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Abstimmungen & Wahlen 2010
Abstimmungen vom 28. November 2010
Resultate
Kantonale Vorlage
Volksinitiative "Schaffhausen ohne HarmoS!"
Abstimmungsmagazin Kanton
Eidgenössische Vorlagen
Volksinitiative "Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)"
Volksinitiative "Für faire Steuern, Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeits-Initiative)"
Abstimungsmagazin Bund
Abstimmungen vom 26. September 2010
Eidgenössische Vorlage
Abstimmungen vom 29. August 2010
Ergebnisse der städtischen Vorlagen vom 29. August
Kantonale Vorlagen
- Ersatzwahl eines Mitglieds des Regierungsrates
- Volksinitiative für den Ausbau des Hochschulstandorts Schaffhausen (Hochschulinitiative)
Die kantonalen Ergebnisse finden Sie auf www.sh.ch
Abstimmungen vom 7. März 2010
Stadt
Abstimmungsmagazin
Abstimmungsergebnis Gesamtstädtische Einführung geleiteter Schulen - Strukturreform Stadtschulrat
Zahl der Stimmberechtigten: | 21'612 |
---|---|
Eingelegt Stimmzettel: | 13'252 |
leer | 1'567 |
ungültig | 18 |
es haben gestimmt mit | |
Ja | 5'100 |
Nein | 6'567 |
Stimmbeteiligung | 61,3% |
Kanton
- Teilrevision des Finanzhaushaltsgesetzes
(Definitive Überführung einzelner Dienststellen in die wirkungsorientierte Verwaltungsführung [WoV]) - Änderung der Kantonsverfassung (Justizgesetz) vom 9. November 2009
- Justizgesetz vom 9. November 2009 (mit Variantenabstimmung).
Abstimmungsmagazin
Ergebnisse auf www.sh.ch
Bund
- Bundesbeschluss zu einem Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen
- Volksinitiative "Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)"
- Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; Mindestumwandlungssatz)
- Abstimmungsmagazin
Ergebnisse auf www.admin.ch
Allgemeine Bestimmungen zum Stimmrecht
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle in der Stadt Schaffhausen wohnhaften, über 18 Jahre alten Schweizerinnen und Schweizer.
Stimmpflicht
Die Teilnahme an den eidgenössischen, kantonalen und städtischen Abstimmungen ist bis zum 65. Altersjahr obligatorisch. Wer eine Wahl oder Abstimmung ohne Entschuldigung versäumt, muss drei Franken bezahlen.
Briefliche Abstimmung
Die Stimmberechtigten können ihre Stimme an der Urne oder brieflich abgeben. Für die briefliche Abstimmung ist das Couvert zu verwenden, in dem Stimmausweis und Stimm- und Wahlzettel den Stimmberechtigten zugesandt wurden. Bitte das Couvert nicht aufschneiden oder aufreissen, sondern bei der Perforation sorgfältig öffnen. Das Zustellkuvert muss für die briefliche Abstimmung am Abstimmungssamstag bis spätestens 12.00 Uhr bei der Stadtkanzlei eintreffen. Der Stimmausweis ist unbedingt zu unterschreiben und beizulegen.
In den drei bis vier Wochen vor der Abstimmung können briefliche Stimmen auch portofrei im Parterre des Stadthauses oder im Stadthaus-Briefkasten eingeworfen werden. Auch hier gilt: Stimmausweis unterschreiben und beilegen.
Stimmlokale in der Stadt Schaffhausen
- Zentrale Urne: Stadthausgasse 10 (ehemalige Stadtpolizei):
Öffnungszeiten: Freitag 06.00-09.00 und 16.00-19.00 Uhr,
Samstag 06.00-20.00 Uhr,
Sonntag 08.00-11.00 Uhr - Quartier-Abstimmungslokale:
Öffnungszeiten: Samstag 11.30-13.30 Uhr und 17.00-19.00 Uhr, Sonntag, 10.00-11.00 Uhr
Restaurant Schützenhaus (Breite)
Bushaltestelle Neubrunn (Breite)
Bushaltestelle Finsterwaldstrasse (Untere Hochstrasse)
Schulhaus Zündelgut (Buchthalen)
St. Peter (Untergeschoss Kirche) (äussere Hochstrasse)
ehemaliges Gemeindehaus Herblingen
Hofmeisterhaus Niklausen, Eichenstrasse 37 (Niklausen) - Hemmental, Schulhaus:
Öffnungszeiten: Freitag, 19.30-20.00 Uhr, Samstag, 08.30-09.30 Uhr, Sonntag, 10.30-11.00 Uhr