

Gemäss dem Reglement, welches die Videoüberwachung regelt, werden die Kamerastandorte spätestens alle zwei Jahre überprüft. Die Evaluation erfolgt dabei in enger Zusammenarbeit mit der Schaffhauser Polizei und dem Datenschutzbeauftragten des Kantons Schaffhausen. Gemäss der polizeilichen Kriminalstatistik sind in den Jahren 2019 und 2020 bei den Delikten gegen Leib und Leben sowie gegen die Freiheit keine massgeblichen Veränderungen der Straftaten festzustellen. Eine Anpassung der Kamerastandorte wird aufgrund der durchwegs positiven Bilanz sowie der vorliegenden Kennzahlen zum heutigen Zeitpunkt nicht empfohlen. Der Stadtrat hat deshalb die Weiterführung der Videoüberwachung unverändert für weitere zwei Jahre bewilligt. Die entsprechende Auswertung wird in einem Evaluationsbericht dem Grossen Stadtrat vorgelegt.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen(at)stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 10. Mai 2021

Unterstützung der Gastrobetriebe während der Corona-Krise

Zur Unterstützung in der Corona-Krise erlässt die Stadt den Restaurants einen Teil der Gebühren für die Nutzung der Boulevardflächen und erlaubt den Gastrobetrieben, wie schon im letzten Jahr, die Vergrösserung ihrer Aussenflächen.

Aufgrund des Lockdowns in diesem Frühling konnten die Restaurants ihre Aussenflächen erst Ende April wieder öffnen. Die Stadt hatte den Gastrobetrieben Ende März in Aussicht gestellt, dass sie wiederum die Möglichkeit haben, ihre Boulevardflächen zu vergrössern. Mehr als 40 Betriebe machen von dieser Möglichkeit Gebrauch, um ihre Umsätze zu optimieren.  Zudem werden den Restaurants die Hälfte der Kosten für die Nutzung der Boulevardflächen erlassen.

Ansprechpersonen:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen(at)stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 6. Mai 2021

Zonenplanänderung für kantonales Polizei- und Sicherheitszentrum

Der Kanton Schaffhausen plant im Herblingertal den Bau eines neuen Polizei- und Sicherheitszentrums. Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat die dafür nötige Umzonung der Bauparzelle von der Industriezone in eine Zone für öffentliche Bauten, Anlagen und Grünflächen (ZöBAG).

Nachdem die Stimmbevölkerung am 10. Juni 2018 dem Kredit für den Bau des Polizei- und Sicherheitszentrums zugestimmt hat, verabschiedete der Stadtrat die Umzonung der Parzelle GB Nr. 21652 zur kantonalen Vorprüfung und zur öffentlichen Auflage. Das Planungs- und Naturschutzamt hat in der Zwischenzeit die Genehmigung der Zonenplanänderung in Aussicht gestellt. Einwendungen wurden keine erhoben. Gemäss der Bauordnung ist die Zonenplanänderung durch den Grossen Stadtrat zu beschliessen, weshalb der Stadtrat eine entsprechende Vorlage zuhanden des Parlaments verabschiedet hat.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. Mai 2021

Smart City Verantwortlicher der Stadt startet per 1. August 2021

Der Grosse Stadtrat hat im Februar 2021 die Smart City Vorlage und die finanziellen Mittel für die Einführung einer Smart City Fachstelle genehmigt. Nun konnte die Stelle besetzt werden. Ramon Göldi wird per 1. August 2021 Smart City Verantwortlicher der Stadt Schaffhausen.

Ramon Göldi hat 2016 seinen Master of Arts in Public Management and Policy mit der Vertiefung in Public Communication and Management an der Universität Bern abgeschlossen und 2021 zusätzlich ein CAS in Applied Information Technology an der ETH absolviert.

Gegenwärtig arbeitet er bei den SBB als Digital Transformation Consultant. Im Rahmen seiner früheren Tätigkeit bei der Wirtschaftsförderung des Kantons Schaffhausen sowie der Regional- und Standortentwicklung hat Ramon Göldi nebst Projekten im Bereich der Standortförderung bereits verschiedene Smart City Projekte u.a. in Feldern der Mobilität (Swiss Transit Lab) und der Digitalisierung (Schaffhauser eID+) unterstützt oder geleitet.

Ramon Göldi bringt grosse Erfahrung und eine hohe Motivation für Smart City Themen und Innovation im Bereich der öffentlichen Hand mit. Er ist vertraut mit der Digitalisierung in der Verwaltung, Smart Government, Smart Mobility sowie mit Themen der Regional- und Standortentwicklung. Zudem bringt er einen hohen Bezug zu Schaffhausen mit und konnte durch seine früheren und aktuellen Tätigkeiten bereits ein gutes Netzwerk aufbauen, welches er in seiner neuen Tätigkeit einsetzen kann.

Ramon Göldi wird die Stelle als Smart City Verantwortlicher per 1. August 2021 antreten.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 5211
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. Mai 2021

Probefahrten mit Elektroautos für Schaffhauser Bevölkerung

Die Schaffhauser Bevölkerung kann die Elektromobilität erproben. Zusammen mit catch-e.ch bietet die Stadt und der Kanton Schaffhausen am 8. Mai 2021 Probefahrten für die Schaffhauser Bevölkerung an.

Im Jahr 2020 hat der Regierungsrat den Bericht «Chancen der Elektromobilität für den Kanton Schaffhausen» zur Kenntnis genommen und veröffentlicht. Auf der Basis der Chancen und Risiken sowie der möglichen Entwicklung enthält der Bericht 11 Massnahmen, welche eine schnellere Marktdurchdringung der Elektromobilität für den Kanton Schaffhausen ermöglichen. Das Baudepartement ist für die Umsetzung der Massnahmen zuständig. Diverse Massnahmen wurden be-reits umgesetzt. So kann seit Jahresanfang vor dem Kauf eines Elektrofahrzeugs eine Umstiegs-prämie beantragt werden. Als schweizweit erster Kanton hat Schaffhausen die Erstellung von Ladeinfrastruktur in Neubauten gesetzlich geregelt. Weitere Massnahmen sind in Planung oder in Umsetzung. Auch die Stadt Schaffhausen hat die Chancen der Elektromobilität erkannt und hat im April 2021 beschlossen, das Mobilitätsverhalten weiter zu optimieren und ihren städtischen Fuhrpark Schritt für Schritt auf elektrische Antriebe umzustellen. Ziel ist eine Mobilität mit möglichst geringen Belastungen für die Bevölkerung und die Umwelt. Auch die öffentliche Ladeinfrastruktur soll zunehmend ausgebaut werden.

Electric Avenue am Samstag, 8. Mai 2021
Am Samstag, 8. Mai 2021 haben Kanton und Stadt eine gemeinsame Publikumsveranstaltung «Electric Avenue» organisiert. Auf dem Zeughaus-Areal in Schaffhausen stehen zwölf elektrisch betriebene Personenwagen gratis für Probefahrten zur Verfügung. Eine vorgängige Online-Anmeldung ist aufgrund der Pandemie-Auflagen notwendig. Pro Person dürfen maximal drei Fahrzeuge verglichen werden. Die Fahrzeuge können 45 Minuten Probegefahren werden. Ziel dieser Aktion ist die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Elektromobilität. Während der ge-samten Aktion stehen Ihnen vor Ort die Elektromobilitätsspezialisten von Catch-E für Fragen zur Verfügung. Wer ein Fahrzeug etwas ausgiebiger testen möchte, kann sich für eine 2 bis 3-tägige Probefahrt zwischen dem 10. Mai und 11. Juni 2021 anmelden.

Attraktive Flotte von lokalen Garagisten durch lokale Garagisten
Dieses Angebot steht der gesamten Bevölkerung von Schaffhausen, welche im Besitz eines gültigen Fahrausweises ist, offen. Die Fahrzeuge werden von lokalen Garagisten zur Verfügung gestellt. Zur Auswahl steht eine breite Palette von Elektrofahrzeugen. Kleinwagen bis zu Fahrzeugen im Luxussegment können getestet und verglichen werden. Folgende Fahrzeuge stehen zur Verfügung:
 
VW ID.3
VW ID.4
Fiat 500e
Jaguar I-Pace
Kia e-Niro
Skoda Citigo-e
Renault Zoe
Hyundai Kona
Kyburz eRod
Honda E
JAC E S2
Peugeot 2008
Polestar 

Für weitere Auskünfte
- Patrick Rinaldi, Projektleiter Energiefachstelle Kanton Schaffhausen,
T: 058 345 54 87
- Sven Fitz, Projektleiter Energie/ Klima / Luft Stadt Schaffhausen,
T: 052 632 52 20

Medienmitteilung vom 29. April 2021

Rahmenkredit für Versorgung mit Wärme und Kälte

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat die Vorlage für einen Rahmenkredit für die Versorgung der Stadt Schaffhausen mit Wärme und Kälte. Dieser ermöglicht die notwendigen Investitionen in Wärmeverbünde für einen schrittweisen Ausbau der Wärmeversorgung aus erneuerbaren und lokal verfügbaren Energiequellen.

Wärmeverbünde gewinnen in der Schweiz immer mehr an Bedeutung und leisten einen wichtigen Beitrag an die nachhaltige Wärmeversorgung, vor allem in dicht bebauten städtischen und vorstädtischen Räumen. In einem Wärmeverbund werden eine oder mehrere Erzeugungsanlagen mit mehreren Wärmeabnehmern über ein Wärmenetz verbunden. Wärmeverbünde schaffen die Voraussetzungen für eine erneuerbare, regionale Wärmeversorgung. Damit lassen sich einerseits Treibhausgasemissionen reduzieren und so ein Beitrag an die nationalen und kommunalen Klima- und Energieziele leisten. Anderseits werden auch die Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten und der entsprechende Mittelabfluss ins Ausland reduziert. Die Stadt Schaffhausen hat die Grundlagen für die Reduktion der Treibhausgasemissionen im Wärmebereich und die schrittweise Umstellung auf erneuerbare und lokal verfügbare Energieträger im Energierichtplan festgehalten.

Zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele von Bund, Kanton und Stadt Schaffhausen und zur Umsetzung des Energierichtplanes sowie in Übereinstimmung mit der Eignerstrategie der Stadt Schaffhausen für SH POWER hat der Grosse Stadtrat im Herbst 2020 den Versorgungsauftrag Wärme und Kälte genehmigt. Ziel des Versorgungsauftrages ist die sichere, wirtschaftliche und umweltschonende Versorgung mit Wärme und Kälte. Im städtischen Energierichtplan sind 28 geeignete Zonen für Wärmeverbünde im Stadtgebiet Schaffhausen ausgewiesen. Für die für den Ausbau von Wärmeverbünden in den kommenden Jahren notwendigen Investitionen wird ein Rahmenkredit von 30 Mio. Franken beantragt. Der Rahmenkredit dient einerseits der Erstellung der Wärmeverbünde von SH POWER und soll den notwendigen Handlungsspielraum bieten, um Projekte rechtzeitig planen und umsetzen zu können. Anderseits ist der Rahmenkredit auch wichtig, damit SH POWER die erforderlichen Netze für Wärmeverbünde von Dritten erstellen und dabei die notwendige Planungssicherheit bieten kann.

Mit dem Rahmenkredit erhält SH POWER den notwendigen Handlungsspielraum für die nächsten Jahre. Ein Rahmenkredit ist sinnvoll, da sich bei der Entwicklung von Wärmeverbünden oft kurzfristig sinnvolle Erweiterungsmöglichkeiten ergeben und diese dann auch genutzt werden können.

Die Investitionen von SH POWER und Dritten in Wärmeverbünde stärken auch die lokale Wertschöpfung über die gesamte Lieferkette. SH POWER vergibt die Aufträge für sämtliche Tiefbauleistungen sowie den Bau der Wärmenetze und der Erzeugungsanlagen unter Berücksichtigung des öffentlichen Vergaberechtes an lokale und regionale Unternehmen.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Hagen Pöhnert, Direktor SH POWER
Telefon: +41 52 635 12 00
E-Mail: hagen.poehnert(at)shpower.ch

 

Medienmitteilung vom 27. April 2021

Jahresbericht 2020 der Stadt Schaffhausen

Der Jahresbericht 2020 der Stadt Schaffhausen trägt zum Abschluss der Legislaturperiode 2017-2020 den Titel «Viel erreicht und umgesetzt». Ende 2020 konnte der Stadtrat eine erfreulich positive Bilanz zu den Legislaturschwerpunkten 2017-2020 ziehen. Er ist seinem Ziel nachgekommen, Schaffhausen für die Menschen, die hier leben und arbeiten, noch attraktiver zu machen. Grosse Vorhaben, wie die Entwicklung des Kammgarnareals und des Stadthausgevierts, die Einführung der Elektrobusse oder die Verabschiedung der Smart City Strategie wurden politisch auf den Weg gebracht und befinden sich bereits in der Umsetzung.

Im Bildungsbereich wurde für zukünftige Generationen investiert: Um die Schulen für die Zukunft fit zu machen, ist nicht nur im Hinblick auf die Infrastruktur vieles angepackt und umgesetzt worden. Der Lehrplan 21 wurde erfolgreich eingeführt, die frühe Förderung zeigt erste Wirkungen und die Herausforderungen der Corona-Pandemie wurden vorbildlich bewältigt. Im Beitrag zum Thema Bildung wird darüber genauer berichtet.

Durch den bewussten Umgang mit Ressourcen will die Stadt die Lebensqualität weiter steigern. Ein wichtiger Entscheid wurde mit der Einführung von Elektrobussen im städtischen Busnetz gefällt. Die Stadt setzt damit auf eine innovative und emissionsarme Antriebsart und übernimmt in der Schweiz eine Vorreiterrolle. Die ersten Elektrobusse sind bereits im Einsatz. Mit dem Energierichtplan und mit der Eignerstrategie sowie dem Versorgungsauftrag Wärme und Kälte für SH POWER sind wichtige Grundlagen für die künftige Energieversorgung der Stadt festgelegt worden. Welche weiteren Schritte die Stadt in den Bereichen Umwelt, Verkehr und Energie unternommen hat, ist im Beitrag «Mehr Lebensqualität durch den bewussten Umgang mit Ressourcen» genauer nachzulesen.

Der Jahresbericht 2020 beleuchtet diese Themen genauer, informiert aber auch über zahlreiche weitere Leistungen, die die Stadt in der abgeschlossenen Legislaturperiode und speziell auch im vergangenen Jahr erbracht hat.

Der Verwaltungsbericht, der zusammen mit dem Jahresbericht publiziert wird, zeigt Details zur Arbeit, die in den einzelnen Bereichen der Stadtverwaltung geleistet wurde. Auch werden mit dem Verwaltungsbericht die statistischen Unterlagen der Stadt fortgeschrieben.

Link zum Jahres- und Verwaltungsbericht 2020

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 26. April 2021

Stadt setzt Taskforce im Zusammenhang mit fehlender Lizenz für den FCS in der Challenge League ein

Heute wurde bekannt, dass dem Fussballclub Schaffhausen (FCS) die Lizenz der Swiss Football League für die Challenge League in erster Instanz verweigert worden ist. Grund dafür ist ein Rechtsstreit zwischen der Vermieterin des Stadions im Herblingertal, der Fontana Invest II, und dem FC Schaffhausen.

Die Stadt beobachtet die Entwicklung besorgt. Ihr ist es ein grosses Anliegen, dass der FCS die Lizenz für die Saison 2021/22 erhält. Weiter liegt ihr viel daran, dass für die rund 150 Fussball-Juniorinnen und -Junioren, die im Stadion Herblingen trainieren und dort Spiele austragen, eine vorübergehende Ersatzlösung gefunden wird, sofern keine Einigung unter den Parteien erfolgt. Auf Initiative von Stadtpräsident Peter Neukomm und Sportreferent Dr. Raphaël Rohner ist heute eine Taskforce eingesetzt worden, mit dem Ziel, kurz- und mittelfristige Lösungen zu finden. Die unter ihrer Leitung stehende Taskforce mit Vertretenden aus Stadt und Kanton will in Bezug auf den Erhalt der Lizenz sowie der Spiel- und Trainingsfläche im Stadion bei der Swiss Football League und der Vermieterin vermitteln. Sie prüft zudem, ob das alte Stadion auf der Breite kurzfristig als alternatives Stadion genutzt werden kann. Zum laufenden Rechtstreit zwischen der Vermieterin des Stadions und dem FCS nimmt die Stadt keine Stellung.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Sportreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. April 2021

Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen

Am 23. Februar 2021 hat der Grosse Stadtrat die Vorlage des Stadtrats vom 8. September 2020 betreffend die Verordnung über die Ausrichtung städtischer Sonderbeiträge an die Kosten des Musikunterrichts mit 27:6 Stimmen gutgeheissen. Die Referendumsfrist ist zwischenzeitlich unbenutzt abgelaufen, weshalb der Stadtrat die Verordnung per 1. August 2021 in Kraft setzt.

Ansprechperson:

Marijo Caleta, Stv. Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 48
E-Mail: marijo.caleta(at)stsh.ch

Stellungnahme des Stadtrates zur Munot-Sicherheit vom 16. April 2021

Die Festungsanlage Munot ist das Wahrzeichen der Stadt Schaffhausen und zieht jedes Jahr tausende Besucherinnen und Besucher an. Für Veranstaltungen ist besonders die Munotzinne hervorzuheben. Die Stadt wie auch die Bevölkerung haben ein grosses Interesse an diesen Veranstaltungen.

Als sich im Eigentum der Stadt befindliches Bauwerk obliegt der Stadt die Verantwortung für die bauliche und betriebliche Sicherheit des Munots und die Zuständigkeit für die Bewilligung von Veranstaltungen. Im März 2020 hat der Stadtrat beschlossen, ein externes «Gutachten Zugangs- und Sicherheitskonzept Munot», basierend auf den aktuell geltenden Vorschriften und Empfehlungen, in Auftrag zu geben. Gemäss Auftrag sollen in diesem Gutachten alle Handlungsoptionen, Risiken und Massnahmen optimal abgeklärt werden. Ein entsprechendes Sicherheitskonzept soll aufzeigen, wie die bisherigen Veranstaltungen mit geeigneten Massnahmen weiterhin ermöglicht werden können. Gleichzeitig soll die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sichergestellt werden.

Der Munotverein als Veranstalter diverser, gesellschaftlich bedeutungsvoller Anlässe auf dem Munot war von Beginn an sehr eng in die gutachterlichen Abklärungen einbezogen und jederzeit über den Stand informiert. In enger Zusammenarbeit mit den gutachterlichen Fachpersonen und Vertretenden der Stadt wurden die Anliegen aller Beteiligten an gemeinsamen Sitzungen aufgenommen mit dem Ziel, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.

Dieser umfangreiche, diverse Aspekte beinhaltende Prozess ist noch nicht abgeschlossen und die Beratung im Stadtrat hat noch nicht stattgefunden. Der Stadtrat wird die Lösungsvorschläge prüfen und Massnahmen, welche bisherige Veranstaltungen weiterhin ermöglichen, unterstützen.

Im Namen des Stadtrates
Peter Neukomm, Stadtpräsident

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 15. April 2021

Bewilligung für Kundgebung widerrufen

Der Stadtrat hat aufgrund der Einschätzung der aktuellen Lage die Bewilligung für eine Kundgebung von Skeptikern der Corona-Massnahmen diesen Samstag in der Schaffhauser Altstadt widerrufen. 

Die Gesuchsteller hatten bisher in der Schaffhauser Altstadt bereits drei Kundgebungen durchgeführt, bei welchen die Auflagen eingehalten wurden. Die Bewilligung für die geplante Kundgebung von diesem Samstag wurde den Gesuchstellern vor rund einem Monat erteilt. In der Zwischenzeit haben grössere Demonstrationen zum gleichen Thema in anderen Städten zu Problemen geführt. Zudem hat die für diesen Samstag in Schaffhausen geplante Kundgebung sehr grosse Aufmerksamkeit in den sozialen Medien auf sich gezogen. Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Stadtrat in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Behörden die Situation neu beurteilt. Angesichts der Reaktionen und Aufrufe in den sozialen Netzwerken kann zurzeit nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kommt. Ebenfalls muss davon ausgegangen werden, dass die Auflagen des Bundes bewusst nicht eingehalten werden. Aufgrund der neuen Ausgangslage hat der Stadtrat entschieden, die Bewilligung für die Kundgebung zu widerrufen. Die Gesuchsteller wurden entsprechend informiert.

Ansprechpersonen:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen(at)stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 14. April 2021

Gesamtverkehrskonzept zeigt Ziele und Schwerpunkte der Stadt im Verkehrsbereich

Der Stadtrat hat ein neues Gesamtverkehrskonzept verabschiedet. Dieses legt die übergeordneten Ziele und Schwerpunkte für die Entwicklung der Stadt in den nächsten 20 Jahren im Verkehrsbereich fest. Zu den Schwerpunkten gehören ein lückenloses Velonetz, die Überwindung der hügeligen Schaffhauser Topografie, das Parkraummanagement und die Förderung der Elektromobilität.

Ausgehend vom Gesamtverkehrskonzept aus den Jahren 2005/08 hat die Stadt die Grundlagen für die Weiterentwicklung des Verkehrssystems überprüft und auf die aktuellen und künftigen Bedürfnisse und Herausforderungen der Stadt Schaffhausen ausgerichtet. Ziel des Gesamtverkehrskonzepts 2020 ist es, die Verkehrserschliessung für die Bevölkerung, die Wirtschaft und Besucherinnen und Besucher sicherzustellen, die negativen Auswirkungen des Verkehrs auf Mensch und Umwelt zu reduzieren und die finanziellen Belastungen für die öffentliche Hand tragbar zu machen. Der Planungshorizont des Gesamtverkehrskonzepts 2020 reicht dabei bis ins Jahr 2040.

Ein gut funktionierendes Verkehrssystem ist wesentlich für eine hohe Lebensqualität und wirtschaftliche Aktivitäten. Die Beurteilung der heutigen Situation zeigt auf, dass die Stadt Schaffhausen ein leistungsfähiges Strassennetz hat, welches nur punktuell in den Hauptverkehrszeiten an seine Kapazitätsgrenzen stösst. Mit dem Ausbau des öffentlichen Verkehrs im Rahmen der Agglomerationsprojekte konnte die Erschliessung mit Bus und Bahn in den letzten Jahren deutlich verbessert werden. Kritischer beurteilt wird die Situation für den Veloverkehr aufgrund des lückenhaften und häufig unattraktiven Velonetzes. Auch bei der sicheren und attraktiven Erschliessung für den Fussverkehr gibt es teilweise Schwachstellen. Die Beurteilung der heutigen Situation und die im Gesamtverkehrskonzept 2020 enthaltenen Massnahmen stützen sich sowohl auf die fachliche als auch auf die Einschätzung von Verbänden, Vereinen und politischen Parteien, die mit einer Umfrage und einem Workshop bei der Erarbeitung des Gesamtverkehrskonzepts 2020 einbezogen wurden.

Um die Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes auch in Zukunft bei steigenden Einwohnerzahlen sicherzustellen und den knappen zur Verfügung stehenden Raum effizient nutzen zu können, werden im unter Federführung der Stadtplanung erarbeiteten Gesamtverkehrskonzept 2020 verschiedene Handlungsschwerpunkte aufgezeigt. So soll das Wachstum möglichst mit flächeneffizienten Verkehrsmitteln bewältigt werden können.  Der Verkehr soll umweltverträglich ausgerichtet und die Treibhausgasemissionen reduziert werden. Weitere Ziele sind die Erhöhung der Sicherheit der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer und die Attraktivierung der öffentlichen Räume.

In neun Handlungsschwerpunkten wird aufgezeigt, worauf das Augenmerk in den kommenden Jahren gerichtet werden soll. Dazu gehören die flächeneffiziente Erschliessung der Transformationsgebiete, die Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs und der Haltestellen, ein lückenloses Velonetz, das Management des Parkraums, die Stärkung wichtiger Verbindungen innerhalb der Stadt und die Förderung einer emissionsarmen Mobilität. Zu diesem Schwerpunkt hat der Stadtrat Grundsätze und Massnahmen erarbeitet, welche in der Vorlage vom 23. März 2021 dem Grossen Stadtrat vorgelegt wurden und mit der Elektrifizierung der Busflotte wird ein zentrales Projekt bereits realisiert.

Die Handlungsschwerpunkte umfassen zahlreiche Massnahmen, von konkreten aktuellen Projekten bis zu langfristigen Ideen. Die finanziellen Mittel für die Umsetzung der Massnahmen werden jeweils über die Budgets, respektive über Vorlagen dem Grossen Stadtrat beantragt.

Link zum Gesamtverkehrskonzept

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Marcel Angele, Stadtplaner
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 12. April 2021

Städtische Mittagstische werden umstrukturiert und das Angebot wird ergänzt

Aufgrund von neuen rechtlichen Vorgaben werden die städtischen Mittagstische neu organisiert und Plätze für Teilnehmende müssen reduziert werden. Es können deshalb vorübergehend nicht alle Kinder direkt an den Mittagstischen verpflegt werden. Interessierte können jedoch Ersatzangebote nutzen. Nach den Sommerferien wird auf dem Schulareal Gelbgarten der neue Mittagstisch Altstadt eröffnet, der den Mittagstisch B45 ersetzt und werktags geöffnet sein wird.

Aufgrund der neuen rechtlichen Vorgaben des Kantons müssen die Anzahl Plätze an den Mittagstischen im Verhältnis zu den jeweiligen räumlichen Voraussetzungen angepasst werden. Pro Kind müssen neu mindestens 5 m² Raum zur Verfügung stehen. Die Mittagstische sind sehr beliebt und die heutigen Räumlichkeiten sind knapp. Bedauerlicherweise können einzelne Schülerinnen und Schülern der Oberstufe nicht mehr wie gewünscht am Mittagstisch teilnehmen. Als Ersatz können die Schülerinnen und Schüler ihr Mittagessen beim Mittagstisch B45 als Takeaway beziehen oder in der Kantimensa oder der Mensa des Berufsbildungszentrums BBZ essen. Diese Institutionen sind entsprechend informiert.

Neuer Mittagstisch Altstadt auf dem Schulareal Gelbhausgarten
Die Räumlichkeiten des Mittagstischs B45 an der Bachstrasse 45 genügen den neuen kantonalen Anforderungen nicht mehr. Nach den Sommerferien 2021 wird daher als Ersatz der Mittagstisch Altstadt eröffnet werden. Dieser ist direkt auf dem Schulareal Gelbhausgarten in der ehemaligen Betreuungsstelle untergebracht und wird derzeit komplett saniert und für die Bedürfnisse der Kinder umgebaut. Dieser städtische Mittagstisch wird neu an allen Werktagen geöffnet sein. Weiter wird er in die Strukturen der Kinder- und Jugendbetreuung eingebunden und entspricht den Vorgaben vollumfänglich. Bis zu den Sommerferien bleibt der Mittagstisch B45 am bisherigen Standort. Die angemeldeten Schülerinnen und Schüler am Mittagstisch B45 werden in Bezug zu einer allfälligen Überführung in den neuen Mittagstisch Altstadt nach den Frühlingsferien angeschrieben.

Weiter wurden die rechtlichen Vorgaben des Kantons für die Betreuungspersonen an den Mittagstischen sowie deren Ausbildung genauer definiert und professionalisiert. Pro Mittagstisch benötigt künftig mindestens eine Betreuungsperson einen pädagogischen Fachabschluss. Die Organisation der Mittagstische muss daher teilweise angepasst werden.

Ansprechperson:

Kathrin Menk, Bereichsleiterin Bildung
Telefon: +41 52 632 55 08
E-Mail: kathrin.menk(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 9. April 2021

Stadt bewilligt Restauration am Rhein auch für die kommende Saison

Auch in der kommenden Sommersaison werden im «Lindli Kafi» am Rheinufer Gäste bewirtet. Die Stadt hat den letztjährigen Betreibern erneut die Bewilligung erteilt.

Von Mitte Juni bis Ende September 2020 hatten Gäste im «LINDLI FÄSCHT Benefiz-Kafi» beim Bootssteg neben dem Salzstadel die Möglichkeit, gemütlich etwas am Rhein zu trinken oder zu essen und dabei die schöne Lage zu geniessen. Die Stadt hat nun den letztjährigen Betreibern die Bewilligung erteilt, im «Lindli Kafi» auch in der kommenden Saison nach demselben bewährten Konzept Gäste zu bewirten und damit das Rheinufer zu beleben. Das «Lindli Kafi» soll wiederum ein Begegnungsort für Jung und Alt sein. Es werden abermals saisonale Produkte aus der Region angeboten.

Ansprechpersonen:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen(at)stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. April 2021

Schulraumplanung als wichtiges Entwicklungsinstrument

Nach einem zweijährigen Prozess liegt mit der Schulraumplanung ein umfassendes und weitsichtiges Konzept vor, welches die zukünftige Entwicklung der städtischen Schulen und Betreuungsangebote und die damit verbundenen nötigen Massnahmen aufzeigt. 

Die städtischen Schulen haben Erweiterungs- und Sanierungsbedarf. Heute zählt die Stadt Schaffhausen rund 3350 Schulkinder auf der Ober-, Primar- und Kindergartenstufe. Professionell ermittelte Prognosen der Schülerzahlen zeigen auf, dass die Stadt bis ins Jahr 2034/35 einen zusätzlichen Bedarf von insgesamt 32 Klassen auf der Kindergarten- und Primarstufe aufweist. Dies entspricht einem Zuwachs von rund 25 Prozent. Für die Oberstufe weist die Studie einen langfristigen Anstieg um rund neuen Klassen auf. Damit hat die Stadt zum einen Bedarf an zusätzlichen Schulräumen, andererseits müssen die Schulanlagen auch saniert und unterhalten werden. Dank dem Gesamtentwicklungskonzept können die notwendigen Erweiterungs- und Instandstellungsarbeiten bestmöglich aufeinander abgestimmt und ressourcen- sowie budgetgerecht geplant werden. Das Konzept berücksichtigt neben den Unterrichtsräumen auch den Bedarf an Turnhallen und Betreuungsräumlichkeiten sowie die Aussenräume.

Ziel ist es, möglichst zeitgemässen Schulraum auf allen Stufen und basierend auf dem effektiven Bedarf anzubieten. Für Kindergarten und Primarstufe soll ausreichend Schulraum in den Quartieren angeboten werden. In den Quartieren gilt es zudem gute Betreuungsplätze in ausreichender Zahl sicherzustellen, dies auch in Zusammenarbeit mit privaten Anbietern.

Mit dem Gesamtentwicklungskonzept liegt nun eine umfassende Abklärung des Entwicklungsbedarfs und eine auf alle Schulanlagen abgestimmte Vorgehensweise und Priorisierung der notwendigen Massnahmen vor. Als nächster Schritt werden nun Marchbarkeitsstudien für die vorgesehenen Massnahmen durchgeführt. Danach können die Massnahmen konkretisiert und zeitlich festgelegt werden.

Bereits in der Planungsphase befinden sich die Projekte zur Sanierung und Erweiterung der Schulanlage Steig (inkl. Turnhalle und Hort) sowie der Sanierung und Erweiterung des Schulhauses Kreuzgut. Die Kosten für die Machbarkeitsstudien sind im Budget für die Jahre 2021/2022 vorgesehen. Die finanziellen Mittel für die Umsetzung der Massnahmen werden jeweils über die Budgets, respektive über Vorlagen dem Grossen Stadtrat beantragt.

Broschüre Schulraumplanung

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Kathrin Menk, Bereichsleiterin Bildung
Telefon: +41 52 632 55 08
E-Mail: kathrin.menk(at)stsh.ch

Musa Miftari, stv. Bereichsleiter Hochbau
Telefon: +41 52 632 53 13
E-Mail: musa.miftari(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. April 2021

Stadt plant Anteil am Genossenschaftskapital der Aranea+ aufzustocken

Jährlich besuchen über 50'000 Personen das Kletter-  und Badmintonzentrum Aranea+ um zu trainieren. Rund 180 Kinder und Jugendliche klettern pro Woche in der Aranea+. Das Zentrum soll für rund 2 Millionen Franken ausgebaut und attraktiviert werden. Die Stadt plant ihren Anteil am Genossenschaftskapital um 200'000 Franken zu erhöhen und legt dem Grossen Stadtrat eine entsprechende Vorlage vor.

Die Aranea+ bietet seit ihrem Umzug ins Ebnat 65 im Jahr 2006 einem breiten Publikum die Möglichkeit, im Kletter-  und Badmintonzentrum zu trainieren. Jährlich besuchen über 50'000 Personen die Aranea+, über 180 Kinder und Jugendliche klettern wöchentlich im Rahmen von Trainingsgruppen. Zudem besuchen zahlreiche Schulklassen das Zentrum.

Die Aranea+ ist weit über die Region hinaus bekannt und zieht zahlreiche Sportlerinnen und Sportler aus der ganzen Schweiz und dem grenznahen Ausland an. Von 1996 bis 2006 betrieb die Aranea Kletterzentrum GmbH ein Kletterzentrum in der Stahlgiesserei im Mühlental. Mit dem Umzug im Jahr 2006 ins Ebnat 65 wurde die nicht gewinnorientierte Genossenschaft Aranea+ gegründet. Die Stadt Schaffhausen ist seit der Gründung im Jahr 2006 Genossenschaftsmitglied mit einem Anteil von 100'000 Franken am Genossenschaftskapital. Um auch in Zukunft für die Kundschaft attraktiv zu bleiben und die Entwicklungen im Klettersport berücksichtigen zu können, soll das Sportzentrum ausgebaut und mit einer modernen Boulderhalle erweitert werden.

In der heutigen Badmintonhalle soll darum auf einer Grundfläche von 500 m2 eine moderne Boulderhalle mit Trainings- und Kraftecke entstehen. Darüber wird ein neuer Zwischenboden eingebaut. Auf dieser Etage werden die fünf Badmintonplätze neu erstellt. Dazu muss die heutige Halle um 6.5 m aufgestockt werden. Die bestehenden Garderoben werden vergrössert und modernisiert. Der heutige Boulderraum wird zu einem Kletter- und Boulderraum für Kinder ausgebaut und die gesamte Anlage wird so angepasst, dass sie künftig behindertengerecht ist. Auf dem erhöhten Dach entsteht eine Fotovoltaikanlage. Die gesamten Investitionskosten belaufen sich auf rund 2 Millionen Franken.

Die Genossenschaft steht finanziell gut da. Trotzdem kann sie den Ausbau nicht alleine aus Eigenmitteln finanzieren und sucht Sponsoren und nimmt Darlehen auf. Auf kantonaler Ebene hat der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Baubeitrag von 300'000 Franken beantragt. Die Stadt Schaffhausen sieht eine Erhöhung ihres Anteils am Genossenschaftskapital um 200'000 Franken auf total 300'000 Franken vor.

Die Stadt sieht im Angebot der Aranea+ eine sinnvolle Ergänzung des Sportangebots in Schaffhausen. Durch den Bau der Boulderhalle bleibt das Angebot der Aranea+ auch mittel- bis langfristig attraktiv.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Roger Köppel, Sportkoordinator
Telefon: +41 52 632 53 45
E-Mail: roger.koeppel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. April 2021

Professionalisierung des Projektmanagements

In den letzten Jahren hat die Stadt das Projektmanagement für städtische Projekte professionalisiert. Nun hat der Stadtrat ein Reglement verabschiedet, welches die neue Praxis bei der Handhabung und Umsetzung von Projekten verbindlich regelt. Es hält Abläufe, Zuständigkeiten und Methodik für die Projekte der Stadt Schaffhausen fest. Die Stärkung des Projektmanagements ist wichtig für die Umsetzung der anstehenden Grossprojekte. 

Im Nachgang zu Kostenüberschreitungen bei Projekten und in Umsetzung des Postulates «Wirksames Projektcontrolling zur Verhinderung von Kostenüberschreitungen» wurde 2015 das Controlling in den Bereich Finanzen überführt und ein übergeordnetes Projektcontrolling eingeführt. In einem Zwischenbericht an den Grossen Stadtrat (vgl. Bericht des Stadtrates vom 3. März 2015) wurden das zukünftige Zielkonzept für die Abwicklung von referatsübergreifenden Projekten sowie die bereits umgesetzten Massnahmen wie das Management- und Projektcontrolling-System des Hochbauamts aufgezeigt. Seither obliegen die Überwachung und die strategische Führung von grösseren und strategischen Projekten einem referatsübergreifend zusammen gesetzten Lenkungsausschuss. Der Baukommission obliegen beratende Aufgaben. Die Projektleitung rapportiert direkt an den Lenkungsausschuss. Neben dem Projektcontrolling werden grosse Projekte vom Projektmanagementoffice, welches im Präsidialreferat angesiedelt ist, methodisch begleitet.  Mit der klaren Definition der Zuständigkeiten und der referatsübergreifenden Abstützung können Projekte zielgerichtet umgesetzt und Risiken minimiert werden.

In der Zwischenzeit konnten verschiedene Projekte wie der Neubau des Kindergartens Herblingen, der Neubau für das Schulhaus Breite, die Verlängerung der vbsh-Linie 5 in Herblingen oder die Rheinuferstrasse nach den neuen Vorgaben durchgeführt werden. Aufgrund der guten Erfahrung aus diesen Projekten hat der Stadtrat die neue Praxis in einem Reglement verbindlich geregelt. Das bisherige Reglement betreffend das Pflichtenheft für Baukommissionen wird aufgehoben. Das Projektmanagement-Reglement regelt die Abläufe, Zuständigkeiten und Methodik für die Projekte der Stadt Schaffhausen. 

Mit dem Erlass des Projektmanagements-Reglements verbunden ist ein anderer Umgang mit der Kostengenauigkeit von Projektkrediten. Die Kostengenauigkeit weist darauf hin, dass in Abhängigkeit des Planungsstandes eine Unsicherheit bezüglich der tatsächlichen Kosten besteht. Bisher wurde die Kostengenauigkeit im Beschluss sowie auf dem Abstimmungszettel angegeben. Dies führte verschiedentlich zu Missverständnissen. Nach Konsultation des für die Gemeindeaufsicht zuständigen Amtes für Justiz und Gemeinden wird die Kostengenauigkeit künftig nicht mehr in den Anträgen und auf dem Stimmzettel aufgeführt. Für eine transparente Kommunikation zu Projektkrediten soll die Kostengenauigkeit jedoch weiterhin ausgewiesen werden, und zwar in den Erläuterungen sowohl in der Vorlage als auch in der Abstimmungsbroschüre.

Die Stärkung der städtischen Projektabwicklungskompetenz, welche mit dem Erlass des Projektmanagement-Reglements einen weiteren Meilenstein erreicht, ist die Grundlage für die termin- und budgettreue Umsetzung der anstehenden, wichtigen und strategischen Projekte der Stadt.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 6. April 2021

Umsetzung neuer Verkehrsregeln für den Veloverkehr

An verschiedenen Stellen in der Stadt Schaffhausen werden Massnahmen zur Stärkung des Veloverkehrs realisiert. Nachdem der Bund neue Bestimmungen im Bereich des Veloverkehrs auf Anfang 2021 in Kraft gesetzt hat, wurde deren Umsetzung in Schaffhausen geprüft. An verschiedenen Verkehrsknoten werden Velos neu bei Rot rechts abbiegen können und zusätzliche Aufstellbereiche für Velos markiert.

Mit den neuen Verordnungen des Bundes ist es seit Anfang 2021 möglich, das Rechtsabbiegen bei Rot für Velos einzuführen. Bei Lichtsignalanlagen können zudem neu auch ohne Radstreifen sogenannte Aufstellbereiche für Velos vor den übrigen Fahrzeugen markiert werden. Am 16. Juni 2020 hatte Grossstadtrat René Schmidt in einer Kleinen Anfrage nach der Umsetzung der neuen Bundesbestimmungen nachgefragt In seiner Antwort auf die Kleine Anfrage hatte der Stadtrat in Aussicht gestellt, zu prüfen, welche Massnahmen in der Stadt umgesetzt werden können. Mittlerweile liegt das Resultat der Untersuchung sämtlicher Verkehrsknoten in der Stadt Schaffhausen vor. Der Stadtrat hat aufgrund dieser Untersuchung beschlossen, dort wo es möglich ist und die Verkehrssicherheit gewährleistet werden kann, die neuen Bestimmungen umzusetzen und damit das Velofahren in der Stadt attraktiver zu machen.

An 10 der insgesamt 14 geprüften Knoten können kurzfristig Massnahmen umgesetzt werden, wie das Rechtsabbiegen bei Rot, Aufstellbereiche für Velos oder Verbesserungen an der Veloführung. An drei weiteren Knoten sind Abklärungen im Rahmen von Projekten notwendig und an einem Knoten gibt es keinen nennenswerten Veloverkehr, respektive soll dieser aufgrund guter Alternativen auch nicht gefördert werden. Als Sofortmassnahme werden an den Knoten Feuerthalerbrücke, Fahrtrichtung Schifflände, Mosergarten, Fahrtrichtung Rhybadi und City-Garage, Fahrtrichtung Adlerunterführung die Zusatztafeln «Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet» angebracht, womit das Rechtsabbiegen für Velos mit der nötigen Vorsicht und ohne Vortritt möglich wird.

Im Zusammenhang mit laufenden Projekten wird die Stadt weitere Verbesserungen für den Veloverkehr prüfen. Sichere und lückenlose Verbindungen sind eine wichtige Voraussetzung, damit das Ziel einer Verdoppelung des Veloverkehrs bis 2030 gemäss dem vom Grossen Stadtrat im September 2019 überwiesenen Postulat erreicht werden kann. Die Verkehrszählungen zeigen im Jahr 2020 eine Zunahme um rund 11 Prozent gegenüber dem Vorjahr.  Am meisten Velo-Mehrverkehr war an der Steigstrasse zu verzeichnen. Im 2020 waren es rund 302'000 Fahrten, 28'000 mehr als im Jahr 2019. Der Tageshöchstwert beträgt 1'790 Velos. Eine im Vergleich zu den anderen Zählstellen überdurchschnittliche Zunahme um ca. 17% fand im Mühlental statt. Wie stark die Zunahme auf die speziellen Verhältnisse in Zeiten der Corona-Pandemie zurückzuführen ist, werden die Entwicklungen in den kommenden Jahren zeigen.

Ansprechperson:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Martin Baggenstoss, Projektleiter Langsamverkehr
Telefon: +41 52 632 73 13
E-Mail: martin.baggenstoss(at)sh.ch

Medienmitteilung vom 6. April 2021

Neue Stelle Stabsleitung Bildung per 1. August 2021 besetzt

Katrin Huber wird neue Stabsleiterin Bildung der Stadt Schaffhausen. Der Stadtrat hat diese Führungsfunktion neu geschaffen, um auf die gestiegene Belastung auch im Bildungsreferat zu reagieren. Dieses umfasst neben dem gesamten Bereich Bildung mit dem Schulamt, der Kinder- und Jugendbetreuung und dem Sport die Bereiche Kultur, die Museen, die Bibliotheken, das Stadttheater und das Stadtarchiv.

Katrin Huber war von 2009 bis 2020 Schulpräsidentin der Stadt Schaffhausen und hat bereits zweimal erfolgreich den Bereich Bildung ad interim geleitet. Sie ist mit der Stadt Schaffhausen und dem Bildungsreferat bestens vertraut. Neben ihrem Diplom für das höhere Lehramt und einer Schulleiterausbildung bringt Katrin Huber auch ein CAS in Führungsdynamik mit und ist den Umgang mit verschiedensten Anspruchsgruppen gewohnt. Die neue Stabsleiterin soll die gesamte operative Planung, Umsetzung und Kontrolle der referatsrelevanten Aufgaben sicherstellen und damit die Funktion einer Führungsunterstützung des Bildungsreferenten ausüben. Katrin Huber ist zurzeit noch als Schulinspektorin Sekundarstufe I im Erziehungsdepartement des Kantons Schaffhausen tätig und wird ihre neue Stelle als Stabsleiterin Bildung per 1. August 2021 antreten.

Ansprechperson:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 6. April 2021

Jacqueline Stamm ersetzt Ibrahim Tas im Bürgerrat

Ibrahim Tas hat aus persönlichen Gründen seinen Rücktritt aus dem Bürgerrat der Stadt Schaffhausen per 26. Februar 2021 erklärt. Als Nachfolgerin hat die SP Jaqueline Stamm vorgeschlagen, welche vom Stadtrat für den Rest der Amtsperiode 2021-2024 gewählt wurde.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 1. April 2021

Neues Angebotskonzept der vbsh für die Linien 5, 6 und 7

Die Verkehrsbetriebe Schaffhausen (vbsh) planen im Auftrag der Stadt Schaffhausen und der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall ein neues Angebotskonzept für die städtischen Buslinien 5, 6 und 7. So sollen die Quartiere Buchthalen und Geissberg mit einer neuen Buslinie verknüpft werden. Die beiden verbleibenden Linienäste nach Herblingen (Linie 5) und nach Neuhausen (bisher Linie 6, neu Linie 7) sollen zu eigenständigen Linien werden. 

Die Verkehrsbetriebe und die Besteller des Schaffhauser Ortsverkehrs reagieren auf die wachsenden Bedürfnisse der Schaffhauser Quartiere. So soll das Angebot auf den Buslinien 5 und 6 für die Zukunft fit gemacht werden. Deshalb unterbreitet der Stadtrat dem Grossen Stadtrat eine Vorlage mit einem neuen Angebotskonzept, welches die Neuverknüpfung von folgenden Buslinien vorsieht:
• Der bisherige Ast der Linie 6 nach Falkeneck wird mit dem bisherigen Ast der Linie 5 nach Buchthalen verbunden. Sie bilden die neue Linie 6.
• Der verbleibende Ast der Linie 5 nach Schlossweiher bleibt bestehen; der Bus wendet am Bahnhof.
• Der verbleibende Ast der Linie 6 nach Neuhausen SBB bleibt als Linie 7 bestehen; der Bus wendet am Bahnhof.
Die Linie 5 wird tagsüber mit Gelenkbussen bedient. Für die Linien 6 und 7 sind zu jeder Tageszeit Solobusse ausreichend.

10-Minutentakt für Kantonspital
Mit dem neuen Angebotskonzept kann das Quartier Geissberg und das Kantonsspital neu nicht nur zu den Hauptverkehrszeiten tagsüber mit dem für die Stadt üblichen guten 10-Minutentakt bedient werden. Die Neuverknüpfung ermöglicht den Einsatz optimaler Gefässgrössen und damit die Optimierung der Busbeschaffung. Mit der Neuverknüpfung der Linien besteht auf den Stadtbuslinien eine ausreichend lange Ladezeit am Bahnhof für den stabilen Einsatz von Elektrobussen und der Spielraum für Fahrzeitanpassungen infolge geplanter 30er-Zonen ist genügend gross.

Neuhausen steht hinter der Vorlage
Der Gemeinderat von Neuhausen am Rheinfall unterstützt als Besteller der neuen Linie 7 die Einführung des neuen Angebotskonzeptes. Neuhausen am Rheinfall ist damit freier in der Gestaltung des Fahrplans und kann den Takt einfacher festlegen. Ebenso lassen sich der Übergang zum Abendverkehr und die Anschlüsse am Bahnhof Neuhausen flexibler gestalten. Die Einführung des neuen Angebotskonzeptes ist für Neuhausen praktisch kostenneutral möglich.
 
Einführung auf 2022 geplant
Das neue Angebotskonzept führt zu höheren Abgeltungen der Stadt von rund 250'000 Franken. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Stadtrat mit einer Vorlage die Genehmigung des dazu notwendigen wiederkehrenden Kredites. Die Einführung des neuen Angebotskonzeptes ist je nach Beratungsfortschritt im städtischen Parlament auf den Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2021 oder ein Jahr später geplant.
 
Mit dem neuen Angebotskonzept sollen die Linien 5 und 6 neu verknüpft und eine eigene Linie 7 nach Neuhausen am Rheinfall geschaffen werden. Neues Angebotskonzept

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Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent Schaffhausen und Präsident Verwaltungskommission vbsh
Telefon: +41 52 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Felix Tenger, Gemeindepräsident Neuhausen am Rheinfall
Telefon: +41 52 674 22 18
E-Mail: felix.tenger(at)neuhausen.ch

Marcel Seelhofer, Leiter Betrieb vbsh (Angebotsplanung)
Telefon: +41 52 644 20 40
E-Mail: marcel.seelhofer(at)vbsh.ch

Medienmitteilung vom 31. März 2021

Städtische Jahresrechnung trotz Corona im Plus

Trotz Corona-Krise schliesst die Jahresrechnung der Stadt Schaffhausen 2020 erfreulich ab. Die Unternehmenssteuern erreichen mit 52.1 Mio. Franken (+23.6 Mio. Fr. gegenüber Budget) ein neues Allzeithoch und sorgen trotz hoher Nettoinvestitionen von knapp 30 Mio. Franken für einen Finanzierungsüberschuss. Das Nettovermögen steigt weiter auf 7'166 Franken pro Kopf.

Die Jahresrechnung 2020 der Stadt Schaffhausen schliesst nach Einlagen in finanzpolitische Reserven mit einem Plus von 3.0 Mio. Franken deutlich besser (+3.3 Mio. Franken) ab als budgetiert.

Corona-Krise hinterlässt Spuren im städtischen Haushalt
Die Corona-Krise hinterlässt auch in der städtischen Rechnung ihre Spuren. Insgesamt wurden coronabedingte Mindererträge und Mehraufwände von 2.1 Mio. Franken verzeichnet. Die grössten Abweichungen sind bei den Parkgebühren (-1.0 Mio. Fr.) und bei der Sozialhilfe (+0.3 Mio. Fr.) zu verzeichnen. Diese negativen finanziellen Auswirkungen können mit der dafür geschaffenen finanzpolitischen Reserve ausgeglichen werden.
Der Ausgleich der coronabedingten Ausfälle bei den VBSH und bei der KSS ist noch Gegenstand von Verhandlungen und wird erst in den Folgejahren in der Stadtrechnung Niederschlag finden.

Unternehmenssteuern mit 52.1 Mio. Franken auf Rekordhöhe
Mit 52.1 Mio. Franken übertreffen die Unternehmenssteuern 2020 den bisherigen Rekordwert von 2016 (49.2 Mio. Franken). Gegenüber Budget ergibt sich eine Positivabweichung von 23.6 Mio. Franken, die in die Schwankungsreserve eingelegt werden.
Auch wenn die Unternehmenssteuern stark variieren, zeichnet sich mehr und mehr ab, dass sie sich langfristig auf einem höheren Niveau einpendeln. Dadurch verbessern sich die finanziellen Perspektiven der Stadt und der Spielraum für die Finanzierung der anstehenden Investitionen wird grösser.

Personal- und Sachaufwand unter Budget
Der Sachaufwand liegt 6.3 Mio. Franken unter Budget. Der Personalaufwand liegt mit 111.4 Mio. Franken 2.1 Mio. Franken unter Budget und 4.0 Mio. Franken über dem Vorjahreswert.
Der Personalbestand (ohne Betriebe und Lehrpersonen) steigt im Berichtsjahr um 27.1 auf 875.0 Vollzeitstellen, welche sich auf 1'321 Mitarbeitende aufteilen. Ein wesentlicher Teil des Pensen-wachstums ist auf die Einführung des Feuerwehrpiketts zurück zu führen. Das durchschnittliche Pensum beträgt 66 %.

Nettoinvestitionen von knapp 30 Mio. Franken
Die bauliche Umsetzungsquote bleibt 2020 trotz Corona-Krise mit 71 % weiterhin hoch. In den Vorjahren stieg sie von 53 % (2017) auf 64 % (2018) und 79 % (2019). Die Nettoinvestitionen liegen 2020 bei 29.7 Mio. Franken.

Nettovermögen II steigt auf 7'166 Franken pro Kopf
Trotz hohen Investitionen konnten die Schulden dank hohen Steuererträgen weiter abgebaut werden. Der Finanzierungssaldo beträgt +6.7 Mio. Franken und die Selbstfinanzierungsquote 127 %.
Das Nettovermögen II steigt im Berichtsjahr 2020 um 306 Franken auf 7'166 Franken pro Einwohner.

Corona-Krise überwinden, auf Investitionskurs bleiben
Die Corona-Krise wird weiterhin Spuren hinterlassen in der Schaffhauser Volkswirtschaft. Es gilt, die Krise möglichst schnell zu überwinden. Die Corona-Reserve hilft dabei, den städtischen Haushalt möglichst schadlos zu halten.
Der Stadtrat will den eingeschlagenen, langfristig ausgerichteten Investitionskurs trotz vorübergehend stürmischerer Zeiten beibehalten. Um die hohen Investitionen möglichst aus eigener Kraft finanzieren zu können und eine unverhältnismässige Neuverschuldung zu verhindern, ist die Stadt auf stabile Unternehmenssteuererträge angewiesen.

Die Jahresrechnung der Stadt Schaffhausen ist neu in digitaler Form mit Kennzahlen und Grafiken verfügbar unter: finanzen.stsh.ch

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Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Ralph Kolb, Bereichsleiter Finanzen
Telefon: +41 52 632 52 42
E-Mail: ralph.kolb(at)stsh.ch

Gianni Dalla Vecchia, Bereichsleiter Einwohnerdienste
Telefon: +41 52 632 52 55
E-Mail: gianni.dallavecchia(at)stsh.ch

Benjamin Kasper
Telefon: +41 52 632 52 49
E-Mail: benjamin.kasper(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 31. März 2021

Duraduct: Stadt verzichtet auf Weiterzug ans Bundesgericht

Der Stadtrat und das Büro des Grossen Stadtrats haben den Entscheid des Obergerichts zum Duraduct zur Kenntnis genommen. Damit das Projekt nicht weiter durch Rechtsmittelverfahren blockiert wird, verzichtet die Stadt Schaffhausen auf einen Weiterzug ans Bundesgericht. Im nächsten Schritt wird der Grosse Stadtrat gemäss Anweisung des Obergerichts über das weitere Vorgehen entscheiden.

Der Grosse Stadtrat hatte am 28. November 2017 für die Ausarbeitung einer Studie/Vorprojekt zum «Duraduct» mit dem Budget 2018 einen Kredit von 200'000 Franken gutgeheissen. Am 19. Mai 2020 stimmte der Grosse Stadtrat der Vorlage des Stadtrats «Duraduct mit Lift» zu und bewilligte den darin enthaltenen Planungskredit in Höhe von 680'000 Franken, ohne diesen dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Dagegen wurde Beschwerde beim Regierungsrat erhoben mit dem Antrag, der Beschluss des Grossen Stadtrats betreffend die Genehmigung des Planungskredits sei dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Der Regierungsrat wies die Beschwerde mit Beschluss vom 9. Juni 2020 ab. Am 30. Juni 2020 gelangten die Beschwerdeführer ans Obergericht und beantragten abermals die Unterstellung des angefochtenen Grossstadtratsbeschlusses unter das fakultative Referendum. Mit Entscheid vom 9. Juni 2020 hat das Obergericht den Regierungsratsbeschluss 20/371 aufgehoben und den Grossen Stadtrat angewiesen, seinen Beschluss vom 19. Mai 2020 betreffend «Duraduct mit Lift, Planungskredit» dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

Der Stadtrat und das Büro des Grossen Stadtrats haben den Entscheid des Obergerichts zur Kenntnis genommen. Damit das Projekt weitergeführt werden kann und nicht weiter durch Rechtsmittelverfahren blockiert wird, verzichtet die Stadt Schaffhausen auf einen Weiterzug ans Bundesgericht. Im nächsten Schritt wird der Grosse Stadtrat gemäss Anweisung des Obergerichts an seiner Sitzung nach den Frühlingsferien über das weitere Vorgehen entscheiden.
Ansprechpersonen:

Marco Planas, Präsident des Grossen Stadtrats
Telefon: +41 79 327 62 47
E-Mail: marco_planas(at)hotmail.com

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 31. März 2021

Erhöhung der Verkehrssicherheit beim Bahnübergang Ernst Hombergerstrasse

Der Bahnübergang an der Ernst Hombergerstrasse wird in den kommenden Wochen umgebaut, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Das Industriegleis im Herblingertal kreuzt die Ernst Hombergerstrasse in einem spitzen Winkel. Dies stellt eine Gefahr für Velofahrerinnen und Velofahrer dar und hat in der Vergangenheit zu Unfällen geführt. Zur Erhöhung der Sicherheit wird der Bahnübergang ab dem 6. April 2021 umgebaut.

Bei dem anstehenden Umbau werden die bestehenden Rillenschienen des Industriegleises zurückgebaut und durch Standard-Schienen der SBB ersetzt. Um eine gefahrlose Querung der Gleise für die Velofahrerinnen und Velofahrer zu ermöglichen, werden zwischen den Schienen sogenannte VeloStrail-Platten eingefügt.

Die Bauarbeiten am Bahnübergang an der Ernst Hombergerstrasse starten am Dienstag, 6. April 2021 und dauern voraussichtlich zwei Wochen bis am 18. April 2021. Für die Gleisbauarbeiten es ist notwendig, den Bereich des Bahnübergangs in der Ernst Hombergerstrasse vollständig zu sperren. Die Anlieferungen zu den Firmen sind bis zur Baustellensperrung möglich.

Die Umfahrung des gesperrten Abschnitts ist über die Strassen «Im Majorenacker» und «Solenbergstrasse» möglich. Der Bahnverkehr wird in diesem Bereich für die Dauer der Arbeiten unterbrochen. Die Bushaltestellen der Linie 9 in der Ernst Hombergerstrasse und Ebnatstrasse werden während der Bauzeit nicht bedient. Der Bus der Linie 9 fährt eine geänderte Route über die Solenbergstrasse. Provisorische Bushaltestellen befinden sich für beide Fahrtrichtungen an der Solenbergstrasse.

Die geplante Massnahme erhöht die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Tiefbau Schaffhausen ist bemüht, die Bauarbeiten so reibungslos wie möglich umzusetzen. Trotz allem sind Lärmemissionen und Behinderungen nicht ausgeschlossen.

Ansprechpersonen:

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Marius Andrioaei, Projektleiter Tiefbau Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 70 58
E-Mail: marius.andrioaei(at)ktsh.ch

Medienmitteilung vom 30. März 2021

Rebmeister Martin Graf tritt in den Ruhestand

Nach über 40 Jahren Tätigkeit bei Grün Schaffhausen tritt Martin Graf per Ende März in den Ruhestand. Schon bald nachdem er seine Winzerlehre am Zürichsee abgeschlossen hatte, trat Martin Graf im Jahr 1978 bei der damaligen Forst- und Güterverwaltung in die Dienste der Stadt Schaffhausen ein. Unterstützt von Mitarbeitenden aus dem Forstbetrieb betreute er die städtischen Rebflächen am Munot und an der Rheinhalde. Im Laufe der Jahre wurde der Staatskeller aufgelöst und der Ausbau des Weins wurde neu organisiert. Rebhänge wurden neu bestockt und auf Terrassenanbau umgestellt, der städtische Rebbetrieb wurde in den Bereich Grün Schaffhausen integriert und weiteres mehr. Mit seinem grossen Fachwissen und der angenehmen Art Menschen zu führen und zu begeistern, hat Martin Graf all diese Herausforderungen gut gemeistert. Er hat die Zeichen der Zeit erkannt und den Rebbetrieb schon früh auf die integrierte Produktion umgestellt. Bei unzähligen Führungen und Degustationen hat er den städtischen Rebbetrieb und deren Weine präsentiert.

Martin Graf übergibt die städtischen Reben in einem guten Zustand und darf stolz auf die vielen schönen Weine zurückblicken, die «seine» Reben hervorgebracht haben. Die Stadt dankt Martin Graf für seinen jahrzehntelangen Einsatz und wünscht ihm, dass er Ausflüge in die Natur noch lange bei guter Gesundheit geniessen kann.

Ansprechperson:

Konrad Bruderhofer, Abteilungsleiter Stadtgrün
Telefon: +41 52 632 56 52
E-Mail: konrad.bruderhofer(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 29. März 2021

Neuer Leiter des Stadtarchivs

Oliver Landolt wird neuer Stadtarchivar. Er wird seine neue Funktion bei der Stadt Schaffhausen per 1. Juli 2021 übernehmen. Oliver Landolt tritt die Nachfolge von Peter Scheck an, der Ende Juni 2021 in den Ruhestand geht.

Der Stadtrat hat Oliver Landolt zum neuen Stadtarchivar ernannt. Oliver Landolt wird seine neue Stelle per 1. Juli 2021 antreten. Er ist als Historiker und gebürtiger Schaffhauser mit der Geschichte von Stadt und Kanton Schaffhausen bestens vertraut. Nach der Kantonsschule studierte er allgemeine Geschichte an der Universität Zürich. 1998 wurde ihm für seine Dissertation zum Finanzhaushalt der spätmittelalterlichen Stadt Schaffhausen der Doktortitel verliehen.

Oliver Landolt verfügt über ein umfangreiches Netzwerk und eine umfangreiche Kenntnis der Archivlandschaft innerhalb der Schweiz. An den Lehrstühlen für mittelalterliche Geschichte in Zürich und Bern war Oliver Landolt in der internationalen Geschichtsforschung aktiv und hielt verschiedene Lehrveranstaltungen für Studentinnen und Studenten ab. Insbesondere an der Universität Bern hat er durch die Führung eines Mitarbeiterstabs am Lehrstuhl Führungserfahrung gesammelt. Seit 2002 ist Oliver Landolt als wissenschaftlicher Archivar im Staatsarchiv des Kantons Schwyz tätig. Dort ist er für die Archive des Spätmittelalters bis 1848 und von 1970 bis in die Gegenwart sowie für die Organisation der Ablieferungen aus den kantonalen Ämtern und Dienststellen zuständig. Im Rahmen der Aufarbeitung der Schwyzer Kantonsgeschichte zeichnete er für den Band über das Spätmittelalter verantwortlich. Auch die elektronische Langzeitarchivierung fällt in seinen Verantwortungsbereich. Zu seinem Aufgabenbereich gehört weiter die Beratung und Betreuung von Kunden des Staatsarchivs, zudem unterstützt er die kantonale Verwaltung im Bereich des Records Managements.

Der Stadtrat freut sich auf die Zusammenarbeit mit Oliver Landolt und wünscht ihm viel Freude bei seiner neuen Tätigkeit.

Ansprechperson:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 26. März 2021

Stadtrat unterbreitet Vorlage zur Nutzung der Chancen der Elektromobilität

Elektrofahrzeuge leisten einen wichtigen Beitrag für eine umwelt- und klimaschonende Mobilität. Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine Vorlage, die Grundsätze zur Elektromobilität in der Stadt Schaffhausen und Massnahmen zur Erhöhung des Anteils elektrisch betriebener Fahrzeuge aufzeigt. Für die Finanzierung von öffentlich zugänglichen Ladestationen im Rahmen eines Pilotprojekts beantragt der Stadtrat einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 300'000 Franken. 

Neben Bund und Kantonen sind auch Städte und Gemeinden aufgefordert, den Übergang von fossil betriebener hin zur energieeffizienten und klimaschonenden Mobilität mitzugestalten. Der motorisierte Strassenverkehr ist in der Schweiz für 30 bis 40 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich. Die Stadt Schaffhausen hat die Chancen der Elektromobilität erkannt und will diese zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele nutzen. Bereits in den Legislaturzielen von 2017 bis 2020 hat der Stadtrat festgehalten, dass er die Chancen der Elektromobilität verstärkt nutzen will. Mit der Überweisung des Postulats Urs Tanner «Förderung der Elektromobilität» hat der Grosse Stadtrat dieses Ziel bekräftigt. Die Verkehrsbetriebe Schaffhausen (vbsh) setzen bereits auf Elektrobusse und planen, bis 2027 die komplette Stadtbus-Flotte umzustellen. Als wichtiger Schritt für einen ressourcenschonenden Verkehr wurde die Förderung der E-Mobilität auch in der «Smart City Strategie» verankert.

Vorteile der Elektromobilität
Die Elektromobilität wird in den nächsten Jahren stark zunehmen. Die Vorteile gehen über den Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele hinaus und sind vielfältig: Elektrofahrzeuge sind im Betrieb abgasfrei, energieeffizient und lärmarm. Sie bieten die Möglichkeit, auch im Individualverkehr erneuerbare Energieträger aus lokalen Quellen zu nutzen. Damit der Wandel schneller vorangeht, die Stadt Schaffhausen von den Vorteilen profitieren und sich als fortschrittlicher Standort positionieren kann, beabsichtigt der Stadtrat die Elektromobilität mit gezielten Massnahmen zu fördern. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der lokal verfügbaren Wasserkraft und Sonnenenergie sowie den damit verbundenen wirtschaftlichen, klima- und umweltrelevanten Vorteilen. Der Betrieb mit erneuerbaren Energien ist eine Grundvoraussetzung, damit die Elektromobilität ihre Vorteile gegenüber anderen Technologien ausspielen kann.

Der Stadtrat hat in einem ersten Schritt generelle Zielsetzungen und Rahmenbedingungen festgelegt. Wichtig ist dabei, dass die Elektromobilität in die Ziele und Steuerungsinstrumente der Stadt integriert werden soll. Die bestehenden und neuen Massnahmen zur Elektromobilität umfassen die folgenden vier Handlungsfelder:
• Planung und Finanzierung: Rahmenbedingungen, Finanzierung, rechtliche Aspekte
• Vorbildfunktion: Fahrzeugbeschaffung und Flottenmanagement
• Information und Beratung: Kooperationen, Sensibilisierung, Pilotprojekte
• Infrastruktur und Dienstleistungen: Ladeinfrastruktur, Integration in Elektronetze, Stromproduktion.

Von zentraler Bedeutung ist die Schaffung einer zukunftstauglichen Infrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge. Die Lösungen umfassen verschiedene Typen von Ladeorten und -stationen. Eine besondere Herausforderung besteht in Wohnquartieren, in denen keine privaten Abstellplätze und damit auch keine Lademöglichkeiten vorhanden sind. An diesen Standorten kann kein kostendeckender Betrieb von Ladestationen gewährleistet werden. Mit der Vorlage wird deshalb ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 300´000 Franken zur Finanzierung eines Pilotprojekts zum Bau von Ladestationen beantragt. So sollen Lademöglichkeiten in verschiedenen Quartieren zur Verfügung gestellt und Erkenntnisse zur Nutzung und zum Betrieb der Ladestationen gewonnen werden.

Die Stadt will Vorbildrolle einnehmen
Die Stadt Schaffhausen hat sich zum Ziel gesetzt, die kommunale Fahrzeugflotte bis 2030 schrittweise durch Elektrofahrzeuge zu ersetzen und dazu eine Beschaffungsrichtlinie verabschiedet. Diese orientiert sich an der Weisung des Bundes über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung und Nutzung von Verwaltungsfahrzeugen. Mit der Umsetzung der Richtlinie kommt die Stadt ihrer Vorbildfunktion in Bezug auf die Nutzung von Fahrzeugen und Geräten mit elektrischem Antrieb nach. Zudem lassen sich mit einem bewussteren Mobilitätsverhalten und einer nachhaltigen Fahrzeugbeschaffung Kosteneinsparungen realisieren. Auch städtische Müllfahrzeuge, Kehrmaschinen, Laubsauger etc. sollen daher soweit möglich und verhältnismässig schrittweise auf elektrische Antriebe umgestellt werden. Weiter plant die Stadt, wo sinnvoll, «Sharing-Modelle» (Nutzung eines Fahrzeugs durch mehrere Personen) umzusetzen.

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Ansprechperson:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 26. März 2021

Schutzzonen «Mühlentalquelle» überarbeitet

Die «Mühlentalquelle» ist ein wichtiger Bestandteil der Notwasserversorgung der Stadt Schaffhausen. Das Reglement für die Schutzzonen der Quelle genügte den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr und musste überarbeitet werden.

Über ein eigenes Leitungsnetz speist die «Mühlentalquelle» 20 öffentliche und 17 private Brunnen in der Stadt Schaffhausen. Mit einer Leistung von rund 1'500 Kubikmeter Wasser pro Tag ist sie ein wichtiger Bestandteil der Notwasserversorgung der Stadt Schaffhausen. Sie ist jedoch nicht ans Trinkwassernetz der Stadt angeschlossen und speist keine Haushaltungen.

Für die «Mühlentalquelle» wurden bisher die so genannten Schutzzonen S1 und S2 ausgeschieden. Diese galten mit beschränkter Wirkung, da die Mühlentalstrasse unmittelbar östlich der Quellfassung verläuft und zudem in der Zone S2 zwei Wohnbauten liegen. Aus hydrogeologischen Erwägungen wurde bisher auf die Ausscheidung einer Schutzzone S3 verzichtet. Nach dem heute geltenden Gewässerschutzrecht sind solche Grundwasserschutzzonen mit beschränkter Wirkung jedoch nicht mehr zulässig. Das aktuell gültige Schutzzonenreglement vom 17. Oktober 1984 genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr und muss überarbeitet werden.

Die neu auszuscheidende Schutzzone S3 liegt in einem überbauten Wohngebiet. Bei der Ausscheidung der neuen Schutzzone S3 sind insbesondere die bei den hydrogeologischen Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse zur Grundwasserfliessrichtung massgebend. Wichtigstes Ziel ist der qualitative und quantitative Erhalt der Wasserfassung «Mühlentalquelle» und der Schutz des anfallenden Quellwassers. Als Grundlage für die Überprüfung und neue Festlegung der Schutzzone wurden hydrogeologische Untersuchungen rund um die «Mühlentalquelle» durchgeführt. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse zur Fliessrichtung des Grundwassers liefern die Grundlagen für die neu auszuscheidende Schutzzone S3 und eine Anpassung der bestehenden Schutzzone S2.

Die überarbeiteten Entwürfe des Schutzzonenreglements und des Schutzzonenplans sind gemäss Art. 16 und 17 Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz vom Stadtrat zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet worden.

Ansprechperson:

Roger Brütsch, Geschäftsbereichsleiter Gas / Wasser / Siedlungsentwässerung
Telefon: +41 52 635 14 20
E-Mail: roger.bruetsch(at)shpower.ch

Medienmitteilung vom 25. März 2021

Umbau der Bahnhofstrasse startet in die nächste Phase

Der Umbau der Bahnhofstrasse schreitet weiterhin planmässig voran. Am Mittwoch, 7. April 2021 startet die nächste Bauphase. In dieser Phase werden der Bereich vor der Hauptpost umgebaut und die Erschliessung der nächsten Ladearme ausgeführt. Zudem wird die Kanalisation instand gestellt. Die Bushaltestellen bleiben grösstenteils im Regionalbuszentrum.

Seit Anfang September laufen an der Bahnhofstrasse die Umbauarbeiten für die Elektrifizierung der Busflotte und die Sanierung der Werkleitungen. Die Arbeiten verlaufen bisher planmässig und liegen derzeit sogar etwas vor Termin. Am Mittwoch, 7. April 2021 startet Bauphase 4. In dieser Phase werden der Bereich vor der Hauptpost umgebaut und die Erschliessung der nächsten Ladearme ausgeführt. Zudem wird die Kanalisation instand gestellt. Die Bushaltekante wird um rund zwei Meter verschoben, damit der Gehweg vor der Hauptpost auf rund 8 Meter verbreitert werden kann.

Aufgrund der Arbeiten müssen Bushaltekanten teilweise vorübergehend verschoben werden. Der Zugang zu den Bushaltekanten und den Geleisen ist für Passagiere jedoch jederzeit gewährleistet. Umleitungen und Hinweise auf die aktuellen Haltekanten sind signalisiert. Die Hauptpost sowie alle Geschäfte und Läden im Bahnhofareal bleiben für Fussgänger jederzeit zugänglich. Auf der Bahnhofstrasse gilt während der gesamten Bauzeit ein Fahrverbot für Privatfahrzeuge. Ausgenommen sind der Veloverkehr und die Anlieferung von Waren für die anliegenden Geschäfte. Die Taxistände befinden sich während der Bauzeit an der Spitalstrasse hinter dem Bahnhof. Kurzzeitparkplätze für Personenfahrzeugen befinden sich hinter dem Landhaus und an der Bogenstrasse.

Die Arbeiten der ersten Etappe werden voraussichtlich im Juni 2021 abgeschlossen. In einer zweiten Ausbauetappe sind anschliessend die gestalterische und funktionale Aufwertung der Bahnhofstrasse
vorgesehen. Die entsprechende Kreditvorlage wird zunächst dem Grossen Stadtrat und voraussichtlich Ende 2021 der Stimmbevölkerung vorgelegt.

Aktuelle Informationen auf Service-Webseite
Der Umbau der Bahnhofstrasse ist ein gemeinsames Projekt von der Stadt Schaffhausen, Tiefbau Schaffhausen, vbsh und SH POWER. Dabei werden die Ladeinfrastruktur für die Elektrobusse errichtet und die alten Werkleitungen saniert. Auf der Webseite www.bahnhofstrasse-sh.ch sind jeweils die aktuellen Informationen zur jeweiligen Bauphase zu finden.

Ansprechpersonen:

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Philipp Huber, Projektleiter Elektrobus vbsh
Telefon: +41 52 644 20 27
E-Mail: philipp.huber(at)vbsh.ch

Marco Nart, Unternehmenskommunikation SH POWER
Telefon: +41 52 635 14 68
E-Mail: medien(at)shpower.ch

Daniel Schmid, Projektleiter Wüst Rellstab Schmid AG
Telefon: +41 52 630 04 10
E-Mail: daniel.schmid(at)wrs-ing.ch

Medienmitteilung vom 25. März 2021

Zeichen setzen für den Klimaschutz

Am Samstagabend wird der Munot für eine Stunde lang dunkel bleiben. Die Stadt Schaffhausen beteiligt sich damit an der weltweiten Aktion Earth Hour, um ein Zeichen für den Klimaschutz zu setzen.

Am Samstagabend wird das Schaffhauser Wahrzeichen, der Munot, für eine Stunde unbeleuchtet bleiben. Grund dafür ist die jährliche Earth Hour, bei welcher Städte weltweit ihre Wahrzeichen für eine Stunde verdunkeln, um auf die weltweite Klima- und Biodiversitätskrise aufmerksam zu machen. Die Stadt Schaffhausen beteiligt sich auch dieses Jahr an der weltweiten Aktion. SH POWER wird die Munotbeleuchtung um 20.30 Uhr für eine Stunde ausschalten.

Beim Ausschalten der Beleuchtungen handelt es sich um eine symbolische Aktion. Konkrete Massnahmen für den Klimaschutz setzt die Stadt Schaffhausen als Energiestadt kontinuierlich und seit vielen Jahren um. Die Ziele und Massnahmen werden auf die internationalen und nationalen klimapolitischen Zielsetzungen ausgerichtet. Die Stadt erarbeitet derzeit eine Klimastrategie, um sowohl den Klimaschutz aktiv weiter voran zu treiben, aber auch um sich den Herausforderungen des künftig veränderten Klimas zu stellen.

Ansprechperson:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 22. März 2021

Verwaltungskommission SH POWER hat sich konstituiert

An ihrer ersten Sitzung hat die Verwaltungskommission SH POWER die Konstituierung vorgenommen und die Jahresrechnungen abgenommen.

Am 27. Oktober 2020 hat der Grosse Stadtrat die neue Verordnung über die Organisation und Geschäftsführung der Städtischen Werke Schaffhausen (Organisationsverordnung SH POWER) verabschiedet. Ein wichtiger Bestandteil dieser Reorganisation ist die neue Zusammensetzung der Verwaltungskommission (VK) als strategisches Leitungsorgan von SH POWER. Die politische Vertretung wurde zugunsten von mehr Fachkompetenz reduziert. Statt wie bisher zwei Stadtratsmitgliedern und vier Vertreterinnen und -vertretern des Stadtparlaments sind weiterhin Werkreferent Peter Neukomm sowie die zwei Grossstadträte Hermann Schlatter und Urs Tanner in diesem Gremium. Neu nehmen drei externe Personen mit besonderen Fach- oder Branchenkenntnissen Einsitz in der VK. Dr. Anna Roschewitz, Co-Geschäftsführerin und Co-Gründerin der novatlantis gmbh, Nadine Brauchli, Bereichsleiterin Energie und Mitglied der Geschäftsleitung beim Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) und Marco Letta, Unternehmensleiter der St. Galler Stadtwerke wurden vom Grossen Stadtrat in die VK SH POWER gewählt. Zudem vertritt neu Patrick Bartholome die Mitarbeitenden von SH POWER.

Am 18. März 2021 hat die VK in der neuen Zusammensetzung zum ersten Mal getagt. Im Zentrum standen die Konstituierung für die neue Legislatur 2021-24 und die Abnahme der Jahresrechnungen in den Sparten Strom, Gas und Wasser/Abwasser 2020 zuhanden des Stadtrats und des Grossen Stadtrats. Im Rahmen der Konstituierung wurde beschlossen, dass in den ersten beiden Jahren der neuen Legislatur die beiden Grossstadtratsvertreter das Vizepräsidium übernehmen. Grossstadtrat Urs Tanner wurde für das Jahr 2021 zum Vizepräsidenten gewählt. 2022 wird diese Funktion Grossstadtrat Hermann Schlatter übernehmen. Über die Besetzung des Vizepräsidiums für 2023 und 2024 wird später entschieden. Präsident der Verwaltungskommission ist Stadtpräsident Peter Neukomm. Zum Vorsitzenden des Audit Committees, welches jeweils die Jahresrechnungen vorberät, wurde Marco Letta gewählt, Vorsitzende des Personal Committees, welches bei Mutationen in der Geschäftsleitung zum Einsatz gelangt, wird Dr. Anna Roschewitz.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. März 2021

Gegenvorschlag zur Wohnrauminitiative

Der Stadtrat beantragt dem Parlament, der Wohnrauminitiative der Alternativen Liste einen Gegenvorschlag zu unterbreiten. Der Stadtrat teilt das Anliegen der Initianten, dass der gemeinnützige Wohnungsbau gefördert werden soll. Aus seiner Sicht gehören zu einer ausgewogenen Wohnraumentwicklung jedoch alle Wohnbauträger und Wohnformen.

Am 21. Oktober 2020 reichte die Alternative Liste die «Volksinitiative zur Förderung des gemeinnützigen Wohnraums (Wohnrauminitiative)» mit 621 gültigen Unterschriften ein. Die Initiative fordert, dass die Stadt Schaffhausen den gemeinnützigen Wohnungsbau stärker fördert und sich ein Ziel von 10 % Anteil gemeinnütziger Wohnungen am Gesamtmietwohnungsbestand setzt. Bis zum Erreichen dieses Ziels, wäre der Verkauf von Grundstücken und Gebäuden in Wohnzonen verboten und es müssten bei allen Baurechtsvergaben gemeinnützige Träger anderen Bewerbern vorgezogen werden.

Der Stadtrat teilt die Ansicht der Initianten, dass der gemeinnützige Wohnungsbau für einen ausgewogenen Wohnungsmix gefördert werden soll. Aus Sicht des Stadtrats gehören zu einer ausgewogenen Wohnraumentwicklung jedoch alle Wohnbauträger und Wohnformen. Durch die Einschränkung des Verkaufs von Grundstücken und Gebäuden nur an gemeinnützige Wohnbauträger würde der Handlungsspielraum der Stadt für eine aktive Boden- und Immobilienpolitik empfindlich eingeschränkt. Bei einer Annahme der Initiative wären Wohn-bauprojekte durch private Investoren sowie gezielte Ansied¬lungen von Unternehmen mit dem Instrument der Immobilien- und Bodenpolitik prak¬tisch verunmöglicht.

Der Stadtrat beantragt deshalb dem Grossen Stadtrat, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Mit diesem soll auf Verfassungsstufe der Grundsatz der Förderung des gemeinnützigen Wohnbaus als Ziel verankert werden. Die zur Umsetzung nötigen Massnahmen sollen auf Verordnungsstufe ausgeführt werden. Damit wird das Ziel der Initiative erreicht, ohne dass der Spielraum der Stadt in der Immobilienpolitik unnötig eingeschränkt wird. Für den Fall, dass der Grosse Stadtrat sich gegen die Ausarbeitung eines Gegenvorschlages entscheiden sollte, wird der Stadtrat die Ablehnung der Initiative beantragen.

2015 hat die Stadt im Rah¬men der «Strategie zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungs¬¬baus» eine Erhebung durchgeführt, welche einen Anteil von 4.6 % ergab. Seitdem hat die Stadt den gemeinnützigen Wohnungsbau verstärkt und erfolgreich gefördert. Verschiedene Wohnbaugenossenschaften konnten so neu gegründet werden.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. März 2021

Büroliegenschaft Stettemerstrasse 28 soll im Baurecht abgegeben werden

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine Vorlage zur Abgabe der Büroliegenschaft an der Stettemerstrasse 28 im Baurecht.

Die Büroliegenschaft an der Stettemerstrasse 28 befindet sich im Eigentum der Stadt Schaffhausen. Der dreigeschossige Bürobau verfügt über eine Nutzfläche von 1'662 m2 und 39 Aussenparkplätze. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W4 und W2. Die Stadt Schaffhausen hatte die Liegenschaft 2001 unter Anwendung des Rahmenkredits für Land- und Liegenschaftenkäufe gekauft. So konnte eine Firma mit 40 bis 50 Mitarbeitenden angesiedelt werden. 2003 verzichtete die Firma auf die Option die Baulandreserve auf der Parzelle zu nutzen. Daraufhin wurde der südliche Grundstückbereich im Baurecht für Wohnbauten abgegeben. Die Mieterin der Büroliegenschaft hat den Mietvertrag mit der Stadt Schaffhausen auf den 30. September 2021 gekündigt und zieht an einen anderen Standort in der Stadt Schaffhausen um.

Baurechtsabgabe
Die Liegenschaft hat keine strategische Bedeutung für die Stadt. Die Stadt hat mittel- und langfristig keinen Eigenbedarf für die Liegenschaft. Der Stadtrat legt dem Grossen Stadtrat deshalb eine Vorlage zur Abgabe im Baurecht vor. Die Liegenschaft soll in einem einfach gehaltenen, offenen Verfahren im Baurecht ausgeschrieben werden. Unter den Bewerbern werden Unternehmen bevorzugt, welche durch die Baurechtsabgabe in der Stadt Schaffhausen angesiedelt werden können. Das gleiche gilt für bereits in Schaffhausen ansässige Unternehmen mit Entwicklungspotenzial.

Durch die Baurechtsabgabe der Liegenschaft erhält die Stadt einen Geldzufluss in der Höhe des Veräusserungswerts des Gebäudes (Substanzwert im Februar 2021 gemäss AGS: 4.540 Mio. Franken). Der Saldo des Rahmenkredits für Land- und Liegenschaftenerwerb wird durch die Veräusserung erhöht. So erhält damit einen grösseren Spielraum für künftige Liegenschaftskäufe.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. März 2021

Zwischenergebnisse des Pilotprojekts «Frühe Deutschförderung»

Das Pilotprojekt steht in der Hälfte seiner Laufzeit. Im Jahr 2020 konnten wichtige Erkenntnisse gewonnen werden. Die Wirksamkeit der erfolgten Massnahmen im Rahmen der «Frühen Deutschförderung» wurde erstmals überprüft. Auch stand die Rolle der Spielgruppen in der Stadt Schaffhausen im Fokus. Die Ergebnisse lassen erkennen, dass insbesondere die Kindertagesstätten viel zur erfolgreichen Deutschförderung beitragen. Für das Jahr 2021 stehen weitere Analysen im Bereich der Elternbildung und der Sprachstanderhebung an.

Im Projektjahr 2020 lag der Prozentsatz von Kindern mit unzureichenden Sprachkenntnissen ungefähr gleich hoch wie im Vorjahr (2020: 35 %, 2019: 37 %). Gleichzeitig reduzierte sich aber die Anzahl Kinder ohne oder nahezu ohne Deutschkenntnisse im Vergleich zum Vorjahr um 9 %. Im Vergleich zum Vorjahr besuchten vermehrt Kinder mit sehr geringen Deutschkenntnissen eine Tagesbetreuung.

Zurzeit werden Kinder mit sehr tiefen Sprachniveaus, wenn möglich, in Kindertagesstätten platziert. Mehr Betreuungsstunden bedeuten grundsätzlich das schnellere Erlernen der deutschen Sprache. Um die dafür notwendige hohe Qualität der Sprachförderung zu garantieren, werden die Fachpersonen aus den Kindertagesstätten von Expertinnen und Experten der Pädagogischen Hochschule St. Gallen gezielt geschult und begleitet. Die ursprüngliche Erwartung an die Spielgruppen hinsichtlich der Sprachförderung von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache muss hingegen angepasst werden. Aufgrund der vorherrschenden Rahmenbedingungen können die Spielgruppen nur bedingt einem expliziten Sprachförderauftrag nachkommen. Die Vorteile der Spielgruppen zeigen sich stattdessen im niederschwelligen, integrativen Charakter sowie in der Förderung von Eigen- und Sozialkompetenzen der Kinder im Vorschulalter.

Für das Projektjahr 2021 sind weitere Analysen geplant. Einerseits soll eruiert werden, inwiefern eine aktive Beteiligung der Eltern am Sprachbildungsprozess ihrer Kinder erreicht werden kann, andererseits soll die Form der Sprachstanderhebung und die Nutzbarkeit ihrer Resultate für die Stadt Schaffhausen geprüft werden. Unter anderem steht der spätere Wechsel zu einer webbasierten Erhebung zur Diskussion. Grundlegendes Ziel bleibt auch im laufenden Projektjahr, den Eltern die Hintergründe und die Bedeutsamkeit der «Frühen Sprachförderung» näher zu bringen sowie sie aktiv und gewinnbringend in die Sprachbildungsprozesse ihrer Kinder einzubeziehen.

Das Pilotprojekt «Frühe Deutschförderung» hat weiter an Dynamik gewonnen. Der Bildungsreferent und die Projektverantwortlichen sind überzeugt, bis Projektende 2022 ein passendes Sprachfördermodell für die Stadt Schaffhausen vorlegen zu können, durch das in Zukunft alle Kinder hinsichtlich einer gelingenden Schullaufbahn unterstützt werden.

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Kathrin Borer, Leiterin Fachstelle Frühe Förderung
Telefon: +41 52 632 53 62
E-Mail: kathrin.borer(at)stsh.ch

Mirjam Vock, Projektleiterin Frühe Deutschförderung
Telefon: +41 52 632 53 63
E-Mail: mirjam.vock(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. März 2021

Verschiedene Parkplätze werden neu gebührenpflichtig

Verschiedene bisher unentgeltliche Parkplätze werden neu gebührenpflichtig. Damit werden Massnahmen zur Reduktion des Parkierungsdrucks in den Quartieren gemäss der Orientierungsvorlage des Stadtrats umgesetzt.

Nachdem die Stimmbevölkerung die Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund in den Quartieren abgelehnt hat, werden nun die Massnahmen umgesetzt, welche der Stadtrat in seiner Orientierungsvorlage an den Grossen Stadtrat vom 24. September 2019 dargelegt hat. Diese Massnahmen umfassen unter anderem die Erhebung von Gebühren auf Parkplätzen, welche bisher gratis genutzt werden konnten. Folgende Parkplätze sind neu gebührenpflichtig:

- KSS-Freizeitanlage
- Dreifachhalle Breite
- ehemaliges Stadion Breite
- Spielweg
- Zeughaus (Kiesplatz)
- Schützenhaus
- Lindli mit den Abschnitten Rhyhalde und Stemmerli

Die Parkgebühren werden ab Montag erhoben. Damit gilt auf diesen Parkplätzen neu eine Gebühr von Fr. 0.50/h. Die Bezahlung der Parkgebühren ist, wie bei den anderen städtischen Parkplätzen, auch bargeldlos möglich. Die maximale Parkzeit ist bei den Parkplätzen am Spielweg, der KSS-Freizeitanlage, der Dreifachhalle und dem ehemaligen Stadion auf zehn Stunden beschränkt. Das Parkieren beim Schützenhaus, dem Zeughaus und entlang dem Lindli ist für die Dauer von drei Tagen möglich. Die Nutzerinnen und Nutzer der Parkplätze werden mit geeigneten Massnahmen wie Plakaten und Flyern auf das neue Parkregime aufmerksam gemacht.

Ansprechpersonen:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen(at)stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 11. März 2021

Stadtrat beschliesst den Richtplan Siedlung Hemmental

Der Richtplan Siedlung zeigt auf, wie eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen erreicht werden soll. Als behördenverbindliches Instrument bildet er eine wichtige Grundlage für die anstehende Überarbeitung des Zonenplans und der Bauordnung. Der vom Stadtrat verabschiedete Richtplan Siedlung Hemmental ergänzt den bereits im Januar 2019 verabschiedeten Richtplan Siedlung für das übrige Stadtgebiet.

Eingebettet in die Randenlandschaft und umgeben von Gärten ist Hemmental mit seinem historisch gewachsenen Dorfkern einzigartig auf dem Stadtgebiet von Schaffhausen. Die ruhige Wohnlage bietet ein naturnahes Dorfleben und profitiert zudem von den in kurzer Zeit erreichbaren Angeboten der Stadt. Umgekehrt bietet die Randenlandschaft der Schaffhauser Bevölkerung ein attraktives Naherholungsgebiet vor der Haustür.

Mit dem revidierten Raumplanungsgesetz des Bundes, das 2013 auch von der Schaffhauser Bevölkerung deutlich angenommen wurde, wird konsequenter eine haushälterische Nutzung des Bodens eingefordert. Im Rahmen der daraus resultierenden Entwicklung nach innen wird, um die bestehenden Qualitäten von Hemmental erhalten zu können, eine differenzierte Verdichtung des bestehenden Siedlungsgebiets angestrebt. Dabei wird ein zweck- und angemessener Umgang sowohl mit den Bauzonen als auch mit den Frei- und Grünräumen verfolgt.

Der Richtplan Siedlung Hemmental liefert Antworten zu den anstehenden Herausforderungen der räumlichen Entwicklung der kommenden Jahre. Ausgehend von der Analyse der bestehenden Situation wird aufgezeigt, wie die Qualitäten des ehemaligen Bauerndorfes bewahrt und gestärkt werden können und wo welche Entwicklungen für Wohn- und Gewerbenutzungen möglich sind. Damit sollen die heutigen wie auch die kommenden Generationen von einer hohen Lebensqualität und guten wirtschaftlichen Bedingungen profitieren. In den Wohnzonen wird ein Potenzial von insgesamt 700 bis 750 Einwohnerinnen und Einwohnern ausgewiesen. Entwicklungsmöglichkeiten für das Gewerbe bietet das bestehende und weitgehend unbebaute Gewerbegebiet.

Der Entwurf des Richtplans Siedlung Hemmental wurde im September 2019 der interessierten Bevölkerung vorgestellt. Die Stadtplanung hat anschliessend die Rückmeldungen von 15 Organisationen und mehr als 30 Privatpersonen ausgewertet und den Richtplan Siedlung überarbeitet. Zahlreiche lokale und nationale Organisationen aber auch Privatpersonen äusserten sich zum in ihren Augen ungenügenden Schutz der Trockenwiesen- und Weiden (TWW) an den Hängen. Daraufhin liess das kantonale Planungs- und Naturschutzamt ein Fachgutachten zur ökologischen Bedeutung der TWW-Hänge in Hemmental durchführen. Basierend auf dem Fachgutachten und unter Berücksichtigung ortsbaulicher, verkehrlicher und nutzungsplanerischer Aspekte führte die Stadtplanung eine umfassende raumplanerische Interessensabwägung durch. Die Erkenntnisse sind in den beschlossenen Richtplan Siedlung überführt worden. Für die im Baugebiet liegenden TWW konnte ein differenzierter Umgang gefunden werden. Die Bebauung in der ersten Bautiefe soll insbesondere entlang der Haupt- und der Randenstrasse weiterhin möglich sein. Damit wird der Strassendorfcharakter Hemmentals gestärkt. In der zweiten Bautiefe sowie bei den im Bundesinventar geführten Flächen werden die Schutzinteressen höher gewichtet. 

Weitere Rückmeldungen, beispielsweise zum Frei- und Bewegungsraum am südlichen Dorfeingang, wurden bei der Überarbeitung des Richtplans einbezogen. Viele Stellungnahmen beziehen sich auf Anregungen zu Ausführungsdetails, die nicht im Richtplan geklärt, aber für die weitere Bearbeitung aufgenommen werden. So werden zum Beispiel der zukünftige Betrieb und die Gestaltung der Hauptstrasse und die konkrete Führung des Veloverkehrs erst in nachfolgenden Schritten geklärt.

Der Richtplan Siedlung Hemmental und der bereits im Januar 2019 verabschiedete Richtplan Siedlung Schaffhausen zeigen die Strategie für die räumliche Entwicklung der Stadt Schaffhausen auf, wie sie im kantonalen Richtplan von den Gemeinden verlangt wird. Sie bildet die Grundlage für die laufende Teilrevision von Bauordnung und Zonenplan, in der die strategischen Grundsätze konkretisiert und eigentümerverbindlich geregelt werden.

Der Richtplan Siedlung ist auf der Seite der Stadtplanung Schaffhausen verfügbar: Link zum Richtplan Siedlung Hemmental

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Marcel Angele, Leiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 10. März 2021

Bibliotheksstrategie für die nächsten fünf Jahre festgelegt

Der Stadtrat hat die Strategie für die Bibliotheken Schaffhausen 2021-2025 verabschiedet. Sie führt die erfolgreich umgesetzte Strategie der Jahre 2015-2020 fort. Ein Schwerpunkt bleibt die weitere Digitalisierung der Angebote, wobei die Langzeitarchivierung neu ins Blickfeld rückt. Im Schwerpunktbereich «Bibliothek als Ort» ist mit dem Umzug ins Kammgarnareal ein entscheidender Schritt in Planung. Als weiterer Schwerpunkt wurden die Themen Leseförderung und Informationskompetenz in die Strategie integriert – beides zentrale Qualifikationen für die Wissensgesellschaft im Zeitalter der digitalen Revolution.

Die Nutzung der Angebote der Bibliotheken Schaffhausen ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Die Ausleihen im Printbereich haben von 143‘000 im Jahr 2012 auf 210‘000 im Jahr 2020 zugenommen. Wurden 2012 noch 6000 elektronische Medien nachgefragt, waren es 2020 bereits 134‘000. Der Kundenstamm konnte im gleichen Zeitraum von 15'000 auf 24'000 erhöht werden, und die Öffnungszeiten wurden ausgebaut - u,a, ist die Bibliothek Agnesenschütte seit 2016 auch am Sonntag geöffnet.

Die Bibliotheken Schaffhausen sollen auch in den kommenden Jahren ein attraktiver öffentlicher Ort der Kultur, Bildung und Freizeit bleiben. Die Schwerpunkte der Bibliotheksentwicklung für die nächsten Jahre liegen daher in den folgenden Bereichen:

• Digitalisierung und Ausbau der E-Medien für die konsequente Weiterentwicklung des Kernangebots Ausleihe in der digitalen Welt und für die Sichtbarkeit der historischen Bestände.

Eine starke Webpräsenz ist heute die selbstverständliche Voraussetzung für die Sichtbarkeit der Institution und ihrer einmaligen historischen Bestände. Die Bibliotheken Schaffhausen sind auf den digitalen Plattformen der Schweizer Bibliotheken präsent und damit international sichtbar (e-codices, e-rara, e-periodica). Neben dem weiteren Ausbau dieser Präsenz rückt nun die digitale Langzeitarchivierung ins Blickfeld. Damit werden einerseits die eigenen Digitalisate sicher aufbewahrt, andererseits ist auch eine Lösung für Schaffhauser «Digital Born»-Materialien nötig: Medien, die ausschliesslich digital existieren - beispielsweise E-Books oder Musikstücke.

• Leseförderung und Informationskompetenz, um die nachfolgenden Generationen fit zu machen für die digitale Revolution.

Das Verstehen längerer und komplexer Texte ist im Zeitalter der kurzen, verlinkten und multimedial angereicherten digitalen Inhalte eine Herausforderung. Mit Programmen wie «Buchstart» und «Schenk mir eine Geschichte» unterstützt die Bibliothek schon heute Eltern und Kinder und wird sich hier noch verstärkt engagieren. Ebenfalls herausfordernd bleibt die Frage der Informationskompetenz. Informationen aus Büchern und Datenbanken der Bibliotheken müssen durch ihre Qualität überzeugen. Dann kann die Bibliothek im Zeitalter der Fake News als «Anbieter mit Gütesiegel» im unabsehbaren Meer der Informationen punkten.

• Bibliothek als Ort, um die Bibliotheksstandorte in der Stadt attraktiv zu halten für die Bedürfnisse der lernenden, sich austauschenden und in der Stadt verweilenden Bevölkerung.

Hier bietet sich der Bibliothek mit dem Projekt Kammgarn die einmalige Chance, sich als Schaffhauser Informations- und Begegnungsort zu etablieren, gemeinsam mit den Bildungs- und Kulturnachbarn Pädagogische Hochschule, Ludothek und dem Museum zu Allerheiligen.

• Kooperation: Die Bibliotheken Schaffhausen sind eine kleine Bibliothek mit grossen Aufgaben. Diese sind nur in regionaler und nationaler Zusammenarbeit zu bewältigen.

Dies gilt insbesondere im Bereich der Digitalisierung, wo die Bibliotheken Schaffhausen mit den nationalen Kompetenzzentren und in Konsortien zusammenarbeiten. Im Kanton Schaffhausen steht der Aufbau eines regionalen Verbundkatalogs im Fokus. Die Schaffhauser Bibliotheken, die bisher mehrheitlich eher isoliert arbeiteten, können sich damit besser vernetzen und ihren Kunden einen besseren Service bieten: Gemeinsames Rechercheportal, gemeinsame E-Medien usw.

Bibliothekstrategie 2021-2025

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Oliver Thiele, Bereichsleiter Bibliotheken
Telefon: +41 52 632 50 20
E-Mail: oliver.thiele(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 10. März 2021

Frühlingsmarkt «light»

Unter der Voraussetzung, dass sich die Pandemielage nicht verschlechtert, wird der Schaffhauser Frühlingsmarkt am Mittwoch, 14. April 2021 in einer redimensionierten Form stattfinden. Die Zahl der Marktstände ist gegenüber anderen Jahren reduziert und die Stände werden so angeordnet, dass möglichst viel Abstand gewährleistet werden kann.

Bis auf den Fronwagplatz werden sämtliche Marktstände nur auf einer Seite der Fussgängerzone angeordnet, um möglichst viel Abstand zwischen Marktbesucherinnen und Marktbesuchern sowie Fussgängerinnen und Fussgängern in der Altstadt gewährleisten zu können. Auch der Abstand zwischen den einzelnen Marktständen wird möglichst gross gehalten. Damit wird der Frühlingsmarkt weniger Marktstände als sonst üblich aufweisen. Wegen des hohen Besucheraufkommens und der aktuellen Baustelle werden in der Schwertstrasse keine Marktstände aufgestellt. Ebenfalls frei gehalten wird die Vordergasse ab dem Tellbrunnen bis zur Bachstrasse, da der Bereich sehr schmal ist und es ebenfalls eine Baustelle gibt.

Ansprechperson:

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. März 2021

Basis für weitere Zusammenarbeit im öffentlichen Ortsverkehr gelegt

Die Stadt Schaffhausen und die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall haben ihre Vereinbarung über die gemeinsame Förderung des öffentlichen Verkehrs überarbeitet und an die jeweiligen Parlamente verabschiedet. Mit der Überarbeitung wird die Vereinbarung an die aktuellen Gegebenheiten angepasst und die Basis für die erfolgreiche Weiterführung der Zusammenarbeit beider Gemeinden im Bereich des öffentlichen Ortsverkehrs gelegt.

Im Jahr 1992 schlossen die Parlamente der Stadt Schaffhausen und der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall eine Vereinbarung zur gemeinsamen Förderung des öffentlichen Verkehrs. Die Vereinbarung wurde 1999 teilrevidiert und nun von der Stadt Schaffhausen und der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall überarbeitet. Die Vorlage über die gemeinsame Förderung des öffentlichen Verkehrs ist vom Stadtrat Schaffhausen und vom Gemeinderat Neuhausen am Rheinfall verabschiedet worden und wird nun den jeweiligen Parlamenten unterbreitet.

Die Revision der Vereinbarung wurde unter anderem durch die neue Rechtsform der Verkehrsbetriebe Schaffhausen nötig. Mit der Umwandlung der VBSH in eine öffentlich-rechtliche Anstalt der Stadt Schaffhausen wurden die Rollen des Leistungserbringers (VBSH) und der Besteller im Ortsverkehr (Stadt Schaffhausen und Gemeinde Neuhausen am Rheinfall) angemessen getrennt. Zur Absprache der Linienbestellung und zur Festsetzung des Fahrplanes im Ortsverkehr findet künftig mindestens einmal jährlich eine Bestellerkonferenz der in den beiden Gemeinden zuständigen Referenten statt. Die Definition gemeinsamer Linien wird aufgrund der bisherigen Usanz formuliert. Die Aufteilung der Kosten und der Verkehrserträge bleibt unverändert. Die Finanzierung von grossen Investitionen und dem Unterhalt wurden in der Vereinbarung ebenfalls geregelt.

Die Anpassungen stellen die Weiterführung der erfolgreichen, partnerschaftlichen Zusammenarbeit der Stadt Schaffhausen und der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall im Bereich des öffentlichen Ortsverkehrs sicher. Mit der Überarbeitung wird die Vereinbarung den aktuellen Gegebenheiten angepasst und für zukünftige Veränderungen kompatibler gemacht.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent Stadt Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Christian Di Ronco, Baureferent Neuhausen
Telefon: +41 52 674 22 58
E-Mail: christian.dironco(at)neuhausen.ch

Medienmitteilung vom 4. März 2021

Stadt schreibt Projektwettbewerb für Neugestaltung Kammgarnhof aus

Für die Neugestaltung und Aufwertung des Kammgarnhofs inklusive Verlegung der Parkplätze in eine Tiefgarage führt die Stadt einen Projektwettbewerb im offenen Verfahren durch. Der Umbau und die Sanierung des Kammgarn-Westflügels werden separat im Rahmen eines selektiven Verfahrens an ein Planungsteam vergeben. Beide Ausschreibungen werden morgen, Freitag, 5. März 2021, veröffentlicht.

Nachdem die Stimmbevölkerung Ende August 2020 der Vorlage zur Entwicklung des Kammgarnareals zugestimmt hat, werden nun der Projektwettbewerb für die Neugestaltung des Kammgarnhofs und die Erstellung der Tiefgarage sowie die Planersubmission für den Umbau und die Sanierung des Kammgarn-Westflügels ausgeschrieben. Ergänzend zu den Vorgaben gemäss der Vorlage «Entwicklung Kammgarnareal» wurden die vielfältigen Anforderungen im Hinblick auf die zukünftigen Nutzungen in die Ausschreibung aufgenommen.

Mehr Aufenthaltsqualität für alle Altersklassen
Das Kammgarnareal ist ein Schlüsselareal für die Entwicklung der südlichen Altstadt. Die Aufwertung des Kammgarnhofs soll die Aufenthaltsqualität dort massgeblich erhöhen. Mit der Entwicklung des Kammgarnareals wird die Chance genutzt, einen grossen volkswirtschaftlichen, kulturellen und städtebaulichen Mehrwert für die Bevölkerung und die Region zu schaffen. Das Areal soll Menschen aller Altersklassen anziehen und die südliche Altstadt am Rhein spürbar beleben.

Künftig soll der Kammgarnhof multifunktional genutzt werden können und auch für temporäre Anlässe wie Konzerte oder Feste nutzbar bleiben. Die Platzgestaltung soll den Bedürfnissen der Bevölkerung, der IWC als Miteigentümerin, der speziellen Hofsituation sowie den Nutzungen in den beiden Flügeln der ehemaligen Kammgarnspinnerei gerecht werden. Ein zusätzlicher Zugang zum Hof von der Klosterstrasse her wird die Anbindung zum Stadtzentrum verbessern. Grünflächen, Bäume und Terrassen sollen zum Verweilen einladen. Die Parkplätze werden in eine Tiefgarage verlegt. Der Projektwettbewerb umfasst die Ausarbeitung des Gesamtkonzepts für die Umgestaltung des Kammgarnhofs in einen attraktiven und multifunktionalen Veranstaltungsort sowie für die eingeschossige Parkgarage unterhalb des Hofs.

Umbau- und Sanierung Kammgarn-Westflügel
Für den Umbau und die Sanierung des Kammgarn-Westflügels wird parallel zum Projektwettbewerb die Submission für die Planerleistungen ausgeschrieben. Dabei geht es darum, ein geeignetes Planungsteam für die Projektierung und Realisierung des Bauprojekts auszuwählen. Eine besondere Herausforderung sind dabei die vielfältigen Anforderungen für die verschiedenen öffentlichen Nutzungen und der Umgang mit dem architekturhistorisch und baukünstlerisch bedeutsamen Bau. Die ehemalige Kammgarnfabrik steht mit ihrer offenen Hallenkonstruktion in Betonskelettstil für die moderne Industriebauweise des frühen 20. Jahrhunderts. Künftig werden die Bibliotheken Schaffhausen ins Erdgeschoss und ins erste Obergeschoss einziehen. Zudem wird es im Erdgeschosse ein Restaurant geben. Das zweite und dritte Obergeschoss wird künftig von der pädagogischen Hochschule genutzt und im vierten Obergeschoss sollen mehrere Unternehmen aus der Design- und Kreativbranche oder aus der Informations- und Kommunikationsindustrie angesiedelt werden.

Die Ausschreibungsunterlagen werden für Interessenten am 5. März 2021 im Amtsblatt veröffentlicht und sind ab demselben Zeitpunkt im Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz, Simap.ch, verfügbar.

Link zu den Informationsunterlagen

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Karin Brand, Stadtbaumeisterin
Telefon: +41 52 632 52 18
E-Mail: karin.brand(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 2. März 2021

Neuer Windfang im Münster

Im Münster zu Allerheiligen ist ein neuer Windfang eingebaut worden. Um dem romanischen Münster gerecht zu werden, wurde er als schlichter Baukörper in Eiche erstellt. Seine Architektur ist einfach, aber entsprechend dem herausragenden Münster sorgfältig und mit zeitloser Erscheinung gestaltet.

Das Schaffhauser Münster wurde nach 1087 erbaut und 1103/06 durch Bischof Gebhard III von Konstanz (1084-1110) geweiht. Die Kirche wurde im Geist der Klosterreform des Abtes Willhelm von Hirsau und nach dessen Ideen erbaut. Das Münster zu Allerheiligen ist einer der ursprünglichsten romanischen Kirchenbauten der Schweiz. Diese Bedeutung wurde bereits anlässlich der letzten grossen Gesamtsanierung in den 1950 Jahren erkannt und die Anlage wurde 1955 als nationales Schutzobjekt eingestuft. Damals wurden die baulichen Massnahmen so gestaltet, dass sie mit einer möglichst puristischen Sprache die romanische Architektur hervorheben konnten. Hauptsächlich wirkt der Innenraum der Kirche in seiner eindrücklichen Grösse als romanischer Kirchenraum mit den drei Kirchenschiffen und den Säulenarkaden, die zwischen rotem und grauem Sandstein wechseln.

Betrat man bis anhin das Münster über das Hauptportal stand man unmittelbar im romanischen Kirchenraum. Im Winter ergaben sich durch den fehlenden Windfang starke Zugerscheinungen, was das Feiern von Gottesdiensten und andere Anlässen beeinträchtigte. Das winterliche Provisorium mit Stellwänden blieb unbefriedigend, weshalb die Stadt zusammen mit dem Verband der evang.-ref. Kirchgemeinden entschieden hat, einen neuen fest installierten Windfang zu erstellen. Entworfen und in der Ausführung detailliert wurde der Windfang durch den Architekten Bruno Bossart aus St. Gallen, die Konstruktion erfolgte durch die Schreinerei Wipf in Lohn. Die Planung und Ausführung wurde durch die Kantonale Denkmalpflege begleitet und das Projekt durch einen finanziellen Beitrag des Bundes und des Kantons unterstützt.

Der Architekt hat nach sorgfältiger Evaluation bewusst einen hölzernen Windfang entworfen und Eiche als Bauholz gewählt. Als moderner Einbau ergänzt er die in den 1950er Jahren erstellte Orgelempore. Der Windfang hat in der sonst kaum möblierten Kirche einen grossen Stellenwert, gleichwohl ordnet er sich der romanischen Architektur unter und behauptet sich als eigenständiger Einbau. Nebst der primären Funktion als Wind- und Witterungsbarriere bildet der Windfang auch den Übergang von aussen nach innen. Um den Besucher auf dem Weg ins Kircheninnere auf die «räumliche Offenbarung» vorzubereiten, wählte der Architekt einen eher geschlossenen Windfang. Die Herausforderung bei der Herstellung des Windfangs lag in der Grösse der Konstruktion. So bedurfte es der Beschaffung von speziellem Eichenholz in der geforderten Qualität und Dimension. Das Werk wurde vorab versuchsweise im Schreinerbetrieb als Ganzes zusammengesetzt, bevor es im Münster eingebaut werden konnte.

Ansprechpersonen:

Bruno Rüegger, Projektleiter Hochbauamt
Telefon: +41 52 632 53 83
E-Mail: bruno.ruegger(at)stsh.ch

Flurina Pescatore, Denkmalpflegerin Kanton Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 73 38
E-Mail: denkmalpflege(at)ktsh.ch

Medienmitteilung vom 26. Februar 2021

Wettbewerb zur Gestaltung des Neubaus im Stadthausgeviert

Mit der Umsetzung des Projekts «Stadthausgeviert» entsteht zwischen den beiden Verwaltungsliegenschaften «Stadthaus» und «Eckstein» ein dreigeschossiger Neubau, der die beiden Liegenschaften miteinander verbindet. Zur Gestaltung der Fassade des Neubaus schreibt die Stadt einen Ideenwettbewerb aus.

Die offene, dreigeschossige Eingangshalle des Verwaltungsneubaus wird als zentrale Anlaufstelle für die Kundinnen und Kunden der Stadt dienen und ist das Herzstück der neuen zentralen Stadtverwaltung. Um deren Wichtigkeit zu unterstreichen und der Empfangshalle einen repräsentativen Charakter zu verleihen, soll die Hauptfassade der Halle, aussen und optional auch innen, künstlerisch gestaltet werden. Das architektonische Konzept sieht vor, dass die Fassade in 12 Teilflächen unterteilt wird. Eines dieser Flächenelemente dient als Haupteingang mit Windfang und verglasten Schiebetüren. Die weiteren Teilflächen sollen künstlerisch gestaltet werden. Die Gestaltung soll einen Bezug zur Umgebung mitten in der Schaffhauser Altstadt herstellen und dazu beitragen, dass die Fassade als verbindendes Element zwischen den beiden historischen Gebäuden in Erscheinung tritt.

Der Ideenwettbewerb Kunst am Bau wird in einem freihändigen, zweistufigen Verfahren durchgeführt. In einem ersten Schritt können sich Kunstschaffende mit einer ausformulierten Ideenskizze und ihrem Dossier, welches Einblick in die bisherige künstlerische Tätigkeit erlaubt, für den Ideenwettbewerb bewerben. Eine Wettbewerbsjury wird die fünf geeignetsten Bewerbungen auswählen, welche in einem zweiten Schritt zum Ideenwettbewerb zugelassen werden. Die Wettbewerbsausschreibung wird am 26. Februar 2021 publiziert. Bewerbungen können bis am 30. April 2021 eingereicht werden. Die Bekanntgabe des Siegerprojekts und eine Ausstellung mit allen Wettbewerbsbeiträgen sollen im Herbst dieses Jahres erfolgen.

Link zur Ausschreibung

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Thomas Hess, Abteilungsleiter Hochbauten
Telefon: +41 52 632 53 74
E-Mail: thomas.hess(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 25. Februar 2021

Verschiedene städtische Institutionen können wieder öffnen

Nachdem der Bundesrat auf den 1. März einen ersten, vorsichtigen Öffnungsschritt beschlossen hat, können verschiedene städtische Institutionen und Betriebe wieder der Bevölkerung zugänglich gemacht werden.

Das Museum zu Allerheiligen wird ab dem 2. März wieder zu den üblichen Öffnungszeiten Besucherinnen und Besucher empfangen. Das Museum Stemmler ist erstmals ab Sonntag, 7. März wieder geöffnet. Wieder zugänglich wird auch der Museumsshop im Museum zu Allerheiligen. Hingegen bleibt das Museumscafé entsprechend den Anordnungen des Bundesrats geschlossen. Aufgrund des Versammlungsverbots von mehr als fünf Personen in Innenräumen finden bis auf weiteres keine Führungen oder Veranstaltungen im Museum statt. Die Jahresausstellung der Schaffhauser Kunstschaffenden, die Ernte 2020 wird bis am Ostermontag, 5. April 2021 verlängert, so dass sie doch noch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann. Bis zu diesem Datum wird auch die Sonderausstellung «Hühner - unterschätztes Federvieh» zu sehen sein. Schulklassen mit Kindern und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 und jünger sind eingeladen, von den vielfältigen Vermittlungsangeboten des Museums zu profitieren.

Öffnung der Lesesäle in den Bibliotheken und im Stadtarchiv
Ab dem 1. März werden der Lesesaal der Stadtbibliothek, der Zeitungslesesaal der Agnesenschütte sowie die Arbeits- und Lernplätze an beiden Standorten wieder geöffnet. Auch die Internetplätze stehen wieder zur Verfügung. Auch öffnet die Agnesenschütte ab dem 7. März wieder sonntags, so dass wiederum die normalen Öffnungszeiten gelten. Präsenzveranstaltungen finden vorerst noch keine statt. Die Bibliothek bietet aber auch im März Onlinekurse via Zoom an. Wieder für die Öffentlichkeit zugänglich ist ab dem 1. März auch der Lesesaal des Stadtarchivs. Da die Anzahl Personen beschränkt ist, ist für den Besuch des Lesesaals eine vorgängige Anmeldung notwendig.

In allen städtischen Institutionen, welche nun wieder zugänglich sind, gelten die erarbeiteten Schutzkonzepte und müssen die aktuellen Abstands- und Hygienevorschriften eingehalten werden.

Lockerungen beim Sport
Ab dem 1. März können Kinder und Jugendliche der Jahrgänge 2001 und jünger wieder normal Sport treiben. Damit ist Sport für diese Jahrgänge sowohl draussen wie drinnen inklusive Körperkontakt wieder erlaubt und kann wieder Fussball, Handball usw. gespielt werden. Auch können in dieser Altersklasse wieder Wettkämpfe ausgetragen werden, jedoch ohne Publikum. Ebenfalls wieder möglich für die Jahrgänge 2001 und jünger ist das Singen, Proben und Musizieren. Für die älteren Jugendlichen und Erwachsenen ist Sport draussen mit maximal 15 Personen wieder zugelassen. Dabei müssen entweder die Abstandsregeln eingehalten oder Masken getragen werden. Kontaktsportarten und Wettkämpfe bleiben in dieser Altersklasse vorerst verboten.

Schalterdienstleistungen weiterhin nur nach Voranmeldung
Nachdem die Homeoffice-Pflicht vorerst aufrechterhalten bleibt, werden die Schalterdienstleistungen der Stadtverwaltung weiterhin nur nach vorgängiger Anmeldung und Terminvereinbarung vor Ort erbracht. Die Erreichbarkeit bleibt via Telefon und E-Mail während den Schalteröffnungszeiten gewährleistet.

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Dr. Katharina Epprecht, Museumsdirektorin
Telefon: +41 52 633 07 67
E-Mail: katharina.epprecht(at)stsh.ch

Oliver Thiele, Bereichsleiter Bibliotheken
Telefon: +41 52 632 50 20
E-Mail: oliver.thiele(at)stsh.ch

Dr. Peter Scheck, Stadtarchivar
Telefon: +41 52 632 52 30
E-Mail: peter.scheck(at)stsh.ch

Roger Köppel, Sportkoordinator
Telefon: +41 52 632 53 45
E-Mail: roger.köppel(at)stsh.ch

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 25. Februar 2021

Einführung einer Stabsleitung Bildungsreferat

Das Bildungsreferat umfasst den Bereich Bildung mit den Volksschulen, der Kinder- und Jugendbetreuung und dem Sport, den Bereich Kulturförderung mit dem Stadttheater, das Museum zu Allerheiligen mit dem Museum Stemmler, die Bibliotheken mit der Stadtbibliothek und der Agnesenschütte sowie das Stadtarchiv. Der Bildungsreferent nimmt von Amtes wegen Einsitz im Stadtschulrat. In den vergangenen Jahren ist die Belastung des Bildungsreferats deutlich gestiegen, unter anderem wegen zahlreicher grosser Projekte wie Kulturstrategie, Museum zu Allerheiligen 2025, Einführung von Schulleitungen, Schulraumplanung, Digitalisierung der Schulen etc. Die Geschäfte sind zudem sowohl aus fachlicher, formaler und politischer Sicht komplexer und gleichzeitig erheblich aufwändiger geworden.

Eine weiterhin optimale politische und operative Führung des Bildungsreferats setzt zwischen dem Referenten und den Bereichsleitenden eine professionelle Führungsunterstützung voraus, gleich wie sie in anderen Referaten (Stabsleitungen) oder auch im Kanton (Departementssekretäre) bereits teilweise seit Jahren erfolgreich implementiert ist. Die neue Stabsleitung soll die gesamte operative Planung, Umsetzung und Kontrolle der referatsrelevanten Aufgaben und Geschäfte intern wie auch extern sicherstellen, den Referenten unterstützen und fachlich beraten. Aufgrund des erwiesenen Bedarfs hat der Stadtrat entschieden, in Zukunft eine Stabsleitung Bildungsreferat einzusetzen und zwar mit einem Pensum zwischen 80 und 100 Stellenprozenten. Die Stelle wird demnächst ausgeschrieben und soll per 1. August besetzt werden.

Der Stadtrat hat die finanziellen Mittel für die Stelle ab 1. August bis Ende dieses Jahres gesprochen. Die Mittel für die Weiterführung der Stelle ab dem neuen Jahr werden über das ordentliche Budget beantragt werden. 

Ansprechperson:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 25. Februar 2021

Wochenmarkt ab März wieder in der Vordergasse

Da sich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eine gewisse Entspannung zeigt, hat der Stadtrat entschieden, den Schaffhauser Wochenmarkt ab Dienstag, 2. März 2021, wieder in die Vordergasse zu verlegen. Die Marktfahrer und Kundinnen und Kunden sind aufgefordert, die geltenden Schutzkonzepte einzuhalten.

Ansprechperson:

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 79 176 71 59
E-Mail: christine.thommen(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 10. Februar 2021

Wahlvorschläge für externe Mitglieder der Verwaltungskommission SH POWER

Der Stadtrat schlägt dem Grossen Stadtrat drei externe Mitglieder für die Verwaltungskommission SH POWER für die Legislaturperiode 2021-2024 vor. Mit in Kraft treten der totalrevidierten Organisationsverordnung SH POWER nehmen neu, neben dem für die Werke zuständigen Stadtratsmitglied, zwei Vertretern oder Vertreterinnen des Grossen Stadtrats, der Personalvertretung und dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung, auch drei externe Mitglieder Einsitz.

Mit in Kraft treten der vom Grossen Stadtrat verabschiedeten totalrevidierten Organisationsverordnung SH POWER nehmen neu, neben dem für die Werke zuständigen Stadtratsmitglied, zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Grossen Stadtrats, einer Vertreterin oder einem Vertreter des Personals und dem oder der Vorsitzenden der Geschäftsleitung, auch drei externe Mitglieder mit besonderen Fach- oder Branchenkenntnissen Einsitz in die Verwaltungskommission SH POWER (VK SH POWER). Diese werden auf Antrag des Stadtrats vom Grossen Stadtrat gewählt.

Um die Professionalisierung und Stärkung der VK SH POWER als strategische Führungsebene der Städtischen Werke sicherzustellen, hat der Stadtrat ein Anforderungsprofil für VK-Mitglieder beschlossen, welches für die Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten als verbindliche Grundlage dient. Gestützt darauf schlägt der Stadtrat dem Grossen Stadtrats für die Legislaturperiode 2021-2024 zwei Kandidatinnen und einen Kandidaten vor, die aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung das Anforderungsprofil bestens erfüllen. Es handelt sich dabei um:

-    Dr. Anna Roschewitz, Dr. ETH, Dipl.-Ing. agr., Winterthur
Sie bringt langjährige Berufserfahrung aus der Forschung sowie der öffentlichen Verwaltung mit. Aktuell ist sie als Co-Geschäftsführerin und Co-Gründerin der novatlantis gmbh, einer gemeinnützigen Gesellschaft für Nachhaltigkeit und Wissenstransfer, tätig. Sie ist ausgewiesene Expertin in Fragen zu Smart City, Energiestadt, nachhaltige Mobilität sowie Wissens- und Technologietransfer im Bereich der Stadtwerke.

-    Nadine Brauchli, Dipl. Natw. ETH, REM HSG, Zürich
Sie bringt langjährige Berufserfahrung aus den Bereichen Energiewirtschaft und angewandte Ökologie mit. Aktuell ist sie als Bereichsleiterin Energie und Mitglied der Geschäftsleitung beim Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) tätig. Sie gilt als ausgewiesene Expertin für Fragen der Regulation.

-    Marco Letta, Master Mechanical Engineering/Economics ETH, Abtwil
Er bringt langjährige Berufserfahrung aus der Industrie sowie der Unternehmensberatung mit. Aktuell ist er als Unternehmensleiter der St. Galler Stadtwerke tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit ist er u. a. verantwortlich für den Aufbau der Smart City St. Gallen, der Umsetzung des städtischen Energierichtplans, der Weiterentwicklung der Energiestadt St. Gallen sowie dem Aufbau des Geschäftsmodells auf Basis des St. Galler Glasfasernetzes.

Alle drei Kandidierenden sind Schweizer Staatsbürger und in der Region Nord-Ostschweiz gut vernetzt. Der Stadtrat ist überzeugt, dass sie mit ihrem Know-how und ihrer Sozialkompetenz die strategische Führungsebene von SH POWER bereichern und verstärken werden.

Ansprechperson:

Peter Neukomm
Stadtpräsident/Präsident der Verwaltungskommission SH POWER
Telefon: +41 52 632 521 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. Februar 2021

Ergebnisse der städtischen Volksabstimmungen

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben die Vorlage «Budget 2021 der Stadt Schaffhausen» angenommen. Abgelehnt wurde die Vorlage «Gassa – Restaurant am Rhein mit Platzaufwertung».

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben die Vorlage «Budget 2021 der Stadt Schaffhausen» mit 7‘232 Ja-Stimmen zu 5‘704 Nein-Stimmen angenommen. Abgelehnt wurde die Vorlage «Gassa – Restaurant am Rhein mit Platzaufwertung» mit 6‘004 Ja-Stimmen zu 7‘346 Nein-Stimmen. Die Stimmbeteiligung lag bei rund 62 Prozent.

Das Ergebnis der Abstimmung «Budget 2021 der Stadt Schaffhausen» im Detail:

Zahl der Stimmberechtigten: 22‘593
Eingelegte Stimmzettel: 13‘898
Leere Stimmzettel: 958
Ungültige Stimmzettel: 4
Gültige Stimmzettel: 12‘936

Es haben gestimmt mit Ja: 7‘232
Es haben gestimmt mit Nein: 5‘704

Ja-Stimmen: 55.9 %
Nein-Stimmen: 44.1 %


Das Ergebnis der Abstimmung «Gassa – Restaurant am Rhein mit Platzaufwertung» im Detail:

Zahl der Stimmberechtigten: 22‘593
Eingelegte Stimmzettel: 13‘994
Leere Stimmzettel: 635
Ungültige Stimmzettel: 9
Gültige Stimmzettel: 13‘350

Es haben gestimmt mit Ja: 6‘004
Es haben gestimmt mit Nein: 7‘346

Ja-Stimmen: 45 %
Nein-Stimmen: 55 %

Die Stimmbeteiligung lag bei rund 62 %.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 79 326 72 82
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 3. Februar 2021

Abgestorbene Fichten müssen gefällt werden

Im Bereich des Pumpwerkes Warthau sind im vergangenen Sommer infolge Borkenkäferbefalls sämtliche Fichten abgestorben. Es besteht die Gefahr, dass diese unkontrolliert umstürzen. Das betroffene Gebiet wird von Privatpersonen stark frequentiert. Zahlreiche Wege und Erholungseinrichtungen liegen in dem betroffenen Gebiet. Daher müssen alle abgestorbenen Fichten gefällt werden, die auf die Wege und Erholungseinrichtungen stürzen könnten. Das Holz wird nach der Fällung verwertet. Diejenigen Fichten, die keine Gefahr darstellen, werden stehen gelassen. Weiter werden auch Buchen gefällt, deren Kronen ganz oder teilweise abgestorben sind.

Die Arbeiten beginnen, je nach Witterungsverhältnissen, am Montag, 8. Februar 2021, und dauern voraussichtlich zwei bis drei Wochen. Während dieser Zeit müssen Teilgebiete des Buchthalerwalds gesperrt werden.

Ansprechperson:

André Moritz, Abteilungsleiter Wald
Telefon: +41 52 632 54 04
E-Mail: andre.moritz(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 28. Januar 2021

Stadt erhält Skulptur von Roman Signer als Leihgabe

Im Hinblick auf das 175-Jahr Jubiläum hat der Kunstverein Schaffhausen bei Roman Signer eine Skulptur namens «Verdoppelung» in Auftrag gegeben. Roman Signer lebt und arbeitet in St.Gallen und ist einer der bedeutendsten Gegenwartskünstler Europas. Das Kunstobjekt «Verdoppelung» ist eine skulpturale Weiterentwicklung sich spiegelnder Giebel. Der Kunstverein stellt die Skulptur der Stadt Schaffhausen als Dauerleihgabe zur Verfügung, um den Bodensee- und den Hochrheinkunstweg aufzuwerten sowie die Kunst im öffentlichen Raum zu fördern. Das Kunstwerk soll in der Münstersenke aufgestellt werden. Die Baueingabe erfolgt in diesen Tagen.

Die Stadt Schaffhausen und der Kunstverein Schaffhausen haben für eine Dauer von 20 Jahren einen Dauerleihvertrag abgeschlossen. Der Vertrag kann anschliessend um jeweils zehn Jahre verlängert werden. Die Stadt verpflichtet sich, die Skulptur auf dem Münsterplatz dauerhaft auszustellen und für den Unterhalt zu sorgen.

Der Stadtrat begrüsst das Engagement des Kunstvereins und freut sich, dass das Kunstobjekt bald für die Schaffhauser Öffentlichkeit zu sehen sein wird.

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Stephan Kuhn, Präsident Kunstverein Schaffhausen
Telefon: +41 79 350 76 00
E-Mail: stephan.kuhn(at)stkag.ch

Medienmitteilung vom 28. Januar 2021

Verschiedene Kommissionen neu besetzt

Der Stadtrat hat zu Beginn der neuen Legislatur 2021-2024 verschiedene Kommissionen neu besetzt und deren Mitglieder für die nächsten vier Jahre gewählt. 

Neben den Erneuerungswahlen stand in der Theaterkommission eine Ersatzwahl an. Da Mirjam Sina Schlatter als Vertreterin der freien Theaterszene nicht mehr antrat, hat der Stadtrat als Ersatz Simone Messerli bestimmt. Sie amtet als Vorstandsmitglied des Schaffhauser Sommertheaters und schreibt als Autorin für den Jugendclub momoll theater. In der Kulturkommission stand das langjährige Mitglied Helene Bieler nicht mehr für eine Wiederwahl zur Verfügung. An ihrer Stelle hat der Stadtrat Manuela De Ventura gewählt, welche seit mehreren Jahren ehrenamtlich in verschiedenen Bereichen der freien Theaterszene Schaffhausen tätig ist. In der Museumskommission musste durch den Rücktritt von Dr. Jakob Walter als einer von zwei Vertretern der Naturforschenden Gesellschaft eine Vakanz besetzt werden. Als Nachfolger hat der Stadtrat Dr. Iwan Stössel, promovierter Geologe und Co-Präsident der Naturforschenden Gesellschaft ernannt.

Änderungen gab es auch bei der Stadtbildkommission. Hier wurde zudem das Pflichtenheft angepasst. Um die Freiraumgestaltung im Zusammenhang mit den Themen Innenentwicklung, Biodiversität und Stadtklima stärker zu berücksichtigen, nimmt neu die Leiterin oder der Leiter von Grün Schaffhausen Einsitz in der Stadtbildkommission. Hingegen wurde die Zahl der auswärtigen Architektinnen und Architekten von vier auf drei reduziert, was durch den vorzeitigen Rücktritt von Kornelia Gysel im Dezember 2019 bereits umgesetzt wurde. Nach acht Jahren Mitgliedschaft in der Stadtbildkommission tritt Roger Strub, Bauberater Baudirektion Kanton Zürich turnusgemäss zurück. Als dessen Nachfolgerin wurde Dr. Martina Jenzer Bieri, Architektin ETH/SIA, gewählt, welche bei der Denkmalpflege der Stadt Zürich die Inventarisation leitet. 

Neu in die Friedhofkommission wurde Daniel Isler, Bildhauer gewählt. In der Personalkommission nimmt neu Andreas Bosshard, Alterszentrum Emmersberg, als Personalvertreter der Stadt Einsitz. In die Kommunale Energiefachgruppe (KOMENG) wurde als neue externe Fachperson Nora Herbst ernannt, welche als Energiestadtberaterin für die Stadt Schaffhausen zuständig ist.  

Als Nachfolgerin von Simon Stocker präsidiert neu Stadträtin Christine Thommen die Feuerwehrkommission, den Gemeindeführungsstab, die Sozialhilfebehörde und die Kommission für Sozialbelange und Suchtmittel. Zudem nimmt Christine Thommen als Vizepräsidentin Einsitz in der Erbschaftsbehörde. In die Feuerwehrkommission wurde neu Peter Stocker als Aktuar gewählt. Christine Thommen wird die Stadt als Vizepräsidentin in der Polizeikommission des Kantons Schaffhausen vertreten. Als weitere Vertreter der Stadt in der Polizeikommission hat der Stadtrat die beiden Grossstadträte Stefan Oetterli (SVP) und Marco Planas (SP) gewählt.

Im Übrigen hat der Stadtrat die Vertreterinnen und Vertreter des Grossen Stadtrats in verschiedene Kommissionen ernannt. Gewählt hat der Stadtrat dabei jeweils die Personen, welche vom Grossen Stadtrat für die entsprechenden Kommissionen vorgeschlagen wurden. So nimmt Bea Will (AL) in der Theaterkommission Einsitz. In die Rebschaukommission wurde Daniela Furter-Wehrli (Grüne) gewählt. Zudem hat der Stadtrat die Mitglieder des Bürgerrats für die nächsten vier Jahre gewählt. Diese wurden von den Parteien aufgrund der aktuellen Sitzverteilung im Grossen Stadtrat vorgeschlagen. Die drei grössten Fraktionen SVP/EDU, SP/JUSO und CVP/EVP/GLP/Grüne haben damit je vier Sitze im Bürgerrat inne, die FDP-Fraktion zwei Sitze und die AL-Fraktion einen Sitz.

Die detaillierte Zusammensetzung der Kommissionen der Stadt Schaffhausen ist über folgenden Link ersichtlich: Link Kommissionen

Ansprechperson:

Marijo Caleta, stellvertretender Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 48
E-Mail: marijo.caleta(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 27. Januar 2021

Schulhaus Gräfler bleibt morgen Donnerstag und Freitag geschlossen 

Aufgrund von mindestens einer Ansteckung mit dem mutierten Coronavirus einer Schülerin im Schulhaus Gräfler hat der Stadtschulrat an der Sitzung vom 27. Januar 2021 entschieden, das Schulhaus Gräfler für die kommenden zwei Tage zu schliessen. Der Unterricht fällt aus, die Klassen sind beschäftigt. Die Massnahme ist nicht als Quarantäne zu verstehen, sondern dient primär der Beruhigung der Eltern, verunsicherten Lehrpersonen und Schülerinnen und Schülern.

Ansprechperson:

Christian Ulmer, Präsident Stadtschulrat
Telefon: +41 52 632 54 39
E-Mail: christian.ulmer(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 25. Januar 2021

Stadt zählt neu knapp 37'000 Einwohnerinnen und Einwohner

Die Einwohnerzahl der Stadt Schaffhausen ist 2020 um 330 Personen auf 36'971 gewachsen. Das Wachstum fand unter anderem in der umgenutzten Stahlgiesserei statt, welche beispielhaft für den Aufstieg und die Krise der Schaffhauser Volkswirtschaft steht.

Die Bevölkerung der Stadt Schaffhausen wuchs im vergangenen Jahr mit +330 Personen (Vorjahr +24 Personen) so stark wie seit 2009 nicht mehr, als die Stadt alleine durch die Fusion mit der Gemeinde Hemmental um 554 Einwohnerinnen und Einwohner wuchs.

Die Stadt erreicht damit die höchste Einwohnerzahl seit 1973. Die Spitzenwerte der 60er-Jahre werden noch nicht erreicht. Ende 1969 verzeichnete die Stadt Schaffhausen mit 38'580 Einwohnerinnen und Einwohnern den bisherigen Einwohnerrekord. Dieser wurde seither nie mehr egalisiert. Ab 1970 verlor die Stadt aufgrund der einsetzenden Wirtschaftskrise markant an Einwohnerinnen und Einwohnern.

Es ist bemerkenswert, dass das jetzige, deutliche Wachstum der Einwohnerzahl an einem jener Orte stattfindet, der massgeblich erst für den Aufstieg wie auch die Krise verantwortlich war. Die Umnutzung der ehemaligen Stahlgiesserei führt zu einer messbaren Dynamik, auch bei den Einwohnerzahlen. An der Adresse «Zur Stahlgiesserei» wohnten Ende 2020 neu 357 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Auswertung des Einwohnerregisters zeigt, dass davon 54% oder 193 von einer anderen Andresse innerhalb der Stadt Schaffhausen zugezogen sind, 17% oder 60 aus einer anderen Gemeinde im Kanton Schaffhausen sowie 29% oder 104 von ausserhalb des Kantons Schaffhausen.

Am 31. Dezember 2020 wohnten 18'969 Frauen (51%) und 18'002 (49%) Männer in der Stadt Schaffhausen. Von den niedergelassenen Personen waren 26'470 Schweizerbürger und 10'501 ausländische Staatsbürger. Im Jahr 2020 wurden 194 (Vorjahr: 212) in der Stadt Schaffhausen wohnhafte, ausländische Staatsangehörige eingebürgert. Damit stieg die Anzahl der Schweizerbürger gegenüber 2019 um 168 Personen, die ausländische Bevölkerung stieg sogar um 162 Personen an. Der Ausländeranteil steigt auf 28.40% (Vorjahr 28.22%). Wie bereits in den Vorjahren waren die Deutschen mit 2'322 Personen (6.3 Prozent der Gesamtbevölkerung) die grösste in der Stadt Schaffhausen wohnhafte Ausländergruppe, gefolgt von den Italienern mit 1'184 Personen (3.2%), den Kosovaren (657 Personen, 1.8%) und den Türken (642 Personen, 1.7%).

Der Saldo zwischen Zu- und Wegzügen war 2020 positiv. 2020 sind 297 Personen mehr zu- als weggezogen (2'035 Zuzüge, 1'738 Wegzüge). Im vergangenen Jahr wurden in der Stadt Schaffhausen 344 Kinder geboren, genau gleich viele wie im Vorjahr. 2020 starben 389 Einwohnerinnen und Einwohner (Vorjahr: 372 Personen). Die Zahl der Todesfälle liegt damit um 45 höher als die Zahl der Geburten. Aufgeschlüsselt auf Schweizer und ausländische Staatsangehörige liegt der Geburtenüberschuss bei Ausländern bei 60 Personen (115 Geburten, 55 Todesfälle), währendem bei den Schweizern bei 229 Neugeborenen und 334 Todesfällen ein Sterbeüberschuss von 105 resultiert.

28.09% der städtischen Bevölkerung waren Ende 2020 evangelisch-reformiert (Vorjahr 29.07%, -263), 21.77% römisch-katholisch (Vorjahr 22.12%, -57), 0.19% christkatholisch (Vorjahr 0.16%, +13). Über andere Konfessionszugehörigkeiten wird im Einwohnerregister keine Statistik geführt.

Ende 2020 lebten in Schaffhausen 9'271 Personen (25.08%) die jünger waren als 26 Jahre und 8042 Personen (21.75%), die älter als 65 Jahre waren. 19'658 Personen (53.17%) waren zwischen 26 und 65 Jahre alt.

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Denise Rossi, stv. Leiterin Einwohnerkontrolle
Telefon: +41 52 632 52 80
E-Mail: denise.rossi(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 21. Januar 2021

Herrenacker: Mängel beheben und attraktiver gestalten

Der Herrenacker soll saniert werden. Die heute bestehenden Mängel im Belag und bei der Entwässerung des Herrenacker sollen behoben und die Aufenthaltsqualität durch verschiedene zusätzliche Elemente verbessert werden. Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine entsprechende Investitionskreditvorlage.

Der Herrenacker hat als grösster Platz inmitten der Schaffhauser Altstadt eine wechselvolle Geschichte mit verschiedenen Nutzungen. Im November 2005 stimmte die Schaffhauser Stimmbevölkerung einer neuen Gestaltung des Platzes zu. Bereits zehn Jahre nach dem Einbau des neuen Deckbelags musste festgestellt werden, dass dieser unter der hohen Belastung der vielen Anlieferungen gelitten hat. Das Wasser läuft nicht richtig ab, der Belag weist Schäden auf und die südlichen Baumreihen wachsen nur schlecht. Vor diesem Hintergrund wurde erneut die Frage aufgeworfen, wie die unterschiedlichen Wünsche und Ansprüche an den Platz und dessen Gestaltung aufgenommen werden können, wenn es darum geht, die Mängel zu beheben. Dieses Anliegen wurde auch in einem Postulat von Grossstadträtin Nicole Herren (FDP) aufgegriffen, welches im August 2017 vom Grossen Stadtrat überwiesen wurde.

Unter Federführung der Stadtplanung wurden verschiedene Varianten zur Sanierung und Aufwertung des Herrenackers aufgezeigt und unter Einbezug von Anrainerinnen und Anrainern, Veranstaltern, Geschäftsinhaberinnen und -Inhabern und den städtischen Fachstellen ein Konzept zur Sanierung und Attraktivierung des Herrenackers erarbeitet, welches vom Stadtrat im Juni 2019 im Grundsatz gutgeheissen wurde. Tiefbau Schaffhausen hat daraufhin ein Bauprojekt erarbeitet, welches nun umgesetzt werden soll, um den Herrenacker sowohl gestalterisch wie auch funktionell aufzuwerten.

Zentrale Elemente der Platzgestaltung
Der obere chaussierte Teil des Platzes mit dem Baumfeld soll unverändert bleiben. Die farblich abgestuften Segmente der Hauptfläche sollen als wichtiges Charakterelement beibehalten werden, ebenso deren Trennung und Umrahmung mit einer Natursteinpflästerung. Der bestehende Belag wird durch einen speziell behandelten und eingefärbten Ortbeton ersetzt, welcher in grossformatigen Platten eingebaut wird. Der Ortbeton ist langlebig, hoch belastbar und unterhaltsfreundlich. Er ermöglicht ausserdem die Modellierung der Oberfläche für eine Wasserinstallation, welche neu zentraler auf dem Platz zur Belebung, Erfrischung und Gestaltung angesetzt werden soll. Die Entwässerung findet über das natürliche Gefälle des Platzes statt, wodurch die Attraktivität vor allem für Kinder erhöht und eine Kühlung des Platzes erreicht wird. Zudem können in den neuen Belag Bodenhülsen eingebracht werden, so dass temporär Sonnenschirme oder andere Installationen aufgestellt werden können. Damit die Bäume besser wachsen, werden die Pflanztröge am nördlichen Rand des Herrenackers leicht vergrössert. Zusätzliche Sitzgelegenheiten werden in die Pflanztröge integriert, zudem sind frei auf dem Platz nutzbare Stühle vorgesehen. Die Bäume am südlichen Rand des Platzes sollen neu ebenfalls in Tröge gepflanzt werden.

Die Kosten für die geplanten Sanierungs- und Aufwertungsmassnahmen werden auf total 2.247 Mio. Franken geschätzt. Davon entfallen 1.522 Mio. Franken als gebundene Ausgaben für die Instandstellung und Sanierung des Herrenackers an. Für die zusätzlichen Massnahmen zur Aufwertung und Gestaltung des Platzes mit der neuen Brunnenanlage, den Baumtrögen mit Sitzbänken und dem Mobiliar wird mit Kosten von 725'000 Franken gerechnet.

Mit dem vorliegenden Bauprojekt werden die unterschiedlichen Ansprüche, Wünsche und Ideen für die Nutzung des Herrenackers bestmöglich berücksichtigt. Zusätzlich zur Sanierung des Belages und der Entwässerung kann eine Aufwertung des Platzes realisiert werden.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. Januar 2021

Abstimmungsresultate werden digital veröffentlicht

Die Abstimmungsresultate der beiden städtischen Volksabstimmungen vom 7. Februar 2021 zur Vorlage des Stadtrats «Gassa – Restaurant am Rhein mit Platzaufwertung» und zur Vorlage «Budget 2021» werden über die städtische Webseite veröffentlicht und mittels Medienmitteilung bekanntgemacht. Mit den Ergebnissen kann voraussichtlich ab 13 Uhr gerechnet werden.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. Januar 2021

Verwaltungskommission der VBSH für die Amtsdauer 2021-2024 gewählt

Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung die Mitglieder und den Präsidenten der Verwaltungskommission der Verkehrsbetriebe Schaffhausen (VBSH) für die Amtsdauer 2021-2024 gewählt.

Die Verwaltungskommission (VK) der Verkehrsbetriebe Schaffhausen (VBSH) ist das strategische Führungsorgan der VBSH. Gemäss Art. 12 Abs. 2 lit. a der Organisationsverordnung der VBSH wählt der Stadtrat die Mitglieder und den Präsidenten bzw. die Präsidentin der Verwaltungskommission.

Neben dem bisherigen Mitglied Nicole Herren (Grossstadträtin FDP) wurde Monika Lacher (SP) vom Grossen Stadtrat für die Wahl vorgeschlagen und vom Stadtrat gewählt. Sie ersetzt Christoph Schlatter, der aufgrund seines Ausscheidens aus dem Stadtparlament auch aus der VK ausscheidet.

Annelies Keller verzichtete auf die Wiederwahl. Als Ersatz konnte Jürg Rahm, Leiter Finanzen und Informatik sowie Mitglied des Spitalleitungsausschusses der Spitäler Schaffhausen, gewonnen werden. Jürg Rahm stammt aus Löhningen und vertritt damit als Nachfolger von Annelies Keller das Netzgebiet Regionalverkehr.

Die bisherigen Mitglieder María-Luisa Artero (Fachperson öffentlicher Verkehr, Tarife), Daniel Borer (Vizepräsident der Verwaltungskommission, Vertreter Netzgebiet Neuhausen) und Markus Anderegg (Fachperson öffentlicher Verkehr, Leiter Technik und Vize-Direktor Bernmobil) sowie der Personalvertreter Wolfgang Gleichauf wurden wiedergewählt.

Stadtrat Daniel Preisig (Finanzreferent) wurde vom Schaffhauser Stadtrat ebenfalls wiederum in die Verwaltungskommission berufen und als deren Präsident für weitere vier Jahre bestätigt.

Die Verwaltungskommission der VBSH setzt sich somit neu wie folgt zusammen:
– Stadtrat Daniel Preisig, Präsident
– Grossstadträtin Nicole Herren
– Grossstadträtin Monika Lacher
– Daniel Borer (bisher Vizepräsident)
– María-Luisa Artero
– Markus Anderegg
– Jürg Rahm

Als Personalvertreter nimmt weiterhin Wolfgang Gleichauf mit beratender Stimme an den Sitzungen der Verwaltungskommission teil. Der Personalvertreter wird jeweils von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der VBSH aus ihrer Mitte gewählt.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. Januar 2021

Teilrevision des Beitragsreglements über die familienergänzende Kinderbetreuung

Der Stadtrat hat das Beitragsreglement über die familienergänzende Kinderbetreuung sowie den dazugehörigen Anhang angepasst. Die Anpassung war nötig, damit die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für die familienergänzende Kinderbetreuung, die auf kantonaler Ebene per Januar 2021 eingeführt wurden, umgesetzt werden können.

Der Kantonsrat hat per Januar 2021 mit der Einführung der Betreuungsgutschrift von 10 Franken pro Halbtag und Kind in bewilligten Kinderkrippen oder Kindertagesstätten in der Schweiz neue gesetzliche Rahmenbedingungen für die familienergänzende Kinderbetreuung erlassen. Das Gesetz zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung soll den anspruchsberechtigten Erziehungsberechtigten eine finanzielle Erleichterung bringen und so die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit/Ausbildung fördern. Damit die neue kantonale Regelung umgesetzt werden kann, hat die Stadt ihr Beitragsreglement über die familienergänzende Kinderbetreuung angepasst.

Um die neuen Tarife für die von der Stadt subventionierten Krippenplätze per 1. Januar 2021 umsetzen zu können, wurden zwei städtische Erlasse angepasst. Art. 2 Abs. 3 und 4 des Beitragsreglements für die familienergänzende Kinderbetreuung  (RSS 680.3) sowie des Anhangs zum Beitragsreglement Tarife (RSS 680.3 A).

Mit dieser Teilrevision kann soweit möglich ein erster Schritt im Hinblick auf die Entlastung von Familien aus dem Mittelstand realisiert werden.

Die betroffenen Krippenbetreiberinnen und -betreiber sind bereits am 13. Januar 2021 über die Änderungen informiert worden. Die Änderungen der revidierten Erlasse treten per 1. Januar 2021 in Kraft.

Ansprechperson:

Sabina Hochuli, Abteilungsleiterin
Telefon: +41 52 632 53 37
E-Mail: sabina.hochuli(at)stsh.ch

 

Medienmitteilung vom 15. Januar 2021

Beschlüsse des Stadtrats im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Nachdem der Bundesrat anlässlich seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 die bereits geltenden Massnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verlängert und verschärft hat, hat der Stadtrat heute eine Sitzung abgehalten und folgende Massnahmen beschlossen, die die Öffentlichkeit betreffen:

Die Schalterdienstleistungen werden ab Montag, 18. Januar 2021, weiterhin vor Ort erbracht. Ab dem 18. Januar 2021 ist eine vorgängige Anmeldung und Terminvereinbarung nötig. Die Erreichbarkeit der Abteilungen bleibt via Telefon und E-Mail während den Schalteröffnungszeiten gewährleistet.

Die Ausleiheschalter der Bibliotheken Schaffhausen bleiben zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet. Die Lesesäle hingegen sind – wie bereits früher gemeldet – geschlossen.

Der Wochenmarkt wird ab Samstag, 23. Januar 2021, bis auf weiteres auf den Herrenacker verlegt. Sobald es die epidemiologische Lage zulässt, wird eine Rückverlegung geprüft.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Christine Thommen, Sozial- und Sicherheitsreferentin
Telefon: +41 52 632 52 15

Medienmitteilung vom 15. Januar 2021

Feuerwehr-Berufspikett der Stadt Schaffhausen ist gestartet

Seit dem 1. Januar 2021 ist das Berufspikett der städtischen Feuerwehr rund um die Uhr einsatzbreit. Mit der Einführung des Feuerwehr-Berufspiketts wird der Sicherheitsstandard erhöht und ein schnellerer, professioneller Ersteinsatz möglich.

Die Situation im Feuerwehr- und Sicherheitsbereich hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Das einfache Löschen eines Brandes ist selten geworden. Stattdessen ist die Komplexität der Aufgaben gestiegen, die Anforderungen an die Professionalität und das Fachwissen bei den Einsatzkräften ebenfalls. Oft kommen bereits zu Beginn eines Einsatzes schwere Geräte wie Drehleiter oder Hubretter in Aktion. Auch kommt es in Städten heute weniger häufig zu offenem Feuer, sondern zu starker Rauchentwicklung, was eine komplexe Vorgehensweise bei der Brandlöschung nötig macht. Immer öfter fordern auch Rettungsdienste die Feuerwehr mit ihren Spezialgeräten für eine schonende, patientengerechte Rettung an. Um diese und weitere Herausforderungen meistern zu können, hat die Stadt ein Feuerwehr-Berufspikett eingeführt. Der Grosse Stadtrat hatte 2019 grünes Licht für die entsprechende Vorlage des Stadtrats gegeben. Seit dem 1. Januar 2021 ist das städtische Feuerwehr-Berufspikett einsatzbereit.

Schneller und professioneller
Mit der Einführung des Berufspiketts bei der städtischen Feuerwehr ist ein schnellerer, professioneller Ersteinsatz möglich. Bei über 330 Alarmierungen pro Jahr stellt diese Lösung zudem sicher, dass das Milizsystem nicht durch Kleineinsätze zu stark beansprucht wird. Das Berufspikett ist rund um die Uhr einsatzbereit und umfasst zwölf Vollzeitstellen. Dieses Element kann Kleineinsätze alleine durchführen, aber das Milizsystem nicht vollständig ersetzen. Um grössere Schaden- oder Parallelereignisse bewältigen zu können, ist das Berufspikett auf die Unterstützung der Milizkräfte angewiesen. Die Milizfeuerwehr ist und bleibt ein wichtiges Element der städtischen Feuerwehr. Das Berufspikett und die Milizfeuerwehr arbeiten im Einsatz- und im Übungsdienst eng zusammen.

Für Ersteinsätze bei kleineren Brandereignissen und Brandmeldeanlagen war das Polizei-Löschpikett während über 120 Jahren zuständig. Per 1. Januar 2021 hat das Feuerwehr-Berufspikett diese Aufgabe übernommen.

Ansprechpersonen:

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Peter Müller, Feuerwehrkommandant der Stadt Schaffhausen
Telefon: +41 52 630 02 20

Medienmitteilung vom 15. Januar 2021

Altpapiersammlung vom 16. Januar 2021 abgesagt

Die für Samstag, 16. Januar 2021 geplante Altpapiersammlung auf dem gesamten Stadtgebiet muss abgesagt werden. Aufgrund der grossen Menge Neuschnee kann die Sammlung nicht durchgeführt werden und fällt aus.

Ansprechperson:

Marco Meister, Abteilungsleiter Entsorgung
Telefon: +41 52 632 53 29
E-Mail: marco.meister(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 15. Januar 2021

Sammlung des Schwarzabfalls fällt heute, 15. Januar 2021, aus

Aufgrund der grossen Schneemassen ist es heute nicht möglich, den Abfall auf Stadtgebiet einzusammeln. Deshalb werden die Schwarzabfalltouren 6, 10, 11 und 12 am Montag, 18. Januar 2021, nachgeholt. Die Grünabfalltouren und die Kartontour vom Freitag, 15. Januar 2021, werden ersatzlos gestrichen.

Ansprechperson:

Marco Meister, Abteilungsleiter Entsorgung
Telefon: +41 52 632 53 29
E-Mail: marco.meister(at)stsh.ch

Stellungnahme des Stadtrats vom 14. Januar 2021

Stellungnahme des Stadtrats zur Volksabstimmung vom 7. Februar 2021
Schaffhausen endlich näher an den Rhein bringen

Am 7. Februar stimmt die Schaffhauser Stimmbevölkerung über die Vorlage «Gassa – Restaurant am Rhein mit Platzaufwertung» ab.
Die Stadt näher an den Rhein zu bringen, das gehört zu den wichtigsten Legislaturzielen des Stadtrats. Andere Städte im In- und Ausland machen es vor: Gastronomie- und Freizeitangebote direkt am Wasser sorgen für mehr Lebensqualität und sind ein Magnet für Besucherinnen und Besucher. Die Stadt Schaffhausen hat bei der Aufwertung des Rheinufers unbestrittenermassen ein grosses Potenzial.

Mit dem vorliegenden Projekt für ein Restaurant am Rhein und der Platzaufwertung liegt ein überzeugendes und kostengünstiges Projekt vor, das die Chancen für die Aufwertung optimal nutzt und den vielfältigen Anforderungen an diesem Ort entspricht. Dank der intensiven, dreijährigen Planungsphase und dem vorzeitigen Miteinbezug verschiedener Bewilligungsinstanzen und Fachstellen ist es gelungen, dass das kantonale Bauinspektorat in der Vorprüfung eine Baubewilligung grundsätzlich in Aussicht gestellt hat. Auch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ENHK hat sich bereits mit dem Projekt befasst und hat keine Einwände angemeldet. Das Projekt ist eine einmalige Chance für Schaffhausen, die es wahrzunehmen gilt. Eine Ablehnung würde die Bestrebungen für die Rheinuferaufwertung empfindlich zurückwerfen und Schaffhausen hätte eine grosse Chance verpasst.

Das Projekt im Areal Fischerhäusern ist zudem ein weiterer wichtiger Schritt für die Rheinuferaufwertung oberhalb der Feuerthaler Brücke. Der Stadtrat prüft derzeit die Möglichkeit, die Rheinhaldenstrasse über das frei werdende Gaswerkareal mit der Buchthalerstrasse zu verbinden. Damit könnte der untere Abschnitt des Lindlis ohne Verkehrsbehinderung autofrei gestaltet werden.

Der Stadtrat empfiehlt aus diesen Gründen der Vorlage zuzustimmen.

Im Namen des Stadtrates
Daniel Preisig, Finanzreferent

Ansprechpersonen:
 
Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 14. Januar 2021

Stadt ergänzt Förderprogramm Energie

Um den Gebäudepark in der Stadt Schaffhausen hinsichtlich Energieeffizienz und Klimaschutz zu optimieren, unterhält die Stadt in Zusammenarbeit mit dem Kanton ein gemeinsames Förderprogramm Energie. Dabei unterstützt die Stadt bestimmte Förderkategorien zusätzlich und erhöht die vom Kanton ausbezahlten Förderbeträge. Neu werden auch Gesamtsanierungen nach Minergie mit einem städtischen Zusatzbeitrag gefördert.

Bisher werden durch die Stadt einzelne Massnahmen bei Gebäudehüllensanierungen wie zum Beispiel die Dämmung des Dachs oder der Fassade gefördert. Beiträge des städtischen Förderprogramms werden auch für Gebäudemodernisierung nach GEAK-Effizienzklassen und für Anschlüsse an Wärmenetze geleistet. Die Stadt möchte bei der Gebäudesanierung den Fokus in Zukunft zunehmend auf eine gesamtheitliche Betrachtung eines Gebäudes lenken. Dazu wurden bisher schon bei Gebäudemodernisierungen die Effizienzklassen des Gebäudeenergieausweises der Kantone (GEAK) berücksichtigt: Wird zum Beispiel die Gebäudehülle zusammen mit der Technik (Raumheizung, Warmwasser, Solaranlage, etc.) verbessert und auf erneuerbare Energien umgestellt, steigt die Energie-Effizienz für das Gebäude um mehrere GEAK-Effizienzklassen.

Ab 1. Januar 2021 kommt neu die Förderung der Modernisierung nach Minergie hinzu. Wird ein Gebäude gemäss den Vorgaben der Modernisierungsstandards Minergie / -A oder / -P saniert und zertifiziert, unterstützt auch hier die Stadt die entsprechenden Massnahmen mit 50 Prozent der kantonalen Beiträge. Wird bei einem Gebäude sogar der Minergie-ECO Standard erreicht, erhält die Bauherrschaft einen Zusatzbeitrag.

Für die Stadt Schaffhausen sind energieeffiziente Gebäudesanierungen kein neues Thema. Die Stadt selbst setzt bei der Planung, dem Bau und der Sanierung von öffentlichen Gebäuden auf energieeffiziente Lösungen. Damit ein klimaneutraler Gebäudebestand zielstrebig erreicht wird, hat sich die Stadt für ihre eigenen Gebäude selbst in die Pflicht genommen und ambitionierte Energiestandards beschlossen, damit planerische und technische Anforderungen neu gedacht und mit Aspekten des Klimaschutzes und der Energieeffizienz vereint werden.

Ansprechpersonen:
Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 03
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch 

Sven Fitz, Stadtplanung, Fachstelle Umwelt und Energie
Telefon: +41 52 632 52 20
E-Mail: sven.fitz(at)stsh.ch 

Fragen zum Förderprogramm:
Kanton Schaffhausen, Fachstelle Energie
Telefon: +41 52 632 76 37
E-Mail: energiefachstelle(at)sh.ch

Link zum Förderprogramm: www.energie.sh.ch  > Energieförderprogramm

Stellungsnahme des Stadtrats vom 13. Januar 2021

Stellungnahme des Stadtrats zur Volksabstimmung vom 7. Februar 2021
Budget 2021: Investitionsfähigkeit erhalten

Am 7. Februar stimmt die Schaffhauser Stimmbevölkerung über das vom Grossen Stadtrat genehmigte Budget 2021 ab. Zur Abstimmung kommt es, weil die SVP unterstützt von FDP und EDU das Budgetreferendum ergriffen hat.

Der Stadtrat legt grossen Wert darauf, dass das Budget und der Finanzplan so gestaltet werden, dass der städtische Haushalt langfristig im Gleichgewicht ist. Dies entspricht nicht nur dem gesetzlichen Auftrag, sondern ist auch unsere Verantwortung gegenüber kommender Generationen. Neue Schulden und vernachlässigter Unterhalt sind die Steuern unserer Kinder.

In den vergangenen Jahren hat der Stadtrat die Investitionen in unsere Infrastruktur gezielt und erfolgreich erhöht. Viele Grossprojekte wie die Elektrobusse, das Stadthausgeviert oder die Entwicklung des Kammgarnareals sind bereits in Umsetzung. Zusätzlich stehen weitere wichtige Projekte wie der Neubau des KSS Hallenbads, die Erweiterung und Sanierung von Schulbauten sowie die Aufwertung der Rheinuferpromenade an. Diese Investitionen sind für die Standortattraktivität entscheidend und können nur umgesetzt werden, wenn die Stadt ihren finanziellen Handlungsspielraum erhalten kann. Eine Steuersenkung wäre angesichts der hohen, anstehenden Investitionen nicht nachhaltig.

Mit einem gleichbleibenden Steuerfuss von 93 % ist die Stadt als urbanes Zentrum mit einem ausgezeichneten Service Public im innerkantonalen Steuerwettbewerb sehr attraktiv. Ein Steuerfussprozent entspricht für die Stadt aktuell etwa 1.4 Mio. Franken.

Die moderate Entwicklung der Lohnsumme von 0.5 % hat mit wiederkehrenden 0.4 Mio. Franken eine tragbare finanzielle Auswirkung auf die Ausgabenentwicklung der Stadt und nimmt Rücksicht auf die aktuell anspruchsvolle volkswirtschaftliche Situation und die sich abzeichnende angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt. Die Lohnsummenentwicklung ist wichtig, damit die Stadt als Arbeitgeberin konkurrenzfähig bleibt und gute Mitarbeitende halten und gewinnen kann.

Das vorliegende Budget 2021 ist zugeschnitten auf die finanzpolitische Situation der Stadt. Es enthält die aus Sicht des Stadtrates moderate und notwendige Lohnsummenentwicklung. Gleichzeitig wird der finanzielle Handlungsspielraum für die städtischen Investitionen erhalten. Der Stadtrat empfiehlt aus diesen Gründen dem Budget 2021 zuzustimmen.

Im Namen des Stadtrats
Peter Neukomm, Stadtpräsident
Daniel Preisig, Finanzreferent

Medienmitteilung vom 7. Januar 2021

Baurechtsvergaben «Alpenblick» und «Werkhof Hochstrasse» werden öffentlich ausgeschrieben

Die Stadt schreibt die Areale «Werkhof Hochstrasse» und «Alpenblick» in einem einfach gehaltenen, offenen Vergabeverfahren zur Abgabe im Baurecht aus. Das Areal «Alpenblick» soll durch eine Wohnbaugenossenschaft entwickelt werden mit dem Ziel, attraktiven und preisgünstigen Wohnraum zu schaffen. Auf dem Areal «Werkhof Hochstrasse» sollen moderne Mietwohnungen entstehen. 

Der Grosse Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 15. September 2020 die Vorlage des Stadtrats vom 9. Juni 2020 «Baurechtsabgabe des Areals Alpenblick an eine gemeinnützige Wohnbauträgerschaft» sowie die Vorlage des Stadtrats vom 9. Juni 2020 «Baurechtsabgabe des Areals Werkhof Hochstrasse» verabschiedet. Nun werden die beiden Baurechtsvergaben öffentlich ausgeschrieben und wird damit das Vergabeverfahren gestartet.

Das Areal «Alpenblick» wird in einem einfach gehaltenen, offenen Vergabeverfahren zur Abgabe im Baurecht ausgeschrieben. Teilnahmeberechtigt am Verfahren sind ausschliesslich gemeinnützige Wohnbauträger. Die Abgabe erfolgt mit dem Ziel, das Areal durch eine Wohnbaugenossenschaft zu entwickeln und attraktiven sowie preisgünstigen Wohnraum zu schaffen.

Das Areal «Alpenblick» befindet sich im familienfreundlichen Quartier Niklausen  an der Ecke Stimmerstrasse/Rheinhardstrasse/Eichenstrasse und umfasst eine unbebaute Fläche von 2‘615 m2 in der Wohnzone W4 (GB Nr. 4475). Bewerbungen für die Vergabe im Baurecht können bis zum 28. Mai 2021 eingereicht werden.

Das Areal «Werkhof Hochstrasse» wird ebenfalls in einem einfach offenen Vergabeverfahren zur Abgabe im Baurecht ausgeschrieben. Die Abgabe erfolgt mit dem Ziel, das Areal bestmöglich zu entwickeln und die wirtschaftliche Umsetzung zu garantieren. Auf dem Areal sollen moderne Mietwohnungen entstehen.
Das Areal Werkhof Hochstrasse umfasst das bebaute Grundstück GB Nr. 3183 (Fläche 5‘788 m2) in der Wohnzone W4 an der Ecke Hochstrasse/Finsterwaldstrasse. Bewerbungen hierfür können bis zum 30. April 2021 eingereicht werden. Die Ausschreibungdossiers können auf der Webseite der Stadt Schaffhausen unter www.stadt-schaffhausen.ch/immobilien runtergeladen werden.

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Roger Düring, Immobilienverantwortlicher
Telefon: +41 52 632 53 42
E-Mail: roger.duering(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. Januar 2021

Neuerungen in der Gesetzessammlung ab 1. Januar 2021

Per 1. Januar 2021 sind verschiedene Neuerungen und Änderungen in der Gesetzessammlung der Stadt in Kraft getreten. Folgende Reglemente, Verordnungen und Richtlinien wurden vom Grossen Stadtrat, dem Stadtrat oder der zuständigen Kommission geändert:

• Personalreglement (311.3)
• Richtlinien des Stadtrats über das Stellenbesetzungs- und Austrittsverfahren (311.8)
• Richtlinien des Stadtrates über das Stellenbesetzungs- und Austrittsverfahren (311.8), Änderung per 26. Mai 2020
• Vereinbarung Ordnungsbussengesetzgebung im Strassenverkehr (400.06)
• Feuerwehrverordnung (450.1)
• Reglement über die jährlichen Entschädigungen für die Verwaltungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer der Stadt Schaffhausen (626.2), Änderung per 1. August 2020
• Stadtbildkommission Schaffhausen Pflichtenheft (700.21)
• Stromtarif 2021 (7300.3)
• Taxordnung Servicewohnungen Alterszentrum Breite, Steig (Villa) (835.22)
• Taxordnung Servicewohnungen Alterszentrum Breite, Haus Steig (Rehgütli) (835.23)
• Taxordnung Servicewohnungen Alterszentrum Emmersberg, Bürgerstrasse 38+40 (835.32)
• Taxordnung Servicewohnen Alterszentrum Emmersberg, Huus Emmersberg (835.33)
• Taxordnung Servicewohnen (Bau 7+8) Alterszentrum Kirchhofplatz (835.42)


Folgende Reglemente, Verordnungen und Richtlinien wurden neu erlassen:

• Gebührenreglement für die Leihe von Krankenmobilien (835.5)
• Reglement über den Fonds für die Sammlung Bernhard Neher (4600.4), per 15. September 2020


Folgende Reglemente, Verordnungen und Richtlinien wurden entfernt:

• Bereichsvereinbarung Wehrdienste (400.05)
• Fonds Reisekasse Jugendheim (4700.5)
• Reglement über den Fonds für das Altersheim Steig (4800.2)
• Rahmentarife Erdgas (RTOG 2010) (7100.4)
• Rahmentarife Strom 2019 für die Städtischen Werke Schaffhausen und Neuhausen (RTOS 09) (7300.31)
• Reglement über die Videoüberwachung in den Fahrzeugen der Verkehrsbetriebe Schaffhausen (7400.6)
• Weisung Abgabe Diensthandy an Mitarbeitende (7400.7)

Die Ziffern in den Klammern verweisen auf die jeweiligen Erlassnummern in der Gesetzessammlung der Stadt Schaffhausen. Nicht aufgeführt sind geänderte Reglemente, Verordnungen und Richtlinien, welche bereits in einer Medienmitteilung im Verlauf des letzten Jahres kommuniziert wurden.

Alle Aktualisierungen sind in der Gesetzessammlung auf der Website der Stadt Schaffhausen zu finden. Link Gesetzessammlung

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch