Abstimmungen & Wahlen 2015
Wahlen und Abstimmungen vom 15. November 2015
Stadt:
Neubau Doppelkindergarten Herblingen Zentrum
Kompetenzzentrum Tiefbau Schaffhausen
Abstimmungsmagazin Stadt
Abstimmungsergebnis Neubau Doppelkindergarten Herblingen Zentrum
Abstimmungsergebnis Kompetenzzentrum "Tiefbau Schaffhausen"
Kanton:
Kredit für die bauliche Erweiterung und Anpassung des Werkhofes Schweizersbild zur Bildung eines Kompetenzzentrums "Tiefbau Schaffhausen"
(Rahmenkredit von 8.78 Mio. Franken)
Abstimmungsmagazin Kanton
Abstimmungsergebnis Kanton
Bund:
keine Vorlagen
Wahlen und Abstimmungen vom 18. Oktober 2015
Stadt:
keine Wahlen/ Abstimmungen
Kanton:
Ständeratswahlen
Volksabstimmung über das Gesetz über Beiträge an die kantonale Tourismusorganisation
Bund:
Nationalratswahlen
Volksabstimmung vom 14. Juni 2015
Eidgenössische Vorlagen:
- Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich
- Volksinitiative vom 20. Januar 2012 "Stipendieninitiative"
- Volksinitiative vom 15. Februar 2013 "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)"
- Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen
Abstimmungsmagazin Bund
Volksabstimmung vom 12. April 2015
Abstimmung vom 8. März 2015
Städtische Vorlage:
Städtischer Beitrag an das private Projekt eines Fussballstadions mit Mantelnutzung im Herblingertal (FCS-Park)
Kantonale Vorlagen:
- Revision des Baugesetzes (Erstes Massnahmenpaket zur Umsetzung der kantonalen Energiestrategie)
- Revision des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch (Erbschaftswesen)
Abstimmungsmagazin Kanton
Ergebnisse kantonale Vorlagen
Eidgenössische Vorlagen:
- Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen"
- Volksinitiative "Energie- statt Mehrwertsteuer"
Abstimmungstermine 2015
(einschliesslich Blanko-Abstimmungstermine 2015 des Bundes):
8. März
12. April (kantonaler Termin)
14. Juni
18. Oktober (National- und Ständeratswahl)
15. November
Die Blankoabstimmungstermine des Bundes für die Jahre 2014-2032 finden Sie
hier
Allgemeine Bestimmungen zum Stimm- und Wahlrecht
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle in der Stadt Schaffhausen wohnhaften, über 18 Jahre alten Schweizerinnen und Schweizer.
Stimmpflicht
Die Teilnahme an den eidgenössischen, kantonalen und städtischen Abstimmungen ist bis zum 65. Altersjahr obligatorisch. Wer eine Wahl oder Abstimmung ohne Entschuldigung versäumt, muss sechs Franken bezahlen.
Briefliche Abstimmung
Die Stimmberechtigten können ihre Stimme an der Urne oder brieflich abgeben. Für die briefliche Abstimmung ist das Couvert zu verwenden, in dem Stimmausweis und Stimm- und Wahlzettel den Stimmberechtigten zugesandt wurden. Bitte das Couvert nicht aufschneiden oder aufreissen, sondern bei der Perforation sorgfältig öffnen. Das Zustellkuvert muss für die briefliche Abstimmung am Abstimmungssamstag bis spätestens 12.00 Uhr bei der Stadtkanzlei eintreffen.
Der Stimmausweis ist unbedingt zu unterschreiben und beizulegen !
In den drei bis vier Wochen vor der Abstimmung können briefliche Stimmen auch portofrei im Parterre des Stadthauses oder im Stadthaus-Briefkasten eingeworfen werden. Auch hier gilt: Stimmausweis unterschreiben und beilegen.
Stimmlokale in der Stadt Schaffhausen
- Zentrale Urne: Stadthausgasse 10 (ehemalige Stadtpolizei):
Öffnungszeiten: Freitag 06.00-09.00 und 16.00-19.00 Uhr,
Samstag 07.30-18.30 Uhr
Sonntag 08.30-11.00 Uhr - Quartier-Abstimmungslokale:
Öffnungszeiten: Samstag 11.30-13.30 Uhr Sonntag, 10.00-11.00 Uhr
Restaurant Schützenhaus (Breite)
Schulhaus Zündelgut (Buchthalen)
ehemaliges Gemeindehaus Herblingen - Hemmental, Schulhaus:
Öffnungszeiten: Freitag, 19.30-20.00 Uhr, Samstag, 08.30-09.30 Uhr, Sonntag, 10.30-11.00 Uhr