Pressedienst 2020

Medienmitteilung vom 23. Dezember 2020

Referendum eingereicht - Abstimmungstermin Budgetvorlage

Das Budget 2021 der Stadt Schaffhausen wurde vom Grossen Stadtrat am 24. November 2020 mit 19 zu 15 Stimmen gutgeheissen. Gegen das Budget wurde das Referendum ergriffen und am 22. Dezember 2020 mit 1236 Unterschriften eingereicht. Die Budgetvorlage wird somit der Stimmbevölkerung zur Abstimmung vorgelegt.

Der Stadtrat hat entschieden, die Budgetvorlage und die Vorlage Gassa - ein Restaurant am Rhein und die Aufwertung des Platzes im Areal Fischerhäusern – gemeinsam am 7. Februar 2021 zur Abstimmung zu bringen. Ursprünglich war die Abstimmung über die Vorlage Gassa für den 7. März 2021 geplant.

Beim 7. Februar 2021 handelt es sich um einen zusätzlichen Abstimmungstermin zu den eidgenössischen Terminen.


Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 23. Dezember 2020

Neue Zusammensetzung des Grossen Stadtrats

Nach den Gesamterneuerungswahlen des Grossen Stadtrats vom 29. November 2020 gibt es verschiedene Wechsel in der Zusammensetzung des Grossen Stadtrats. Weiterhin werden Till Hardmeier (FDP) und Ibrahim Tas (SP) im Grossen Stadtrat dabei sein, neu wird Monika Stump (SP) Mitglied des Grossen Stadtrats.

Der Stadtrat erklärt Till Hardmeier, Monika Stump und Ibrahim Tas als für die Amtsdauer 2021 bis 2024 in den Grossen Stadtrat gewählt. Till Hardmeier rückt auf der Liste 3 der FDP der Stadt Schaffhausen nach, da der gewählte Diego Faccani (FDP) seinen Verzicht für das Amt bekannt gegeben hat. Monika Stump und Ibrahim Tas rücken auf der Liste 2 der SP der Stadt Schaffhausen nach, nachdem die beiden gewählten Mitglieder des Grossen Stadtrats, Christian Ulmer (SP) und Patrick Portmann (SP) bekannt gegeben haben, dass sie auf ihren Sitz verzichten.


Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. Dezember 2020

Entwicklung Baumbestand in städtischen Grünanlagen

In den städtischen Grünanlagen wurden im Jahr 2020 über 100 Bäume gepflanzt. Wegen Krankheit und Schwäche mussten 52 Bäume gefällt werden.

Im Jahr 2020 mussten insgesamt 52 Bäume gefällt werden, respektive werden noch gefällt. Die Gründe dafür waren vielfältig: bei einigen Bäumen wurden markante Sicherheitsmängel festgestellt, sodass Notfällungen durchgeführt werden mussten. Die grösste Zahl musste aufgrund von Absterbeerscheinungen gefällt werden. Die Gründe für diese Erscheinungen sind vielfältig, z.B. anhaltende Trockenheitsschäden, Fäulnis, Anfahrschäden, Alter, Schnittfehler u.a. Bei drei Robinien an der Schwertstrasse wurde ein Fäulnispilz im Stammfussbereich festgestellt. Dies führt dazu, dass diese Bäume gefällt werden müssen. Insgesamt liegt die Zahl der Fällungen mit 52 markant tiefer als in den Vorjahren (2019: 124, 2018: 83, 2017: 73).

Über 100 Bäume gepflanzt
Im Jahr 2020 hat Grün Schaffhausen in den städtischen Grünanlagen insgesamt 102 neue Bäume gepflanzt. Die neuen Bäume verteilen sich auf rund 50 Grünanlagen. Die grösste Zahl findet sich an der Rheinuferstrasse. Im Rahmen der Umgestaltungsmassnahmen wurden dort in den letzten Jahren beidseits der Strasse 15 Bäume gefällt, nun konnten 24 junge Platanen gepflanzt werden. Insgesamt entsteht somit eine positive Bilanz von fast doppelt so vielen Neupflanzungen im Vergleich zu den Fällungen.

Klimaveränderung als Herausforderung
Die Klimaveränderungen und die damit vermehrt vorkommenden Trockenzeiten stellen für die Bäume im öffentlichen Raum eine sehr grosse Herausforderung dar. Den Bäumen kann im engen Stadtraum meist nur ein begrenzter Wurzelraum geboten werden. Dieser Wurzelraum ist häufig schlecht mit Wasser versorgt, da die Rabatten oft mit Einfassungen vor dem Befahren und gegen den Eintritt von salzbelastetem Wasser geschützt sind. Dies bedeutet, dass den Bäumen meist zu wenig Wasser zur Verfügung steht. Das führt zu reduziertem Wachstum, zu einer reduzierten Transpiration und in manchen Fällen auch zum Absterben von Bäumen. Dadurch können die Bäume gerade im bebauten Raum ihre Leistung nicht voll entwickeln. Um diese negativen Auswirkungen entgegenzuwirken hat Grün Schaffhausen bei der Rheinuferstrasse erstmals Einrichtungen installiert, um die Bäume automatisch mit Wasser zu versorgen. Mit der integrierten Wasserversorgung sollen die Bäume ausreichend Wasser zur Verfügung haben, um wachsen zu können. Ein Teil dieses Wassers wird durch die Bäume transpiriert und führt so zu Kühleffekten, die auf den grossen Asphaltflächen entlang des Rheinufers sehr willkommen sind.

Ansprechperson:

Konrad Bruderhofer, Abteilungsleiter Stadtgrün
Telefon: +41 52 632 56 52
E-Mail: konrad.bruderhofer(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. Dezember 2020

Stadtverwaltung bleibt zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen

Die Schalter der Stadtverwaltung bleiben zwischen Weihnachten (24. Dezember 2020) und Neujahr geschlossen und sind ab dem 4. Januar 2021 wieder geöffnet. Die Erreichbarkeit der Verwaltung bleibt an den Werktagen via Telefon und E-Mail gewährleistet. Behördengänge in dringenden Angelegenheiten sind nach vorheriger Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail möglich.

Die Massnahme wurde im Zusammenhang mit der Corona-Situation beschlossen, und soll – wie vom Bundesrat empfohlen – mithelfen, die Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 01
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 15. Dezember 2020

Viel erreicht und umgesetzt

Der Stadtrat zieht zum Ende der Legislatur eine positive Bilanz. In der Stadt Schaffhausen wurde in den letzten vier Jahren viel entwickelt, investiert und bewegt. Insgesamt wurden 83 Vorlagen an den Grossen Stadtrat verabschiedet und 13 Volksabstimmungen durchgeführt. 54 neue Unternehmen mit mehreren hundert Arbeitsplätzen haben in den vergangenen vier Jahren die Stadt Schaffhausen als Firmenstandort gewählt.

Der Stadtrat hat Bilanz über die Legislaturschwerpunkte 2017 bis 2020 gezogen. Wichtige Meilensteine wurden erreicht und zahlreiche Projekte vorangetrieben und umgesetzt. Unter anderem hat die Stadt mit den folgenden Projekten wichtige Weichen für die Zukunft gestellt:

Neue Impulse für eine lebendige Altstadt
Wichtige Areale werden entwickelt: Die Kreditvorlagen «Entwicklung Kammgarnareal» und «Entwicklung Stadthausgeviert» sind von der Stimmbevölkerung genehmigt worden. Im Stadthausgeviert entsteht ein modernes Verwaltungszentrum mit zentraler Anlaufstelle für alle Verwaltungsgeschäfte. Mit Läden, Wohnungen, Gewerbe und Gastronomie wird das Herzen der Schaffhauser Altstadt mit neuem Leben erfüllt. Der Kammgarn Westflügel wird mit einer gemischten Nutzung neu belebt: Der Mehrwert für die Bevölkerung steht bei der Entwicklung des Areals im Vordergrund. In der Weinstube des Hotels Tanne kann man wieder einkehren. Das traditionsreiche Hotel ist von der Stadt saniert und verpachtet worden.

Auch in der Wohnraumentwicklung wurden wichtige Projekte vorangetrieben. Die Stimmbevölkerung hat in einer Volksabstimmung die Aufwertung des Baurechts genehmigt. Unter anderem wurden das Areal Hohberg im Baurecht und das Wagenareal an eine Genossenschaft abgegeben. Mit dem Richtplan Siedlung ist eine wichtige Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Stadt verabschiedet worden. Eine für die Vordere Breite durchgeführte Testplanung und eine öffentliche Vernehmlassung dazu lieferten wertvolle Erkenntnisse. Weiter wurde die Umnutzung von Arealen vorangetrieben, beispielsweise in den Mühlenen und im Mühlental.

Die Erholungs- und Begegnungsräume am Rhein sollen attraktiver werden. Die neugestaltete Rheinuferpromenade wurde eröffnet und die Rhybadi an ein neues Pächterteam vergeben. Die Vorlage für ein Restaurant am Rhein wurde vom Parlament genehmigt und gelangt 2021 zur Abstimmung. Auch die Neugestaltung des Kammgarnhofs soll einen Beitrag leisten, um das städtische Leben näher an den Rhein zu rücken.

Gutes Bildungsniveau sichern
Die Volksschule soll auch künftig mit motivierten Lehrpersonen ein gutes Bildungsniveau sicherstellen. So wurde der Lehrplan 21 auf allen Stufen erfolgreich eingeführt. Mit der Umsetzung des IT-Konzeptes wird die Stadt dem digitalen Wandel in der Gesellschaft gerecht. Die abgeschlossene Reorganisation des Schulamts und die Evaluation des Modells «Vorsteher+» sind die Grundlagen für das Projekt zur Einführung von Schulleitungen. Das Pilotprojekt «Frühe Deutschförderung» soll die Sprachkompetenz der Kinder beim Eintritt in den Kindergarten verbessern und ihnen eine erfolgreiche Schul- und Berufsbildungslaufbahn ermöglichen. Schliesslich ist die schulische Infrastruktur konsequent saniert (z.B. Bachschulhaus) und erweitert worden. Die Neubauten «Kindergarten Herblingen» und «SHED» beim Schulhaus Breite wurden im geplanten Zeit und Kostenrahmen realisiert und die Stimmbevölkerung hat der Sanierung und Erweiterung des Schulhauses Kreuzgut zugestimmt.

Kultur und Sportinfrastruktur stärken
Die Verabschiedung der Kulturstrategie 2018-2028 ermöglicht eine Stärkung des Kulturstandorts Schaffhausen. Mit der Umnutzung der Bachturnhalle als mittlere Bühne wird eine Lücke in der Infrastruktur geschlossen, die zahlreichen Kulturschaffenden und Vereinen neue Perspektiven eröffnet. Das gemeinsam mit der Sturzenegger Stiftung initialisierte Projekt Museum 2025 bezweckt eine Entwicklung im Bestand mit einer deutlichen Modernisierung und Aufwertung des Vierspartenhauses. Mit der Verabschiedung des Planungskredits für einen Neubau des KSS-Hallenbades ist ein erster wichtiger Schritt im Hinblick auf die Erneuerung und Verbesserung der Sport- und Freizeitinfrastruktur gemacht worden. Dazu gehört auch die von der Stimmbevölkerung bewilligte Aufwertung der Sport- und Freizeitanlage Schweizersbild.

Für die Bevölkerung
Die Stadt Schaffhausen ist kinder- und familienfreundlich: 2017 ist das Familienzentrum eröffnet worden. Das Angebot wurde seither laufend weiterentwickelt und wird gut genutzt. Auch für die ältere Bevölkerung ist das Angebot ausgebaut worden. Die neue Koordinationsstelle Alter und die reorganisierte Spitex erbringen wichtige Dienstleistungen. Um das generationen- und kulturübergreifende Zusammenleben zu unterstützen, sind mehrere Quartiertreffpunkte aufgebaut und weiterentwickelt worden. Die Vorlage für Soziales Wohnen wurde vom Parlament verabschiedet. Um die Sicherheit für die Stadtbevölkerung zu optimieren, wird auf den 1. Januar 2021 ein Feuerwehrpikett eingeführt.

Einführung von Elektrobussen und Auszeichnungen
Im Bereich öffentlicher Verkehr wurden die VBSH und RVSH in einem Unternehmen zusammengeführt. Die Vorlage zur Einführung von Elektrobussen mit Schnelladesystem wurde von der Stimmbevölkerung gutgeheissen. Nach dem Pilotbetrieb sind bereits erste Busse im Einsatz. Im Rahmen der Sanierung der Werkleitungen an der Bahnhofstrasse werden für die Elektrifizierung der Stadtbusflotte Ladearme installiert und Leitungen verlegt. Mit dem Projekt mehr «ÖV für Herblingen» wurde die Buslinie 5 bis ins neue Wohngebiet «Im Trenschen» verlängert. Die neue Linie 9 verbindet seit 2018 den Ebnat direkt mit den Einkaufszentren. Der Grosse Stadtrat hat die neue Eignerstrategie und die Organisationsverordnung sowie den Versorgungsauftrag Wärme/Kälte für SH POWER gutgeheissen. Erstmals wurde die Stadt Schaffhausen 2019 als Grünstadt Schweiz ausgezeichnet. Als Energiestadt Gold wurde sie 2020 erfolgreich rezertifiziert.

Schulden abgebaut und moderne Technologien eingeführt
Die Stadt hat die Nettoverschuldung im Laufe der Legislatur vollständig abgebaut. Für Unternehmenssteuern ist eine Schwankungsreserve eingeführt worden und die Schuldenbremse wurde an ein neues Kennzahlenniveau angepasst. Die Stadt Schaffhausen verfügt über einen wettbewerbsfähigen Steuerfuss.

Die Stadt hat 2020 ihre Smart City Strategie verabschiedet. Akten werden bei der Stadt elektronisch geführt und digitale Instrumente im Personalbereich wurden ausgebaut. Die Projektmanagementmethodik wurde eingeführt.

Bilanz der Legislaturschwerpunkte der Stadt Schaffhausen 2017-2020

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 14. Dezember 2020

Neue Heimärzte verpflichtet

Seit März 2016 werden die drei städtischen Alterszentren durch zwei Heimärzte, Dr. Alberto Wenner und Dr. Katja Schweizer betreut. Nun hat der langjährige Heimarzt Dr. Alberto Wenner per 31. Juni 2021 seinen Rücktritt eingereicht. Für seine Nachfolge konnte Dr. Harald Marlovits gewonnen werden. Er wird ab 1. Januar 2021 die heimärztliche Betreuung für das Haus Wiesli übernehmen und voraussichtlich ab 31. Juli 2021 zusätzlich das Alterszentrum Kirchhofplatz. Dr. Katja Schweizer bleibt zuständig für die hausärztliche Betreuung im Haus Steig und im Alterszentrum Emmersberg.

In den letzten Jahren verzeichnen die Alterszentren eine starke Zunahme von Bewohnerinnen und Bewohner mit psychiatrischen Fragestellungen, welche die Fachkenntnisse eines Spezialisten erfordern. Bewohnerinnen und Bewohner bei denen psychiatrische Fragestellungen im Vordergrund stehen, können ab 2021 an Dr. Andreas Reich, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, überwiesen werden.

Schon heute bedankt sich die Stadt bei Dr. Alberto Wenner für seine langjährige Tätigkeit. Bei Dr. Katja Schweizer, Dr. Harald Marlovits und Dr. Andreas Reich bedankt er sich für ihr bisheriges und künftiges Engagement in den Alterszentren.

Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferat
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Monica Studer, Bereichsleiterin Alter
Telefon: +41 52 632 53 38
E-Mail: monica.studer(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 14. Dezember 2020

Christbaumverkauf beim Engeweiher aktueller Situation angepasst

Der traditionelle Christbaumverkauf der Stadt beim Engeweiher kann dieses Jahr wegen Covid 19 nicht in der üblichen Form durchgeführt werden. Es besteht aber die Möglichkeit, von Montag 14. Dezember bis Freitag, 18. Dezember 2020, und von Montag, 21. Dezember bis Mittwoch, 23. Dezember 2020, jeweils zwischen 10 – 11.30 und 13.30 – 16.30 Uhr Christbäume beim Engeweiher zu kaufen. Am Samstag, 19. Dezember 2020 findet kein Verkauf statt.
Es besteht Maskenpflicht und die Vorschriften betreffend Covid 19 müssen eingehalten werden.

Ansprechperson:

André Moritz, Abteilungsleiter Wald
Telefon: +41 52 632 54 04
E-Mail: andre.moritz(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 11. Dezember 2020

Stadthausgeviert: Baugesuch für neues Verwaltungszentrum eingereicht und Baurechtsvertrag für den Nordteil unterzeichnet

Am 17. November 2019 hatte die Stimmbevölkerung dem Projekt «Entwicklung Stadthausgeviert» zugestimmt. Nun ist das Baugesuch für die Sanierung und Erweiterung der Verwaltungsliegenschaften im Südteil eingereicht worden. Gegenüber dem Vorprojekt wurde die Aufstockung des «Ecksteins» komplett überarbeitet. Für die Entwicklung des Nordteils wurde eine kompetente Baurechtsnehmerin gefunden.

Das Baugesuch zur Entwicklung der Verwaltungsliegenschaften im südlichen Teil des Stadthausgevierts wurde in diesen Tagen eingereicht. Die Unterlagen werden öffentlich aufgelegt. Im Rahmen des Projekts «Entwicklung Stadthausgeviert» wird das «Stadthaus» saniert und die Liegenschaft «Eckstein» saniert und aufgestockt. Die beiden Gebäude werden künftig durch einen dreigeschossigen Verwaltungsneubau ergänzt und verbunden.

Vom Grossen Stadtrat hatte der Stadtrat den Auftrag bekommen, bei der Bau- und Ausführungsplanung der Aufstockung des Hauses «Eckstein» ein spezielles Augenmerk darauf zu legen, dass sich das neue Dachgeschoss gut ins Altstadtbild einpasst. Das Planerteam hat im Auftrag des Stadtrats und nach Rücksprache mit der Stadtplanung, der Denkmalpflege und der Stadtbildkommission eine neue Ausführungsvariante ausgearbeitet, die sich homogen ins Stadtbild einpasst. Die zweigeschossige Aufstockung wird als mansardenförmiges mit Biberschwanzziegeln bedecktes Dach konzipiert. Zwei übereinanderliegende, verdeckte Fensterbänder sorgen für die natürliche Belichtung der Innenräume.

Der Baustart für die Sanierung und Erweiterung der Verwaltungsliegenschaften ist auf Anfang 2022 geplant. Der moderne Neubau und die Aufstockung des «Ecksteins» ermöglichen die Zusammenführung von heute auf das Altstadtgebiet verteilten Verwaltungsabteilungen. Gegenwärtig werden auf dem Areal des Stadthausgevierts archäologische Grabungen durchgeführt.

Vergabe des Nordteils im Baurecht an die Bolli & Böcherer AG
Der Grosse Stadtrat hat den Stadtrat ermächtigt und beauftragt, die Liegenschaften im nördlichen Teil des Stadthausgevierts im Baurecht zur Entwicklung abzugeben. Im Frühling hat die Stadt das Baurecht öffentlich ausgeschrieben und der Stadtrat konnte zwischenzeitlich den Zuschlag erteilen und den Baurechtsvertrag unterzeichnen. Im Ausschreibungsverfahren durchgesetzt hat sich die Bolli & Böcherer AG mit Sitz in Schaffhausen. Die Bolli & Böcherer AG arbeitet für das Projekt Stadthausgeviert zusammen mit dem Schaffhauser Architekturbüro Ulmer und Ledergerber. Die beiden Unternehmen verfügen über ausgewiesene Spezialisten und haben eine grosse Erfahrung in der Sanierung von historisch wertvollen Altstadtliegenschaften in enger Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege. Zuletzt hat dieses Team die benachbarte Liegenschaft Konstanzische Schütte am Karstgässchen 1 saniert.

Die Bolli & Böcherer AG wird die bauhistorisch wertvollen Altbauten im Nordteil entsprechend dem Vorprojekt der Stadt sanieren und entwickeln. Im Nordteil des Stadthausgevierts entstehen Wohnungen, Raum für Gewerbe und Gastronomie. In der Mitte des Stadthausgevierts entsteht ein öffentlich zugänglicher und für Hochzeitsapéros sowie für den Gastronomiebetrieb nutzbarer Klostergarten.

Mit der Baurechtsabgabe ist sichergestellt, dass das Stadthausgeviert plangemäss umfassend saniert und belebt wird. Das Stadthausgeviert wird ein modernes Verwaltungszentrum mit zentraler Anlaufstelle für alle Verwaltungsgeschäfte. Mit Läden, Wohnen, Gewerbe und Gastronomie wird das Stadthausgeviert im Herzen der Schaffhauser Altstadt mit neuem Leben erfüllt.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Mobil: +41 79 330 74 75 (erreichbar bis 15 Uhr und ab 16.40 Uhr)
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 11. Dezember 2020

Grundlagen für Stärkung der Verwaltungskommission von SH POWER verabschiedet

Nachdem am 30. November 2020 die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist, tritt die Verordnung über die Organisation und Geschäftsführung der Städtischen Werke Schaffhausen (Organisationsverordnung SH POWER) in Kraft. Der Grosse Stadtrat hat die Verordnung am 27. Oktober 2020 verabschiedet.

Auf der Basis der Organisationsverordnung SH POWER hat der Stadtrat nun das Anforderungsprofil festgelegt, welches bei der Rekrutierung von externen Fachleuten für die Verwaltungskommission von SH POWER zur Anwendung kommt. Mit der vom Grossen Stadtrat am 20. August 2019 verabschiedeten Eignerstrategie der Stadt Schaffhausen für SH POWER wird die Verwaltungskommission als strategische Führungsebene gestärkt. Neu werden in der Verwaltungskommission drei externe Fachleute Einsitz nehmen, welche vom Grossen Stadtrat gewählt werden. Das Anforderungsprofil wird dem Stadtrat als verbindliche Beurteilungsbasis für die Rekrutierung der externen Fachleute dienen, welche dem Grossen Stadtrat zur Wahl in die Verwaltungskommission von SH POWER vorgeschlagen werden. Weiter hat der Stadtrat in Anlehnung an das Entschädigungsreglement der Verwaltungskommission VBSH sowie gestützt auf Branchenregelungen die Entschädigung für die Mitglieder festgelegt.

Ebenfalls unbenutzt abgelaufen ist die Referendumsfrist über die Verordnung über den Versorgungsauftrag an die Städtischen Werke (SH POWER) betreffend die Versorgung der Stadt Schaffhausen mit Wärme und Kälte. Diese Verordnung wurde vom Grossen Stadtrat am 1. September 2020 genehmigt und tritt damit in Kraft. 

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Hagen Pöhnert, Direktor SH POWER
Telefon: +41 52 635 12 00
E-Mail: hagen.poehnert(at)shpower.ch

Medienmitteilung vom 7. Dezember 2020

Überarbeiteter Gestaltungsrichtplan für das Quartierschutzgebiet Engehalde

Der Stadtrat hat für das Quartierschutzgebiet Engehalde einen überarbeiteten Gestaltungsrichtplan erlassen. Damit werden die quartiertypischen Schutz- und Entwicklungsziele an die heutigen Begebenheiten angepasst. Im Sinne einer moderaten Innenentwicklung werden die Möglichkeiten bezüglich Anbauten sowie Parkierung erweitert und die bestehende Baubeschränkung für Nebengebäude wird aufgehoben.

Die Siedlung Engehalde ist eine sozialgeschichtlich wichtige Genossenschaftssiedlung, welche während des 2. Weltkrieges erbaut wurde. Die einheitlich gut erhaltenen historischen Bauvolumen treten ein- bis zweigeschossig mit markanten Satteldächern in Erscheinung. Die Siedlung zeichnet sich nach wie vor durch eine ruhige Wohnlage und durchgrünte Freiräume aus. Sie ist im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) als Teil des Ortsbildes der Stadt Schaffhausen aufgeführt, das zu erhalten ist. Andererseits soll ein angemessener Gestaltungsspielraum für die individuellen Bedürfnisse der Grundeigentümer geschaffen werden, so dass die Siedlung sich entwickeln kann und eine massvolle Nachverdichtung möglich ist.

In Quartierschutzgebieten gelten gemäss der Bauordnung der Stadt Schaffhausen erhöhte gestalterische Anforderungen, die in Richtplänen und Richtlinien festgehalten werden. Auf Grundlage der bestehenden Gestaltungsrichtlinien, die für das Quartierschutzgebiet Engehalde erstmals 1985 beschlossen und seither mehrmals überarbeitet wurden, wurde der Gestaltungsrichtplan unter der Federführung der Stadtplanung erarbeitet. Dabei wurden die relevanten städtischen Fachbereiche konsultiert und die Grundeigentümerschaften über die Erkenntnisse informiert. Mit den überarbeiteten Richtlinien wird definiert, wie Anbauten an die beiden Haustypen möglich sind und es werden Vorgaben zur Gestaltung von Dachaufbauten und Dachflächenfenstern gemacht. Auf sämtlichen Grundstücken sind neu Bereiche für Parkierungsmöglichkeiten ausgewiesen und Kleinbauten zulässig. Eine seit der Erstellung der Siedlung bestehende Baubeschränkung für Nebengebäude wird aufgehoben. 

Die Stadt Schaffhausen weist insgesamt 22 Quartierschutzgebiete aus, die sich auf das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) stützen. Die Überarbeitung der bestehenden Gestaltungsrichtlinien des Quartierschutzgebietes Engehalde dient der Stadtplanung als Vorbild für die Überarbeitung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele der übrigen 21 Quartierschutzgebiete.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Marcel Angele, Leiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. Dezember 2020

Umzonung der Grundstücke der Klinik Belair

Mit einer Umzonung der zur Klinik Belair gehörenden Grundstücke soll die Grundlage geschaffen werden, dass die Klinik die Anforderungen an die stationäre Behandlung baulich umsetzen kann. Die geplante Umzonung von der Wohnzone mit zwei Vollgeschossen in die Zone für Wohnen und Gewerbe umfasst die beiden Grundstücke, welche zum Hauptgebäude gehören, nicht aber die Villa. Das eine Grundstück gehört heute bereits der Klinik Belair, für das andere Grundstück besitzt die Klinik Belair ein städtisches Baurecht. Um der Entwicklung des Gebietes «Vordere Breite» nicht vorzugreifen, werden Ausbauten des Klinik-Hauptgebäudes auf zwei Geschosse mit einem entsprechenden Eintrag im Grundbuch begrenzt. Diese Begrenzung kann später, im Rahmen der laufenden Gesamtplanung «Vordere Breite», aus einer Gesamtsicht beurteilt und allenfalls angepasst werden.

Die geplante Umzonung wird von der Stadtplanung in den nächsten Tagen öffentlich aufgelegt und beim Kanton zur Vorprüfung eingereicht.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Marcel Angele, Leiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. Dezember 2020

Beitrag an die Weihnachtsaktion von Radio Munot

Die Stadt Schaffhausen unterstützt die diesjährige Weihnachtsaktion von Radio Munot mit einem Betrag von 2'500 Franken. Jeweils im Dezember sammelt Radio Munot im Rahmen einer Weihnachtsaktion Geld für ein spezielles Projekt. In diesem Jahr gehen die gesammelten Gelder an die Winterhilfe Schaffhausen, welche damit die Aktionen «Winterbatzen» und «KSS-Saisonabonnements Sommer» ermöglicht. Diese Aktionen kommen im Kanton Schaffhausen wohnhaften Personen zugute, welche am Existenzminimum leben. Der städtische Beitrag wird aus dem Heinrich-Schlatter-Fonds getätigt.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

 

Medienmitteilung vom 4. Dezember 2020

Bauabrechnung «Neubau Schulhaus Breite» liegt vor

Der Stadtrat hat die Bauabrechnung für den Neubau des Schulhauses Breite (SHED) zuhanden des Grossen Stadtrats verabschiedet. Die Gesamtkosten von rund 12.2 Mio. Franken liegen 3 % unter dem in der Volksabstimmung bewilligten Kredit. Der Kanton Schaffhausen wird sich mit rund 1.47 Mio. Franken am Neubau beteiligen.

Die vom Stadtrat verabschiedete Vorlage Bauabrechnung «Neubau Schulhaus Breite» (SHED) zeigt ein erfreuliches Ergebnis. Im April 2016 hatte die Stimmbevölkerung dem Projekt zugestimmt und einen Kredit von 12´562´000 Franken (Kostengenauigkeit +/-15 %) bewilligt. Die Bauabrechnung zeigt, dass die Kosten um 376'000 Franken unter dem von dem von der Stimmbevölkerung bewilligten Kredit liegen. Die Minderkosten sind in erster Linie auf ein striktes Kostenmanagement und Vergabeerfolge zurückzuführen. Eine konsequente Einhaltung der einzelnen Budgetpositionen hat die Gesamtkosten zusätzlich im positiven Sinne beeinflusst.

Der Baustart für den Neubau erfolgte am 18. Juli 2017. Ende Januar 2019 wurde der Neubau fristgerecht auf Beginn des zweiten Schulsemesters bezogen und der Schulunterricht startete nach den Skiferien plangemäss. Das neue Schulgebäude weist zwei Eingänge auf. Im Norden, zum zentralen Platz hin, befindet sich der Haupteingang. Der Eingang im Süden ermöglicht eine unabhängige Nutzung der Aula. Weiter sind im Erdgeschoss die Lehrerzimmer sowie die ausserschulische Betreuung angeordnet. Das Obergeschoss wird ausschliesslich für den Schulunterricht genutzt. Das Gebäude wurde nach dem Minergiestandard erstellt. Die Energiefachstelle der Kantone Schaffhausen und Thurgau hat die Ausführung mit der Zertifizierung bestätigt.

Der Kanton Schaffhausen wird sich mit rund 1,47 Mio. Franken am Neubau beteiligen. Zudem wird er aus dem Swisslos-Sportfonds einen Betrag von maximal 25´000 Franken an die Kosten für den Sportplatz beisteuern.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 2. Dezember 2020

Sanierung der Schiessanlage Birch

In diesem Winter wird die Schiessanlage Birch saniert. Dabei wird das mit Blei belastete Erdreich abgetragen, das Material fachgerecht entsorgt und neue künstliche Kugelfänge werden errichtet.

Die 300-Meter-Anlage im Birch verfügt über 20 Scheiben und ist die grösste im Kanton. Genutzt wird die Anlage von den Mitgliedern fünf verschiedener Vereine, vom Militär sowie für das obligatorische Schiessen. Der Erdwall rund um die Scheiben ist mit Blei belastet und muss saniert werden, um eine Verschmutzung des Grund- und Oberflächenwassers zu verhindern. Der Bund hat die Gemeinden verpflichtet, die Bleisanierung ihrer Schiessanlagen entsprechend umzusetzen.

Die Bleisanierung der Schiessanlage Birch erfolgt nun diesen Winter. Dabei wird das Erdreich rund um die Scheiben soweit abgetragen, wie die Erde mit Bleirückständen belastet ist. Hierfür ist die Rodung der Bäume und Sträucher auf dem Wall nötig. Danach folgt ab Mitte Januar die Abtragung des Erdreichs. Während diesen Arbeiten, welche voraussichtlich drei Wochen dauern, bleibt der Feldweg entlang der Schiessanlage für Fussgänger gesperrt. Das abgetragene Material wird fachgerecht entsorgt. Um in Zukunft die Belastung der Erde mit Blei zu vermeiden, werden neu künstliche Kugelfänge errichtet und der Erdwall wieder aufgeforstet. Die Arbeiten beginnen nächste Woche und dauern bis voraussichtlich im März 2021.

Ansprechperson:

Thomas Hess, Abteilungsleiter Hochbauten
Telefon: +41 52 632 53 74
E-Mail: thomas.hess(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 2. Dezember 2020

Neue Leiterin Alterszentrum Emmersberg

Judith Alder wird neue Leiterin des Alterszentrums Emmersberg. Sie tritt am 1. März 2021 die Nachfolge von Werner Gasser an, welcher per Ende März 2021 in den Ruhestand tritt.

Judith Alder verfügt über eine langjährige und breite Berufserfahrung. Zuletzt war sie als Leiterin Pflegedienst & Betreuung und Mitglied der Geschäftsleitung im Zentrum für Pflege und Betreuung in Bad Zurzach tätig. Judith Alder hat den Lehrgang «Master of Advanced Studies FH in Health Care Management» im Jahr 2014 erfolgreich abgeschlossen und ist von Curaviva anerkannte Institutionsleiterin. Werner Gasser wird Judith Alder im März in das Haus und die betrieblichen Abläufe einführen.

Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 2. Dezember 2020

Abschluss der Sanierungsarbeiten am Mohrenbrunnen auf Frühling verschoben

Die Sanierungsarbeiten am Mohrenbrunnen können erst im nächsten Frühling abgeschlossen werden und nicht wie ursprünglich geplant bis Ende 2020. Beim Freilegen des Brunnensockels wurden grössere Mängel als ursprünglich angenommen festgestellt. Die nötigen Arbeiten können wegen der bereits tiefen Temperaturen erst im nächsten Frühjahr ausgeführt werden. Der Bereich um den Sockel wird vorübergehend mit Kies aufgefüllt und anschliessend provisorisch mit einem Überzug versehen. Sobald es die Temperaturen zulassen, wird der Brunnen abgedichtet und die Pflästerung wieder eingesetzt.

Ansprechperson:

Jürgen Spengler, Facility Management
Telefon: +41 52 632 55 35
E-Mail: juergen.spengler(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 29. November 2020

Wahlresultate Grosser Stadtrat

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben heute die 36 Mitglieder des Grossen Stadtrats für die nächste Amtsperiode gewählt. GLP und Grüne SH (bisher ÖBS) haben je einen Sitz dazu gewonnen. Einen Sitz verloren haben die SVP und die Jungfreisinnigen.

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben heute an der Urne die Mitglieder des Stadtparlamentes neu gewählt. Die Stimmbeteiligung lag bei 55.52 Prozent. Die Sitzverteilung präsentiert sich für die neue Amtsperiode von 2021-2024 wie folgt:

Partei              Anzahl Sitze 
SVP                8 (bisher 9)    
SP                   8 (bisher 8)    
FDP                5 (bisher 5)    
AL                   4 (bisher 4)    
GLP                4 (bisher 3)    
Grüne SH        3 (bisher 2, ÖBS)       
EDU                1 (bisher 1)    
CVP                1 (bisher 1)    
EVP                1 (bisher 1)    
JF                    - (bisher 1)     
JUSO              1 (bisher 1)    

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. November 2020

Schaffhausen - Velofreundliche Stadt

Die Stadt Schaffhausen wird velofreundlicher. Der Stadtrat öffnet verschiedene Einbahnstrassen und Fahrverbote, um wichtige Verbindungswege für Velofahrende zu erschliessen. Zudem wird das Velofahren in der Altstadt während den Randzeiten länger möglich.

Aufgrund einer von Pro Velo Schaffhausen eingereichten Petition mit der Forderung zur Öffnung von verschiedenen Einbahnstrassen und Strassen mit Fahrverboten für Velos, hat der Stadtrat die Anliegen der Petition im Detail geprüft. Jede einzelne in der Petition aufgeführte Örtlichkeit wurde separat beurteilt. Dabei wurden neben den Anliegen von Pro Velo auch Aspekte der Verkehrssicherheit, die Erschliessung einer fehlenden Veloverbindung, die Verhältnismassigkeit in Bezug auf nötige bauliche Massnahmen sowie die rechtliche Zulässigkeit beachtet. Basierend auf diesen Beurteilungen kommt der Stadtrat zum Schluss, dass verschiedene Einbahnstrassen und Fahrverbote geöffnet und aufgehoben werden können. Diese Öffnungen treten mit der entsprechenden Signalisationsänderung in Kraft und bedingen an einzelnen Orten neue Markierungen und kleineren baulichen Anpassungen. Geöffnet werden folgende Einbahnstrassen und Fahrverbote:

• Bocksrietstrasse
• Neustadt (bis Haberhaus)
• Rosentalgässchen
• Rothüsliweg
• Vordersteig
• Weinsteig
• Stadion - Klinik Breitenau
• Fäsenstaubstrasse (heute schon befahrbar)
• Beckengässchen
• Promenadenstieg
• Haberhausstieg (Parkstrasse bis Durchgang Haberhaus öffnen; Durchgang bleibt Fahrverbot)
• Kasinogässchen (zusätzlich zur Petition)
• Promenadenpark (zusätzlich zur Petition)
• Oberstadt

Für die Krummgasse und die Stadthausgasse wird ein Entscheid im Rahmen des Verkehrs- und Nutzungskonzepts für den Walther-Bringolf-Platz gefällt werden.

Einigen von Pro Velo geforderte Öffnungen konnte der Stadtrat nicht stattgeben. Dabei waren ausnahmslos Bedenken bezüglich der Sicherheit ausschlaggebend. Folgende Strassen und Wege bleiben deshalb weiterhin gesperrt bzw. nur im Einbahnverkehr befahrbar:
• Frauengasse im oberen Bereich (zu gefährlich wegen Parkhausausfahrt)
• Klosterbogen (zu schmal, Umweg für Velo minimal)
• Pfarrhofgasse (zu schmal, nicht einsehbare Ecke am Gebäude, Lichtsignalanlage und Linksabbieger)
• Promenadenstrasse (zu schmal, Trottoir müsste aufgehoben werden, eine Öffnung ist im Zusammenhang mit einer Strassensanierungen möglich)
• Ebnatring (richtig: Seilerweg; Schwerverkehrszufahrt, mangelnde Sicht bei der Ebnatstrasse)
• Parkstrasse (ab Haberhausstieg; nicht nötig, da Durchfahrt Promenadenpark neu von beiden Seiten möglich)
• Vorstadt (Schützengraben bis Schwabentor);

Weiter hat der Stadtrat das heute geltende Verkehrsregime in der Fussgängerzone der Altstadt angepasst, so dass Velofahrten im Schritttempo morgens länger und abends bereits früher möglich sind. Das Velofahren ist in der Fussgängerzone seit dem Jahr 2003 während der Nacht und an Sonntagen gestattet. Die aus einem Versuchsbetrieb entstandene heutige Praxis wird nun in einem Reglement festgehalten und die Signalisation entsprechend angepasst. Neu ist das Velofahren in der Altstadt im Schritttempo zu folgenden Zeiten erlaubt:
• Montag bis Freitag: Jeweils 18 Uhr abends bis 10 Uhr morgens
• Samstag: ab 16 Uhr
• Sonntag: während des ganzen Tages
 
Die neue Regelung gilt mit dem Anbringen der entsprechenden Signalisation ab Ende November. Dem Stadtrat ist es wichtig, den Anliegen der Velofahrerinnen und Velofahrer Rechnung zu tragen. Gleichzeitig sind ihm auch die Bedürfnisse von Fussgängerinnen und Fussgängern und des Autoverkehrs bewusst und er strebt darum Lösungen an, welche alle Interessen in Einklang bringen. Die Sicherheit im Verkehr kann jedoch nicht allein durch bauliche und rechtliche Massnahmen gewährleistet werden und der Stadtrat appelliert an ein angemessenes Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden.

Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. November 2020

Herblinger Abstimmungslokal an neuem Standort

Das Herblinger Abstimmungs- und Wahllokal bekommt einen neuen Standort. Ab dem kommenden Abstimmungs- und Wahlwochenende vom 29. November 2020 befindet sich das Herblinger Abstimmungs- und Wahllokal neu an der Schlossstrasse 19, dem einstöckigen Gebäude zwischen der Schlossstrasse und der Kirchbergstrasse. Der Mieter des städtischen Gebäudes an der Schlosstrasse 19 stellt dieses der Stadt als Abstimmungs- und Wahllokal zur Verfügung. Das Gebäude an der Schlossstrasse 23, in dem sich das Herblinger Abstimmungs- und Wahllokal bisher befand, wurde im Rahmen einer Baurechtsabgabe verkauft.

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation und der längeren Stimmabgabe für die Wahlen des Grossen Stadtrates ist damit zu rechnen, dass es beim Urnengang zu Wartezeiten kommen kann. Die Stimmberechtigten werden deshalb gebeten, die Abstimmungs- und Wahllokale möglichst frühzeitig aufzusuchen oder die Möglichkeit zu nutzen, brieflich abzustimmen. Für die briefliche Abstimmung kann das vorfrankierte Couvert benützt werden. Die briefliche Abstimmung ist nur gültig, wenn der Stimmausweis unterzeichnet beiliegt. Die Öffnungszeiten der Abstimmungs- und Wahllokale sind im Internet aufgeschaltet oder auf den Stimmausweisen zu finden.

Neben den beiden eidgenössischen Volksinitiativen «Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Menschen und Umwelt» und «Für Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» werden in der Stadt Schaffhausen die Mitglieder des Grossen Stadtrats für die nächsten vier Jahre gewählt.

Link zu den Öffnungszeiten der Abstimmungs- und Wahllokale

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. November 2020

Alterszentrum Kirchhofplatz und Haus Steig bleiben vorübergehend für Besuchende geschlossen

Im Alterszentrum Kirchhofplatz wurden in den vergangenen Tagen weitere Bewohnende positiv auf das Covid 19 Virus getestet. Das Alterszentrum bleibt deshalb bis auf weiteres für externe Besuchende geschlossen. Angehörige können nach vorgängiger Terminanmeldung ihre Verwandten jedoch in der Cafeteria treffen.

Auch im Haus Steig des Alterszentrum Breite wurden Bewohnende positiv auf das Covid 19 Virus getestet. Das Haus Steig bleibt daher ebenfalls bis auf weiteres für externe Besucher geschlossen.

Im Haus Wiesli wie auch im Alterszentrum Emmersberg sind aktuell Besuche durch Angehörige möglich. Besuchende werden jedoch unbedingt gebeten, die Hygieneregeln einzuhalten, die Masken konsequent zu tragen sowie den Mindestabstand von 1,5 Meter zu jeder Zeit einzuhalten.

Ansprechperson:

Monica Studer, Bereichsleiterin Alter
Telefon: +41 52 632 53 38
E-Mail: monica.studer(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. November 2020

Umbau der Bahnhofstrasse startet in die nächste Phase

Der Umbau der Bahnhofstrasse schreitet planmässig voran. Am Montag, 23. November startet die nächste Bauphase. Hierfür wird die Baustelle in Richtung Obertor verschoben. Die Bushaltestellen bleiben grösstenteils im Regionalbuszentrum, der Güterumschlag wird auf die Stadtseite verschoben.

Seit Anfang September laufen an der Bahnhofstrasse die Umbauarbeiten für die Elektrifizierung der Busflotte und die Sanierung der Werkleitungen in der Bahnhofstrasse. Die Arbeiten verlaufen bisher planmässig. In der ersten Bauphase konzentrierten sich die Arbeiten vor dem Bahnhofsgebäude. Für die nächsten beiden Bauphasen wird die Baustelle nun in Richtung Obertorturm verschoben. Dabei werden bis im März weitere Fundamente für die Ladearme der E-Busse erstellt und sämtliche Werkleitungen bis zum Obertorturm erneuert.

Damit die Bauarbeiten vor der Ticketeria ausgeführt werden können, bleiben die Bushaltestellen grösstenteils im Regionalbuszentrum. Der Güterumschlag wird auf die Stadtseite verschoben, da dieser vor der Ticketeria keinen Platz hat. Die Taxistände verbleiben für die gesamte Bauzeit an der Spitalstrasse hinter dem Bahnhof.

Sämtliche Zugänge zu den Geschäften und Läden bleiben auch während der nächsten Bauphase immer offen. Auf der Bahnhofstrasse gilt während der gesamten Bauzeit ein Fahrverbot für Privatfahrzeuge. Von diesem ausgenommen sind Fahrten für den Warenverkehr und der Veloverkehr. Kurzzeitparkplätze für Personenfahrzeugen befinden sich hinter dem Landhaus und an der Bogenstrasse. Die Bauleitung ist bemüht, die Einschränkungen während den Bauarbeiten so gering wie möglich zu halten.

Aktuelle Informationen auf Service-Webseite
Der Umbau der Bahnhofstrasse ist ein gemeinsames Projekt von der Stadt Schaffhausen, Tiefbau Schaffhausen, vbsh und SH POWER. Dabei werden die Ladeinfrastruktur für die Elektrobusse errichtet und die alten Werkleitungen saniert. Auf der Webseite www.bahnhofstrasse-sh.ch sind jeweils die aktuellen Informationen zur jeweiligen Bauphase zu finden.

Ansprechpersonen:

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Philipp Huber, Projektleiter Elektrobus vbsh
Telefon: +41 52 644 20 27
E-Mail: philipp.huber(at)vbsh.ch

Marco Nart, Unternehmenskommunikation SH POWER
Telefon: +41 52 635 14 68
E-Mail: medien(at)shpower.ch

Daniel Schmid, Projektleiter Wüst Rellstab Schmid AG
Telefon: +41 52 630 04 10
E-Mail: daniel.schmid(at)wrs-ing.ch

Medienmitteilung vom 16. November 2020

Unterstützung von Sportvereinen

Die Stadt Schaffhausen unterstützt Sportvereine, welche durch Corona-bedingte Absagen von Veranstaltungen in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Ausbezahlt wird maximal der Betrag, welcher den Vereinen für die Durchführung ihrer Anlässe bereits zugesichert wurde und, wenn die Vereine nachweislich einen Verlust erlitten haben.

Auch in anderen Jahren gewährt die Stadt Vereinen jeweils finanzielle Unterstützung für die Durchführung von Anlässen. Diese beläuft sich auf 500 bis 2'500 Franken pro Anlass bis zu insgesamt 27'000 Franken pro Jahr. Nachdem der Bundesrat aufgrund der aktuellen Lage  Veranstaltungen stark eingeschränkt hat, mussten viele Vereine ihre Anlässe absagen. Dies hat bei den einen Vereinen zu finanziellen Schwierigkeiten geführt. Der Stadtrat hat deshalb entschieden, dass Vereine finanzielle Unterstützung beantragen können, wenn sie nachweisen können, dass sie einen Verlust erlitten haben.

Bereits im Sommer hatte der Stadtrat entschieden, die Kopfquote pro Junior einmalig um 20 Franken zu erhöhen, um die finanzielle Situation der Sportvereine während des Lockdowns zu entschärfen.

Ansprechperson:

Roger Köppel, Sportkoordinator
Telefon: +41 52 632 53 45
E-Mail: roger.koeppel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 13. November 2020

Städtepartnerschaft unterstützt Projekt «Energiesparkocher für Madagaskar»

Die Städtepartnerschaft Schaffhausen – Frauenfeld – St. Gallen – Winterthur unterstützt 2021 ein Projekt in Madagsakar. Mit Solar- und Energiesparkochern will der Verein ADES (Association pour le Développement de l’Energie Solaire Suisse-Madagascar) sowohl die einzigartige Natur auf Madagaskar schützen als auch der dortigen Bevölkerung einen Weg aus ihrer grossen Armut ermöglichen. Das vom Verein eingereichte Projekt «Hilfe zur Selbsthilfe: Energiesparkocher für Madagaskar» hat die Städtepartnerschaft überzeugt und erhält für die Projektrealisierung 2021 einen Unterstützungsbeitrag von 275‘000 Franken.

Die Städte Schaffhausen, Frauenfeld, St. Gallen und Winterthur arbeiten in der Auslandhilfe eng zusammen. Jährlich alternierend nehmen die Städte Gesuche von Hilfsprojekten entgegen und empfehlen der Städtepartnerschaft ein Projekt zur Unterstützung. 2021 erhält das vom Verein ADES (Association pour le Développement de l’Energie Solaire Suisse-Madagascar) eingereichte Projekt «Hilfe zur Selbsthilfe: Energiesparkocher für Madagaskar» die Unterstützungssumme von 275‘000 Franken.

Madagaskar verfügt über eine einzigartige Fauna und Flora mit einem hohen Anteil an Arten, die ausschliesslich dort vorkommen. Diese aber sind stark bedroht. Von den ursprünglichen Wäldern sind weniger als zehn Prozent erhalten und jährlich verschwinden mindestens weitere 120‘000 Hektaren Wald. Ein grosser Teil des geschlagenen Holzes wird für das Kochen über dem offenen Feuer verwendet, denn nur eine Minderheit von ungefähr 15 Prozent der Bevölkerung verfügt über einen Zugang zu Strom.

Hier setzt das Projekt von ADES an: Die vom Verein zum Teil vor Ort produzierten und verkauften Solar- und Energiesparkocher vermindern den Bedarf an Holz und Holzkohle um mehr als die Hälfte. Durch den Einsatz der Sparkocher wird nicht nur das Budget vieler heimischer Familien wesentlich entlastet, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Durch den Einsatz der Energiesparkocher können in Madagaskar die CO2-Emissionen um rund drei Tonnen pro Jahr gesenkt werden. Auch erleichtern die Kocher vor allem Frauen und Mädchen den Arbeitsalltag. Gegen 600 Arbeitsstunden, die sonst fürs Sammeln von Holz aufgewendet werden müssten, können für andere Arbeiten eingesetzt werden. Auch schwere Brandunfälle können reduziert werden und Gesundheitsprobleme von Frauen und Mädchen - hervorgerufen durch die starken Rauchemissionen beim Kochen in den geschlossenen Räumen - gehen zurück. Begleitet wird das Kocher-Programm von einer Sensibilisierungskampagne für Umweltthemen, Umweltunterricht an öffentlichen Schulen und einem partizipativen Aufforstungsprogramm.

Bis heute hat ADES 258‘000 Solar- und Energiesparkocher in Madagaskar verkauft, wovon bereits 1,4 Millionen Menschen profitieren konnten. Da die Nachfrage nach Energiesparkochern zunimmt, hat der Verein entschieden, die Produktion zu steigern. Ab 2026 sollen statt 45‘000 (Stand 2019) mindestens 70‘000 Stück jährlich verkauft werden. Die Städtepartnerschaft unterstützt diese Bestrebungen mit einem Beitrag von 275‘000 Franken. Auf Winterthur entfallen dabei gemäss festgelegtem Verteilschlüssel 108‘000 Franken, auf St. Gallen 84‘000 Franken, auf Schaffhausen 48‘000 Franken und auf Frauenfeld 35‘000 Franken. Für die administrative Bearbeitung der Unterstützungsgesuche zeichnete dieses Jahr die Stadt Winterthur verantwortlich.

Ansprechperson:

Sandra Bernhard, Projekt Management Office
Telefon: +41 52 632 53 54
E-Mail: sandra.bernhard(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 10. November 2020

Aktuelles aus den Betrieben zur Corona-Situation

Im Alterszentrum Kirchhofplatz sind übers Wochenende drei Bewohnerinnen und Bewohner der Demenzstation nach einer Infektion mit dem Corona-Virus verstorben. Mehrere Mitarbeitende des Alterszentrums befinden sich in Isolation. Der Betrieb des Alterszentrums kann weiterhin normal aufrechterhalten werden. Aufgrund von positiv getesteten Mitarbeitenden muss die Kinderkrippe Forsthaus vorübergehend bis nächsten Montag, 16. November 2020 den Betrieb schliessen. Die weiteren städtischen Kinderkrippen sind normal geöffnet.

Auf der Demenzabteilung des städtischen Alterszentrums Kirchhofplatz ist es am Wochenende zu drei weiteren Todesfällen von Bewohnerinnen und Bewohnern gekommen, welche positiv auf das Corona-Virus getestet worden waren. Damit verzeichnet das Alterszentrum Kirchhofplatz insgesamt sechs Todesfälle auf der Demenzabteilung.

Von den Mitarbeitenden im Alterszentrum Kirchhofplatz wurden fünf Mitarbeitende aus dem Bereich der Pflege und drei Mitarbeitende aus dem Bereich Küche positiv auf das Corona-Virus getestet und befinden sich in Isolation. Wo sie sich angesteckt haben, ist unklar. Durch die aktuelle Situation sind die Mitarbeitenden stark gefordert. Trotz der Ausfälle kann die Arbeit mit internen Mitarbeitenden aufgefangen und der Betrieb normal aufrechterhalten werden. Corona-bedingte Ausfälle von Mitarbeitenden gibt es mittlerweile auch in anderen städtischen Altersheimen. Aktuell weisen im Alterszentrum Emmersberg zwei Mitarbeitende und im Alterszentrum Breite ein Mitarbeitender einen positiven Corona-Test auf und befinden sich zu Hause in Isolation.

Besuche in den Altersheimen sind unter Einhaltung der Maskenpflicht und der Hygieneregeln weiterhin möglich. Auch die Bewohnerinnen und Bewohner tragen seit letztem Donnerstag Masken und haben die Veränderung gut aufgenommen.

Kinderkrippe Forsthaus vorübergehend geschlossen
Nachdem fünf Mitarbeitende der städtischen Kinderkrippe Forsthaus positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, muss der Betrieb wegen mangelndem Personal bis am Montag, 16. November vorübergehend geschlossen werden. Über das Contact-Tracing wurden alle Kontakte ausfindig gemacht, die betroffenen Personen kontaktiert und in Quarantäne gesetzt. Das Contact-Tracing konnte somit erfolgreich durchgeführt werden.

Die weiteren Kinderkrippen der Stadt Schaffhausen sind von diesem Fall nicht betroffen und bleiben normal geöffnet. Die Verantwortlichen der Stadt Schaffhausen stehen im engen Austausch mit dem kantonalen Gesundheitsamt.

Für spezifische Fragen aus der Bevölkerung zum Thema Corona steht die Corona-Hotline des Kantons Schaffhausen unter 052 632 70 01 zur Verfügung.

Ansprechpersonen:

Für den Bereich Alter:
Monica Studer, Bereichsleiterin Alter
Telefon: +41 52 632 53 38
E-Mail: monica.studer(at)stsh.ch

Für den Bereich Krippe:
Kathrin Menk, Bereichsleiterin Bildung
Telefon: +41 52 632 55 08
E-Mail: kathrin.menk(at)stsh.ch

Reto Mittler, stv. Leiter Gesundheitsamt Kanton Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 70 75
E-Mail: reto.mittler(at)ktsh.ch

Medienmitteilung vom 5. November 2020

Sanierung der Buchthalerstrasse zwischen Bruderhöflistrasse und Bus-Endhaltestelle: Ab Montag Einbau des Deckbelags auf der zweiten Strassenhälfte

Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen können die Deckbelagsarbeiten auf der Buchthalerstrasse nächste Woche fortgesetzt werden. Die Buchthalerstrasse bleibt deshalb zwischen der Bruderhöflistrasse und der Busendhaltestelle von Montag, 9. November um 9 Uhr bis am Donnerstag, 12. November um 7 Uhr halbseitig (Seite Dorfkern) gesperrt. Von Mittwoch, 11. November um 9 Uhr bis am Donnerstag, 12. November um 6 Uhr kann die Busendhaltestelle der Linie 5 nicht bedient werden. Fahrgäste werden gebeten, während dieser Zeit auf die Haltestellen «Bruderhöfli» (Linie 5) oder «Zündelgut» (Linie 4) auszuweichen.

Während der halbseitigen Sperrung der Buchthalerstrasse von Montag, 9 November 9 Uhr bis Donnerstag, 12. November 7 Uhr sind die Zufahrten zum Dorfkern (Alte Gasse, Dorfstrasse) und zu den öffentlichen Parkplätzen oberhalb der Dorfstrasse nicht möglich. Die privaten Zufahrten und Vorplätze in den Seitenstrassen können nicht befahren werden. Anwohnerinnen und Anwohner werden gebeten, die öffentlichen Parkplätze im umliegenden Quartier oder die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. Bei den Bushaltstellen vor dem Postplatz wird eine provisorische Fussgängerüberquerung eingerichtet. Zur Verkehrsleitung wird ein Verkehrsdienst eingesetzt.

Ab Donnerstag, 12. November um 7 Uhr wird die gesamte Strassenbreite wieder für den Verkehr freigegeben. Aufgrund der möglichen Wartezeiten wird eine Umfahrung des Strassenabschnitts empfohlen.

Während dem Belagseinbau führen die Verkehrsbetriebe Schaffhausen den Linienbetrieb (Linie 5) weiter bis zur Endhaltestelle. Die Haltestellen vor und nach der Baustelle («Bruderhöfli» und «Buchthalen») werden weiter bedient. Die Haltestelle «Buchthalen Post» wird während dem Belagseinbau nicht bedient. Fahrgäste werden gebeten, auf die Haltestellen «Bruderhöfli» oder «Buchthalen» auszuweichen. Ab Mittwoch 11. November um 9 Uhr bis Donnerstag 12. November um 6 Uhr wird die Endhaltestelle der Linie 5 («Buchthalen») nicht bedient. Fahrgäste werden gebeten, auf die Haltestellen «Bruderhöfli» (Linie 5) oder «Zündelgut» (Linie 4) auszuweichen.

Ansprechpersonen:

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Marius Andrioaei, Projektleiter Tiefbau Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 70 58
E-Mail: marius.andrioaei(at)ktsh.ch

Medienmitteilung vom 3. November 2020

Mitarbeitende der Kinderkrippe Lebensraum positiv auf das Corona-Virus getestet

 

Die weiteren Kindertagesstätten der Stadt Schaffhausen sind von diesem Fall nicht betroffen und bleiben normal geöffnet. Die Verantwortlichen der Stadt Schaffhausen stehen im engen Austausch mit dem kantonalen Gesundheitsamt.

Für spezifische Fragen aus der Bevölkerung zum Thema Kinderbetreuung und Corona steht die Corona-Hotline des Kantons Schaffhausen unter 052 632 70 01 zur Verfügung.

Ansprechpersonen:

Laura Gialluca, Leiterin Contact-Tracing und Hotline und
Medienverantwortliche Covid-Team Kanton Schaffhausen
Mobiltelefon: +76 572 36 36
E-Mail:laura.gialluca@ktsh.ch

Sabina Hochuli, Abteilungsleiterin Kinder- und Jugendbetreuung Stadt Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 53 37
E-Mail: sabina.hochuli(at)stsh.ch

Zwei Mitarbeitende der städtischen Kinderkrippe Lebensraum sind positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Zurzeit befinden sich alle Mitarbeitende und Kinder der Kinderkrippe Lebensraum sowie jeweils ein Elternteil bis Ende dieser Woche in Quarantäne, welche gemäss der Definition des BAG im engen Kontakt mit den positiv getesteten Personen standen. Über das Contact-Tracing wurden alle Kontakte ausfindig gemacht, die betroffenen Personen kontaktiert und in Quarantäne gesetzt. Das Contact-Tracing konnte somit erfolgreich durchgeführt werden. Das Schutzkonzept der Krippe wurde jederzeit eingehalten.

Medienmitteilung vom 3. November 2020

Sanierung der Buchthalerstrasse zwischen Bruderhöflistrasse und Busendhaltestelle: Ab Mittwoch Einbau des Deckbelags auf der ersten Strassenhälfte

Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen kann mit den Arbeiten für den Belagseinbau begonnen werden. Ab morgen Mittwoch, 4. November um 9 Uhr bis am Samstag, 7. November um 7 Uhr wird auf der Buchthalerstrasse zwischen der Bruderhöflistrasse und der Busendhaltestelle halbseitig (Postseite) der Deckbelag eingebaut.

Für den Deckbelagseinbau und die entsprechenden Vorbereitungsarbeiten wird die Buchthalerstrasse  halbseitig (Postseite) für den Verkehr ab morgen Mittwoch, um 9 Uhr bis am Samstag, um 7 Uhr gesperrt. Damit ist während dieser Zeit die Zufahrt zum Spendrottengut nicht  möglich und können angrenzende Anwohnerinnnen und Anwohner die privaten Zufahrten und Vorplätze in den Seitenstrassen nicht befahren. Sie werden deshalb gebeten, die öffentlichen Parkplätze im umliegenden Quartier oder die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Bei den Bushaltstellen vor dem Postplatz wird eine provisorische Fussgängerüberquerung eingerichtet. Zur Verkehrsleitung wird ein Verkehrsdienst eingesetzt.

Ab dem Samstag, 7. November um 7 Uhr wird die gesamte Strassenbreite wieder für den Verkehr freigegeben. Aufgrund der möglichen Wartezeiten wird eine Umfahrung des Strassenabschnitts empfohlen.

Während dem Belagseinbau führen die Verkehrsbetriebe Schaffhausen den Linienbetrieb (Linie 5) weiter bis zur Endhaltestelle. Die Haltestellen vor und nach der Baustelle («Bruderhöfli» und «Buchthalen») werden weiter bedient. Die Haltestellen «Buchthalen Post» werden während dem Belagseinbau nicht bedient. Fahrgäste werden gebeten, auf die Haltestellen «Bruderhöfli» oder «Buchthalen» auszuweichen. 

Der Deckbelag auf der anderen Strassenhälfte wird voraussichtlich nächste Woche von Montag bis Mittwoch eingebaut. Der definitive Entscheid über den Einbau wird am Freitag aufgrund der Wetterprognosen für die nächsten Tage gefällt.

Ansprechpersonen:

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Marius Andrioaei, Projektleiter Tiefbau Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 70 58
E-Mail: marius.andrioaei(at)ktsh.ch

Medienmitteilung vom 30. Oktober 2020

Städtische Institutionen bleiben mit Schutzkonzept weiterhin geöffnet

Die Beschlüsse des Bundesrates vom 28. Oktober 2020 zur Eindämmung und Bekämpfung der Corona-Pandemie werden vom Stadtrat als angemessen und sachgerecht beurteilt. Nun gilt es in den nächsten Wochen und Monaten gemeinsam auf allen drei staatlichen Ebenen - Bund, Kanton und Gemeinden - mit geeigneten Massnahmen den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen.

Der Stadtrat hat die Schutzkonzepte der verschiedenen städtischen Institutionen und Betriebe überprüft und wo nötig angepasst. Das Stadttheater wird bis Ende des Jahres geschlossen bleiben. Die Bibliotheken, das Museum zu Allerheiligen, die Musikschulen, Horte und Krippen, das Stadtarchiv und die Sporthallen bleiben unter Einhaltung der erarbeiteten Schutzkonzepte und den Vorgaben des Bundes normal geöffnet. Über die Durchführung von Veranstaltungen informieren die jeweiligen Institutionen über das Internet oder auf telefonische Anfrage. 

Der «Service Public» der Stadt Schaffhausen bleibt uneingeschränkt bestehen und die Schalter der Stadtverwaltung sind weiterhin mit angepassten Schutzkonzepten normal geöffnet.

Der Stadtrat fordert die Bevölkerung auf, die Maskentragepflicht vor allem auch in der Altstadt konsequent umzusetzen und die sozialen Kontakte zu reduzieren.

Die drei Restaurants der städtischen Alterszentren bleiben für externe Gäste geschlossen. Aufgrund der aktuellen Situation können im Alterszentrum Emmersberg keine Nachgäste mehr auf-genommen werden.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 21 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
Mobiltelefon: +41 79 827 10 65
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Für den Bereich Alter:
Monica Studer, Bereichsleiterin Alter
Telefon: +41 52 632 53 38
E-Mail: monica.studer(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 30. Oktober 2020

Schaffhausen wird erneut als «Energiestadt Gold» ausgezeichnet  

Die Stadt Schaffhausen erhält zum fünften Mal in Folge das Goldlabel des European Energy Award. Als erste Energiestadt Europas hat die Stadt Schaffhausen eine Pionierrolle übernommen. Im Energiestadt-Prozess wird alle vier Jahre überprüft, welche Fortschritte die Stadt erreicht hat und welche weiteren Massnahmen für eine effiziente Energienutzung und eine nachhaltige Energieversorgung angezeigt sind.

Das Label Energiestadt GOLD ist die höchste Auszeichnung für Städte und Gemeinden, die sich kontinuierlich für eine effiziente Nutzung von Energie, erneuerbare Energien und Klimaschutz engagieren und besonders hohe Anforderungen erfüllen. Die Stadt Schaffhausen wurde bereits in den 1990er-Jahren als erste Energiestadt ausgezeichnet und erhielt 2004 erstmals das Gold-Label.

Im alle vier Jahre stattfindenden Reaudit hat Schaffhausen mit 82.2 Prozent der möglichen Punkte nun zum fünften Mal erfolgreich abgeschlossen. Diese internationale Anerkennung ist eine wichtige Auszeichnung für das Engagement hinsichtlich einer nachhaltigen Energie- und Umweltpolitik. Das Reaudit dient auch dazu, Potenziale für weitere Verbesserungen aufzuzeigen. Alle vier Jahre wird Bilanz gezogen und ein Aktivitätenprogramm für die folgenden vier Jahre festgelegt. So sichert der Energiestadt-Prozess die kontinuierliche Umsetzung von energie- und klimapolitischen Massnahmen.

Erfolge der letzten vier Jahre
Zu den bedeutenden in den vergangenen vier Jahren umgesetzten Massnahmen zählt der Energierichtplan. Er zeigt der Einwohnerschaft, welcher Energieträger an ihrem Wohnort sinnvoll und zweckmässig ist und ob ein Wärmeverbund in Frage kommen könnte. Um die Umsetzung des Energierichtplans voranzutreiben und auch die Einwohnerinnen und Einwohner bei der Sanierung ihres Gebäudes zu unterstützen, wurde das städtische und kantonale Förderprogramm Energie angepasst und ergänzt. So können mehr finanzielle Mittel für energetische Sanierungen und Anschlüsse an Wärmenetze bereitgestellt werden. Mit der «Richtlinie Energie und Bauökologie» hat der Stadtrat die Vorbildfunktion der Stadt gestärkt, indem bestehende Standards für eine energieeffiziente und ökologische Bauweise zusammengeführt und nachvollziehbar aufbereitet wurden. Ein wichtiger Schritt für eine energieeffiziente und umweltfreundliche Mobilität wurde mit dem Entscheid zum Ersatz der dieselbetriebenen Busse der VBSH durch batteriebetriebene Elektro-Busse gemacht. Auch die ökologische und klimafreundliche Bewirtschaftung der Grün- und Freiflächen und Investitionen von SH POWER in erneuerbare Energieerzeugungsanlagen haben zu diesem sehr guten Ergebnis beigetragen.

Künftige Massnahmen
Zusammen mit einer Reihe weiterer Schweizer Städte und Gemeinden hat die Stadt Schaffhausen im Frühjahr 2020 die «Klima- und Energie-Charta» unterzeichnet. Damit wurde der Willen bekräftigt, im Rahmen der eigenen Möglichkeiten Massnahmen für einen wirkungsvollen Klimaschutz umzusetzen und den als Energiestadt eingeschlagenen Weg fortzusetzen. Für die nächsten vier Jahre hat die Stadt Schaffhausen weitere Aktivitäten geplant. So soll eine Klimastrategie erarbeitet werden, die die übergeordneten Zielvorgaben konkretisiert und Massnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel aufzeigt. Die wichtigsten Hebel zur Reduktion der Treibhausgase sind in den Bereichen Verkehr, Wärme und Elektrizität. Mit fortlaufenden Verbesserungen in diesen Bereichen möchte die Stadt Schaffhausen auch im Jahr 2024 wieder das Goldlabel erreichen. Im Fokus stehen dabei Verbesserungen für den Fuss- und Veloverkehr sowie der Ausbau der öffentlichen und privaten Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Auch im Bereich Wärme sind die Potenziale sehr hoch. Um künftig auf Erdöl und Erdgas verzichten zu können, ist es unerlässlich, erneuerbare Wärmequellen gemäss dem Energierichtplan zu erschliessen und weitere Wärmenetze umzusetzen. Die stadteigenen Gebäude werden auch in den kommenden Jahren auf Schwachstellen in der Wärmedämmung und Energieversorgung untersucht, die mit geeigneten Sanierungsmassnahmen bei Gebäudehüllen und technischen Anlagen behoben werden.

Die fortlaufende Sensibilisierung und die Umsetzung von Projekten für eine umwelt- und klimaverträgliche Stadt erfolgt im Austausch mit den Einwohnerinnen und Einwohnern, um auch für die nächsten Generationen eine hohe Lebensqualität zu erhalten.

Ansprechpersonen:

Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Sven Fitz, Stadtplanung, Fachstelle Umwelt und Energie
Telefon: +41 52 632 52 20
E-Mail: sven.fitz(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 29. Oktober 2020

Bauarbeiten im Gebiet Wirbelwies werden wieder aufgenommen

Gegen das Hochwasserschutzprojekt im Zusammenhang mit dem Bauprojekt «Breitipark» im Gebiet Wirbelwies hatten Umweltverbände Rekurs erhoben. Die Stadt Schaffhausen, Umweltverbände und die Bauherrschaft haben sich nun geeinigt. Die Bauarbeiten werden wieder aufgenommen.

An der Hauentalerstrasse ist mit dem Neubauprojekt «Breitipark» die Erstellung von zehn Mehrfamilienhäusern und einer Tiefgarage geplant. Die dafür nötige Baubewilligung ist in Rechtskraft erwachsen. Da das Gebiet «Wirbelwies» gemäss Gefahrenkarte im mittleren und geringen Gefahrengebiet für Hochwasser liegt, ist zusätzlich ein Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekt (HWS-Projekt) notwendig. Bauherrin des HWS-Projekts ist die Stadt Schaffhausen. Gegen dieses Projekt hatten Naturschutzverbände Rekurs erhoben. Hauptargument war, das geplante HWS-Projekt sei überrissen. Die Bautätigkeiten wurden daraufhin gestoppt.

Auf Einladung der Stadt Schaffhausen fanden in der Folge Gespräche statt, in deren Rahmen sich die Parteien darauf einigten, am ausgeschriebenen und erstinstanzlich bewilligten Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekt grundsätzlich festzuhalten, weil es sowohl aus ökologischer und ökonomischer Sicht als beste Lösung beurteilt wird. Der heute entlang der Strasse eingezwängte Hemmentalerbach wird durch das vorliegende HWS-Projekt deutlich aufgewertet. Für die Umsetzung des HWS-Projektes und die Umgebungsgestaltung des «Breitipark» wurden verschiedene zusätzliche ökologische Massnahmen vereinbart. So wird beispielsweise die Uferbepflanzung stellenweise über den Gewässerraum hinaus in die Umgebung der Mehrfamilienhäuser hineinlaufen. Für die Umsetzung des Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekts wird eine ökologische Baubegleitung eingesetzt und die Rekurrenten werden mindestens einmal vor, während und nach der Umsetzung des Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekt sowie der Ufer- bzw. Freiraumgestaltung zu einer Besprechung vor Ort beigezogen. Weiter wurde vereinbart, dass generelle Grundsätze zur Realisierung von Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekte der Stadt festgehalten werden und die Naturschutzverbände frühzeitig über zukünftige Projekte informiert werden. Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung haben die Umweltverbände ihren Rekurs gegen das städtische HWS-Projekt zurückgezogen. Im Gegenzug können die Bauarbeiten für die Erstellung der Mehrfamilienhäuser per sofort wieder aufgenommen werden.

Ansprechperson:

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 28. Oktober 2020

Zwei Corona-Infizierte im Alterszentrum Kirchhofplatz

Im Alterszentrum Kirchhofplatz sind zwei Bewohner positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Die betroffene Abteilung wurde isoliert. Die Bewohnerinnen und Bewohner der entsprechenden Abteilung und das zuständige Personal werden nun auf das Corona-Virus getestet.

Nach Bekanntwerden von zwei positiven Testresultaten auf der Demenzstation des Alterszentrum Kirchhofplatz wurde die betroffene Abteilung auf Anweisung der Kantonsärztin a.i. sofort isoliert. Bis auf weiteres sind Besuche in der betroffenen Abteilung nicht möglich. Die Angehörigen wurden entsprechend informiert. Da die betroffene Demenzstation mit ihren 14 Bewohnerinnen und Bewohnern autonom vom restlichen Betrieb des Alterszentrums betreut wird, wurde auf weitere Anordnungen für das gesamte Alterszentrum verzichtet.

Die Leitung des Alterszentrums steht in direktem Kontakt mit dem Kantonalen Gesundheitsamt und der Kantonsärztin a.i., welche für die Anordnung weiterer Massnahmen zuständig ist. Für spezifische Fragen aus der Bevölkerung zum Thema Corona steht die Corona-Hotline des Kantons Schaffhausen unter 052 632 70 01 zur Verfügung.

Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
Mobiltelefon: +41 79 625 76 21
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Anna Sax, Leiterin Gesundheitsamt Kanton Schaffhausen (erreichbar heute bis 17.00)
Telefon: +41 52 632 74 64
E-Mail: anna.sax(at)ktsh.ch

Medienmitteilung vom 28. Oktober 2020

Einbau des Deckbelags auf der Buchthalerstrasse

Die Buchthalerstrasse wird zwischen der Bruderhöflistrasse und der Busendhaltestelle der Linie 5 saniert und verkehrstechnisch aufgewertet. Alle Vorarbeiten für den Einbau des Deckbelags innerhalb der Fahrbahn werden bis Anfang November abgeschlossen. Der Einbau des Deckbelags in der Fahrbahn soll nach Möglichkeit im November ausgeführt werden.

Der Deckbelag wird in zwei Etappen eingebaut. Dabei wird die Strasse für den Verkehr jeweils halbseitig gesperrt und zur Verkehrsleitung ein Verkehrsdienst eingesetzt. Der Einbau des Deckbelags dauert für die ganze Fahrbahn ca. fünf Tage und kann nur gemacht werden, wenn mildes Wetter herrscht. Der genaue Einbautermin muss deshalb kurzfristig angesetzt werden. Bei entsprechenden Wetterprognosen wird die Bevölkerung vorab über den genauen Einbautermin informiert. Bei passendem Wetter ist der Belagseinbau ab dem 2. November möglich.

Während dem Einbau des Deckbelags können angrenzende Anwohnerinnen und Anwohner die privaten Zufahrten und Vorplätze in den Seitenstrasse nicht befahren. Sie werden deshalb gebeten, während dieser Zeit die öffentlichen Parkplätze im umliegenden Quartier zu nutzen. Die beiden Trottoire entlang der Buchthalerstrasse bleiben offen, aber die Strasse kann innerhalb des Baustellenbereichs nicht gequert werden. Bei den Bushaltstellen vor dem Postplatz wird deshalb eine provisorische Fussgängerüberquerung eingerichtet.

Während dem Belagseinbau führt die VBSH den Linienbetrieb (Linie 5) weiter bis zur Endhaltestelle. Die Haltestellen vor und nach der Baustelle («Bruderhöfli» und «Buchthalen») werden weiter bedient. Die Haltestelle «Buchthalen Post» kann während dem Belagseinbau nicht angefahren werden, weshalb auf die Haltestellen «Bruderhöfli» oder «Buchthalen» ausgewichen werden muss. Aufgrund allfälliger baustellenbedingter Verspätungen ist es sinnvoll, etwas zusätzliche Zeit für die Reise einzuplanen oder jeweils eine frühere Verbindung zu nutzen.

Tiefbau Schaffhausen ist bemüht, den Deckbelagseinbau möglichst reibungslos umzusetzen. Trotz allem sind Lärmemissionen, kleinere Behinderungen und allfällige Wartezeiten nicht auszuschliessen. Nachtarbeiten sind keine vorgesehen. Der Deckbelagseinbau kann aber auch am Samstag oder Sonntag erfolgen.

Ansprechpersonen:

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Marius Andrioaei, Projektleiter Tiefbau Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 70 58
E-Mail: marius.andrioaei(at)ktsh.ch

Medienmitteilung vom 27. Oktober 2020

Oktoberbrief zum Budget 2021: Finanzielle Perspektiven verbessern sich!

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat mit dem Oktoberbrief Nachträge zum Budget 2021. Mit der aktuellsten Steuerprognose verbessern sich die finanziellen Perspektiven der Stadt. Der Stadtrat beantragt neben der Einmalzulage für das Personal anstelle einer Nullrunde eine moderate Lohnsummenentwicklung von 0.5%.

Mit dem Oktoberbrief unterbreitet der Stadtrat dem Grossen Stadtrat verschiedene Ergänzungen zur Budgetvorlage vom 18. August 2020.
Mit den Änderungen aus dem Oktoberbrief weist die aktualisierte Erfolgsrechnung ein weniger grosses Defizit von -1.2 Mio. Franken aus (bisher -2.4 Mio. Franken). Der Finanzierungssaldo bleibt angesichts der hohen Investitionsanstrengungen mit -55.6 Mio. Franken stark negativ.
Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Basierend auf der neusten Steuerprognose werden die Unternehmenssteuern 7.3 Mio. Franken höher budgetiert und entsprechend kann auf eine Entnahme aus der Schwankungsreserve (-5.5 Mio. Fr.) verzichtet werden.
  • Die Steuererträge der Natürlichen Personen werden mit 2.2 Mio. Franken höher eingesetzt. Hauptgrund ist die verzögerte Beratung im Kantonsrat zum höheren Versicherungsabzug.
  • Die Stadt startet ein neues, eigenes Webseitenprojekt, wofür ein Investitionskredit von 190'000 Franken beantragt wird.
  • Für den Umbau der Bachturnhalle in die mittlere Bühne wird ein Zusatzkredit von 358'000 Franken benötigt. Dieser wird zusammen mit dem wiederkehrenden Betriebsbeitrag von 95'000 Franken separat dem fakultativen Referendum unterstellt.
  • Für den Aufbau des Mittagstisches Altstadt (in Ablösung des B45) werden ein Investitionskredit über 312'000 Franken und Kredite für jährliche Nettobetriebsausgaben von 121'850 Franken beantragt.
  • Zur Sicherung der Liquidität und kleinere Investitionen der Verkehrsbetriebe wird ein Darlehen von 4.4 Mio. Franken beantragt.
  • Da der Kanton sich unerwarteterweise nicht an den Besoldungskosten für das Team-Teaching der Kindergartenklassen beteiligt, muss der Verpflichtungskredit für die zweijährige Versuchsphase um 320'400 Franken auf neu 1'361'400 Franken aufgestockt werden.

Für das laufende Rechnungsjahr 2020 zeichnet sich infolge der nach oben korrigierten Steuerprognose (Unternehmenssteuern liegen 22.8 Mio. Franken über Budget) ein guter Abschluss ab. Die höheren Steuererträge helfen mit, die hohen geplanten Investitionen mitzufinanzieren.

Basierend auf der verbesserten Ertragslage bei den Unternehmenssteuern hat der Stadtrat eine Neubeurteilung vorgenommen. Er beantragt neben der bereits beantragten Einmalzulage in der Höhe von 700'000 Franken eine moderate Lohnsummenentwicklung 2021 von 0.5%. Mit dieser wiederkehrenden Entwicklung erhalten städtische Mitarbeitende auch eine langfristige Lohnperspektive. Mit dem Antrag hält der Stadtrat die nach wie vor bestehende Herausforderung, die hohen Investitionen der nächsten Jahre ohne unverhältnismässige Neuverschuldung finanzieren zu können, im Auge.

Der Finanzierungssaldo 2021 fällt aufgrund höheren Darlehen an die Verkehrsbetriebe (u.a. wegen Corona) trotz der steuerlich verbesserten Selbstfinanzierung mit dem Oktoberbrief mit -55.6 Mio. Franken stark negativ aus. Der Selbstfinanzierungsgrad 2021 liegt bei 12.5%.

Über das Budget 2021 entscheidet der Grosse Stadtrat an seiner Sitzung vom 24. November 2020.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobiltelefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Für Fragen bezüglich Einmalzulage und Lohnsummentwicklung:
Peter Neukomm, Stadtpräsident und Personalreferent
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 27. Oktober 2020

Bargeldlos Parkgebühren bezahlen

Schweizweit können in immer mehr Städten Gebühren für die öffentlichen Parkplätze bargeldlos beglichen werden. Auch in Schaffhausen sollen die Autofahrerinnen und Autofahrer bald schon die Möglichkeit erhalten, ihre Parkgebühren digital bezahlen zu können. Dies ist ein Schritt auf dem Weg zur Smart City.

Parkgebühren einfach und bargeldlos begleichen zu können, ist ein Trend der schweizweit zunehmend mehr angeboten wird. Nun soll auch in Schaffhausen diese Möglichkeit geschaffen werden. Die Stadt Schaffhausen hat insgesamt vier verschiedene Parkzonen mit knapp 1000 Parkplätzen. Hierfür stehen 49 Parkuhren von drei verschiedenen Herstellern im Einsatz. Im laufenden Jahr werden zudem im Quartier Breite und am Lindli zusätzlich rund 455 Parkplätze gebührenpflichtig. Damit werden die Massnahmen zur Reduktion des Parkierungsdrucks in den Quartieren umgesetzt. Für die Bewirtschaftung dieser Flächen werden zwölf neue Parkuhren angeschafft, welche im Budget 2020 enthalten sind. Die Bezahlung der Gebühren mit Münzen in Franken und Euro soll weiterhin bei allen Parkuhren möglich sein. Hingegen entfällt bei den neuen Parkuhren sowie bei der Bezahlung mittels App der Weg von der Parkuhr zum Fahrzeug, da keine Ticketausgabe erfolgt. Die Eingabe des Kontrollschildes genügt.

Um das beste System für die Stadt zu finden, hat die Stadtpolizei fünf digitale Bezahlmöglichkeiten von verschiedenen Anbietern genauer geprüft und evaluiert. Dabei zeigte sich, dass sich für Schaffhausen eine App-Lösung mit der Digitalparking-App des Herstellers Parkingpay am besten eignet. Parkingpay ist der grösste App-Anbieter der Schweiz und bedient bereits über 500 Ortschaften, so auch die Nachbargemeinde Neuhausen am Rheinfall, aber auch Winterthur, Embrach, Bülach, Frauenfeld oder Zürich.

Für die Einführung der digitalen Bezahlmöglichkeit sind nur geringfügige Anpassungen notwendig. Die Parkuhren werden mit einem Aufziehkleber des App-Anbieters Parkingpay,Easypark und Twint ausgerüstet. Die Bezahlung der Parkgebühr erfolgt über die vorinstallierte App. Mit der Zusatzlösung Easypark kann die Stadt sicherstellen, dass auch ausländische Gäste die Parkgebühren einfach bargeldlos entrichten können. Für die Stadt fallen durch die Einführung der App Gebühren in der Höhe von 4.5% für alle Transaktionen an.

Die Bezahlung mittels Kredit- und Debitkarte soll aus wirtschaftlichen Überlegungen zurzeit nicht angeboten werden, da zu hohe Transaktionskosten anfallen. Eine Nachrüstung der neueren Parkuhren ist aber bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt kostengünstig möglich.

Die Erfahrung anderer Städte zeigt, dass ungefähr ein Viertel der Autofahrerinnen und Autofahrer die digitale Bezahlmöglichkeit für die Parkgebühren nutzen werden. Die Umsetzung ist für diesen Winter vorgesehen. An der Höhe der heute geltenden Parkgebühren wird durch die Einführung der Parkingapp nichts geändert. 

Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
Mobiltelefon: +41 79 625 76 21
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 58 57
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 27. Oktober 2020

Public Viewing für EM 2021 im Mosergarten bewilligt

Der Stadtrat hat für die Zeit der EM 2021 ein Gesuch der 5starevent GmbH für ein Public Viewing im Mosergarten bewilligt. Der Veranstalter kann damit - wie schon in anderen Jahren - in einem Festzelt im Mosergarten die Fussballspiele auf Grossleinwand zeigen. 

Die Stadt Schaffhausen ist dem Sport und der Kultur sehr verbunden und unterstützt Veranstaltungen, welche die breite Öffentlichkeit interessieren. Andererseits steht die Stadtverwaltung aber auch in der Verantwortung, den Anwohnerinnen und Anwohnern einen sicheren, sauberen und ruhigen Wohn- und Erholungsraum zu bieten. Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat das Gesuch des Veranstalters mit Auflagen genehmigt. Zudem sind die Corona-Richtlinien des Bundes einzuhalten und durchzusetzen, welche zum Zeitpunkt der Austragung der EM gelten.

Die Spiele der Fussball-Europameisterschaft dauern vom 11. Juni bis am 11. Juli 2021. Die Spiele werden jeweils um 14 Uhr, 17 Uhr oder 20 Uhr angepfiffen. Damit kann das Festzelt auch bei allfälligen Spielverlängerungen bis zur ordentlichen Polizeistunde (sonntags bis Donnerstag bis max. 23.30 Uhr; freitags bis Samstag bis max. 00.30 Uhr) geräumt und die Einhaltung der Nachtruhe gewährleistet werden. An drei der sieben spielfreien Tagen erhält der Veranstalter zudem die Bewilligung für Konzerte. Der Konzertbetrieb muss jeweils um 00.30 Uhr eingestellt und das Gelände geräumt sein.

Die Stadt gewährt dem Veranstalter die Durchführung des Public Viewings auf öffentlichem Grund zu einem pauschalen Tarif. Es erfolgt keine weitere Unterstützung in Form von Gebührenerlassen oder Dienstleistungs- oder Sachbeiträgen.

Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
Mobiltelefon: +41 79 625 76 21
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 58 57
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 22. Oktober 2020

Schaffhuuse spielt …. dusse!

Kinder sollen täglich mindestens eine Stunde draussen spielen. Hierfür braucht es kindgerechte Freiräume in den Wohngebieten und genügend freie Zeit für die Kinder. Mit dem Projekt «Schaffhuuse spielt … dusse!» verfolgt die Stabsstelle Quartierentwicklung die Vision, dass in allen Schaffhauser Quartieren die Schulkinder möglichst jeden Tag draussen spielen und sich bewegen. Zur Lancierung des Projekts findet am Donnerstag, 29. Oktober 2020 die Aktion «mal mal» statt, mit dem Ziel, dass alle rund 1900 Primarschülerinnen- und Schüler der Stadt Schaffhausen gleichzeitig eine Stunde draussen spielen.

Spielen und sich bewegen ist grundlegend wichtig für die emotionale, soziale, kognitive und motorische Entwicklung von Kindern. Gemäss Empfehlung der WHO sollten Schulkinder jeden Tag mindestens eine Stunde draussen spielen und sich bewegen. Dem Quartier als Lebensraum kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Heute bieten aber viele Wohngebiete wenig Anreiz zum freien Spiel. Zudem bleibt Kindern aufgrund eines oft durchgetakteten Tagesablaufs oft kaum Freiraum, um spontan zu spielen. Damit Kinder möglichst jeden Tag draussen spielen und sich bewegen, will die Stabstelle Quartierentwicklung in den nächsten vier Jahren verschiedene Massnahmen umsetzen:

Selbstinitiative der Eltern fördern
Eltern werden dafür gewonnen, die Wohnumgebung und die Quartierstrasse als Spiel- und Bewegungsorte besser zugänglich zu machen. Seitens der Stabsstelle Quartierentwicklung wird dabei vielfältige Unterstützung angeboten.

Kollektive Spiel- und Bewegungserlebnisse ermöglichen
Zweimal jährlich sind spezielle Aktionen geplant, die im Idealfall anschliessend von anderen Akteuren weitergeführt werden. Zur Lancierung des Projekts findet am Donnerstag, 29. Oktober 2020 die Aktion «mal mal» statt. Die Idee ist, dass am Aktionstag in allen Schaffhauser Quartieren alle Kinder möglichst zur gleichen Zeit die gleiche Hausaufgabe haben: bei jeder Witterung mindestens 1 Stunde draussen spielen und sich bewegen. Link zur Aktion «mal mal»

Kindergerechte Freiräume fördern
Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen sollen bei Projekten im öffentlichen Raum noch mehr als bisher berücksichtigt werden. Die Stabsstelle Quartierentwicklung soll als Anlaufstelle für entsprechende Anliegen von Kindern und Erwachsenen bekannt gemacht werden.

Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon:+41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Christian Ulmer, Schulpräsident
Telefon: +41 52 632 54 39
E-Mail: christian.ulmer(at)stsh.ch

Beatrice Laube, Leiterin Quartierentwicklung
Telefon: +41 52 632 56 91
E-Mail: beatrice.laube(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 22. Oktober 2020

Absage der Essens- und Getränkestände im öffentlichen Raum

Der Glühweinstand auf dem Fronwagplatz wie auch alle anderen Essens- und Getränkestände werden in diesem Jahr nicht durchgeführt. Vor dem Hintergrund der rasch steigenden Infektionszahlen mit dem Corona-Virus hat die Stadt die Bewilligung für die Durchführung im öffentlichen Raum nicht erteilt.

Der Glühweinstand und die Essens- und Getränkestände im öffentlichen Raum haben eine grosse Anziehungskraft und locken vor allem am Feierabend zeitweise weit über hundert Gäste an. Gerade vor den Getränke- und Essensständen bilden sich oft lange Warteschlangen. Auch kommt es mit dem alltäglichen Personenfluss zu Engstellen, bei denen Körperkontakt und Staubildungen unausweichlich sind. In dieser Situation können das am 18. Oktober vom Bundesrat beschlossene Ansammlungsverbot von mehr als 15 Personen sowie die geltenden Distanzregeln nicht eingehalten oder kontrolliert werden. Zudem wäre aufgrund der Durchmischung der Personen ein Contact-Tracing nicht durchführbar.

Für den Stadtrat steht der Schutz der Bevölkerung an oberster Stelle. Um das Ansteckungsrisiko und eine weitere Verbreitung des Corona-Virus möglichst einzudämmen, hat er deshalb beschlossen, den Glühweinstand auf dem Fronwagplatz sowie alle anderen Essens- und Getränkestände dieses Jahr abzusagen.

Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 58 57
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung der Stadt Schaffhausen vom 21. Oktober 2020

Christine Thommen wird Sozial- und Sicherheitsreferentin

Der Stadtrat hat an seiner gestrigen Sitzung im Beisein der neugewählten Stadträtin Christine Thommen die Referate für die Amtsdauer 2021-2024 neu verteilt. Christine Thommen übernimmt das Sozial- und Sicherheitsreferat. Die weiteren wiedergewählten Mitglieder des Stadtrats behalten ihre bisherigen Referate. 

Der Stadtrat hat die Konstituierung für die neue Amtsdauer 2021-2024 vorgenommen. Die wiedergewählten Stadtratsmitglieder bleiben für ihre bisherigen Referate zuständig. Peter Neukomm ist somit weiterhin für das Präsidialreferat zuständig. Dr. Raphaël Rohner bleibt Bildungsreferent, Daniel Preisig Finanzreferent und Dr. Katrin Bernath Baureferentin. Die neu gewählte Stadträtin Christine Thommen übernimmt per 1. Januar 2021 von Simon Stocker das Sozial- und Sicherheitsreferat, welcher per Ende des Jahres zurücktritt.

Als Vizepräsident amtet neu Dr. Raphaël Rohner. Die Stellvertretungen der einzelnen Referate und Bereiche wird der Stadtrat an seiner Klausur im November neu regeln.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 21 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. Oktober 2020

Auf dem Areal «Birch» soll ein Ersatzbau für mehrere bestehende Magazine realisiert werden

Der Stadtrat hat eine Vorlage für den Ersatzbau eines Magazins auf dem Areal «Birch» mit den notwendigen Werkflächen im Aussenbereich an den Grossen Stadtrat verabschiedet. Damit kann die für Grün Schaffhausen betrieblich notwendige Infrastruktur an einem Ort zusammengeführt werden und mehrere bestehende Magazine und Lagerflächen können aufgehoben werden. Mit der Vorlage wird ein Verpflichtungskredit für den Ersatzbau beantragt.

Grün Schaffhausen erfüllt vielfältige Aufgaben. Die Magazine mit Werkstätten, Büros, Garderoben, Maschinen- und Fahrzeugunterständen sowie Werkflächen im Aussenbereich sind auf mehrere Standorte verteilt. Einige dieser Magazine befinden sich in einem baulich sehr schlechten Zustand, sind nicht effizient zu betreiben und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Mit einem Ersatzbau auf dem Areal «Birch» und der Aufhebung mehrerer heutiger Standorte können mehrere Probleme gleichzeitig gelöst werden. Beim heutigen «Magazin Birch», gegenüber vom «Logierhaus», soll die Infrastruktur der bisher auf verschiedene Standorte verteilten Magazine der Grünanlagen West sowie die Standorte «Magazin Birch» und «Forsthaus Neutal» an einem Standort zusammengeführt werden sollen.

Die im «Magazin Birch» bereits heute von Grün Schaffhausen genutzten Gebäude sind baufällig und können nicht saniert werden. Die bestehenden Gebäude weisen gravierende bauliche Mängel auf. Die Gebäude des Magazins Birch sind einsturzgefährdet und müssen an einigen Orten provisorisch unterfangen werden. Das künftige Magazin soll ein Betriebsgebäude mit Sozialräumen, Werkstätten, Büros und Garagen, einen Fahrzeugunterstand sowie Aussenlagerflächen umfassen. Mit der Aufhebung von sechs bestehenden Magazinen und Lagerflächen werden Grundstücke im Umfang von rund 13´000 m2 freigespielt. Diese stehen für städtebauliche Entwicklungen, für andere städtische Nutzungen oder zur Abgabe an Dritte zur Verfügung.

Mit der Konzentration der Infrastruktur der Teams Grünanlagen West und Waldrevier Ost an einem Ort können Synergien genutzt und Betriebsabläufe optimiert werden. Durch den Ersatzbau wird das Problem der teilweise gravierenden Mängel der Infrastruktur an mehreren Standorten gelöst und die Stadt kann die arbeits- und sicherheitsrechtlichen Anforderungen erfüllen.

Mit der Vorlage wird ein Verpflichtungskredit von 14.75 Mio. Franken beantragt. Die Kostenschätzung basiert auf dem detaillierten Raumprogramm und aktuellen Erfahrungs- und Kennwerten. Das Projekt wird nach der Kreditgenehmigung im Detail ausgearbeitet. Dieses Vorgehen entspricht dem Anliegen des vom Grossen Stadtrat am 21. August 2018 erheblich erklärten Postulats «Prozessanpassung Bauinvestitionen».

Der Stadtrat hat diese bedeutende Investition sorgfältig geprüft und festgestellt, dass sie zur Erfüllung des Auftrags unabdingbar ist. Bei einem Verzicht auf den Ersatzneubau müssten die Gebäude mit hohem Aufwand saniert werden und die Mehrwerte der Entwicklungen auf den freigespielten Standorten könnten nicht generiert werden.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 14. Oktober 2020

Elf Parteien starten in die Gesamterneuerungswahlen für den Grossen Stadtrat

Für die Gesamterneuerungswahlen des Grossen Stadtrats vom 29. November 2020 für die Amtsdauer 2021-2024 wurden bei der Stadtkanzlei elf Listen mit Wahlvorschlägen eingereicht. Die eingereichten Wahlvorschläge wurden geprüft und die Parteien konnten bis am 12. Oktober 2020 noch Änderungen an den Wahlvorschlägen vornehmen. Nun stehen die Listen definitiv fest.

Insgesamt bewerben sich elf Parteien mit insgesamt 236 Kandidatinnen und Kandidaten um die 36 Sitze. Die Listen mit den Namen der kandidierenden Personen werden am 22. Oktober 2020 in den Schaffhauser Medien (SHN und AZ) publiziert. Die Wahlunterlagen werden in der Kalenderwoche 45 (2.-8. November 2020) an die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen verschickt.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. Oktober 2020

Bauarbeiten an der Industrie- und Gennersbrunnerstrasse abgeschlossen

Die fortschreitende Entwicklung des Herblingertals erfordert auch Verbesserungen an der Strasseninfrastruktur. Mit den nun abgeschlossenen Arbeiten an der Industrie- und der Gennersbrunnerstrasse konnten die Leistungsfähigkeit der Strassen sowie die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer erhöht werden. Statt wie geplant im Dezember konnten die Arbeiten bereits Ende September fertiggestellt werden.

Die Gennersbrunnerstrasse wurde vom Bahnhof Herblingen bis zur Solenbergstrasse erneuert. Mit der Verbreiterung der Strasse wurde zusätzlich ein neuer Mittelstreifen mit drei Abbiegeflächen geschaffen, welche das Abbiegen zu den Geschäften und Firmen an der Gennersbrunnerstrasse vereinfachen. Gleichzeitig kann dadurch der Verkehrsfluss besser aufrechterhalten werden. Der ehemalige Fuss- und Veloweg auf der Ostseite der Strasse wurde saniert und dient neu ausschliesslich als Fussweg. Für Velofahrerinnen und Velofahrer wurde ein Velostreifen auf der Fahrbahn erstellt.

Die Bauarbeiten an der Industriestrasse erstreckten sich vom Kreisel am Bahnhof Herblingen bis zur Neutalstrasse. Die Strasse wurde bis zur Stadion leicht verbreitert und verfügt auf der gesamten Länge über einen durchgehenden Fussweg. Fussgängerinnen und Fussgänger gelangen so sicher von der Bahnhaltestelle Herblingen zum Stadion und ins übrige Industriegebiet.

Die Bushaltestellen «Forsthaus» am Knoten Industrie-/Neutalstrasse und «Herblingen, Bahnhof» am Kreisel der Gennersbrunnenstrasse wurden barrierefrei ausgebaut.

Das Bauprojekt ist Teil des Agglomerationsprogramms der 1. Generation, welches für den Ausbau und die Verbesserung des öffentlichen Verkehrs zuständig ist. Die Kosten für das Projekt wurden zwischen Bund, Kanton und Stadt aufgeteilt. Ende September 2020 wurden die Bauarbeiten zwei Monate früher als geplant und im vorgegebenen finanziellen Rahmen abgeschlossen.

Ansprechpersonen:

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Marius Andrioaei, Projektleiter Tiefbau Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 70 58
E-Mail: marius.andrioaei(at)ktsh.ch

Medienmitteilung vom 2. Oktober 2020

Mitarbeiterin der Kinderkrippe Forsthaus positiv auf das Corona-Virus getestet

Nachdem eine Mitarbeiterin der Kinderkrippe Forsthaus in Schaffhausen positiv auf das Corona-Virus getestet wurde, befinden sich fünf weitere Mitarbeitende und 25 Kinder der Kinderkrippe Forsthaus bis Ende der nächsten Woche in Quarantäne. Über das Contact-Tracing wurden alle Kontakte ausfindig gemacht, die betroffenen Personen kontaktiert und in Quarantäne gesetzt. Das Contact-Tracing konnte somit erfolgreich durchgeführt werden.

Für die nicht von der Quarantäne betroffenen Kinder der Kinderkrippe Forsthaus werden individuelle Betreuungslösungen gesucht. Die weiteren Kinderkrippen der Stadt Schaffhausen sind von diesem Fall nicht betroffen und bleiben normal geöffnet. Die Verantwortlichen der Stadt Schaffhausen stehen im engen Austausch mit dem kantonalen Gesundheitsamt.

Für spezifische Fragen aus der Bevölkerung zum Thema Kinderbetreuung und Corona steht die Corona-Hotline des Kantons Schaffhausen unter 052 632 70 01 zur Verfügung.

Ansprechpersonen:

Reto Mittler, stv. Leiter Gesundheitsamt Kanton Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 70 75
E-Mail: reto.mittler(at)ktsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 79 827 10 65
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Therese Silvestri, Betriebsleiterin Kinderkrippe Forsthaus
Telefon: +41 79 654 00 94
E-Mail: forsthaus(at)kinderbetreuung.stsh.ch

Medienmitteilung vom 30. September 2020

Elf Parteien treten zu den Wahlen des Grossen Stadtrats an

Für die Wahlen des Grossen Stadtrats vom 29. November 2020 sind bei der Stadtkanzlei insgesamt elf Listen mit Wahlvorschlägen eingereicht worden. Die eingereichten Wahlvorschläge werden nun geprüft.

Für die Gesamterneuerungswahlen des Grossen Stadtrats vom 29. November 2020 sind bei der Stadtkanzlei innerhalb der Frist elf Listen mit Wahlvorschlägen eingereicht worden. Mit der SVP, SP, FDP, AL, GLP, Grüne (vormals ÖBS), EDU, CVP, EVP, JF Jungfreisinnige und JUSO treten die gleichen Parteien zur Wahl an wie vor vier Jahren. Gemäss den Eingaben der Parteien sind es 236 Frauen und Männer, welche für die 36 Sitze des Grossen Stadtrats kandidieren. Bei den letzten Gesamterneuerungswahlen waren es insgesamt 212 Kandidatinnen und Kandidaten.

Die eingereichten Wahlvorschläge werden nun geprüft und stehen am 12. Oktober definitiv fest. Bis dahin können die Parteien noch Änderungen an den Wahlvorschlägen vornehmen.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 27. September 2020

Mitglieder des Stadtschulrats gewählt

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben heute die Mitglieder des Stadtschulrats gewählt. Dabei wurden alle bisherigen Mitglieder wiedergewählt. Präsidiert wird der Stadtschulrat von Christian Ulmer, welcher bereits am 30. August 2020 gewählt wurde.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Schaffhausen haben heute die Mitglieder des Stadtschulrats gewählt. Stimmen haben erhalten:

Bächtold Werner, SP (bisher)  4'783 Stimmen  gewählt
Penkov Angela, AL (bisher)  4'382 Stimmen  gewählt
Will Bea, AL (bisher)   4'027 Stimmen  gewählt
Sulzberger Ernst Yak, GLP (bisher) 3'881 Stimmen  gewählt
Brähler Kirsten, SVP (bisher)  3'326 Stimmen  gewählt 
Fioretti Mariano, SVP (bisher)  2'881 Stimmen  gewählt 
Hauser Andreas    1'489 Stimmen  
Vereinzelte      3'802 Stimmen        
 
Die Stimmbeteiligung lag bei 59.46 Prozent, das absolute Mehr bei 2'381 Stimmen.

Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon:+41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 24. September 2020

Bereichsleiter Felix Guhl geht in Pension
Langjähriges Engagement für vielfältige Grünräume

Felix Guhl, Bereichsleiter Grün Schaffhausen, tritt Ende September 2020 in den frühzeitigen Ruhestand. Mit grossem Engagement hat er sich während der vergangenen 22 Jahre dafür eingesetzt, dass die Schaffhauserinnen und Schaffhauser vielfältige Grünräume nutzen und geniessen können. Felix Guhl hat dabei sowohl die Bedürfnisse der Bevölkerung als auch die Schaffung von Lebensräumen für die Flora und Fauna stets im Blick behalten.

Felix Guhl trat am 1. Februar 1998 als Leiter Stadtgärtnerei in die Dienste der Stadt ein. Felix Guhl ist in der Stadt Zürich aufgewachsen und hat dort die Schulen besucht. Nach absolvierter Lehre und Gartenbauschule studierte er am Technikum in Rapperswil Garten- und Landschaftsarchitektur. Bevor er seine Stelle bei der Stadt Schaffhausen antrat, leitete er ein eigenes Projektierungsbüro. Im Mai 2015 wurden die Bereiche «Stadtgärtnerei» und «Wald und Landschaft» zu «Grün Schaffhausen» zusammengeführt. Seither leitete Felix Guhl diesen neuen Bereich. Mit seinem umfassenden Wissen und seiner grossen Erfahrung hat Felix Guhl in den vergangenen Wochen seinen Nachfolger Florian Brack gut auf seine neue Aufgabe vorbereitet.

«Grün Schaffhausen» erbringt eine breite Palette von Dienstleistungen für die Bevölkerung in den Bereichen Erholung, Sport und Natur. «Grün Schaffhausen» pflegt eine Fläche von über einer Million Quadratmeter, die vielfältig genutzt wird. Dank ihrer Tätigkeit gibt es erholsame Grünanlagen, sichere Spieleinrichtungen für Kinder, nutzbare Sportplätze für Fussball und andere Sportarten, blumengeschmückte Brunnen in der Stadt, schattenspendende Bäume, frische Blumen im Gärtnereibetrieb und würdige Orte des Gedenkens in den vier städtischen Friedhöfen. Auch für die Pflege der Wälder, die sich im Stadtbesitz befinden, sowie der Wälder der Gemeinden Bargen, Beringen und Neuhausen am Rheinfall ist «Grün Schaffhausen» zuständig. «Grün Schaffhausen» verpachtet Jagdreviere, landwirtschaftliche Flächen, drei Gutshöfe sowie Familiengärten. An den städtischen Reblagen beim Munot und an der Rheinhalde wächst der Stadtwein.

Felix Guhl hat die Entwicklungen in seinem Fachgebiet stets aufmerksam mitverfolgt und neue Erkenntnisse in Projekten einfliessen lassen. Die nachhaltige Bewirtschaftung und Pflege der Grünräume liegt ihm sehr am Herzen. Auch war es ihm stets ein Anliegen, bei der Bevölkerung und speziell auch bei der jüngeren Generation das Interesse für die Natur zu wecken. So hat «Grün Schaffhausen» beispielsweise das Projekt Kinder gärtnern im Rahmen des 100-Jahr-Jubiläums im Jahr 2014 gestartet.

Felix Guhl übte seine Funktion mit Begeisterung aus und hat sich mit seinem profunden Fachwissen auch schweizweit einen Namen gemacht: Seit 2013 präsidiert er die Vereinigung Schweizerischer Stadtgärtnereien und Gartenbauämter, VSSG. Ein spezieller Höhepunkt war das 100-Jahr-Jubiläum der Stadtgärtnerei im Jahr 2014, das mit einem vielfältigen Programm und speziellen Aktionen über das gesamte Jahr verteilt gefeiert wurde.

Zu den zahlreichen Projekten, die Grün Schaffhausen unter der Leitung von Felix Guhl in den letzten Jahren zusammen mit verschiedenen Partnern umgesetzt hat, gehören Spiel- und Sportanlagen wie die Skateanlage und der Spielplatz im Areal Dreispitz in Herblingen und der Pumptrack auf der Breite sowie die Planung für die nun anstehende Aufwertung der Sportanlage Schweizersbild. Auf Initiative von Felix Guhl darf sich die Stadt Schaffhausen seit Mitte August 2019 «Grünstadt Schweiz» nennen. Sie wurde mit der Silberauszeichnung des Labels der Vereinigung Schweizerischer Stadtgärtnereien und Gartenbauämter (VSSG) ausgezeichnet.

Der Stadtrat bedankt sich bei Felix Guhl für sein grosses und langjähriges Engagement und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute und viel Zeit, zusammen mit seiner Familie und Freunden die Natur zu geniessen und sich seinen Hobbies zu widmen.

Im Namen des Stadtrats: Dr. Katrin Bernath, Baureferentin

Ansprechperson:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 23. September 2020

Entwicklung Vordere Breite: Weitere Schritte und Anpassungen nach der öffentlichen Vernehmlassung

Die Stadt hatte für das Gebiet der Vorderen Breite ein Testplanungsverfahren durchgeführt und die gewonnenen Erkenntnisse im Frühling 2019 den tangierten Grundeigentümer- und Mieterschaften, der Politik sowie der breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Die Rückmeldungen sind nun ausgewertet und der Stadtrat hat das weitere Vorgehen festgelegt. 

Die Vordere Breite nimmt in der Innenentwicklung der Stadt Schaffhausen eine bedeutende Rolle ein. Die hier vorhandenen Wohn- und Aussenraumqualitäten sowie die Freizeit- und Erholungsangebote bieten einzigartige Rahmenbedingungen. Dazu tragen auch die grossen, weitestgehend unbebauten Grundstücke im Eigentum von Stadt und Kanton in altstadt- und bahnhofsnaher Lage bei.

Ausgehend von den übergeordneten Entwicklungszielen gemäss kantonaler und städtischer Richtplanung führte die Stadtplanung über das Gebiet der Vorderen Breite ein Testplanungsverfahren durch. Die gewonnenen Erkenntnisse wurden in einer Synthese zusammengefasst und im Frühling 2019 den tangierten Grundeigentümer- und Mieterschaften, der Politik sowie der breiten Öffentlichkeit an drei Informationsveranstaltungen vorgestellt. In einer begleitenden Ausstellung konnten auch die drei Testplanungsbeiträge begutachtet werden. Gleichzeitig wurde eine öffentliche Vernehmlassung durchgeführt, die rund vierzig Personen und Organisationen zu schriftlichen Rückmeldungen nutzten. Der Quartierverein Breite organisierte zur Erarbeitung seiner Stellungnahme unter seinen Mitgliedern einen gut besuchten Workshop.

Rückmeldungen zur Synthese der Testplanung
Die schriftlichen Rückmeldungen zur Synthese der Testplanung zeugen von einem grossen Interesse an der Entwicklung der Vorderen Breite und zeigen ein vielfältiges Bild unterschiedlicher Meinungen. Im Grundsatz wird eine Entwicklung mehrheitlich begrüsst. In den zentralen Themen Städtebau, Freiräume, Verkehr und Entwicklungsbedarf wurden unterschiedliche Aspekte angesprochen und hervorgehoben. So wird wiederholt die Weite beim südlichen Auftakt zur Breite als wichtiges Merkmal betont und die vorgeschlagene Bebauung im Umfeld der Steigkirche kritisiert. Auch die hier vorgeschlagene Anordnung und Höhe der Bauten wird in Frage gestellt. Die vorgeschlagene neue Strassenführung wurde mehrheitlich kritisch beurteilt. Weitere Anliegen bezüglich Verkehr betreffen eine unterirdische Parkierung, sichere Wege für den Fuss- und Veloverkehr und eine generelle Verkehrsberuhigung. Der Umfang und die Qualität der Frei- und Grünräume sowie die fächerförmigen Alleen sind oft genannte zu beachtende Anliegen. Der Vorschlag einer zusammenhängenden, verkehrsfreien Allmend wird verschiedentlich positiv gewertet. Der damit einhergehende Abbruch der Kaserne und die Umnutzung des Zeughauses für Räume, die der Allmend und den angrenzenden Sportfeldern dienen, werden kontrovers beurteilt. Auch der Entwicklungsbedarf während der zurzeit regen Bautätigkeit in der Stadt wird vereinzelt hinterfragt und auf eine etappierte Umsetzung hingewiesen.

Weitere Planungsschritte
Nach sorgfältiger Auswertung der Rückmeldungen, auch unter Berücksichtigung der aktuellen Wirtschaftslage, hat der Stadtrat entschieden, den Prozess zur Entwicklung der Vorderen Breite im Sinne einer vorausschauenden Planung weiterzuführen. Dabei sind wesentliche Aspekte der Synthese der Testplanung anzupassen bzw. zu überprüfen. Auf die vorgeschlagene Änderung der Verkehrsführung mit Ausbau der Freistrasse und Rückbau der Neustrasse wird verzichtet. Ebenso wird von einer Bebauung zwischen den beiden Strassen abgesehen und damit das identitätsstiftende Erscheinungsbild der Steigkirche nicht beeinträchtigt. Im Zusammenhang mit der Gestaltung der Allmend wird der Umgang mit der Nutzung des Zeughauses detaillierter untersucht. Dabei werden Varianten geprüft, wie das Museum im Zeughaus in Verbindung mit den vorgesehenen Raumnutzungen für Allmend und Sportfelder erhalten werden könnte. Die zusammenhängende Allmend und das grüne Band zwischen den südlichen Baufeldern und den nördlichen öffentlichen Nutzungen wie KSS, Schulanlage Breite und Breitenau werden als zentrale Elemente einer qualitätsvollen Entwicklung beibehalten. In der weiteren Bearbeitung werden alle Themenfelder vertieft und dabei neben den bereits genannten Anpassungen insbesondere die folgenden Aspekte bearbeitet: Städtebauliche Struktur, Anbindung an die Altstadt mit allen Verkehrsmitteln, Grünräume und Freiraumvernetzung.

Anfang 2021 wird die Stadtplanung diese Anpassungen und Vertiefungen zur Entwicklung der Vorderen Breite unter Beizug interner und externer Fachpersonen in Angriff nehmen. Dabei werden auch der Quartierverein und die weiteren Organisationen miteinbezogen, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben. Erklärtes Ziel des Stadtrats ist es, bis Ende 2021 die Eckwerte zur Entwicklung der Vorderen Breite zu verabschieden und anschliessend in einem behördenverbindlichen Rahmenplan festsetzen zu können.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Marcel Angele, Bereichsleiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 23. September 2020

Belag an der Hintersteig wird saniert

Der Deckbelag an der Hintersteig muss saniert werden. Für Passanten bleibt die Hintersteig während der ganzen Bauphase vom 28. September bis 16. Oktober 2020 gesperrt. Eine Umleitung wird ausgeschildert. Der Fussgängerzugang zu den Liegenschaften Hintersteig 45 bis 53 ist während den Sanierungsarbeiten jederzeit gewährleistet, es muss jedoch mit Behinderungen gerechnet werden.

Ansprechperson:

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 22. September 2020

Zwischenergebnisse des Pilotprojekts «Frühe Deutschförderung»

Die zweite Sprachstanderhebung im Rahmen des Pilotprojekts «Frühe Deutschförderung» ist abgeschlossen und evaluiert. Dabei hat sich gezeigt, dass sich das Sprachniveau der fremdsprachigen Kinder verbessert hat. 70 Prozent aller fremdsprachigen Kinder mit ausreichenden Deutschkenntnissen besuchen während mindestens neun Stunden pro Woche eine deutschsprachige Betreuungseinrichtung. Um die Qualität der alltagsintegrierten Sprachförderung in den Betreuungsinstitutionen weiter zu verbessern, fokussiert die Projektleitung auf die Qualifikation der Fachkräfte. Alle bisher erfolgten Massnahmen in der Sprachförderung werden zurzeit in einer Wirksamkeitsanalyse untersucht.

Im Januar 2020 wurden im Rahmen der zweiten Sprachstanderhebung auf Stadtgebiet 340 Familien mit Kindern im Alter von 2,5 bis 3,5 Jahren angeschrieben. Die Rücklaufquote der Fragebogen betrug 95 Prozent. Für gut jedes dritte Kind (35 %) sprach die Stadt Schaffhausen eine Sprachförderempfehlung aus (Jahr 2019: 37 %). Erfreulicherweise haben sich die Sprachniveaus der Kinder im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Der Prozentsatz der Kinder ohne oder nahezu ohne Deutschkenntnisse sank um neun Prozentpunkte auf einen Wert von 35.1 Prozent.

Die Auswertung der Fragebogen bestätigt erste Projekterkenntnisse. Fremdsprachige Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen besuchen signifikant seltener pro Woche eine deutschsprachige Betreuungseinrichtung (Kindertagesstätte oder Spielgruppe) als fremdsprachige Kinder mit ausreichenden Deutschkenntnissen. So hat sich gezeigt, dass sieben von zehn fremdsprachigen Kindern mit ausreichenden Deutschkenntnissen mindestens einen Tag pro Woche (neun Stunden) eine deutschsprachige Betreuungsinstitution besuchen.

Die Gründe für den positiven Anstieg des Sprachniveaus werden zurzeit analysiert. Als begünstigende Faktoren werden sowohl die bereits erfolgte Sensibilisierung der Bevölkerung als auch qualitative Aspekte in den Betreuungseinrichtungen in Betracht gezogen. Tatsache ist, dass fremdsprachige Kinder mit sehr geringen Deutschkenntnissen im Vergleich zum Vorjahr vermehrt in Tagesbetreuungen angemeldet sind. Sie pflegen somit einen intensiveren Kontakt zu deutschsprechenden Kindern und Erwachsenen. Die Professionalität der betreuenden Fachkräfte in den Kindertagesstätten steigt kontinuierlich an. Auch dieses Jahr profitieren diverse Mitarbeitende von einem individuellen Praxiscoaching im Bereich der alltagsintegrierten Sprachförderung.

Seit Juni 2020 ist das Pilotprojekt «Frühe Deutschförderung» in der neu eröffneten Fachstelle «Frühe Förderung» eingebettet. Aktuell beschäftigt sich eine Wirksamkeitsanalyse mit den Auswirkungen der frühen Deutschförderung auf die Kompetenzen der ehemaligen Spielgruppenkinder, die im Schuljahr 2020/21 den Kindergarten begonnen haben. Die Analyse soll auch aufzeigen, inwiefern das Zusammensein mit gleichaltrigen deutschsprachigen Kindern - sogenanntes Peer-Learning - die Deutschkenntnisse der fremdsprachigen Kinder fördert.

Zusammenfassend beurteilt das Bildungsreferat den Programmfortlauf als vielversprechend. Wichtige Handlungsfelder im Bereich der Kommunikation und Weiterbildung konnten bereits definiert werden. Nun soll die Rolle der Spielgruppen hinsichtlich einer gelingenden Deutschförderung zeitnah geklärt werden. Zum Projektabschluss im Jahr 2023 werden dem Grossen Stadtrat mögliche Massnahmen zur frühen Sprachbildung vorgelegt.

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
Mobile:   +41 79 827 10 65
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Mirjam Vock, Projektleiterin Frühe Deutschförderung
Telefon: +41 52 632 53 63
E-Mail: mirjam.vock(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. September 2020

Sanierung des Deckbelags auf dem Kirchhofplatz

Die Fahrspuren sowie diverse weitere Stellen auf dem Kirchhofplatz weisen Deckbelagsschäden auf und müssen saniert werden. Die Sanierungsarbeiten werden am Montag, 21. September, sowie am Mittwoch, 23. September, und Donnerstag, 24. September 2020 ausgeführt. In dieser Zeit sind die Parkplätze nur beschränkt benutzbar und die Durchfahrt ist eingeschränkt. Bei ungünstiger Witterung werden die Arbeiten auf den jeweils folgenden Tag verschoben.

Am Dienstag, 22. September 2020 werden aus Rücksicht auf den dann stattfindenden Wochen- und Bauernmarkt keine Arbeiten ausgeführt.

Ansprechperson:

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 15. Sepember 2020

Musikunterricht soll mit einkommensabhängigen Sonderbeiträgen an die Kosten vergünstigt werden

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat eine Vorlage zur Vergünstigung des Unterrichts an den kantonal anerkannten Musikschulen. Mit der Einführung von einkommensabhängigen Sonderbeiträgen an die Kosten für den Unterricht namentlich an der Musikschule MKS Schaffhausen, an der Musikschule der Knabenmusik Schaffhausen und an der Musikschule des Schweizerischen Musikpädagogischen Verbands SMPV stellt der Stadtrat sicher, dass auch einkommensschwachen Familien mit Wohnsitz in der Stadt Schaffhausen der Zugang zu musikalischer Bildung gewährt werden kann.

Der musikalische Unterricht an der Volksschule legt eine Basis, worauf der Musikunterricht an Musikschulen weiter aufbaut - sei es durch das individuelle Erlernen eines Instruments oder beispielsweise durch die Partizipation in einem Chor. Kulturelle Bildung ist Teil der allgemeinen Bildung und beeinflusst Lernprozesse in allen Schulfächern positiv. Das Erleben und Erlernen von Musik sowie die Entwicklung musikalisch-ästhetischer Kompetenzen bilden einen zentralen Baustein der Bildung und Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen.

Auf eidgenössischer Ebene wurde im Jahr 2012 mit der Einführung von Art. 67a «Musikalische Bildung» in die Bundesverfassung ebenfalls die Bedeutung musikalischer Bildung unterstrichen.

Aus finanziellen Gründen ist es nicht allen interessierten Familien möglich, das Schulgeld aufzubringen und ihre Kinder am weiterführenden Musikunterricht teilhaben zu lassen. Die Schulleitungen der Musikschulen des SMPV, der Knabenmusik und der Musikschule MKS Schaffhausen verzeichnen vor Beginn jedes Schuljahrs ein grosses Interesse an ihrem Angebot, jedoch ziehen viele Eltern ihr Interesse nach Bekanntwerden der Preise zurück. Zudem erkundigen sich Eltern musikalisch interessierter und begabter Kinder zunehmend nach Vergünstigungen, wie sie verschiedene Schweizer Städte und Gemeinden kennen.

In Schaffhausen ist es den kantonal anerkannten Musikschulen schon länger ein Anliegen, den Musikunterricht durch die Einführung vergünstigter Tarife für einkommensschwächere Familien breiteren Bevölkerungskreisen zugänglich zu machen. Ein Postulat zum selben Thema von Grossstadtrat Simon Sepan vom 19. Juni 2018 «Einkommens- und vermögensabhängige Rabatte an der Musikschule» wurde vom Grossen Stadtrat erheblich erklärt.

Die nun vom Stadtrat ausgearbeitete Verordnung sieht vor, dass die einkommensabhängigen Sonderbeiträge an die Kosten des Musikunterrichts für sämtliche kantonal anerkannten Musikschulen (auf Stadtgebiet: Musikschule MKS Schaffhausen, Musikschule der Knabenmusik Schaffhausen, Musikschule des Schweizerischen Musikpädagogischen Verbands SMPV Schaffhausen) eingeführt werden. Sie gelten ausschliesslich für Familien mit Wohnsitz in der Stadt Schaffhausen. Der Stadtrat orientiert sich an ähnlichen Vergünstigungsmodellen in Musikschulen vergleichbarer Städte und geht von einem Kostenaufwand von jährlich rund 60‘000 Franken aus.

Mit dieser Vorlage soll ein weiterer Meilenstein im Rahmen der Optimierung des Bildungsangebotes in der Stadt Schaffhausen gesetzt werden, indem der Kreis der am Musikunterricht partizipierenden Kinder und Jugendlichen auf solche aus weniger begüterten Familien erweitert werden kann. Gleichzeitig wird die Stellung der Musikschulen gerade auch in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten gestärkt, weil sich ihnen damit ein grösseres Feld an potenziellen Schülerinnen und Schülern eröffnet.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 15. September 2020

Dr. Raphaël Rohner in den Vorstand der Städteinitiative Bildung gewählt

Im Rahmen der Herbstkonferenz der Städteinitiative Bildung ist Bildungsreferent Dr. Raphaël Rohner in den Vorstand gewählt worden. Zu den Mitgliedern der Städteinitiative Bildung zählen 26 Städte, u.a. Bern, Basel, Luzern und Zürich. Die Städteinitiative Bildung erarbeitet Positionen zu wichtigen bildungs- und integrationspolitischen Fragestellungen aus Sicht der Städte – z.B. Frühe Förderung, Tagesstrukturen - und verfasst Vernehmlassungen und Stellungnahmen zu aktuellen Bildungsfragen der Volksschule.

Die Städteinitiative unterhält Kontakte mit anderen im Bildungsbereich tätigen Organisationen, insbesondere mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren. Sie ist eine Sektion des Schweizerischen Städteverbandes.

Ansprechperson:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 14. September 2020

Kinderkrippe in der ehemaligen Stahlgiesserei geplant

Der Stadtrat hat eine Vorlage zur Einrichtung einer Kinderkrippe in der ehemaligen Stahlgiesserei – Werk I - und gleichzeitig zur Vergabe der Liegenschaft Ringkengässchen im Baurecht an den Grossen Stadtrat verabschiedet.

Die Stadt betreibt am Ringkengässchen in der Schaffhauser Altstadt die Kinderkrippe Lebensraum mit 40 Ganztagesplätzen für Kinder ab vier Monaten bis zum Schuleintritt. Nur 14 Prozent der betreuten Kinder stammen unmittelbar aus der Altstadt. Die Liegenschaft wird seit 1950 als Kinderkrippe genutzt und ist stark sanierungsbedürftig (Sanierungsbedarf ca. 1.5 Mio. Franken). Aufgrund der komplexen Raumaufteilung und die Verteilung der Infrastruktur auf die verschiedenen Stockwerke, entspricht sie nicht den heutigen Anforderungen an eine moderne Kinderkrippe. So ist es beispielsweise im vierstöckigen Haus für die Betreuungspersonen schwierig, die Übersicht über die sich frei bewegenden Kinder zu behalten. Effiziente Abläufe sind oftmals kaum zu realisieren. Zudem sind eine energetische und eine haustechnische Sanierung dringend notwendig. Auch mit einer Totalsanierung wären all die genannten Defizite kaum vollumfänglich zu beheben.

In der ehemaligen Stahlgiesserei im Mühlental entwickelt sich ein neues Stadtquartier mit über 440 Wohnungen, Läden, einem Restaurant, zwei Schulen, einer Kinderarztpraxis und Büro- sowie Gewerberäumlichkeiten. In diesem neuen Stadtquartier, in welchem auch der Zuzug von jungen Familien erwartet wird, besteht die Nachfrage nach einer Kinderbetreuung. Die Stahlgiesserei ist verkehrstechnisch gut erschlossen. Die Zufahrten mit dem Auto, dem Fahrrad mit Anhänger und dem öffentlichen Verkehr sind gewährleistet. Auch zu Fuss ist die Stahlgiesserei von der Altstadt und vom Bahnhof her in wenigen Minuten erreichbar.

Die Stadt hat daher mit der privaten Eigentümerin des Projektes Stahlgiesserei, der Klaiber Immobilien AG, Gespräche betreffend Umzug der Krippe vom Ringkengässchen in die Stahlgiesserei aufgenommen. Diese hat der Stadt ein attraktives Mietangebot mit optimaler räumlicher und technischer Infrastruktur unterbreitet. Auch ein Aussenraum für das Spiel steht zur Verfügung. Die Eckwerte der möglichen Zusammenarbeit wurden bereits in einer Absichtserklärung festgehalten. Die Aufnahme des Betriebes ist für Sommer 2022 vorgesehen.

Im Gegenzug kann die Stadt die so freigespielte Liegenschaft Ringkengässchen für eine geeignetere, den Anforderungen des bauhistorisch bedeutsamen Gevierts angemessene Entwicklung im Baurecht abgeben.

Mit dem Umzug der Kinderkrippe gewinnt das neue Quartier Stahlgiesserei und der Wohnstandort Schaffhausen an Attraktivität für junge Familien, was der Absicht des Stadtrats entspricht, eine bessere Altersdurchmischung und eine Verjüngung der Bevölkerung in Schaffhausen zu erreichen.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 79 827 10 65
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Sabina Hochuli, Abteilungsleiterin Kinder- und Jugendbetreuung
Telefon: +41 52 632 53 37
E-Mail: sabina.hochuli(at)stsh.ch

Roger Düring, Immobilienverantwortlicher
Telefon: +41 52 632 53 42
E-Mail: roger.duering(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 11. September 2020

Kiesgrube «Solenberg» soll erweitert werden

Der Stadtrat hat die Vorlage zur Zonenplanänderung Nr. 19 - Erweiterung Kiesgrube «Solenberg» an den Grossen Stadtrat verabschiedet.

Im «Solenberger Wald», nordöstlich der Stadt Schaffhausen, wird seit 1958 Kies abgebaut und seit Jahren Betonabbruch aufbereitet. Die ehemalige Kieswerk Solenberg AG wurde 2008 von der Holcim Kies und Beton AG übernommen, welche seither das Kieswerk betreibt, das auch von der benachbarten Kiesgrube «Büsingen» beliefert wird.

Im bewilligten Abbaugebiet werden die Kiesreserven in den nächsten Jahren erschöpft sein. Damit die Versorgung des Kies- und Betonwerks mit qualitativ hochwertigen Rohstoffen sichergestellt werden kann, plant die Holcim Kies und Beton AG das Grubenareal nach Nordosten zu erweitern. Damit kann das Kieswerk «Solenberg» die regionale Bauwirtschaft für weitere rund 15 bis 20 Jahre mit hochwertigem Kies und Sand versorgen.

Eine zentrale Voraussetzung für die Erweiterung der Kiesgrube ist die Umzonung der betroffenen Waldfläche in die Materialabbauzone. Gleichzeitig soll ein Teil der heutigen Materialabbauzone in eine Naturschutzzone überführt werden. Die übrigen heutigen Flächen in der Materialabbau- und Materialbewirtschaftungszone sollen zur Erhaltung und Förderung der kiesgrubentypischen Lebensräume und der damit verbundenen Artenvielfalt mit einer überlagernden Naturschutzzone geschützt werden. Die Zonenplanänderung ist in Übereinstimmung mit dem kantonalen Richtplan. Um eine harmonische Gesamt-Endgestaltung zu erhalten, wird die bewilligte Endgestaltung des aktuellen Kiesabbaugebiets dem ehemaligen Abbaugebiet angepasst.

Die Erweiterung der Kiesgrube untersteht der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die dazu notwendigen umfassenden Abklärungen und die notwendigen Massnahmen für den bestmöglichen Schutz der Umwelt sind im Umweltverträglichkeitsbericht festgehalten. Die kantonale Koordinationsstelle für Umweltschutz hat den Bericht geprüft und das Vorhaben als verträglich beurteilt. Die geplante Zonenplanänderung inklusive Umweltverträglichkeitsbericht wurde im Herbst 2019 öffentlich aufgelegt.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Felix Guhl, Bereichsleiter Grün Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 56 51
E-Mail: felix.guhl(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 11. September 2020

Informations- und Mitwirkungsanlass Walther-Bringolf-Platz

Der Stadtrat hat basierend auf einem politischen Vorstoss den Auftrag, für den Walther-Bringolf-Platz und die umliegenden Gassen ein fussgängerfreundliches Verkehrs- und Nutzungskonzept zu erarbeiten. Das Konzept soll im Dezember 2020 verabschiedet werden. Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende und weitere Interessierte sind am 17. September 2020 eingeladen, sich über die Konzeptanforderungen zu informieren und ihre Erfahrungen und Themen einzubringen.

Um eine neue Aufenthaltsqualität erlebbar zu machen, ist der Walther-Bringolf-Platz in den vergangenen Wochen temporär aufgewertet worden. Dazu wurde ein Teil der Parkplätze umgenutzt. Der Platz wurde begrünt, für Kinder wurde das Brunnenwasser als Spielelement besser zugänglich gemacht und es gab mehr Sitzgelegenheiten. Zum Verweilen lud auch eine der Gerüstbauten des «Stadtsummers» ein. Die Aufwertung diente zudem als Rahmen für Veranstaltungen. So trugen u.a. kleine Konzerte oder ein Yogamorgen zur Belebung des Platzes bei.

Am Donnerstag, 17. September 2020, von 18.00 bis 20.00 Uhr sind alle Interessierten eingeladen, Erkenntnisse aus der temporären Platzgestaltung sowie Alltagserfahrungen und Anliegen zu thematisieren. Die Veranstaltung bietet Gelegenheit, sich über die Rahmenbedingungen zu informieren, die es beim neuen Verkehrs- und Nutzungskonzept zu berücksichtigen gilt und welches die geplanten Schritte der Umsetzung sind. Die Veranstaltung findet auf dem Walther-Bringolf-Platz statt. Eine Anmeldung ist nicht nötig. Im Anschluss sind alle Mitwirkenden zu einem kleinen Imbiss eingeladen. Es besteht ein Schutzkonzept für die Veranstaltung. 

Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 79 625 76 21
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. September 2020

Neue Leiterin Alterszentrum Breite

Sylvana Gläser wird neue Leiterin des Alterszentrums Breite. Sie tritt am 1. Oktober 2020 die Nachfolge von Peter Weber an, welcher per Ende Oktober in den Ruhestand tritt.

Sylvana Gläser hat 2015 den Studiengang als «Master of Advanced Studies ZFH in Managed Health Care» erfolgreich abgeschlossen und war zuletzt als Direktorin Pflege und Mitglied der Geschäftsleitung der Klinik Valens, SG tätig, wo sie die Organisation, Koordination und Führung des Pflegedienstes gewährleistete. Die 37-Jährige verfügt über ein umfangreiches Fachwissen und grosse Berufserfahrung. Sie wird die Stelle als neue Leiterin des Alterszentrums Breite am 1. Oktober 2020 antreten.

Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 4. September 2020

Informationsstelen in der Altstadt werden ersetzt

Die Informationsstelen in der Altstadt sind in einem schlechten Zustand und nicht mehr aktuell. Sie werden deshalb in den nächsten Wochen ersetzt. Mit den neuen Informationsstelen wird das Bestreben unterstützt, Schaffhausen für Besucherinnen und Besucher erlebbar zu machen.

Zur Orientierung und Wegleitung von Besucherinnen und Besuchern wurden 2006 in der Altstadt an verschiedenen Standorten Informationsstelen positioniert. Diese Stelen sind inzwischen in einem schlechten Zustand und nicht mehr aktuell. Sie werden deshalb in den nächsten Wochen ersetzt.

Die neuen Informationsstelen sind ansprechend gestaltet und inhaltlich und gestalterisch den heutigen Bedürfnissen angepasst. Auch wurde bei der Umsetzung auf Barrierefreiheit geachtet. Der abgebildete Stadtplan ist überarbeitet worden. Wichtige historische Gebäude und Brunnen sind optisch hervorgehoben und einfach zu erkennen.

Neben den üblichen Hinweisen auf Spielplätze, öffentliche WCs und dergleichen wird mit den neuen Informationsstelen das Bestreben unterstützt, Schaffhausen für Besucherinnen und Besucher erlebbar zu machen. Besuchende können sich je nach Interesse auf einfache Weise Informationen zu kulturellen Angeboten, Sehenswürdigkeiten, gastronomischen Angeboten oder Shoppingmöglichkeiten verschaffen. Hierzu werden sie vermehrt über eine Onlineplattform geleitet. Je nach Interesse erhalten sie dort beispielsweise Vorschläge für einen Stadtrundgang oder die Möglichkeit, unkompliziert eine Stadtführung zu buchen. Die neue Dienstleistung ist in Absprache mit Schaffhauserland Tourismus, den Kulturinstitutionen und der Denkmalpflege entstanden.

Die neuen Informationsstelen wurden lokal gestaltet und produziert. In den kommenden Wochen werden sie an 15 Standorten aufgestellt. Die Vorarbeiten für die Fundamente starten ab dem 7. September 2020.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Sandra Bernhard, Projektmanagement
Telefon: +41 52 632 53 54
E-Mail: sandra.bernhard(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 2. September 2020

Städtisches Budget unter dem Einfluss der Corona-Krise

Der Stadtrat hat das Budget der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2021 und den Finanzplan bis 2024 verabschiedet. Die Corona-Krise wirkt sich spürbar auf die Schaffhauser Volkswirtschaft und damit auch auf die städtischen Finanzen aus. Nur dank Entnahmen aus den Reserven und Fonds weist das Budget 2021 eine rote Null aus. Die Investitionstätigkeit wurde im Laufe der Legislaturperiode erheblich verstärkt. Verschiedene grosse und für Schaffhausen wichtige Projekte haben Vorlagenreife erlangt oder sind bereits in der Umsetzung. 2020 sind Nettoinvestitionen (inkl. Finanzvermögen) von 45.6 Millionen Franken geplant. In den Finanzplanjahren 2022 bis 2024 liegen die vorgesehenen Nettoinvestitionen bei durchschnittlich 32 Millionen Franken. Um die Wirtschaft und die Privathaushalte nicht zusätzlich zu belasten, bleibt der Steuerfuss dennoch unverändert bei 93 Prozent.

Der Stadtrat präsentiert das Budget 2021. Die Corona-Krise hat einen spürbaren Einfluss auf die Schaffhauser Volkswirtschaft und deshalb auch auf den städtischen Finanzhaushalt. Nur dank Entnahmen aus früher gebildeten Reserven im Umfang von 9.3 Millionen Franken sowie der Beanspruchung von Fonds kann das operative Ergebnis von -13.3 Millionen Franken auf ein Gesamtergebnis von -2.4 Millionen Franken (0.9 % des Gesamtaufwandes) verbessert werden.

Steuerfuss bleibt unverändert bei 93 Prozent
Um die Wirtschaft und die Privathaushalte nicht zusätzlich zu belasten, verzichtet der Stadtrat auf eine Anpassung des Steuerfusses. Mit dem vom Regierungsrat beantragten höheren Abzug für Krankenkassenprämien werden auch die städtischen Steuerzahler 2021 zusätzlich entlastet.

Leistungsabhängige Einmalzulage statt Lohnentwicklung
Angesichts der drohenden höheren Arbeitslosigkeit und der Kurzarbeit beantragt der Stadtrat im Budget 2021 auf eine Lohnentwicklung für das städtische Personal zu verzichten. Stattdessen soll eine leistungsabhängige Einmalzulage gewährt werden. Damit können gute und sehr gute Leistungen des städtischen Personals, welche vor allem auch in der Corona-Krise wichtig waren und sind, angemessen wertgeschätzt werden. Die Einmalzulage wird mit einer separaten Vorlage beantragt.

Gesamtaufwand steigt um 3 Millionen Franken
Im Vorjahresvergleich steigt der Personalaufwand in der Gesamtbetrachtung um 1.8 Millionen Franken (gegenüber Budget 2020). Mit dem Budget 2021 werden finanzielle Mittel für neue Stellen im Gesamtpensum von 390 Prozent beantragt. Dem gegenüber stehen bereits heute bekannte Pensenreduktionen von 20 Prozent.

Der Sachaufwand steigt gegenüber dem Vorjahresbudget um 1.5 Millionen Franken. Für den baulichen und betrieblichen Unterhalt in der Erfolgsrechnung ist mit 6.6 Millionen Franken (+0.1 Mio. Franken gegenüber Vorjahr) ein höherer Wert eingesetzt. Die Sanierungsquote erreicht im Budgetjahr 3.3 Prozent, dies vor allem auch deshalb, weil die Investitionsrechnung überdurchschnittlich hohe Investitionen mit Sanierungscharakter ausweist. 
 
Im Vergleich zum Vorjahr zeigen sich folgende Veränderungen
(+ = ergebnisverbessernd, - = ergebnisverschlechternd):
– höhere Ablieferungen von SH POWER: +3.3 Mio. Fr.
– höhere Abgeltung VBSH (Linie 5, Corona, Investitionen): -1.5 Mio. Fr
– Steuererträge (wegen Corona und Unternehmenssteuerreform): -8.3 Mio. Franken (kompensiert mit Reserve-Entnahmen)
– versuchsweise Einführung Team-Teaching in Einführungs- und Kindergartenklassen: -0.5 Mio. Fr.
– Mitfinanzierung IT-Kosten in Schulen durch den Kanton: +0.7 Mio. Fr.

Neue Investitionskredite in der Höhe von 31.9 Millionen Franken
Mit dem Budget 2021 werden Investitionen in das Verwaltungs- und Finanzvermögen von brutto 31.9 Millionen Franken beantragt. Die grössten Investitionen sind in den Bereichen Schule (7.8 Mio. Fr.) und Tiefbau (7.3 Mio. Fr.) geplant.

Die grössten Einzelinvestitionen im Budget 2021 sind:
- Schulhaus Gräfler, Sanierung Gebäudetechnik: 5.5 Mio. Franken
- Park Casino, Gesamtsanierung: 2.7 Mio. Franken
- Kindergarten Bocksriet, energetische/techn. Sanierung: 1.2 Mio. Franken
- Kindergarten Buchthalen, energetische/techn. Sanierung: 1.2 Mio. Franken

Investitionspfad wird fortgeführt
Die Investitionstätigkeit wurde in der laufenden Legislaturperiode erheblich verstärkt. Verschiedene grosse und für Schaffhausen wichtige Projekte haben Vorlagenreife erlangt oder sind bereits in der Umsetzung. 2020 sind Nettoinvestitionen (inkl. Finanzvermögen) von 45.6 Millionen Franken geplant. In den Finanzplanjahren 2022 bis 2024 liegen die vorgesehenen Nettoinvestitionen bei durchschnittlich 32 Millionen Franken.

Folgende Investitionsprojekte haben bereits Vorlagenreife erlangt oder sind bereits in Umsetzung:
- Stadthausgeviert (inkl. Verwaltungsneubau)
- Entwicklung Kammgarnareal
- Gesamtsportanlage Schweizersbild
- Erweiterung Schulhaus Kreuzgut
- Werkhof SH POWER (in der Werksrechnung)
- E-Bus und Depoterweiterung VBSH (Darlehen der Stadt)
 
Zu folgenden Projekten sind Vorlagen mit Volksabstimmung geplant:
- Aufwertung Bahnhofstrasse
- Neubau KSS Hallenbad
- Magazin Grün Schaffhausen im Birch
- Duraduct

Neuverschuldung im Auge behalten
Eine Herausforderung bleibt die Finanzierung der Investitionen ohne, dass die Neuverschuldung unverhältnismässig ansteigt. Die Strategie des Stadtrats, wonach eine massvolle, investitionsbedingte Neuverschuldung nach den Jahren mit grossen Ertragsüberschüssen vertretbar ist, wird mit der Corona-Krise auf eine Bewährungsprobe gestellt. Es besteht nach wie vor eine grosse Unsicherheit in Bezug auf die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise. Zusammen mit den erfahrungsgemäss starken Schwankungen der Unternehmenssteuern ist eine genaue finanzielle Prognose schwierig. Der Stadtrat wird die finanzielle Situation weiter verfolgen und mit dem Budget 2022 eine Neubeurteilung vornehmen.

Link zum Budget und zur Vorlage


Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 2. September 2020

Abstimmungstermin Vorlage «Gassa» festgesetzt

Die Vorlage des Stadtrats «Gassa - Restaurant am Rhein und Platzaufwertung» wird am 7. März 2021 zur Abstimmung gelangen. Der Stadtrat hat den Abstimmungstermin entsprechend festgesetzt.

Der Grosse Stadtrat hatte die Vorlage am 18. August 2020 in der Schlussabstimmung mit 24 : 7 Stimmen gutgeheissen. Der Beschluss untersteht dem obligatorischen Referendum. Die Stimmbevölkerung wird im März 2021 über den Verpflichtungskredit in der Höhe von 2.180 Millionen Franken abstimmen.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel. Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 2. September 2020

Abstimmungsunterlagen ausnahmsweise in grösserem Zustellcouvert

In den kommenden Tagen erhalten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in der Stadt Schaffhausen die Abstimmungs- und Wahlunterlagen. Die umfangreichen Unterlagen für die Abstimmungen und Wahlen vom 27. September 2020 und vom 29. November 2020 werden ausnahmsweise in einem grösseren Couvert versendet. Der Stimmrechtausweis ist auf einen A4-Papierbogen gedruckt und muss zur Stimmabgabe abgetrennt werden.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Schaffhausen erhalten in den kommenden Tagen die Abstimmungs- und Wahlunterlagen für den Urnengang am 27. September 2020. Die umfangreichen Unterlagen für die Abstimmungen und Wahlen am 27. September 2020 und später auch diejenigen für die Wahlen am 29. November 2020 werden aus Platzgründen ausnahmsweise in einem grösseren C4-Couvert versendet. Der Stimmrechtsausweis ist auf einen A4-Papierbogen gedruckt und muss zur Stimmabgabe abgetrennt werden.

Für die briefliche Abstimmung kann das vorfrankierte Zweiwegcouvert verwendet werden und die ausgefüllten Abstimmungsunterlagen können mit dem unterschriebenen Stimmausweis im persönlichen Couvert per Post einsendet werden oder im Stadthaus eingeworfen werden (Urne für briefliche Abstimmung im Erdgeschoss oder Briefkasten). Wichtig: Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn der Stimmausweis eigenhändig unterzeichnet ist und bis spätestens Sonntag, 27. September 2020, 11 Uhr, bei der Stadtkanzlei eingereicht wird.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 1. September 2020

Start der Sanierungs- und Umbauarbeiten an der Bahnhofstrasse

Die Bahnhofstrasse wird in den kommenden Monaten saniert und umgebaut. Die Umsetzung des gemeinsamen Projekts von Stadt Schaffhausen, Tiefbau Schaffhausen, vbsh und SH POWER startet am Montag, 7. September 2020. Es wird die Lade-Infrastruktur für die Elektrobusse errichtet und die alten Werkleitungen werden saniert. Aufgrund der Arbeiten müssen Bushalteorte teilweise vorübergehend verschoben werden. Der Zugang zu Bushalteorten, Geleisen, Geschäften und Büros ist jederzeit gewährleistet. Umleitungen sind signalisiert.

Am 7. September 2020 starten die Umbau- und Sanierungsarbeiten an der Bahnhofstrasse. Das Projekt umfasst mehrere aufeinander abgestimmte Schritte. Für die Elektrifizierung der Stadtbusflotte werden an der Bahnhofstrasse Ladearme installiert und Leitungen verlegt. Zudem werden die veralteten Werkleitungen für Strom, Gas, Wasser und Abwasser in der Bahnhofstrasse saniert. Die Installation der Ladearme und die Sanierung der Werkleitungen werden gleichzeitig durchgeführt, um die Beeinträchtigungen möglichst klein zu halten. Die Arbeiten sollen im Sommer 2021 abgeschlossen sein. Dann werden weitere Elektrobusse mit Schnelllademöglichkeit in Betrieb genommen.

Aufgrund der Arbeiten müssen Bushalteorte teilweise vorübergehend verschoben werden. Der Zugang zu den Bushalteorten und den Geleisen ist für Passagiere jedoch jederzeit gewährleistet. Umleitungen und Hinweise auf die aktuellen Haltekanten sind signalisiert. Die Fahrpläne werden eingehalten. Geschäfte im Bahnhofareal bleiben zu Fuss jederzeit zugänglich.

Während der Bauzeit gilt in der Bahnhofstrasse für den Privatverkehr ein allgemeines Fahrverbot. Ausgenommen sind Fahrten für Warenlieferungen und der Fahrradverkehr. Der Warenumschlag ist oberhalb der Unterführung Löwengässchen und vorübergehend auch vor der Ticketeria möglich. Die Taxistände werden während der Bauzeit auf den Carparkplatz beim Landhaus verlegt. Als Kurzzeitparkplätze für Personenfahrzeuge dienen diejenigen hinter dem Landhaus und Ersatz-Parkplätze an der Bogenstrasse.

In einem zweiten Schritt ist anschliessend die gestalterische und funktionale Aufwertung der Bahnhofstrasse vorgesehen. Die Kreditvorlage zu diesem Projektschritt wird zunächst dem Grossen Stadtrat und voraussichtlich Ende 2021 der Stimmbevölkerung vorgelegt.

Alle Beteiligten bemühen sich, die Einschränkungen während der Bauarbeiten so gering wie möglich zu halten.

Aktuelle Informationen auf Service-Webseite
Auf der Webseite www.bahnhofstrasse-sh.ch sind jeweils die aktuellen Informationen zur jeweiligen Bauphase zu finden.

Ansprechpersonen:

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Philipp Huber, Projektleiter Elektrobus vbsh
Telefon: +41 52 644 20 27
E-Mail: philipp.huber(at)vbsh.ch

Marco Nart, Unternehmenskommunikation SH POWER
Telefon: +41 52 635 14 68
E-Mail: medien(at)shpower.ch

Daniel Schmid, Projektleiter Wüst Rellstab Schmid AG
Telefon: +41 52 630 04 10
E-Mail: daniel.schmid(at)wrs-ing.ch

Medienmitteilung vom 31. August 2020

Stadt Schaffhausen stellt Smart City Strategie vor

Der Stadtrat hat die Smart City Strategie der Stadt Schaffhausen verabschiedet. Ziel ist es, die Digitalisierung und neue Technologien gezielt zu nutzen und Veränderungen und Herausforderungen mit ressourcenschonenden und innovativen Lösungen zu begegnen, damit  Schaffhausen weiterhin eine lebenswerte und attraktive Stadt bleibt.

Smart City ist ein ganzheitliches Stadtentwicklungskonzept, mit welchem die Lebensqualität und die Ressourceneffizienz in Städten erhöht werden sollen. Dafür sollen die Digitalisierung und neue Technologien gezielt genutzt werden – etwa für Verwaltungsdienstleistungen, in der Mobilität, der Versorgung oder auch für den Austausch in und mit der Gesellschaft. Zudem setzt eine Smart City auf innovative Lösungsansätze und eine bessere Vernetzung der Verwaltung.

Mit Smart City begegnen Städte weltweit einer Reihe von sich verschärfenden Herausforderungen, welche neue Lösungsansätze verlangen. Zu diesen Herausforderungen gehören die Urbanisierung, demografische Veränderungen, neue Anforderungen an Mobilität, Energie und Infrastrukturen sowie der Klimawandel.

Der Stadtrat hat im Dezember 2018 eine Arbeitsgruppe eingesetzt mit dem Ziel zu klären, ob und wie Schaffhausen die Chancen von Smart City für sich nutzen kann. Zudem hat der Grosse Stadtrat am 10. Dezember 2019 das Postulat «Smart City – wo ist der Nutzen und was kostet es?» von Grossstadtrat Diego Faccani mit 34:0 Stimmen überwiesen. Dieses Postulat fordert den Stadtrat auf, eine Smart City Strategie zu formulieren.

Stärkung der Innovationskraft und Ausbau von digitalem Know-how
Mit einer Smart City Strategie werden bestehende und neue Bestrebungen koordiniert, an strategischen Zielsetzungen ausgerichtet und in der Umsetzung gefördert. Damit lassen sich zahlreiche Chancen nutzen. Dazu gehören nebst der Erhöhung von Lebensqualität und Ressourceneffizienz auch die Positionierung im Standortwettbewerb für Unternehmen, die Stärkung der Innovationskraft der Region, der Ausbau von digitalem Know-How in der Verwaltung oder auch Effizienzgewinne bei Infrastrukturen und der Dienstleistungserbringung.

Die nun verabschiedete Smart City Strategie wurde in mehreren Workshops vom Stadtrat gemeinsam mit der Verwaltung und unter Beizug der Wirtschaftsförderung und der KSD erarbeitet. Zudem wurden externe Stakeholder mit thematischen Schnittstellen zu Smart City im Juni zu einem Informationsanlass eingeladen.

In der Strategie sind vier Schwerpunkte festgelegt. Zu jedem Schwerpunkt werden Leitsätze festgehalten, die konkret aufzeigen, wie sich Schaffhausen in Sinne der Ziele einer Smart City entwickeln kann.
- Gesellschaft (Leitsätze z.B. zu Bildung der Zukunft)
- Dienstleistungen (z.B. digitale Verwaltungsdienstleistungen)
- Mobilität (Leitsätze z.B. zu E-Mobilität)
- Umwelt, Energie und Infrastruktur (Leitsätze z.B. zu Energie- und Ressourceneffizienz)

Die Smart City Projekte der Stadt orientieren sich an den Bedürfnissen der Bevölkerung und der Wirtschaft. Ziel ist, dass neben der Stadt auch Unternehmen und Akteure aus der Gesellschaft zur Gestaltung eines smarten Schaffhausens beitragen können und sollen. Auch soll die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren, aber auch mit anderen Schweizer Städten gestärkt werden.

Mit der Strategie werden erste Pilotprojekte vorgestellt, welche Smart City veranschaulichen und aufzeigen, wie sich Schaffhausen im Sinne der gesetzten Ziele entwickeln kann. So sollen beispielsweise künftig bei anstehenden Infrastrukturerneuerungen die Anwendung von intelligenten Leuchten geprüft und wo sinnvoll eingesetzt werden. Intelligente Strassenleuchten nutzen Sensoren, um nahende Fahrzeuge zu erfassen und dann die Leuchtstärke dynamisch zu regulieren, womit sich bei sporadisch befahrenen Strecken Energie sparen lässt.

Die Strategie wird dem Grossen Stadtrat mit einer Vorlage zur Kenntnis gebracht. Zudem beantragt der Stadtrat die notwendigen finanziellen Mittel für eine Fachstelle, welche die Programmleitung und Umsetzung von Smart City sicherstellen soll.

Link zur
Vorlage des Stadtrats «Smart City Schaffhausen»
und zur Smart City Strategie

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Stefan Sigrist, Stabsleiter Präsidialreferat, Leiter Kerngruppe Smart City
Telefon: +41 52 632 51 99
E-Mail: stefan.sigrist(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 30. August 2020

Städtische Kammgarn-Vorlage angenommen

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben der Vorlage «Entwicklung Kammgarnareal» zugestimmt.

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben der Vorlage «Entwicklung Kammgarnareal» mit 7‘974 Ja-Stimmen zu 5‘731 Nein-Stimmen zugestimmt. Die Stimmbeteiligung lag bei 65.2 Prozent.

Das Ergebnis der Abstimmung «Entwicklung Kammgarnareal» im Detail:

Zahl der Stimmberechtigten: 22‘594
Eingelegte Stimmzettel: 14‘736
Leere Stimmzettel: 1‘028
Ungültige Stimmzettel: 3
Gültige Stimmzettel: 13‘705

Es haben gestimmt mit Ja: 7‘974
Es haben gestimmt mit Nein: 5‘731

Ja-Stimmen: 58.18 %
Nein-Stimmen: 41.82 %

Die Stimmbeteiligung lag bei 65.2 %.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon:+41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon:+41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 30. August 2020

Christine Thommen neu in den Stadtrat gewählt

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben heute fünf Mitglieder des Stadtrats sowie den Stadtpräsidenten gewählt. Den Sprung in den Stadtrat hat Christine Thommen geschafft. Peter Neukomm wurde als Stadtpräsident wiedergewählt. Zudem haben die Stimmberechtigten heute den Präsidenten des Stadtschulrats gewählt. Als Präsident des Stadtschulrats wurde Christian Ulmer bestätigt.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Stadt Schaffhausen waren heute für die Wahl der Mitglieder des Stadtrats sowie des Stadtpräsidenten an der Urne. Stimmen haben erhalten:

Neukomm Peter, SP (bisher)             8‘289 Stimmen           gewählt
Bernath Katrin, GLP (bisher)              7‘122 Stimmen           gewählt          
Rohner Raphaël, FDP (bisher)          6‘806 Stimmen             gewählt
Thommen Christine, SP                     6‘401 Stimmen          gewählt
Preisig Daniel, SVP (bisher)              5‘382 Stimmen           gewählt
           
Faccani Diego, FDP                           4‘681 Stimmen          
Mundt Michael, SVP                          3‘329 Stimmen                      
           

Die Stimmbeteiligung lag bei 63.6 Prozent, das absolute Mehr bei 4‘268 Stimmen.

Peter Neukomm wurde mit 6‘830 Stimmen als Stadtpräsident wiedergewählt.
Das absolute Mehr lag bei 4‘382 Stimmen.

Weiter wählten die Stimmberechtigten Christian Ulmer für eine weitere Amtsdauer als Präsidenten des Stadtschulrats. Stimmen haben erhalten:

Christian Ulmer, SP (bisher)              6‘468 Stimmen           gewählt          
Andreas Hauser, parteilos                    721 Stimmen          

Die Stimmbeteiligung lag bei 62.7 Prozent, das absolute Mehr bei 4‘151 Stimmen.


Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon:+41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 28. August 2020

Vollsperrung Rheinuferstrasse verschoben

Die ursprünglich für das kommende Wochenende geplante Vollsperrung der Rheinuferstrasse zum Einbau des Deckbelags wird aufgrund des erwarteten schlechten Wetters um eine Woche auf den 5./6. September 2020 verschoben.

Nachdem die Sanierungsarbeiten an der Rheinuferstrasse abgeschlossen sind, wird der Deckbelag eingebaut. Dazu muss die Rheinuferstrasse zwischen Grabenstrasse und Feuerthaler Brücke gesperrt werden. Die Vollsperrung wird verschoben auf Freitag, 4. September 2020, ab 20 Uhr, bis Montag, 7. September 2020, 5.30 Uhr.

Service-Website informiert über jeweilige Verkehrsführung
Die aktuellsten Informationen zur Verkehrsführung und zu allfälligen Einschränkungen sind jeweils auf der Service-Website www.rheinufer-sh.ch zu finden.

Ansprechperson:

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 27. August 2020

Instandsetzung der Verkleidungsmauer «Geisshof» im Mühlental abgeschlossen

Mit der Abnahme sind die Instandsetzungsarbeiten an der Verkleidungsmauer «Geisshof» im Mühlental abgeschlossen worden. Seit September des letzten Jahres wurde die bis zu 23 Meter hohe Mauer in aufwendiger Handarbeit instand gesetzt. Die Arbeiten waren nötig, weil immer wieder Mauer- und Felsmaterial abbröckelte.

Die Mauer wurde um das Jahr 1921 aus Naturstein erstellt, um die Felsböschung im Bereich «Geisshof» im Mühlental zu verkleiden. Sie ist 87 Meter lang und erreicht eine maximale Höhe von 23 Metern. Immer wieder brach Mauer- und Felsmaterial aus der Mauer aus, weshalb der Radstreifen entlang der Mauer für längere Zeit gesperrt werden musste.

Die Hauptarbeit bei der Instandsetzung bestand darin, defekte Mauersteine und Mörtelfugen zu ersetzen sowie den an die Oberfläche tretenden Fels von losen Teilstücken zu säubern und zu sichern. Im Weiteren wurden an gezielten Stellen Felsnägel eingebaut, um die Stabilität der Kalksteinverkleidungsmauer statisch sicherzustellen. Zudem wurde die Abdeckung der Mauerkrone neu konzipiert, um einerseits deren Steifigkeit zu erhöhen und andererseits einen für den Stein-verband schädlichen Pflanzenüberwuchs möglichst zu unterbinden.

Nach dem Eingerüsten der Mauer und mit Beginn des Abspitzens von defekten Mauersteinen hat sich rasch gezeigt, dass das Schadenausmass viel grösser war, als in der Projektphase angenommen wurde. Insbesondere war das Ausmass der defekten Mauersteine um ein Vielfaches grösser als aufgrund der vorgängig erfolgten Georadar-Untersuchungen und geologisch/geotechnischen Abklärungen angenommen werden konnte. In der Projektierungsphase wurde mit einem Wandflächenanteil von ca. 6 Prozent defekten Mauersteinen gerechnet. Tatsächlich ergab sich im Laufe der Ausführung dann ein Wandflächenanteil von ca. 28 Prozent an defekten Mauersteinen, welcher ersetzt werden musste. Ebenfalls grösser - wenn auch weniger ausgeprägt - fiel das Ausmass der zu ersetzenden Fugen aus. Das Ersetzen der defekten Mauersteine und Fugen erfolgte in aufwendiger Handarbeit.

Bei der Instandsetzung der Mauer im Bereich «Geisshof» wurde dem historischen Wert des Objekts im Mühlental in hohem Masse Rechnung getragen. Die Denkmalpflege Schaffhausen wurde bereits beim Variantenstudium in der Projektphase miteinbezogen. Auch bei der Ausführung wurde bezüglich Aussehen und Ästhetik die Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege Schaffhausen gesucht.

Mit der Abnahme ist eine gelungene Instandsetzung der 100-jährigen Verkleidungsmauer «Geisshof» qualitativ hochwertig abgeschlossen worden. Die Mauer kann nun für die Dauer von weiteren 50 Jahren genutzt werden.

Ansprechpersonen:

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Thomas Wanner, Projektleiter Infrastrukturbau
Telefon: +41 52 632 73 26
E-Mail: thomas.wanner(at)ktsh.ch

Medienmitteilung vom 21. August 2020

Einbau Deckbelag und Vollsperrung Rheinuferstrasse

Am Wochenende vom 29./30. August 2020 wird auf der Rheinuferstrasse der neue Deckbelag eingebaut. Die Rheinuferstrasse wird deshalb von Freitagabend bis Montagmorgen vom Bereich Mühlentor bis zur Feuerthaler Brücke für den Verkehr gesperrt.

Die Bauarbeiten an der Rheinuferstrasse neigen sich dem Ende zu – sieben Monate früher als ursprünglich geplant. Nachdem die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind, kann am Wochenende vom 29./30. August 2020 der Deckbelag eingebaut werden. Dazu muss die Rheinuferstrasse zwischen Grabenstrasse und Feuerthaler Brücke vom Freitag, 28. August ab 20 Uhr bis Montag, 31. August um 05.30 Uhr gesperrt werden. Bei schlechtem Wetter verschieben sich die Arbeiten auf das folgende Wochenende.

Die Verbindung von der Bachstrasse Richtung Schifflände und Feuerthaler Brücke ist in beide Richtungen einspurig sichergestellt. Der Verkehr wird mittels Verkehrsdienst geregelt. Die Buslinien fahren in dieser Zeit eine geänderte Route über die Bachstrasse. Die Bushaltestellen Mühlentor und Rhybadi können nicht bedient werden. Die Zufahrt zur Innenstadt und zu den Parkhäusern ist für Personenwagen gewährleistet. Bei der Beckenburg wird die Einfahrt in die Rheinstrasse geöffnet. Die Ausfahrt erfolgt über die Klosterstrasse und den Münsterplatz in die Bachstrasse. Lastwagen werden über den Obertorkreisel und die Bachstrasse umgeleitet.

Die Uferpromenade bleibt unverändert für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie für Velos offen. Der Zugang zur Rhybadi und Uferpromenade erfolgt von der Innenstadt her am besten via Schifflände. Die Personenunterführung Mühlentor wird zurzeit saniert und bleibt geschlossen.

Vier Tage vorher, in der Nacht von Montag 24. August ab 20 Uhr bis Dienstag 25. August um 05:30 Uhr, wird der Verkehr auf der Kreuzung Rheinuferstrasse/Bachstrasse von Minikreisel auf Lichtsignalanlage umgestellt. Der Verkehr wird in dieser Nacht durch einen Verkehrsdienst geregelt.

Während der Sperrung der Rheinuferstrasse ist mit Behinderungen und Wartezeiten im ganzen Innenstadtverkehr zu rechnen. Bei einer Schliessung des A4-Tunnels käme erschwerend der ganze Durchgangsverkehr dazu.

Projektleitung, Bauleitung und die beauftragte Bauunternehmung sind bestrebt, die Arbeiten speditiv auszuführen und bitten um Verständnis für allfällige Unannehmlichkeiten.

Wenn das Wetter mitspielt und der Deckbelag wie geplant eingebaut werden kann, ist mit dem Ende der Bauarbeiten an der Rheinuferstrasse voraussichtlich am 11. September 2020 zu rechnen.

Service-Website informiert über jeweilige Verkehrsführung
Die aktuellsten Informationen zur Verkehrsführung und zu allfälligen Einschränkungen sind jeweils auf der Service-Website www.rheinufer-sh.ch zu finden.

Ansprechpersonen:

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Daniel Schmid, Bauleitung, Wüst Rellstab Schmid AG, Schaffhausen
Telefon: +41 52 630 04 10
E-Mail: daniel.schmid(at)wrs-ing.ch

Medienmitteilung vom 18. August 2020

Sanierung der Buchthalerstrasse zwischen Bruderhöflistrasse und Bus-Endhaltestelle

Die Buchthalerstrasse wird zwischen der Bruderhöflistrasse und der Bus-Endhaltestelle der Linie 5 saniert und verkehrstechnisch aufgewertet. Die Bauarbeiten starten am Montag, 24. August 2020, und werden voraussichtlich im Mai 2021 mit dem Einbau eines neuen lärmarmen Deckbelags abgeschlossen.

Die Buchthalerstrasse ist in einem schlechten Zustand und wird etappenweise saniert. Der Deckbelag wird auf der ganzen Fläche durch einen lärmarmen Belag ersetzt. Vor der Instandstellung des Belags wird die Strassenentwässerung saniert. Alle Bushaltestellen auf dem betreffenden Streckenabschnitt werden behindertengerecht ausgebaut. Sie erhalten eine Ausstiegkante mit einer Höhe von 22 cm (Züri-Bord).

Die Bushaltestelle «Post» wird umgestaltet. Damit die Züri-Bord-Ausstiegskante eingebaut werden kann, muss die Geometrie der Randabschlüsse geändert werden und der Bus wird künftig auf der Strasse anhalten. Durch Anpassungen beim Fussgängerübergang wird die Sicherheit für Fussgängerinnen und Fussgänger erhöht.

Die Bauarbeiten werden in Etappen von max. 100 m durchgeführt und dauern voraussichtlich bis Dezember 2020. Der Verkehr wird im jeweiligen Baubereich einseitig geführt und durch eine provisorische Lichtsignalanlage geregelt. Der Bus verkehrt normal, provisorische Bushaltestellen werden beschildert. Die Fusswege im Baustellenbereich werden signalisiert. Im Frühling 2021 wird der lärmarme Deckbelag eingebaut.

Tiefbau Schaffhausen ist bemüht, die Bauarbeiten möglichst reibungslos umzusetzen. Trotzdem sind Lärmemissionen, kleinere Behinderungen und allfällige Wartezeiten nicht ausgeschlossen.

Ansprechpersonen:

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Marius Andrioaei, Projektleiter Tiefbau Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 70 58
E-Mail: marius.andrioaei(at)ktsh.ch

Medienmitteilung vom 18.August 2020

Feuerwehr-Hauptübung abgesagt

Die für den Samstag, 12. September 2020, vorgesehene Hauptübung der Feuerwehr der Stadt Schaffhausen muss aufgrund der aktuellen Corona-Situation leider abgesagt werden. Bei der Einsatzübung hätte ein Brand im Museum zu Allerheiligen gelöscht werden sollen. Nebst den geladenen Gästen besuchen jeweils auch viele interessierte Bürgerinnen und Bürger die Feuerwehr-Hauptübung. Unter den gegeben Umständen wäre die Einhaltung der Distanz- und Hygienevorschriften nur mit grossen Einschränkungen durchsetzbar. Zudem beschränkt sich die Feuerwehr auf die zwingend zu leistenden Einsätze, um im Ernstfall auf genügend Einsatzkräfte zurückgreifen zu können.

Ansprechpersonen:

Peter Müller, Feuerwehrkommandant
Telefon: +41 52 630 02 20
E-Mail: peter.mueller(at)stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 13. August 2020

Polizeistunde für Garten- und Strassenwirtschaften wird nicht verlängert

Im März 2019 wurden die Ausführungsbestimmungen betreffend die Polizeistunde (RSS 400.9, Art. 6 Abs.2) angepasst. Die Anpassung sah vor, dass Garten- und Strassenwirtschaften, die über eine Bewilligung für regelmässige (wiederkehrende) Verlängerung verfügen, am Wochenende eine Stunde länger geöffnet haben können. Nachdem die Neuregelung von Anwohnenden angefochten wurde, wurde mit der Umsetzung zugewartet. Der Stadtrat hat nun beschlossen, aufgrund des aufwändigen Lärmmonitorings, welches eine solche Praxis mit sich bringt, zur früheren Regelung zurückzukehren. Restaurants und Bars, die über eine Bewilligung für die regelmässige (wiederkehrende) Verlängerung verfügen, dürfen ihre Gäste im Boulevardbereich am Freitag und Samstag wie bisher bis 0.30 Uhr und während der Woche bis 23.30 Uhr bedienen.

Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 12. August 2020

Martinimarkt findet dieses Jahr nicht statt

Der Martini Markt in der Altstadt wird in diesem Jahr nicht durchgeführt. Der Markt war für den 11. und 12. November 2020 geplant und wurde im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie abgesagt.

Der Martini Markt hat eine grosse Anziehungskraft und lockt jeweils zahlreiche Besuchende an, die durch die Gassen über den Markt bummeln und die Auslagen ansehen. In den mit Marktständen gesäumten Gassen in der Altstadt könnten die Distanzvorschriften des Bundes nicht eingehalten werden. Auch ist der Martini Markt ein Warenmarkt, wo intensiv gefeilscht wird und die verschiedensten Waren angefasst, teilweise anprobiert und wieder zurückgelegt werden. Vor den Essensständen bilden sich teilweise Warteschlangen. In dieser Situation könnte die Distanz ebenfalls nicht vernünftig eingehalten oder kontrolliert werden.

Die frühzeitige Information über die Absage soll es den Marktfahrern ermöglichen, sich gegebenenfalls noch anderswo anmelden.

Ansprechperson:

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 58 57
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 12. August 2020

5'000 Franken für Nothilfe im Libanon

Nachdem die libanesische Hauptstadt Beirut am 4. August 2020 von einer schweren Explosion erschüttert wurde, unterstützt die Stadt Schaffhausen das Schweizerische Rote Kreuz zugunsten der Nothilfe im Libanon mit 5'000 Franken aus dem Heinrich-Schlatter-Fonds.

Nach der schweren Explosion hat das Libanesische Rote Kreuz mit medizinischen Notfallteams Verletzte versorgt und an verschiedenen Standorten in der Stadt Erste-Hilfe-Posten eingerichtet. Angesichts des grossen Bedarfs an Blut organisiert das Libanesische Rote Kreuz zudem Blutspendeaktionen. Für betroffene Familien wurden provisorische Unterkünfte errichtet, in denen sie Lebensmittel und Hygiene-Kits erhalten.

Das Schweizerische Rote Kreuz unterstützt seine Schwestergesellschaft seit vielen Jahren beim Ausbau des Blutspendedienstes und der Katastrophenvorsorge und hält sich bereit, um sein Hilfsangebot auszubauen. Die Stadt Schaffhausen hat die Möglichkeit, solche Hilfsaktionen mit Spenden aus dem Heinrich-Schlatter-Fonds zu unterstützen. An seiner gestrigen Sitzung hat der Stadtrat deshalb 5'000 Franken zugunsten der Nothilfe im Libanon gesprochen.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. August 2020

Mehr Lebensräume für Bienen und Hornissen im Waldfriedhof

Im Waldfriedhof lebt eine Vielzahl verschiedener Insektenarten, denn durch die Waldlichtungen und die Pflanzenvielfalt ist der Lebensraum dort ist für Insekten äusserst attraktiv. Einige Arten, wie Bienen und Hornissen, werden von Grün Schaffhausen gezielt gefördert.

Die abwechslungsreichen Strukturen im Waldfriedhof mit den zahlreichen Waldlichtungen, der grossen Pflanzenvielfalt und der umweltschonende Unterhalt ohne Einsatz von chemischen Mitteln bieten ideale Lebensbedingungen für viele Insekten. So konnten Interessierte im Waldfriedhof beispielsweise beobachten, wie in einer alten Buche 15 Meter über dem Boden eine Spechthöhle von verschiedenen Tierarten genutzt wurde. Waren es in den ersten Jahren Fledermäuse, die dort einzogen, bevölkerten später Wespen und Hornissen die Höhle. Seit drei Jahren nutzen Honigbienen diesen einmaligen, natürlichen Bau als Behausung, in diesem Jahr sogar mit Untermietern: ein Starenpaar zog dort seine Jungen auf.

Im Waldfriedhof wurden spezielle Flächen mit einheimischen Stauden bepflanzt. Die Bienen finden so genügend Blüten, um sich den Honigvorrat für den Winter zu sichern. Fasziniert von der Lebensweise der Bienen beschlossen zwei Mitarbeiter, sich dem Thema näher anzunehmen, mit dem Ziel, Wild - und Honigbienen sowie Hornissen noch stärker zur fördern. Es wurden zwei Bienenkästen (Schilfstrohbeuten) aufgestellt und die Umgebung mit Insektennährgehölzen bepflanzt. Seit dem Frühsommer leben nun zwei Honigbienenvölker bei den Magazinen. Die beiden Mitarbeitenden besuchen in ihrer Freizeit den Imkergrundkurs und pflegen die Bienen nach Feierabend. Die artgerechte Haltung der Bienen in Stroh und Holz ermöglicht ein nachhaltiges Imkern ohne den Einsatz von chemischen Mitteln gegen die Varroamilbe. Stattdessen sollen Nützlinge die Bienen unterstützen. Dass dieses möglich ist, zeigt das Beispiel in der Buche.

Für die Hornissen, die grösste einheimische, staatenbildende Wespenart, wurden im Waldfriedhof zwei spezielle Kästen - sogenannte Mündener Hornissenkästen - aufgehängt, da durch die intensive Nutzung der Wälder die natürlichen Nistmöglichkeiten abnehmen. Zwar sind die Nisthilfen bisher noch nicht bewohnt, jedoch sind Hornissen in einen Vogelkasten eingezogen.

Diese Massnahmen zeigen, wie die Biodiversität auf Stadtgebiet weiter erhöht werden kann. Auch im Privatgarten können mit einfachen Mitteln Lebensräume für Insekten geschaffen werden. Gärten mit einheimischen Blumen und Sträuchern bieten Nahrung und Lebensraum für Insekten und Vögel. Auch Totholz, Steinhaufen oder eine Wiese bieten wertvolle Lebensräume und machen den Garten zum Paradies für Schmetterlinge, Insekten, Eidechsen Igel und viele mehr.

Ansprechpersonen:

Gregor Gillner, Fachgruppenleiter Grün Schaffhausen/Friedhöfe
Telefon: +41 52 632 56 70
E-Mail: Gregor.gillner(at)stsh.ch

Felix Guhl, Bereichsleiter Grün Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 56 51
E-Mail: felix.guhl(at)stsh.ch

Stellungnahme des Stadtrats zur Volksabstimmung «Entwicklung Kammgarnareal»

Stellungnahme des Stadtrats zur Volksabstimmung
«Entwicklung Kammgarnareal» vom 30. August 2020

Entwicklung des Kammgarnareals als einmalige Chance für Stadt und Region

Am 30. August 2020 stimmen wir über ein wegweisendes Projekt ab. 1982 hat die Stadt Schaffhausen basierend auf einem Volksentscheid das Kammgarnareal erworben, um es zugunsten der Bevölkerung zu entwickeln. Dieses Versprechen ist bis heute nicht vollständig eingelöst worden. Der Kammgarnhof dient lediglich als Parkplatz. Der Westflügel mit seinen einzigartigen Räumlichkeiten ist sanierungsbedürftig und bietet sich seit der Schliessung der «Hallen für Neue Kunst» für eine neue Nutzung an. Jetzt soll das Areal endlich aufgewertet und neu belebt werden.

Dafür soll der Kammgarnhof neugestaltet werden. Das wird möglich dank der Verlegung der Parkplätze in eine neue Tiefgarage unter dem Kammgarnhof, welche von der Stadt und der IWC Personalstiftung gemeinsam finanziert und genutzt wird. Der Kammgarnhof wird mit Grünflächen und einer Veranstaltungsfläche neu gestaltet. Eine neue Passage zur Klosterstrasse verbessert die Anbindung des Areals an die Altstadt. Für die Platzgestaltung wird ein Projektwettbewerb durchgeführt. Ziel ist es, einen attraktiven Erholungsraum mit deutlich grösserer Aufenthaltsqualität zu schaffen, welcher Menschen aller Altersklassen zum Erholen und Verweilen einlädt.

Weiter soll der Kammgarn Westflügel saniert und mit neuem Leben gefüllt werden. Im Erdgeschoss (EG) und 1. Obergeschoss (OG) werden die Bibliothek und die Ludothek wieder unter einem Dach vereint und mit einem modernen Konzept erneuert. Daneben bleibt genügend Platz für ein gastronomisches Angebot sowie Räume zur Vermietung, für welche auch heutige Zwischennutzer berücksichtigt werden können. Das 2. und 3. OG sollen an den Kanton verkauft werden, welcher die Geschosse der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (PHSH) zur Verfügung stellt. Die Aufwertung der PHSH auf diesem einzigartigen Areal mit Campus-Charakter ist eine wichtige Investition in die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Schaffhausen. Der spannende Nutzungsmix im Westflügel wird mit der Vermietung des 4. OG an Unternehmen vervollständigt, womit Arbeitsplätze und Mieteinnahmen generiert werden können.

Die städtische Stimmbevölkerung wird am 30. August 2020 über den Rahmenkredit von 31.24 Mio. Franken für die Entwicklung des Kammgarnareals abstimmen. Die Partnerschaft zwischen Stadt, Kanton und IWC führt zu einem attraktiven Finanzierungsmodell. Dank der Mitfinanzierung durch die IWC, dem Verkaufserlös für das 2. und 3. OG (bei einem JA der kantonalen Stimmbevölkerung zum Umzug der PHSH) und Fondsentnahmen verbleiben für die Stadt Nettoinvestitionen von 14.88 Mio. Franken.

Die Gegner schlagen vor, dass der Kammgarn Westflügel im Baurecht abgegeben wird. Das würde aber bedeuten, dass das Gebäude an einen Investor verkauft würde, der eine renditeorientierte Nutzung des Westflügels anstreben dürfte. Zweitens bliebe damit die Neugestaltung des Hofes ungelöst. Mit dem vorliegenden Projekt hingegen wird das Kammgarnareal ganzheitlich und im Sinne der Bevölkerung entwickelt – und damit das Versprechen von 1982 endlich eingelöst. Das Kammgarnareal zwischen Altstadt und Rhein wird deutlich aufgewertet, besser erschlossen und vielfältig genutzt. Zudem können die Innenstadt belebt und wichtige wirtschaftliche Impulse gesetzt werden – beides ist in der jetzigen Zeit von grosser Bedeutung.

Aus all diesen Gründen empfiehlt der Stadtrat, der städtischen Vorlage «Entwicklung Kammgarnareal» sowie der kantonalen Vorlage zum Umzug der PHSH zuzustimmen.


Im Namen des Stadtrats
Peter Neukomm, Stadtpräsident
Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Dr. Katrin Bernath, Baureferentin

Medienmitteilung vom 5. August 2020

Angepasste Schutzmassnahmen zum Schulstart

Nach den fünfwöchigen Sommerferien startet am kommenden Montag, 10. August 2020, an den städtischen Schulen wieder der Unterreicht. Der Stadtschulrat hat im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Massnahmen beschlossen, welche über die vom Kanton erlassenen Richtlinien hinausgehen. Die Regeln gelten ab Montag, 10. August 2020 bis auf Widerruf an allen städtischen Schulen.
 
Begrüssung der neuen Kindergärtler bzw. 1.-Klässler im Freien
Die Begrüssung der neuen Schülerinnen und Schüler sowie deren Angehörigen wird im Freien stattfinden. Die Kinder begeben sich anschliessend mit den Lehrpersonen ins Schulzimmer und werden nicht von den Angehörigen nach drinnen begleitet.
 
Maskenpflicht für Besuchende in Schulhäusern
Ab dem 10. August 2020 gilt für alle externen Personen, welche ein Schulhaus betreten, die Maskenpflicht (z. B. Reinigungspersonal, Handwerker, Erziehungsberechtigte, Behördenmitglieder usw.). 
 
Elternabende mit besonderen Schutzmassnahmen
Die Elternabende können durchgeführt werden. Es gilt dabei eine generelle Maskenpflicht (auch für die Lehrpersonen) und es wird eine Präsenzliste erstellt (mit Angabe von Name, Adresse und Telefonnummer). Die Erziehungsberechtigten haben sich ausserdem schriftlich anzumelden. Pro Schülern und Schüler ist nur eine Person für die Teilnahme zugelassen. Ausserdem wird in den Schulzimmern eine Sitzordnung festgelegt, damit im Notfall (Contact-Tracing) klar nachvollzogen werden kann, wer wo gesessen ist.
 
Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Christian Ulmer, Schulpräsident
Telefon: +41 76 414 71 91
E-Mail: christian.ulmer(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 4. August 2020

Fussgängerüberführung Bachstrasse wird saniert

Ab Mitte August wird die Fussgängerüberführung über die Bachstrasse saniert. Die Sanierung ist nötig, um das Bauwerk weiter nutzen zu können. 

Die Fussgängerüberführung über die Bachstrasse wurde im Jahr 1964 erstellt und besteht aus einer Stahlbetonkonstruktion mit drei vorfabrizierten Hohlkastenelementen. Die drei Hohlkastenelemente sind mit Durchschubkabeln zusammengespannt und bei den Elementstössen verbunden. Auf der Altstadtseite erfolgt der Brückenaufgang über eine Treppe, welche aus aufgesetzten und vorgefertigten Betontritten besteht. Auf der Gegenseite ermöglicht der Terrainanstieg einen niveaugleichen Zugang vom unteren Teil des Munothaldenwegs aus.

Damit die Überführung weiterhin genutzt werden kann, muss sie saniert werden. Dabei müssen insbesondere die Betonkonstruktion des Überbaus sowie die integrierten Vorspannkabel geschützt und durch eine neue funktionstüchtige Abdichtung und einen neuen Belag versehen werden. Des Weiteren sind bei der Treppe die vorgefertigten Betontritte zu ersetzen und neu zu konzipieren, so dass das Wasser abtropfen kann und nicht mehr bis zum Mittelholm fliesst.

Am 10. August 2020 beginnen die Sanierungsarbeiten. Dabei werden zuerst der alte Belag auf der Überführung entfernt und die alten Treppenstufen auf der Altstadtseite abgebrochen. Danach werden die neuen Treppenelemente versetzt sowie eine neue Abdichtung und der Belag aufgebracht. Zuletzt erfolgt die Instandsetzung des Betons an der Brückenuntersicht.

Während den Sanierungsarbeiten bleibt die Überführung für die Fussgängerinnen und Fussgänger gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die beiden Fussgängerstreifen auf der Höhe Repfer- und Vordergasse. Auf der Bachstrasse selber kommt es zu örtlichen Einschränkungen; der Verkehr wird jedoch zu jeder Zeit auf zwei Fahrstreifen aufrechterhalten.

Tiefbau Schaffhausen ist bemüht, die Beeinträchtigungen für alle Verkehrsteilnehmer und die Anwohnerinnen und Anwohner so gering wie möglich zu halten. Die Arbeiten werden voraussichtlich Mitte Oktober abgeschlossen werden.

Ansprechpersonen:

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Thomas Wanner, Tiefbau Schaffhausen
Projektleiter Infrastrukturbauten
Telefon: +41 52 632 73 26
E-Mail: thomas.wanner(at)ktsh.ch

Medienmitteilung vom 23. Juli 2020

Sperrung der Personenunterführung Mühlentor

Im Zusammenhang mit der Aufwertung der Rheinuferstrasse und der Uferpromenade wird auch die Personenunterführung Mühlentor saniert. Hierfür ist eine Sperrung der Unterführung für den gesamten Fuss- und Veloverkehr nötig. Die Sperrung beginnt am Montag, 27. Juli 2020 und dauert voraussichtlich sieben Wochen.

Bei der Personenunterführung Mühlentor müssen die Betonwände und Fugen instand gestellt und die Bodenbeläge von Unterführung und Rampen erneuert werden. Zudem wird eine neue, umweltgerechte LED-Beleuchtung installiert. Um diese Arbeiten auszuführen, ist eine Sperrung der Unterführung für den gesamten Fuss- und Veloverkehr nötig. Die Sperrung beginnt am Montag, 27. Juli und dauert voraussichtlich bis am Samstag, 12. September 2020. Nach der Sanierung wird die Unterführung wieder von Schaffhauser Graffitikünstlern gestaltet.

Die Uferpromenade bleibt unverändert für den Fuss- und Veloverkehr geöffnet. Die Verbindung von der Altstadt ans Rheinufer ist aber im Bereich Mühlentor während der Sanierungsarbeiten unterbrochen. Eine Querung von der Altstadt zur Rheinuferpromenade ist beim Lichtsignal Klosterstrasse oder beim Fussgängerübergang unterhalb des Kraftwerks möglich. Für die Querung der Grabenstrasse wird ein provisorischer Fussgängerübergang erstellt.

Die Bushaltestellen Mühlentor werden normal bedient. Um von der rheinseitigen Bushaltestelle zur Altstadt zu gelangen, muss die Rheinuferstrasse beim Lichtsignal Klosterstrasse überquert werden.

Velofahrerinnen und Velofahrer von Bahnhof Richtung Neuhausen und umgekehrt müssen während der Bauzeit im Bereich der Mühlentorkreuzung auf die Strasse wechseln. Von der Grabenstrasse Richtung Feuerthalen wird die Route via Rheinstrasse empfohlen: Querung der Grabenstrasse beim provisorischen Fussgängerübergang und zu Fuss zur Rheinstrasse, Übergang zur Uferpromenade beim Lichtsignal Klosterstrasse. Die Umleitungen sind für Fuss- und Veloverkehr signalisiert.

Die Bauleitung und die beauftragte Unternehmung sind bestrebt, die Arbeiten speditiv auszuführen und allfällige Behinderungen auf ein Minimum zu reduzieren.

Service-Website informiert über die Verkehrsführung
Die aktuellsten Informationen zur Verkehrsführung und zu allfälligen Einschränkungen sind jeweils auf der eigens für das Projekt aufgeschalteten Service-Website www.rheinufer-sh.ch zu finden.


Ansprechpersonen:

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch


Daniel Schmid, Bauleitung, Wüst Rellstab Schmid AG, Schaffhausen
Telefon: +41 52 630 04 10
E-Mail: daniel.schmid(at)wrs-ing.ch

Medienmitteilung vom 20. Juli 2020

Fachwissen im Bereich Jugend in einer Abteilung zusammenführen

Im letzten halben Jahr hat der Bereich Soziales die Angebote im Jugendbereich neu organisiert. Ab August werden die bestehenden Angebote in der neu bezeichneten Abteilung Jugend unter einem Dach vereint. Die Leitung der Abteilung übernimmt Simone Piatti, welche heute den Bereich Schulsozialarbeit und Jugendberatung führt.

Im letzten halben Jahr sind im Bereich Soziales einige Veränderungen angestossen worden. Diese betreffen schwerpunktmässig Themen aus dem Bereich Jugend. Die Jugend-WG und das Birchaktiv werden von der Abteilung Existenzsicherung in die neue Abteilung Jugend umgeteilt. Diese beinhaltet nun neben der Schulsozialarbeit und der Jugendberatung künftig die Jugendarbeit, das dort enthaltene Jugend-Wohnen (bisher Jugend-WG) und das Birchaktiv. Das Angebot des Jugend-Wohnens wird überprüft und dem heutigen Bedarf angepasst.

Durch die Reorganisation können die Fachleute, welche mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, besser zusammenarbeiten und Schnittstellen aufeinander abgestimmt werden. Dies wird sich positiv auf die Unterstützung von jungen Menschen auswirken. Zudem werden einzelne Angebote überprüft und optimiert oder bedarfsgerecht angepasst, um auf die sich schnell ändernde Lebenswelt der Jugendlichen reagieren zu können. Ebenfalls wird geprüft, wie Standorte und Räumlichkeiten verbessert werden können. Auch hier besteht Handlungsbedarf.

Mit Simone Piatti leitet die neue Abteilung Jugend eine erfahrene und kompetente Fachfrau, welche bisher bereits die Schulsozialarbeit und Jugendberatung leitet. Sie verfügt über die nötige Vernetzung und Erfahrung, um die gestarteten Prozesse erfolgreich abzuschliessen.

Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Simone Piatti, Abteilungsleiterin Jugend
Telefon: +41 52 632 54 93
E-Mail: simone.piatti(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 9. Juli 2020

Stadthausgeviert: Startschuss für die bauliche Umsetzung

Mit dem Abbruch der Garagen im Innenhof beginnt die bauliche Umsetzung der Entwicklung des Stadthausgevierts. Baureferentin Dr. Katrin Bernath und Finanzreferent Daniel Preisig haben heute die Arbeiten offiziell gestartet indem sie symbolisch für den Start des Abbruchs die alten Garagentore im Innenhof zum Einsturz brachten.

Nachdem die Stimmbevölkerung im vergangenen November der Entwicklung des Stadthausgevierts zugestimmt hat, wird nun mit der Umsetzung des Grossprojekts begonnen. Zuerst werden die Garagen im Innenhof abgebrochen, so entsteht Platz für den Verbindungsbau. Bevor jedoch mit dem Bau begonnen wird, werden auf dem Gelände archäologische Untersuchungen durchgeführt, um Erkenntnisse über die Geschichte der Stadt und des Areals zu gewinnen. Anfang 2022 starten dann die eigentlichen Bauarbeiten: Die Liegenschaften Stadthaus und Eckstein im südlichen Teil werden saniert und mit dem Neubau zur Verbindung von Stadthaus und Eckstein erweitert. Die Baueingabe für das definitive Ausführungsprojekt ist für Ende 2020 geplant.

Zuerst werden der Neubau und der Umbau des Hauses Eckstein realisiert, zum Schluss wird das Stadthaus saniert. Während der Bauphase ziehen die Mitarbeitenden aus dem Haus Eckstein in ein Provisorium in das Gebäude an der Pfarrhofgasse 2, (ehemals Tiefbauamt). Das Stadthaus bleibt in Betrieb, bis der Neubau und die Sanierung des Ecksteins abgeschlossen sind. Danach ziehen die Mitarbeitenden des Stadthauses temporär in den Neubau, bis die Umbauarbeiten im Stadthaus abgeschlossen sind.

Mit dem Verwaltungsneubau wird die Kernverwaltung im Herzen der Altstadt zusammen geführt und eine zentrale, bürgerfreundliche Anlaufstelle für alle Verwaltungsgeschäfte in der Altstadt geschaffen. Künftig werden rund 170 Mitarbeitende im neuen Verwaltungszentrum arbeiten und dadurch Altstadtliegenschaften für eine andere Nutzung freigespielt. Im Jahr 2025 soll die neue zentrale Anlaufstelle für alle Verwaltungsgeschäfte im Herzen der Altstadt fertig gestellt sein.

Die bauhistorisch wertvollen Altbauten im Nordteil werden für Gewerbe, Gastronomie und Wohnen saniert und im Baurecht abgegeben. Auf diese Weise wird das Altstadtquartier belebt, der Wertzerfall gestoppt und die Stadt trägt die Investitionen nicht alleine. Aktuell läuft die Ausschreibung des Baurechts.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Thomas Hess, Projektleiter
Telefon: +41 52 632 53 74
E-Mail: thomass.hess(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 8. Juli 2020

Revidierte Schuldenbremse tritt in Kraft

Der Grosse Stadtrat hat am 2. Juni 2020 die Vorlage des Stadtrats vom 26. März 2020 «Bilanzanpassungsbericht per 1. Januar 2019 im Rahmen von HRM2 und Revision der Schuldenbremse» mit 25:3 Stimmen genehmigt. Teil der Vorlage war auch die Revision der Verordnung zur Schuldenbremse, welche dem fakultativen Referendum unterstellt wurde. Die Referendumsfrist gegen diesen Beschluss ist ungenutzt verstrichen. Die revidierte Verordnung über die Begrenzung der Verschuldung der Stadt Schaffhausen (RSS 300.1) tritt damit per sofort in Kraft.

Ansprechpersonen:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 1. Juli 2020

Neue Verordnung zu den Gebühren im Baubewilligungsverfahren tritt in Kraft

Die Gebühren im Baubewilligungsverfahren werden vereinfacht und transparenter. Neu werden die Gebühren an die Bausumme gekoppelt und sind dadurch einfacher zu berechnen. 

Der Grosse Stadtrat hat am 19. Mai 2020 die Vorlage des Stadtrats vom 14. November 2019 «Revision der Verordnung über die Gebühren im Baubewilligungsverfahren (RSS 780.1)» genehmigt. Nachdem die Referendumsfrist ungenutzt verstrichen ist, tritt die revidierte Verordnung ab sofort in Kraft. Mit dem Systemwechsel werden die Gebühren neu an die Bausumme gekoppelt und als Dienstleistungspaket in Rechnung gestellt. Damit wird die Gebührenberechnung einfacher und transparenter.

Ansprechperson:

Stephanie Keller, Rechtsberaterin Bau und Umwelt
Telefon: +41 52 632 53 40
E-Mail: stephanie.keller(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 1. Juli 2020

Massnahmen zur Lärmreduktion beschlossen

Die Temporeduktion auf 30 Stundenkilometer auf dem Strassenabschnitt vom «Freien Platz» bis zum «Kegelgässchen» und der Einbau eines lärmreduzierenden Strassenbelags im Rahmen der Sanierung der «Fischerhäuserstrasse» sollen die Lärmbelastung verringern. Das hat der Stadtrat beschlossen.

Der Lärmkataster der Stadt Schaffhausen und Rückmeldungen aus der Bevölkerung zeigen die Problematik des Strassenlärms an der «Fischerhäuserstrasse». Im Abschnitt «Freier Platz» bis «Buchthalerstrasse» sind bei sämtlichen Gebäuden die Immissionsgrenzwerte (IGW) überschritten, bei vielen gar die Alarmwerte. Auch an der unteren Buchthalerstrasse sind die IGW bei mehreren Gebäuden überschritten. Bei einer Überschreitung der IGW für Strassenlärm ist die Stadt gemäss Lärmschutzverordnung verpflichtet, Massnahmen an der Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg zu ergreifen. 

Die Einhaltung der Grenzwerte soll in erster Linie mit zwei Massnahmen erreicht werden: Auf dem Strassenabschnitt vom «Freien Platz» bis «Kegelgässchen» wird ein Tempolimit von 30 km/h eingeführt. Zudem wird bei der Sanierung der «Fischerhäuserstrasse» ein lärmreduzierender Strassenbelag aufgebracht. Auf diese Weise kann die Lärmbelastung entlang der «Fischerhäuserstrasse» unter den Alarmwert gesenkt werden. Neben der Reduktion der Lärmimmissionen wird auch eine Verbesserung der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erreicht. Die Stadt nimmt damit ihre Pflicht wahr und sorgt dafür, die Wohn- und Lebensqualität zu erhöhen. Die Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h ist einfach umzusetzen und sehr kostengünstig. Es handelt sich dabei um eine Tempo-30-Strecke und nicht um eine Tempo-30-Zone.

Die Massnahmen erfolgen in erster Linie zur Reduktion der Lärmimmissionen des «normalen» Verkehrs. Auch der Lärm durch rasches Beschleunigen wird reduziert. Das Problem der übermässigen Lärmbelastung durch sogenannte «Autoposer» kann damit verringert, aber nicht vollständig gelöst werden. Der Stadtrat wird die Wirkung der Temporeduktion nach einem Jahr evaluieren.

Die Signalisationsänderung wird im Amtsblatt publiziert und anschliessend umgesetzt. Als Sofortmassnahme wird bei der aktuellen Baustelle «Fischerzunft» Tempo 30 signalisiert.

Ansprechperson:

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 1. Juli 2020

Wahl in Verwaltungsrat der Liechtensteinischen Kraftwerke

Hagen Pöhnert, Direktor SH POWER, ist für die Amtsperiode 2020 bis 2024 in den fünf-köpfigen Verwaltungsrat der Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) gewählt worden. Die Liechtensteinischen Kraftwerke versorgen das gesamte Fürstentum Liechtenstein mit elektrischer Energie und sichern als Produzentin und Lieferantin die Grundversorgung in den Bereichen Strom und Telekommunikation.

Ansprechperson:

Hagen Pöhnert, Direktor SH POWER
Telefon: +41 52 635 12 00
E-Mail: hagen.poehnert(at)shpower.ch

Medienmitteilung vom 19. Juni 2020

Areal «Alpenblick» und «Hochstrasse» werden im Rahmen der Wohnraumentwicklung im Baurecht abgegeben

Der Stadtrat hat zwei Vorlagen zur Abgabe von Arealen im Baurecht an den Grossen Stadtrat überwiesen. Im Baurecht abgegeben und gemäss den Zielen der Wohnraumentwicklung Schaffhausen entwickelt werden sollen das Areal «Werkhof Hochstrasse» und das Areal «Alpenblick».

Das Areal an der Hochstrasse umfasst eine bebaute Fläche von rund 5'800 m2 in der Wohnzone W4 an der Ecke Hochstrasse/Finsterwaldstrasse, auf welcher der heute noch von der Abteilung Entsorgung genutzte städtische Werkhof untergebracht ist. Mit dem Zusammenschluss der Tiefbauämter von Kanton und Stadt Schaffhausen fiel auch der Entschluss, dass die städtische Abteilung Entsorgung in den Werkhof im Schweizersbild umziehen wird. Dies wird nun im Frühling 2021 umgesetzt. Auf dem Areal soll neu hochwertiger Wohnraum geschaffen werden mit modernen Mietwohnungen. In einem einfach gehaltenen offenen Vergabeverfahren soll jener Ausschreibungsteilnehmer ermittelt werden, welcher die beste Entwicklung der Liegenschaft im Interesse der Stadt gewährleistet.

Das Areal «Alpenblick» hat eine Grösse von 2'615 m2 und befindet sich in der Wohnzone W4 an der Ecke Stimmerstrasse/Rheinhardstrasse/Eichenstrasse. Es soll im Baurecht exklusiv an einen gemeinnützigen Wohnbauträger wie zum Beispiel eine Wohnbaugenossenschaft vergeben werden, um auf dem Areal gemeinnützigen Wohnraum zu erstellen. Die Vergabe des Areals «Alpenblick» ist Teil der stadträtlichen Strategie zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus.

In beiden Fällen wird das neue, zweiphasige Vergabeverfahren angewendet. In der ersten Phase sucht die Stadt den geeigneten Baurechtsnehmer. In der zweiten Phase muss der Baurechtsnehmer einen Architekturwettbewerb durchführen, damit eine qualitätsvolle Entwicklung gewährleistet wird. Der Architekturwettbewerb wird von der Stadt begleitet.

Über die Vergabe von Baurechten mit einem Landwert von über 1 Mio. Franken entscheidet gemäss der verfassungsmässigen Kompetenzregelung abschliessend der Grosse Stadtrat. Mit den jetzt vom Stadtrat an den Grossen Stadtrat verabschiedeten Vorlagen soll die Kompetenz zur Abwicklung des Vergabeverfahrens an den Stadtrat übertragen werden.

Link zu den Vorlagen

Ansprechpersonen:

Für Fragen zu planerischen und baulichen Aspekten:
Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Für Fragen zur Baurechtsvergabe und zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus:
Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. Juni 2020

Auswertungen der Velozählstellen im Geoportal verfügbar

In der Stadt Schaffhausen wird an verschiedenen Standorten gezählt, wie viele Velofahrerinnen und Velofahrer unterwegs sind. Nun sind die Auswertungen für das erste vollständig erhobene Jahr verfügbar. 

Seit 2019 werden an sieben Standorten in der Stadt Schaffhausen die Anzahl Velofahrerinnen und Velofahrer gezählt. Gemessen werden die Fahrten über im Belag eingefräste Kabel an der Mühlentalstrasse, der Steigstrasse, der Bachstrasse, der Hochstrasse, der Fulachstrasse, der Fischerhäuserstrasse und der Stokarbergstrasse/Achse Rosenberg. Über das Geoportal des Kantons Schaffhausen sind nun Auswertungen für das erste vollständig erhobene Jahr 2019 abrufbar. Dabei ist ersichtlich wie viele Velofahrerinnen und Velofahrer pro Jahr, pro Monat, im Tagesdurchschnitt und zu welcher Tageszeit unterwegs waren.

Die Auswertung zeigt unter anderem, dass von den sieben Standorten auf der Steigstrasse am meisten Velos unterwegs sind. Mit rund 274'000 Fahrten im Jahr 2019 weist die Steigstrasse mehr als doppelt so viele Fahrten auf als die anderen Zählstellen. Weiter ist auch ersichtlich, dass im Winter immer noch viele Leute mit dem Velo unterwegs sind, auch wenn in den Wintermonaten 40 bis 50 Prozent weniger Fahrten als in den Sommermonaten gezählt werden. Im Vergleich zu den anderen Zählstellen hat die Fischerhäuserstrasse, welche stark vom Tourismus geprägt ist, eine ganz andere Stundenverteilung.

Die Daten der Velozählstellen sowie die bereits seit vielen Jahren vorgenommenen Messungen zum motorisierten Verkehr zeigen die Entwicklung des Verkehrs und dienen als Grundlage für die Verkehrsplanung. Die Velodaten bilden auch die Grundlagen für die Überprüfung der Zielsetzung des vom Grossen Stadtrat überwiesenen Postulats, das eine Verdoppelung des Veloverkehrs auf Stadtgebiet innerhalb von zehn Jahren fordert. 

Die Auswertungen sind über das Geoportal des Kantons Schaffhausen unter dem Thema Verkehr > Individualverkehr > nicht motorisiert > Velozählstellen Velo abrufbar.

Link zum Geoportal

Ansprechperson:

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. Juni 2020

Die QuartierBAR rollt wieder

Die QuartierBAR der Stabsstelle Quartierentwicklung der Stadt Schaffhausen geht wieder auf Tour. Sie kommt am Donnerstag, dem 25. Juni 2020 zum ersten Mal in diesem Jahr auf dem Geissberg zum Einsatz.

Am Donnerstag, dem 25. Juni 2020 wird die QuartierBAR auf dem Geissberg einen mobilen Treffpunkt bieten. Ein schmucker Caravan als Bar - mit Liegestühlen, Sonnenschirmen, Grill und leckeren Drinks - wird einen unkomplizierten Nachbarschaftsabend ins Quartier zaubern.

Die QuartierBAR war im letzten Jahr von Juni bis September sechs Mal im Niklausen unterwegs und fand dort regen Anklang. Auch aus anderen Quartieren kam der Wunsch, dass die QuartierBAR dort Halt macht. Diesem Wunsch kommt die Stabsstelle Quartierentwicklung gerne nach, ist doch die Förderung von Quartiertreffpunkten ein aktueller Legislaturschwerpunkt der Stadt Schaffhausen.

Die QuartierBAR findet unter Berücksichtigung der nötigen Corona-Schutzmassnahmen und Abstandsregelungen an folgenden Tagen statt:

Donnerstag, 25. Juni 2020  Wendekreis Klingenstrasse (Geissberg)
Donnerstag, 13. August 2020  (Standort wird noch bekannt gegeben)
Donnerstag, 27. August 2020  (Standort wird noch bekannt gegeben)
Donnerstag, 10. September 2020  (Standort wird noch bekannt gegeben)

Die QuartierBAR dauert jeweils von 17 bis 21 Uhr und findet nur bei trockenem Wetter statt. Weitere Informationen zu den kommenden Standorten werden auf der Homepage der Quartierentwicklung bekannt gegeben.

Link zur Quartierentwicklung Schaffhausen

Ansprechpersonen:

Sabina Nänny, Stabsstelle Quartierentwicklung
Telefon: +41 52 632 632 58 04
E-Mail: sabina.naenny(at)stsh.ch

Janina Drews, Stabsstelle Quartierentwicklung
Telefon: 052 632 58 90
E-Mail: janina.drews(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. Juni 2020

Urnenwahl für den Stadtschulrat

Innerhalb einer dreiwöchigen Frist sind bis am 5. Juni 2020 sieben Personen als Mitglied des Stadtschulrats sowie zwei Personen für das Präsidium vorgeschlagen worden. Damit wird der Stadtschulrat an der Urne gewählt und kann das stille Wahlverfahren nicht weiter geführt werden.

Zur Wahl in den Stadtschulrat sind folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Präsidium:  Andreas Hauser (parteilos)
Christian Ulmer (SP)

Mitglieder:  Werner Bächtold (SP)
Kirsten Bähler (SVP)
Mariano Fioretti (SVP)
Andreas Hauser (parteilos)
Angela Penkov (AL)
Ernst Jak Sulzberger (GLP)
Bea Will (AL)

Die Wahl des Präsidenten des Stadtschulrats wird am 30. August 2020 durchgeführt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang für die Besetzung des Präsidiums sowie die Wahl der weiteren Mitglieder des Stadtschulrats findet am 27. September 2020 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang für die weiteren Mitglieder des Stadtschulrats ist am 29. November 2020 vorgesehen. Bei der Urnenwahl sind die Stimmberechtigten nicht an die eingereichten Wahlvorschläge gebunden.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. Juni 2020

Engagement beim Internationalen Städtebund Bodensee

Stadtpräsident Peter Neukomm nimmt für weitere drei Jahre Einsitz im Lenkungsausschuss des Internationalen Städtebundes Bodensees. Als Vorsitzender der Lenkungsgruppe wurde der St. Galler Stadtpräsident Thomas Scheitlin gewählt. Die Wahlen fanden schriftlich statt, da aufgrund von Corona-Sicherheitsmassnahmen keine Versammlung möglich war. Während seit 1994 auf Länderebene bereits die Internationale Bodenseekonferenz bestand, wurde der Internationale Städtebund 2009 als ideelle Interessenvertretung der kommunalen Ebene in der Internationalen Bodenseeregion gegründet, auch mit dem Ziel, die Städte rund um den Bodensee besser miteinander zu vernetzen. Die Stadt Schaffhausen gehörte mit Neuhausen am Rheinfall und Stein am Rhein zu den Gründungsstädten des Städtebunds.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. Juni 2020

Wiederwahl in den Swisspower-Verwaltungsrat

Stadtpräsident Peter Neukomm ist für weitere drei Jahre in den 11-köpfigen Verwaltungsrat der Swisspower AG gewählt worden. Die Wahl erfolgte anlässlich der Generalversammlung der Swisspower AG vom 9. Juni 2020. Als Präsident der Swisspower AG wurde Dr. Hans-Kaspar Scherrer, CEO der Eniwa AG bestätigt. Neu im Verwaltungsrat nimmt Robert Monin als Vertreter der Services Industriels de Genève Einsitz.

Die Swisspower ist eine strategische Allianz 21 Schweizer Stadtwerke und regionaler Unternehmen der Versorgungswirtschaft. Gemeinsam streben die Swisspower-Stadtwerke Kooperationsprojekte an, um dadurch ihre Wettbewerbsposition zu stärken.
 
Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. Juni 2020

Installation von öffentlich zugänglichen Defibrillatoren

Die Stadt Schaffhausen wird in den nächsten Tagen zwei Defibrillatoren an öffentlich zugänglichen zentralen Stellen anbringen. Damit soll eine möglichst schnelle Erstversorgung im Notfall unterstützt werden.

Defibrillatoren können Leben retten. Auf dem Stadtgebiet stehen der Bevölkerung zwar in öffentlichen Gebäuden, Turnhallen und Bibliotheken 36 Defibrillatoren zur Verfügung, diese sind aber nicht rund um die Uhr zugänglich. Deshalb installiert die Stadt neu zwei weitere Defibrillatoren an zentralen Orten – auf dem Fronwagplatz und am Freien Platz / Schifflände. Die modernen und stabilen Geräte werden im Sommer gekühlt und im Winter geheizt, damit sie jederzeit einwandfrei funktionieren. Die Anschaffungskosten liegen pro Gerät insgesamt bei 3300 Franken. Das Konzept ist in Zusammenarbeit mit Pro City Schaffhausen entstanden. Über die Anschaffung von weiteren rund um die Uhr öffentlich zugänglichen Defibrillatoren wird nach einer Einführungsphase entschieden.

Die Spitäler Schaffhausen nehmen die beiden neuen Defibrillatoren wie auch die anderen bekannten Geräte in ihre Liste auf, auf welcher alle bekannten Standorte verzeichnet sind. Die Spitäler Schaffhausen bilden zudem sogenannte First Responder aus. First Responder (englisch Ersthelfender) können parallel zum Rettungsdienst über die Notrufnummer 144 aufgeboten werden. Sie leisten erweiterte Erste Hilfe und sorgen dafür, dass ein Patient bereits vor dem Eintreffen des Rettungsdiensts erstversorgt wird. In der Schweiz hat sich ihr Einsatz bereits gut bewährt. Generell gilt, dass eine Ausbildung im Bereich Erste Hilfe beim Anwenden von Defibrillatoren von Vorteil ist, da oft in der Notsituation auch eine Beatmung und gegebenenfalls eine Herzdruckmassage nötig ist.

Ansprechperson:

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 29. Mai 2020

Vorschläge der Stadt zur Strassengesetzrevision

Die Stadt Schaffhausen äussert sich kritisch zur vorgeschlagenen Revision des kantonalen Strassenverkehrsgesetzes (SHR 725.00). Um eine ausgewogenere Lösung für die Gemeinden zu ermöglichen, schlägt der Stadtrat in seiner Vernehmlassungsantwort eine andere Aufteilung der Gelder vor.

Grundsätzlich begrüsst der Stadtrat bei der Revision des Strassenverkehrsgesetzes, dass die zur Verfügung stehenden Mittel für Strassenfinanzierungen besser gemäss dem tatsächlichen Bedarf aufgeteilt werden sollen. Die vorgeschlagene Lösung erachtet der Stadtrat aber als unausgewogen, da sie den Gemeinden nicht genügend Mittel für den Unterhalt der Gemeindestrassen zur Verfügung stellt. Der Stadtrat beantragt daher, dass die Erträge aus dem Benzinzoll und den Motorfahrzeugsteuern nicht wie vorgeschlagen zu zwei Dritteln an den Kanton und einem Drittel an die Gemeinden, sondern je hälftig zwischen den Gemeinden und dem Kanton aufgeteilt werden.

In Bezug auf die vorgeschlagene neue Regelung der Eigentumsverhältnisse begrüsst der Stadtrat, dass die Situation im Stadtgebiet berücksichtigt wird. Bei der Finanzierung ist jedoch auch für die Stadt eine gleichberechtigte Lösung zu finden und der Stadtrat beantragt, dass sich der Kanton mit 75 Prozent an den Kosten für den Bau und Unterhalt der Kantonsstrassen im Eigentum der Stadt Schaffhausen beteiligt und nicht nur hälftig, wie dies mit der Revision vorgeschlagen wird.

Weiter unterstützt der Stadtrat die Einführung einer Spezialfinanzierung, wie sie in der Stadt bereits besteht, damit der zweckgebundene Einsatz der Mittel sichergestellt werden kann. Die Kosten für die Gemeindestrassen werden aber weiterhin zu bedeutenden Anteilen über allgemeine Steuermittel zu finanzieren sein, auch mit dem vom Stadtrat eingebrachten Verteilschlüssel ist der Betrieb und Unterhalt der Strassen nicht kostendeckend.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 29. Mai 2020

Fledermaus-Beobachtungsposten am Lindli renoviert

Beim Fledermaus-Beobachtungsposten am Lindli lassen sich die Echoortungsrufe der Fledermäuse hörbar machen. Nachdem der Beobachtungsposten seit nunmehr elf Jahren in Betrieb ist, wurde er dieses Frühjahr umfassend renoviert.

Beim Fledermaus-Beobachtungsposten am Lindli werden die Ultraschallsignale der Fledermäuse mit einem Mikrofon aufgenommen und in niedrigere Frequenzen übersetzt. Über Lautsprecher werden die verschiedenen Fledermauslaute so für die Beobachterinnen und Beobachter hörbar. Bisher war es nur möglich, die Rufe der ab der Abenddämmerung jagenden Fledermäuse hörbar zu machen, womit sie beim Jagdflug leichter zu entdecken und zu beobachten sind. Dank der neu eingebauten Technik können jetzt auch tagsüber per Knopfdruck Rufaufnahmen von verschiedenen Fledermausarten abgespielt werden. Ebenso wurden die Infotafeln überarbeitet und dem aktuellen Wissensstand angepasst.

Der Beobachtungsposten befindet sich im oberen Teil des Lindli auf der Kanzel gegenüber dem Grundwasser-Pumpwerk. Er wurde 2009 als Prototyp in Betrieb genommen. Die Revision und Aufwertung in diesem Frühjahr erfolgte durch den Arbeitskreis Fledermausschutz in Zusammenarbeit mit Grün Schaffhausen. Beim Fledermaus-Beobachtungsposten handelt es sich um ein Produkt «Made in Schaffhausen». Seit Kurzem ist in Chêne-Bougeries (Kanton Genf) ein weiteres Exemplar Bestandteil eines kommunalen Naturerlebniswegs.

Ansprechpersonen:
Felix Guhl, Bereichsleiter Grün Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 56 51
E-Mail: felix.guhl(at)stsh.ch

Hansueli Alder, Arbeitskreis Fledermausschutz Schaffhausen
Telefon: +41 52 317 43 40
E-Mail: flm.sh(at)batec.net

Medienmitteilung vom 19. Mai 2020

Lukas Ottiger folgt auf Raphael Kräuchi

Raphael Kräuchi (GLP) hat per Ende Mai seinen Rücktritt aus dem Grossen Stadtrat bekannt gegeben. Der Stadtrat hat seinen Rücktritt zur Kenntnis genommen und dankt Raphael Kräuchi für seine geleisteten Dienste. Auf der Liste 13 der GLP rückt als Ersatz von Raphael Kräuchi Lukas Ottiger nach. Der Stadtrat hat Lukas Ottiger als gewählt erklärt, womit er für den Rest der Amtsdauer bis 2020 im Grossen Stadtrat Einsitz nimmt.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 22
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. Mai 2020

Lichterketten und Laternen als Dankeschön für die Nachbarschaft

Jeweils am letzten Freitag im Mai findet europaweit der «Tag der Nachbarn» statt. Die Stadt Schaffhausen hat im vergangenen Jahr erstmals erfolgreich an der Aktion teilgenommen. Ziel der Aktion ist es, die nachbarschaftlichen Beziehungen zu beleben und zu pflegen und so die Wohn- und Lebensqualität im Quartier zu steigern.

In der aktuellen Situation sind Möglichkeiten, die Nachbarn physisch zu treffen stark eingeschränkt. Der «Tag der Nachbarn» findet deshalb in diesem Jahr etwas anders statt: Die Quartierentwicklung der Stadt lädt Schaffhauserinnen und Schaffhauser ein, Lichterketten, Laternen oder Lampions als Dankeschön für die Unterstützung von Nachbarinnen und Nachbarn in den vergangenen Wochen am 29. Mai 2020 von 20:30 bis 21:30 Uhr anzuzünden und so dazu beizutragen, dass die Nachbarschaft in besonderem Glanz erscheint.

Der erste European Neighbours’ Day fand 1999 in Paris statt. Die Idee fand in ganz Frankreich und ab 2003 in weiteren europäischen Ländern Anklang. 2008 beteiligten sich über 8 Millionen Nachbarinnen und Nachbarn aus 1000 Städten und Gemeinden in 29 Ländern an diesem Fest. 2004 wurde in Genf der erste European Neighbours’ Day in der Schweiz gefeiert. 2018 feierten 25 Schweizer Städte den «Tag der Nachbarn».
 
Wer seinen Nachbarinnen und Nachbarn persönliche Worte überbringen möchte, hat die Möglichkeit, dazu bei der Quartierentwicklung unter Telefon +41 79 506 70 66 spezielle Anhänger zu bestellen. Eindrücke der Veranstaltung können gerne unter #SchaffhausenLebtNachbarschaft geteilt werden.

Ansprechperson:

Janina Drews, Quartierentwicklung
Telefon: +41 52 632 58 90
E-Mail: janina.drews(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 18. Mai 2020

Schaffhausen geht im Klimaschutz weiter voran

Der Klimawandel und dessen Folgen gehören zu den grössten Herausforderungen unserer Zeit. Da Städte und Gemeinden über wirksame Hebel verfügen, um den CO2-Ausstoss zu reduzieren, hat die Stadt Schaffhausen zusammen mit gut einem Dutzend weiterer Schweizer Städte die «Klima- und Energie-Charta» unterzeichnet. Als gemeinsames Bekenntnis zu einem engagierten und wirkungsvollen Klimaschutz definiert die Charta die wichtigsten klimapolitischen Ziele, beschreibt notwendige Handlungsleitsätze und zeigt Massnahmen auf.

Die Klimabewegung hat im letzten Jahr die Notwendigkeit eines engagierten Handelns im Umgang mit der Klimaerwärmung stark ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Die Stadt Schaffhausen setzt sich nicht erst seit den aktuellen öffentlichen Diskussionen für den Klimaschutz ein. Als erste Energiestadt setzt Schaffhausen bereits seit vielen Jahren Massnahmen zur Reduktion und Substitution des Verbrauchs fossiler Energieträger um. Die aktuellen Entwicklungen zeigen allerdings, dass es auf allen staatlichen Ebenen zusätzliche wirkungsvolle Massnahmen braucht.

Die aktuelle Coronavirus-Krise hat die städtische Agenda in den letzten Monaten stark beeinflusst. Trotz dieser Herausforderung und den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der beschlossenen Notmassnahmen ist das engagierte Handeln im Umgang mit der Klimaerwärmung nicht in den Hintergrund gerückt. Die Stadt Schaffhausen geht im Klimaschutz weiter voran.

Bekenntnis zu wirksamem Klimaschutz
Zusammen mit einer Reihe weiterer Schweizer Städte und Gemeinden hat die Stadt Schaffhausen die «Klima- und Energie-Charta» erarbeitet und unterzeichnet. Diese Charta vereint die unterzeichnenden Städte in einem gemeinsamen Bekenntnis zu einem engagierten und wirkungsvollen Klimaschutz. Mit der Ratifikation erkennt die Stadt Schaffhausen den Klimawandel als eine der grössten globalen Herausforderungen unserer Zeit an. Weiter wird damit der Willen bekräftigt, im Rahmen der eigenen Möglichkeiten Massnahmen umzusetzen und innerhalb von zwei Jahren die wichtigsten Teilziele zu erarbeiten. Neben Schaffhausen gehören die Städte Aarau, Baden, Basel-Stadt, Bern, Burgdorf, Landquart, Lausanne, Luzern, St.Gallen, Thun, Wil und Zürich zu den Erstunterzeichnenden der Charta.

Lange Tradition der städtischen Energie- und Klimapolitik
Dass die Stadt Schaffhausen in der Energie- und Klimapolitik vorangeht, ist nicht neu. Als erste Stadt in der Schweiz wurde Schaffhausen im Jahr 1991 als Energiestadt ausgezeichnet. Dank der konsequenten Energie- und Umweltpolitik trägt die Stadt seit dem Jahr 2005 auch das Label «Energiestadt Gold». Mit der Unterzeichnung der Charta setzt sie den eingeschlagenen Weg in eine nachhaltige Zukunft fort.

Wichtige in den Legislaturschwerpunkten 2017-2020 festgelegte Ziele und Massnahmen sind zum Beispiel die Nutzung der Chancen der Elektromobilität, die Umstellung der bisher dieselbetriebenen Fahrzeuge der VBSH auf Elektrobusse, der Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien, die Aktualisierung des städtischen Gesamtverkehrskonzepts und die Verabschiedung des Energierichtplans. Basierend auf dem Energierichtplan erfolgt der Bau von Wärmenetzen, die erneuerbare Energien wie Holz oder Grundwasser als Energiequelle nutzen. So wird zukünftig auch im Stadthausgeviert die Wärme aus dem Grundwasser genutzt.

Zur Stärkung der Vorbildfunktion der Stadt hat der Stadtrat am 12. Mai 2020 die «Richtlinie Energie und Bauökologie» beschlossen, in der die bereits bestehende Strategie für energieeffiziente und nachhaltige Gebäude im städtischen Einflussbereich zusammengeführt wurde. Auch Unternehmen und Privatpersonen tragen mit energetischen Sanierungen und der Nutzung erneuerbarer Energien zum Klimaschutz bei. Dabei werden sie mit Beiträgen aus dem Energieförderprogramm unterstützt. Die von der Stadt zusätzlich zur kantonalen Förderung unterstützen Bereiche wurden ab dem 1. Januar 2020 erweitert. Die Investitionen in erneuerbare Energien und in energieeffiziente Technologien und Gebäude kommen nicht nur der Umwelt zugute, durch die ausgelösten Prozesse und Investitionen wird die lokale Wertschöpfung gestärkt und Abhängigkeiten von fossilen Energieträgern und Importen werden reduziert.

www.klimabuendnis.ch

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Sven Fitz, Stadtplanung - Energie / Klima / Luft
Telefon: +41 52 632 52 20
E-Mail: sven.fitz(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 15. Mai 2020

Boulevardflächen werden vorübergehend erweitert und die Gebühren erlassen

Um die nötigen Sicherheitsvorkehrungen zur Eindämmung des Coronavirus einhalten zu können, erhalten die Gastronomiebetriebe in der Altstadt die Möglichkeit, ihre Boulevardflächen zu erweitern. Im Sinne einer Unterstützungsmassnahme und zur Belebung der Altstadt hat der Stadtrat weiter beschlossen, die Gebühren für die Benutzung der kompletten Boulevardfläche bis Oktober 2020 zu erlassen.

Zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus hat der Bundesrat für die Wiedereröffnung der Gastronomiebetriebe strenge Auflagen erlassen. Um das Schutzkonzept umsetzen können, hat die Stadt mit den betroffenen Betrieben nach einer Lösung zur Erweiterung der Boulevardflächen gesucht. Eine Erweiterung der Boulevardflächen ist für zahlreiche Betriebe eine Grundvoraussetzung für die Wiedereröffnung, da ansonsten die Auflagen des Bundes (Distanzregeln) einen kostendeckenden Betrieb verunmöglichen würden. Über 40 Gastronomiebetriebe beabsichtigen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Boulevardfläche vorübergehend zu erweitern. Sie haben entsprechende Gesuche eingereicht, welche die Stadtpolizei geprüft hat. Dort, wo die Möglichkeit einer Vergrösserung besteht, wurden individuelle Lösungen getroffen.

Im Sinne einer Unterstützungsmassnahme und zur Belebung der Altstadt hat der Stadtrat weiter beschlossen, die Gebühren für die Benutzung der kompletten Boulevardfläche bis Oktober 2020 zu erlassen. Der Stadtrat leistet damit unbürokratische Hilfe für die Betriebe, welche sich momentan in einer schwierigen Lage befinden. Gesamthaft werden somit rund 85'000 Franken (für ordentliche Flächen zuzüglich zusätzliche Flächen) an Erlassen für die Boulevardflächen gesprochen.

Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

 

Medienmitteilung vom 15. Mai 2020

Neugestaltung Rheinuferpromenade: Eröffnung bereits am 20. Mai

Die Bauarbeiten an der Rheinuferstrasse sind dem Zeitplan ein grosses Stück voraus. Am Mittwoch, 20. Mai 2020 wird die neu gestaltete Uferpromenade für den Fuss- und Veloverkehr geöffnet. Damit ist die beliebte Veloroute entlang des Rheins wieder befahrbar, die Bushaltestelle Mühlentor wird wieder bedient und auch der Zugang zur Rhybadi ist ohne Einschränkung möglich. Bis im September werden die übrigen Bauarbeiten an der Rheinuferstrasse fertig gestellt – sieben Monate früher als geplant.

Das Projekt «Rheinuferneugestaltung», das im September 2016 von der Schaffhauser Stimmbevölkerung beschlossen wurde, ist Gegenstand des Agglomerationsprogramms der ersten Generation. Es wird gemeinsam von Bund (40%), Kanton und Stadt Schaffhausen (je 30%) finanziert. Gleichzeitig mit der Umgestaltung und Sanierung der Rheinuferstrasse wurde auch die Sanierung der Kragplatte, auf welcher der Rad- und Fussweg verläuft, an die Hand genommen. Diese Betonkonstruktion aus den frühen 1960er Jahren musste dringend saniert werden.
 
Verschiedene Faktoren tragen dazu bei, dass die im März 2019 gestarteten Bauarbeiten deutlich früher fertig werden als ursprünglich geplant. Dank eines neuen Verfahrens der Bauunternehmung Strabag konnte die Sanierung der Kragplatte wesentlich schneller ausgeführt werden. Die Arbeiten an der Kragplatte waren ein zeitkritisches Teilprojekt der ganzen Baumassnahme. Die Optimierung dieser Arbeiten wirkte sich positiv auf die anderen Bauphasen aus. Auch blieben böse Überraschungen bei der Sanierung der Kragplatte aus, was bei Kunstbauten aus den 1960er Jahren keine Selbstverständlichkeit ist. Durch die provisorischen Minikreisel floss der Verkehr ohne grössere oder regelmässige Staus. Während der gesamten Bauzeit kam es zu keinen nennenswerten Unfällen. Nachdem die Bauarbeiten der ersten Phase bereits früher abgeschlossen werden konnten, wurden die Bauphasenpläne angepasst mit dem Ziel, die Uferpromenade bereits auf die Sommersaison 2020 hin zu eröffnen. Die Rheinuferstrasse als wichtiger kantonaler und internationaler Veloweg, aber auch die Rhybadi sollten so schnell wie möglich wieder ohne Einschränkung zugänglich sein.

Das Projekt Rheinuferstrasse war das erste grosse, gemeinsame Projekt von Stadt und Kanton Schaffhausen nach der Zusammenlegung der Tiefbauämter. Sowohl von Seiten der Stadt als auch des Kantons ziehen die Projektverantwortlichen eine positive Bilanz. Die gute Zusammenarbeit der verschiedenen involvierten Projektteilnehmer – Tiefbau Schaffhausen, Stabsstelle Tiefbau des Baureferats, Strabag, Wüst Rellstab Schmid AG, SH POWER, Grün Schaffhausen, Stadtpolizei und Kantonspolizei – hat ebenfalls wesentlich zum zügigen Bauverlauf beigetragen.  Die Stadt Schaffhausen als Bauherrin dankt allen am Projekt beteiligten Unternehmen, dass dieser ambitiöse Fahrplan umgesetzt werden konnte und die Uferpromenade nun bereits am geöffnet werden kann. Auf eine Einweihungsfeier wird aufgrund der COVID-19 Schutzmassnahmen verzichtet.

Attraktivere Uferpromenade
Die neue Uferpromenade präsentiert sich moderner und attraktiver für alle, die zu Fuss oder mit dem Velo unterwegs sind. Die Promenade wurde von drei auf fünf Meter verbreitert. Eine Sitzstange, ein neues Lichtkonzept und neue Baumgruppen sorgen für eine insgesamt attraktivere Erscheinung der Rheinuferstrasse und mehr Aufenthaltsqualität an der Rheinpromenade. Die Nutzung der Promenade erfolgt im Mischverkehr; Fussgängerinnen und Fussgänger und Velos teilen sich den verbreiterten Weg entlang des Rheins. Die Rhybadi ist neu über eine Rampe auch hindernisfrei zugänglich. Die rheinseitige Bushaltestelle Mühlentor wurde neu gestaltet und wird ab 21. Mai wieder regulär bedient. Eine Woche danach wird das Einbahn-Regime in der Rheinstrasse aufgehoben und der Veloverkehr nicht mehr durch die Stadt umgeleitet.

Fertigstellung der Rheinuferstrasse bis im September
Die Bauarbeiten konzentrieren sich jetzt noch auf den Bereich des Knotens Bachstrasse – Rheinuferstrasse. Zudem wird die Personenunterführung Mühlentor saniert. Der angepasste Bauphasenplan und der aktuelle Baufortschritt sehen ein Ende der gesamten Bauarbeiten für September dieses Jahres vor. Damit werden die Bauarbeiten sieben Monate früher abgeschlossen werden können als ursprünglich geplant. Auch während der letzten Bauphasen kann es zu Behinderungen und Wartezeiten kommen, insbesondere zu den gewohnten Stosszeiten am Morgen und späten Nachmittag. Die Bauleitung und die beauftragte Unternehmung sind bestrebt, die Arbeiten speditiv auszuführen und allfällige Behinderungen auf ein Minimum zu reduzieren.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 13. Mai 2020

Wahl des Stadtschulrats

Die Wahlen der Präsidentin/des Präsidenten des Stadtschulrats sowie von sechs Mitgliedern des Stadtschulrats werden als stille Wahlen durchgeführt. Der Stadtrat hat die entsprechenden Termine für das Wahlverfahren festgelegt.

Wahlvorschläge können bis am 5. Juni 2020 bei der Stadtkanzlei eingereicht werden. Die Frist ist eingehalten, wenn die Wahlvorschläge spätestens am letzten Tag der Stadtkanzlei persönlich überbracht oder der schweizerischen Post übergeben worden sind. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen unterzeichnet sein. Gehen gleich viele Vorschläge ein wie Ämter zu wählen sind, werden die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten öffentlich publiziert. Falls nicht innerhalb von sieben Tagen nach Publikation weitere Kandidatinnen oder Kandidaten genannt werden, gelten die vorgeschlagenen Personen als gewählt.

Falls keine, weniger oder mehr Wahlvorschläge eingehen oder während der Nachfrist weitere Wahlvorschläge gemacht werden, wird der Stadtschulrat an der Urne gewählt. Die Wahl für das Präsidium findet dann am 30. August 2020 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang für das Präsidium sowie die Wahl der weiteren Mitglieder des Stadtschulrats ist am 27. September 2020. Ein allfälliger zweiter Wahlgang für die weiteren Mitglieder des Stadtschulrats wird am 29. November 2020 durchgeführt. 

Ansprechperson:

Marijo Caleta, stellvertretender Stadtschreiber
Telefon: +41 52 632 52 48
E-Mail: marijo.caleta(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 12. Mai 2020

Finanzpolitische Reserve zur Abfederung der Corona-Krise beantragt

Der Stadtrat unterbreitet dem Grossen Stadtrat als Nachtrag zur Vorlage «Bericht zur Jahresrechnung 2019» den Antrag zur Einrichtung einer finanzpolitischen Reserve zur Bewältigung der finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise. Seit der Verabschiedung der Jahresrechnung 2019 im März ist die Erkenntnis gewachsen, dass die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise schwerwiegender und längerfristiger zu spüren sein werden, als zunächst angenommen. Deshalb soll anstelle einer weiteren Äufnung der Schwankungsreserve für Unternehmenssteuern eine separate finanzpolitische Reserve für die Corona-Krise eingerichtet und mit 12.9 Mio. Franken geäufnet werden. Mit dieser Reserve können künftige, Corona-bedingte Schwankungen in der Erfolgsrechnung abgefedert werden.

Link zur Vorlage


Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 8. Mai 2020

Umsetzung der Sanierungs- und Umbauarbeiten an der Bahnhofstrasse

Die Stadt Schaffhausen startet mit der Umsetzung des gemeinsamen  Projekts von Tiefbau, vbsh und SH POWER für eine moderne Bahnhofstrasse. Das Projekt umfasst mehrere aufeinander abgestimmte Schritte. Im ersten Schritt erfolgen die Vorbereitungen zur Umstellung auf Elektrobusse und die Werkleitungen von SH POWER werden saniert. Der Baubeginn ist im Herbst 2020 vorgesehen.

An der Schaffhauser Bahnhofstrasse stehen in den nächsten Monaten umfangreiche Bauarbeiten an. Folgende drei Projekte werden von der Stadt Schaffhausen und von den städtischen Betrieben vbsh und SH POWER aufeinander abgestimmt ausgeführt:

1. Bauliche Vorbereitung für die Umstellung auf Elektrobusse der vbsh: Für die Elektrifizierung der Stadtbusflotte müssen an der Bahnhofstrasse Ladearme aufgestellt und Leitungen verlegt werden.
2. Werkleitungssanierung von SH POWER: Die tief unter der Bahnhofstrasse verlegten Werkleitungen von SH POWER müssen saniert werden.
3. Aufwertung der Bahnhofstrasse: Auch der Strassenoberbau und die Warteunterstände sind in einem schlechten Zustand. Im Zuge dieser Sanierungen soll die Schaffhauser Bahnhofstrasse attraktiver gestaltet und die Organisation der verschiedenen Nutzungen verbessert werden.

Die Arbeiten für die Elektrifizierung der Stadtbusse (1) und die Werkleitungssanierung (2) werden gleichzeitig durchgeführt, um die Beeinträchtigungen während des Baufortschrittes möglichst klein und um die Kosten tief zu halten. Für diese ersten Bauarbeiten erfolgt in diesen Tagen die öffentliche Planauflage. Der Start der Bauarbeiten ist im Herbst 2020 und der Abschluss im Sommer 2021 geplant. Ab dann werden in der Stadt Schaffhausen die weiteren Elektrobusse mit Schnelllademöglichkeit am Bahnhof in Betrieb genommen. Das hat die Stimmbevölkerung im November 2019 beschlossen. Im Zuge der ersten Bauarbeiten werden an der Bahnhofstrasse mobile Schnellladestationen zu Testzwecken aufgestellt. Diese dienen dazu, den Ladevorgang mit den zwei Elektrobussen der Vorserie frühzeitig zu testen.

In einem zweiten Schritt sind anschliessend die gestalterische und funktionale Aufwertung der Bahnhofstrasse (3) vorgesehen. Dem Planungskredit für das Projekt «Aufwertung Bahnhofstrasse» hatte der Grosse Stadtrat im Dezember 2018 zugestimmt. In der Folge hat die Stadt Schaffhausen einen Studienauftrag durchgeführt und das Siegerprojekt im Herbst 2019 ausgewählt. Mit der Aufwertung soll die Bahnhofstrasse an die heutigen und zukünftigen Bedürfnisse angepasst werden. Die Aufwertung umfasst unter anderem neue Warteunterstände, Baumgruppen sowie eine optimierte Organisation der verschiedenen Nutzungen auf dem zur Verfügung stehenden begrenzten Platz. Das Bauprojekt für diese Massnahmen wird aktuell ausgearbeitet, damit anschliessend die Kreditvorlage zu diesem Projektschritt dem Grossen Stadtrat und der Stimmbevölkerung vorgelegt werden kann.

Während den Bauarbeiten wird es zu Einschränkungen an der Bahnhofstrasse kommen. Alle Beteiligten bemühen sich, diese so gering wie möglich zu halten und werden laufend dazu informieren.

Ansprechpersonen:

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Philipp Huber, Projektleiter Elektrobus vbsh
Telefon: +41 52 644 20 27
E-Mail: philipp.huber(at)vbsh.ch

Marco Nart, Unternehmenskommunikation SH POWER
Telefon: +41 52 635 14 68
E-Mail: medien(at)shpower.ch

Medienmitteilung vom 7. Mai 2020

Kammgarn-Abstimmungstermin steht fest

Die Stimmbevölkerung der Stadt Schaffhausen wird am 30. August über die Vorlage «Entwicklung Kammgarnareal» entscheiden. Der Stadtrat hat den Abstimmungstermin entsprechend festgesetzt. Vom Grossen Stadtrat wurde die Vorlage am 3. März 2020 in der Schlussabstimmung mit 20:16 Stimmen verabschiedet. Abgestimmt wird am 30. August über einen Rahmenkredit in der Höhe von 31.24 Mio. Franken für die Entwicklung des Kammgarnareals.

Am gleichen Datum findet auch die kantonale Abstimmung über den Erwerb von zwei Etagen im Westflügel der städtischen Liegenschaft Kammgarn und deren Ausbau für die Zwecke der Pädagogischen Hochschule statt. Zudem werden am 30. August in der Stadt Schaffhausen auch die Mitglieder des Stadtrats und der Präsident/die Präsidentin des Stadtschulrats (sofern keine stille Wahl möglich ist) gewählt.

Ansprechperson:

Yvonne Waldvogel, Stadtschreiberin
Telefon: +41 52 632 52 21
E-Mail: yvonne.waldvogel(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 6. Mai 2020

Schalter der Stadtverwaltung werden wieder geöffnet

Ab dem kommenden Montag, 11. Mai 2020, sind die Schalter der Stadtverwaltung für den Publikumsverkehr wieder weitgehend geöffnet. Schutzmassnahmen gewährleisten, dass das Ansteckungsrisiko für Kundinnen und Kunden sowie für die in der Verwaltung tätigen Personen minimiert wird.

Aufgrund der sinkenden Zahl der Neuansteckungen mit dem Coronavirus hat der Bundesrat am 29. April 2020 weitere Lockerungen der Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen. Die «ausserordentliche Lage» im Sinne des Epidemiegesetzes bleibt aber weiterhin bestehen. Die Abstands- und Verhaltensregeln des Bundes sowie die Hygienemassnahmen müssen eingehalten werden.

Die Stadtverwaltung öffnet am Montag, 11. Mai 2020, die Schalter unter Einhaltung von Schutzmassnahmen wieder für den Publikumsverkehr. Auch während des «Lockdowns» hatte die Stadt ihre wichtigen Dienstleistungen für die Bevölkerung grundsätzlich aufrechterhalten und die Erreichbarkeit der Verwaltung blieb via Telefon und E-Mail gewährleistet.

Ab dem 11. Mai 2020 wird gestützt auf den Entscheid des Bundesrats auch der Präsenzunterricht in den Primar- und Sekundarklassen wieder aufgenommen werden. Ebenfalls ab nächster Woche werden das Museum zu Allerheiligen, die Bibliotheken Schaffhausen und das Stadtarchiv (ohne Lesesäle) wieder öffnen.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. Mai 2020

Neuer Bereichsleiter Soziales

Markus Tanner wird neuer Leiter des Bereichs Soziales. Der Sozialarbeiter MSc leitet seit dem 1. Januar 2016 die Abteilung Berufsbeistandschaft des Bereichs Soziales der Stadt und ist seit dem Jahr 2011 im Bereich Soziales der Stadt Schaffhausen tätig.

Der Stadtrat hat Markus Tanner an seiner letzten Sitzung zum neuen Bereichsleiter Soziales ernannt. Die Stelle wurde nach dem Austritt von Beat Schmocker Anfang März öffentlich ausgeschrieben und wird per 1. August 2020 neu besetzt. Mit Markus Tanner wurde ein Sozialarbeiter MSc ausgewählt, der mit seiner Sozialkompetenz, seinen analytischen Fähigkeiten und seiner Führungserfahrung bestens geeignet ist für die Führung des Bereichs Soziales.

Markus Tanner trat am 1. Juni 2011 ein Praktikum im Bereich Soziales der Stadt Schaffhausen an. Ab dem 1. August 2012 war er als Sozialarbeiter im Team Beratung und Mandate des Bereichs Soziales tätig. Seit dem 1. Januar 2016 leitet er die Abteilung Berufsbeistandschaft und Soziale Integration des Bereichs Soziales der Stadt Schaffhausen, wo er zwei Teams mit insgesamt 20 Mitarbeitenden führt. 2017 konnte Markus Tanner sein Masterstudium in Sozialer Arbeit abschliessen. Er ist es sich gewohnt, mit den unterschiedlichsten Anspruchsgruppen zusammen zu arbeiten und verfügt über sehr gute Kenntnisse der Soziallandschaft der Stadt und des Kantons Schaffhausen.

Der Stadtrat freut sich auf die Zusammenarbeit mit Markus Tanner und wünscht ihm alles Gute für seine neue Tätigkeit.

Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. Mai 2020

Wochenmarkt kann wieder stattfinden

Der Schaffhauser Wochenmarkt kann ab Dienstag, 12. Mai 2020, wieder durchgeführt werden. Um die nötige Distanz gewährleisten zu können, wird der Wochenmarkt aber bis auf weiteres auf den Herrenacker verlegt, wo mehr Platz zur Verfügung steht.

Gemäss dem neusten Beschluss des Bundesrates vom 29. April 2020 können ab dem 11. Mai 2020 Einkaufsläden und Märkte unter Wahrung der Hygienevorschriften und der nötigen Distanz wieder öffnen. Der Schaffhauser Wochenmarkt kann damit ab Dienstag, 12. Mai 2020, der Öffentlichkeit wieder zugänglich gemacht werden. Aufgrund der engen Platzverhältnisse an der Vordergasse, hat die Stadtpolizei nach Rücksprache mit den Marktfahrerinnen und Marktfahrern entschieden, den Wochenmarkt bis auf weiteres auf den Herrenacker zu verlegen. Der Wochenmarkt findet ab dem 12. Mai 2020 wieder wie gewohnt jeweils am Dienstag- und Samstagvormittag statt.

Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Romeo Bettini, Bereichsleiter Sicherheit und öffentlicher Raum
Telefon: +41 52 632 57 58
E-Mail: romeo.bettini(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 30. April 2020

Weitere Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus

Der Stadtrat erlässt den Wochenmarktteilnehmenden für das erste Halbjahr 2020 die Gebühren. Ebenso verzichtet er auf die Erhebung der Gebühren für die regelmässigen Verlängerungen, Boulevardflächen und Warenauslagen/Werbeständer in den Monaten Mai und Juni 2020.

Die bundesrätliche Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vom 16. März 2020 hält unter anderem Fest, dass öffentlich zugängliche Märkte bis auf weiteres geschlossen bleiben müssen. Auch Einkaufsläden sowie Bar- und Restaurationsbetriebe sind von der Schliessung weiterhin betroffen. Der Stadtrat hat deshalb entschieden, den Marktfahrern als Soforthilfe zur Bewältigung der Krise unkompliziert einen Erlass der Standgebühren für das erste Halbjahr zu gewähren. Weiter werden den von einer Schliessung betroffenen Gastronomen und Geschäftsbesitzern die Gebühren für regelmässige Verlängerungen, Boulevardflächen und Warenauslagen/Werbeständer in den Monaten Mai und Juni nicht verrechnet. Bereits früher hatte der Stadtrat den Verzicht auf die Gebühren für den März und April beschlossen.
Der Stadtrat verzichtet damit auf Gebühreneinnahmen von rund 40‘000 Franken.


Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 30. April 2020

Neuer Spielplatz in der Freizeitanlage Dreispitz in Herblingen

Die Parkanlage Dreispitz im Quartier Herblingen hat einen neuen Spielplatz und Aufenthaltsbereich erhalten. Das Projekt wurde gemeinsam mit der Bevölkerung entwickelt. Von der aufgewerteten Anlage können Gross und Klein profitieren.

Die Parkanlage Dreispitz ist nicht nur für das Quartier Herblingen, sondern für die ganze Stadt Schaffhausen ein wichtiger Erholungsraum. Seit den 70er-Jahren entwickelte sich die Anlage stetig weiter und bildet heute ein Mosaik mit unterschiedlichsten Freizeitaktivitäten für alle Generationen. Rund um die zentral gelegene Senke sind die Spuren früherer baulicher Tätigkeiten, z.B. der ehemaligen Nutzung als Kiesgrube, noch bis heute sichtbar. Entlang der Böschungen entwickelte sich in den letzten 50 Jahren eine naturnahe Vegetation und ein Grünraum, welcher inmitten bebauter Umgebung für Schaffhausen einzigartig ist.

Damit das Angebot vor allem für Kinder verbessert werden kann, hat Grün Schaffhausen mit dem Büro Bösch Landschaftsarchitektur ein Projekt zur Aufwertung des Bereichs um die zentrale Senke erarbeitet. In der Analyse stellte sich heraus, dass die einzigartige Umgebung mit viel Grün, Schatten und Nischen in ihrem Bestand bereits eine hohe Aufenthaltsqualität aufweist. In Umfragen und Workshops mit der Bevölkerung zeigte sich aber, dass dieser Bereich der Parkanlage wenig genutzt wurde, da er bedingt durch die Vegetation schlecht einsehbar ist. Zudem wurden fehlende Spielmöglichkeiten bemängelt.

Das nun umgesetzte Projekt umfasst drei Schwerpunkte:
- bessere Einsicht
- direktere und bequemere Erschliessungen
- attraktive Spielmöglichkeiten in der Senke

Eine bessere Einsicht und Erschliessung wurden durch gezielte Pflegeeingriffe, die Sanierung der bestehenden Zugänge sowie die Neuanlage zweier verbindender Wege und Treppen erreicht. Die Aufwertung der Senke gliedert sich in drei Bereiche. Der Teich an der tiefsten Stelle wurde erneuert und ist bis auf eine Sitzgelegenheit nach wie vor ein naturbelassener Ort. Für den Spielplatz wurde das Thema der früheren Nutzung aufgenommen. Eine Landschaft aus Steinquadern, gebaut aus dem alten Lagerbestand von Tiefbau und Grün Schaffhausen, ein grosszügiger Sandhaufen sowie die dazugehörigen Baumaschinen und Geräte schaffen den Bezug zu früheren Tätigkeiten an diesem Ort. Eine Grillstelle komplettiert die Aufwertung und ist nicht nur für die Eltern spielender Kinder eine willkommene Ergänzung, sondern auch für weitere Nutzerinnen und Nutzer der Freizeitanlage.

Sämtliche Bauarbeiten konnten im Winter 2019/20 innerhalb des Kredites von 250'000 Franken umgesetzt werden.

Beiliegend Fotos der neuen Spiel- und Aufenthaltsanlage im Dreispitz. Medienschaffende können sich gerne an Grün Schaffhausen wenden für eine gemeinsame Besichtigung vor Ort.

Ansprechpersonen:

Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Jürg Oes, Projektleiter Planung Grün Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 56 55
E-Mail: juerg.oes(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 21. April 2020

Schulinformatik in der Stadt Schaffhausen wird erneuert

Im Zuge der digitalen Transformation wird die bisher an den städtischen Schulen eingesetzte Technologie gestützt auf die Weisungen des Erziehungsrates vom Dezember 2018 ersetzt. Die Stadt Schaffhausen hat deshalb ihr IT-Konzept überarbeitet. Das neue Konzept basiert im Kern auf «Cloud»-Diensten mit mobilen Geräten, die den Schülerinnen und Schülern, wie auch den Lehrpersonen zur Verfügung gestellt werden. Das Auftragsvolumen verlangt eine Ausschreibung nach WTO/Gatt-Verfahrensregeln. Die vorgesehene Technologie ist erprobt und entspricht den Anforderungen eines zeitgemässen Unterrichts.

Digitale Medien prägen unseren Alltag und haben unsere Gesellschaft nachhaltig verändert. Die steigende Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnologien für die Gesellschaft wirkt sich auch auf die Schule aus. Für die Lebenswelt der Jugendlichen wird die Medienkompetenz und der Umgang mit den digitalen Medien immer zentraler und ermöglicht in der Schule, das Lernen abwechslungsreicher zu gestalten. Diese Feststellung wird aktuell im Zusammenhang mit dem Fernunterricht wegen des Coronavirus eindrücklich und für alle nachvollziehbar bestätigt.

Zunehmend werden Lern- und Testsysteme entwickelt, welche ganz oder teilweise auf elektronischen Ressourcen aufbauen. Dies setzt eine entsprechende technologische Grundausstattung an den Schulen voraus. Die Stadt Schaffhausen hat ihre IT-Systeme in den letzten Jahren fortlaufend weiterentwickelt, ein solides Netzwerk aufgebaut und mit flächendeckendem WLAN die Grundvoraussetzung geschaffen, um mobile Geräte einsetzen zu können.

Mit der Einführung des Lehrplans 21 hat der Erziehungsrat des Kantons Schaffhausen am 12. Dezember 2018 die kantonalen Richtlinien angepasst und ein neues Medien- und Informatik-Konzept für die Schaffhauser Volksschulen verabschiedet. Dieses macht u.a. konkrete Vorgaben zur Umsetzung, basierend auf mobilen Geräten. Das städtische Konzept musste daher vom Stadtschulrat in Koordination mit dem Kanton überarbeitet und am 19. November 2019 formell verabschiedet werden. Zudem waren die finanziellen Mittel zur Umsetzung der kantonalen Vorgaben in der Höhe von wiederkehrend rund 1.1 Millionen Franken als gebundene Ausgabe vom Stadtrat und vom Grossen Stadtrat mit dem Budget 2020 zu bewilligen.

Die vorgesehene Technologie ist erprobt und entspricht den Anforderungen eines zeitgemässen Unterrichts.  Die Grundlage für das Arbeiten mit mobilen Geräten bildet, basierend auf dem IT-Konzept, Office365, welches die bisherigen Dateiablagesysteme in der Schulumgebung übernimmt. Bei den mobilen Geräten setzt die Stadt auf eine Miet-/Leasinglösung und lagert die Beschaffung, die Bereitstellung und den Betrieb an einen externen Anbieter aus. Bei den Geräten kommen zwei Plattformen zum Einsatz:

• Sämtliche Lehrpersonen bekommen ein persönliches mobiles Gerät mit Windows-OS zur Verfügung gestellt.
• Sämtliche Schülerinnen und Schüler ab der 5. Primarschul-Klasse bekommen ein persönliches mobiles Gerät mit Windows-OS zur Verfügung gestellt.
• Alle Klassen der 1.-4. Primarschule bekommen je einen halben Klassensatz von mobilen Geräten mit iOS (Apple) zur Verfügung gestellt.
• Alle Kindergartenklassen bekommen drei mobile Geräte mit iOS zur Verfügung gestellt.

Insgesamt werden 3300 Geräte benötigt; die wiederkehrenden Miet-/Leasingkosten (inkl. Zubehör, Garantieverlängerung und Versicherung) belaufen sich auf rund 1.1 Millionen Franken. Bei dieser Grössenordnung ist die Beschaffung der mobilen Geräte nicht nur eine logistische Herausforderung, sondern bedingt auch eine Beschaffung nach WTO/GATT-Ausschreibungsregeln.

Der Schulinformatikkoordinator wurde bei der Erstellung der Unterlagen für das Submissionsverfahren von einer erfahrenen externen Fachperson unterstützt, welche diese Art der Beschaffung bereits in zahlreichen anderen Gemeinden erfolgreich durchgeführt hat.

Die Ausschreibungsunterlagen wurden am Freitag, 3. April 2020 im Amtsblatt sowie auf der Plattform Simap publiziert. Zeitlich befindet sich das Projekt auf Kurs: Sofern keine Einsprachen erhoben werden, wird der Stadtrat voraussichtlich bereits im Juli 2020 den Vergabeentscheid für die neue Schul-IT-Lösung fällen können. Danach kann die Umsetzung im Detail geplant werden. Die Zielsetzung des Kantons, wonach der Abschluss des Ausbaus der IT-Infrastruktur bis ins Jahr 2024 zu erfolgen hat, wird damit gut eingehalten.

Stadtrat und Stadtschulrat freuen sich, mit diesen bedeutenden Investitionen in die Schul-IT den Unterricht auf allen Stufen der Volksschule attraktiv und gestützt auf einem modernen Instrumentarium sicherstellen zu können.  


Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 79 827 10 65
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Christian Ulmer, Schulpräsident
Telefon: +41 52 632 54 39
E-Mail: christian.ulmer(at)stsh.ch


Bei Fragen zur städt. IT-Strategie der Volksschulen:

Mario Hartmann, Schulinformatikkoordinator der städtischen Volksschulen
Telefon: +41 79 771 00 74
E-Mail: sik(at)schulen-stadtsh.ch

Bei Fragen zum Submissionsverfahren:

Stefan Zahler, Mitarbeiter Projekte Schulamt
Telefon: +41 52 632 53 55
E-Mail: stefan.zahler(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 21. April 2020

Jahresbericht 2019 der Stadt Schaffhausen

Der Jahresbericht 2019 der Stadt Schaffhausen befasst sich mit dem Thema «Unsere  Stadt von morgen». Wie und wo soll in unserer Stadt künftig gebaut werden und wie lassen sich Quartiere über den Langsamverkehr effizient miteinander verbinden? Wie werden die Vernetzung und der Austausch zwischen Bewohnenden in den städtischen Quartieren gefördert? Der Bericht beleuchtet diese Themen genauer und informiert über zahlreiche weitere Leistungen, welche die Stadt im vergangenen Jahr erbracht hat.

Im vergangenen Jahr hat die Stadt wichtige Weichen für «Unsere Stadt von morgen» gestellt: Bedeutende Projekte wie die Entwicklung des Stadthausgevierts, die Einführung von Elektrobussen sowie ein Zusatzkredit für den Bau des neuen Werkhofs für SH POWER im Schweizersbild sind von der Stimmbevölkerung gutgeheissen worden. Die Rahmenkreditvorlage zur Entwicklung des Kammgarnareals wurde zuhanden des Grossen Stadtrats verabschiedet. Damit Schaffhauserinnen und Schaffhauser die Möglichkeit haben, sich in ihren Wohnquartieren zu treffen und auszutauschen, hat die Stadt den Aufbau und die Weiterentwicklung verschiedener Formen von Quartiertreffpunkten vorangetrieben. Mit der Quartierbar beispielsweise, war in den Sommermonaten erstmals in Form eines Vintage-Caravans ein mobiler Quartiertreffpunkt unterwegs. Im Beitrag «Gut vernetzt und unterstützt» wird genauer darüber berichtet. Auch für die Generationen von morgen hat die Stadt viel getan: Sie hat investiert, aufgegleist, projektiert und umgesetzt. Zur frühen Förderung von Kindern wurden verschiedene Massnahmen umgesetzt und der Ausbau der Schulhausinfrastruktur sorgt dafür, dass zeitgemäss unterrichtet werden kann. Der Beitrag über Bildung und Freizeit nimmt das Thema genauer unter die Lupe. Wie und wo soll in unserer Stadt künftig gebaut werden und wie lassen sich Quartiere über den Langsamverkehr effizient miteinander verbinden? Der Jahresbericht 2019 geht diesen Fragen auf den Grund, er informiert aber auch über zahlreiche weitere Leistungen, die die Stadt im vergangenen Jahr erbracht hat.

Im Verwaltungsbericht, der zusammen mit dem Jahresbericht publiziert wird, gibt der Stadtrat einen Überblick über die in der Stadtverwaltung geleistete Arbeit. Auch werden im Verwaltungsbericht die statistischen Unterlagen der Stadt fortgeschrieben.

Link zum Jahres- und Verwaltungsbericht 2019

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 17. April 2020

Neue und angepasste Massnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise

Der Stadtrat hat Ende März beschlossen, als Sofortmassnahme die April-Miete/Pacht von städtischen Ladenlokalen und Restaurants als Hilfe zur Bewältigung der Corona-Krise zu erlassen. Nachdem insbesondere für Restaurants aktuell noch keine Lockerung der Massnahmen des Bundes in Aussicht stehen, hat der Stadtrat beschlossen für den Rest des Jahres befristet auf das Umsatzpachtmodell umzustellen und damit auf die Sockelpacht zu verzichten. Mit diesem solidarischen Pachtmodell entlastet die Stadt die Restaurantbetriebe, wenn sie weiterhin gar nicht oder nur beschränkt öffnen können. Dadurch erhalten die Betriebe Luft, um möglichst schnell wieder zu öffnen und die Stadt bleibt angemessen am Umsatz beteiligt.

Um die Liquidität der Dienstleister und Lieferanten zu erhöhen, die für die Stadt tätig sind, werden eingehende Kreditorenrechnungen weiterhin von der städtischen Verwaltung umgehend geprüft und die Zahlungen schnellstmöglich ausgelöst. Für bestehende Debitorenrechnungen, Mahnungen und Bussen sowie für Zahlungsfristen für Rechnungen seitens der Stadt gelten ab dem 1. Mai 2020 hingegen wieder die üblichen Fristen.

Wie bereits früher mitgeteilt, wurde die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 für die gesamte Bevölkerung bis 30. Juni 2020 erstreckt. Ergänzend wird der Verzugszins, also der Zins für Steuernachforderungen und für verspätet entrichtete Steuern, ab dem 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 auf 0 Prozent festgelegt. Diese Regelung gilt für die Einkommens- und Vermögenssteuern sowie für die Gewinn- und Kapitalsteuern. Nach- und Strafsteuern sind von der Regelung ausgenommen.

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 17.April 2020

Städtische Parkplätze ab 20. April wieder gebührenpflichtig

Der Stadtrat hatte im Zusammenhang mit der Coronakrise die Gebühren für sämtliche Parkplätze in der Stadt vom 1. bis 19. April 2020 erlassen. Per 20. April 2020 wird die Massnahme aufgehoben und das Parkieren auf den städtischen Parkplätzen ist wieder gebührenpflichtig.

Ende März 2020 hatte der Stadtrat im Zusammenhang mit der Coronakrise entschieden, für den Zeitraum vom 1. bis 19. April die Gebühren für sämtliche Parkplätze in der Stadt zu erlassen. Der Stadtrat hat die Situation erneut analysiert und beschlossen, die Massnahme aufzuheben und die Gebühren ab Montag, 20. April 2020 wieder zu erheben. Dies auch vor dem Hintergrund der vom Bundesrat angekündigten schrittweisen Rückkehr zur Normalität.

Der Verzicht auf die Erhebung der Parkplatzgebühr vom 1. bis 19 April 2020 war eine provisorische unbürokratische Massnahme zur Entlastung in der aktuellen Situation und zur Unterstützung der vielen engagierten Mitmenschen. Fest vermietete Parkplätze waren von dieser Massnahme nicht betroffen. Die Massnahme wurde jedoch nicht nur von Helferinnen und Helfern genutzt, sondern vor allem auch von vielen Autofahrerinnen und Autofahrern, welche die Parkplätze in der Altstadt als Dauerparkplatz genutzt haben. Entsprechend voll waren die Parkplätze in den letzten drei Wochen.

Personen im Hilfseinsatz können bei der Stadtpolizei ein entsprechendes Gesuch einreichen, um während der Einsatzzeit umsonst zu parkieren. Begründete Gesuche unter Angabe des Grundes in welchem Umfang wo und für wen die Person helfend im Einsatz steht und weshalb kein gebührenpflichtiger Parkplatz benutzt werden kann, können schriftlich unter stadtpolizei(at)stsh.ch gestellt werden.

Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 79 625 76 21
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 9. April 2020

Regionaler Naturpark um Buchthalen und Herblingertal erweitert

Das Gebiet des Regionalen Naturparks Schaffhausen der Stadt Schaffhausen kann angepasst werden. Der Bund hat einer Erweiterung des Naturpark-Perimeters um die ländlichen Flächen von Buchthalen und das Herblingertal abschliessend zugestimmt. Damit können neu sämtliche städtischen Landwirte von der Unterstützung des Naturparks profitieren. Mit dem Einbezug des Herblingertals erhalten auch die lokalen Firmen GVS Weinkellerei und Brauerei Falken AG die Möglichkeit, spezielle Parkprodukte herzustellen.

Bei der Gründung des Regionalen Naturparks Schaffhausen wurde auf den Einbezug des ländlichen Raums in Buchthalen und das Herblingertal verzichtet, da angenommen wurde, dass die Fläche des Naturparks zusammenhängend sein muss. Eine Nachkontrolle hat aber ergeben, dass ein Verbindungskorridor besteht. Zudem hatten zwei lokale Firmen mit Sitz im Herblingertal beim Stadtrat einen Antrag zur Erweiterung des Parkperimeters eingereicht. Der Stadtrat hatte daraufhin die Erweiterung des Perimeters überprüft und erachtete dies als vorteilhaft. Mit der Erweiterung können Projekte auch unter Einbezug des Rheins in Schaffhausen umgesetzt werden. Neben den ländlichen Flächen von Buchthalen und dem Herblingertal, welche neu in das Parkgebiet fallen, wird im Lahnbuck eingangs Eschheimertal eine Korrektur des Perimeters vorgenommen, so dass die gesamte Landwirtschaftszone im Parkgebiet liegt.

Potenzial hat der erweiterte Perimeter insbesondere für die Artenförderung in der Landwirtschaft, den Erhalt der Obstgärten um die Siedlungen, die Eichen- und Waldrandförderung und den Erhalt der Population des Kleinen Glühwürmchens im Buchthalerwald. Auch aus Sicht eines natur- und kulturnahen Tourismus, der Landwirtschaft und des Gewerbes ergeben sich durch die Perimeter-Erweiterung Vorteile. Der Rhein wird damit im Abschnitt Rheinhalde bis zur deutschen Grenze bei Büsingen Teil des Naturparks, womit neu auch die sehr wichtige und stark befahrende Radwegroute vom Bodensee zum Rheinfall im Park liegt. Für die landwirtschaftlichen Produzenten besteht zudem neu die Möglichkeit ihre Produkte im Naturpark über die GVS Weinkellerei zu verarbeiten und zu veredeln, womit die Wertschöpfungskette im Park erhalten bleibt. Die Erweiterung erlaubt es der regional stark verankerten Brauerei Falken ein spezielles Parkbier herzustellen. Für die Landwirtschaftsbetriebe Im Gebiet Buchthalen-Gruben ergibt sich die Möglichkeit, ihre Produkte als «Naturpark-Produkt» zu zertifizieren, was den Zugang zu Gossverteilern erleichtert und neue Möglichkeiten bei der Vermarktung in der Region Schaffhausen ergeben sowie an den Aktivitäten zur Bildung der Dachmarke «Schaffhauser Regioprodukte» teilzunehmen und von den Marketingmassnahmen zu profitieren.

Am 27. November 2018 legte der Stadtrat dem Grossen Stadtrat eine Vorlage zur Erweiterung des Perimeters des regionalen Naturparks vor, welche der Grosse Stadtrat im 19. Februar 2019 im vereinfachten Verfahren guthiess. Nachdem die Perimetererweiterung an der Mitgliederversammlung des Trägervereins Regionaler Naturpark Schaffhausen einstimmig angenommen wurde, hat nun auch der Bund die Anpassung genehmigt, womit sie nun umgesetzt werden kann.

Ansprechperson:

Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 7. April 2020

Decke der Bahnhofsunterführung Löwengässchen wird saniert

Ab dem 14. April 2020 wird ein Deckenbereich der Bahnhofsunterführung Löwengässchen saniert. Die Sanierung des Deckenabschnitts ist nötig, weil Wasser durch Risse in der Decke dringt und so den Betrieb von Geschäften in der Unterführung beeinträchtigt.

Die Unterführung Löwengässchen wurde 1957 als Rahmenbauwerk mit einer Durchgangsbreite von rund fünf Metern erstellt. Auf der Altstadtseite ist das Bauwerk um ein zweites Feld aufgeweitet, in welchem sich vermietete Räume befinden. 1988 wurde im Rahmen der Bauarbeiten für die Migros auf der Altstadtseite ein neuer Zugang zur Unterführung erstellt. In diesem Zug wurde der bestehende Werkleitungskanal in den Konstruktionsbeton eingespitzt. Aufgrund dieser Anpassungen am Tragwerk kam es in der Folge zu Kräfteumlagerungen, welche zu Rissen führten. Im Bereich des Zugangs zur Migros dringt Wasser aus den Rissen in der Decke, was den Lebensmittel-Betrieb des Mieters «Brezelkönig» beeinträchtigt. Damit das Problem behoben und Folgeschäden vermieden werden können, muss die Decke der Unterführung saniert werden.

Am 14. April beginnen die Sanierungsarbeiten. Dabei wird der entsprechende Deckenbereich in der Bahnhofstrasse von oben freigelegt, der Beton instand gesetzt und eine Abdichtung auf die Oberfläche aufgebracht, welche bis anhin gefehlt hat. Zuletzt wird eine provisorische Beschichtung entfernt, welche zum Stoppen des Tropfwassers angebracht wurde und sich ablöst.

Während den Sanierungsarbeiten kommt es auf der Bahnhofstrasse zu örtlichen Einschränkungen für den Stassen- sowie den Fussgänger- und Veloverkehr. Die fünf Kurzzeitparkplätze direkt über der Unterführung müssen für die Dauer der Bauzeit aufgehoben werden. In der Unterführung selber sind temporäre Behinderungen im Bereich des «Brezelkönigs» nicht zu vermeiden. Emissionsintensive Arbeiten in der Unterführung werden abends nach Ladenschluss bis zur Nachtruhestunde ausgeführt.

Tiefbau Schaffhausen ist bemüht, die Beeinträchtigungen für den Verkehr auf der Bahnhofstrasse und die Benutzerinnen und Benutzer der Unterführung so gering wie möglich zu halten. Die Arbeiten sollten bis Mitte Mai abgeschlossen werden können.

Ansprechpersonen:

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Thomas Wanner, Tiefbau Schaffhausen
Projektleiter Infrastrukturbauten
Telefon: +41 52 632 73 26
E-Mail: thomas.wanner(at)ktsh.ch

Medienmitteilung vom 1. April 2020

Beitritt zum Netzwerk «Mayors for Peace»

Die Stadt Schaffhausen ist dem Netzwerk «Mayors for Peace» (Bürgermeister für den Frieden) beigetreten. Es handelt sich dabei um ein unparteiisches, internationales Netzwerk aus Städten und anderen Gebietskörperschaften. Das Netzwerk ist als Nichtregierungsorganisation im Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen registriert. Es verfolgt das Bestreben nach einem weltweiten Frieden und der Abschaffung aller Atomwaffen, um den nächsten Generationen eine sichere, saubere, nachhaltige und friedliche Welt zu hinterlassen.

Entstehungsgeschichte
Im August 1945 wurden die beiden Städte Hiroshima und Nagasaki durch zwei Atombomben in Sekundenbruchteilen in Schutt und Asche gelegt und unzählige Menschen verloren ihr Leben. Für die Überlebenden, die durch die Bomben zu Strahlenopfern wurden, dauert das Leiden bis heute an. Deshalb haben die Bürgermeister von Hiroshima und Nagasaki die Organisation Mayors for Peace gegründet mit der Vision, in Zusammenarbeit mit Partnerstädten auf der ganzen Welt bis 2020 alle Atomwaffen abzuschaffen.

Mittlerweile haben sich schon 7'869 Städte aus 163 Ländern und Regionen den Bürgermeistern für den Frieden angeschlossen. Aus der Schweiz sind 21 Städte dabei, darunter Basel, Bern, Genf, Köniz, Lausanne, Luzern, Montreux, Nyon, Thun, Winterthur und Zürich.

Der Stadtrat begrüsst die Bemühungen zur weltweiten nuklearen Abrüstung und damit das Ziel des UN-Vertrags vom 7. Juli 2017 über das Verbot von Kernwaffen (TPNW) und hofft, dass die Schweiz diesem beitreten wird.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 1. April 2020

Familienzentrum: Informationen für Eltern mit kleinen Kindern

Das Zurechtfinden in der Corona-Krise ist für alle eine grosse Herausforderung. So stellen sich auch für Familien mit kleinen Kindern ganz neue Fragen. Darf mein Kind noch mit anderen Gspänli spielen? Wie erkläre ich meinem Kind die Coronakrise? Kann ich noch zur Mütter- und Väterberatung gehen?
Die Stabsstelle Quartierentwicklung und insbesondere das Familienzentrum unterstützt Familien mit kleinen Kindern soweit möglich weiterhin. Dazu wurden auf der Website quartierentwicklung-schaffhausen.ch mit Hilfe anderer Organisationen aus dem Frühbereich Informationen zusammengestellt, so u.a.:
-           Antworten auf häufig gestellte Fragen für den Alltag mit kleinen Kindern
-           telefonische Beratungsangebote
-           Tipps und Ideen

Das Familienzentrum übernimmt im Moment gerne eine koordinative Aufgabe, um Informationen gebündelt zur Verfügung zu stellen. Ergänzende Informationen werden gerne entgegengenommen.

Ansprechperson:

Barbara Raulf, Betriebsleiterin Familienzentrum,
Telefon: +41 52 632 58 08
E-Mail: barbara.raulf(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 31. März 2020

Jahresrechnung 2019 der Stadt schliesst positiv

2019 war für den städtischen Finanzhaushalt dank guten Unternehmenssteuern ein erfolgreiches Jahr. Die Schwankungsreserve wird mit neu 48.3 Mio. Franken mithelfen können, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzufedern. Zusammen mit der Jahresrechnung 2019 präsentiert der Stadtrat im Rahmen der Einführung von HRM2 den Bilanzanpassungsbericht und die Revision der Schuldenbremse.

Nachdem das Vorjahr mit einem kleinen Defizit abgeschlossen hat, reiht sich das Rechnungsjahr 2019 in die Jahre mit erfolgreichen Überschüssen ein.

Erfolgsrechnung schliesst positiv
Die Jahresrechnung 2019 der Stadt Schaffhausen schliesst mit einem Plus von 4.7 Mio. Franken deutlich besser (+4.2 Mio. Franken) ab als budgetiert. Hauptgründe dafür sind Buchgewinne und ein tieferer Personalaufwand.

Stabiler Personalaufwand
Mit 107.4 Mio. Franken liegt der Personalaufwand um 1.9 Mio. Franken unter dem Budget und 0.7 Mio. Franken über dem Vorjahreswert. Der Personalbestand (ohne Betriebe und Lehrpersonen) sinkt im Berichtsjahr weiter leicht um 2.8 auf 843.4 Vollzeitstellen, welche sich auf 1'289 Mitarbeitende aufteilen. Das durchschnittliche Arbeitspensum beträgt 65 Prozent.

Spitzenwert bei den Unternehmenssteuern
Nach den Rekordjahren 2016 und 2017 erreichen die Unternehmenssteuern 2019 mit 41.4 Mio. Franken erneut einen Spitzenwert und liegen 9.8 Mio. Franken über dem Budget. Ursächlich dafür sind die guten Geschäftsgänge und die nach der erfolgreichen Unternehmenssteuerreform erlangte Rechtssicherheit. Der Standort konnte davon profitieren, dass bedeutende Vermögenswerte vom Ausland nach Schaffhausen gebracht wurden. Da die Unternehmenssteuern über dem Referenzwert liegen, können weitere 12.9 Mio. Franken in die Schwankungsreserve eingelegt werden, die neu einen Bestand von 48.3 Mio. Franken aufweist.

Investitionsanstrengung verstärkt, Umsetzungsquote steigt auf 79 Prozent
Die Anstrengungen zur Verbesserung der Umsetzungskraft zeigen Früchte. Die bauliche Umsetzungsquote steigt 2019 weiter auf 79 Prozent. Im Vorjahr betrug sie noch 64 Prozent und zwei Jahre zuvor sogar nur 53 Prozent.
Ins Verwaltungsvermögen wurden 2019 netto 18.9 Mio. Franken investiert, ins Finanzvermögen 2.4 Mio. Franken. Zusammen mit den deutlich über dem Budget liegenden Darlehensvergaben können 2019 Nettoinvestitionen von 36.5 Mio. Franken (Finanzplan: 25.0 Mio. Fr.) ausgewiesen werden.
Mit den 2019 von der Stimmbevölkerung bewilligten Grossprojekten (Stadthausgeviert, Schulhaus Kreuzgut, Elektrobusse) steigen die offenen Verpflichtungskredite per 31.12.2019 auf ein Rekordhoch von 99.3 Mio. Franken (+60.8 Mio. Fr. gegenüber Vorjahr).

Nettovermögen steigt auf 6'860 Franken pro Kopf
Die Verschuldungssituation bleibt 2019 in etwa stabil, da sich die hohen Nettoinvestitionen und die gute Selbstfinanzierung (hohe Steuererträge) die Waage halten. Der Finanzierungssaldo beträgt -2.7 Mio. Franken und die Selbstfinanzierungsquote 99.2 Prozent. Das Nettovermögen II steigt im Berichtsjahr 2019 um 392 Franken (nach Bilanzanpassung) auf 6'860 Franken pro Einwohner.

Investitionskurs beibehalten, Unternehmenssteuern beobachten
Der Stadtrat hat sich zum Ziel gesetzt, die Investitionsanstrengungen stark zu erhöhen. Wichtige Grossprojekte wie die Entwicklung des Kammgarnareals und des Stadthausgevierts, der Neubau des KSS Hallenbades, die Elektrifizierung der Busflotte sowie wichtige Investitionen in die Schulen und Alterszentren stehen an.
Um den Haushalt trotzdem längerfristig im Gleichgewicht zu halten, ist die Stadt auf stabile Erträge angewiesen. Die erfolgreiche Umsetzung der Steuerreform und die jüngsten Entwicklungen setzen zwar einen ersten positiven Akzent. Trotzdem bleibt die Entwicklung der Unternehmenssteuern ungewiss. Die Schwankungsreserve für Unternehmenssteuern wird mithelfen, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzufedern. Der Stadtrat wird mit dem Budget 2021, welches im August verabschiedet werden wird, eine aktuelle Lagebeurteilung vornehmen.

Bilanzanpassungsbericht: Eigenkapital steigt um 232 Mio. Franken
2019 ist das erste Rechnungsjahr der Stadt Schaffhausen unter dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM2. Mit HRM2 ändern die Bilanzierungsgrundsätze und das Finanzvermögen muss neu bewertet werden. Die entsprechende Bereinigung beantragt der Stadtrat mit dem so genannten Bilanzanpassungsbericht.

Mit den Neubewertungen wird das Eigenkapital um rund 232 Mio. Franken besser dargestellt als unter HRM1. Hauptgrund dafür ist die Neubewertung des Finanzvermögens, welches 205 Mio. Franken ausmacht. Im Finanzvermögen befindet sich eine grosse Anzahl städtischer Immobilien (Grundstücke, Gebäude), welche nach alter Rechnungslegung meist unterbewertet waren. Weil die Stadt Schaffhausen seit jeher eine aktive Boden- und Immobilienpolitik betreibt, sind die Aufwertungseffekte in der Stadt Schaffhausen aus diesem Grund viel deutlicher als beim Kanton oder anderen Gemeinden, die weniger Liegenschaften im Finanzvermögen haben.

Wichtig ist zu erkennen, dass sich die Vermögenslage der Stadt durch diese rein buchhalterischen Vorgänge in keiner Weise verändert hat. Auch die Liquiditätssituation hat sich dadurch nicht verändert. Die Stadt Schaffhausen ist nicht reicher geworden. Die Neubewertung des Finanzvermögens zeigt vielmehr ein realistischeres Abbild der bereits vorher schon dagewesenen Vermögenswerte.

Revision der Schuldenbremse
Mit dem vorliegenden Bilanzanpassungsbericht beantragt der Stadtrat in Erfüllung eines Auftrages des Grossen Stadtrats die Revision der Schuldenbremse. Die bisher festgelegte Schuldengrenze von 2'500 Franken Nettoschuld pro Einwohner wird festgesetzt, nämlich mit der Kennzahl Nettoschuld II pro Einwohner und einem Wert von null. Nach der Neubewertung per 01.01.2019 weist die Stadt ein Nettovermögen II von 6'468 Franken pro Kopf aus. Mit der Festsetzung der Nettoschuld II-Limite auf null Fr. pro Einwohner bleibt der Stadt genügend finanzieller Spielraum für die geplanten Grossinvestitionen und gleichzeitig greift das Instrument der Schuldenbremse, sollte sich die Finanzlage später deutlich verschlechtern.

Link zur Jahresrechnung und weiteren Unterlagen
Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
Mobil: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Ralph Kolb, Bereichsleiter Finanzen
Telefon: +41 52 632 52 42
E-Mail: ralph.kolb(at)stsh.ch

Gianni Dalla Vecchia, Bereichsleiter Einwohnerdienste
Telefon: +41 52 632 52 55
E-Mail: gianni.dallavecchia(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 31. März 2020

Keine Parkgebühr als Zeichen der Solidarität

Der Stadtrat erlässt für den Zeitraum vom 1. bis 19. April die Gebühren für sämtliche Parkplätze in der Stadt. Damit schafft der Stadtrat eine einheitliche Regelung und setzt damit ein Zeichen des Zusammenhalts in Zeiten der Corona-Krise. 

Zahlreiche Arbeitnehmende sowohl aus Pflege als auch aus anderen Bereichen verzichten heute auf den ÖV, um an ihren Arbeitsplatz zu gelangen. Zudem engagieren sich viele freiwillige Helferinnen und Helfer in der Stadt und den Quartieren. Dabei wurde die Stadtpolizei mit vielen Fragestellung konfrontiert, welche das Handling der Parkierung betraf. Der Verzicht auf die Erhebung der Parkplatzgebühr soll als ein Zeichen des Zusammenhalts betrachtet werden. Die vielen engagierten Mitmenschen sollen bis vorläufig einmal bis zum 19. April gratis die öffentlichen Parkplätze nutzen können. Damit entfallen auch anspruchsvolle Sonderreglungen für spezifische Gruppen. Das Handling ist unkompliziert und unbürokratisch.

Aktuell schätzt die Stadtpolizei, dass rund 15 Prozent der städtischen Parkplätze ausgelastet sind. Durch den Verzicht auf die Erhebung von Parkgebühren für den Zeitraum vom 1. bis 19. April entgehen der Stadt geschätzt rund 28'000 Franken. Die Regelung ist eine provisorische Sofortmassnahme zur Entlastung der aktuellen Situation und gilt bis am 19. April 2020. Danach erfolgt eine Neubeurteilung der Situation. Fest vermietete Parkplätze sind von dieser Massnahme nicht betroffen. Die Parkuhren werden entsprechend markiert und die Regelung gilt für das gesamte Stadtgebiet.

Ansprechperson:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15 (ab 16 Uhr)
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 31. März 2020

Digitaler Abfallkalender der Stadt Schaffhausen

Ab dem 1. April 2020 steht den Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadt Schaffhausen ein digitaler Abfallkalender mit Erinnerungsfunktion via Push oder E-Mail zur Verfügung. Er zeigt die aktuellen Entsorgungstouren für Kehricht, Papier, Karton, Altmetall und Grüngut an. Der Abfallkalender kann ebenso wie der Stadtmelder, über den man Mängel an der städtischen Infrastruktur melden kann, über die MobileSH-App der Stadt Schaffhausen angezeigt werden.

Bisher stand der städtische Abfallkalender als gedruckte Version und auf der Webseite der Stadt zur Verfügung. Ab dem 1. April 2020 ist der Abfallkalender auch als App verfügbar. Die Bevölkerung kann sich neu via App bequem und einfach über die nächste Abfalltour in ihrer Strasse, über Nachholtouren und dergleichen informieren. Unter der neuen Rubrik «Abfallkalender» befindet sich auf der MobileSH-App der Stadt Schaffhausen ab dem 1. April 2020 ein digitaler Abfallkalender, der auf Wunsch am Vortag via Push-Nachricht oder E-Mail über die nächste Papier-, Karton- und Altmetallsammlung sowie über die nächste Grün- und Kehrichtabfuhr informiert, oder auch nur dann informiert, wenn die Tour nicht am gewohnten Tag stattfindet. Gerade in diesen Wochen, in denen gewohnte Abläufe manchmal kurzfristig geändert werden müssen, ist mit der App gewährleistet, dass kein Abfalltermin verpasst wird.
In der neuen Rubrik finden sich weiter Informationen zu Sammelstellen, Unterflurcontainern, zur Abfallentsorgung generell und der aktuelle Abfallkalender kann als PDF heruntergeladen werden. Die mobile Website des neuen digitalen Abfallkalenders findet sich unter m.stadt-schaffhausen.ch.
Die App kann kostenlos in den jeweiligen Stores von Android und Apple heruntergeladen werden. Der MobileSH-Abfallkalender funktioniert auf iPhone/iPad und Android als App sowie auf dem Computer über den Webbrowser.

Die App ist eine Erweiterung des bei der Stadt bereits 2017 erfolgreich eingeführten Stadtmelders. Die Erinnerungsfunktion per Push kann von Bürgerinnen und Bürgern einfach und kostenlos über das bei der Stadt bereits bestehende MobileSH-App abonniert werden.
Bei Fragen oder Problemen wenden sich Benutzerinnen und Benutzer an die Telefonnummer 052 632 53 69 oder abfall(at)stsh.ch .

Ansprechperson:

Marco Meister, Abteilungsleiter Abfallentsorgung
Telefon: +41 52 632 53 29
E-Mail: marco.meister(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 31. März 2020

Grün Schaffhausen startet Versuch zur Abfalltrennung

Die Reinigung und Entsorgung von Abfall in den städtischen Grünanlagen und Wäldern ist Aufgabe von Grün Schaffhausen. Jeweils im Frühjahr steigt die anfallende Menge stark an und hält sich über den Sommer auf sehr hohem Niveau. Nun bietet Grün Schaffhausen am Lindli versuchsweise die Möglichkeit, den Abfall zu trennen.

Mit den steigenden Temperaturen und Sonnenschein werden die öffentlichen Anlagen jeweils wieder intensiv genutzt. Da in den Arbeitspausen, abends oder an Wochenenden auch viel konsumiert wird, fallen dabei grosse Mengen an Abfall an. Dazu kommen die vielen Hundekotsäcke, welche über die normalen Abfalleimer entsorgt werden (Grün Schaffhausen verteilt über die Spender jährlich rund 500'000 Säcke für Hundekot). Von April bis Ende September müssen die Abfalleimer an den intensiv genutzten Orten wie Lindli, Fäsenstaubpromenade und Munotanlage fünfmal wöchentlich, auch samstags und sonntags geleert werden, im Bereich Mosergarten und Kreuzgang sogar täglich. Gleichzeitig müssen die Anlagen gereinigt werden, da leider nicht alle Abfälle korrekt entsorgt werden. Regelmässig werden die Abfalleimer auch zur Entsorgung von Hauskehricht missbraucht. Die Entsorgung von Hauskehricht in den öffentlichen Abfalleimern ist, auch in Kleinmengen, illegal. Zuwiderhandlungen werden mit einer Busse geahndet.

Auch wenn in diesem Frühjahr infolge des Coronavirus die Abfallmengen nicht so stark gestiegen sind, wie dies sonst im Frühjahr üblich ist, wird Grün Schaffhausen den Besucherinnen und Besuchern an verschiedenen Orten neu die Möglichkeit bieten, den Abfall zu trennen.

Die Entsorgung und Reinigung in der Stadt Schaffhausen ist zwischen Tiefbau Schaffhausen und Grün Schaffhausen aufgeteilt. Grundsätzlich ist der Tiefbau für die Reinigung aller befestigten grauen Flächen zuständig und Grün Schaffhausen für die grünen Flächen. Auf dem Fronwagplatz wurde bereits ein Abfalltrennversuch nach dem System durchgeführt, wie es von den Bahnhöfen her bekannt ist. Auslöser war das Postulat Böhringer, welches einen solchen Versuch anregte.

Abfalltrennversuch am Lindli
Heute werden in den Grünanlagen alle Abfälle gemischt in den Abfalleimern entsorgt. Neben den am meisten verwendeten Drahtgitterkörben hat es an den viel benutzten Orten im Mosergarten und am Lindli sogenannte Unterflurbehälter. Der Abfall wird dabei über eine Öffnung in einen im Boden versenkten, 800 Liter grossen Behälter eingeworfen. Mit einer Saugmaschine kann der Abfall abgesaugt und abgeführt werden. Dank dieser Technologie reduziert sich der Personalaufwand für die Leerungen.

Der Versuch sieht nun vor, dass PET und Aluminium separat gesammelt werden. PET und Aluminium sind wertvolle Rohstoffe, welche bei sauberer Trennung gut wiederverwendet werden können. An acht Standorten entlang dem Lindli stehen neu drei Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung: PET und Aluminium wird je in einen separaten Drahtkorb geworfen, aller übrige Abfall inkl. Hundekot kommt in den Unterflurbehälter. Als weitere Entsorgungsmöglichkeit hat es zudem an verschiedenen Orten Pizzaschachtel-Sammelständer. Die Entsorgung der Abfälle erfolgt über die üblichen Recyclingwege.

Dieser Versuch soll zeigen, ob eine solche Separatsammlung von der Bevölkerung angenommen wird, wie gross die anfallenden Mengen sind und welcher Zusatzaufwand bei der Leerung und Entsorgung entsteht. Danach wird entschieden, ob das Entsorgungssystem in diese Richtung erweitert wird.

Grün Schaffhausen bittet die Bevölkerung, möglichst wenig Abfall zu produzieren, diesen nach Hause zu nehmen oder ordentlich über die ca. 470 in den öffentlichen Grünanlagen und Wäldern montierten Abfalleimer zu entsorgen.

Ansprechperson:

Felix Guhl, Bereichsleiter Grün Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 56 51
E-Mail: felix.guhl(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 31. März 2020

Aufgrabungen von Gemeindestrassen

Der Stadtrat hat ein Reglement verabschiedet, um die Kosten und Zuständigkeiten bei Aufgrabungen im öffentlichen Strassengebiet klarer zu regeln (RSS 780.13). 

Wenn für den Bau von Leitungen öffentlicher Grund aufgegraben werden muss, ist hierfür eine Bewilligung nötig, welche durch die Stabsstelle Tiefbau der Stadt erteilt wird. Da sich der bisherige Verrechnungsprozess als kompliziert erwies, wurde der Bewilligungs- und Verrechnungsprozess überarbeitet und vereinfacht. Für die Gesuchsteller bleibt der Prozess des Antrags gleich. Die Gebühr bleibt ebenfalls in der gleichen Grössenordnung, sie wird aber neu anhand der betroffenen Fläche berechnet. Mit der Gebühr werden der Aufwand der öffentlichen Hand und Minderwerte der Strasseninfrastruktur abgegolten, die durch die Aufgrabungen im öffentlichen Strassengebiet entstehen.

Link zum Reglement
Link zum Gesuchsformular

Ansprechperson:

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 27. März 2020

Stadt entlastet lokale Gastronomiebetriebe und Geschäfte

Der Stadtrat hat zur Entlastung der lokalen Gastronomiebetriebe und von Geschäften den Erlass von verschiedenen Forderungen und Gebühren beschlossen. Mit den Massnahmen will der Stadtrat die lokalen Betriebe bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützen.

Der Bundesrat hat am 16. März 2020 aufgrund der Entwicklung im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) die «ausserordentliche Lage» erklärt und die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Non-Food-Läden, Restaurants, Bars sowie Schulen bleiben bis zum 19. April 2020 geschlossen. Der Stadtrat ist sich bewusst, dass die Situation für die Bevölkerung sowie die Wirtschaft und das Gewerbe eine grosse Herausforderung darstellt und die Geschäftsschliessungen bei den betroffenen Betrieben zu markanten und teilweise existenzbedrohenden Einnahmeausfällen führen. Er hat deshalb wirtschaftsunterstützende Sofortmassnahmen beschlossen.

Miet- und Pachtzinsen werden vorübergehend erlassen und Gebühren nicht verrechnet
Infolge der vom Bund angeordneten Schliessung werden bei den betroffenen Einkaufsläden, Bar- und Restaurationsbetrieben die Gebühren für regelmässige Betriebsverlängerungen, die Nutzung von Boulevardflächen und Warenauslagen sowie Werbeständer auf öffentlichem Grund in den Monaten März und April nicht erhoben. Soweit die Schliessung der genannten Betriebe über den Monat April hinaus anhält, werden auch in den Folgemonaten keine Gebühren erhoben.

Als Soforthilfe zur finanziellen Entlastung erlässt die Stadt den Pächtern und Mietern von städtischen Ladenlokalen und Restaurants, die von einer Schliessung betroffen sind, den Miet- bzw. Pachtzins vorerst für einen Monat. Es besteht jedoch die Option einer Verlängerung dieser Massnahme um weitere Monate. Darüber entscheidet der Stadtrat zu gegebener Zeit unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung der Coronapandemie. Der Stadtrat wendet sich zudem an alle Liegenschaftseigentümer in der Stadt, welche Räumlichkeiten an Gewerbe- und Gastronomiebetriebe vermieten, und lädt sie ein, die erschwerten Bedingungen für die Gewerbetreibenden nach Möglichkeit zu berücksichtigen und ein Entgegenkommen bei der Zahlung der Mietzinsen zu prüfen.

Gemeinsam mit dem Regierungsrat hat der Stadtrat bereits am 24. März 2020 beschlossen,  dass zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen auf den Kulturbereich die von Stadt und Kanton zugesicherten Beiträge aus Leistungsvereinbarungen und Verfügungen bei Einzelveranstaltungen ausbezahlt werden, auch wenn kulturelle Anlässe abgesagt oder verschoben werden müssen.

Steuerliche Massnahmen zur Entlastung der Steuerpflichtigen
Die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 wird für die gesamte Bevölkerung bis 30. Juni 2020 erstreckt. Das gilt gestützt auf den Beschluss des Regierungsrats vom 24. März 2020. Des Weiteren setzt die städtische Steuerverwaltung den Versand von Mahnungen und Bussen vorerst bis zum 19. April 2020 aus.  Ergänzend wird der Verzugszins, also der Zins für Steuernachforderungen und für verspätet entrichtete Steuern, ab dem 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 auf 0 Prozent festgelegt. Diese Regelung gilt für die Einkommens- und Vermögenssteuern sowie für die Gewinn- und Kapitalsteuern. Nach- und Strafsteuern sind von der Regelung ausgenommen. Die Möglichkeit, die Zahlungsfrist zu erstrecken oder Ratenzahlungen zu bewilligen, wird von den Steuerbehörden ab sofort im Rahmen des Vertretbaren grosszügig gehandhabt.

Kulanz bei Zahlungsfristen
Um die Liquidität der Dienstleister und Lieferanten, die für die Stadt tätig sind, zu erhöhen, werden eingehende Kreditorenrechnungen von der städtischen Verwaltung umgehend geprüft und die Zahlungen schnellstmöglich ausgelöst. Für bestehende Debitorenrechnungen gilt ein Mahnstopp bis einstweilen 19. April 2020. Die Zahlungsfristen für Rechnungen seitens der Stadt dehnt der Stadtrat auf 120 Tage aus.  Damit folgt der Stadtrat der Aufforderung des Regierungsrates.

Personen, die im Zusammenhang mit einem Erwerbsausfall privat in eine finanzielle Notlage geraten sind, wenden sich an die Ausgleichskasse (SVA) Schaffhausen. Dort werden laufende Massnahmen von Bund und Kanton koordiniert. Auf der Webseite (www.svash.ch) sind entsprechende Informationen aufgeschaltet und Merkblätter und Anmeldeformulare abrufbar. In Härtefällen und zur Überbrückung von Nothilfen steht auch die städtische Sozialhilfe zur Verfügung.

Der Stadtrat ruft die Bevölkerung dazu auf, wenn möglich die Lieferdienste und Angebote der lokalen Restaurants und Geschäfte via Webseiten, Mails oder Telefon sowie generell das lokale Gewerbe zu berücksichtigen.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Für Fragen bzgl. Gebühren und Härtefallüberbrückung:
Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Für Fragen bzgl. Miet- und Pachtzinserlasse sowie steuerliche Massnahmen:
Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 25. März 2020

Hilfe für ältere Menschen - Übersicht über Hilfsangebote bei der Koordinationsstelle Alter der Stadt Schaffhausen

Die ganze Schweiz und auch die Stadt Schaffhausen durchleben schwierige Zeiten. Der Bundesrat hat in dieser Situation klare Auflagen erlassen, um die Verbreitung des Corona-Virus möglichst einzudämmen. Dazu gehört neben regelmässigem Hände waschen auch die Aufforderung, soziale Distanz zu den Mitmenschen zu wahren. Besonders die ältere Bevölkerung gehört zur Risikogruppe. Seniorinnen und Senioren sollen deshalb möglichst zu Hause bleiben.

Um die Versorgung der Menschen zu Hause sicher zu stellen, ist eine Vielzahl von Angeboten aufgebaut worden. Ein grosser Teil des Engagements findet selbstorganisiert oder durch Organisationen der Zivilgesellschaft statt. Das ist vorbildlich und zeigt, dass der Zusammenhalt und die Solidarität in der Bevölkerung gross sind.

Die meisten Menschen organisieren sich Hilfe in ihrem persönlichen Umfeld, der Familie oder der Nachbarschaft. In der ganzen Stadt entstehen Hilfsangebote durch die beiden Landes-Kirchen, die Quartiervereine, Pro Senectute Kanton Schaffhausen, Schweizerisches Rotes Kreuz, die städtische Nachbarschaftshilfe, den Landfrauenverein Hemmental oder andere Institutionen. Auch auf den sozialen Medien oder über Apps wird Hilfe zur Verfügung gestellt. Es ist beeindruckend, wie sich die Bevölkerung gegenseitig unterstützt und einander hilft. Danke all diesen engagierten Mitmenschen und Organisationen, auch all jenen die sich als Freiwillige direkt bei den Organisationen und den Alterszentren melden.

Übersicht über Hilfsangebote bei der Koordinationsstelle Alter
Für Fragen oder Auskünfte können sich ältere Personen auch an die Koordinationsstelle Alter Stadt Schaffhausen wenden. Sie unterstützt und berät ältere Personen oder leitet Hilfesuchende an die richtige Organisation mit den entsprechenden Angeboten weiter. Die Koordinationsstelle hat eine aktuelle Übersicht über die Hilfsangebote und ergänzt dieses laufend, T: 052 632 51 30, Mo-Fr, 8-11.30 und 14-17 Uhr, koordinationsstelle.alter(at)stsh.ch

Den vielen Organisationen gilt ein grosser Dank. Sie alle tragen zur gegenseitigen Hilfe bei und tragen einander Sorge. Gemeinsam bewältigen wir diese schwierige Zeit.

Ansprechperson:
Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 25. März 2020

Anpassungen bei Dienstleistungen und Veranstaltungen von Grün Schaffhausen

Im Zusammenhang mit dem Corona-Virus werden die für das Wochenende vom 25. + 26. April 2020 geplanten Frühlingstage der Stadtgärtnerei abgesagt. Die Abteilungen von Grün Schaffhausen führen den grössten Teil ihrer Arbeiten im üblichen Rahmen weiter, einige Dienstleistungen werden jedoch eingeschränkt, um den direkten Kundenkontakt zu vermeiden.

Ab sofort gelten deshalb folgende Anpassungen:

Friedhofsverwaltung
Der Schalter der Friedhofsverwaltung ist geschlossen. Auskünfte und Kontakt über Telefon +41 52 632 56 50 oder via E-Mail gruen.schaffhausen(at)stsh.ch.

Blumenladen
Der Blumenladen bleibt für den Privatverkauf geschlossen. Es sind weiterhin Bestellungen über Telefon +41 52 632 56 60 oder via Mail gruen.schaffhausen(at)stsh.ch möglich. Das Pflanzenangebot ist reduziert.

Holzverkauf
Der allgemeine Holzverkauf wird eingestellt und der Verkaufssamstag vom 28. März 2020 im Forstmagazin Engeweiher abgesagt. Holzbestellungen und -lieferungen sind weiterhin möglich. Kontakt unter +41 52 632 54 04 oder via E-Mail gruen.schaffhausen(at)stsh.ch

Ansprechperson:

Konrad Bruderhofer, Betriebsleiter Stadtgrün
Telefon: +41 52 632 56 52
E-Mail: konrad.bruderhofer(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. März 2020

Die Stadt ist bereit und für die Herausforderungen gewappnet

Der Stadtrat hat sich heute im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu einer ausserordentlichen Sitzung getroffen und sich mit der aktuellen Lage in der Stadt befasst. Der Stadtrat ist sich bewusst, dass in grossen Teilen der Bevölkerung Verunsicherung herrscht. Die Schaffhauserinnen und Schaffhauser können jedoch versichert sein, dass der Stadtrat seine Verantwortung wahrnimmt. Zusammen mit den Mitarbeitenden sorgt er dafür, dass die unerlässlichen Dienste der Grundversorgung auch in dieser schwierigen Zeit gewährleistet bleiben. Das gilt insbesondere für die wichtigen Aufgaben der Spitex und der Alterszentren. Die dafür nötigen personellen und organisatorischen Vorkehrungen sind getroffen. Ein grosser Dank gebührt hierfür den vielen Mitarbeitenden der Stadtverwaltung. Unter schwierigen Umständen tragen sie dazu bei, dass die Erreichbarkeit und der Service Public aufrechterhalten werden können. Die Stadt ist für die anstehenden Herausforderungen gewappnet.

Der Stadtrat setzt die Anordnungen von Bund und Kanton vorbehaltlos um. Er steht mit dem Gemeindeführungsstab in engem Kontakt. Der Bildungsreferent und der Schulpräsident sind mit dem kantonalen Erziehungsdepartement in regelmässigem Austausch und sorgen für die Umsetzung der nötigen Massnahmen im Bereich Schule und Kinderbetreuung.

Auch wenn die Lage ernst ist, besteht kein Anlass zur Panik. Der Stadtrat weist jedoch mit Nachdruck darauf hin, dass in der aktuellen Situation das Befolgen der Anordnungen von Bund und Kanton zum Wohle aller unerlässlich ist.

Der Stadtrat dankt allen, die sich unter den anspruchsvollen Umständen für das Aufrechterhalten der Versorgung der Bevölkerung einsetzen. Die Solidarität und die gegenseitige Hilfestellung funktionieren. Die Bevölkerung hält in diesen schwierigen Zeiten zusammen und das ist erfreulich. Der Stadtrat wünscht den Schaffhauserinnen und Schaffhauser gute Gesundheit und ist überzeugt, dass die herausfordernde Situation gemeinsam bewältigt werden kann.


Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 52 632 52 15
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 16. März 2020

Massnahmen der Stadt zum Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeitenden

Service Public wird aufrechterhalten, Verwaltungsgebäude werden für den Publikumsverkehr bis auf Weiteres geschlossen.

Angesichts der aktuellen Lage und der Beschlüsse des Bundesrats bleiben die Verwaltungsgebäude und Schalter der Stadt Schaffhausen ab Dienstag, 17. März 2020, für den Publikumsverkehr geschlossen. Für den Stadtrat hat der Schutz der Mitarbeitenden sowie der Bevölkerung oberste Priorität. Die Dienstleistungen für die Bevölkerung sollen aber grundsätzlich aufrechterhalten werden. Die Erreichbarkeit der Verwaltung bleibt via Telefon und E-Mail gewährleistet. Behördengänge in dringenden Anliegen sind ausschliesslich nach vorheriger Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail möglich.

Der Stadtrat bittet die Bevölkerung um Verständnis für diese Massnahmen zum Schutze aller.

Ansprechpersonen:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11, +41 79 326 72 82
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Simon Stocker, Leiter Gemeindeführungsstab
Telefon: +41 52 632 52 15, +41 79 625 76 21
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. März 2020

Ausserschulische Anlässe vorübergehend abgesagt

Gestützt auf die Empfehlungen des kantonalen Erziehungsdepartements bzw. der Task Force "Coronavirus Bildung" haben der Präsident des Stadtschulrats und der Bildungsreferent der Stadt Schaffhausen eine Weisung für die Schulen erlassen. Aufgrund dessen sind ab sofort schulische Veranstaltungen ausserhalb des ordentlichen Schulbetriebs respektive des Unterrichts bis auf weiteres auszusetzen. Diese Weisung gilt auch für Krippen und Horte sowie das Kinder- und Jugendheim. Zudem sind die Hygieneregeln weiterhin strikte zu befolgen.

Weisung zum Coronavirus

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14, +41 79 827 10 65
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Christian Ulmer, Schulpräsident
Telefon: +41 76 414 71 91
E-Mail: christian.ulmer(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 4. März 2020

Aufwertungsmassnahmen an der Lindli-Promenade

Die Lindli-Promenade ist ein bedeutendes städtisches Naherholungsgebiet und wird von der Bevölkerung intensiv genutzt. In den letzten Jahren wurden etappenweise Aufwertungen vorgenommen und damit die Aufenthaltsqualität und der Zugang zum Rhein verbessert. Eine weitere Etappe der Rheinuferaufwertung umfasst die Sanierung und Verbesserung der Treppenzugänge in den Rhein. Sie wird in den kommenden Wochen umgesetzt.

Die Lindli-Promenade, ein bedeutendes städtisches Naherholungsgebiet, wird von der Bevölkerung intensiv genutzt. Für 2020 ist eine weitere Etappe von Sanierungs- und Aufwertungsmassnahmen vorgesehen: Die beiden breiten Treppenanlagen beim ehemaligen Schlosshotel Rheinbühl und beim Restaurant Rhyhalde an der Büsinger Grenze werden mit Betonelementen erneuert, da die Pflästerung und die Treppenstufen nicht mehr stabil sind. Die Stufen werden neu bis an den Rheingrund führen und ermöglichen so ein bequemeres Ein- und Aussteigen für die Badenden.

Die Bauarbeiten starten in den nächsten Wochen und sollen bis zum Beginn der Weidling-Saison beendet sein. Aufgrund der engen Platzverhältnisse für die Bauarbeiten muss der Spazierweg entlang des Lindli verlegt werden. Die Spazierenden werden während der Bauzeit oberhalb des jetzigen Weges auf einem provisorischen und auch für Kinderwagen gut geeigneten Weg geführt.

Bereits 2014/2015 wurden in einer ersten Etappe Aufwertungen an der Lindli-Promenade vorgenommen: Beim Rheinuferplatz wurde der bestehende Badeeinstieg in den Rhein auf mehr als das Doppelte verbreitert. Weiter sind die schmalen Treppen, die zwischen den parkierten Weidlingen ins Wasser führen, verbreitert und mit Einstieghilfen versehen worden. Entlang des Treidelpfades laden seither in die Mauer eingefügte Beton-Sitzelemente mit einer bequemen Sitzhöhe nahe am Wasser zum Aufenthalt ein.

Die Lindli-Promenade hat sich seit ihrer Entstehung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts stetig weiterentwickelt, besonders markant im Zuge des Kraftwerkbaus, als die bestehende Parkanlage bis zur Landesgrenze erweitert werden konnte. Das Lindli entsprach aber teilweise nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen und qualitätsvolle Ausstattungen fehlten zum Teil, deshalb sind in den letzten Jahren etappenweise Aufwertungen vorgenommen worden.

Ansprechperson:

Christian Gubler, Landschaftsarchitekt Grün Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 56 54
E-Mail: christian.gubler(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 3. März 2020

Rheinschulhaus wird im Baurecht abgegeben

Der Grosse Stadtrat hat am 21. Januar 2020 die Vorlage des Stadtrats «Abgabe der Liegenschaft Rheinschulhaus im Baurecht an die Stiftung Forum für Weiterbildung» mit 23:9 Stimmen genehmigt. Die Referendumsfrist ist am 24. Februar 2020 unbenutzt abgelaufen.

Durch die Abgabe kann die unkommerzielle Stiftung den Stiftungszweck langfristig sichern, was auch im Interesse der öffentlichen Hand ist. Die Stiftung ist Trägerin der Schule für berufliche Aus- und Weiterbildung (SBAW), welche Programme für Stellensuchende (Programm «Jobjäger») und junge Berufseinsteiger (Programm «Ready 4 Business») anbietet. Der Verkaufspreis für die Liegenschaft beträgt 2.675 Mio. Franken. Die Stadt erhält durch die Baurechtsabgabe einen Geldzufluss, welcher zur Finanzierung der anstehenden Grossprojekte beiträgt.

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 28. Februar 2020

Eine Smart-City-Strategie für die Stadt

Der Stadtrat will 2020 eine Smart-City-Strategie erarbeiten. Die Strategie soll aufzeigen, wie die Stadt die Chancen einer Smart City nutzen und mit innovativen Projekten die Herausforderungen von morgen effizient und nachhaltig meistern kann.

Smart City bedeutet, Akteure, Informationen und Infrastrukturen zu vernetzen und moderne Technologien zu nutzen, um bei minimalem Ressourcenverbrauch einen nachhaltigen Mehrwert für die Bevölkerung und die Wirtschaft zu schaffen. Klassische Themen in diesem Bereich sind die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen und Partizipationsprozessen oder auch neue Lösungen für die Energieversorgung und die Mobilität von morgen.

Der Stadtrat hat die Bedeutung und die Chancen von Smart City erkannt und bereits im Dezember 2018 einen Smart-City-Prozess lanciert. Auch der Grosse Stadtrat hat sich mit dem Thema befasst und im Dezember 2019 einstimmig das Postulat Faccani «Smart City — wo ist der Nutzen und was kostet es?» überwiesen. Damit besteht auch ein parlamentarischer Auftrag, eine «Gesamtstrategie Smart City Schaffhausen» zu prüfen.

Eine stadtinterne Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern aus allen Referaten hat eruiert, wie die Chancen einer Smart City für Schaffhausen genutzt werden können. Im Vordergrund stand dabei, die Smart-City-Grundsätze für eine mittelgrosse Stadt wie Schaffhausen greifbar und anwendbar zu machen. Dazu wurden eine Vision und erste Schwerpunkte für Smart-City-Projekte erarbeitet. Nun sollen die erarbeiteten Grundlagen präzisiert und innovative Projekte entwickelt werden, welche den Zielen einer intelligenten, verknüpften und ressourcenschonenden Stadt dienen. Auch werden die Rahmenbedingungen für die Umsetzung geklärt und das konkrete weitere Vorgehen festgelegt. Damit die Strategie breit abgestützt ist, findet im Frühling ein Mitwirkungsprozess statt, zu dem gezielt externe Stakeholder eingeladen werden, welche mithelfen können, die Umsetzung von Smart City Schaffhausen erfolgreich zu gestalten.

Bereits im Frühherbst 2020 soll die Strategie vorliegen.

Ansprechperson:

Peter Neukomm, Stadtpräsident
Telefon: +41 52 632 52 11
E-Mail: peter.neukomm(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 26. Februar 2020

Vorfall an Schaffhauser Schule

Heute Vormittag kam es nach dem Turnunterricht zweier Oberstufenklassen des Gelbhausgarten-Schulhauses zu einem Vorfall, bei dem ein 18-jähriger Jugendlicher einen 17-Jährigen mit einem Taschenmesser bedrohte. Verletzt wurde niemand.

Nach dem Turnunterricht zweier Oberstufenklassen kam es in der Umkleidekabine der Turnhalle zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Schülern. Dabei bedrohte ein 18-jähriger Jugendlicher einen 17-jährigen Jugendlichen, beide mit Migrationshintergrund, mit einem Taschenmesser. Bis zum Eintreffen der Polizei hatte sich die Situation wieder beruhigt. Der Schulvorsteher informierte unverzüglich das Schulamt. Der Bildungsreferent und der Schulpräsident waren zeitnah vor Ort, ebenso der zuständige Stadtschulrat. Weiter wurden die Klassen informiert, welche von der Schulsozialarbeit betreut werden. Die beiden Jugendlichen werden gegenwärtig von der Schaffhauser Polizei einvernommen.

Der Stadtschulrat hat entschieden, den 18-jährigen Jugendlichen bis auf weiteres von der Schule zu suspendieren. Der Schüler ist bisher in der Schule nicht negativ aufgefallen. Weitere Angaben zum Vorfall können aufgrund der polizeilichen Ermittlungen momentan nicht gemacht werden.

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14, +41 79 827 10 65
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Christian Ulmer, Schulpräsident
Telefon: +41 76 414 71 91
E-Mail: christian.ulmer(at)stsh.ch

Baurechtsausschreibung für den Nordteil des Stadthausgevierts

Die Stadt Schaffhausen schreibt den Nordteil des Stadthausgevierts zur Abgabe im Baurecht aus. Die Abgabe erfolgt mit dem Ziel, das Geviert im Herzen der Schaffhauser Altstadt zu sanieren und mit neuem Leben zu erfüllen.

Die Stadt Schaffhausen möchte das zentral in der Altstadt gelegene Stadthausgeviert entwickeln und mit neuem Leben füllen. Im Südteil entsteht ein modernes Verwaltungszentrum mit einem Neubau, welcher das bestehende Stadthaus und die Liegenschaft Eckstein verbindet. Der Kredit hierzu wurde in der Volksabstimmung vom 17. November 2019 bewilligt.

Die Gebäude im nördlichen Teil des Stadthausgevierts sollen im Baurecht abgegeben und somit mit einem privaten Partner entwickelt werden. Da sich die Gebäude in einem denkmalpflegerisch anspruchsvollen Gebiet befinden, wurde ein Vorprojekt erstellt, um die Machbarkeit zu prüfen. Das Vorprojekt beinhaltet 13 moderne Wohnungen mit Altstadtflair, drei Büros oder Praxen, vier Läden, einen Weinkeller, ein Café oder eine Weinbar und ein Restaurant. In der Mitte des Gevierts ist ein öffentlich zugänglicher Klostergarten vorgesehen, der vom angrenzenden Café und auch für Hochzeitsapéros genutzt werden kann. Basierend auf dem Vorprojekt wird das Investitionsvolumen auf 11.7 Mio. Franken geschätzt. Die Stadt gewährt dem Baurechtsnehmer eine Anschubfinanzierung, um die wirtschaftliche Attraktivität zu gewährleisten: Die bestehende Substanz wird für einen Franken abgegeben und die Stadt erlässt während der ersten zehn Jahre den Baurechtszins. 

Die Ausschreibung des Baurechts erfolgt in einem offenen Vergabeverfahren, welches es allen interessierten Kreisen erlaubt daran teilzunehmen. Bewerbungen können bis am 30. September eingereicht werden. Über den Zuschlag entscheidet der Stadtrat abschliessend. 

Link zum Ausschreibungsdossier

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12, +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch


Lukas Rams, Immobilienbewirtschafter
Telefon: +41 52 632 54 26
E-Mail: lukas.rams(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 24. Februar 2020

Ausstellung der Konzepteingaben zum Schlössliweg 6-10

Die Stadt hat die Wohnliegenschaft Schlössliweg 6-10 in einem vereinfachten Vergabeverfahren im Baurecht an die Genossenschaft Eins aus Schaffhausen vergeben. Für die Vergabe unter gemeinnützigen Bauträgerschaften hatte sich auch die Genossenschaft Wohnenplus, ebenfalls aus Schaffhausen, beworben. Auf Wunsch der beiden Genossenschaften, die am Vergabeverfahren teilgenommen haben, werden die Konzepteingaben in einer einfach gehaltenen Ausstellung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zu sehen ist das Siegerprojekt der Genossenschaft Eins von Architekt Dejan Mikavica und das zweitplatzierte Projekt der Genossenschaft Wohnenplus mit Architekt Peter Sandri.

Die Arbeiten können vom 25. Februar bis zum 3. März 2020 werktags von 09.00 bis 17.00 Uhr bei der Stadtplanung im 2. Stock im ehemaligen Schulhaus am Kirchhofplatz 19 besichtigt werden.

Ansprechperson:

Marcel Angele, Leiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 20. Februar 2020

Wechsel in der Verwaltungskommission der VBSH

Wolfgang Gleichauf ist vom Stadtrat per 1. März 2020 als neuer Personalvertreter in die Verwaltungskommission (VK) der VBSH gewählt worden. Er war vom Personal der Verkehrsbetriebe vorgeschlagen worden. Wolfgang Gleichauf ersetzt den bisherigen Personalvertreter Fredy Brütsch, welcher die VBSH per Ende Februar verlassen wird. Der Stadtrat dankt Fredy Brütsch für die geleisteten Dienste und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute.

Ansprechperson:

Daniel Preisig, Finanzreferent und Präsident der VK VBSH
Telefon: +41 52 632 52 12, +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 19. Februar 2020

Sanierung der Industrie- und Gennersbrunnerstrasse

Die Industriestrasse und die Gennersbrunnerstrasse in Herblingen werden dieses Jahr saniert und verkehrstechnisch aufgewertet. Damit können Verbesserungen für den Langsamverkehr erreicht, die Leistungsfähigkeit der Strassen erhöht und Belagsarbeiten umgesetzt werden. Am Montag, 2. März beginnen die Bauarbeiten.

Die Bauarbeiten umfassen an der Industriestrasse den Abschnitt vom Kreisel beim Bahnhof Herblingen bis zur Neutalstrasse. Die Gennersbrunnerstrasse wird vom Bahnhof Herblingen bis zur Solenbergstrasse erneuert. Mit den Bauarbeiten werden die Leistungsfähigkeit der Strassen sowie die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -Teilnehmer erhöht sowie anstehende Belagssanierungen umgesetzt. Das Projekt ist Teil des Agglomerationsprogramms 1. Generation und die Kosten werden von Bund, Kanton und Stadt gemeinsam getragen.

In der Gennersbrunnerstrasse wird mit einer Verbreiterung ein neuer Mittelstreifen geschaffen. Damit wird das Abbiegen in die diversen Zufahrten vereinfacht. Der vorhandene Fuss- und Radweg auf der Ostseite der Gennersbrunnerstrasse wird neu nur noch als Fussgängerweg aufrechterhalten. Für die Velofahrerinnen und Velofahrer wird ein neuer Radstreifen auf der Fahrbahn erstellt.

Entlang der Industriestrasse werden eine leichte Verbreiterung der Fahrbahn und ein neuer Fussweg realisiert. Damit kann eine sichere und klare Führung der Fussgänger von der Bahnhaltestelle Herblingen zum Stadion und ins übrige Industriegebiet sichergestellt werden. Weiter wird die Bushaltestelle Neutalstrasse der Buslinie 9 barrierefrei ausgebaut. 

Die Bauarbeiten werden in Etappen durchgeführt und dauern voraussichtlich bis in den späten Herbst. Tiefbau Schaffhausen ist bemüht, die Bauarbeiten möglichst reibungslos umzusetzen. Trotz allem sind Lärmemissionen, kleinere Behinderungen und allfällige Wartezeiten nicht ausgeschlossen.

Ansprechpersonen:

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Marius Andrioaei, Projektleiter Tiefbau Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 70 58
E-Mail: marius.andrioaei(at)ktsh.ch

Medienmitteilung vom 18. Februar 2020

Das Schaffhauser Wahrzeichen im besten Licht

Gestern Abend feierte die erneuerte Beleuchtung des Munot ihre Feuertaufe. Das neue System setzt das Schaffhauser Wahrzeichen besser in Szene, ist umweltfreundlicher und verbraucht weniger Energie als die bisher eingesetzten Strahler, welche noch aus den Achtzigerjahren stammen.

2018 hatte der Schaffhauser Stadtrat beschlossen, dass die Beleuchtung des Munot erneuert werden soll, da das bisherige Beleuchtungssystem, bestehend aus Quecksilberdampflampen, technologisch veraltet und am Ende seiner Lebensdauer ist. Mit der Konzeption der neuen Munotbeleuchtung beauftragte die Stadt Schaffhausen das Planungsbüro Atelier Dreher aus Flurlingen. Verantwortlich für die technische Umsetzung war die stadteigene Energieversorgerin SH POWER. Anfangs Februar 2020 wurden die letzten Feinabstimmungsarbeiten und Tests abgeschlossen. Gestern Abend um kurz nach 19 Uhr wurde das neue System dann in Betrieb gesetzt – Stadtpräsident Peter Neukomm und Stadträtin Dr. Katrin Bernath weihten die neue und moderne Beleuchtung des Schaffhauser Wahrzeichens zusammen mit Gästen und Medienvertretern offiziell ein.
 
Das bisherige Beleuchtungssystem, welches gestern Abend ausser Betrieb genommen wurde, hatte die Südseite des Munots grossflächig mit Schweinwerfern angestrahlt. Neben dem Gebäude wurden auch Teile des Rebhangs sowie des Nachthimmels durch das grünliche Licht der Quecksilberdampflampen erhellt. Die Munot-Nordseite, Richtung Emmersberg, lag komplett im Dunkeln. Das neue Beleuchtungssystem illuminiert den Munot sowie die Wehrmauern von allen Seiten in einem goldweissen Licht. Dank moderner Lichttechnologie wird das Schaffhauser Wahrzeichen nicht mehr angestrahlt, sondern akzentuiert erleuchtet. Präzisionsfilter in den Strahlern lenken das Licht exakt dorthin, wo es benötigt wird und sparen jene Bereiche aus, die nicht erleuchtet werden sollen. So bleiben der Hirschgraben, der Rebhang und auch der Nachthimmel unbeleuchtet. Einerseits hebt sich der Munot damit besser von der Umgebung ab, andererseits werden die Anwohnerinnen und Anwohner, Tiere und Pflanzen nicht von Streulicht beeinträchtigt. Dieselbe Technologie mit Präzisionsfiltern steht in Schaffhausen bereits bei der Erleuchtung von historischen Altstadtgebäuden im Einsatz.

Eine besondere Bedeutung verleiht die erneuerte Munotbeleuchtung dem Munotglöggli, welches seit über 400 Jahren jeden Abend um 21 Uhr von Hand geläutet wird. Während der rund fünf Minuten, in denen Schaffhausens prominenteste Glocke jeweils läutet, wird sie jetzt erleuchtet. So ist das Munotglöggli in der Stadt Schaffhausen seit gestern nicht nur hör-, sondern auch sichtbar. Auch die Kaponnieren im Munotgraben können dank des neuen Beleuchtungssystems besser inszeniert werden. Zu speziellen Anlässen, wie beispielsweise dem Munotball oder Silvester, werden ihre elegant geschwungenen Dächer beleuchtet.

Der Munot ist nicht zuletzt auch Lebensraum diverser Tierarten. Im Rahmen des Vorprojekts wurden die verschiedenen Interessensvertreter und Verbände zum Schutz von Vögeln, Fledermäusen, Hirschen und anderen Tieren kontaktiert und ihre Bedürfnisse in die Planung aufgenommen. Die Investitionen für Planung und Realisation der neuen Munotbeleuchtung belaufen sich auf rund 330 000 Franken.

Auskünfte erteilt:

Kommunikation SH POWER
+41 52 635 14 68
medien(at)shpower.ch

Medienmitteilung vom 17. Februar 2020

Neuer Bereichsleiter Grün Schaffhausen

Florian Brack wird neuer Leiter des Bereichs Grün Schaffhausen. Er wird seine neue Funktion bei der Stadt Schaffhausen per 15. September 2020 übernehmen. Florian Brack tritt die Nachfolge von Felix Guhl an, der im Herbst 2020 in den frühzeitigen Ruhestand geht.

Der Stadtrat hat Florian Brack zum neuen Bereichsleiter Grün Schaffhausen ernannt. Florian Brack wird seine neue Stelle per 15. September 2020 antreten. Nach der Berufsmatur hat Florian Brack an der Fachhochschule Wädenswil Gartenbau studiert. Berufsbegleitend absolvierte er ein Nachdiplomstudium in Hochschuldidaktik und schloss 2014 an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) sein Masterstudium im Bereich Umwelt und natürliche Ressourcen ab. Florian Brack leitete mehrere Jahre die Fachstelle Grünflächenmanagement an der ZHAW. Gegenwärtig ist er als Dozent für urbane Ökosysteme und Leiter einer Forschungsgruppe sowie als Studienberater in der Studiengangleitung im Bereich Umweltingenieurwesen an der ZHAW tätig. Als Leiter der Forschungsgruppe Freiraummanagement und als stellvertretender Leiter des Forschungsbereichs «Urbane Ökosysteme» hat er eine Vielzahl von Projekten realisiert. Nebst seiner Anstellung an der ZHAW bearbeitet er als selbständiger Berater Projekte im Bereich Siedlungsnatur. Florian Brack verfügt über umfangreiche Führungserfahrung und durch seine aktuelle berufliche Tätigkeit und sein Mandat in der Obergärtnerausbildung am Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal über gute Kontakte zu jungen Fachkräften. Über verschiedene praxisbezogene Forschungsprojekte, beispielsweise das Projekt Grünstadt Schweiz, ist Florian Brack gut in der Branche vernetzt.

Der Stadtrat freut sich auf die Zusammenarbeit mit Florian Brack und wünscht ihm viel Freude bei seiner neuen Tätigkeit.

Foto Florian Brack

Ansprechperson:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 13. Februar 2020

Restaurierung Obertorturm

Knapp zwei Jahre lang wurde die Aussenhülle des Obertorturms restauriert. Der Erhalt des historischen Bauwerks und der Schutz der Alpenseglerkolonie konnten so gesichert werden. Damit wurde der Obertorturm für die nächsten Generationen als prägendes Element des Stadtbildes erhalten.

Erbaut wurde der Obertorturm wohl im 13. Jahrhundert als Wohnturm. 1461 übergab der letzte adlige Besitzer des Wohnturms diesen an die Stadt Schaffhausen, welche ihn zwischen 1461 und 1513 auf die heutige Höhe ausbauen liess. Die Glocke im Dachreiter stammt von 1513 und schlägt somit bereits seit über 500 Jahren die Stunde. Der Turm diente seit der Übergabe an die Stadt, in einer baulichen Einheit mit dem südlich des Turmes bestehenden Obertor, als Stadttor. Im Dachgeschoss wurde eine Wohnung für den Hochwächter eingefügt, die bis 1929 genutzt wurde. Durch seine markante Stellung bildet der Obertorturm ein prägendes Einzelelement im Ortsbild der Altstadt von Schaffhausen. Stadtgeschichtlich ist der Turm als ältestes erhalten gebliebenes Bauwerk der Stadtbefestigung von hoher Bedeutung.

Das Sichtmauerwerk des Obertorturms besteht aus Kalksteinen mit Eckquadern, welches aufgrund verschiedener Umwelteinflüsse in den letzten Jahren stark Schaden genommen hat. Aufgrund von Frostschäden am Hartgestein und der Abplatzungen der Sandsteinquader musste zum Schutz der Passanten ein Sicherheitsnetz installiert werden. Im Rahmen des Sanierungskonzepts konnte das Absanden und Abplatzen von Schalen der Sandsteinquader durch gezielte Eingriffe von Steinbildhauern reduziert werden. Zudem wurden die losen Mörtelfugen entfernt und die Mauerfugen wieder fachgerecht aufgearbeitet.

Die Sanierung ist in Etappen umgesetzt worden. Auf diese Weise war es möglich, die am Turm nistende Alpenseglerkolonie zu schützen. Während der Brutzeit wurde der obere Teil des Gerüstes zurück gebaut, damit die Vögel ihre Nisthöhlen im Turm anfliegen konnten. Die letzte Sanierungsetappe ist im Bereich der heute noch bestehenden Fahrleitungen und wird ausgeführt, sobald die Fahrleitungen demontiert werden.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch


Lukas Wallimann, Projektleiter Denkmalpflege
Telefon: +41 52 632 53 78
E-Mail: lukas.wallimann(at)ktsh.ch

Medienmitteilung vom 11. Februar 2020

Sicherheitsmassnahmen im Stadtwald

Der Schaffhauser Wald ist von den Folgen der trockenen und heissen Sommer der letzten Jahre stark betroffen. Viele Baumarten sind geschädigt. Vor allem Fichten, Eschen und Buchen sterben ab und müssen aus Sicherheitsgründen gefällt werden. Wo möglich werden abgestorbene Bäume als «Biotopbäume» stehen gelassen.

Infolge der trockenen und heissen Sommer der letzten Jahre fehlt den Bäumen das zur Transpiration notwendige Wasser. Die Bäume reduzieren deshalb das Kronen- und Wurzelvolumen. Kronenteile mit dicken Ästen oder ganze Bäume sterben ab. Durch die Schwächung der Bäume können Schadpilze eindringen und Borkenkäfer befallen die Fichten. Den Bäumen fehlt oft die notwendige Energie, sich gegen diese Parasiten zu wehren. Das Ausmass der Schäden und das rasche Absterben von Bäumen ist für die Forstdienste eine grosse Herausforderung. Leider treten die Auswirkungen überall im Stadtwald mehr oder weniger stark auf.

Angesichts der erhöhten Risiken im Wald sind die Besuchenden angehalten, den Wald bei stärkerem Wind zu meiden und Absperrungen sowie Anordnungen des Forstpersonals strikte zu beachten. Die Stadt als Waldeigentümerin kontrolliert den Zustand und an stark frequentierten Orten werden Massnahmen zur Reduktion des Risikos für Waldbesuchende umgesetzt. Die kranken und toten Bäume werden entlang von Strassen in einem Abstand von ca. 30 Metern (Baumhöhe), bei Grillplätzen und Sporteinrichtungen gefällt. Fichten werden auch weiter weg im Bestand entfernt, um die weitere Ausbreitung des Borkenkäfers zu verhindern und das wertvolle Holz nutzen zu können. Bei der Verwendung als Bau- oder Industrieholz bleibt das im Holz enthaltene CO2 langfristig gebunden. Bei der Nutzung als Energieträger können fossile Brennstoffe mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz ersetzt werden.

Im Jahr 2019 stammten im Stadtwald Dreiviertel des gefällten Holzes aus dieser sogenannten Zwangsnutzung. Der restliche Viertel fiel bei Pflege- und Naturschutzmassnahmen an. Durch das Fällen der geschädigten und toten Bäume entsteht Platz für die Nachbarbäume und es gelangt wieder Licht auf den Waldboden. Mit der natürlichen Verjüngung und durch Anpflanzung entwickeln sich wieder junge Bäume. Dabei wird auf eine grosse Baumartenvielfalt geachtet. Das Ziel der Waldpflege ist ein artenreicher, stabiler Mischwald mit Bäumen verschiedenen Alters. Mit einer hohen Artenvielfalt wird das Risiko des Schädlings- und Schaderregerbefalls verteilt. Geschädigte oder tote Bäume, die im Wald belassen werden können, sind wertvolle Biotopbäume auf denen viele Insekten, Käfer, Vögel und Fledermäuse ihren Nahrungs- oder Wohnplatz finden.

In den kommenden Tagen werden entlang dem Buchthalerwald, im Neubrunn, im Felsentäli und im Freudental entlang der Strasse mehrere Bäume entfernt. Dafür müssen Strassen temporär gesperrt werden. Die Absperrungen sind zwingend zu respektieren. Grün Schaffhausen bittet um Verständnis für allfällige Umwege und Behinderungen.

Die Arbeiten sind im Winterhalbjahr gut sichtbar, was teilweise Kritik aus einzelnen Kreisen der Bevölkerung hervorruft. Diese Situation ist eine grosse Herausforderung für die Mitarbeitenden von Grün Schaffhausen. Die Forstfachleute sind bemüht, die notwendigen Fällungen so schonend wie möglich durchzuführen, um die verschiedenen Funktionen des Waldes weiterhin zu gewährleisten.

Ansprechperson:
Felix Guhl, Bereichsleiter Grün Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 56 51
E-Mail: felix.guhl(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 9. Februar 2020

Städtische Vorlage angenommen und Ersatzmitglied Stadtschulrat gewählt

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben der Aufwertung der Sportanlage «Schweizersbild» zugestimmt. Als Ersatzmitglied für die restliche Amtsperiode 2017-2020 ist Werner Bächtold (SP) in den Stadtschulrat gewählt worden.

Die Stimmberechtigten der Stadt Schaffhausen haben mit 7‘053 Ja-Stimmen zu 6‘104 Nein-Stimmen der Aufwertung der Sportanlage «Schweizersbild» zugestimmt. Die Stimmbeteiligung lag bei 64.81 Prozent. Als Ersatzmitglied für die restliche Amtsperiode 2017-2020 in den Stadtschulrat ist mit 5‘208 Stimmen Werner Bächtold (SP) gewählt worden.

Das Ergebnis zur Abstimmung Aufwertung Sportanlage «Schweizersbild» im Detail:

Zahl der Stimmberechtigten: 22‘439
Eingelegte Stimmzettel: 14‘542
Leere Stimmzettel: 1‘381
Ungültige Stimmzettel: 4
Gültige Stimmzettel: 13‘157

Es haben gestimmt mit Ja: 7‘053
Es haben gestimmt mit Nein: 6‘104

Ja-Stimmen: 53.61 %
Nein-Stimmen: 46.39%

Die Stimmbeteiligung lag bei 64.81 %.

Das Resultat der Wahl eines Ersatzmitglieds in den Stadtschulrat für die restliche Amtsperiode 2017-2020 im Detail:

Zahl der Stimmberechtigten: 22‘439
Eingelegte Stimmzettel: 13‘946
Leere Stimmzettel: 5‘909
Ungültige Stimmzettel: 513
Gültige Stimmzettel: 7‘524
Absolutes Mehr: 3‘763

Werner Bächtold (SP): 5‘208 Stimmen
Roland Saurer:            2‘124 Stimmen
Einzelne:         192 Stimmen

Gewählt ist Werner Bächtold.

Die Stimmbeteiligung lag bei 62.15 %.

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch


Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

 

Medienmitteilung vom 5. Februar 2020

Zwischenergebnisse des Pilotprojekts Frühe Deutschförderung

Das Pilotprojekt Frühe Deutschförderung in der Stadt Schaffhausen blickt auf ein aufschlussreiches erstes Jahr zurück. Ergebnisse aus der Sprachstanderhebung und weitere Analysen bestätigen den Handlungsbedarf und zeigen Entwicklungsfelder im Bereich der Kommunikation und des Ausbaus von Förderplätzen. Im August 2020 treten die ersten Kinder aus dem Förderprogramm in den Kindergarten ein. Erkenntnisse über die effektive Wirkung der Massnahmen werden ab 2021 erwartet.

Sprache ist der Schlüssel zur Gesellschaft. Erkannte Defizite bei vielen Kindern beim Kindergarteneintritt haben zum Pilotprojekt Frühe Deutschförderung geführt. Ziel des Pilotprojekts ist es, ein passendes Sprachfördermodell für fremdsprachige Kinder im Vorschulalter zu erarbeiten. Damit soll die Chancengerechtigkeit für alle Kinder bei Eintritt in den Kindergarten verbessert und das Schulsystem entlastet werden. Die jährliche Sprachstanderhebung, die Fördermassnahmen, die Elternbildung und die Weiterbildung des Fachpersonals bilden die Grundpfeiler.

Im Januar 2019 wurde erstmals eine Sprachstanderhebung durchgeführt. Für 37 Prozent aller erfassten Kinder sprach die Stadt Schaffhausen daraufhin eine Sprachförderempfehlung aus. Knapp die Hälfte dieser Kinder verfügte zum Erfassungszeitpunkt über keine oder fast keine Deutschkenntnisse. Aufgrund der Empfehlungen verzeichneten die ausgewiesenen Sprachförderinstitutionen im Anschluss vermehrt Anmeldungen. Die Evaluation der Sprachstanderhebung 2019 ist unterdessen abgeschlossen und liefert wertvolle Informationen hinsichtlich der Projektweiterführung.

Im Zentrum der Projektaktivitäten standen im Jahr 2019 die Programmeinführung und die Generierung erster Referenzzahlen. Auf dieser Grundlage konnten Handlungsfelder für das Jahr 2020 definiert werden. Im Bereich der Kommunikation sollen Fachverantwortliche und Interessensvertretungen noch intensiver über das Programm informiert und ein Kommunikationsnetzwerk aufgebaut werden. Damit erhofft sich die Projektleitung eine Verbesserung der Erreichbarkeit der fremdsprachigen Familien. Ein weiterer Schwerpunkt wird der Ausbau von Förderplätzen in Kindertagesstätten sein. Die alltagsintegrierte Sprachförderung kann dort aufgrund der längeren Betreuungszeiten erfolgsversprechend umgesetzt werden. Eine externe Evaluation der Spielgruppenlandschaft soll hinsichtlich zukünftiger Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Aufschluss geben.

Diesen Januar wurde die zweite Sprachstanderhebung initiiert. Insgesamt wurden 340 Familien mit Kindern im Vorschulalter angeschrieben. Die Eltern wurden wiederum gebeten, den Sprachstand ihrer Kinder mit Hilfe eines Fragebogens einzuschätzen. Erste Zahlen und Erkenntnisse daraus werden gegen Mitte Jahr erwartet. Die Erhebung sowie der Besuch von Fördermassnahmen basieren zurzeit noch auf Freiwilligkeit. Erfreulicherweise verzeichnet die Stadt Schaffhausen auch dieses Jahr einen überraschend hohen Rücklauf der Fragebögen. Dies widerspiegelt das Interesse der Familien, ihren Kindern ein optimales Entwicklungsumfeld zu ermöglichen. Im August 2020 treten die ersten Kinder aus dem Deutschförderprogramm in den Kindergarten ein. Die Stadt Schaffhausen rechnet bis Ende Jahr mit ersten wertvollen Rückmeldungen seitens der Lehrerschaft. 

Zusammenfassend beurteilt das Bildungsreferat den Programmfortlauf als gelungen. Das Pilotprojekt gewinnt zunehmend an Dynamik. Erste Ergebnisse und Analysen lassen wichtige Handlungsfelder erkennen. Spezifische Möglichkeiten zur Integration und Sprachbildung werden geprüft. Die Wichtigkeit des Spracherwerbs in der Frühen Kindheit ist auf kantonaler wie nationaler Ebene erkannt. Bildungsreferent Raphaël Rohner und die Projektleitung sind zuversichtlich, dem Grossen Stadtrat mit einer Vorlage für eine Verordnung ab 2023 ein passendes Modell für die städtischen Familien zu präsentieren. Eine gesetzliche Grundlage für eine Verpflichtung von Eltern von Kindern mit unzureichenden Deutschkenntnissen zur Teilnahme an Fördermassnahmen soll dabei geprüft werden. Ausreichende Deutschkenntnisse müssen aus bildungs- und gesellschaftspolitischen Überlegungen eingefordert werden können.

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Kathrin Borer, Projektleiterin Frühe Deutschförderung
Telefon: +41 52 632 53 51
E-Mail: kathrin.borer(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. Februar 2020

Baustart für die Verlängerung der VBSH-Linie 5 in Herblingen

Nachdem ein Rekurs gegen die Verlängerung der VBSH-Linie 5 in Herblingen abgewendet werden konnte, beginnen am 10. Februar 2020 die Bauarbeiten. Damit sollte einer Inbetriebnahme im Sommer 2020 nichts mehr im Wege stehen.

Die Verlängerung der Linie 5 ist Teil der Vorlage «Mehr öV für Herblingen», welche das Ziel verfolgt, das stark wachsende Quartier Herblingen besser an den öffentlichen Verkehr anzuschliessen. Die Schaffhauser Stimmbevölkerung hat die Vorlage am 24. September 2017 mit grosser Mehrheit gutgeheissen. In der Folge wurde im Dezember 2018 die neue Linie 9 in Betrieb genommen. Die Linie 9 verbindet den Ebnat mit dem Stadion, der S-Bahn-Station und dem Einkaufszentrum Herblingen.

Als weiterer Schritt steht nun die Verlängerung der Linie 5 bis zur Haltestelle Schlossweiher im Quartier Trenschen an. Die Umsetzung dieses Projekts war längere Zeit durch eine Einsprache blockiert. Nachdem der Schaffhauser Regierungsrat im November 2019 die Einsprache abgewiesen hat, konnten die Verkehrsbetriebe und Tiefbau Schaffhausen die Arbeiten am Projekt wieder aufnehmen. Als Teil des Agglomerationsprogramms der 1. Generation wurde für das Projekt eine Mitfinanzierung durch den Bund beantragt, welche in der Zwischenzeit genehmigt wurde. Somit können die Bauarbeiten am 10. Februar 2020 beginnen, womit die Verlängerung der VBSH-Linie 5 voraussichtlich im Sommer 2020 in Betrieb genommen werden kann. Das Bauprojekt beinhaltet den Bau eines Wendeplatzes im Schlossweiher an der Thayngerstrasse und verschiedene neue Haltestellen.

Für die Verkehrsbetriebe Schaffhausen ist die Verlängerung der Linie 5 mit zusätzlichen Haltestellen und einem längeren Linienfahrweg verbunden, womit auch ein neuer Fahrplan nötig wird. Die Abfahrtszeiten der Busse werden sich auf der gesamten Linie 5 um ein paar Minuten verschieben. Am Taktgefüge selbst wird jedoch nichts verändert. Zudem müssen drei zusätzliche Fahrdienstmitarbeitende eingestellt werden. Der Rekrutierungsprozess dazu läuft bereits.

Ansprechpersonen:

Marcel Seelhofer, Projektleiter Verkehrsbetriebe Schaffhausen
Telefon: +41 52 644 20 40
E-Mail: marcel.seelhofer(at)vbsh.ch

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 5. Februar 2020

Sanierung der Wegverbindung vom BBZ-Areal ins Mühlental

Der Fussweg zwischen dem BBZ-Areal und dem Mühlental entlang des kleinen Wäldchens stellt sowohl für die Lernenden des BBZ als auch für die Anwohnerinnen und Anwohner im vorderen Mühlental eine wichtige Verbindung dar. In den letzten Jahren ist er ziemlich zugewachsen und war vor allem mit Kinderwagen nur noch beschränkt befahrbar.

Grün Schaffhausen hat das von der IG Mühlental vorgebrachte Anliegen zur Verbesserung des Fusswegs aufgenommen und zwei Ausbauvarianten geprüft: Einerseits einen Ausbau auf die optimale Breite mit entsprechenden Abstützungen im Gelände, andererseits eine reduzierte Variante. Diese stellt die Begehbarkeit wieder her und nimmt Rücksicht auf die Bäume entlang des Wegs.

Der Weg wurde nun behutsam erneuert, mit einem neuen Kiesbelag versehen und talseits mit einer Betoneinfassung abgestützt. Im Bereich der bestehenden Bäume wurde die Einfassung unterbrochen. Somit steht wieder eine durchgehende stufenlose Verbindung zwischen Mühlental und Bleiche zur Verfügung.

Ansprechperson:

Christian Gubler, Landschaftsarchitekt Grün Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 56 54
E-Mail: christian.gubler(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 23. Januar 2020

Restaurant am Rhein im Areal Gassa geplant

Viele Schaffhauserinnen und Schaffhauser wünschen sich mehr Aufenthaltsmöglichkeiten am Rhein. Der Stadtrat hat die Aufwertung des Rheinufers deshalb zu einem Legislaturschwerpunkt erklärt und präsentiert nun eine Vorlage zur Aufwertung des Areals Gassa unterhalb des Salzstadels.

Das Areal Gassa soll mit einem Restaurant mit Terrasse am Rhein aufgewertet werden. Der Stadtrat hat eine entsprechende Vorlage an den Grossen Stadtrat verabschiedet. Das Investitionsvolumen für den Bau des Restaurants mit Rheinterrasse und die Platzgestaltung im Bereich Gassa beläuft sich auf 2.180 Mio. Franken. Der Investitionskredit muss vom Grossen Stadtrat beschlossen werden und untersteht dem obligatorischen Referendum. Mit der Vorlage wird auch ein parlamentarischer Auftrag erfüllt. 2017 wurde ein Postulat von Grossstadtrat Stefan Marti mit 25:3 Stimmen als erheblich erklärt.

Das geplante Restaurant bietet bis zu 60 Innenplätze mit Sicht auf den Rhein, eignet sich auch für Apéros, Ausstellungen und Vorführungen und kann für Trauungen verwendet werden. Die Stadt wird das Restaurant verpachten. Mit dem Bau des Restaurants werden eine neue Führung des Veloverkehrs und die Anpassung der unmittelbaren Umgebung nötig. Zudem ist die ganzheitliche Gestaltung des Areals bis zum Salzstadel im Sinne eines kleinen, öffentlichen Gassa-Platzes mit einer Bepflanzung und Parkmobiliar vorgesehen.

Das Projekt wurde unter Einbezug der Stadtbildkommission entwickelt. Aufgrund der speziellen Lage wurde es verschiedenen Bewilligungsinstanzen zur Vorprüfung vorgelegt und von diesen als bewilligungsfähig beurteilt. Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) kam zum Schluss, dass «das Vorhaben zu keiner Beeinträchtigung des Ortsbildes von nationaler Bedeutung Schaffhausens (…) führen wird (…)». Die Projektplanung sieht vor, dass die Eröffnung des Restaurants und des neuen Platzes bei verzögerungsfreier Baubewilligung zu Beginn der Sommersaison 2023 gefeiert werden kann.

Mit dem Restaurant am Rhein und der Umgestaltung des Areals Gassa rückt die Stadt näher an den Rhein und gewinnt einen urbanen Ort mit Strahlkraft, sowohl für Bewohnerinnen und Bewohner als auch für Besucherinnen und Besucher der Stadt.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12, +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Roger Düring, Immobilienverantwortlicher
Telefon: +41 52 632 53 42
E-Mail: roger.duering(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 22. Januar 2020

Gestaltungsrichtpläne für die historischen Dorfkerne

Die historischen Dorfkerne von Buchthalen, Hemmental und Herblingen sind in den Zonenplänen als Kernzonen ausgewiesen, die aufgrund ihrer baukulturellen Bedeutung mit ihrem typischen Charakter und dem dörflichen Erscheinungsbild erhalten werden sollen. Der Stadtrat hat Gestaltungsrichtpläne erlassen, in denen die bisher angewandte Praxis in der Beratung und Beurteilung von Bauvorhaben in den Kernzonen übersichtlich und transparent festgehalten wird.

Für die Dorfkernzonen Buchthalen und Herblingen sowie die Kernzone Hemmental sind in der Bauordnung Grundsätze zur räumlichen Entwicklung und Gestaltung festgehalten. Die Bedingungen zur Erreichung dieser Grundsätze sind vom Stadtrat festzulegen. Dazu hat er die Gestaltungsrichtpläne für die drei Dorfkerne erlassen, welche das bauliche Entwicklungspotenzial und den Rahmen für die bauliche Entwicklung aufzeigen. Solche Gestaltungsrichtpläne mit Hinweisen zu Setzung und Gestaltung von Gebäuden, Freiräumen, Vorgärten und Erschliessung lagen bisher für die Dorfkernzonen von Buchthalen und Herblingen sowie die Kernzone von Hemmental nicht vor. Im Zusammenhang mit der Teilrevision der Bauordnung und des Zonenplans hatte der Stadtrat die Stadtplanung beauftragt, die Gestaltungsrichtpläne zu erarbeiten. In Workshops hat die Stadtplanung zusammen mit Grün Schaffhausen, der Denkmalpflege und der Baupolizei mit Unterstützung eines externen Planungsbüros für die drei Dorfkerne Entwicklungsgrundsätze, Vorschriften und erläuternde Pläne erstellt. Diese wurden im November 2019 Vertreterinnen und Vertretern der Quartier- respektive Dorfvereine sowie Verbänden und Vereinen vorgestellt und positiv aufgenommen. In der Folge hat der Stadtrat die Gestaltungsrichtpläne nun behördenverbindlich festgesetzt.

Mit den Gestaltungsrichtplänen ist nun die seit Jahren angewandte Praxis zur Beurteilung von Bauvorhaben in den Dorfkernzonen bzw. der Kernzone übersichtlich und transparent festgehalten. Damit kann unter Berücksichtigung der jeweiligen ortsbaulichen Situation und Charakteristika ein einheitliches Vorgehen in der Beratung von Bauherren und Planenden sichergestellt werden.

Ansprechpersonen:

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Marcel Angele, Leiter Stadtplanung
Telefon: +41 52 632 53 81
E-Mail: marcel.angele(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 22. Januar 2020

Hochwasserschutz Wirbelwies

Im Zusammenhang mit der privaten Überbauung «Wirbelwies» an der Hauentalstrasse setzt die Stadt Hochwasserschutz- und Renaturierungsmassnahmen am Hemmentalerbach um. Diese Massnahmen sind notwendig, um den Hochwasserschutz zu gewährleisten.

An der Hauentalstrasse entsteht in absehbarer Zeit die private Überbauung «Wirbelwies». Da die Stadt den Schutz der geplanten Überbauung auch vor grösserem Hochwasser gewährleisten muss, braucht es Massnahmen, um die Abflusskapazitäten des Hemmentalerbachs zu erhöhen. Hierfür wird das Gerinne des Baches auf einer Länge von rund 380 Metern ausgebaut. Der mit Stützmauern und Blocksteinen eingefasste Bachabschnitt, ab dem Gelände der Chrischona-Gemeinde bis zur Parzelle GB 10496, wird verbreitert und vertieft. Bachabwärts, entlang der Parzelle GB 3507, wird das Bachbett aufgeweitet und renaturiert. Mit diesen Massnahmen werden die technischen und gesetzlichen Anforderungen an den Hochwasserschutz umgesetzt sowie die ökologischen Aspekte berücksichtigt. Durch die Revitalisierungsmassnahmen erhält der Hemmentalerbach im Bereich der geplanten Wohnüberbauung «Wirbelwies» mehr Raum und fliesst künftig durch ein naturnahes, leicht mäandrierendes Bachbett.

Um diese Massnahmen umsetzen zu können, ist es unumgänglich, die Bäume und Sträucher im betroffenen Abschnitt vorgängig zu fällen. Sieben grosse Einzelbäume werden erhalten und in der Bauphase besonders geschützt. Die notwendigen Rodungsarbeiten finden in den Monaten Januar und Februar statt. Die Arbeiten für den Hochwasserschutz starten voraussichtlich im Spätsommer und dauern rund ein Jahr. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Böschungen des Bachs im betroffenen Bereich wieder mit neuen einheimischen und standortgerechten Gehölzen bepflanzt.

Ansprechpersonen:

Oliver Baur, Stabsleiter Tiefbau
Telefon: +41 52 632 53 43
E-Mail: oliver.baur(at)stsh.ch

Thomas Schneider, Projektleiter Gewässer
Tiefbau Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 78 08
E-Mail: thomas.schneider(at)ktsh.ch

Medienmitteilung vom 20. Januar 2020

Stadtbevölkerung bleibt 2019 stabil

Die Einwohnerzahl der Stadt Schaffhausen ist 2019 um 24 Personen auf 36'641 gewachsen. 212 Personen wurden eingebürgert, der Ausländeranteil sinkt auf 28.22 Prozent.

Die Bevölkerung der Stadt Schaffhausen wuchs auch im vergangenen Jahr. Der Zuwachs fällt mit lediglich +24 Personen (Vorjahr +274 Personen) verhalten aus. Per 31. Dezember 2019 zählte die Stadt Schaffhausen 36'641 Einwohnerinnen und Einwohner. Am 31. Dezember 2019 wohnten 18'835 Frauen (51%) und 17'806 (49%) Männer in der Stadt Schaffhausen.

Von den niedergelassenen Personen waren 26'302 Schweizerbürger und 10'339 ausländische Staatsbürger. Im Jahr 2019 wurden 212 (Vorjahr: 236) in der Stadt Schaffhausen wohnhafte, ausländische Staatsangehörige eingebürgert. Damit stieg die Anzahl der Schweizerbürger gegenüber 2018 um 115 Personen, die ausländische Bevölkerung nahm um 91 Personen ab. Der Ausländeranteil sinkt auf 28.22 Prozent (Vorjahr 28.48%). Wie bereits in den Vorjahren waren die Deutschen mit 2'292 Personen (6.3% der Gesamtbevölkerung) die grösste in der Stadt Schaffhausen wohnhafte Ausländergruppe, gefolgt von den Italienern mit 1'166 Personen (3.2%), den Kosovaren (661 Personen, 1.8%) und den Türken (632 Personen, 1.7%).

Der Saldo bei Zu- und Wegzügen ist nahezu ausgeglichen. 2019 sind 24 Personen mehr zu- als weggezogen (1'982 Zuzüge, 1'958 Wegzüge). Im vergangenen Jahr wurden in der Stadt Schaffhausen 344 Kinder geboren, 372 Personen sind 2019 gestorben. Die Zahl der Todesfälle liegt damit um 28 höher als die Zahl der Geburten. Aufgeschlüsselt auf Schweizer und ausländische Staatsangehörige liegt der Geburtenüberschuss bei Ausländern bei 87 Personen (121 Geburten, 34 Todesfälle), währendem bei den Schweizern bei 223 Neugeborenen und 338 Todesfällen ein Sterbeüberschuss von 115 resultiert.

29.07 Prozent der städtischen Bevölkerung waren Ende 2019 evangelisch-reformiert (Vorjahr 29.81%, -265), 22.12 Prozent römisch-katholisch (Vorjahr 22.59%, -168), 0.16 Prozent christkatholisch (Vorjahr 0.15%, +2). Über andere Konfessionszugehörigkeiten wird im Einwohnerregister keine Statistik geführt.

Ende 2019 lebten in Schaffhausen 9'177 Personen (25.05%) die jünger waren als 26 Jahre und 7'940 Personen (21.66%), die älter als 65 Jahre waren. 19'524 Personen (53.29%) der Bevölkerung war zwischen 26 und 65 Jahre alt.
 
Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12, +41 79 330 74 75
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Alexandra Foschum, Leiterin Einwohnerkontrolle
Telefon: +41 52 632 52 80
E-Mail: alexandra.foschum(at)stsh.ch

Stellungnahme des Stadtrats vom 16. Januar zur «Aufwertung Sportanlage Schweizersbild»

Stellungnahme des Stadtrats zur Volksabstimmung «Aufwertung Sportanlage Schweizersbild» vom 9. Februar 2020

Investitionen für den Breitensport und die Bevölkerung

Mit der Aufwertung der Sportanlage «Schweizersbild» entsteht ein Sport- und Erholungsraum, der vielfältig genutzt werden kann und der Bevölkerung und dem Breitensport dient. In den letzten Jahrzehnten hat das Gebiet «Schweizersbild - Birchrüti» grosse Veränderungen erfahren. Neben den Sportanlagen des Schulhauses «Gräfler» entstand ab den 90er Jahren eine vielfältige Sportinfrastruktur mit einem Fussballplatz und einer privaten Sporthalle. 2004 folgte ein weiteres Fussballfeld und in den Jahren 2010/11 der Neu- und Ausbau des privaten Nationalen Handball-Trainings- und Leistungszentrums Schaffhausen (NHTLZ).

Das vorliegende Projekt beinhaltet ein Gesamtkonzept, um die Sportanlage «Schweizersbild» aufzuwerten. Die bestehenden Einrichtungen werden ergänzt und leistungsfähiger gemacht. So kann auf den steigenden Bedarf an Sportanlagen für den Breitensport reagiert werden. Aber auch für das Quartier soll die Verbesserung der Sport- und Freizeitanlage einen Mehrwert bringen mit einem neuen Spielplatz, welcher vielfältige Begegnungen zulässt. Gleichzeitig erfährt die Umgebung mit einer Vernetzung der naturnahen Schulhausumgebung eine Aufwertung und können Hochwasserschutzmassnahmen umgesetzt werden.

Zentraler Bestandteil der Vorlage ist der Bau eines neuen Garderobengebäudes mit Mehrzweckraum. Damit stehen in Zukunft ausreichend Garderoben zur Verfügung, um eine höhere Auslastung der Sportanlagen zu ermöglichen. Damit die bestehenden Fussballplätze stärker genutzt werden können, sind der Umbau eines Platzes in ein Kunstrasenfeld sowie die Ergänzung der Beleuchtung und eine automatische Bewässerung vorgesehen. Eine Beachvolleyballanlage anstelle des schlecht genutzten Allwetterplatzes und eine Finnenbahn ergänzen das Angebot für den Schul- und Freizeitsport.

Damit steht neu ein gut organisierter Sport- und Erholungsraum zur Verfügung, der vielfältig genutzt werden kann. Die Aufwertung der Infrastruktur lässt eine bessere Auslastung der Plätze zu und der Mangel an Garderoben wird behoben. Das Projekt ist breit abgestützt, indem Sportvereine, Vertreterinnen und Vertreter des NHTLZ und des Quartiervereins einbezogen wurden. Weiter wird mit dem Bau eines Spielplatzes eine Lücke geschlossen. Der Stadtrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, dem Kredit von 6.3 Mio. Franken zur Aufwertung der Sportanlage zuzustimmen.

Im Namen des Stadtrats
Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent und Dr. Katrin Bernath, Baureferentin

Ansprechpersonen:

Dr. Raphaël Rohner, Bildungsreferent
Telefon: +41 52 632 52 14
E-Mail: raphael.rohner(at)stsh.ch

Dr. Katrin Bernath, Baureferentin
Telefon: +41 52 632 52 13
E-Mail: katrin.bernath(at)stsh.ch

Gemeinsame Medienmitteilung von Kanton und Stadt Schaffhausen vom 16. Januar 2020

Förderprogramm Energie: Stadt und Kanton spannen zusammen

Wer im Kanton Schaffhausen plant, sein Haus energetisch zu sanieren oder seine alte Öl- oder Gasheizung durch erneuerbare Energien zu ersetzen, wird durch das Förderprogramm Energie finanziell unterstützt. Ab 2020 werden die Förderprogramme von Stadt und Kanton Schaffhausen zusammengeführt. Dadurch können zusätzliche Bundesmittel in den Kanton geholt und Abläufe vereinfacht werden. Zudem werden die Förderbeiträge leicht nach oben angepasst.

Das Förderprogramm Energie unterstützt Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, wenn sie ihre Liegenschaft besser isolieren oder auf erneuerbare Energien umsteigen. Das kantonale Programm in seiner heutigen Form existiert bereits seit zwei Jahren und wird 2020 mit kleinen Anpassungen weitergeführt. Das Förderprogramm ist ein wichtiges Instrument zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele des Kantons. Es wird zu einem grossen Teil aus Bun-desmitteln (Teilzweckbindung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen) finanziert.

Die Stadt Schaffhausen, die für ihr energie- und klimapolitisches Engagement mit dem Label Energiestadt Gold ausgezeichnet wurde, verfügte bisher über ein eigenes Förderprogramm Energie. Im Gegensatz zum Kanton erhält die Stadt keine Bundesmittel. Um Synergien zwischen Kanton und Stadt nutzen zu können und höhere Bundesbeiträge – rund 10 Prozent mehr – zu generieren, arbeiten die Stadt und der Kanton im Förderprogramm Energie künftig zusammen. Die Energiestadt Gold führt kein eigenes Förderprogramm Energie mehr, sondern beteiligt sich am Förderprogramm des Kantons. Mit den zusätzlich zur Verfügung stehenden Mitteln erhöht der Kanton in Absprache mit der Stadt in ausgewählten Förderbereichen die Förderbeiträge in der Stadt.

Bei einer energetischen Gebäudesanierung von Wohn- und Nichtwohnbauten werden auf dem Stadtgebiet bis zu 50 % des kantonalen Beitrags zusätzlich ausbezahlt. Aufgrund der hohen Energieeffizienz und Klimafreundlichkeit von Wärmenetzen werden auch diese im Stadtgebiet mit bis zu 50 % der kantonalen Beiträge zusätzlich bezuschusst, wenn dadurch eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzt wird.

Für den gesamten Kanton gelten 2020 etwas höhere Beiträge bei der energetischen Sanierung von Einzelbauteilen (z.B. Dach, Wand) und bei Gesamtsanierungen. Damit sollen mehr Gebäudesanierungen angestossen werden. Denn um die Ziele der Energie- und Klimapolitik zu erreichen, muss die Sanierungsrate im Gebäudebereich gesteigert werden. Neu eingeführt wurde ein Bonus für die Wärmedämmung von Dachflächen bei gleichzeitiger Installation einer Solarstromanlage.

Eine bis Ende 2020 befristete Aktion gilt beim Ersatz von zentralen Elektroheizungen: Wer diese durch eine Wärmepumpenanlage, eine Holzfeuerung oder einen Anschluss an ein Wärmenetz ersetzt, profitiert in diesem Jahr von einem zusätzlichen Bonus. Ende Jahr läuft die 10-jährige Frist für den Ersatz dieser Heiztechnologie gemäss Baugesetz ab. Neu ins Programm aufgenommen wurde die Förderung von stationären Batteriespeichern für Solarstromanlagen. Zu beachten ist weiterhin, dass ein Fördergesuch immer vor Baubeginn eingereicht werden muss.

Das Energieförderprogramm 2020 ist unter folgendem Link abrufbar: Energieförderprogramm 2020. Weitere Informationen sind bei der kantonalen Energiefachstelle unter www.energie.sh.ch erhältlich.

Auskunft erteilen:
- Regierungsrat Martin Kessler, Tel. 052 632 73 01
- Stadträtin Katrin Bernath, Tel. 052 632 52 13

Medienmitteilung vom 15. Januar 2020

Bericht zu den hängigen Motionen und Postulaten

Der Stadtrat legt dem Grossen Stadtrat den Bericht zu den hängigen Motionen und Postulaten vor. Insgesamt handelt es sich um zwei Motionen und fünfzehn Postulate. Für zwei Postulate wird eine Abschreibung beantragt und für zwei Motionen und dreizehn Postulate eine Fristverlängerung.

Fristverlängerungen werden für die Motionen Peter Neukomm betreffend «Tagesschulen jetzt!'» und Dr. Raphaël Rohner betreffend «Sport- und Freizeitanlagekonzept für die Stadt Schaffhausen» beantragt.

Für die Postulate Andi Kunz «Flächendeckende Prüfung von Aufzonungen», Martin Egger «Schluss mit staatlicher Finanzierung privater Hobbys und Prüfung nachhaltiger Nutzung des Kammgarnareals», Hermann Schlatter «Kostendeckende Abfallentsorgung», Till Hardmeier «Optimierungsmöglichkeiten bei der Abfallentsorgung», Daniel Böhringer «Optimierungsmöglichkeiten bei der Abfalltrennung», Till Hardmeier «Faire Zentrumslasten - prüfen und anpassen», Hermann Schlatter «Wie verbessern wir die strategische Führung und machen SH POWER fit für die Strommarktliberalisierung?», Stefan Marti «Ein Restaurant direkt am Wasser z.B. im Areal 'Gassa'», Urs Tanner «Förderung der Elektromobilität; Bereitstellung von Gratisparkplätzen für Elektropersonenwagen, Erstellung von Ladestellen, allgemeine Förderung von Elektropersonenwagen und Elektrofahrrädern», Ernst Yak Sulzberger «Schulergänzende Tagesstrukturen jetzt!», Edgar Zehnder «Prozessanpassung Bauinvestition», Michael Mundt «Schaffhausen näher an den Rhein - Das Parlament mitreden lassen», Christian Ulmer «Schluss mit familienfeindlichen Bustarifen in der Stadt» werden Fristverlängerungen beantragt.

Für die Postulate Georg Merz «Bessere Begehbarkeit der Fussgängerzone für Menschen mit Einschränkungen» und Marco Planas «Integrationsangebote für Personen aus dem Asylbereich» beantragt der Stadtrat Abschreibung.

Link zur Vorlage

Ansprechperson:

Stephanie Keller, Stadtschreiberin i.V.
Telefon: +41 52 632 53 40
E-Mail: stephanie.keller(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 15. Januar 2020

«Genossenschaft Eins» übernimmt Wohnliegenschaft Schlössliweg im Baurecht

Die 2017 gegründete «Genossenschaft Eins» erhält den Zuschlag für die städtische Baurechtsvergabe der Wohnliegenschaft Schlössliweg 6-10 im Grubenquartier. Die Genossenschaft übernimmt die Wohnliegenschaft von der Stadt im Baurecht und wird sie umfassend sanieren.

Für die Abgabe der Liegenschaft Schlössliweg hat die Stadt ein einfach gehaltenes Vergabeverfahren durchgeführt. Es haben sich zwei Genossenschaften beworben. Die «Genossenschaft Eins» wurde für ihr Sanierungs- und Nutzungskonzept von der Jury am besten bewertet. Besonders überzeugte die Jury der von Architekt Dejan Mikavica gartenseitig, sehr gut eingepasste Holzanbau mit Lift, der gute Wohnungsmix und die gemeinsam nutzbaren Flächen. Im Tiefparterre entsteht der Schlösslikeller, welcher auch für Quartieranlässe benutzt werden kann, und der Schlössligarten wird kinderfreundlich aufgewertet und öffentlich zugänglich. Die Schaffhauser «Genossenschaft Eins» wurde 2017 im Hinblick auf die Ausschreibung Wagenareal gegründet. Präsidiert wird sie von Florian Keller.
Die Eigentumsübertragung soll bis Mitte Jahr abgeschlossen sein. Danach plant die Genossenschaft die etappenweise Sanierung und Erweiterung der Liegenschaft bis 2022. Die Genossenschaft hat zugesagt, den langjährigen Mietern eine sanierte Wohnung anzubieten.

Der Grosse Stadtrat hatte am 7. Mai 2019 der Vorlage des Stadtrats zur Abgabe der Liegenschaft Schlössliweg 6-10 im Baurecht zugestimmt und damit den Stadtrat beauftragt, ein vereinfachtes Vergabeverfahren durchzuführen. Jurymitglied war auch ein unabhängiger Vertreter des Regionalverbandes der Wohnbaugenossenschaften. Der Stadtrat hat das Resultat der Jurierung am 14. Januar 2020 bestätigt.

Ansprechpersonen:

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch

Roger Düring, Immobilienverantwortlicher
Telefon: +41 52 632 53 42
E-Mail: roger.duering(at)stsh.ch

Florian Keller, Präsident Genossenschaft Eins
Telefon: +41 78 756 09 60
E-Mail: florian.keller(at)unia.ch

Medienmitteilung vom 15. Januar 2020

Für die Bibliotheken Schaffhausen war 2019 ein Rekordjahr

Die Ausleihen sind bei den Bibliotheken Schaffhausen im vergangenen Jahr um 17 Prozent gestiegen.

Die Angebote der Bibliotheken Schaffhausen waren 2019 so beliebt wie noch nie. Fast 111'000 Besucherinnen und Besucher zählten die beiden Filialen Agnesenschütte und Münsterplatz, 7 Prozent mehr als im Vorjahr. Ein noch nie erreichtes Hoch verzeichneten die Ausleihen: Diese stiegen um 17 Prozent auf 344'000. Das heisst, pro Stunde leihen die Schaffhauserinnen und Schaffhauser fast 40 Medien aus - oder sie streamen und downloaden sie. Denn die Nutzung der elektronischen Medien der digitalen Bibliothek macht inzwischen fast ein Drittel aller Ausleihen aus. Die neuen Musik- und Filmstreaming-Angebote sind sehr erfolgreich gestartet, aber auch die Nutzung der E-Books steigt immer noch an.

Auch der Kundenstamm ist weiter gewachsen: Fast 2'000 Neuanmeldungen waren 2019 zu verzeichnen. Die Kundendatei ist heute mit 22'700 Adressen ebenfalls so gross wie nie. Damit haben nun statistisch gesehen mehr als 60 Prozent aller Schaffhauser Haushalte eine Bibliothekskarte der Bibliotheken Schaffhausen. Und schliesslich waren auch die Veranstaltungen der Bibliothek bestens besucht: Über 5'000 Personen nahmen letztes Jahr an einem Internetkurs, einer literarischen Lesung, einer Führung oder Leseförderungsveranstaltung teil - auch dies ein bisher nie erreichter Höchststand.

Grafik Entwicklung Ausleihen Bibliotheken Schaffhausen

Ansprechperson:

Oliver Thiele, Bereichsleiter Bibliotheken
Telefon: +41 52 632 50 20
E-Mail: oliver.thiele(at)stsh.ch

Medienmitteilung vom 13. Januar 2019

Vollsperrung Rheinuferstrasse während einer Nacht

Die Bauarbeiten an der Rheinuferstrasse konzentrieren sich ab jetzt auf den Bereich zwischen Kammgarn und Feuerthaler Brücke. Für den neuen Bauabschnitt wird die Verkehrsführung bei der Kreuzung Bachstrasse geändert und vor der Rhybadi ein Mini-Kreisel erstellt. Dazu ist während einer Nacht eine Vollsperrung der Rheinuferstrasse nötig.

Bei der Einmündung der Bachstrasse in die Rheinuferstrasse wird die Lichtsignalanlage aufgehoben und ein Mini-Kreisel installiert, analog der ersten Bauetappe an der Einmündung Klosterstrasse. Der Mini-Kreisel ermöglicht es, trotz der Bauarbeiten den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten. In der Nacht vom 14. auf den 15. Januar werden verschiedene Vorbereitungsarbeiten für die Umstellung der Lichtsignalanlage ausgeführt.

Vollsperrung der Rheinuferstrasse
Für die Installation des Mini-Kreisels, Markierungsarbeiten und die Umstellung der Verkehrsführung ist während einer Nacht eine Vollsperrung nötig. Diese dauert vom Mittwoch, 15. Januar, 22.00 Uhr – Donnerstag, 16. Januar, 05.00 Uhr. Ein Verkehrsdienst ist im Einsatz, Umleitungen sind signalisiert. (Bei schlechtem Wetter können sich die Arbeiten verschieben.)

Bis im Sommer 2020 ändert sich am Verkehrsregime im Bereich der Rheinuferstrasse nichts mehr. Lediglich die Fahrspuren auf der Rheinuferstrasse verschieben sich während der Bauzeit innerhalb der bestehenden Strasse. Zudem wird der Minikreisel innerhalb des Knotens Bachstrasse verschoben.

Während der Bauzeit kann es zu Behinderungen und Wartezeiten kommen, insbesondere zu den gewohnten Stosszeiten am Morgen und späten Nachmittag. Bei einer Schliessung des A4-Tunnels käme erschwerend der ganze Durchgangsverkehr dazu. Die Bauleitung und die beauftragte Unternehmung sind bestrebt, die Arbeiten speditiv auszuführen und allfällige Behinderungen auf ein Minimum zu reduzieren.

Service-Website informiert über jeweilige Verkehrsführung
Die aktuellsten Informationen zur Verkehrsführung und zu allfälligen Einschränkungen sind jeweils auf der eigens für das Projekt aufgeschalteten Service-Website www.rheinufer-sh.ch zu finden.


Ansprechpersonen:

Tina Nodari, Stabsleiterin Baureferat
Telefon: +41 52 632 52 67
E-Mail: tina.nodari(at)stsh.ch

Daniel Schmid, Bauleitung, Wüst Rellstab Schmid AG, Schaffhausen
Telefon: +41 52 630 04 10
E-Mail: daniel.schmid(at)wrs-ing.ch

Medienmitteilung vom 6. Januar 2020

Neuer Standort für das «Soziale Wohnen»

Das «Soziale Wohnen Geissberg» braucht aufgrund des geplanten Spitalneubaus einen neuen Standort. Um die Zukunft des «Sozialen Wohnens» zu sichern, soll auf einer städtischen Parzelle in der «Summerwis» ein Neubau erstellt werden, der von einer Stiftung finanziert wird. Die Stadt beantragt deshalb die Abgabe eines Teilgrundstücks im Baurecht an die neu gegründete Stiftung «Summerwis» und unterbreitet dem Grossen Stadtrat einen einmaligen Baubeitrag in der Höhe von 600'000 Franken.

Die Stadt betreibt seit dem Frühjahr 1989 im ehemaligen Personalhaus des Kantonsspitals das «Soziale Wohnen Geissberg». Dieses bietet 54 Plätze für Personen, welche vorübergehend und kurzfristige eine Übernachtungsmöglichkeit benötigen oder nicht in der Lage sind, selbstständig zu wohnen und Begleitung brauchen. Zudem bietet das Soziale Wohnen eine sinnstiftende Tagesstruktur. Der Bedarf an diesen Plätzen ist nach wie vor hoch. Nach einem Höchststand im Jahr 2016 mit 16'500 Nächten, bewegen sich die Zahlen aktuell bei rund 11'000 Nächten pro Jahr. Würde diese Wohn- und Beschäftigungseinrichtung wegfallen, müsste ein grosser Teil der Personen in spezialisierten Einrichtungen wie dem Wohnheim Schönhalde oder dem Wohnheim Sonnmatt platziert werden. Diese sind beide selbst gut ausgelastet sind und kaum in der Lage, solche Kapazitäten bereit zu stellen.

Da die Spitäler Schaffhausen am Standort Geissberg einen Neubau planen, wurde der Mietvertrag für das ehemalige Personalhaus gekündigt und durch eine Nutzungsvereinbarung ersetzt, welche eine halbjährliche Kündigungsfrist vorsieht. Ein Ersatz für das «Soziale Wohnen» ist deshalb dringend notwendig. Um die Weiterführung des Angebots zu ermöglichen, hat der Stadtrat verschiedene strategische Überlegungen angestellt und mögliche Finanzierungsträger, wie andere Gemeinden, den Kanton und Stiftungen miteinbezogen. Nach einer sorgfältigen Analyse mehrerer möglicher Standorte, fiel der Entscheid auf ein Grundstück im Areal Summerwis. Das Areal liegt in der Zone für öffentliche Bauten, Anlagen und Grünflächen, ist zeitlich verfügbar, gut erreichbar und optimal um alle bisherigen Aktivitäten des sozialen Wohnens in sich zu vereinen.

Trägerin des Bauprojektes ist die private Stiftung «Summerwis». Diese wird als Bauherrin und Investorin für die Liegenschaft auftreten und die Räumlichkeiten an die Stadt vermieten, damit das «Soziale Wohnen» weitergeführt werden kann. Geplant ist ein Neubau in Holzleichtbauweise für den mit Kosten von rund 4 Mio. Franken inklusive Umgebungsarbeiten gerechnet wird. Die Kosten werden von verschiedenen Trägern übernommen. So hat die Windler-Stiftung der Stiftung «Summerwis» einen Baubeitrag in der Höhe von 3 Mio. Franken zugesichert. Vom Kanton ist mit einem einmaligen Beitrag an die Baukosten von 400'000 Franken zu rechnen. Die Stadt beantragt mit dieser Vorlage einen Baubeitrag in der Höhe von 600'000 Franken. Der Finanzierungsplan sieht zudem vor, dass die Stiftung maximal 500'000 Franken am Kapitalmarkt als Bankkredit für noch ungedeckte bzw. ungeplante Kosten aufnehmen kann.

Damit der Neubau auf dem städtischen Grundstück erstellt werden kann, beantragt die Stadt die Abgabe eines Teilgrundstücks an die Stiftung im Baurecht. In einer Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen der Stadt und der Stiftung wird sichergestellt, dass die neue Liegenschaft für das «Soziale Wohnen» genutzt wird. Zudem werden so die Details der Vermietung der Liegenschaft geregelt.

Link zur Vorlage

Ansprechpersonen:

Simon Stocker, Sozial- und Sicherheitsreferent
Telefon: +41 79 625 76 21
E-Mail: simon.stocker(at)stsh.ch

Daniel Preisig, Finanzreferent
Telefon: +41 52 632 52 12
E-Mail: daniel.preisig(at)stsh.ch