2023
Volksabstimmung vom 18. Juni 2023
Bund
- Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen) (BBl 2022 3216);
- Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) (BBl 2022 2403);
- Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (AS 2022 817)
Kanton
- Kreditbeschluss zur Fortführung der palliativen Spezialversorgung im Kanton Schaff-hausen.
Stadt
- Ersatzwahl des Präsidiums des Stadtschulrats
- Schulführung 2025 - Einführung geleiteter Schulen und Reorganisation Stadtschulrat
Volksabstimmung vom 22. Oktober 2023 (Nationalratswahlen)
- Nationalratswahlen
- Ständeratswahlen
Volksabstimmung vom 26. November
Vergangene Abstimmungen und Wahlen
Volksabstimmung vom 12. März 2023
Kanton
- Änderung des Schulgesetzes
- Gesetz über die Informatik Schaffhausen (ITSH-Gesetz)
Volksabstimmung vom 12. Februar 2023
Stadt
- Budget der Stadt Schaffhausen 2023
Übersicht über die Abstimmungstermine 2023 & 2024
Blanko-Abstimmungstermine 2023:
12. März 2023
18. Juni 2023
22. Oktober 2023 (Nationalratswahlen)
26. November 2023
Blanko-Abstimmungstermine 2024:
3. März 2024
09. Juni 2024
22. September 2024
24. November 2024
Die weiteren Blanko-Abstimmungstermine des Bundes bis ins Jahr 2037 finden Sie hier
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle in der Stadt Schaffhausen wohnhaften, über 18 Jahre alten Schweizerinnen und Schweizer.
Stimmpflicht
Die Teilnahme an den eidgenössischen, kantonalen und städtischen Abstimmungen ist bis zum 65. Altersjahr obligatorisch. Wer eine Wahl oder Abstimmung ohne Entschuldigung versäumt, muss sechs Franken bezahlen.
Briefliche Abstimmung
Die Stimmberechtigten können ihre Stimme an der Urne oder brieflich abgeben. Für die briefliche Abstimmung ist das Couvert zu verwenden, in dem Stimmausweis und Stimm- und Wahlzettel den Stimmberechtigten zugesandt wurden. Bitte das Couvert nicht aufschneiden oder aufreissen, sondern bei der Perforation sorgfältig öffnen. Das Zustellcouvert per Post so aufgeben, dass es bis am Samstag vor dem Abstimmungstag bei der Stadtverwaltung eintrifft. Das Zustellcouvert kann auch bis 11.00 Uhr am Abstimmungssonntag in den Briefkasten des Stadthauses (Krummgasse 2) eingeworfen werden.
Der Stimmausweis ist unbedingt zu unterschreiben und beizulegen !
In den drei bis vier Wochen vor der Abstimmung können briefliche Stimmen auch portofrei im Parterre des Stadthauses oder im Stadthaus-Briefkasten eingeworfen werden. Auch hier gilt:
Stimmausweis unterschreiben und beilegen.
Stimmlokale in der Stadt Schaffhausen
NEUE ÖFFNUNGSZEITEN AB 2022!
- Zentrale Urne: Vorstadt 43:
Öffnungszeiten: Freitag 11.30-14.00 Uhr und 17.00-18.00 Uhr,
Samstag 08.30-17.00 Uhr
Sonntag 09.00-11.00 Uhr - Quartier-Abstimmungslokale:
Öffnungszeiten: Samstag 11.30-12.30 Uhr Sonntag, 10.00-11.00 Uhr
Schulhaus Breite, Aula (Breite)
Schulhaus Zündelgut (Buchthalen)
Herblingen (Schlossstrasse 19) - Hemmental, Schulhaus:
Öffnungszeiten: Samstag, 08.30-09.30 Uhr, Sonntag, 10.00-11.00 Uhr
Mobile Urne:
Künzle-Heim: 13.30 - 13.55 Uhr
Schönbühl: 14.00 - 14.25 Uhr
Kantonsspital:14.40 - 15.30 Uhr
La Résidence: 15.45 - 16.15 Uhr
Wiesli: 16.30 - 17.00 Uhr
Klinik Breitenau: 17.15 - 18.00 Uhr