2019
Volksabstimmung vom 17. November 2019
Kanton
- Gesetz über Pärke von nationaler Bedeutung im Kanton Schaffhausen (Kantonales Parkgesetz)
Stadt
- Entwicklung Stadthausgeviert
- Einführung von Elektrobussen mit Schnellladesystem
- Neubau Werkhof SH Power im Schweizersbild - Zusatzkredit
Volksabstimmung vom 20. Oktober 2019
Volksabstimmung vom 22. September 2019
Kanton
- Volksinitiative "Für eine haushälterische Nutzung des Bodens (Bodeninitiative)"
Stadt
- Schulhaus «Kreuzgut», Sanierung und Erweiterung
Volksabstimmung vom 19. Mai 2019
Bund
Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) (BBI 2018 6031)
- Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) (BBI 2018 6085).
Abstimmungsresultat, Bund
Abstimmungsresultat Kanton SH
Volksabstimmung vom 24. März 2019
Abstimmung Stadt
- Festsetzung des Steuerfusses der Einwohnergemeinde Schaffhausen für das Jahr 2019
Volksabstimmung vom 10. Februar 2019
Abstimmung Stadt
- Verordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund in den Quartieren der Stadt Schaffhausen (Quartierparkierungsverordnung)
Abstimmung Bund
- Volksinitiative vom 21. Oktober 2016 «Zersiedelung stoppen - für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)»
Übersicht über die Abstimmungstermine 2019 und 2020
Blanko-Abstimmungstermine 2019:
- 10. Februar 2019
- 24. März 2019 (zusätzliche)
- 29. Mai 2019
- 22. September 2019
- 20. Oktober 2019
- 24. November 2019
Blanko-Abstimmungstermine 2020:
- 9. Februar 2020
- 17. Mai 2020
- 30. August 2020 (Regierungs- & Stadtratswahlen)
- 27. September 2020 (Kantonsratswahlen)
- 29. November 2020 (Grossstadtratswahlen)
Die weiteren Blanko-Abstimmungstermine des Bundes bis ins Jahr 2037 finden Sie hier
Allgemeine Bestimmungen zum Stimm- und Wahlrecht
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle in der Stadt Schaffhausen wohnhaften, über 18 Jahre alten Schweizerinnen und Schweizer.
Stimmpflicht
Die Teilnahme an den eidgenössischen, kantonalen und städtischen Abstimmungen ist bis zum 65. Altersjahr obligatorisch. Wer eine Wahl oder Abstimmung ohne Entschuldigung versäumt, muss sechs Franken bezahlen.
Briefliche Abstimmung
Die Stimmberechtigten können ihre Stimme an der Urne oder brieflich abgeben. Für die briefliche Abstimmung ist das Couvert zu verwenden, in dem Stimmausweis und Stimm- und Wahlzettel den Stimmberechtigten zugesandt wurden. Bitte das Couvert nicht aufschneiden oder aufreissen, sondern bei der Perforation sorgfältig öffnen. Das Zustellcouvert per Post so aufgeben, dass es bis am Samstag vor dem Abstimmungstag bei der Stadtverwaltung eintrifft. Das Zustellcouvert kann auch bis 11.00 Uhr am Abstimmungssonntag in den Briefkasten des Stadthauses (Krummgasse 2) eingeworfen werden.
Der Stimmausweis ist unbedingt zu unterschreiben und beizulegen !
In den drei bis vier Wochen vor der Abstimmung können briefliche Stimmen auch portofrei im Parterre des Stadthauses oder im Stadthaus-Briefkasten eingeworfen werden. Auch hier gilt:
Stimmausweis unterschreiben und beilegen.
Stimmlokale in der Stadt Schaffhausen
- Zentrale Urne: Stadthausgasse 10:
Öffnungszeiten: Freitag 06.00-09.00 und 16.00-19.00 Uhr,
Samstag 07.30-18.30 Uhr
Sonntag 08.30-11.00 Uhr - Quartier-Abstimmungslokale:
Öffnungszeiten: Samstag 11.30-13.30 Uhr Sonntag, 10.00-11.00 Uhr
Restaurant Schützenhaus (Breite)
Schulhaus Zündelgut (Buchthalen)
ehemaliges Gemeindehaus Herblingen (Schlossstrasse 23) - Hemmental, Schulhaus:
Öffnungszeiten: Freitag, 19.30-20.00 Uhr, Samstag, 08.30-09.30 Uhr, Sonntag, 10.30-11.00 Uhr